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An die Mitglieder der kvw-Beihilfekasse UND an die ...

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<strong>An</strong> <strong>die</strong> <strong>Mitglie<strong>der</strong></strong><br />

<strong>der</strong> <strong>kvw</strong>-<strong>Beihilfekasse</strong><br />

<strong>UND</strong><br />

<strong>an</strong> <strong>die</strong> Versorgungsempfänger,<br />

sofern <strong>die</strong> ehem. Dienstherrn<br />

<strong>Mitglie<strong>der</strong></strong> <strong>der</strong> <strong>kvw</strong>-<strong>Beihilfekasse</strong><br />

und <strong>der</strong> <strong>kvw</strong>-Beamtenversorgung sind<br />

Rundschreiben 02/2011 <strong>der</strong> <strong>kvw</strong>-<strong>Beihilfekasse</strong><br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

SERVICEZEITEN<br />

Mo – Do 10.00 – 12.00 Uhr<br />

14.00 – 15.30 Uhr<br />

Fr 10.00 – 12.00 Uhr<br />

SERVICE-HOTLINE<br />

Tel: (0251) 591 - 3935<br />

E-MAIL<br />

beihilfekasse@<strong>kvw</strong>-muenster.de<br />

DATUM<br />

September 2011<br />

ab dem 15.10.2011 führt <strong>die</strong> <strong>kvw</strong>-<strong>Beihilfekasse</strong> schrittweise <strong>die</strong> elektronische Akte ein. Wie<br />

sich das auf Sie auswirkt, erläutern wir Ihnen ausführlich im beigefügten Merkblatt „Än<strong>der</strong>ungen<br />

für Beihilfeberechtigte“.<br />

Der Hauptgrund für <strong>die</strong> Einführung <strong>der</strong> elektronischen Akte ist das Arzneimittelrabattgesetz,<br />

das wir dadurch schneller und einfacher umsetzen können.<br />

Das Gesetz verpflichtet <strong>die</strong> Pharmaindustrie seit Jahres<strong>an</strong>f<strong>an</strong>g, den Beihilfeträgern und privaten<br />

Kr<strong>an</strong>kenversicherungen Preisnachlässe auf verschreibungspflichtige Arzneimittel zu<br />

gewähren. Auch <strong>die</strong> Privatversicherten sollen von <strong>die</strong>ser Neuerung profitieren. Denn das<br />

Gesetz gibt den Kr<strong>an</strong>kenversicherungen auf, <strong>die</strong> Rabatte zur Beitragssenkung und<br />

-stabilisierung zu verwenden.<br />

Das L<strong>an</strong>d Nordrhein-Westfalen hat übrigens vor einigen Monaten ein vergleichbares Verfahren<br />

für einen Großteil seiner Be<strong>die</strong>nsteten eingeführt. Deshalb sind wir zuversichtlich, mit<br />

Ihnen gemeinsam <strong>die</strong> Neuerungen in kürzester Zeit zu meistern.<br />

Darüber hinaus senden wir ab dem 15.10.2011 alle Bescheide und Schreiben <strong>an</strong> Ihre Privatadresse.<br />

Die Sammelpost <strong>an</strong> <strong>die</strong> Kassenmitglie<strong>der</strong> entfällt d<strong>an</strong>n vollständig. Zeitgleich mit<br />

<strong>der</strong> Umstellung auf <strong>die</strong> elektronische Akte verbessert <strong>die</strong> <strong>kvw</strong>-<strong>Beihilfekasse</strong> also weiter ihren<br />

Service und entlastet <strong>die</strong> <strong>Mitglie<strong>der</strong></strong> von <strong>der</strong> hausinternen Postverteilung. Zugleich stellen <strong>die</strong><br />

<strong>kvw</strong> damit sicher, dass Ihnen <strong>die</strong> Beihilfebescheide stets zeitnah zugehen.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Im Auftrag<br />

Ulrich Kleyboldt


September 2011<br />

//<br />

<strong>kvw</strong>-<strong>Beihilfekasse</strong><br />

Än<strong>der</strong>ungen für Beihilfeberechtigte<br />

Ab dem 15.10.2011 führt <strong>die</strong> <strong>kvw</strong>-<strong>Beihilfekasse</strong> schrittweise <strong>die</strong> elektronische Akte ein. Bitte beachten<br />

Sie deshalb ab dem 15.10.2011 <strong>die</strong> folgenden Hinweise:<br />

// Allgemein:<br />

• Schicken Sie uns bitte keine Originalbelege mehr, da alle <strong>An</strong>träge, Mitteilungen und Belege unmittelbar<br />

nach dem Eing<strong>an</strong>g in <strong>der</strong> <strong>kvw</strong>-<strong>Beihilfekasse</strong> elektronisch erfasst werden. Reichen Sie also<br />

ausnahmslos Kopien o<strong>der</strong> Duplikate ein.<br />

Hinweis: Rezeptkopien können Sie sich in <strong>der</strong> Regel bereits in <strong>der</strong> Apotheke aushändigen lassen.<br />

• Bei Belegen, <strong>die</strong> Sie nur in einfacher Ausfertigung bekommen, schicken Sie uns bitte Kopien in<br />

möglichst hoher Qualität. Bitte kopieren Sie nicht mehrere Belege (z.B. Rezepte) auf ein Blatt. Bitte<br />

beachten Sie, dass Informationen auf Belegrückseiten auch kopiert werden müssen.<br />

• Geben Sie bei <strong>An</strong>trägen und weiteren Schreiben <strong>an</strong> <strong>die</strong> <strong>kvw</strong>-<strong>Beihilfekasse</strong> immer Ihre Beihilfe-<br />

Nummer und <strong>die</strong> Kassenmitglieds-Nummer Ihres Dienstherrn o<strong>der</strong> Arbeitgebers <strong>an</strong>. Bitte füllen<br />

Sie <strong>die</strong> <strong>An</strong>träge möglichst nur am Computer o<strong>der</strong> mit Schreibmaschine aus. H<strong>an</strong>dschriften sind<br />

nur schwer elektronisch lesbar und verlängern <strong>die</strong> Bearbeitungszeit durch erfor<strong>der</strong>liche Nachbearbeitungen.<br />

• Die gesamte in <strong>der</strong> <strong>kvw</strong>-<strong>Beihilfekasse</strong> eingehende Post verbleibt hier im Hause und wird, wie in<br />

§ 13 Abs. 11 BVO NRW vorgesehen, nach sechs Wochen vernichtet. Sie bekommen <strong>die</strong> Belege<br />

und sonstigen Nachweise künftig also nicht mehr zurück. Für Ihre private Verwendung kopieren<br />

Sie daher ggf. Belege zusätzlich vor dem Vers<strong>an</strong>d <strong>an</strong> <strong>die</strong> <strong>kvw</strong>-<strong>Beihilfekasse</strong>. (In <strong>der</strong> Überg<strong>an</strong>gsphase<br />

k<strong>an</strong>n es vereinzelt zur Rücksendung von Belegen kommen. Hierfür bitten wir um Verständnis.)<br />

• Fügen Sie Ihren Schreiben keine fr<strong>an</strong>kierten Rückumschläge bei. Dies ist auch nicht mehr notwendig,<br />

weil alle Bescheide und Schreiben von uns ab dem 15.10.2011 <strong>an</strong> Ihre Privatadresse geschickt<br />

werden.<br />

• Bitte achten Sie darauf, <strong>An</strong>träge o<strong>der</strong> sonstigen Schriftverkehr mit mehreren Seiten Umf<strong>an</strong>g nicht<br />

zu heften o<strong>der</strong> zu klammern.<br />

• Schreiben, <strong>An</strong>merkungen und sonstige Erläuterungen schicken Sie uns bitte im Format DIN A4 zu.<br />

Verwenden Sie bitte keine Klebezettel, Haftnotizen („Post-It“).<br />

// Beson<strong>der</strong>heiten bei <strong>der</strong> <strong>An</strong>tragstellung:<br />

• Bei <strong>An</strong>trägen verwenden Sie bitte ausschließlich <strong>die</strong> aktuellen Vordrucke <strong>der</strong> <strong>kvw</strong>-<strong>Beihilfekasse</strong>.<br />

Sie können <strong>die</strong>se auf unserer Homepage unter www.<strong>kvw</strong>-muenster.de herunterladen. Versorgungsempfänger<br />

erhalten jeweils mit dem aktuellen Bescheid einen neuen Vordruck für den<br />

„Kurz<strong>an</strong>trag auf Zahlung einer Beihilfe“. Dieser ist für alle <strong>An</strong>tragsteller stets d<strong>an</strong>n zu benutzen,<br />

wenn sich gegenüber dem vorherigen <strong>An</strong>trag bei ihm o<strong>der</strong> den berücksichtigungsfähigen <strong>An</strong>gehörigen<br />

keine Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Personenstammdaten (z.B. Kontoverbindung, Adresse, Kin<strong>der</strong>, Versicherungsschutz<br />

etc.) ergeben haben.<br />

• Aufwendungen für Pflege machen Sie bitte in einem geson<strong>der</strong>ten <strong>An</strong>trag geltend. Verwenden<br />

Sie hierbei <strong>die</strong> „<strong>An</strong>lage P“ und kennzeichnen Sie <strong>die</strong>s im <strong>An</strong>tragsvordruck durch <strong>An</strong>kreuzen.<br />

Gut, dass Sie <strong>An</strong>sprüche haben.<br />

www.<strong>kvw</strong>-muenster.de<br />

<strong>kvw</strong> // Zums<strong>an</strong>destr. 12 // 48145 Münster // Tel. (0251) 591-6749 // <strong>kvw</strong>@<strong>kvw</strong>-muenster.de // www.<strong>kvw</strong>-muenster.de

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