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Protokoll - Gemeinde Wyhl am Kaiserstuhl

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Bericht aus der öffentlichen <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung <strong>am</strong> 16. Mai 2013<br />

Zu Punkt 1:<br />

Bürgerfragestunde<br />

Von den anwesenden Bürgern und Bürgerinnen wurden keine Fragen gestellt.<br />

Zu Punkt 2:<br />

Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung<br />

vom 18. April 2013<br />

In der nichtöffentlichen <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung <strong>am</strong> 18.4.2013 hat der <strong>Gemeinde</strong>rat beschlossen,<br />

mit der Firma Rüdiger Kunst KommunalKonzept einen Gesellschafter- und<br />

Geschäftsführervertrag für die Erschließung des Baugebiet „Baumstraße II“ abzuschließen.<br />

Gleichzeitig wurde beschlossen, die Erschließung dieses Gebietes an die Firma<br />

KommunalKonzept zu übertragen.<br />

Zu Punkt 3:<br />

Antrag von <strong>Gemeinde</strong>rat Thomas Fl<strong>am</strong>m auf vorzeitiges Ausscheiden aus dem<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wyhl</strong> <strong>am</strong> <strong>Kaiserstuhl</strong> zum 1.6.2013<br />

Herr <strong>Gemeinde</strong>rat Thomas Fl<strong>am</strong>m hat mit Schreiben vom 21.04.2013 mitgeteilt, dass er zum<br />

01.06.2013 aus der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wyhl</strong> a.K. wegziehen wird. Nach seinen Aussagen kann er<br />

daher ab Juni 2013 seine Aufgaben als <strong>Gemeinde</strong>rat nicht mehr wahrnehmen. Er stellt daher<br />

den Antrag, bereits zum 1. Juni 2013 aus dem <strong>Gemeinde</strong>rat ausscheiden zu dürfen.<br />

Nach § 13 GemO verliert ein Bürger, der aus der <strong>Gemeinde</strong> wegzieht oder seine<br />

Hauptwohnung in eine andere <strong>Gemeinde</strong> innerhalb der Bundesrepublik Deutschland verlegt<br />

sein Bürgerrecht und somit automatisch nach § 28 Abs. 1 GemO auch seine Wählbarkeit in<br />

den <strong>Gemeinde</strong>rat. Gemäß § 31 Abs. 1 Satz 1 GemO scheiden die Mitglieder aus dem<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat aus, die die Wählbarkeit verlieren.<br />

Aus den genannten Gründen stimmte der <strong>Gemeinde</strong>rat einstimmig dem Antrag auf vorzeitiges<br />

Ausscheiden aus dem <strong>Gemeinde</strong>rat zu. Die Verabschiedung soll in der nächsten<br />

<strong>Gemeinde</strong>ratsitzung erfolgen. Gleichzeitig soll dann sein Nachfolger vereidigt werden.<br />

Zu Punkt 4:<br />

Aufstellung der Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahr 2014<br />

bis 2018


Laut Mitteilung des Landgerichtes Freiburg hat die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wyhl</strong> <strong>am</strong> <strong>Kaiserstuhl</strong> in<br />

Anlehnung an die Einwohnerzahl für die Schöffenwahl dem Amtsgericht Kenzingen<br />

4 Einwohner vorzuschlagen. Die Vorschlagsliste soll alle Gruppen der Bevölkerung nach<br />

Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen (§ 36 Abs. 2 Satz<br />

1 GVG). In die Vorschlagsliste dürfen nur Personen aufgenommen werden, die Deutsche im<br />

Sinne des Artikels 116 GG sind. Als Schöffen sollen u.a. solche Personen nicht berufen<br />

werden, die unter 25 oder über 70 Jahre alt sind. Die vorzuschlagenden Personen sollen<br />

mindestens ein Jahr in der <strong>Gemeinde</strong> wohnen.<br />

Nach § 36 Abs. 1 Satz 2 GVG ist für die Aufnahme einer Person in die Vorschlagsliste die<br />

Zustimmung von 2/3 der anwesenden Mitglieder des <strong>Gemeinde</strong>rates, mindestens jedoch die<br />

Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des <strong>Gemeinde</strong>rates erforderlich. Eine<br />

Beschlussfassung über die Vorschlagsliste insges<strong>am</strong>t ist möglich, wenn der <strong>Gemeinde</strong>rat die<br />

von der Verwaltung vorgelegte Liste ergänzen bzw. Personen austauschen kann.<br />

Offen gewählt werden kann nur dann, wenn kein stimmberechtigtes Mitglied des<br />

<strong>Gemeinde</strong>rates widerspricht.<br />

Aufgrund des Aufrufs im Amtlichen Mitteilungsblatt haben sich folgende vier Personen<br />

gemeldet:<br />

- Freier Manfred, geb. <strong>am</strong> 07.12.1952 in Landau in der Pfalz, Privatier, wohnhaft in<br />

<strong>Wyhl</strong>, Stockackerstr. 28<br />

- Weber Ute geb. Edelmann, geb. 31.07.1973 in Herbolzheim, Vermessungstechnikerin,<br />

wohnhaft in <strong>Wyhl</strong>, Rosenweg 8<br />

- Herz Günter, geb. <strong>am</strong> 04.02.1949 in Endingen, Ltd. Schul<strong>am</strong>tsdirektor, wohnhaft in<br />

<strong>Wyhl</strong>, Heerstr. 74<br />

- Caroline Simon, geb. <strong>am</strong> 15.05.1985 in Temeschburg, Verwaltungsangestellte und<br />

Studentin, wohnhaft <strong>Wyhl</strong>, Etterstr. 14<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat meldete keine weiteren Bewerber nach und erklärte sich d<strong>am</strong>it<br />

einverstanden, offen zu wählen. Daraufhin beschloss er einstimmig, die vier genannten<br />

Personen in die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen aufzunehmen.<br />

Zu Punkt 5:<br />

Wahl der Mitglieder des beratenden Ausschusses für den Neubau von Räumlichkeiten<br />

für die Kleinkindbetreuung<br />

Die Freie Wählervereinigung hat zu Beginn der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung <strong>am</strong> 18.04.2013 den<br />

Antrag gestellt, für die zukünftige Planung einen Ausschuss zu bilden. Die Verwaltung hält es<br />

ebenfalls für zweckmäßig, zur Klärung der Entscheidung, ob an den bestehenden<br />

Kindergärten angebaut bzw. ein Neubau erstellt werden muss, einen beratenden Bauausschuss<br />

zu bilden.<br />

Die Mitglieder der beratenden Ausschüsse werden nach § 41 GemO durch den <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

aus seiner Mitte durch Wahl bestellt. Die Verwaltung schlägt vor, drei Mitglieder des<br />

<strong>Gemeinde</strong>rates zu benennen. Außerdem sollten drei Mitglieder des Pfarrgemeinderates sowie


Herr Pfarrer Weil und Herr Clemens Schaub, Fachberater der Caritas dem Ausschuss<br />

angehören.<br />

Nach einer kurzen Erläuterung durch Bürgermeister Ruth beschloss der <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

einstimmig, den beratenden Ausschuss für den Neubau von Räumlichkeiten für die<br />

Kleinkindbetreuung wie folgt zu bilden und mit folgenden Mitgliedern des <strong>Gemeinde</strong>rates zu<br />

besetzen:<br />

Mitglieder:<br />

persönliche Stellvertreter:<br />

Karsten Beck CDU Matthias Haas CDU<br />

Joachim Adler FWV Christophe Hoffmann FWV<br />

Daniela Krause SPD Thomas Fl<strong>am</strong>m SPD<br />

Zu Punkt 6:<br />

Aufstellung eines Bebauungsplanes im Bereich zwischen Löwenstraße,<br />

Stockackerstraße, <strong>Kaiserstuhl</strong>straße und <strong>Wyhl</strong>ertalstraße; weitere Vorgehensweise<br />

In der Sitzung <strong>am</strong> 21. März 2013 hatte der <strong>Gemeinde</strong>rat die Verwaltung beauftragt zu prüfen,<br />

ob für den Bereich zwischen Löwenstraße, Stockackerstraße, <strong>Kaiserstuhl</strong>straße und<br />

<strong>Wyhl</strong>ertalstraße ein Bebauungsplan aufgestellt werden kann, d<strong>am</strong>it eine Bebauung im<br />

rückwärtigen Bereich der Grundstücke möglich ist.<br />

Zu diesem Thema fand <strong>am</strong> 16. April 2013 mit den betroffenen Grundstückseigentümern eine<br />

Informationsveranstaltung statt, bei der eine mögliche Abgrenzung vorgestellt wurde. Den<br />

Grundstückseigentümern wurde mitgeteilt, dass sich die Kosten für die Aufstellung eines<br />

Bebauungsplanes auf ca. 100 – 150 EUR pro Grundstückseigentümer belaufen werden. In<br />

dieser Informationsveranstaltung wurde den Grundstückseigentümern eine Erklärung<br />

ausgehändigt, in der sie sich mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes einverstanden oder<br />

nicht einverstanden erklären sollten und ob sie bereit wären, die anteiligen Kosten zu<br />

übernehmen.<br />

Von den 21 betroffenen Grundstückseigentümern sprachen sich 16 Eigentümer für die<br />

Aufstellung eines Bebauungsplanes aus und sind auch bereit, die anteiligen Kosten zu<br />

übernehmen.<br />

3 Grundstückseigentümer sind ebenfalls für die Aufstellung eines Bebauungsplanes, wollen<br />

sich aber an den Kosten nicht beteiligen.<br />

1 Grundstückseigentümer ist gegen die Aufstellung eines Bebauungsplanes und 1<br />

Grundstückseigentümer hat sich bisher nicht gemeldet.<br />

Bürgermeister Ruth stellte anhand eines Planes die Abgrenzung des Bebauungsplanes dar.<br />

Daraufhin beschloss der <strong>Gemeinde</strong>rat die Ausarbeitung eines entsprechenden<br />

Bebauungsplanes in Auftrag zu geben. Der Aufstellungsbeschluss über den Bebauungsplan<br />

soll spätestens in der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung im Juli erfolgen.


Zu Punkt 7:<br />

Entscheidung über die künftige Nutzung des asphaltierten Platzes hinter der Sporthalle<br />

Eine Gruppe junger Erwachsener und Jugendlicher haben einen Antrag gestellt, dass der<br />

frühere Skaterplatz wieder belebt wird. Außerdem wurde angeregt, den Basketballkorb, der<br />

früher auf dem Hauptschulgelände installiert war, ebenfalls beim Platz hinter der Sporthalle<br />

zu installieren.<br />

Aufgrund der bisher gemachten Erfahrung mit dem früheren Skaterplatz und der dann wieder<br />

neu entstehenden Lärmbelästigung regt Bürgermeister Ruth, dass zunächst eine<br />

schalltechnische Untersuchung erfolgen sollte. Durch den Skaterplatz dürfen die Anwohner<br />

nicht belästigt werden. Nach längerer Diskussion beschloss der <strong>Gemeinde</strong>rat, ob dieser Platz<br />

bei dem Gelände der Modellrennbahn an der Ecke Sasbacher Straße/Tullastraße angelegt<br />

werden kann. Bürgermeister Ruth soll mit dem Eigentümer des Platzes Kontakt aufzunehmen<br />

mit dem Ziel, dort eine entsprechende Fläche anzumieten. Danach soll wieder über den<br />

Antrag entschieden werden.<br />

Zu Punkt 8:<br />

Bauanträge<br />

Bürgermeister Ruth erläuterte anhand der Planunterlagen die vorgelegten Bauanträge. Der<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat erteilte zu den Bauanträgen einstimmig sein Einvernehmen bzw. nahm diese<br />

zustimmend zur Kenntnis.<br />

Zu Punkt 9:<br />

Bekanntgaben und Anfragen<br />

Zu diesem Tagesordnungspunkt erfolgten keine Wortmeldungen.

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