Wandel von Aufgaben und Funktion der öffentlichen ... - H-lucas.de
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4.2 Informaler Rechtsstaat <strong>und</strong> informales Verwaltungshan<strong>de</strong>ln<br />
Während <strong><strong>de</strong>r</strong> 70er Jahre gelangte man zu <strong><strong>de</strong>r</strong> Erkenntnis, dass es in <strong><strong>de</strong>r</strong> Verwaltung<br />
Vollzugs<strong>de</strong>fizite für Gesetze <strong>und</strong> politische Programme gibt 34 . In <strong><strong>de</strong>r</strong> Praxis wur<strong>de</strong> das<br />
formale Verwaltungshan<strong>de</strong>ln (Verwaltungsakt, öffentlich-rechtlicher Vertrag) durch informale<br />
Durchsetzungsstrategien (z. B. Überredung, Vorleistungen, Geld) ergänzt. Denn das „Gesetz<br />
[ist] nicht mehr das abgeschlossene <strong>und</strong> nur noch mechanisch umzusetzen<strong>de</strong> Produkt<br />
politischer Willensbildung, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n im Gr<strong>und</strong>e nur die erste Phase eines arbeitsteiligen<br />
Vorganges sozialgestalten<strong><strong>de</strong>r</strong> Rechtsverwirklichung“ 35 <strong>und</strong> muss somit durch die Verwaltung<br />
<strong>de</strong>n situativen Beson<strong><strong>de</strong>r</strong>heiten angepasst <strong>und</strong> bisweilen mit Kreativität <strong>und</strong> Eigeninitiative<br />
ausgefüllt wer<strong>de</strong>n 36 . „Und weil zwar die <strong>Aufgaben</strong>last <strong>de</strong>s Staates, nicht aber sein<br />
Erzwingungspotential steigt, die Rechtslage aus <strong>de</strong>n oben geschil<strong><strong>de</strong>r</strong>ten Grün<strong>de</strong>n [das sind<br />
vage normative Vorgaben, A. d. V.] stets ungewiss ist, müssen sie die Umsetzung <strong>de</strong>s<br />
Rechts tunlichst in eine glaubhafte Überzeugungsstrategie einbetten <strong>und</strong> die<br />
Normadressaten wie (Dritt-) Betroffenen konsensual einbin<strong>de</strong>n [...]“ 37 .<br />
Rechtsförmliches, hoheitliches Verwaltungshan<strong>de</strong>ln ist also nur noch ein Mittel <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Steuerung, die in <strong><strong>de</strong>r</strong> Rechtsordnung vorgesehenen Instrumente wer<strong>de</strong>n durch informale<br />
ergänzt. Dabei unterschei<strong>de</strong>t man zwei Typen: zum einen informale normvertreten<strong>de</strong><br />
Absprachen, darunter versteht man gesetzesvermei<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Absprachen, z. B. Selbstverpflichtungen<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Wirtschaft, zum an<strong><strong>de</strong>r</strong>en informale normvollziehen<strong>de</strong> Verfahrenshandlungen,<br />
z. B. Vorverhandlungen o<strong><strong>de</strong>r</strong> Sanierungsabsprachen 38 .<br />
4.3 Kooperativer Staat <strong>und</strong> kooperatives Verwaltungshan<strong>de</strong>ln<br />
Dieser Staat, <strong><strong>de</strong>r</strong> mehr auf Übereinkommen <strong>de</strong>nn auf einseitige Anordnungen baut, ist<br />
gleichzeitig ein kooperativer Staat. Er ist gekennzeichnet <strong>von</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Entscheidungsverflechtung<br />
<strong>und</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Notwendigkeit zur Zusammenarbeit. Beson<strong><strong>de</strong>r</strong>s <strong>de</strong>utlich tritt das im Bereich <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Planungsverwaltung hervor, <strong>de</strong>nn dort verfügt man nur über einen Teil <strong><strong>de</strong>r</strong> Informationen, die<br />
für eine Entscheidung erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lich sind 39 . „Der planen<strong>de</strong> Staat hat mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Komplexität <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Umwelt nicht nur zu rechnen, er muss ihr seinerseits komplexe <strong>und</strong> differenzierte Strategien<br />
entgegensetzen. Der planen<strong>de</strong> Staat muss dabei sowohl die konkreten Verhältnisse <strong>und</strong> die<br />
individuellen Beteiligten berücksichtigen, wie die Inter<strong>de</strong>pen<strong>de</strong>nzen <strong>de</strong>s wirtschaftlichen <strong>und</strong><br />
sozialen Geschehens im Blick behalten“ 40 . Deshalb ist er „auf die aktive Mitarbeit <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Planadressaten angewiesen“ 41 <strong>und</strong> muss folglich ein „sensibles, differenziertes, anpassungsfähiges<br />
<strong>und</strong> für Konsensbildungsprozesse offenes Instrumentarium“ 42 an Steuerungsmitteln<br />
entwickeln. „Der Staat steigt vom hoheitlich-hoheitsvollen Po<strong>de</strong>st <strong>de</strong>s einseitig Anweisen<strong>de</strong>n<br />
herab, er tritt auf die Ebene <strong>de</strong>s Austausches <strong>von</strong> Informationen <strong>und</strong> Leistungen <strong>und</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Verbindung zu abgestimmten Han<strong>de</strong>ln“ 43 .<br />
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