Rüstungsexportbericht 2000 - SIPRI
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VI. Rüstungskooperationen<br />
Im Berichtsjahr wurden keine neuen regierungsamtlichen Kooperationen mit deutscher<br />
Beteiligung abgeschlossen.<br />
VII. Schlussbemerkungen<br />
Die Bundesregierung verfolgt in Übereinstimmung mit den Politischen Grundsätzen vom 19.<br />
Januar <strong>2000</strong> eine restriktive Genehmigungspolitik bei Rüstungsexporten. Traditionell ist der<br />
Anteil der Rüstungsexporte an den deutschen Gesamtausfuhren sehr gering. Der Anteil der<br />
tatsächlichen Kriegswaffenausfuhren an den deutschen Gesamtausfuhren lag im Jahr <strong>2000</strong> bei<br />
0,11%.<br />
Nach den gesetzlichen Bestimmungen unterliegt die Ausfuhr sämtlicher Rüstungsgüter<br />
grundsätzlich dem Genehmigungsvorbehalt. Dies gewährt eine lückenlose Kontrolle derartiger<br />
Ausfuhren. Neben den zumeist unproblematischen Ausfuhren in EU-, NATO- und NATOgleichgestellte<br />
Länder (Australien, Japan, Neuseeland und Schweiz) prüfen die Behörden bei den<br />
übrigen Fällen die Genehmigungsfähigkeit besonders sorgfältig. Dies erfordert häufig schwierige<br />
Abwägungen. Die Bundesregierung wird auch in Zukunft auf der Grundlage der Politischen<br />
Grundsätze und des EU-Verhaltenskodexes an ihrer restriktiven Genehmigungspolitik mit dem<br />
Ziel der Friedenssicherung und der Konfliktprävention festhalten.<br />
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