Qualitätsbericht 2004 - Kreiskrankenhaus Demmin
Qualitätsbericht 2004 - Kreiskrankenhaus Demmin
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C-2 Qualitätssicherung beim ambulanten Operieren nach § 115 b<br />
SGB V<br />
Eine Aufstellung der einbezogenen Leistungsbereiche findet im <strong>Qualitätsbericht</strong> im Jahr<br />
2007 Berücksichtigung<br />
C-3 Externe Qualitätssicherung nach Landesrecht (§ 112 SGB V)<br />
x<br />
Über § 137 SGB V hinaus ist auf Landesebene keine verpflichtende Qualitätssicherung<br />
vereinbart.<br />
C-4 Qualitätssicherungsmaßnahmen bei Disease-Management-<br />
Programm (DMP)<br />
Das <strong>Kreiskrankenhaus</strong> <strong>Demmin</strong> ist nicht an DMP beteiligt. Im Berichtsjahr <strong>2004</strong> waren<br />
daher keine Qualitätssicherungsmaßnahmen im Rahmen eines DMP erforderlich.<br />
C-5.1 Umsetzung der Mindestmengenvereinbarung nach § 137<br />
Abs. 1 S. 3 Nr.3 SGB V<br />
Im <strong>Kreiskrankenhaus</strong> <strong>Demmin</strong> wurden in <strong>2004</strong> keine Leistungen erbracht, die der<br />
Mindestmengenregelung nach §137 Abs.1 S.3 Nr.3 SGB V unterliegen. Daher werden<br />
keine Angaben zu diesem Punkt gemacht.<br />
C-5.2 Ergänzende Angaben bei Nichtumsetzung der<br />
Mindestmengenvereinbarung<br />
- entfällt –<br />
KKH <strong>Demmin</strong> <strong>Qualitätsbericht</strong> <strong>2004</strong> KKH <strong>Demmin</strong><br />
19.08.05