Tarifblatt für Netzzutritt und Netzdienstleistungen
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<strong>Tarifblatt</strong> <strong>für</strong> <strong>Netzzutritt</strong> <strong>und</strong> <strong>Netzdienstleistungen</strong><br />
gültig ab 1. Jänner 2012<br />
1. Netzanschluss (zu Ziffer III/4 der Allgemeinen Verteilernetzbedingungen)<br />
Die Aufwendungen <strong>für</strong> die Erstellung des Netzanschlusses sind vom Auftraggeber/Netzbenutzer<br />
zu tragen. Dies gilt auch <strong>für</strong> Änderungen, die durch Erweiterungen oder sonstige<br />
Maßnahmen des Auftraggebers/Netzbenutzers erforderlich werden.<br />
Für die Erstellung des Netzanschlusses ohne Grabarbeiten (Öffnen <strong>und</strong> Schließen des<br />
Rohrgrabens) gelten folgende pauschalierte Beträge:<br />
<strong>Netzzutritt</strong>sentgelt bis einschließlich 25 m Netzanschlusslänge<br />
Nennweite der Netzanschlussleitung<br />
bis einschl. 63 mm<br />
exkl. MwSt inkl. MwSt<br />
EUR 1.150,00 EUR 1.380,00<br />
über 63 mm Abrechnung nach individueller Vereinbarung<br />
Mauerkasten einbauen oder Mauer-<br />
durchbruch herstellen <strong>und</strong> verschließen<br />
EUR 110,00 EUR 132,00<br />
Im <strong>Netzzutritt</strong>sentgelt sind die Lieferungen <strong>und</strong> Leistungen (Material <strong>und</strong> Verlegung sowie<br />
Einmessung der Netzanschlussleitung samt Hauseinführung, gegebenenfalls mit Mauerkasten)<br />
bis einschließlich Hauptabsperreinrichtung enthalten.<br />
Mit der Herstellung des Netzanschlusses hat der Auftraggeber/Netzbenutzer Anspruch auf<br />
die erstmalige Montage eines Gaszählers (<strong>für</strong> den Auftraggeber/Netzbenutzer kostenfrei).<br />
Bauleistungen, wie z. B. Mauerdurchbruch oder Einbau des Mauerkastens werden separat<br />
verrechnet (Kosten – siehe Tabelle).<br />
Die Art der Hauseinführung (Mauerkasten oder Mauerdurchbruch mit Hauseinführung) ist im<br />
Einvernehmen zwischen dem Auftraggeber/Netzbenutzer <strong>und</strong> der VEG festzulegen.<br />
Grabarbeiten werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber/Netzbenutzer kann<br />
mit Zustimmung der VEG die Grabarbeiten nach den Anweisungen der VEG durch Dritte auf<br />
seine Rechnung durchführen lassen oder selbst ausführen.<br />
Preis <strong>für</strong> Grabarbeiten<br />
Bei Ausführung durch die VEG bzw. ihre Vertragsfirma: EUR 40,00/lfm exkl. MwSt<br />
Dieser Preis gilt <strong>für</strong> befestigte <strong>und</strong> unbefestigte Flächen. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem<br />
Aufmaß.<br />
Bei einer Netzanschlusslänge über 25 m erfolgt die Offerterstellung/Abrechnung individuell.<br />
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Offenlegung nach § 14 UGB I Rechtsform GmbH I Sitz Dornbirn I Firmenbuchgericht Landesgericht Feldkirch I Firmenbuchnummer FN 70360 x I ATU 36240901<br />
VEG ein Unternehmen von illwerke vkw
2. Netzbereitstellungsentgelt (zu Ziffer III/5 der Allgemeinen Verteilernetzbedingungen)<br />
Die VEG ist berechtigt, bei Neuanschlüssen <strong>und</strong> bei Erhöhung des Anschlusswertes ein einmaliges,<br />
unverzinsliches <strong>und</strong> nicht rückzahlbares Netzbereitstellungsentgelt (NBE) <strong>für</strong> die Errichtungskosten<br />
des bereits bestehenden <strong>und</strong> vorfinanzierten Verteilernetzes in Rechnung zu<br />
stellen.<br />
Bis auf Weiteres wird kein Netzbereitstellungsentgelt verrechnet (ausgenommen<br />
leistungsgemessene K<strong>und</strong>en).<br />
Abweichend davon kann die VEG ein nach den jeweiligen Gegebenheiten angemessenes,<br />
zusätzliches Netzbereitstellungsentgelt verrechnen –<br />
a) <strong>für</strong> Anschlüsse in Gebieten, in denen eine wirtschaftliche Versorgungsdichte nicht gegeben<br />
bzw. aufgr<strong>und</strong> der Flächenwidmungspläne nicht zu erwarten ist<br />
b) <strong>für</strong> Anschlüsse, deren zeitliche Vorziehung gegenüber dem generellen Ausbaukonzept<br />
der VEG unverhältnismäßige Mehrkosten verursacht<br />
Die Abrechnung erfolgt nach Fertigstellung des Netzanschlusses.<br />
3. Pauschalierte Preise <strong>für</strong> Nebenleistungen (Angaben exkl. MwSt)<br />
Montage oder Demontage eines Zählers EUR 65,00<br />
Unterbrechung <strong>und</strong> Freigabe der Gaszufuhr<br />
(Plombierung/Entfernung Plombierung Absperrorgan) EUR 30,00<br />
Mahnung oder Wiedervorlage einer Rechnung EUR 3,00<br />
Entgelt <strong>für</strong> monatliche Datenauslesung (entfällt bei Selbstablesung) EUR 4,00/Monat<br />
Entgelt <strong>für</strong> jährliche Datenauslesung (entfällt bei Selbstablesung) EUR 4,00/Jahr<br />
4. Vergütung von Bauleistungen<br />
Für die Mitbenützung eines auf Kosten des Auftraggebers/Netzbenutzers errichteten "Sammelgrabens"<br />
vergütet die VEG nach Anerkennung der Leistung durch die örtliche Bauleitung<br />
pauschal EUR 15,00/lfm exkl. MwSt.<br />
Voraussetzung: Eine Erdgasverteilerleitung wird gemeinsam mit anderen Ver- <strong>und</strong> Entsorgungsleitungen<br />
in einem gemäß Pflichtenheft der VEG ("Merkblatt <strong>für</strong> Erd- <strong>und</strong> Baumeisterarbeiten")<br />
vorbereiteten Graben verlegt.<br />
Von dieser Regelung sind Netzanschlussleitungen (Erdgas-Hausanschlüsse) ausgenommen.<br />
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Offenlegung nach § 14 UGB I Rechtsform GmbH I Sitz Dornbirn I Firmenbuchgericht Landesgericht Feldkirch I Firmenbuchnummer FN 70360 x I ATU 36240901<br />
VEG ein Unternehmen von illwerke vkw