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aus Ihrer kvw-Zusatzversorgung

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Eingetragene<br />

Lebenspartner<br />

Anspruch auf eine Witwen-<br />

oder Witwerrente haben<br />

nunmehr auch Hinterbliebene<br />

eines eingetragenen<br />

Lebens partners. Als Hinterbliebenenrente<br />

zahlen wir<br />

bis zu 60 % der bisherigen<br />

Betriebsrente des Lebenspartners.<br />

Haben Sie eigene<br />

Arbeits- oder Renteneinkünfte,<br />

kann die Hinterbliebenenrente<br />

durch die<br />

Anrechnung dieser Einkünfte<br />

gekürzt werden. Auch bei<br />

hohen eigenen Einkünften<br />

steht Ihnen aber mindestens<br />

ein Betrag von 35 % der<br />

Hinterbliebenen rente zu.<br />

Unsere<br />

Servicezeiten:<br />

Mo–Do 08.30 – 12.30 Uhr<br />

14.00 – 15.30 Uhr<br />

Fr 08.30 – 12.30 Uhr<br />

BetrieBsreNte<br />

Tel. (0251) 591 - 4344<br />

- 4516<br />

- 6559<br />

- 6767<br />

Fax (0251) 591 - 5915<br />

zusatzversorgung@<br />

<strong>kvw</strong>-muenster.de<br />

www.<strong>kvw</strong>-muenster.de<br />

Zahlen und Fakten<br />

Wussten Sie, dass wir im Jahr 2011...<br />

// ca. 3.000 Altersrenten,<br />

Gut, dass Sie Ansprüche haben.<br />

// ca. 500 Erwerbsminderungsrenten und<br />

// ca. 1.100 Hinterbliebenenrenten<br />

neu festgesetzt haben?<br />

November 2012<br />

<strong>aus</strong> <strong>Ihrer</strong> <strong>kvw</strong>-<strong>Zusatzversorgung</strong><br />

<strong>kvw</strong> vor Ort<br />

2011 waren wir wieder viel unterwegs, um Sie im Rahmen<br />

von Personalversammlungen und Beratungstagen über<br />

die betrieb liche Altersversorgung zu informieren. Über<br />

2.900 Be schäftigten erläuterten wir die Pflichtversicherung<br />

mit dem neuen Punktemodell. In individuellen Beratungsgesprächen<br />

beantworteten wir alle Fragen rund um die<br />

Entgeltumwandlung oder die Riester förderung. Wir bedanken<br />

uns für die äußerst positive Resonanz! Sehr gerne<br />

kommen wir auch zu Ihnen und Ihrem Arbeit geber. Bei<br />

Interesse sprechen Sie bitte Ihren Arbeitgeber an.<br />

Udo Rotterdam bearbeitet Rentenanträge und berät Versicherte,<br />

Rentnerinnen und Rentner in Fragen zur <strong>Zusatzversorgung</strong>.<br />

Mutterschutzzeit<br />

Aufgrund einer höchstrichter<br />

lichen Rechtsprechung<br />

wurde die<br />

Be rücksichtigung von<br />

Mutter schutzzeiten in<br />

der Zusatz ver sorgung<br />

neu geregelt. Wenn Sie<br />

während <strong>Ihrer</strong> Mutterschutz<br />

zeit bei einer<br />

Zusatzver sorgungskasse<br />

des öffent lichen oder<br />

kirchlichen Dienstes<br />

pflichtversichert waren,<br />

können Sie die Berücksichtigung<br />

dieser Zeit<br />

be antragen.<br />

Ein Antragsformular<br />

stellen wir Ihnen auf<br />

unseren Inter net seiten<br />

zur Verfügung. Mutterschutzzeiten<br />

ab dem<br />

01.01.2012 werden von<br />

Ihrem Arbeit geber gemeldet<br />

und müssen<br />

daher nicht von Ihnen<br />

beantragt werden.<br />

Hinweis:<br />

Wenn Sie gesetzlich kranken<br />

versichert sind, wird<br />

von <strong>Ihrer</strong> Betriebsrente im<br />

Regel fall ein Kranken- und<br />

Pflege versicherungs beitrag<br />

von der zeit ca. 17,5 % an<br />

Ihre Kran ken kasse abgeführt.<br />

Bitte beachten Sie<br />

dieses bei der Planung<br />

<strong>Ihrer</strong> zukünftigen Altersversorgung.


KVW 004<br />

Neuer Druck- und Postdienstleister<br />

Seit Februar 2012 ist unser neuer Druckdienstleister die<br />

Firma Docsellent <strong>aus</strong> Düsseldorf. Bereits in den ersten<br />

Monaten der Zusammenarbeit hat sich gezeigt, dass unsere<br />

Schreiben, die nun von der Deutschen Post zugestellt<br />

werden, in sehr kurzer Zeit und äußerst zuverlässig bei<br />

Ihnen eintreffen. Gerade bei unseren großen Versandaktionen,<br />

wie z.B. den jährlichen Ver sicherungsnachweisen<br />

an ca. 175.000 Versicherte, ist ein zuverlässiger Partner<br />

unverzichtbar. Wir sind davon überzeugt, dass wir die Qualität<br />

unseres Dienstleistungsangebotes dadurch nachhaltig<br />

steigern können.<br />

Riester-Förderung<br />

Einkommensgrenze für das<br />

Kindergeld fällt weg<br />

Zum 01.01.2012 ist die Einkommensgrenze für den Bezug<br />

von Kindergeld weggefallen. Bei Kindern, die sich in der<br />

Aus bildung befinden, spielt die Höhe der Ausbildungsvergütung<br />

keine Rolle mehr. Wenn Sie eine <strong>kvw</strong>-PlusPunkt-<br />

Rente mit Riester- Förderung haben, könnte Ihr Anspruch<br />

auf Kinder zulage ab 2012 wieder bestehen. Bitte prüfen<br />

Sie, ob Sie aufgrund der neuen Rechtslage wieder kindergeld-<br />

und somit zulage berechtigt sind und setzen sich<br />

gegebenenfalls mit uns in Verbindung.<br />

<strong>kvw</strong>-PlusPunktRente mit<br />

Riester-Förderung<br />

Ab dem Beitragsjahr 2012<br />

entfällt die §10a EStG-<br />

Bescheinigung für das Finanzamt<br />

Um den Sonder<strong>aus</strong>gabenabzug geltend zu machen, erhielten<br />

Sie bisher von uns jährlich eine § 10a EStG-Bescheinigung<br />

in Papierform. Bereits seit 2011 ist die <strong>kvw</strong> gesetzlich<br />

dazu verpflichtet, die hierfür erforderlichen Angaben nur<br />

noch auf elek tronischem Wege an Ihr zuständiges Finanzamt<br />

zu übermitteln. Sie erhalten daher für das Beitragsjahr<br />

2012 erstmalig keine § 10a EStG-Bescheinigung mehr. Die<br />

für den Sonder<strong>aus</strong>gabenabzug erforderlichen Werte entnehmen<br />

Sie bitte künftig der § 92 EStG-Bescheinigung, die<br />

Sie Anfang des Jahres erhalten.<br />

Rufen Sie uns an.<br />

Wir beraten Sie gerne!<br />

Servicezeiten PlusPunktRente<br />

Mo–Do 08.30 – 12.30 Uhr<br />

14.00 – 17.00 Uhr<br />

Fr 08.30 – 14.00 Uhr<br />

PlusPunktRente@<strong>kvw</strong>-muenster.de<br />

www.<strong>kvw</strong>-muenster.de<br />

// News November 2012<br />

Tel. (0251) 591 - 5566<br />

Fax (0251) 591 - 5881<br />

Sonderförderung für Beschäftigte<br />

in kommunalen Versorgungsbetrieben<br />

Erhöhung der vermögenswirksamen<br />

Leistungen (VL)<br />

Falls Sie bei einem Arbeitgeber beschäftigt sind, der den<br />

Tarifvertrag für Versorgungsbetriebe (TV-V) anwendet,<br />

können sich die VL bis auf 50 € erhöhen, wenn sie in eine<br />

Entgeltumwandlung fließen. Von Ihnen ist dann ein Eigenbeitrag<br />

von nur 13 € aufzuwenden. Bitte erfragen Sie die<br />

Höhe Ihres Zuschusses zu den VL bei Ihrem Arbeitgeber.<br />

Gerne unterbreiten wir Ihnen ein unverbindliches Angebot<br />

für eine Entgeltumwandlung mit VL.<br />

Hier ein paar Zahlen,<br />

die dies verdeutlichen:<br />

Beitrag insgesamt 63 €, davon monatlicher Arbeitgeberzuschuss<br />

50 €, Eigenanteil 13 €.<br />

Alter Geschlecht Rentenbeginn<br />

67. Lebensjahr<br />

20<br />

30<br />

40<br />

männlich<br />

weiblich<br />

männlich<br />

weiblich<br />

männlich<br />

weiblich<br />

364 €<br />

326 €<br />

244 €<br />

217 €<br />

152 €<br />

134 €<br />

Ihr Serviceteam PlusPunktRente: (v.l.) Stefan Rotthowe, Barbara Waldeck,<br />

Michael Wallbaum, Thomas Lodzik, Elisabeth Sasse-Göckener.

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