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Mustererlass der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Vollzug ...

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Keine Bewachungstätigkeit liegt <strong>zum</strong> Beispiel vor<br />

- bei ausschließlicher Entgegennahme und Weiterleitung von Alarmmeldungen durch<br />

Notrufzentralen,<br />

- bei Signalposten, sofern nicht im Zusammenhang damit weitere Aufgaben<br />

wahrgenommen werden, die als Bewachungstätigkeit einzustufen sind,<br />

- bei Babysittern, bei <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>betreuung in Kaufhäusern.<br />

2. Erlaubnisverfahren, Erteilung, Versagung und Erlöschen <strong>der</strong> Erlaubnis<br />

2.1 Erlaubnisverfahren<br />

Das Erlaubnisverfahren dient <strong>der</strong> Prüfung <strong>der</strong> Zuverlässigkeit, <strong>der</strong> Vermögensverhältnisse und<br />

des Vorliegens des Unterrichtungsnachweises des Antragstellers.<br />

- -<br />

2.1.1 Antragstellung. Antragsberechtigt und damit Adressaten <strong>der</strong> Erlaubnis sind natürliche<br />

und juristische Personen (<strong>zum</strong> Beispiel GmbH, AG).<br />

Üben mehrere Personen die in § 34a Abs. 1 Satz 1 GewO genannten Tätigkeiten<br />

selbständig aus, so benötigt jede von ihnen eine entsprechende Erlaubnis.<br />

Bei Personengesellschaften ohne eigene Rechtspersönlichkeit (<strong>zum</strong> Beispiel<br />

Gesellschaft es bürgerlichen Rechts, OHG, KG einschl. GmbH & Co. KG) ist eine<br />

Erlaubnis für jeden geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter erfor<strong>der</strong>lich; dies gilt<br />

auch hinsichtlich <strong>der</strong> Kommanditisten, sofern sie Geschäftsführungsbefugnis besitzen<br />

und damit als Gewerbetreibende anzusehen sind. Diese Gesellschaften als solche<br />

können im Gegensatz zur juristischen Person keine Erlaubnis erhalten. Für<br />

Antragsteller aus Drittstaaten gelten hinsichtlich des Erlaubnisverfahrens die<br />

Vorschriften für deutsche Staatsangehörige entsprechend. Für Antragsteller aus EU-<br />

/EWR-Staaten gilt ergänzend die Nr. 4.<br />

2.1.2 Erfor<strong>der</strong>liche Angaben und Unterlagen. Der Antrag soll die in <strong>der</strong> Anlage 1<br />

aufgeführten Angaben enthalten.<br />

Es sind folgende Unterlagen beizubringen:<br />

a) Auszug aus dem Handelsregister, soweit das Unternehmen im Register eingetragen<br />

ist. Handelt es sich um einen GmbH & Co. KG, so ist ein entsprechen<strong>der</strong> Auszug für<br />

die GmbH und die KG einzureichen.<br />

b) Führungszeugnis für Behörden gemäß § 30 Abs. 5 BZRG und Auskunft aus dem<br />

Gewerbezentralregister. Bei juristischen Personen sind diese Unterlagen für alle<br />

nach Gesetz, Satzung o<strong>der</strong> Gesellschaftsvertrag vertretungsberechtigten Personen<br />

(<strong>zum</strong> Beispiel Geschäftsführer, Vorstandsmitglie<strong>der</strong>) beizubringen. Sind die<br />

persönlichen Verhältnisse <strong>der</strong> genannten Personen zweifelsfrei bekannt, so kann<br />

auf die Vorlage eines Führungszeugnisses und einer Auskunft aus dem<br />

Gewerbezentralregister verzichtet werden.<br />

c) Auskunft über Einträge (gemäß § 915 ZPO und § 26 Abs. 2 InsO) im<br />

Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichts, in dessen Bezirk <strong>der</strong> Antragsteller in den<br />

letzten drei Jahren einen Wohnsitz o<strong>der</strong> eine gewerbliche Nie<strong>der</strong>lassung hatte.<br />

d) Nachweis <strong>der</strong> für den Gewerbebetrieb erfor<strong>der</strong>lichen Mittel o<strong>der</strong> Sicherheiten (Nr.<br />

2.2.2).<br />

e) Unterrichtungsnachweis (Nr. 2.2.3).<br />

f) Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung (Nr. 2.2.4).

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