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Merkblatt zur anderweitigen Zukunftssicherung Dieses ... - kvw

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<strong>Merkblatt</strong> <strong>zur</strong> <strong>anderweitigen</strong> <strong>Zukunftssicherung</strong><br />

<strong>Dieses</strong> <strong>Merkblatt</strong> informiert in Grundzügen über die Betriebsrente für Versicherte, die nicht in der gesetzlichen<br />

Rentenversicherung pflichtversichert sind. Rechtliche Grundlage für das Versicherungsverhältnis ist die Satzung<br />

der Kommunalen Versorgungskassen Westfalen-Lippe (<strong>kvw</strong>-Zusatzversorgung).<br />

Es gibt folgende Formen der <strong>anderweitigen</strong> <strong>Zukunftssicherung</strong>:<br />

• Die Ärzte-, Apothekerversorgung usw.<br />

• Die befreiende Lebensversicherung und<br />

• Die freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung<br />

Für Beschäftigte, die in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht pflichtversichert sind oder die die<br />

Voraussetzungen für den Bezug einer gesetzlichen Rente nicht erfüllen, gelten hinsichtlich der<br />

Anspruchsvoraussetzungen die Bestimmungen der gesetzlichen Rentenversicherung.<br />

Wann tritt der Rentenfall in der Zusatzversorgung ein?<br />

Die Regelaltersrente:<br />

Sie haben die Mindestversicherungszeit von 60 Umlagemonaten (die so genannte Wartezeit) erfüllt und das<br />

65. Lebensjahr vollendet. Von 2012 an beginnend mit dem Jahrgang 1947 wird die Regelaltersgrenze<br />

schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Darüber hinaus sind die Anspruchsvoraussetzungen der gesetzlichen<br />

Rentenversicherung maßgebend.<br />

Jahr<br />

gang<br />

Regelalters<br />

grenze<br />

Jahr<br />

gang<br />

Regelalters<br />

grenze<br />

1946 65 1951 65+5<br />

Monate<br />

1947 65+1<br />

Monat<br />

1948 65+2<br />

Monate<br />

1949 65+3<br />

Monate<br />

1950 65+4<br />

Monate<br />

1952 65+6<br />

Monate<br />

1953 65+7<br />

Monate<br />

1654 65+8<br />

Monate<br />

1955 65+9<br />

Monate<br />

Jahr<br />

gang<br />

Regelalters<br />

grenze<br />

1956 65+10<br />

Monate<br />

1957 65+11<br />

Monate<br />

Jahr<br />

gang<br />

Regelalters<br />

grenze<br />

1961 66+6<br />

Monate<br />

1962 66+8<br />

Monate<br />

1958 66 1963 66+10<br />

Monate<br />

1959 66+2<br />

Monate<br />

1960 66+4<br />

Monate<br />

1964 67<br />

Kann die Betriebsrente auch zu einem früheren Zeitpunkt in Anspruch genommen werden?<br />

Betriebsrenten, die vor der abschlagsfreien Regelaltersrente in Anspruch genommen werden, sind<br />

Abschläge wegen vorzeitiger Inanspruchnahme identisch mit den Abschlägen der gesetzlichen<br />

Rentenversicherung (pro Monat 0,3 %, maximal jedoch 10,8 %).<br />

Wir empfehlen Ihnen, die Anspruchsvoraussetzungen für eine vorzeitige Inanspruchnahme der<br />

Betriebsrente von hier überprüfen zu lassen.


Die Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung:<br />

Sie können eine teilweise oder volle Erwerbsminderung im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung<br />

durch eine/n von der Kasse zu bestimmende/n Fachärztin/Facharzt nachweisen*. Die Wartezeit von 60<br />

Umlagemonaten ist erfüllt und es wurde den letzten 60 Kalendermonaten mindestens für 36 Monate eine<br />

Umlage gezahlt oder aber die Erwerbsminderung ist durch einen gesetzlich anerkannten Arbeitsunfall<br />

eingetreten.<br />

* Die Kosten der Begutachtung können von uns leider nicht übernommen werden.<br />

Die Altersrente für Frauen*:<br />

Sie sind weiblich, haben das 60. Lebensjahr vollendet, sind vor 1952 geboren und Ihr Versicherungskonto<br />

weist mindestens 180 Umlagemonate aus, von denen mindestens 121 auf die Zeit nach vollendetem 40.<br />

Lebensjahr entfallen.<br />

*Für Versicherte ab Jahrgang 1952 entfällt diese Rentenart.<br />

Die Altersrente nach Altersteilzeit*:<br />

Sie haben das 60. Lebensjahr vollendet*1) und Ihr Versicherungskonto weist mindestens 180<br />

Umlagemonate aus, von denen mindestens 96 auf die letzten 120 Kalendermonate entfallen. Sie haben<br />

mindestens in den letzten 24 Kalendermonaten Altersteilzeitarbeit nach dem Altersteilzeitgesetz ausgeübt.<br />

*Für Versicherte ab Jahrgang 1952 entfällt diese Rentenart, es sei denn, sie haben vor dem 01.01.2007 Altersteilzeit verbindlich<br />

vereinbart und sind vor dem 01.01.1955 geboren.<br />

*1) Die Altersgrenze von 60 Jahren wird für Versicherte, die nach dem 31.12.1936 geboren sind, schrittweise um drei Jahre angehoben.<br />

Geburtsjahrgänge von 1949 bis 1951 können die Altersrente nach Altersteilzeit erst mit Vollendung des 63. Lebensjahres in Anspruch<br />

nehmen.<br />

Die Altersrente für langjährig Versicherte*:<br />

Sie haben das 63. Lebensjahr vollendet und Ihr Versicherungskonto weist mindestens 420 Umlagemonate<br />

(35 Versicherungsjahre) aus.<br />

*Für Versicherte ab Geburtsjahrgang 1949 erhöht sich die Altersgrenze stufenweise auf das 65. Lebensjahr.<br />

Die Altersrente für Schwerbehinderte Menschen*:<br />

Sie haben das 60. Lebensjahr vollendet, sind vor 1952 geboren. Ferner weist Ihr Versicherungskonto<br />

mindestens 420 Umlagemonate aus. Ferner liegt bei Ihnen ein Grad der Behinderung von wenigstens<br />

50 v. H. vor.<br />

*Für Versicherte ab Geburtsjahrgang 1952 erhöht sich die Altersgrenze stufenweise auf das 62. Lebensjahr.<br />

Die Betriebsrente ist schriftlich zu beantragen- Der Antrag ist innerhalb einer Frist von drei Kalendermonaten,<br />

nachdem die Anspruchsvoraussetzungen für eine Betriebsrente erfüllt sind, zu stellen.<br />

Geht der Antrag später hier ein, kann die Betriebsrente frühestens ab dem Monat gezahlt werden, in dem<br />

der Antrag bei der Kasse eingeht.<br />

Unsere Anschrift:<br />

<strong>kvw</strong>-Zusatzversorgung<br />

Postfach 4629, 48026 Münster<br />

Tel.:0251 591-6749<br />

Tel. 0251 591-5915<br />

E-Mail: Zusatzversorgung@<strong>kvw</strong>-muenster.de<br />

Internet: www.<strong>kvw</strong>-muenster.de

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