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BGI 574 Einsatz persönlicher Schutzausrüstungen ... - Die BG ETEM

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5 Arbeiten in Anlagenteilen<br />

5.1 Allgemeines<br />

Arbeiten dürfen auch bei Benutzung <strong>persönlicher</strong> <strong>Schutzausrüstungen</strong> nur dann<br />

ausgeführt werden, wenn<br />

– das Befahren der Anlagenteile über ein schrift liches Freigabeverfahren mit Festlegung<br />

der Sicherheitsmaßnahmen geregelt ist,<br />

– die Belüft ung der Anlagenteile sichergestellt ist,<br />

– vor Beginn der Arbeiten in Feuerräumen Vorsorge gegen die Gefahr durch herabfallende<br />

Schlacke getroff en ist und<br />

– bei vorliegender Hitzeeinwirkung die unter Berücksichtigung der jeweiligen Arbeitsbelastung,<br />

der Temperatur, der Strahlung der relativen Luft feuchtigkeit und der<br />

Luft geschwindigkeit zuläs sige Höchstdauer des <strong>Einsatz</strong>es nicht überschritten wird.<br />

Zu Hitzearbeiten siehe § 23 der <strong>BG</strong>-Vorschrift „Wärme kraft werke und Heizwerke“<br />

(<strong>BG</strong>V C14, bisherige V<strong>BG</strong> 2) und <strong>BG</strong>-Information „Befahren von Dampfkesseln<br />

unter Hitzeeinwirkung“ der Berufsgenossenschaft der Feinmecha nik<br />

und Elektrotechnik.<br />

5.2 Arbeiten in gereinigten Anlagenteilen<br />

Arbeiten in gereinigten Anlagenteilen dürfen nur durchgeführt werden, wenn die<br />

Versicherten mindestens folgende persönliche <strong>Schutzausrüstungen</strong> benutzen:<br />

– Schutzanzug, der die Grundanforderungen nach DIN EN 340 „Schutzkleidung;<br />

Allgemeine Anforderungen“ erfüllt,<br />

– Kopfschutz nach DIN EN 397 „Industrieschutzhelme“,<br />

– Sicherheitsschuhe nach DIN EN 345 „Sicherheitsschuhe für den gewerblichen<br />

Gebrauch; Spezifi kation“,<br />

– Atemschutz als partikelfi ltrierende Halbmaske nach DIN EN 149 „Atemschutzgeräte;<br />

Filtrierende Halbmasken zum Schutz gegen Partikel; Anforderungen,<br />

Prüfung, Kennzeichnung“ der Klasse FFP2 oder Halb-/Viertel masken nach<br />

DIN EN 140 „Atemschutzgeräte; Halbmasken und Viertel masken; Anforde rungen,<br />

Prüfung, Kennzeichnung“ in Verbindung mit Partikel fi ltern der Klasse P2 nach<br />

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