Merkblatt zur anderweitigen Zukunftssicherung Dieses ... - kvw
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<strong>Merkblatt</strong> <strong>zur</strong> <strong>anderweitigen</strong> <strong>Zukunftssicherung</strong><br />
<strong>Dieses</strong> <strong>Merkblatt</strong> informiert in Grundzügen über die Betriebsrente für Versicherte, die nicht in der gesetzlichen<br />
Rentenversicherung pflichtversichert sind. Rechtliche Grundlage für das Versicherungsverhältnis ist die Satzung<br />
der Kommunalen Versorgungskassen Westfalen-Lippe (<strong>kvw</strong>-Zusatzversorgung).<br />
Es gibt folgende Formen der <strong>anderweitigen</strong> <strong>Zukunftssicherung</strong>:<br />
• Die Ärzte-, Apothekerversorgung usw.<br />
• Die befreiende Lebensversicherung und<br />
• Die freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung<br />
Für Beschäftigte, die in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht pflichtversichert sind oder die die<br />
Voraussetzungen für den Bezug einer gesetzlichen Rente nicht erfüllen, gelten hinsichtlich der<br />
Anspruchsvoraussetzungen die Bestimmungen der gesetzlichen Rentenversicherung.<br />
Wann tritt der Rentenfall in der Zusatzversorgung ein?<br />
Die Regelaltersrente:<br />
Sie haben die Mindestversicherungszeit von 60 Umlagemonaten (die so genannte Wartezeit) erfüllt und das<br />
65. Lebensjahr vollendet. Von 2012 an beginnend mit dem Jahrgang 1947 wird die Regelaltersgrenze<br />
schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Darüber hinaus sind die Anspruchsvoraussetzungen der gesetzlichen<br />
Rentenversicherung maßgebend.<br />
Jahr<br />
gang<br />
Regelalters<br />
grenze<br />
Jahr<br />
gang<br />
Regelalters<br />
grenze<br />
1946 65 1951 65+5<br />
Monate<br />
1947 65+1<br />
Monat<br />
1948 65+2<br />
Monate<br />
1949 65+3<br />
Monate<br />
1950 65+4<br />
Monate<br />
1952 65+6<br />
Monate<br />
1953 65+7<br />
Monate<br />
1654 65+8<br />
Monate<br />
1955 65+9<br />
Monate<br />
Jahr<br />
gang<br />
Regelalters<br />
grenze<br />
1956 65+10<br />
Monate<br />
1957 65+11<br />
Monate<br />
Jahr<br />
gang<br />
Regelalters<br />
grenze<br />
1961 66+6<br />
Monate<br />
1962 66+8<br />
Monate<br />
1958 66 1963 66+10<br />
Monate<br />
1959 66+2<br />
Monate<br />
1960 66+4<br />
Monate<br />
1964 67<br />
Kann die Betriebsrente auch zu einem früheren Zeitpunkt in Anspruch genommen werden?<br />
Betriebsrenten, die vor der abschlagsfreien Regelaltersrente in Anspruch genommen werden, sind<br />
Abschläge wegen vorzeitiger Inanspruchnahme identisch mit den Abschlägen der gesetzlichen<br />
Rentenversicherung (pro Monat 0,3 %, maximal jedoch 10,8 %).<br />
Wir empfehlen Ihnen, die Anspruchsvoraussetzungen für eine vorzeitige Inanspruchnahme der<br />
Betriebsrente von hier überprüfen zu lassen.
Die Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung:<br />
Sie können eine teilweise oder volle Erwerbsminderung im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung<br />
durch eine/n von der Kasse zu bestimmende/n Fachärztin/Facharzt nachweisen*. Die Wartezeit von 60<br />
Umlagemonaten ist erfüllt und es wurde den letzten 60 Kalendermonaten mindestens für 36 Monate eine<br />
Umlage gezahlt oder aber die Erwerbsminderung ist durch einen gesetzlich anerkannten Arbeitsunfall<br />
eingetreten.<br />
* Die Kosten der Begutachtung können von uns leider nicht übernommen werden.<br />
Die Altersrente für Frauen*:<br />
Sie sind weiblich, haben das 60. Lebensjahr vollendet, sind vor 1952 geboren und Ihr Versicherungskonto<br />
weist mindestens 180 Umlagemonate aus, von denen mindestens 121 auf die Zeit nach vollendetem 40.<br />
Lebensjahr entfallen.<br />
*Für Versicherte ab Jahrgang 1952 entfällt diese Rentenart.<br />
Die Altersrente nach Altersteilzeit*:<br />
Sie haben das 60. Lebensjahr vollendet*1) und Ihr Versicherungskonto weist mindestens 180<br />
Umlagemonate aus, von denen mindestens 96 auf die letzten 120 Kalendermonate entfallen. Sie haben<br />
mindestens in den letzten 24 Kalendermonaten Altersteilzeitarbeit nach dem Altersteilzeitgesetz ausgeübt.<br />
*Für Versicherte ab Jahrgang 1952 entfällt diese Rentenart, es sei denn, sie haben vor dem 01.01.2007 Altersteilzeit verbindlich<br />
vereinbart und sind vor dem 01.01.1955 geboren.<br />
*1) Die Altersgrenze von 60 Jahren wird für Versicherte, die nach dem 31.12.1936 geboren sind, schrittweise um drei Jahre angehoben.<br />
Geburtsjahrgänge von 1949 bis 1951 können die Altersrente nach Altersteilzeit erst mit Vollendung des 63. Lebensjahres in Anspruch<br />
nehmen.<br />
Die Altersrente für langjährig Versicherte*:<br />
Sie haben das 63. Lebensjahr vollendet und Ihr Versicherungskonto weist mindestens 420 Umlagemonate<br />
(35 Versicherungsjahre) aus.<br />
*Für Versicherte ab Geburtsjahrgang 1949 erhöht sich die Altersgrenze stufenweise auf das 65. Lebensjahr.<br />
Die Altersrente für Schwerbehinderte Menschen*:<br />
Sie haben das 60. Lebensjahr vollendet, sind vor 1952 geboren. Ferner weist Ihr Versicherungskonto<br />
mindestens 420 Umlagemonate aus. Ferner liegt bei Ihnen ein Grad der Behinderung von wenigstens<br />
50 v. H. vor.<br />
*Für Versicherte ab Geburtsjahrgang 1952 erhöht sich die Altersgrenze stufenweise auf das 62. Lebensjahr.<br />
Die Betriebsrente ist schriftlich zu beantragen- Der Antrag ist innerhalb einer Frist von drei Kalendermonaten,<br />
nachdem die Anspruchsvoraussetzungen für eine Betriebsrente erfüllt sind, zu stellen.<br />
Geht der Antrag später hier ein, kann die Betriebsrente frühestens ab dem Monat gezahlt werden, in dem<br />
der Antrag bei der Kasse eingeht.<br />
Unsere Anschrift:<br />
<strong>kvw</strong>-Zusatzversorgung<br />
Postfach 4629, 48026 Münster<br />
Tel.:0251 591-6749<br />
Tel. 0251 591-5915<br />
E-Mail: Zusatzversorgung@<strong>kvw</strong>-muenster.de<br />
Internet: www.<strong>kvw</strong>-muenster.de