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Tarifblatt für Netzzutritt und Netzdienstleistungen

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<strong>Tarifblatt</strong> <strong>für</strong> <strong>Netzzutritt</strong> <strong>und</strong> <strong>Netzdienstleistungen</strong><br />

gültig ab 1. Jänner 2012<br />

1. Netzanschluss (zu Ziffer III/4 der Allgemeinen Verteilernetzbedingungen)<br />

Die Aufwendungen <strong>für</strong> die Erstellung des Netzanschlusses sind vom Auftraggeber/Netzbenutzer<br />

zu tragen. Dies gilt auch <strong>für</strong> Änderungen, die durch Erweiterungen oder sonstige<br />

Maßnahmen des Auftraggebers/Netzbenutzers erforderlich werden.<br />

Für die Erstellung des Netzanschlusses ohne Grabarbeiten (Öffnen <strong>und</strong> Schließen des<br />

Rohrgrabens) gelten folgende pauschalierte Beträge:<br />

<strong>Netzzutritt</strong>sentgelt bis einschließlich 25 m Netzanschlusslänge<br />

Nennweite der Netzanschlussleitung<br />

bis einschl. 63 mm<br />

exkl. MwSt inkl. MwSt<br />

EUR 1.150,00 EUR 1.380,00<br />

über 63 mm Abrechnung nach individueller Vereinbarung<br />

Mauerkasten einbauen oder Mauer-<br />

durchbruch herstellen <strong>und</strong> verschließen<br />

EUR 110,00 EUR 132,00<br />

Im <strong>Netzzutritt</strong>sentgelt sind die Lieferungen <strong>und</strong> Leistungen (Material <strong>und</strong> Verlegung sowie<br />

Einmessung der Netzanschlussleitung samt Hauseinführung, gegebenenfalls mit Mauerkasten)<br />

bis einschließlich Hauptabsperreinrichtung enthalten.<br />

Mit der Herstellung des Netzanschlusses hat der Auftraggeber/Netzbenutzer Anspruch auf<br />

die erstmalige Montage eines Gaszählers (<strong>für</strong> den Auftraggeber/Netzbenutzer kostenfrei).<br />

Bauleistungen, wie z. B. Mauerdurchbruch oder Einbau des Mauerkastens werden separat<br />

verrechnet (Kosten – siehe Tabelle).<br />

Die Art der Hauseinführung (Mauerkasten oder Mauerdurchbruch mit Hauseinführung) ist im<br />

Einvernehmen zwischen dem Auftraggeber/Netzbenutzer <strong>und</strong> der VEG festzulegen.<br />

Grabarbeiten werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber/Netzbenutzer kann<br />

mit Zustimmung der VEG die Grabarbeiten nach den Anweisungen der VEG durch Dritte auf<br />

seine Rechnung durchführen lassen oder selbst ausführen.<br />

Preis <strong>für</strong> Grabarbeiten<br />

Bei Ausführung durch die VEG bzw. ihre Vertragsfirma: EUR 40,00/lfm exkl. MwSt<br />

Dieser Preis gilt <strong>für</strong> befestigte <strong>und</strong> unbefestigte Flächen. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem<br />

Aufmaß.<br />

Bei einer Netzanschlusslänge über 25 m erfolgt die Offerterstellung/Abrechnung individuell.<br />

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Offenlegung nach § 14 UGB I Rechtsform GmbH I Sitz Dornbirn I Firmenbuchgericht Landesgericht Feldkirch I Firmenbuchnummer FN 70360 x I ATU 36240901<br />

VEG ein Unternehmen von illwerke vkw


2. Netzbereitstellungsentgelt (zu Ziffer III/5 der Allgemeinen Verteilernetzbedingungen)<br />

Die VEG ist berechtigt, bei Neuanschlüssen <strong>und</strong> bei Erhöhung des Anschlusswertes ein einmaliges,<br />

unverzinsliches <strong>und</strong> nicht rückzahlbares Netzbereitstellungsentgelt (NBE) <strong>für</strong> die Errichtungskosten<br />

des bereits bestehenden <strong>und</strong> vorfinanzierten Verteilernetzes in Rechnung zu<br />

stellen.<br />

Bis auf Weiteres wird kein Netzbereitstellungsentgelt verrechnet (ausgenommen<br />

leistungsgemessene K<strong>und</strong>en).<br />

Abweichend davon kann die VEG ein nach den jeweiligen Gegebenheiten angemessenes,<br />

zusätzliches Netzbereitstellungsentgelt verrechnen –<br />

a) <strong>für</strong> Anschlüsse in Gebieten, in denen eine wirtschaftliche Versorgungsdichte nicht gegeben<br />

bzw. aufgr<strong>und</strong> der Flächenwidmungspläne nicht zu erwarten ist<br />

b) <strong>für</strong> Anschlüsse, deren zeitliche Vorziehung gegenüber dem generellen Ausbaukonzept<br />

der VEG unverhältnismäßige Mehrkosten verursacht<br />

Die Abrechnung erfolgt nach Fertigstellung des Netzanschlusses.<br />

3. Pauschalierte Preise <strong>für</strong> Nebenleistungen (Angaben exkl. MwSt)<br />

Montage oder Demontage eines Zählers EUR 65,00<br />

Unterbrechung <strong>und</strong> Freigabe der Gaszufuhr<br />

(Plombierung/Entfernung Plombierung Absperrorgan) EUR 30,00<br />

Mahnung oder Wiedervorlage einer Rechnung EUR 3,00<br />

Entgelt <strong>für</strong> monatliche Datenauslesung (entfällt bei Selbstablesung) EUR 4,00/Monat<br />

Entgelt <strong>für</strong> jährliche Datenauslesung (entfällt bei Selbstablesung) EUR 4,00/Jahr<br />

4. Vergütung von Bauleistungen<br />

Für die Mitbenützung eines auf Kosten des Auftraggebers/Netzbenutzers errichteten "Sammelgrabens"<br />

vergütet die VEG nach Anerkennung der Leistung durch die örtliche Bauleitung<br />

pauschal EUR 15,00/lfm exkl. MwSt.<br />

Voraussetzung: Eine Erdgasverteilerleitung wird gemeinsam mit anderen Ver- <strong>und</strong> Entsorgungsleitungen<br />

in einem gemäß Pflichtenheft der VEG ("Merkblatt <strong>für</strong> Erd- <strong>und</strong> Baumeisterarbeiten")<br />

vorbereiteten Graben verlegt.<br />

Von dieser Regelung sind Netzanschlussleitungen (Erdgas-Hausanschlüsse) ausgenommen.<br />

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Offenlegung nach § 14 UGB I Rechtsform GmbH I Sitz Dornbirn I Firmenbuchgericht Landesgericht Feldkirch I Firmenbuchnummer FN 70360 x I ATU 36240901<br />

VEG ein Unternehmen von illwerke vkw

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