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Wandel von Aufgaben und Funktion der öffentlichen ... - H-lucas.de

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3. Die wesentlichen <strong>Aufgaben</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Verwaltung im mo<strong><strong>de</strong>r</strong>nen Staat<br />

3.1 Die Finanzverwaltung<br />

„Der mo<strong><strong>de</strong>r</strong>ne Staat ist ein Steuerstaat“ 19 , d. h. er finanziert sich größtenteils durch<br />

Steuereinnahmen. Die Verfügung über die Staatsfinanzen ist die Gr<strong>und</strong>lage <strong>von</strong> Macht, <strong>de</strong>nn<br />

zum einen wird über die Erhebung <strong><strong>de</strong>r</strong> Einnahmen eine Belastungsentscheidung getroffen,<br />

zum an<strong><strong>de</strong>r</strong>en entschei<strong>de</strong>t <strong><strong>de</strong>r</strong> Staat über die Verwendung <strong><strong>de</strong>r</strong> Mittel <strong>und</strong> damit über die<br />

Nutznießer 20 .<br />

Heute dient <strong><strong>de</strong>r</strong> Steuerstaat vor allem <strong><strong>de</strong>r</strong> Finanzierung <strong>de</strong>s Sozialstaates: „Der mo<strong><strong>de</strong>r</strong>ne<br />

Rechtsstaat ist Sozialstaat wesentlich in seiner <strong>Funktion</strong> als Steuerstaat“ 21 . Die Finanz- <strong>und</strong><br />

Steuerverwaltung ist als „harter Kern“ <strong>de</strong>s Sozial- o<strong><strong>de</strong>r</strong> Umverteilungsstaates anzusehen,<br />

<strong>de</strong>nn sie sichert seine Existenz <strong>und</strong> Handlungsfreiheit.<br />

Das Mo<strong>de</strong>ll <strong>de</strong>s Steuerstaates ist insoweit in <strong><strong>de</strong>r</strong> Finanzverfassung <strong>de</strong>s Gr<strong>und</strong>gesetzes (Art.<br />

104a ff. GG) verankert.<br />

3.2 Die Daseinsvorsorgeverwaltung<br />

Die Daseinsvorsorgeverwaltung ist ein beson<strong><strong>de</strong>r</strong>es Kennzeichen <strong>de</strong>s Sozialstaates. Aus <strong>de</strong>m<br />

Sozialstaatsprinzip <strong>de</strong>s Art. 20 I GG kommt <strong>de</strong>m Staat <strong><strong>de</strong>r</strong> Auftrag zur Sozialgestaltung <strong>und</strong><br />

zur beson<strong><strong>de</strong>r</strong>en Bedachtnahme auf die Bedürftigkeit <strong>de</strong>s einzelnen zu 22 . Damit ist die<br />

Verwaltung „zum unentbehrlichen Steuerungselement <strong><strong>de</strong>r</strong> Gesellschaft <strong>und</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Daseinssicherung <strong>de</strong>s einzelnen gewor<strong>de</strong>n“ 23 .<br />

Die Lebenssituation <strong>de</strong>s mo<strong><strong>de</strong>r</strong>nen Menschen in <strong><strong>de</strong>r</strong> Industriegesellschaft ist geprägt durch<br />

seine soziale Bedürftigkeit 24 , das heißt er ist nicht mehr in <strong><strong>de</strong>r</strong> Lage, die gr<strong>und</strong>legendsten<br />

Bedürfnisse seiner Existenz selbständig abzusichern. Daraus erwächst eine kollektive <strong>und</strong><br />

politische Verantwortung für die Daseinsvorsorge. Die <strong>Funktion</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Verwaltung besteht nun<br />

darin, <strong>de</strong>m einzelnen die Leistungen zur Verfügung zu stellen, auf die er „lebens-notwendig<br />

angewiesen ist“ 25 , z. B. Wasser, Elektrizität, Gas, Verkehrsmittel, Müllabfuhr, Altersvorsorge<br />

etc.<br />

Die Daseinsvorsorgeverwaltung ist nicht <strong>von</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> einseitigen staatlichen Anordnung, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n<br />

<strong>von</strong> zweiseitigen Leistungsverhältnissen gekennzeichnet.<br />

3.3 Die Planungsverwaltung<br />

Der mo<strong><strong>de</strong>r</strong>ne Staat wirkt sozial- <strong>und</strong> zukunftsgestaltend. Deshalb ist die Planung „Ausdruck<br />

sozialstaatlichen Han<strong>de</strong>lns“ 26 . Sie wirkt programmatisch, in<strong>de</strong>m sie bestimmte Sozialbereiche<br />

langfristig <strong>und</strong> losgelöst vom Einzelfall gestaltet. Es geht hierbei nicht um <strong>de</strong>n (klassischen)<br />

Gesetzesvollzug, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n um die Gesetzesverwirklichung 27 . Dabei muss die Verwaltung<br />

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