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Leben mit nur einem Lungenflügel - Lungenliga

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Theo Pflüger, Notar<br />

Vererben und helfen<br />

«Der Gedanke, seine irdischen Güter loslassen zu müssen, ist kein besonders erhabener und beliebter»,<br />

sagt der Berner Notar Theo Pflüger und rät dringend dazu, so früh wie möglich seinen Nachlass zu regeln.<br />

Im Gespräch <strong>mit</strong> vivO 2 erläutert er, worauf es ankommt.<br />

14 | ERBSCHAFT<br />

vivO 2: Wer sollte ein Testament<br />

schreiben, und warum?<br />

Theo Pflüger: Grundsätzlich jede Person,<br />

die <strong>mit</strong> der gesetzlichen Regelung nach<br />

dem ZGB nicht glücklich ist. Wenn das<br />

gesetzliche materielle Erbrecht für die ei-<br />

genen Verhältnisse zu kurz greift, sollte<br />

man ein Testament verfassen. Für einige<br />

«Risikogruppen» sind erbrechtliche Ver-<br />

fügungen geradezu ein Muss: Ledige, Ge-<br />

schiedene und Verwitwete, kinderlose<br />

Ehegatten und Personen, die im Konkubinat<br />

leben.<br />

Gibt es einen optimalen Zeitpunkt,<br />

um ein Testament zu verfassen?<br />

Je früher, desto besser. Ein Testament ist<br />

nichts Endgültiges; man kann es als einseitige<br />

Willenserklärung jederzeit ändern<br />

oder aufheben. Die Menschen werden<br />

heute viel älter als früher, aber die letzten<br />

<strong>Leben</strong>sjahre sind oft wenig geeignet, um<br />

Verfügungen von Todes wegen zu erlassen<br />

– sei es, weil die Entschlusskraft oder<br />

die erforderliche Handlungsfähigkeit fehlt.<br />

Woran muss man unbedingt denken,<br />

wenn man ein Testament schreibt?<br />

Ein eigenhändiges Testament muss von<br />

A bis Z von Hand geschrieben, unterzeichnet<br />

und datiert sein. Wird dies nicht eingehalten,<br />

ist das Testament zwar nicht<br />

a priori ungültig, jedoch anfechtbar. Meist<br />

wird es auch wegen des Formfehlers<br />

angefochten. Wer sein Tes tament nicht<br />

selber schreiben kann oder will, kann es<br />

von <strong>einem</strong> Notar abfassen lassen.<br />

Wen kann man im Testament<br />

berücksichtigen?<br />

Grundsätzlich alle natürlichen und juristischen<br />

Personen, also auch Stiftungen<br />

und gemeinnützige Organisationen wie<br />

beispielsweise die <strong>Lungenliga</strong> Schweiz.<br />

Nicht ein setzen darf man hingegen Tiere.<br />

Was muss ich beachten, wenn ich<br />

eine gemeinnützige Organisation einsetzen<br />

möchte?<br />

Zunächst erben die sogenannten pflichtteilgeschützten<br />

Erben – also Nachkom-

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