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Rüstungsexportbericht 2000 - SIPRI

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VI. Rüstungskooperationen<br />

Im Berichtsjahr wurden keine neuen regierungsamtlichen Kooperationen mit deutscher<br />

Beteiligung abgeschlossen.<br />

VII. Schlussbemerkungen<br />

Die Bundesregierung verfolgt in Übereinstimmung mit den Politischen Grundsätzen vom 19.<br />

Januar <strong>2000</strong> eine restriktive Genehmigungspolitik bei Rüstungsexporten. Traditionell ist der<br />

Anteil der Rüstungsexporte an den deutschen Gesamtausfuhren sehr gering. Der Anteil der<br />

tatsächlichen Kriegswaffenausfuhren an den deutschen Gesamtausfuhren lag im Jahr <strong>2000</strong> bei<br />

0,11%.<br />

Nach den gesetzlichen Bestimmungen unterliegt die Ausfuhr sämtlicher Rüstungsgüter<br />

grundsätzlich dem Genehmigungsvorbehalt. Dies gewährt eine lückenlose Kontrolle derartiger<br />

Ausfuhren. Neben den zumeist unproblematischen Ausfuhren in EU-, NATO- und NATOgleichgestellte<br />

Länder (Australien, Japan, Neuseeland und Schweiz) prüfen die Behörden bei den<br />

übrigen Fällen die Genehmigungsfähigkeit besonders sorgfältig. Dies erfordert häufig schwierige<br />

Abwägungen. Die Bundesregierung wird auch in Zukunft auf der Grundlage der Politischen<br />

Grundsätze und des EU-Verhaltenskodexes an ihrer restriktiven Genehmigungspolitik mit dem<br />

Ziel der Friedenssicherung und der Konfliktprävention festhalten.<br />

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