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Studie!!!zur!!!Lebenssituation!!!von! Transsexuellen! - Lesben- und ...

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"<br />

Eine" wichtige! Ausnahme" ist"allerdings"die"Führung"eines" Bankkontos;" hier" muss" der" amtliche"<br />

Vorname" angegeben" werden." Problematisch" wird" es"immer"dann,"wenn"man"sich"ausweisen"<strong>und</strong>"<br />

seine"Identität"nachweisen"muss,"z.B."bei"Polizeikontrollen"oder"bei"Zahlungen"mit"einer"Kredita"oder"<br />

ECaKarte," die" auf" den" amtlichen" Namen" ausgestellt" ist." Bei" Zustellungsverzögerungen," z." B." <strong>von</strong>"<br />

Mahnungen," Rechnungen" oder" gerichtlichen" Aufforderungen" <strong>und</strong>" Ladungen," kann" es" unter"<br />

Umständen" auch" zu" Schadensersatzansprüchen" kommen," wenn" mit" dem" nichtaamtlichen" Namen"<br />

agiert"wurde."<br />

"<br />

Einen" rechtlichen! Durchsetzungsanspruch," auf" die" Verwendung" des" neunen" Namens" durch" Dritte,"<br />

gibt" es" erst" nach" der" Namensänderung," obwohl" Behörden," Institutionen" <strong>und</strong>" Privatpersonen" den"<br />

neuen" Namen" bereits" verwenden"können;"so"kann"z.B."die"dem"neuen"Vornamen"entsprechende"<br />

Anrede"„Herr“"oder"„Frau“"erst"nach"erfolgter"Änderung"durchgesetzt"werden."Nach"rechtskräftigem"<br />

Beschluss" über" die" Vornamensänderung" wird" beim" Sozialversicherungsausweis" die" Kennzahl" der"<br />

Sozialversicherungsnummer" geändert" <strong>und</strong>" dem" Namen" angepasst," man" erhält" eine" neue"<br />

Rentenversicherungsnummer;" auch"Ausweispapiere"<strong>und</strong>"der"KfZaSchein/" aBrief" müssen" geändert"<br />

werden," die" übrigen" Dokumente" können" <strong>und</strong>" sollten" geändert" werden." Nach" der"<br />

Vornamensänderung" besteht" ein" Anspruch" darauf" Zeugnisse" auf" den" neuen" Namen" ändern" zu"<br />

lassen, 18 "dies"ist"in"der"Praxis"allerdings"oft"problematisch.""<br />

!<br />

Für" die" Änderung! des! Personenstandes" gelten"<strong>zur</strong>zeit"dieselben"Voraussetzungen"wie"für"die"<br />

Vornamensänderung."Am"11.01.2011"hat"das"BVerfG"(1"BvR"3295/07)"entschieden,"dass"die"in"§"8"<br />

Abs." 1" Nr." 3" &" 4" TSG"geforderte"geschlechtsangleichende"Operation"<strong>und</strong>"Sterilisation"gegen"den"<br />

eigenen" Willen" des/der" <strong>Transsexuellen</strong>" eine" nicht" gerechtfertigte" Verletzung" der" Gr<strong>und</strong>rechte" auf"<br />

körperliche"Unversehrtheit"<strong>und</strong>"körperliche"Selbstbestimmung"(Art."1"Abs."1"i.V.m."Art."2"Abs.1"GG)"<br />

darstellt." Die" Folge" dieser" Entscheidung" ist," dass" die" Voraussetzungen" für" Namensänderung" <strong>und</strong>"<br />

Personenstandsänderung" <strong>zur</strong>zeit" identisch" sind." Dies" wurde" durch" eine" erneute" Entscheidung" des"<br />

BVerfG" (1" BvR" 2027/11)" bestätigt." Die" Personenstandsänderung" kann" damit" gleichzeitig" mit" der"<br />

Vornamensänderung"beantragt"werden."Eine"Verbindung"nach"§"9"TSG"ist"nicht"mehr"erforderlich."<br />

"""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""<br />

18 "vgl."BVerfG"1"BvR"2027/11;"BVerfG"2"BvR"1833/95"in"NJW"1997,"1632"(1633);"LAG"Hamm"4"SA"1337/98"“Umschreibung"<br />

<strong>von</strong>"Zeugnissen”"aber"OVG"NRW"1"A"655/08"“Personalakte"soll"nicht"an"den"geänderten"Personenstand"angepasst"werden”""<br />

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