Protokoll - Gemeinde Wyhl am Kaiserstuhl
Protokoll - Gemeinde Wyhl am Kaiserstuhl
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<strong>Gemeinde</strong>rat Fl<strong>am</strong>m forderte, dass in einer Demokratie eine Mehrheitsentscheidung<br />
akzeptiert werden muss, wenn es einem auch stinkt. Bezüglich des anonymen Schreibens<br />
forderte er, dass eine Anzeige der der Polizei erfolgen solle.<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat Koch bezweifelte, dass es überhaupt einen Sanierungsbedarf gibt. Das Gebäude<br />
ist bisher vom Sportschützenverein unterhalten worden, sonst wäre es heute nicht mehr im<br />
jetzigen Zustand. Für ihn ist es nicht vertretbar, so viel Geld in das Gebäude zu stecken, wie<br />
es für die große Lösung notwendig ist. Für ihn sei die kleine Lösung ausreichend.<br />
Bürgermeister Ruth favorisierte nochmals die große Lösung, weil die Erfahrung für eine<br />
S<strong>am</strong>melunterkunft spreche. So ist die Motivation der Obdachlosen größer, sich zügig um eine<br />
eigene Wohnung zu bemühen.<br />
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr vorlagen, ließ Bürgermeister Ruth wie folgt<br />
abstimmen:<br />
1. Das Dachgeschoss des Gebäudes Heerstraße 82 wird zur Unterbringung von<br />
Obdachlosen ausgebaut (große Lösung).<br />
Diesem Vorschlag wurde mit 6 Ja- und 5 Nein-Stimmen mehrheitlich zugestimmt.<br />
2. Für die Abwicklung des Bauvorhabens wird ein beratender Ausschuss gebildet.<br />
Aus der Mitte des Gemeindrates wurden folgende Mitglieder gewählt:<br />
CDU-Fraktion: Stellvertreter:<br />
Werner M<strong>am</strong>ier Bruno König<br />
Walter Müßle Karsten Beck<br />
FWV-Fraktion:<br />
Joachim Adler Gottfried Ganter<br />
Thomas Hanselmann Christophe Hoffmann<br />
SPD-Fraktion:<br />
Thomas Fl<strong>am</strong>m Daniela Krause<br />
Die 2 Vertreter des Sportschützenvereins und der Vertreter der Anwohner werden in der<br />
nächsten <strong>Gemeinde</strong>ratsitzung gewählt, da in dieser Sitzung noch keine Vorschläge vorlagen.<br />
3. Herr Architekt Walter Hügel wird mit der Abwicklung des Projekts beauftragt, ein<br />
entsprechender Architektenvertrag ist vorzulegen.