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DStV-FORUM<br />

Aus der Arbeit des DStV<br />

Eingaben und Stellungnahmen des DStV können im<br />

Internet (www.dstv.de) unter der Rubrik „Was wir<br />

wollen/Eingaben Steuerrecht bzw. Eingaben Recht/<br />

Berufsrecht“ abgerufen werden.<br />

" Gemeinsame Präsidialsitzung von<br />

BStBK und DStV<br />

Am 25. 8. 2010 kamen die Präsidien von BStBK und DStV<br />

zu einer gemeinsamen Sitzung im Gebäude der BStBK<br />

zusammen. Die Sitzung, an der auch die Geschäftsführungen<br />

beider Organisationen teilnahmen, fand in angenehmer<br />

Atmosphäre statt und führte zu guten Beratungsergebnissen.<br />

Auf der Tagesordnung standen unter<br />

anderem die Themen Steuererklärungsfristen und Vollmachtdatenbanken.<br />

Auf Vorschlag des Präsidenten der<br />

BStBK, StB/WP Dr. Horst Vinken, wurde beschlossen,<br />

dass BStBK und DStV zu diesem Fragenbereich ein gemeinsames<br />

Gremium nach dem Vorbild des paritätisch<br />

besetzten Rechnungslegungsgremiums beider Organisationen<br />

einrichten, um für die Praxis wichtige Fragen gemeinsam<br />

zu klären. Ein weiteres wichtiges Thema bildete<br />

die Wiedereinführung der Abzugsfähigkeit privater Steuerberatungskosten<br />

als Sonderausgaben. Es wurde klargestellt,<br />

dass es sich insoweit nicht um eine Vergünstigung<br />

für Steuerberater handelt, sondern dass die Profiteure<br />

dieser Regelung die Steuerpflichtigen selbst sind. Es bestand<br />

Einigkeit, dass die Reihe der gemeinsamen Präsidialsitzungen<br />

fortgesetzt werden soll.<br />

Die PräsidienvonDStVundBStBK<br />

DStV-Präsident StB/WP Hans-Christoph Seewald dankte<br />

allen Gesprächsteilnehmern für den intensiven und kollegialen<br />

Meinungsaustausch und lud das Präsidium der<br />

BStBK zu einem Gegenbesuch beim DStV ein.<br />

Steuerrecht<br />

© <strong>Stollfuß</strong> <strong>Medien</strong> Benutzer: <strong>Stollfuß</strong> <strong>Medien</strong><br />

" EU-Ministerrat beschließt Vereinfachung<br />

zur elektronischen Rechnung<br />

Ihr Online-Fachportal von <strong>Stollfuß</strong> <strong>Medien</strong><br />

DStV-FORUM nnnnn<br />

BeraterRat<br />

Information<br />

Damit Sie auf dem Laufenden sind<br />

Der EU-Ministerrat hat am 13. 7. 2010 Änderungen der<br />

EU-Mehrwertsteuerrichtlinie (MwStSystRL) 2006/112/<br />

EG beschlossen. Eine der wesentlichen Änderung betrifft<br />

die Vereinfachung der elektronischen Rechnung. Ziel des<br />

EU-Ministerrates war die vermehrte Anwendung von elektronischen<br />

Rechnungen, die zu Kostenreduzierungen in<br />

den Unternehmen führen soll.<br />

Der neugefasste Art. 233 MwStSystRL vereinfacht die<br />

Anwendungsvoraussetzungen für elektronische Rechnungen<br />

und stellt diese den Papierrechnungen gleich. Es<br />

wird zukünftig den Beteiligten einer Rechnungsstellung<br />

überlassen, die Authentizität, Integrität und Lesbarkeit<br />

einer Rechnung sicherzustellen und zwar unabhängig davon,<br />

ob die Rechnung auf Papier gedruckt oder elektronisch<br />

übermittelt wird. Zulässig sind hierfür alleVerfahren,<br />

die einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen<br />

den erbrachten Lieferungen bzw. sonstigen Leistungen<br />

und der Rechnung zuverlässig herstellen. Die bislang verpflichtend<br />

vorgeschriebene digitale<br />

Signatur bzw. das EDIFACT-Verfahren<br />

werden nur noch beispielhaft angeführt.<br />

Über diese Vereinfachung hinaus<br />

wird den in den Mitgliedstaaten<br />

zuständigen Behörden zu Kontrollzwecken<br />

ein Online-Zugriffsrecht auf die<br />

Rechnungen eingeräumt. Diese Zugriffsmöglichkeit<br />

soll auch grenzüberschreitend<br />

möglich sein.<br />

Die EU-Mitgliedstaaten haben bis<br />

Ende 2012 Zeit, die neue Direktive<br />

in nationales Recht umzusetzen. Im<br />

Zuge ihres Planes zur Realisierung<br />

des 25 %-Nettoabbauziels der Bürokratiekosten<br />

arbeitet das BMF bereits<br />

an einer Änderung des UStG, die die<br />

elektronische Rechnung betrifft. Eine<br />

beschlussfähige Fassung soll dem<br />

Kabinett noch in diesem Jahr vorliegen.<br />

427<br />

Stbg 9|10 STEUERRECHT

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