Rüstungsexportbericht 2000 - SIPRI
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Überwachungselemente für die nationale Umsetzung vorzugeben. Er ist völkerrechtlich nicht<br />
verbindlich.<br />
III. Genehmigungen zur Ausfuhr von Rüstungsgütern und<br />
Kriegswaffenausfuhren<br />
Im Folgenden werden die im Jahr <strong>2000</strong> genehmigten Lieferungen von Rüstungsgütern<br />
dargestellt, soweit eine Offenlegung nicht durch gesetzliche Regelungen eingeschränkt ist. Wie<br />
bereits im <strong>Rüstungsexportbericht</strong> 1999 dargestellt, können wegen des sich aus § 30<br />
Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) ergebenden Schutzes des Betriebs- und<br />
Geschäftsgeheimnisses nicht die Namen der jeweiligen Exporteure genannt werden.<br />
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) 17 erfasst die erteilten<br />
Ausfuhrgenehmigungen für Rüstungsgüter (Kriegswaffen und sonstige Rüstungsgüter). Die<br />
Werte für das Berichtsjahr <strong>2000</strong> werden unter 1. dargestellt und in Anlage 6 weiter<br />
aufgeschlüsselt.<br />
Tatsächlich erfolgte Ausfuhren werden lediglich für den Teilbereich der Kriegswaffen vom<br />
StaBuA erfasst. Die Jahreswerte hierfür werden unter 2. dargestellt.<br />
1. Genehmigungen zur Ausfuhr von Rüstungsgütern (Kriegswaffen und sonstige<br />
Rüstungsgüter)<br />
Die als Anlage 6 angefügte Übersicht über die im Jahr <strong>2000</strong> erteilten Genehmigungen bzw.<br />
Ablehnungen für den Export von Rüstungsgütern 18 ist nach Bestimmungsländern gegliedert. Im<br />
ersten Teil sind die EU-Länder, im zweiten Teil die NATO- und NATO-gleichgestellten Länder<br />
(ohne EU-Länder) und im dritten Teil die Drittländer dargestellt. Zur besseren Transparenz der<br />
Exporte in Drittländer werden bei dieser Länderkategorie in der Spalte „Bemerkungen“ die<br />
maßgeblichen Produkte weiter aufgeschlüsselt. Soweit Anträge auf Exportgenehmigungen für<br />
ein Bestimmungsland abgelehnt wurden, ist dies in der Übersicht unter Angabe der Anzahl der<br />
Ablehnungen, der betroffenen AL-Positionen und des Wertes der Güter vermerkt. Soweit in<br />
diesen Fällen Ablehnungsnotifikationen (sog. Denials) nach dem EU-Verhaltenskodex gefertigt<br />
wurden, ist dies unter Angabe des Ablehnungsgrundes (Nr. des jeweiligen Kriteriums des<br />
Verhaltenskodexes) vermerkt.<br />
Unter der Gesamtheit der Rüstungsgüter, wie sie in Teil 1 A der Ausfuhrliste festgelegt sind, gibt<br />
es neben den Kriegswaffen und sonstigen Waffen eine große Anzahl von Waren, die aufgrund<br />
ihrer besonderen Eigenschaften als Rüstungsgüter eingestuft sind, wie bestimmte Lastwagen,<br />
Kameras, Simulatoren, etc. So unterliegen z.B. auch die Lieferung von gebrauchten<br />
tiefwaatfähigen Lastwagen, die für humanitäre Zwecke in Afrika genutzt werden, wegen deren<br />
technischen Spezifikation dem Genehmigungsvorbehalt.<br />
Die in den Spalten 2-4 dargestellten Zahlen beziehen sich auf die erteilten<br />
Ausfuhrgenehmigungen. Die Erfahrung hat gezeigt, dass die tatsächlichen Ausfuhrwerte deutlich<br />
17 Im Internet: http://www.bafa.de.<br />
18 Güter des Teils I Abschnitt A der Ausfuhrliste, Anhang AL zur AWV.<br />
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