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Betriebsrente: Zeit für Änderungen - Portfolio International

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GESPRÄCHSRUNDE<br />

hinsichtlich der variablen Vergütung auf<br />

gutem Wege. Schwierig wird es aber in<br />

dem Moment, wo der einzelne Berater<br />

sehr weitreichend auf Abschlussvergütung<br />

verzichtet. Falls er später seinen<br />

Kunden abgeben muss, hat die Bestandspflegevergütung<br />

den Vertrag womöglich<br />

noch nicht ins Verdienen gebracht und<br />

dieses Vergütungsmodell war dann ein<br />

schlechtes Geschäft. Neu gewonnene<br />

Kunden bringen unter Umständen aber<br />

keine erhöhte Bestandspflege, weil der<br />

Abschlussvermittler großen Wert auf volle<br />

Abschlusscourtage gelegt hatte. Markttauglich<br />

ist ein Vergütungssystem erst,<br />

wenn es in großem Umfang gelebt wird.<br />

IM FOKUS: Müsste das bAV-Geschäft nicht<br />

auch juristisch vereinfacht werden?<br />

Becker: Das wäre schön. Wir haben jetzt<br />

fünf Durchführungswege, was die Sache<br />

unnötig verkompliziert. Gut wäre es,<br />

16 bav IM FOkUS, ausgabe 04-2012<br />

wenn jedermann <strong>für</strong> seine Altersvorsorge<br />

einfach steuer- und sozialabgabenfrei ansparen<br />

könnte und zum Zuflusszeitpunkt<br />

die Rente versteuern und gegebenenfalls<br />

Kranken- und Pflegebeitrag zahlen würde.<br />

Das würde jeder verstehen, aber die<br />

Idee bleibt wahrscheinlich ein frommer<br />

Wunsch.<br />

IM FOKUS: Das BMF hat diesen Wunsch<br />

kürzlich mit der Begründung verworfen,<br />

dass diese Dinge traditionell aus dem Arbeitsrecht<br />

hergeleitet und so verfestigt<br />

sind, dass eine Umkehr nicht möglich ist.<br />

Aber wie kann denn sonst besser auf die<br />

Wünsche der Arbeitnehmer eingegangen<br />

werden?<br />

Geiberger: Zunächst stellt sich die Frage,<br />

was der Arbeitgeber überhaupt machen<br />

will. Schon aus Haftungsgründen würden<br />

viele Firmen die bAV gern vereinfachen<br />

und eine Bilanzberührung vermeiden. Die<br />

Produktgeber bieten inzwischen doch<br />

sehr flexible Produkte an. Den größten<br />

Spielraum <strong>für</strong> Verbesserungen sehe ich bei<br />

den Arbeitgebern. Viele scheuen sich aber,<br />

eigenes Know-how aufzubauen, um Beratungsfehler<br />

zu vermeiden, und beauftragen<br />

dann am liebsten auch keine externen<br />

Berater, um nichts falsch zu machen. Das<br />

muss gerade in Kleinbetrieben zur bAV-<br />

Stagnation führen. Die Arbeitnehmer<br />

werden in der Masse wohl nicht selbst auf<br />

Veränderung dringen. Doch sie brauchen<br />

mehr Flexibilität, um künftig besser auf<br />

wechselnde Lebensumstände reagieren zu<br />

können. Patchworkfamilien, permanente<br />

Jobwechsel, Existenzgründung, all dies<br />

verlangt nach viel Flexibilität.<br />

IM FOKUS: Trotz Zwang zu wertgleicher<br />

Übertragung sinkt bei einem Jobwechsel<br />

die Garantieleistung häufig um 20 Prozent.<br />

Was soll der Arbeitgeber tun, um<br />

das Leistungsversprechen einzuhalten<br />

und so die eigene Haftung zu begrenzen?<br />

Nießen: Die Übertragung der Ansprüche<br />

in den versicherungsförmigen Wegen ist<br />

durch das Versicherungsvertragsgesetz<br />

(VVG) seit 2008 geregelt. Durch die dort<br />

erlaubte Verteilung der Abschlusskosten<br />

auf fünf Jahre (Paragraf 169 VVG) und<br />

die Tatsache, dass auch im <strong>Betriebsrente</strong>ngesetz<br />

auf diese Bestimmung verwiesen<br />

wird (Paragrafen 3 und 4), ist dem Thema<br />

die Brisanz <strong>für</strong> das Neugeschäft entzogen.<br />

Der Arbeitgeber ist da auf der sicheren<br />

Seite. Anders ist es in den Beständen. Hier

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