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Satzung über die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages

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Beitragsermittlung schätzen. Die Schätzung erfolgt nach Maßgabe des gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 4<br />

KAG entsprechend anwendbaren § 162 AO.<br />

§ 6<br />

Vorausleistungen, Fälligkeit der Beitragsschuld<br />

(1) Der Beitragsschuldner hat am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. <strong>eines</strong> jeden Jahres eine<br />

Vorausleistung, <strong>die</strong> jeweils ¼ der voraussichtlichen Beitragsschuld im laufenden<br />

<strong>Erhebung</strong>szeitraum beträgt, zu entrichten. Dies gilt auch, wenn <strong>die</strong> Voraussetzungen für <strong>die</strong><br />

Beitragspflicht erst im Laufe des <strong>Erhebung</strong>szeitraumes eintreten. Ist nach erfolgter Abrechnung der<br />

Fremdenverkehrsabgabe <strong>die</strong> tatsächliche Beitragsschuld höher als <strong>die</strong> Summe der geleisteten<br />

Vorauszahlungen, so ist der Unterschiedsbetrag innerhalb <strong>eines</strong> Monats nach Bekanntgabe des<br />

Beitragsbescheides zu entrichten. Ist <strong>die</strong> tatsächliche<br />

Beitragsschuld kleiner als <strong>die</strong> geleisteten Vorauszahlungen, so wird der Unterschiedsbetrag nach<br />

der Bekanntgabe des Beitragsbescheides dem Beitragsschuldner<br />

erstattet.<br />

(2) Der Fremdenverkehrsbeitrag wird einen Monat nach Bekanntgabe des Beitragsbescheides<br />

fällig; Abs. 1 bleibt unberührt.<br />

§ 7<br />

Ordnungswidrigkeiten<br />

Wer entgegen § 5 Abs. 1 <strong>die</strong>ser <strong>Satzung</strong> <strong>die</strong> Aufnahme einer beitragspflichtigen Tätigkeit nicht<br />

anzeigt oder auf Anforderung <strong>die</strong> erforderlichen Angaben zur Berechnung des Beitrages nicht oder<br />

nicht vollständig mitteilt, begeht eine Ordnungswidrigkeit im<br />

Sinne des § 16 Abs. 2 KAG, <strong>die</strong> mit einer Geldbuße bis zu 10.000,00 Euro geahndet werden kann.<br />

Nicht abgedruckt<br />

§ 8<br />

Inkrafttreten<br />

A n l a g e<br />

zur <strong>Satzung</strong> <strong>über</strong> <strong>die</strong> <strong>Erhebung</strong> <strong>eines</strong> <strong>Fremdenverkehrsbeitrages</strong><br />

der Ortsgemeinde Kamp-Bornhofen<br />

-in der Fassung der 4. Änderung vom 31.12.2004<br />

Beitragspflichtige Personen Umsatzanteil Gewinnsatz<br />

und Unternehmen gemäß § 3 Abs. 2 gemäß § 3 Abs. 3<br />

Satz 3 der <strong>Satzung</strong> Satz 1 der <strong>Satzung</strong><br />

in v. H. in v. H.<br />

(Vorteilssatz) (Reingewinnsatz)<br />

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Spalte 1 Spalte 2 Spalte 3<br />

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1. Vermieter von Ferien-

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