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DStV-FORUM<br />
Aus der Arbeit des DStV<br />
Eingaben und Stellungnahmen des DStV können im<br />
Internet (www.dstv.de) unter der Rubrik „Was wir<br />
wollen/Eingaben Steuerrecht bzw. Eingaben Recht/<br />
Berufsrecht“ abgerufen werden.<br />
" Gemeinsame Präsidialsitzung von<br />
BStBK und DStV<br />
Am 25. 8. 2010 kamen die Präsidien von BStBK und DStV<br />
zu einer gemeinsamen Sitzung im Gebäude der BStBK<br />
zusammen. Die Sitzung, an der auch die Geschäftsführungen<br />
beider Organisationen teilnahmen, fand in angenehmer<br />
Atmosphäre statt und führte zu guten Beratungsergebnissen.<br />
Auf der Tagesordnung standen unter<br />
anderem die Themen Steuererklärungsfristen und Vollmachtdatenbanken.<br />
Auf Vorschlag des Präsidenten der<br />
BStBK, StB/WP Dr. Horst Vinken, wurde beschlossen,<br />
dass BStBK und DStV zu diesem Fragenbereich ein gemeinsames<br />
Gremium nach dem Vorbild des paritätisch<br />
besetzten Rechnungslegungsgremiums beider Organisationen<br />
einrichten, um für die Praxis wichtige Fragen gemeinsam<br />
zu klären. Ein weiteres wichtiges Thema bildete<br />
die Wiedereinführung der Abzugsfähigkeit privater Steuerberatungskosten<br />
als Sonderausgaben. Es wurde klargestellt,<br />
dass es sich insoweit nicht um eine Vergünstigung<br />
für Steuerberater handelt, sondern dass die Profiteure<br />
dieser Regelung die Steuerpflichtigen selbst sind. Es bestand<br />
Einigkeit, dass die Reihe der gemeinsamen Präsidialsitzungen<br />
fortgesetzt werden soll.<br />
Die PräsidienvonDStVundBStBK<br />
DStV-Präsident StB/WP Hans-Christoph Seewald dankte<br />
allen Gesprächsteilnehmern für den intensiven und kollegialen<br />
Meinungsaustausch und lud das Präsidium der<br />
BStBK zu einem Gegenbesuch beim DStV ein.<br />
Steuerrecht<br />
© <strong>Stollfuß</strong> <strong>Medien</strong> Benutzer: <strong>Stollfuß</strong> <strong>Medien</strong><br />
" EU-Ministerrat beschließt Vereinfachung<br />
zur elektronischen Rechnung<br />
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DStV-FORUM nnnnn<br />
BeraterRat<br />
Information<br />
Damit Sie auf dem Laufenden sind<br />
Der EU-Ministerrat hat am 13. 7. 2010 Änderungen der<br />
EU-Mehrwertsteuerrichtlinie (MwStSystRL) 2006/112/<br />
EG beschlossen. Eine der wesentlichen Änderung betrifft<br />
die Vereinfachung der elektronischen Rechnung. Ziel des<br />
EU-Ministerrates war die vermehrte Anwendung von elektronischen<br />
Rechnungen, die zu Kostenreduzierungen in<br />
den Unternehmen führen soll.<br />
Der neugefasste Art. 233 MwStSystRL vereinfacht die<br />
Anwendungsvoraussetzungen für elektronische Rechnungen<br />
und stellt diese den Papierrechnungen gleich. Es<br />
wird zukünftig den Beteiligten einer Rechnungsstellung<br />
überlassen, die Authentizität, Integrität und Lesbarkeit<br />
einer Rechnung sicherzustellen und zwar unabhängig davon,<br />
ob die Rechnung auf Papier gedruckt oder elektronisch<br />
übermittelt wird. Zulässig sind hierfür alleVerfahren,<br />
die einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen<br />
den erbrachten Lieferungen bzw. sonstigen Leistungen<br />
und der Rechnung zuverlässig herstellen. Die bislang verpflichtend<br />
vorgeschriebene digitale<br />
Signatur bzw. das EDIFACT-Verfahren<br />
werden nur noch beispielhaft angeführt.<br />
Über diese Vereinfachung hinaus<br />
wird den in den Mitgliedstaaten<br />
zuständigen Behörden zu Kontrollzwecken<br />
ein Online-Zugriffsrecht auf die<br />
Rechnungen eingeräumt. Diese Zugriffsmöglichkeit<br />
soll auch grenzüberschreitend<br />
möglich sein.<br />
Die EU-Mitgliedstaaten haben bis<br />
Ende 2012 Zeit, die neue Direktive<br />
in nationales Recht umzusetzen. Im<br />
Zuge ihres Planes zur Realisierung<br />
des 25 %-Nettoabbauziels der Bürokratiekosten<br />
arbeitet das BMF bereits<br />
an einer Änderung des UStG, die die<br />
elektronische Rechnung betrifft. Eine<br />
beschlussfähige Fassung soll dem<br />
Kabinett noch in diesem Jahr vorliegen.<br />
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Stbg 9|10 STEUERRECHT