Betriebsrente: Zeit für Änderungen - Portfolio International
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GESPRÄCHSRUNDE<br />
hinsichtlich der variablen Vergütung auf<br />
gutem Wege. Schwierig wird es aber in<br />
dem Moment, wo der einzelne Berater<br />
sehr weitreichend auf Abschlussvergütung<br />
verzichtet. Falls er später seinen<br />
Kunden abgeben muss, hat die Bestandspflegevergütung<br />
den Vertrag womöglich<br />
noch nicht ins Verdienen gebracht und<br />
dieses Vergütungsmodell war dann ein<br />
schlechtes Geschäft. Neu gewonnene<br />
Kunden bringen unter Umständen aber<br />
keine erhöhte Bestandspflege, weil der<br />
Abschlussvermittler großen Wert auf volle<br />
Abschlusscourtage gelegt hatte. Markttauglich<br />
ist ein Vergütungssystem erst,<br />
wenn es in großem Umfang gelebt wird.<br />
IM FOKUS: Müsste das bAV-Geschäft nicht<br />
auch juristisch vereinfacht werden?<br />
Becker: Das wäre schön. Wir haben jetzt<br />
fünf Durchführungswege, was die Sache<br />
unnötig verkompliziert. Gut wäre es,<br />
16 bav IM FOkUS, ausgabe 04-2012<br />
wenn jedermann <strong>für</strong> seine Altersvorsorge<br />
einfach steuer- und sozialabgabenfrei ansparen<br />
könnte und zum Zuflusszeitpunkt<br />
die Rente versteuern und gegebenenfalls<br />
Kranken- und Pflegebeitrag zahlen würde.<br />
Das würde jeder verstehen, aber die<br />
Idee bleibt wahrscheinlich ein frommer<br />
Wunsch.<br />
IM FOKUS: Das BMF hat diesen Wunsch<br />
kürzlich mit der Begründung verworfen,<br />
dass diese Dinge traditionell aus dem Arbeitsrecht<br />
hergeleitet und so verfestigt<br />
sind, dass eine Umkehr nicht möglich ist.<br />
Aber wie kann denn sonst besser auf die<br />
Wünsche der Arbeitnehmer eingegangen<br />
werden?<br />
Geiberger: Zunächst stellt sich die Frage,<br />
was der Arbeitgeber überhaupt machen<br />
will. Schon aus Haftungsgründen würden<br />
viele Firmen die bAV gern vereinfachen<br />
und eine Bilanzberührung vermeiden. Die<br />
Produktgeber bieten inzwischen doch<br />
sehr flexible Produkte an. Den größten<br />
Spielraum <strong>für</strong> Verbesserungen sehe ich bei<br />
den Arbeitgebern. Viele scheuen sich aber,<br />
eigenes Know-how aufzubauen, um Beratungsfehler<br />
zu vermeiden, und beauftragen<br />
dann am liebsten auch keine externen<br />
Berater, um nichts falsch zu machen. Das<br />
muss gerade in Kleinbetrieben zur bAV-<br />
Stagnation führen. Die Arbeitnehmer<br />
werden in der Masse wohl nicht selbst auf<br />
Veränderung dringen. Doch sie brauchen<br />
mehr Flexibilität, um künftig besser auf<br />
wechselnde Lebensumstände reagieren zu<br />
können. Patchworkfamilien, permanente<br />
Jobwechsel, Existenzgründung, all dies<br />
verlangt nach viel Flexibilität.<br />
IM FOKUS: Trotz Zwang zu wertgleicher<br />
Übertragung sinkt bei einem Jobwechsel<br />
die Garantieleistung häufig um 20 Prozent.<br />
Was soll der Arbeitgeber tun, um<br />
das Leistungsversprechen einzuhalten<br />
und so die eigene Haftung zu begrenzen?<br />
Nießen: Die Übertragung der Ansprüche<br />
in den versicherungsförmigen Wegen ist<br />
durch das Versicherungsvertragsgesetz<br />
(VVG) seit 2008 geregelt. Durch die dort<br />
erlaubte Verteilung der Abschlusskosten<br />
auf fünf Jahre (Paragraf 169 VVG) und<br />
die Tatsache, dass auch im <strong>Betriebsrente</strong>ngesetz<br />
auf diese Bestimmung verwiesen<br />
wird (Paragrafen 3 und 4), ist dem Thema<br />
die Brisanz <strong>für</strong> das Neugeschäft entzogen.<br />
Der Arbeitgeber ist da auf der sicheren<br />
Seite. Anders ist es in den Beständen. Hier