24.10.2012 Aufrufe

Standort - Braunschweiger Zeitungsverlag

Standort - Braunschweiger Zeitungsverlag

Standort - Braunschweiger Zeitungsverlag

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

DER AKTUELLE RECHTS-TIPP<br />

Ist das Arbeitsverhältnis<br />

wirksam beendet?<br />

Endet ein Arbeitsverhältnis, sind in der<br />

Regel mehrere Fragen vom Fachmann zu<br />

klären. Eine davon ist:<br />

Ist das Kündigungsschutzgesetz<br />

anwendbar?<br />

Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz<br />

gibt es erst, wenn die<br />

Kündigung nach Ablauf von sechs Monaten<br />

des Bestehens eines Arbeitsverhältnisses<br />

schriftlich zugeht. Weiterhin muss der<br />

Arbeitgeber eine bestimmte Mitarbeiterzahl<br />

beschäftigen. Es kommt hier auf den so genannten<br />

Schwellenwert an. Kleinbetriebe<br />

unterhalb des Schwellenwertes unterliegen<br />

nicht so hohen Anforderungen.<br />

Kleinbetriebe sind in jedem Fall Betriebe,<br />

die 5 oder weniger Arbeitnehmer beschäftigen.<br />

Ist der gekündigte Arbeitnehmer erst<br />

ab dem 01.01.2004 eingestellt worden, gilt<br />

ein Schwellenwert von 10 Arbeitnehmern.<br />

Dieser wird auf die in der Regel zum Zeitpunkt<br />

des Kündigungszuganges Beschäf-<br />

tigten abgestellt. Hierbei ist der Gekündigte<br />

mitzuzählen, auch wenn mit der Kündigung<br />

gerade die Reduzierung der Mitarbeiterzahl<br />

beabsichtigt war.<br />

Teilzeitbeschäftigte mit einer regelmäßigen<br />

tatsächlichen wöchentlichen Arbeitszeit<br />

von mehr als 30 Stunden werden<br />

hierbei voll, bei mehr als 20 und bis zu<br />

30 Stunden mit Faktor 0,75 und bei einer<br />

Arbeitszeit von bis zu 20 Stunden mit Faktor<br />

0,5 gerechnet.<br />

Auszubildende und Praktikanten werden<br />

nicht gezählt. War der Gekündigte bereits<br />

am 31.12.2003 in einem Betrieb mit z. B.<br />

heute 7 Arbeitnehmern beschäftigt, ist das<br />

Kündigungsschutzgesetz nur anwendbar,<br />

wenn mindestens 5,25 der heutigen Arbeitnehmer<br />

bereits am 31.12.2003 beschäftigt<br />

waren. Sind ausgeschiedene Arbeitnehmer<br />

ab dem 1.1.2004 ersetzt worden, so zählen<br />

diese neuen Arbeitnehmer nach neuester<br />

Rechtsprechung bei der Berechnung des<br />

Schwellenwertes „mehr als fünf“ nicht mit.<br />

STANDORT | Dezember 2007 | MARKT AKTUELL<br />

Erst wenn die Arbeitnehmerzahl mindestens<br />

10,25 beträgt, genießen alle Arbeitnehmer<br />

unabhängig vom Beginn des Arbeitsverhältnisses<br />

Kündigungsschutz.<br />

Der Gekündigte muss die Überschreitung<br />

des Schwellenwertes durch Benennung<br />

der Arbeitnehmer im Prozess darlegen.<br />

Kennt er die Namen nicht, so muss er<br />

sie zumindest ausreichend beschreiben. Bei<br />

einem Betriebsübergang geht der beim Betriebsveräußerer<br />

entstandene Kündigungsschutz<br />

nicht mit dem Arbeitsverhältnis auf<br />

den Betriebserwerber über. Das Bundesarbeitsgericht<br />

hat in 2007 festgestellt,<br />

dass das Vorhandensein einer bestimmten<br />

Beschäftigtenzahl kein übergangsfähiges<br />

Recht beim Betriebsübergang ist.<br />

Sybille Adermann<br />

Rechtsanwältin + Fachanwältin für Arbeitsrecht<br />

Mediatorin (zertifi ziert),<br />

Jasperallee 85, 38102 Braunschweig, Tel. (0531) 380 15 15<br />

07

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!