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Satzung über die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages

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<strong>Satzung</strong><br />

<strong>über</strong> <strong>die</strong> <strong>Erhebung</strong> <strong>eines</strong> <strong>Fremdenverkehrsbeitrages</strong><br />

der Ortsgemeinde Kamp-Bornhofen<br />

in der zur Zeit gültigen Fassung<br />

§ 1<br />

<strong>Erhebung</strong> <strong>eines</strong> <strong>Fremdenverkehrsbeitrages</strong><br />

Die Ortsgemeinde Kamp-Bornhofen erhebt jährlich einen Beitrag zur Deckung von Kosten, <strong>die</strong> ihr<br />

für <strong>die</strong> Fremdenverkehrswerbung und für <strong>die</strong> Herstellung und Unterhaltung von Einrichtungen, <strong>die</strong><br />

dem Fremdenverkehr <strong>die</strong>nen, entstehen (Fremdenverkehrsbeitrag).<br />

§ 2<br />

Beitragspflicht<br />

(1) Beitragspflichtig sind alle selbständig tätigen Personen und Unternehmen, denen im<br />

Gemeindegebiet durch den Fremdenverkehr unmittelbar oder mittelbar besondere wirtschaftliche<br />

Vorteile erwachsen. Die Beitragspflicht erstreckt sich auch auf Personen<br />

und Unternehmen, <strong>die</strong>, ohne in der Ortsgemeinde Kamp-Bornhofen ihren Wohn- oder Betriebssitz<br />

zu haben, vor<strong>über</strong>gehend in der Ortsgemeinde tätig sind.<br />

(2) Beitragspflichtig im Sinne des Abs. 1 sind <strong>die</strong> in der Spalte 1 der Anlage, <strong>die</strong> Bestandteil <strong>die</strong>ser<br />

<strong>Satzung</strong> ist, genannten und dar<strong>über</strong> hinaus sonstige selbständig tätigen Personen und<br />

Unternehmen, soweit ihnen nach der Ausgestaltung ihrer Tätigkeit<br />

unmittelbar oder mittelbar besondere wirtschaftliche Vorteile durch den Fremdenverkehr<br />

erwachsen. Unmittelbare Vorteile haben selbständig tätige Personen und Unternehmen, soweit sie<br />

mit den Gästen selbst entgeltliche Rechtsgeschäfte abschließen. Mittelbare Vorteile erwachsen<br />

denjenigen selbständig tätigen Personen und Unternehmen, <strong>die</strong> mit den Nutznießern unmittelbarer<br />

Vorteile im Rahmen des Fremdenverkehrs entgeltliche Geschäfte tätigen.<br />

(3) Sind mehrere Personen Betriebsinhaber, sind sie Gesamtschuldner.<br />

(4) Nicht der Beitragspflicht unterliegen der Bund, <strong>die</strong> Länder und kommunale Gebietskörperschaften,<br />

soweit sie nicht mit privatwirtschaftlichen Unternehmen im Wettbewerb stehen.<br />

§ 3<br />

Beitragsmaßstab, Beitragsermittlung<br />

(1) Der besondere wirtschaftliche Vorteil wird in einem Messbetrag ausgedrückt, der sich nach den<br />

objektiv gegebenen Gewinn- und Ver<strong>die</strong>nstmöglichkeiten bemisst. Bemessungsgrundlage für <strong>die</strong><br />

Gewinn- und Ver<strong>die</strong>nstmöglichkeiten sind <strong>die</strong> Einnahmen aus dem Fremdenverkehr<br />

(Mehreinnahmen).<br />

(2) Die Mehreinnahmen werden aus dem Jahresumsatz im Sinne von §1 Abs. 1 Nr. 1 des<br />

Umsatzsteuergesetzes des Vorjahres oder des vorvergangenen Jahres ermittelt. Ist ein solcher<br />

nicht vorhanden oder wurde <strong>die</strong> beitragspflichtige Tätigkeit nach dem in Satz 1genannten Zeitraum<br />

aufgenommen, so wird der Umsatz insoweit auf der Grundlage vergleichbarer Betriebe und nach<br />

den Umständen des Einzelfalls durch den Haupt- und Finanzausschuss der Ortsgemeinde Kamp-<br />

Bornhofen geschätzt. Der Umsatzanteil, der aus dem Fremdenverkehr erzielt wird (Vorteilssatz),<br />

ist für <strong>die</strong> in der Spalte 1 der Anlage zu <strong>die</strong>ser <strong>Satzung</strong> aufgeführten beitragspflichtigen Personen<br />

und Unternehmen in der Spalte 2 der Anlage bestimmt. Für <strong>die</strong> dar<strong>über</strong> hinaus sonstigen


selbständig tätigen Personen und Unternehmen wird der Umsatzanteil, der aus dem<br />

Fremdenverkehr erzielt wird, durch den Haupt- und Finanzausschuss der Ortsgemeinde Kamp-<br />

Bornhofen geschätzt. Bei der Schätzung werden <strong>die</strong> Art und der Umfang der Tätigkeit, <strong>die</strong> Lage<br />

und Größe der Betriebsräume, <strong>die</strong> Zusammensetzung des Kundenkreises und <strong>die</strong> Zeitspanne<br />

berücksichtigt, in der <strong>die</strong> Tätigkeit innerhalb des <strong>Erhebung</strong>szeitraumes ausgeübt wird.<br />

Die Gemeinde kann Erklärungen und Grundlagen für <strong>die</strong> Schätzungen verlangen. Die Erklärungen<br />

sind solche im Sinne der §§ 149 ff. der Abgabenordnung (AO).<br />

(3) Die Gewinn- und Ver<strong>die</strong>nstmöglichkeiten einer Tätigkeit werden für <strong>die</strong> in Spalte 1 der Anlage<br />

zu <strong>die</strong>ser <strong>Satzung</strong> aufgeführten beitragspflichtigen Personen und Unternehmen in Spalte 3<br />

entsprechend der Richtsatzsammlung der Oberfinanzdirektionen bestimmt (mittlerer<br />

Reingewinnsatz). Ist für <strong>die</strong> betreffende Tätigkeit in der Richtsatzsammlung kein Reingewinnsatz<br />

angegeben, so wird der anzuwendende Reingewinnsatz vom Haupt- und Finanzausschuss<br />

geschätzt.<br />

(4) Der Messbetrag wird aufgrund der Mehreinnahmen nach Abs. 2 mit dem im Einzelfall<br />

maßgebenden Gewinnsatz nach Abs. 3 ermittelt.<br />

(5) Übt ein Beitragspflichtiger mehrere verschiedenartige selbständige Tätigkeiten aus, so ist der<br />

Beitrag für jede Tätigkeit gesondert zu ermitteln. Über eine gemeinsame Veranlagung<br />

verschiedenartiger selbstständiger Tätigkeiten wird im Rahmen der<br />

Festlegung in der Anlage zu <strong>die</strong>ser <strong>Satzung</strong> entschieden.<br />

(6) Beitragsschuldnern, <strong>die</strong> aus eigenen Mitteln <strong>über</strong> <strong>die</strong> Eigenwerbung hinaus nach Unterrichtung<br />

der Ortsgemeinde nachweislich Leistungen für <strong>die</strong> in § 1 bezeichneten gemeindlichen Zwecke im<br />

<strong>Erhebung</strong>szeitraum erbracht haben, kann auf Antrag der Betrag <strong>die</strong>ser Leistung auf den<br />

geschuldeten Fremdenverkehrsbeitrag angerechnet werden. Als Leistung für gemeindliche<br />

Zwecke gelten auch Beitrage an den örtlichen Verkehrsverein, wenn <strong>die</strong>ser ganz oder teilweise <strong>die</strong><br />

in § 1 bezeichneten gemeindlichen Zwecke erfüllt. Eine Erstattung findet nicht statt.<br />

(7) Der Fremdenverkehrsbeitrag wird in jedem Kalenderjahr (<strong>Erhebung</strong>szeitraum) nach einem<br />

Vomhundertsatz des Messbetrages bemessen. Dieser Vomhundertsatz (Hebesatz) wird jährlich in<br />

der Haushaltssatzung festgelegt.<br />

§ 4<br />

Entstehung der Beitragsschuld<br />

Die Beitragsschuld entsteht am 01. Januar des jeweiligen <strong>Erhebung</strong>szeitraumes;<br />

<strong>Erhebung</strong>szeitraum ist das Kalenderjahr. Wird <strong>die</strong> beitragspflichtige Tätigkeit erst im Laufe des<br />

<strong>Erhebung</strong>szeitraumes aufgenommen, entsteht <strong>die</strong> Beitragsschuld erst mit der<br />

Aufnahme <strong>die</strong>ser Tätigkeit.<br />

§ 5<br />

Anzeige- und Auskunftspflicht<br />

(1) Der Beitragspflichtige hat der Ortsgemeinde <strong>die</strong> Aufnahme der beitragspflichtigen Tätigkeit und<br />

auf Anforderung <strong>die</strong> erforderlichen Angaben zur Berechnung des Beitrages mitzuteilen.<br />

(2) Kommt der Beitragspflichtige den Anzeige- und Auskunftspflichten nach Abs. 1 nicht nach, so<br />

kann <strong>die</strong> Gemeinde <strong>die</strong> erforderlichen Ermittlungen selbst vornehmen oder <strong>die</strong> Grundlagen für <strong>die</strong>


Beitragsermittlung schätzen. Die Schätzung erfolgt nach Maßgabe des gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 4<br />

KAG entsprechend anwendbaren § 162 AO.<br />

§ 6<br />

Vorausleistungen, Fälligkeit der Beitragsschuld<br />

(1) Der Beitragsschuldner hat am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. <strong>eines</strong> jeden Jahres eine<br />

Vorausleistung, <strong>die</strong> jeweils ¼ der voraussichtlichen Beitragsschuld im laufenden<br />

<strong>Erhebung</strong>szeitraum beträgt, zu entrichten. Dies gilt auch, wenn <strong>die</strong> Voraussetzungen für <strong>die</strong><br />

Beitragspflicht erst im Laufe des <strong>Erhebung</strong>szeitraumes eintreten. Ist nach erfolgter Abrechnung der<br />

Fremdenverkehrsabgabe <strong>die</strong> tatsächliche Beitragsschuld höher als <strong>die</strong> Summe der geleisteten<br />

Vorauszahlungen, so ist der Unterschiedsbetrag innerhalb <strong>eines</strong> Monats nach Bekanntgabe des<br />

Beitragsbescheides zu entrichten. Ist <strong>die</strong> tatsächliche<br />

Beitragsschuld kleiner als <strong>die</strong> geleisteten Vorauszahlungen, so wird der Unterschiedsbetrag nach<br />

der Bekanntgabe des Beitragsbescheides dem Beitragsschuldner<br />

erstattet.<br />

(2) Der Fremdenverkehrsbeitrag wird einen Monat nach Bekanntgabe des Beitragsbescheides<br />

fällig; Abs. 1 bleibt unberührt.<br />

§ 7<br />

Ordnungswidrigkeiten<br />

Wer entgegen § 5 Abs. 1 <strong>die</strong>ser <strong>Satzung</strong> <strong>die</strong> Aufnahme einer beitragspflichtigen Tätigkeit nicht<br />

anzeigt oder auf Anforderung <strong>die</strong> erforderlichen Angaben zur Berechnung des Beitrages nicht oder<br />

nicht vollständig mitteilt, begeht eine Ordnungswidrigkeit im<br />

Sinne des § 16 Abs. 2 KAG, <strong>die</strong> mit einer Geldbuße bis zu 10.000,00 Euro geahndet werden kann.<br />

Nicht abgedruckt<br />

§ 8<br />

Inkrafttreten<br />

A n l a g e<br />

zur <strong>Satzung</strong> <strong>über</strong> <strong>die</strong> <strong>Erhebung</strong> <strong>eines</strong> <strong>Fremdenverkehrsbeitrages</strong><br />

der Ortsgemeinde Kamp-Bornhofen<br />

-in der Fassung der 4. Änderung vom 31.12.2004<br />

Beitragspflichtige Personen Umsatzanteil Gewinnsatz<br />

und Unternehmen gemäß § 3 Abs. 2 gemäß § 3 Abs. 3<br />

Satz 3 der <strong>Satzung</strong> Satz 1 der <strong>Satzung</strong><br />

in v. H. in v. H.<br />

(Vorteilssatz) (Reingewinnsatz)<br />

---------------------------------------------------------------------------------------------------------------<br />

Spalte 1 Spalte 2 Spalte 3<br />

---------------------------------------------------------------------------------------------------------------<br />

1. Vermieter von Ferien-


wohnungen u. Fremdenzimmern<br />

(Hotel Garni) 100 26<br />

1. a) Hotel Garni mit Kegelbahn 80 26<br />

2. Inhaber von Beherbergungs-<br />

betrieben (Hotels, Gasthöfe)<br />

mit Schank- und Speisewirt-<br />

schaft, <strong>über</strong>wiegend auswärtige<br />

Gäste 80 14<br />

3. Inhaber von Beherbergungs-<br />

betrieben (Hotels, Gasthöfe)<br />

mit Schank- und Speisewirt-<br />

schaft, <strong>über</strong>wiegend einheimische<br />

Gäste 65 14<br />

4. Inhaber von Schank- und<br />

Speisewirtschaften 20 20<br />

5. Inhaber von Pizzerien 65 20<br />

6. Inhaber von Imbißstätten 60 29<br />

7. Inhaber von Bäckereien 20 21<br />

8. Inhaber von Cafe´s 60 17<br />

Beitragspflichtige Personen Umsatzanteil Gewinnsatz<br />

und Unternehmen gemäß § 3 Abs. 2 gemäß § 3 Abs. 3<br />

Satz 3 der <strong>Satzung</strong> Satz 1 der <strong>Satzung</strong><br />

in v. H. in v. H.<br />

(Vorteilssatz) (Reingewinnsatz)<br />

---------------------------------------------------------------------------------------------------------------<br />

Spalte 1 Spalte 2 Spalte 3<br />

---------------------------------------------------------------------------------------------------------------<br />

9. Inhaber von Schank- und<br />

Speisewirtschaften mit Cafe<br />

(Burgen) 85 20<br />

10. Blumeneinzelhandel, Trocken-<br />

gestecke, Geschenkboutique,<br />

Gärtnerei<br />

10. a) Blumeneinzelhandel 20 14<br />

10. b) Gärtnerei 20 16<br />

10. c) Geschenkboutique 20 16<br />

11. Einzelhandel mit Reiseandenken


und Devotionalien 90 7<br />

12. Inhaber von Kiosken 35 7<br />

13. Fleischerei 20 15<br />

13. a) An- und Verkauf von Fleisch-<br />

und Wurstwaren sowie Im- und<br />

Export von Waren aller Art 20 6<br />

14. Ärzte 2 10<br />

15. Apotheken 5 10<br />

16. Friseure 10 31<br />

17. Kfz-Reparaturen und Tankstelle 10 9<br />

Beitragspflichtige Personen Umsatzanteil Gewinnsatz<br />

und Unternehmen gemäß § 3 Abs. 2 gemäß § 3 Abs. 3<br />

Satz 3 der <strong>Satzung</strong> Satz 1 der <strong>Satzung</strong><br />

in v. H. in v. H.<br />

(Vorteilssatz) (Reingewinnsatz)<br />

-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------<br />

Spalte 1 Spalte 2 Spalte 3<br />

-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------<br />

18. Taxen, Mietwagen,<br />

Omnibusunternehmen 35 13<br />

19. Inhaber von Handwerksbetrieben<br />

und von anderen Gewerbebetrieben<br />

a) Unternehmen im Hoch- und<br />

Tiefbau, Schreinerei, Holz-<br />

und Bautenschutz 10 22<br />

b) Fliesenleger 10 16<br />

c) Klempner, Installateure,<br />

Heizungsbauer, Dachdecker,<br />

Glaser, Elektriker, Raum-<br />

ausstatter, Schweißer,<br />

Elektroniker, Pumpen-<br />

installateure 10 24


d) Maler, Schlosser, metall-<br />

und kunststoffverarbeitende<br />

Betriebe 10 21<br />

20. Medizin. Fußpflege, Masseur,<br />

Sonnenbank, Kosmetikinstitut 3 36<br />

21. Einzelhandel Lebensmittel<br />

21. a) Einzelhandel mit Lebensmitteln<br />

mit örtlicher Bedeutung 20 17<br />

21. b) Einzelhandel mit Lebensmitteln<br />

u. Waren aller Art, Verkauf von<br />

Genussmitteln und Feuerwerks<br />

körper 30 17<br />

Beitragspflichtige Personen Umsatzanteil Gewinnsatz<br />

und Unternehmen gemäß § 3 Abs. 2 gemäß § 3 Abs. 3<br />

Satz 3 der <strong>Satzung</strong> Satz 1 der <strong>Satzung</strong><br />

in v. H. in v. H.<br />

(Vorteilssatz) (Reingewinnsatz)<br />

-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------<br />

Spalte 1 Spalte 2 Spalte 3<br />

-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------<br />

22. Getränkehandel 30 9<br />

23. Raumausstatter, Polsterer,<br />

Dekorateur 15 27<br />

24. Inhaber von Geld- und Kredit-<br />

instituten , Postbank 5 10<br />

25. Untern. Der Telekommunikation 10 10<br />

26. Unternehmen der Brief- und<br />

Paketbeförderung 10 6<br />

27. Energieversorgungsunternehmen 2 pauschal pauschal<br />

28. Unternehmen der Fahrgast- und<br />

Personenschifffahrt 85 13<br />

29. Annahme von Toto/Lotto<br />

Tabakwarenhandel, Zeitungen,<br />

Zeitschriften 20 7<br />

30. Quelle-Agentur 5 7


31. Herstellung und Vertrieb von<br />

Bautenschutzmaterial 2 9<br />

32. Herstellung von Zahnersatz<br />

und kieferorthop. Geräten,<br />

Dentalhandel 2 12<br />

33. typographische Gestaltung,<br />

Computergraphik, Layoutservice,<br />

Computervermarktung, Hard- und<br />

Software 5 19<br />

Beitragspflichtige Personen Umsatzanteil Gewinnsatz<br />

und Unternehmen gemäß § 3 Abs. 2 gemäß § 3 Abs. 3<br />

Satz 3 der <strong>Satzung</strong> Satz 1 der <strong>Satzung</strong><br />

in v. H. in v. H.<br />

(Vorteilssatz) (Reingewinnsatz)<br />

-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------<br />

Spalte 1 Spalte 2 Spalte 3<br />

-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------<br />

34. Leder- und Schuhwaren-<br />

handlung/Werkstatt 5 11<br />

35. Vertrieb von Eis- und Tiefkühlkost 5 6<br />

36. Vermietung, Verkauf von<br />

Wohnmobilen 0<br />

37. Erziehung und Ausb. von Hunden 0<br />

38. Reiseservice 50 28<br />

39. Reparatur von Teppichen 0<br />

40. Versicherungsagenturen 0<br />

41. Handelsvertreter 0<br />

42. Buchungsservice<br />

Reise- und Musikvermittlung 3 28<br />

43. Fahrschulen 0 36<br />

44. Unternehmen der Frachtschifffahrt 0 12<br />

45. Weinbau und Obstbrennerei 10 4<br />

46. Montage vorgefertigter Bauteile 3 20<br />

47. Verkaufsberatung f. Bautenschutz 3 26


48. Änderungsschneiderei 5 42<br />

49. Computereinzelhandel 10 10<br />

50. Vermietung und Verpachtung 30 14<br />

Beitragspflichtige Personen Umsatzanteil Gewinnsatz<br />

und Unternehmen gemäß § 3 Abs. 2 gemäß § 3 Abs. 2<br />

Satz 3 der <strong>Satzung</strong> Satz 1 der <strong>Satzung</strong><br />

in v. H. in v. H.<br />

(Vorteilssatz) (Reingewinnsatz)<br />

-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------<br />

Spalte 1 Spalte 2 Spalte 3<br />

-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------<br />

51. Aufstellung von Geld- und<br />

Unterhaltungsspielgeräten 50 18<br />

52. Org. u. Beratung bei Ausbau<br />

gastronomischer Betriebe 20 9<br />

53. Café mit Kegelbahn 40 17<br />

54. An- und Verkauf von Fahrzeugen<br />

Fahrzeugaufbereitung 1 8<br />

55. Promotion 35<br />

56. Lebensmitteleinzelh. Gastromonie-<br />

service, techn. Hilfs<strong>die</strong>nste f. kulturelle<br />

und unterhaltende Leistungen 50 7<br />

57. Partyservice 5 8<br />

57. a) Leihkoch, Partyservice, Event-<br />

Management, Gastronomie-<br />

Leitung, Veranstaltungsservice,<br />

Tontechnik-Verleih, Catering,<br />

Kulturmanagement 5 8<br />

58. Messebetreuung, Me<strong>die</strong>n-Service<br />

Organisation und Durchführung<br />

von Veranstaltungen 2 12


59. Bohr- und Rammtechnik 10 9<br />

60. Vertrieb von Informationssystemen<br />

Management- und Organisationsberatung 1 10<br />

61. Restauration auf Fahrgastschiffen 85 20<br />

Beitragspflichtige Personen Umsatzanteil Gewinnsatz<br />

und Unternehmen gemäß § 3 Abs. 2 gemäß § 3 Abs. 2<br />

Satz 3 der <strong>Satzung</strong> Satz 1 der <strong>Satzung</strong><br />

in v. H. in v. H.<br />

(Vorteilssatz) (Reingewinnsatz)<br />

-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------<br />

Spalte 1 Spalte 2 Spalte 3<br />

-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------<br />

62. Vermittlung, Produktion, Vermietung von<br />

dekorativen Informationsträgern, Entwurf<br />

u. Dekoration von Schaufenstern, Messe-<br />

ständen und Events 3 13<br />

63. Handel mit Textilien und Geschenkartikel 5 10<br />

64. KD-Agentur 75 7<br />

65. Verkauf von Elektroartikeln<br />

und Heimtextilien<br />

(Verkaufsveranstaltungen) 90 12<br />

66. Handel mit Wellnessprodukten 2 14<br />

67. Dienstleistungen im Service<br />

und Büro 2 10

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