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Qualitätsbericht 2004 - Kreiskrankenhaus Demmin

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43<br />

C-2 Qualitätssicherung beim ambulanten Operieren nach § 115 b<br />

SGB V<br />

Eine Aufstellung der einbezogenen Leistungsbereiche findet im <strong>Qualitätsbericht</strong> im Jahr<br />

2007 Berücksichtigung<br />

C-3 Externe Qualitätssicherung nach Landesrecht (§ 112 SGB V)<br />

x<br />

Über § 137 SGB V hinaus ist auf Landesebene keine verpflichtende Qualitätssicherung<br />

vereinbart.<br />

C-4 Qualitätssicherungsmaßnahmen bei Disease-Management-<br />

Programm (DMP)<br />

Das <strong>Kreiskrankenhaus</strong> <strong>Demmin</strong> ist nicht an DMP beteiligt. Im Berichtsjahr <strong>2004</strong> waren<br />

daher keine Qualitätssicherungsmaßnahmen im Rahmen eines DMP erforderlich.<br />

C-5.1 Umsetzung der Mindestmengenvereinbarung nach § 137<br />

Abs. 1 S. 3 Nr.3 SGB V<br />

Im <strong>Kreiskrankenhaus</strong> <strong>Demmin</strong> wurden in <strong>2004</strong> keine Leistungen erbracht, die der<br />

Mindestmengenregelung nach §137 Abs.1 S.3 Nr.3 SGB V unterliegen. Daher werden<br />

keine Angaben zu diesem Punkt gemacht.<br />

C-5.2 Ergänzende Angaben bei Nichtumsetzung der<br />

Mindestmengenvereinbarung<br />

- entfällt –<br />

KKH <strong>Demmin</strong> <strong>Qualitätsbericht</strong> <strong>2004</strong> KKH <strong>Demmin</strong><br />

19.08.05

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