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Islamische Gemeinschaft Milli Görüş İslam Toplumu Milli Görüş - IGMG

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<strong>Islamische</strong> <strong>Gemeinschaft</strong> <strong>Milli</strong> <strong>Görüş</strong><br />

<strong>İslam</strong> <strong>Toplumu</strong> <strong>Milli</strong> <strong>Görüş</strong><br />

<strong>IGMG</strong> • Vorstand • Boschstr. 61-65 • 50171 Kerpen<br />

<strong>Islamische</strong> <strong>Gemeinschaft</strong><br />

<strong>Milli</strong> <strong>Görüş</strong> e.V.<br />

Amtsgericht Bonn<br />

VR 6621<br />

Anschrift:<br />

Boschstraße 61-65<br />

50171 Kerpen<br />

Tel.: (02237) 656-0<br />

Fax: (02237) 656 555<br />

Internet: www.igmg.de<br />

E-Mail: info@igmg.de<br />

Datum<br />

Abteilung<br />

Telefon<br />

Fax<br />

E-Mail<br />

Veröffentlichung des Hamburger Verfassunggsschutzes<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

30. März 2005<br />

Vorstand<br />

0221-2707653<br />

0221-2707655<br />

vorstand@igmg.de<br />

am 31.01.2005 veröffentlichte das Landesamt für Verfassungsschutz Hamburg eine<br />

zweisprachige Publikation unter dem Titel „Türken und Deutsche in Hamburg:<br />

Gemeinsam für die Demokratie!“ (türkisch: „Hamburg´taki Türkler ve Almanlar:<br />

Birlikte Demokrasi için!“). Zweck der Publikation sei es, „über Ideologien und<br />

Organisationen, die mit den Prinzipien der Verfassung nicht zu vereinbaren sind“ zu<br />

informieren. Die Publikation enthält auch Informationen über die „<strong>Islamische</strong><br />

<strong>Gemeinschaft</strong> <strong>Milli</strong> Görüs“ (<strong>IGMG</strong>). Dabei wird die <strong>IGMG</strong> in der Publikation als<br />

„größte islamistische Organisation in Deutschland“ beschrieben.<br />

Mit diesem Schreiben möchten wir Sie als Mitglied des Kontrollgremiums<br />

„Verfassungsschutz“ der Hamburger Bürgerschaft auf die Unstimmigkeiten in dieser<br />

Publikation und auf die skandalöse Haltung des Hamburger Landesamtes für<br />

Verfassungsschutz im Umgang mit unserem Verband und unseren Mitgliedern<br />

aufmerksam machen.<br />

Als eines der Hauptgründe für die Beobachtung der <strong>IGMG</strong> führt der Hamburger<br />

Verfassungsschutz in der Publikation an, er hätte Anhaltspunkte dafür, dass „die <strong>Milli</strong><br />

Görüs in und für Deutschland eine Gesellschaftsordnung anstrebt, die sich nicht mit<br />

den freiheitlichen und demokratischen Prinzipien unserer Verfassung vereinbaren<br />

lässt“ (Seite 13). Hierzu hätte der Verfassungsschutz eine Reihe von Anhaltspunkten.<br />

So soll die <strong>IGMG</strong> „islamisches Recht (sheriat) für Türken in Deutschland“ fordern.<br />

Eine konkrete Begründung für diesen Vorwurf bleibt das Amt dem Leser aber<br />

schuldig. Weder können Publikationen der <strong>IGMG</strong>, noch irgendwelche Äußerungen<br />

von <strong>IGMG</strong>-Funktionären vorgebracht werden, die diese Anschuldigung stützen und<br />

Anlass für solch einen Verdacht geben könnten. Auch Beispiele für die früheren<br />

vermeintlich „extremistischen Äußerungen“, die der Verfassungsschutz auf derselben<br />

Bankverbindung:<br />

SEB AG Köln<br />

(BLZ 370 101 11)<br />

Kto-Nr.162 888 56 00


Seite anspricht, fehlen vollständig. Die Hauptvorwürfe des Verfassungsschutzes<br />

basieren demnach auf haltlosen Anschuldigungen. Anhaltspunkte reduzieren sich auf<br />

Inhalte von Quellen, die der <strong>IGMG</strong> nicht zurechenbar sind. So werden die<br />

Verschwörungstheorien und antisemitischen Äußerungen von Kolumnisten der<br />

türkischen Tageszeitung „<strong>Milli</strong> Gazete“ der <strong>IGMG</strong> zugerechnet (Seite 13). Dabei<br />

verschweigt der Verfassungsschutz, dass die <strong>IGMG</strong> seit Jahren erklärt, dass sie<br />

keinen Einfluss auf die Inhalte der <strong>Milli</strong> Gazete hat und dass sämtliche Kolumnisten,<br />

aus deren Schriften der Verfassungsschutz zitiert, Personen sind, die in der Türkei<br />

leben und nicht mal Mitglied der <strong>IGMG</strong> sind. Der Verfassungsschutz bezieht die<br />

Nähe der <strong>Milli</strong> Gazete daraus, dass die Zeitung regelmäßig von Veranstaltungen der<br />

<strong>IGMG</strong> berichte, unterdrückt aber, dass die gleiche Zeitung insgesamt regelmäßig<br />

über die türkisch-muslimischen Veranstaltungen in Europa berichtet und sich dabei<br />

nicht auf die <strong>IGMG</strong> beschränkt. Die Behörde bedient sich dieser Zeitung, weil sie aus<br />

den Publikationen der <strong>IGMG</strong> keine Stelle wiedergeben kann, die sich mit unserer<br />

freiheitlich-demokratischen Ordnung nicht verträgt und so größte Schwierigkeiten<br />

hätte, die Beobachtung der <strong>IGMG</strong> zu rechtfertigen.<br />

Eine ähnlich leere Behauptung ist der Vorwurf, die <strong>IGMG</strong> würde in Koranschulen und<br />

Internaten einen Islam nach der Ideologie des „adil düzen“ vermitteln (Seite 13). „Adil<br />

Düzen“ bedeutet übersetzt „Gerechte Ordnung“ und ist der Titel für ein<br />

planwirtschaftliches Konzept von Prof. Erbakan aus 1991. Seit Mitte der 90er Jahre<br />

wird der Begriff nicht mal mehr in der Türkei verwendet, als dass sie von der <strong>IGMG</strong><br />

gelehrt werde. Der Verfassungsschutz kann nicht einen einzigen Beleg dafür<br />

vorlegen, dass in den Korankursen oder sonstigen Veranstaltungen der <strong>IGMG</strong> „adil<br />

düzen“ gelehrt werde.<br />

Aufgrund der unzumutbaren Haltung der Behörde hat sich die <strong>IGMG</strong> nach der<br />

Veröffentlichung der deutschen und türkischen Broschüre mit einer Pressemitteilung<br />

an die Öffentlichkeit gewandt. In dieser kritisierte sie einerseits die eklatanten<br />

Übersetzungsfehler in der türkischen Publikation, insbesondere aber auch die<br />

unhaltbaren Vorwürfe insgesamt in den beiden Broschüren. Zu den Vorwürfen<br />

bezüglich der Übersetzungsfehler entschuldigte sich die Behörde darauf zwar bei<br />

ihren Adressaten, nicht ohne gleichzeitig der <strong>IGMG</strong> Polemik vorzuwerfen, zu den<br />

inhaltlichen Fehlern äußerte sie sich jedoch nicht.<br />

Daraufhin sahen wir uns gezwungen, der Behörde für Inneres eine strafbewehrte<br />

Unterlassungserklärung mit einer Frist bis zum 14.02.2005 zukommen zu lassen, um<br />

die Verbreitung dieser Unwahrheiten zu verhindern. Die Behörde meldete sich erst<br />

am letzten Tag der Frist und erklärte sich bereit, die in markanter Schrift als<br />

Hauptargument für die Beobachtung wiedergegebene Äußerung, „die Bewegung<br />

fordert islamisches Recht (sheriat) für Türken in Deutschland. Ein gesondertes Recht<br />

mit eigenen Gerichten für bestimmte Gruppen kann es nach unserer Verfassung aber<br />

nicht geben.“ nicht mehr zu wiederholen, nachdem die <strong>IGMG</strong> rechtliche Schritte<br />

androhte und die Behörde darüber aufklärte, dass der eigentliche Urheber dieses<br />

Vorwurfs, das Landesamt für Verfassungsschutz Nordrhein Westfalen die gleiche<br />

Behauptung über Jahre wiederholt, jedoch seit zwei Jahren aufgegeben hat, weil<br />

diese Behauptung jeglicher Grundlage entbehrt.<br />

Offensichtlich hat die Behörde erkannt, dass solch eine Behauptung nicht von ihren<br />

Beobachtungsergebnissen gestützt wird und daher in einem Rechtsstreit nicht<br />

aufrechterhalten werden kann. Es ist jedoch unverständlich, wie der<br />

Verfassungsschutz solch eine Behauptung aufstellen kann, ohne dass diese sich auf<br />

2


konkrete Ergebnisse bei der Beobachtung stützt. Noch unverständlicher ist jedoch,<br />

wie die Behörde solch eine Behauptung in eine gedruckte Publikation aufnehmen<br />

kann, es aber nicht für notwendig erachtet, nach dem Eingeständnis eines<br />

gravierenden Fehlers, die Verbreitung der Broschüre einzustellen.<br />

Die Publikation ist mit diesen Schwächen wieder einmal ein Beispiel dafür, wie die<br />

<strong>IGMG</strong>, als die mitgliederstärkste, unabhängige, islamische <strong>Gemeinschaft</strong> in<br />

Deutschland, mit aus der Luft gegriffenen Argumenten, Fehlübersetzungen und einer<br />

Unzahl von Unwahrheiten als verfassungsfeindlich eingestuft und dadurch als<br />

potentielle Bedrohung für unseren Rechtsstaat dargestellt wird.<br />

Besonders deutlich werden die Übersetzungsprobleme des Verfassungsschutzes in<br />

der türkischen Version der Publikation. Wie sich in eine Publikation, die vor ihrer<br />

Veröffentlichung sicherlich mehrmals durchgesehen und korrigiert wird, eine<br />

Behauptung wie „Der Islam ist eine politische Ideologie“ (Seite 9 der türkischen<br />

Ausgabe) einschleichen kann, ist nicht nachvollziehbar. Dies als einen einfachen<br />

Übersetzungsfehler darzustellen, wie es die Behörde tut, ist recht makaber,<br />

angesichts der Tatsache, dass die Behörde sonst mit ihrer „Sprachkompetenz“<br />

prahlt. Weitere Fehler in der Übersetzung ziehen sich wie ein roter Faden durch die<br />

ganze Broschüre. Selbst die Presseerklärung der Behörde, in der sie der <strong>IGMG</strong><br />

Polemik vorwirft, strotzt nur so von Übersetzungsfehlern; sicher kein Zeichen für die<br />

herausragende Kompetenz der zuständigen Mitarbeiter.<br />

Diese einseitige Betrachtung der <strong>IGMG</strong> durch den Verfassungsschutz wird in der<br />

gesamten Publikation der Behörde aufrechterhalten. Die Wirkung einer solch<br />

verantwortungslos aufbereiteten Publikation beschränkt sich aber nicht nur auf die<br />

Fehlinformation der Öffentlichkeit. Gerade auch die Politik, die ja teilweise für ihre<br />

Beurteilung abhängig von diesen Berichten ist, wird somit von der Behörde mit<br />

Fehlinformationen versorgt – eine Informationsbasis, die sicherlich nicht zur<br />

gesunden Entscheidungsfindung beitragen kann.<br />

Nicht zu vergessen ist auch, dass zum Beispiel „nachrichtendienstliche“<br />

Erkenntnisse, die sich ausschließlich in der Feststellung der Mitgliedschaft in<br />

unserem Dachverband oder unseren Moscheegemeinden erschöpfen, als<br />

Begründung für die Ablehnung von Einbürgerungsanträgen oder der Mitgliedschaft<br />

bei politischen Parteien genutzt werden. Unbescholtene Mitglieder werden bei der<br />

Vergabe von Wohnungen diskriminiert oder müssen sogar um Ihren Arbeitsplatz<br />

fürchten.<br />

Unser Verband wird als Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung<br />

unseres Landes dargestellt, Einzelbeobachtungen werden auf die gesamte<br />

Religionsgemeinschaft verallgemeinert. Distanzierungen und Richtigstellungen<br />

werden nicht wahrgenommen oder pauschal als taktische Manöver abgetan. Nicht<br />

ein einziges Mal, findet zur Belegung der angeblichen Gefahr eine Pressemitteilung<br />

der <strong>IGMG</strong>, ein Artikel aus der Mitgliederzeitschrift „<strong>Milli</strong> Görüs – Perspektive“ oder<br />

eine Äußerung eines Funktionärs des Verbandes Eingang in einen<br />

Verfassungsschutzbericht. Es ist mehr als auffällig, dass zur Begründung der<br />

Verfassungsfeindlichkeit nur noch Artikel aus der <strong>Milli</strong> Gazete, einer in der Türkei<br />

erscheinenden Tageszeitung, herhalten müssen – einer Zeitung, dessen Inhalte nicht<br />

von der <strong>IGMG</strong> vorgegeben sind und von der sich die <strong>IGMG</strong> wiederholt eindeutig<br />

distanziert hat. Die <strong>IGMG</strong> hat mehrfach die beanstandeten Inhalte der Zeitung<br />

verurteilt, gerade weil diese dem Selbstverständnis der <strong>IGMG</strong> widersprechen.<br />

3


Dennoch zieht es die Behörde immer noch vor, die Zeitung mit der Begründung,<br />

„steht der <strong>Milli</strong> Görüs nahe“, als „Sprachrohr“ der <strong>IGMG</strong> zu bezeichnen und ihre<br />

Inhalte dem Verband und seinen Mitgliedern zuzurechnen.<br />

Die harten Fakten, die keiner weiteren Interpretation bedürfen um die<br />

Verfassungsfeindlichkeit der <strong>IGMG</strong> zu belegen, bleibt der Verfassungsschutz jedoch<br />

schuldig. Auf den vermeintlichen Anschuldigungen kann sie offensichtlich aber auch<br />

nicht beharren.<br />

In einem freiheitlichen Rechtsstaat müssen sich alle Bürgerinnen und Bürger darauf<br />

verlassen können, dass der Verfassungsschutz seine Befugnisse nicht überschreitet<br />

und sich auf die gesetzlichen Aufgaben beschränkt. Dies kann aber nur durch eine<br />

effektive Überprüfung im Rahmen der parlamentarischen Kontrollgremien gesichert<br />

werden. Wir hoffen in diesem Sinne, dass Sie bei der Wahrnehmung Ihrer<br />

Kontrollrechte auch die in diesem Schreiben ausgeführten Punkte berücksichtigen,<br />

insbesondere im Hinblick auf den Landesverfassungsschutzbericht für das Jahr<br />

2004.<br />

Für weitere Informationen zu den oben angesprochenen Punkten und zu unserer<br />

<strong>Gemeinschaft</strong> stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.<br />

Mit freundlichen Grüssen<br />

Oguz Ücüncü<br />

Generalsekretär<br />

Anlage: Broschüre (deutsche und türkische Fassung)<br />

Presseerklärungen der <strong>IGMG</strong><br />

Unterlassungsaufforderung und Antwort der Behörde für Inneres<br />

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