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Materialspezifikation MS - Avacon

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Bei registrierender Zählung muss eine Leitung von der Niederspannungsverteilung (separat abgesichert mit<br />

10 A, träge und plombiert) zum Zählerschrank verlegt werden. Gegebenenfalls ist es erforderlich, eine<br />

zusätzliche Spannungsversorgung 60 V, 110 V oder 230 V DC vorzusehen.<br />

Dem Kunden steht es frei, zusätzlich auf seine Kosten eine Kontrollmesseinrichtung getrennt von der <strong>Avacon</strong>-<br />

Messeinrichtung einzubauen. Aufbau und Auslegung sind mit der <strong>Avacon</strong> AG abzustimmen. Die Geräte sind<br />

nach eichrechtlichen Vorschriften auszulegen und zu beglaubigen. Die Klassengenauigkeit der Geräte sowie<br />

der Querschnitt der Sekundärleitungen hat der <strong>Avacon</strong>-Hauptzählung zu entsprechen.<br />

Die Kundenmesseinrichtung soll, vom <strong>Avacon</strong>-Netz aus gesehen, unmittelbar nach der <strong>Avacon</strong>-<br />

Messeinrichtung eingebaut werden. Beide Zählungen müssen zeitsynchron laufen.<br />

5.3 Kundendienstschaltungen<br />

Für spezielle Anwendungen können folgende Schaltungen dem Kunden angeboten werden:<br />

- 15 Minuten-Messperiodenkontakt,<br />

- Impulskontakte Wirk-/ Blindenergie für Bezug und Lieferung,<br />

- Starklastzeitkontakt (nur bei Starklastkunden),<br />

- Starklast-Vorwarnkontakt über separaten TRE (nur bei Starklastkunden).<br />

Kosten des Kunden, die durch Änderungen der Zähler / Regestriergeräte von der <strong>Avacon</strong> AG entstehen,<br />

werden von der <strong>Avacon</strong> AG nicht übernommen.<br />

6 Baudurchführung und Inbetriebnahme<br />

Die Inbetriebnahme der Anlage ist mit der <strong>Avacon</strong> AG 10 Werktage vorher abzustimmen. Mit der Meldung<br />

zur Inbetriebnahme sind außerdem ein Messprotokoll über die Erdungsanlage, die Schutzprotokolle sowie<br />

erforderliche Revisionszeichnungen einzureichen.<br />

Die vom Kunden unterschriebene Erklärung (Anhang F) und die Errichterbestätigung (Anhang F) nach der<br />

UVV "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" - BGV A3 (BGV A2/VBG 4) sind am Tage der Abnahme zu<br />

übergeben.<br />

Die Abnahme und Inbetriebnahme der <strong>MS</strong>-Anlage wird nach den betrieblichen Regelungen von<br />

der <strong>Avacon</strong> AG durchgeführt.<br />

Die Anlage wird in Anwesenheit des Betreibers und der Beauftragten von der <strong>Avacon</strong> AG in Betrieb genommen.<br />

7 Betrieb<br />

7.1 Zugang<br />

Die Übergabestation muss stets verschlossen gehalten werden. Sie darf nur von Elektrofachkräften oder<br />

elektrotechnisch unterwiesenen Personen bzw. von anderen Personen unter Aufsicht von Elektrofachkräften<br />

oder elektrotechnisch unterwiesenen Personen betreten werden. Die Fluchtwege sind freizuhalten.<br />

Den Beauftragten von der <strong>Avacon</strong> AG, die sich auf Verlangen des Kunden ausweisen, ist jederzeit ungehindert<br />

Zugang zur Übergabestation zu gewähren<br />

7.2 Bedienung<br />

Die im Eigentum oder im Verfügungsbereich von der <strong>Avacon</strong> AG stehenden Anlagenteile werden<br />

ausschließlich durch Beauftragte von der <strong>Avacon</strong> AG bedient. Die <strong>Avacon</strong> AG stellt entsprechende Schilder<br />

bereit, um dies hervorzuheben.<br />

Die kundeneigenen Anlagenteile dürfen nur vom Kunden oder in seinem Auftrag durch Elektrofachkräfte oder<br />

elektrotechnisch unterwiesene Personen bedient werden. Eine Bedienung durch Mitarbeiter von der <strong>Avacon</strong><br />

AG erfolgt nur bei nachgewiesener Einhaltung der Instandhaltungsintervalle. Die durch Mitarbeiter von der<br />

<strong>Avacon</strong> AG zu schaltenden Anlagenteile müssen mit einem Schild "Kundeneigentum, Bedienung durch<br />

Mitarbeiter von der <strong>Avacon</strong> AG nur bei regelmäßiger Wartung" in Verbindung mit einer<br />

Prüfplakette gekennzeichnet sein.<br />

Der Schaltzustand, die Durchführung von Schalthandlungen und das Verhalten bei abnormen<br />

Betriebszuständen in den <strong>MS</strong>-Anlagen werden von der zuständigen Netzführungsstelle von der <strong>Avacon</strong><br />

AG festgelegt.<br />

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