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Gefährdungsbeurteilung - Die BG ETEM

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<strong>Gefährdungsbeurteilung</strong><br />

Betrieb:<br />

Elektromaschinenbau<br />

Abteilung:<br />

Ersteller:<br />

Erste Beurteilung<br />

vom:<br />

Datum, Unterschrift<br />

Wiederholte Beurteilung<br />

vom:<br />

Datum, Unterschrift<br />

vom:<br />

Datum, Unterschrift<br />

vom:<br />

Datum, Unterschrift<br />

vom:<br />

Datum, Unterschrift<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Baustelle<br />

Arbeiten an elektrischen Anlagen,<br />

Betriebsmittel<br />

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel, "Benachbarte .... Teile<br />

abdecken ...."<br />

Gefährdungen:<br />

Versehentliche Annäherung oder Berührung unter Spannung stehender Teile<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Anweisen, dass benachbarte unter Spannung<br />

stehende Teile möglichst auch freizuschalten sind<br />

Geeignetes Abdeckmaterial muss zur Verfügung<br />

stehen<br />

Erforderliche persönliche Schutzausrüstungen<br />

und Hilfsmittel für das Anbringen der Abdeckungen<br />

bereitstellen<br />

Erstellen einer Betriebsanweisung<br />

Quellen:<br />

<strong>BG</strong>V A3: § 6 Arbeiten an aktiven Teilen: Elektrische Anlagen und Betriebsmittel<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -1-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Baustelle<br />

Arbeiten an elektrischen Anlagen,<br />

Betriebsmittel<br />

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel, "Erden und Kurzschließen"<br />

Gefährdungen:<br />

Bei Verzicht auf diese Maßnahme Gefahr durch Beeinflussungsspannungen, Ersatzstromerzeugern,<br />

versehentliches Wiedereinschalten, Restspannungen durch Kapazitäten<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Genügend Erdungs- und Kurzschließgarnituren mit<br />

ausreichendem Querschnitt zur Verfügung stellen (s.<br />

auch VDE 0683 Teil 100).<br />

Für Freileitungen mögl. Einrichtungen beschaffen, die<br />

das Besteigen von Masten entbehrlich machen, z. B.<br />

"Teleskoperden".<br />

Festlegungen für Arbeiten an Kabeln und isolierten<br />

Leitungen im Niederspannungsbereich treffen.<br />

Betriebsanweisung erstellen und die Mitarbeiter<br />

unterweisen<br />

Quellen:<br />

<strong>BG</strong>V A3: § 6 Arbeiten an aktiven Teilen: Elektrische Anlagen und Betriebsmittel<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -2-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Baustelle<br />

Arbeiten an elektrischen Anlagen,<br />

Betriebsmittel<br />

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel, "Freischalten"<br />

Gefährdungen:<br />

Gefährliche Körperströme und Lichtbogenbildung<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Geeignete Einrichtungen zum Freischalten zur<br />

Verfügung stellen, z. B. zum Ziehen von NH-<br />

Sicherungen Sicherungsaufsteckgriff mit Stulpe sowie<br />

Helm mit Gesichtsschutz.<br />

Je nach Anlagenart und Spannungshöhe<br />

organisatorische Regelungen über den Ablauf der<br />

Freischaltung festlegen.<br />

Falls erforderlich, Schaltpersonal ausbilden und<br />

Schaltberechtigung regeln.<br />

Betriebsanweisung erstellen und die Mitarbeiter<br />

unterweisen<br />

Quellen:<br />

<strong>BG</strong>V A3: § 6 Arbeiten an aktiven Teilen: Elektrische Anlagen und Betriebsmittel<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -3-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Baustelle<br />

Arbeiten an elektrischen Anlagen,<br />

Betriebsmittel<br />

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel, "Gegen Wiedereinschalten sichern"<br />

Gefährdungen:<br />

Unbefugtes oder versehentliches Wiedereinschalten<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Einrichtungen für das Sichern gegen Wiedereinschalte<br />

n zur Verfügung stellen, z. B. Schaltverbotsschilder,<br />

Sperrelemente, Vorhängeschloss, etc.<br />

Betriebsanweisung erstellen und die Mitarbeiter<br />

unterweisen<br />

Quellen:<br />

<strong>BG</strong>V A3: § 6 Arbeiten an aktiven Teilen: Elektrische Anlagen und Betriebsmittel<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -4-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Baustelle<br />

Arbeiten an elektrischen Anlagen,<br />

Betriebsmittel<br />

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel, "Spannungsfreiheit feststellen"<br />

Gefährdungen:<br />

Gefährliche Körperströme und Lichtbögen bei Verzicht auf diese Maßnahme, bei Benutzung<br />

ungeeigneter Geräte oder unsachgemäßer Handhabung<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Geeignete Spannungsprüfer zur Verfügung stellen.<br />

Veranlassen, dass Hochspannungsprüfer alle 6 Jahre<br />

geprüft werden<br />

Regelungen treffen, welche Maßnahmen beim<br />

Arbeiten an Kabeln und isolierten Leitungen zu<br />

ergreifen sind, ggf. Kabelschneidgerät<br />

zur Verfügung stellen.<br />

Betriebsanweisung erstellen und die Mitarbeiter<br />

unterweisen<br />

Quellen:<br />

<strong>BG</strong>V A3: § 6 Arbeiten an aktiven Teilen: Elektrische Anlagen und Betriebsmittel<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -5-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Baustelle<br />

Arbeiten an elektrischen Anlagen,<br />

Betriebsmittel<br />

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel, allgemein<br />

Gefährdungen:<br />

Gefährliche Körperströme,<br />

Lichtbogen,<br />

Brände<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Sicherstellen, dass nur einwandfreie elektrische<br />

Anlagen und Betriebsmittel benutzt werden.<br />

Errichten, Warten, Reparieren und Instandsetzen unter<br />

Beachtung der einschlägigen VDE-Bestimmungen und<br />

der Unfallverhütungsvorschrift "Elektrische Anlagen<br />

und Betriebsmittel" (<strong>BG</strong>V A3) nur durch eine<br />

Elektrofachkraft bzw. unter Leitung und Aufsicht einer<br />

Elektrofachkraft.<br />

Regelmäßige Prüfung der elektrischen Anlagen und<br />

Betriebsmittel organisieren.<br />

Empfohlene Prüffristen siehe Tabelle 1a<br />

aus der <strong>BG</strong>V A3 §5.<br />

Ortsveränderliche Betriebsmittel (z. B.<br />

Handbohrmaschinen, Handleuchten) müssen für den<br />

jeweiligen Einsatzzweck geeignet sein.<br />

Sicherstellen, dass Zugänge zu elektrischen<br />

Betriebsstätten und Verteilungen stets freigehalten<br />

werden, Kennzeichnen kann sinnvoll sein.<br />

Beschäftigte über die Gefahren des elektrischen<br />

Stromes und die sichere Handhabung elektrischer<br />

Betriebsmittel (Betriebsanweisung) unterweisen<br />

(Prüfliste).<br />

In leitfähigen engen Räumen sind besondere<br />

Maßnahmen nach <strong>BG</strong>I 594 erforderlich.<br />

Auf Baustellen nur elektrische Betriebsmittel<br />

verwenden, die den Anforderungen (<strong>BG</strong>I 608)<br />

entsprechen.<br />

Quellen:<br />

<strong>BG</strong>I/GUV-I 600: Auswahl und Betrieb ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach<br />

Einsatzbedingungen, Titel<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -6-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Baustelle<br />

Arbeiten an elektrischen Anlagen,<br />

Betriebsmittel<br />

Quellen:<br />

<strong>BG</strong>I/GUV-I 608: Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Bau- und<br />

Montagestellen, Titel<br />

<strong>BG</strong>I 594: Einsatz von elektrischen Betriebsmitteln bei erhöhter elektrischer Gefährdung, Titel<br />

<strong>BG</strong>V A3: Titelseite: Elektrische Anlagen und Betriebsmittel<br />

<strong>BG</strong>I 548: Elektrofachkräfte, Inhalt<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -7-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Baustelle<br />

Arbeiten an elektrischen Anlagen,<br />

Betriebsmittel<br />

Elektrische Anlagen, Freigabe zu Arbeit<br />

Gefährdungen:<br />

Vereinbarung eines Zeitpunktes für die Freischaltung, es wird mit der Arbeit begonnen, ohne die<br />

Freischaltung abzuwarten, Aufenthalt an oder in der Nähe der bereits wieder unter Spannung<br />

stehenden Anlage<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Regeln, dass die Freigabe zur Arbeit nur durch den<br />

Arbeitsverantwortlichen nach Durchführung der 5<br />

Sicherheitsregeln erfolgen darf.<br />

Falls erforderlich, organisatorische Regelungen über<br />

den Verfahrensablauf für die Freigabe der Arbeitsstelle<br />

treffen.<br />

Meldung der Einschaltbereitschaft nach vollständiger<br />

Räumung der Arbeitsstelle darf ebenfalls nur durch<br />

den Arbeitsverantwortlichen erfolgen.<br />

Quellen:<br />

<strong>BG</strong>V A3: § 6 Arbeiten an aktiven Teilen: Elektrische Anlagen und Betriebsmittel<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -8-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Baustelle<br />

Arbeiten auf Bau-, und Montagestellen<br />

Baustelle, Beleuchtung<br />

Gefährdungen:<br />

Stolpergefahr,<br />

Unsicherheit beim Arbeiten<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Zweckmäßige, blendfreie und für die Arbeitsumgebung<br />

geeignete Leuchten zur Verfügung stellen und<br />

benutzen<br />

Zum Begehen unbeleuchteter Bereiche geeignete<br />

Handleuchten beschaffen und benutzen<br />

Auswahl der Leuchten nach den Anforderungen von<br />

Baustellen, siehe dazu auch<br />

"Elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf Baustellen<br />

"<br />

Quellen:<br />

Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), Anhang: 3 Arbeitsbedingungen<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -9-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Baustelle<br />

Arbeiten auf Bau-, und Montagestellen<br />

Baustelle, Leitung und Aufsicht<br />

Gefährdungen:<br />

mangelnde Koordination,<br />

nicht fachgerechte Ausführung der Arbeiten<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Bauarbeiten sind durch fachlich geeignete Vorgesetzte<br />

zu leiten.<br />

Jede Baustelle ist durch einen weisungsbefugten<br />

Aufsichtführenden zu beaufsichtigen,<br />

er muss ausreichende Kenntnisse über die<br />

arbeitssichere Durchführung der Arbeiten besitzen,<br />

der Aufsichtführende muss auf der Baustelle<br />

anwesend sein oder eine verantwortliche Vertretung<br />

benennen.<br />

Wird die Baustelle durch einen Koordinator nach<br />

Baustellenverordung betreut?<br />

Gibt es einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan<br />

und wird dieser eingehalten?<br />

Mängel müssen unverzüglich beseitigt werden.<br />

Für Abbrucharbeiten muss eine schriftliche<br />

Abbruchanweisung auf der Baustelle vorliegen.<br />

Für Montagearbeiten muss eine schriftliche<br />

Montageanweisung auf der Baustelle vorliegen, die<br />

alle erforderlichen sicherheitstechnischen Angaben<br />

enthält. Auf die Schriftform kann verzichtet werden,<br />

wenn für die jeweilige Montage besondere<br />

sicherheitstechnische Angaben nicht erforderlich sind.<br />

Quellen:<br />

<strong>BG</strong>I 544: Metallbau-Montagearbeiten, Titel<br />

<strong>BG</strong>V C22: Bauarbeiten, § 20, Untersuchung des baulichen Zustandes, Abbruchanweisung<br />

<strong>BG</strong>V C22: Bauarbeiten, § 4, Leitung, Aufsicht und Mängelmeldung<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -10-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Baustelle<br />

Arbeiten auf Bau-, und Montagestellen<br />

Baustelle, Wetterschutz<br />

Gefährdungen:<br />

Niederschlag,<br />

Zugluft,<br />

Kälte,<br />

Sonneneinstrahlung,<br />

Ozonbelastung,<br />

UV-Strahlung<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Wetterschutzkleidung ggf. Wetterschutzüberdachung<br />

(z. B. Zelt) zur Verfügung stellen<br />

Rohbauten gegen Witterungseinfluss und Zugluft<br />

abdichten, ggf. beheizen<br />

Sonnenschutz zur Verfügung stellen<br />

Quellen:<br />

Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), Anhang: 5 Ergänzende Anforderungen an besondere<br />

Arbeitsstätten<br />

<strong>BG</strong>V A1: § 23 (<strong>BG</strong>ETF) Maßnahmen gegen Einflüsse des Wettergeschehens: Grundsätze der<br />

Prävention<br />

<strong>BG</strong>V A1: § 29 (<strong>BG</strong>ETF) Bereitstellung: Grundsätze der Prävention<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -11-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Baustelle<br />

Arbeiten auf Bau-, und Montagestellen<br />

Brandschutz<br />

Gefährdungen:<br />

Verbrennungen durch Feuer,<br />

Vergiftungen durch Brandgase und Brandrauche<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Vorbeugenden Brandschutz organisieren<br />

.<br />

Mitarbeiter in den Grundprinzipien des Brandlöschens<br />

unterweisen.<br />

Beschäftigte benennen, die für den Fall eines Brandes<br />

Aufgaben der Brandbekämpfung und die Evakuierung<br />

von Personen übernehmen.<br />

<strong>Die</strong> erforderliche Anzahl an Feuerlöschern<br />

bereitstellen - mindestens einen Löscher pro Etage.<br />

Feuerlöscher gut sichtbar und leicht erreichbar<br />

bereithalten, Standort mit Brandschutzzeichen<br />

kennzeichnen.<br />

Feuerlöscher mindesten alle zwei Jahre prüfen lassen.<br />

Alarmplan für den Brandfall aufstellen.<br />

Maßnahmen gegen Entstehungsbrände treffen.<br />

Brandlasten begrenzen, Zündquellen vermeiden.<br />

Fluchtwege freihalten und kennzeichnen.<br />

Quellen:<br />

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), § 10: Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen<br />

<strong>BG</strong>I 560: Arbeitssicherheit durch vorbeugenden Brandschutz, Titel<br />

<strong>BG</strong>R 133: Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern, Titel<br />

<strong>BG</strong>V A1: Titel (<strong>BG</strong>ETF): Grundsätze der Prävention<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -12-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Baustelle<br />

Arbeiten auf Bau-, und Montagestellen<br />

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel, Arbeiten in der Nähe aktiver Teile<br />

Gefährdungen:<br />

Gefährliche Körperströme und Lichtbögen durch unbeabsichtigte Bewegungen,<br />

unkontrollierte Annäherung mit Werkzeug oder Material,<br />

Schaltfeldverwechslung, unzureichende Kennzeichnung des Arbeitsbereiches,<br />

Abdeckmaterial steht nicht zur Verfügung oder wird nicht benutzt,<br />

Ausführen ungeplanter Arbeiten<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender Teile (<br />

Prüfliste) liegt vor, wenn eine Person mit Körperteilen<br />

oder Werkzeug in die Annäherungszone<br />

(s. Tabelle 4 / <strong>BG</strong>V A3; bisherige V<strong>BG</strong> 4)<br />

gelangt (bis 1 kV : 1 m, über 1 kV - 110 kV : 3 m).<br />

<strong>Die</strong> in Klammern gesetzten Abstände sind auch bei<br />

Bauarbeiten einzuhalten, die von Laien in der Nähe<br />

spannungführender Teile ausgeführt werden<br />

Beschäftigte anweisen (Betriebsanweisung<br />

), die Rangfolge der Schutzmaßnahmen zu beachten:<br />

1. Freischalten<br />

2. Abdecken, Abschranken<br />

3. Schutz durch Abstand<br />

Das Personal ist in Abhängigkeit der auszuführenden<br />

Arbeiten und der durchgeführten Schutzmaßnahmen<br />

auszuwählen<br />

Bereitstellung geeigneter Schutzvorrichtungen<br />

(Isolierplatten, Absperrmaterial, Abdecktücher,<br />

Isolierschläuche)<br />

Veranlassen, dass der Arbeitsbereich vor<br />

Arbeitsbeginn von dem Anlagenverantwortlichen gem.<br />

<strong>BG</strong>I 758 gekennzeichnet wird<br />

Material zur Kennzeichnung der Arbeitsstelle<br />

bereitstellen<br />

Anlagen ggf. mit einem sicheren Standort ausrüsten, z.<br />

B. Masttransformatorenstationen mit Podesten<br />

In Unterweisungen den Beschäftigten die<br />

erforderlichen Maßnahmen spannungs- und<br />

anlagenbezogen erläutern sowie die einzuhaltenden<br />

Schutzabstände vermitteln<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -13-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Baustelle<br />

Arbeiten auf Bau-, und Montagestellen<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Hinweis: Das Anbringen von Abdeckungen an unter<br />

Spannung stehenden Teilen ist "Arbeiten unter<br />

Spannung"<br />

Quellen:<br />

<strong>BG</strong>V A3: § 7 Arbeiten in der Nähe aktiver Teile: Elektrische Anlagen und Betriebsmittel<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -14-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Baustelle<br />

Arbeiten auf erhöhtem Stand<br />

Behelfsgerüste<br />

Gefährdungen:<br />

Absturzgefahr durch unzureichende Standsicherheit und Festigkeit<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Behelfsgerüste (z. B. aus Stehleitern und Bohlen) sind<br />

nur für Arbeiten geringen Umfanges bis max. 2 m<br />

Belaghöhe und max. 2,5 m Stützweite zulässig.<br />

Standsichere Unterlage<br />

Belag waagerecht<br />

Mindestens 10 cm Belagüberstand über die äußere<br />

Auflage<br />

Quellen:<br />

<strong>BG</strong>I 548: Elektrofachkräfte, 6 Arbeiten in der Höhe<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -15-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Baustelle<br />

Arbeiten auf erhöhtem Stand<br />

Fahrgerüste, hier gemeint fahrbare Arbeitsbühnen nach DIN 4422, Teil 1<br />

Gefährdungen:<br />

Ab- und Umsturzgefahr durch unzureichenden Aufbau<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Aufbau der fahrbaren Arbeitsbühne nach<br />

Aufbauanleitung des Herstellers (z. B. mind. 2<br />

Aussteifungen je Ebene, maximale Gerüsthöhe<br />

beachten)<br />

Aufbau- und Verwendungsanleitung muss vor Ort<br />

vorhanden sein!<br />

Fahrbare Gerüste normgerecht aufbauen (siehe DIN<br />

EN 12811 und DIN 4420):<br />

z. B. max. Belaghöhe von dem 4-fachen der kleinsten<br />

Breite in Innenräumen und dem 3-fachen der kleinsten<br />

Breite im Freien (maximale Aufbauhöhen sind im<br />

Allgemeinen in Innenräumen 12 m und im Freien 8 m)<br />

einhalten,<br />

stets mit unverlierbaren und feststellbaren Rollen,<br />

Benutzung ist nur zulässig, wenn das Gerüst<br />

festgebremst ist.<br />

Aufstiege müssen grundsätzlich innenliegend sein,<br />

möglichst in Form von Treppen.<br />

Kennzeichnung am Gerüst anbringen.<br />

Verfahren des Gerüstes nur zulässig, wenn sich keine<br />

Personen auf dem Gerüst aufhalten.<br />

Quellen:<br />

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Anhang 2: Mindestvorschriften zur Verbesserung der<br />

Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Benutzung von Arbeitsmitteln<br />

TRBS 2111 Teil 1: Mechanische Gefährdungen - Maßnahmen zum Schutz vor kontrolliert<br />

bewegten ungeschützten Teilen, Titel<br />

<strong>BG</strong>I 663 - Handlungsanleitung für den Umgang mit Arbeits- und Schutzgerüsten, Titel<br />

<strong>BG</strong>V C22: Bauarbeiten, § 7 Arbeitsplätze<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -16-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Baustelle<br />

Arbeiten auf erhöhtem Stand<br />

Flurförderzeuge, kraftbetrieben (Gabelstapler)<br />

Gefährdungen:<br />

Verletzungen und Gesundheitsgefahren durch schadhafte Flurförderzeuge und unsachgemäße<br />

Benutzung, Absturz, Umkippen, <strong>Die</strong>selmotoremissionen<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Objekt "Beschaffung technischer Arbeitsmittel" ist<br />

beachtet.<br />

Technische Anforderungen nach <strong>BG</strong>I 603, Kapitel 3 - 8<br />

sind erfüllt.<br />

Bei Einsatz von <strong>Die</strong>selstaplern: Objekt<br />

"Fahrzeuge in geschlossenen Räumen;<br />

<strong>Die</strong>selmotoremissionen" ist beachtet.<br />

Schriftliche Beauftragung ist erfolgt.<br />

Betriebsanweisung ist erstellt.<br />

Mitarbeiter werden anhand der Betriebsanweisung<br />

unterwiesen;<br />

Unterweisungshilfe: <strong>BG</strong>I 603 "Leitfaden für den<br />

Umgang mit Gabelstaplern";<br />

Unterweisung wird dokumentiert.<br />

Tägliche Einsatzprüfung gemäß Prüfliste<br />

findet statt.<br />

Regelmäßige Prüfung durch befähigte Person findet<br />

statt.<br />

Quellen:<br />

<strong>BG</strong>V D27: Flurförderzeuge, Titelseite<br />

<strong>BG</strong>G 925: Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und<br />

Fahrerstand, Titel<br />

PL 010: Innerbetriebliche Transportmittel - Flurförderzeuge - (Bau und Ausrüstung)<br />

PL 011: Innerbetriebliche Transportmittel - Flurförderzeuge - (Betrieb)<br />

<strong>BG</strong>I 603: Leitfaden für den Umgang mit Gabelstaplern, Titel<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -17-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Baustelle<br />

Arbeiten auf erhöhtem Stand<br />

Gerüste<br />

Gefährdungen:<br />

Absturz wegen unzureichender Standsicherheit, fehlendem Seitenschutz oder unvollständigen<br />

Bodenbelägen<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Gerüste unter sachkundiger Aufsicht aufbauen bzw.<br />

aufbauen lassen.<br />

Für nicht in Regelausführung errichtete Gerüste ist ein<br />

statischer Nachweis zu erbringen.<br />

Kennzeichnung des Gerüstes:<br />

- maximale Belastungsmöglichkeiten<br />

- Gerüstgruppe<br />

- Nutzgewicht und<br />

- Ersteller.<br />

Nicht einsatzbereite Gerüste oder Teile von Gerüsten<br />

sind mit dem Verbotszeichen "Zutritt verboten" zu<br />

kennzeichnen und angemessen abzusperren<br />

(Betriebssicherheitsverordnung Anhang 2, Punkt<br />

5.2.5).<br />

Standsicherheit des Untergrundes und formschlüssige<br />

Verankerung an festen Bauteilen gewährleisten.<br />

Tragfähigkeit und sichere Auflagepunkte der<br />

Gerüstbeläge beachten.<br />

Zugänge und Aufstiege sicher gestalten.<br />

Dreiteiliger Seitenschutz ist notwendig:<br />

- bei Absturzhöhen größer als 2 m und<br />

- wenn der Abstand zwischen Gerüst und Bauwerk<br />

größer als 30 cm ist.<br />

Arbeits- und Betriebssicherheit des Gerüstes muss<br />

durch den Gerüstbenutzer gewährleistet werden.<br />

Quellen:<br />

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Anhang 2: Mindestvorschriften zur Verbesserung der<br />

Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Benutzung von Arbeitsmitteln<br />

<strong>BG</strong>I 663 - Handlungsanleitung für den Umgang mit Arbeits- und Schutzgerüsten, Titel<br />

<strong>BG</strong>V C22: Bauarbeiten, § 12, Absturzsicherungen<br />

<strong>BG</strong>V C22: Bauarbeiten, § 6, Standsicheriheit und Tragfähigkeit<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -18-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Baustelle<br />

Arbeiten auf erhöhtem Stand<br />

Hebebühne, fahrbare Hubarbeitsbühnen<br />

Gefährdungen:<br />

Umkipp- und Quetschgefahr<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Der Auftrag zur selbständigen Bedienung der<br />

Hubarbeitsbühne muss schriftlich erteilt werden, der<br />

Bediener muss die Befähigung nachgewiesen haben (<br />

<strong>BG</strong>R 500).<br />

Betriebsanweisung erstellen,<br />

Beschäftigte darüber unterweisen<br />

Bei Arbeiten in der Nähe oder an unter Spannung<br />

stehenden Teilen nur ausreichend isolierte<br />

Arbeitsbühnen einsetzen.<br />

jährlich mind. 1x durch Sachkundigen prüfen lassen<br />

<strong>BG</strong>G 945 (Bescheinigung im Prüfbuch <strong>BG</strong>G 945-1)<br />

Quellen:<br />

<strong>BG</strong>R 500: Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2.10 : Betreiben von Hebebühnen, Inhalt<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -19-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Baustelle<br />

Arbeiten auf erhöhtem Stand<br />

Hebebühne, Hubarbeitsbühne<br />

Gefährdungen:<br />

Quetsch- und Scherstellen, Lastabsturz, Umkippen<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

<strong>Die</strong> <strong>BG</strong>R 500 Kapitel 2.10 wird beachtet.<br />

<strong>Die</strong> besonderen Bestimmungen für den Einsatz von<br />

Hubarbeitsbühnen werden beachtet.<br />

<strong>Die</strong> zur Bedienung befugten Mitarbeiter sind<br />

mindestens 18 Jahre alt. Sie sind schriftlich beauftragt.<br />

<strong>Die</strong> Bediener der Hubarbeitsbühne sind nach dem<br />

DGUV-Grundsatz 966 ausgebildet.<br />

<strong>Die</strong> Bediener der Hebebühne wurden anhand der<br />

Betriebsanleitung eingewiesen.<br />

<strong>Die</strong> körperliche Eignung der Bediener der<br />

Hubarbeitsbühne wurde durch arbeitsmedizinische<br />

Vorsorgeuntersuchungen festgestellt.<br />

Für die Untersuchungsanlässe und -fristen werden<br />

berücksichtigt:<br />

- die Auswahlkriterien <strong>BG</strong>I 504-30 "Fahr- und Steuerund<br />

Überwachungstätigkeiten" und<br />

- die Auswahlkriterien <strong>BG</strong>I 504-41 "Arbeiten mit<br />

Absturzgefahr".<br />

<strong>Die</strong> Mitarbeiter werden regelmäßig anhand der<br />

Betriebsanleitung der Bühne unterwiesen.<br />

<strong>Die</strong> Unterweisungen sind dokumentiert.<br />

<strong>Die</strong> Bühne wird regelmäßig von einer befähigten<br />

Person (einem Sachkundigen) nach Betriebsanleitung<br />

und <strong>BG</strong>G 945 geprüft.<br />

<strong>Die</strong> Prüfergebnisse sind dokumentiert, z. B. mit einem<br />

Prüfbuch; Mängel sind abgestellt.<br />

Empfehlung für die Prüffrist, wenn in der<br />

Betriebsanleitung nicht genannt: 1 Jahr.<br />

Quellen:<br />

<strong>BG</strong>G 945-1: Prüfbuch für Hebebühnen, Titel<br />

<strong>BG</strong>G 945: Prüfung von Hebebühnen, Titel<br />

<strong>BG</strong>R 500: Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2.10 : Betreiben von Hebebühnen, Titel<br />

<strong>BG</strong>I/GUV-I 504-25: Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem<br />

Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 25 "Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten", Titel<br />

<strong>BG</strong>I/GUV-I 504-41: Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem<br />

Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 41 "Arbeiten mit Absturzgefahr", Titel<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -20-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Baustelle<br />

Arbeiten auf erhöhtem Stand<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -21-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Baustelle<br />

Arbeiten auf erhöhtem Stand<br />

Leitern und Tritte<br />

Gefährdungen:<br />

Absturz, unsachgemäße Benutzung, schadhafte Leitern<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Geeignete Leiterarten und Tritte mit Stufen, Haltegriff<br />

oder Haltebügel werden zur Verfügung gestellt.<br />

<strong>Die</strong> TRBS 2121 Teil 2 Nr. 4.1 sind beachtet.<br />

Betriebsanleitungen sind an den Leitern angebracht.<br />

Für die Benutzung von Leitern wird die<br />

TRBS 2121 Teil 2 Nr. 4.2 beachtet.<br />

Leitern werden nur für Arbeiten geringen Umfanges<br />

eingesetzt, siehe <strong>BG</strong>I 521 Nr. 2.1.2.<br />

Können die vorgesehenen Arbeiten von Leitern nicht<br />

sicher ausgeführt werden, werden Arbeitsbühnen oder<br />

Gerüste zur Verfügung gestellt.<br />

Mitarbeiter sind unterwiesen<br />

- anhand der Frageliste in der <strong>BG</strong>I 521 und des<br />

Testbogens Nr. 14,<br />

- betriebsfremde Leitern besonders sorgfältig prüfen,<br />

- schadhafte Leitern nicht benutzen.<br />

Leitern sind regelmäßig von beauftragten Personen<br />

geprüft; Mängel sind beseitigt.<br />

Schadhafte Leitern werden SOFORT unbrauchbar<br />

gemacht oder zur fachgerechten Reparatur gegeben.<br />

Eine Liste der Leitern wird geführt.<br />

Empfehlung für die Prüffrist: 1 Jahr.<br />

Mechanische Leitern werden regelmäßig von einer<br />

befähigten Person (einem Sachkundigen) geprüft. <strong>Die</strong><br />

Prüfungergebnisse sind dokumentiert.<br />

Empfehlung für die Prüffrist wenn in der<br />

Betriebsanleitung nicht genannt: 1 Jahr.<br />

Quellen:<br />

TRBS 1203: Befähigte Personen, Titel<br />

ABL 014: Umgang mit Leitern, Titel<br />

HK 010: Betriebsanleitung für Anlegeleitern<br />

HK 011: Betriebsanleitung für Stehleitern<br />

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Titel<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -22-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Baustelle<br />

Be- und Entladen<br />

Kraftfahrzeuge<br />

Gefährdungen:<br />

mangelhafte Betriebs- und Verkehrssicherheit, rutschende Ladung, Fehlverhalten im<br />

Straßenverkehr;<br />

Abspringen aus dem Führerhaus, von der Ladefläche oder der Ladebordwand.<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Kraftfahrzeuge sind vorschriftsmäßig ausgestattet;<br />

siehe Prüfliste Nr. 22.<br />

<strong>Die</strong> Fahrzeuge haben feste Einbauten für Werkzeuge<br />

und Material.<br />

Kombis haben eine feste, trennende Einrichtung<br />

zwischen Fahrer- und Laderaum, z. B. Gitter, Netz<br />

oder Wand.<br />

Einrichtungen zur Ladungssicherung wie Zurrösen<br />

sind vorhanden.<br />

Zurrmaterial ist vorhanden.<br />

LKW mit Hubladebühnen (Ladebordwänden):<br />

Tritte und Griffe zum Auf-/Absteigen von den<br />

Ladeflächen der LKW sind angebracht.<br />

<strong>Die</strong> Fahrer sind entsprechend dem Nachweis ihrer<br />

Befähigung beauftragt.<br />

<strong>Die</strong> Fortbildungen nach dem Berufskraftfahrer-<br />

Qualifikationsgesetz (BKrFQG) werden fristgerecht<br />

durchgeführt.<br />

Den Fahrern wird ein Fahrsicherheitstraining<br />

angeboten.<br />

Festgelegt ist, welchen Fahrern Schutzschuhe zur<br />

Verfügung gestellt werden.<br />

Allen Fahrern von LKW mit Ladebordwänden werden<br />

Schutzschuhe zur Verfügung gestellt.<br />

Betriebsanweisung(en) ist (sind) erstellt. Muster:<br />

Führen von Fahrzeugen und Hubladebühnen<br />

(Ladebordwänden)<br />

Fahrer werden unterwiesen. Grundlagen sind:<br />

- Betriebsanweisung(en),<br />

- Merkblatt T 17 und Prüfliste Nr. 22.<br />

Weitere Inhalte sind:<br />

- Der technische Zustand ist täglich vor Beginn der<br />

Fahrt zu prüfen.<br />

- Aus dem Fahrerhaus, von der Ladefläche oder der<br />

Ladebordwand darf nicht abgesprungen werden.<br />

- Schutzschuhe tragen.<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -23-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Baustelle<br />

Be- und Entladen<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Fahrer werden anhand der <strong>BG</strong>I 649 zur<br />

Ladungssicherung unterwiesen; siehe auch Plakat<br />

P006.<br />

Weitere Inhalte:<br />

- Ladung immer sichern, Einrichtungen und<br />

Zurrmaterial nutzen.<br />

- Zurr- und Anschlagpunkte des Fahrzeuges zur<br />

Sicherung der Ladung nutzen.<br />

- Dachaufbauten und Verzurrmittel zur Befestigung<br />

von Leitern, Rohren u. Ä. auf dem Fahrzeugdach<br />

nutzen.<br />

Kraftfahrzeuge werden nach Betriebsanleitung<br />

gewartet und geprüft.<br />

<strong>Die</strong> jährlichen sicherheitstechnischen Prüfungen nach<br />

der <strong>BG</strong>V D 29 sind durchgeführt.<br />

<strong>Die</strong> <strong>BG</strong>G 916 sind beachtet.<br />

Ladebordwände (Hubladebühnen) werden regelmäßig<br />

von einer befähigten Person geprüft.<br />

<strong>Die</strong> Prüfungen sind dokumentiert, Mängel abgestellt.<br />

Empfehlung, für die Prüffrist, wenn keine Angaben in<br />

der Betriebsanleitung: 1 Jahr.<br />

Prüfplaketten sind an allen Ladebordwänden<br />

vorhanden und unbeschädigt.<br />

Quellen:<br />

<strong>BG</strong>G 916: Prüfung von Fahrzeugen durch Sachkundige, Titel<br />

<strong>BG</strong>V D29: Titelseite: Fahrzeuge<br />

T 017: Führen von Kraftfahrzeugen, Titel<br />

PL 022: Fahrzeuge<br />

TRBS 1203: Befähigte Personen, Titel<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -24-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Baustelle<br />

Betreiben<br />

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf Baustellen<br />

Gefährdungen:<br />

Gefährliche Körperströme, weil Betriebsmittel für den erschwerten Einsatz auf Baustellen nicht<br />

geeignet sind,<br />

weil beschädigte Geräte und Leitungen benutzt werden, weil keine Sichtprüfungen und keine<br />

regelmäßige elektrische Prüfung durchgeführt werden, weil kein besonderer Speisepunkt vorhanden<br />

ist<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Beim Errichten elektrischer Anlagen auf Baustellen ist<br />

DIN VDE 0100 Teil 704 zu beachten<br />

Elektrische Betriebsmittel sind entsprechend <strong>BG</strong>I 608<br />

auszuwählen und zu verwenden<br />

Regelmäßige Prüfung veranlassen: Fehlerstrom-<br />

Schutzeinrichtungen 1 x monatlich, ortsveränderliche<br />

Betriebsmittel alle 3 Monate (Richtwerte).<br />

Es ist eine Betriebsanweisung für die Auswahl von<br />

elektrischen Betriebsmitteln auf Baustellen zu erstellen<br />

Quellen:<br />

<strong>BG</strong>I 594: Einsatz von elektrischen Betriebsmitteln bei erhöhter elektrischer Gefährdung, 3<br />

Maßnahmen zum Schutz gegen elektrischen Schlag<br />

<strong>BG</strong>I/GUV-I 600: Auswahl und Betrieb ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach<br />

Einsatzbedingungen, Titel<br />

<strong>BG</strong>I/GUV-I 608: Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Bau- und<br />

Montagestellen, Titel<br />

<strong>BG</strong>V A3: § 3 Grundsätze: Elektrische Anlagen und Betriebsmittel<br />

<strong>BG</strong>V A3: § 5 Prüfungen: Elektrische Anlagen und Betriebsmittel<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -25-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Baustelle<br />

Montage<br />

Handbohrmaschine, Bohrhammer<br />

Gefährdungen:<br />

Verletzungen durch unbeabsichtigtes Herumdrehen der Maschine, Erfasstwerden durch Bohren mit<br />

Handschuhen, Anbohren von Leitungen<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Auswahl der Maschinen entsprechend ProdSG<br />

(siehe Maschinen, allgemein)<br />

Bohrhämmer und Bohrmaschinen mit Rutschkupplung<br />

beschaffen<br />

Mitarbeiter unterweisen (sichere Handhabung, keine<br />

Handschuhe tragen etc.)<br />

Pläne über Verlauf von Leitungen einsehen,<br />

Leitungssuchgerät einsetzen<br />

Einwirkung durch Vibrationen begrenzen (z. B. tägliche<br />

Einsatzzeiten festlegen)<br />

PSA: Schutzbrille, Gehörschutz zur Verfügung stellen<br />

Quellen:<br />

<strong>BG</strong>R 192: Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz, 1 Anwendungsbereich<br />

<strong>BG</strong>R/GUV-R 194: Benutzung von Gehörschutz, Titel<br />

Neunte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (9. ProdSV)<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -26-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Baustelle<br />

Montage<br />

Handwerkzeuge<br />

Gefährdungen:<br />

Schadhafte oder ungeeignete Werkzeuge<br />

Unsachgemäße Aufbewahrung<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Für die Art der Arbeiten geeignete Werkzeuge werden<br />

zur Verfügung gestellt.<br />

Bei der Beschaffung werden ergonomische<br />

Gesichtspunkte (z. B. bezüglich Gewicht, Griff)<br />

berücksichtigt. Soweit möglich, werden Werkzeuge mit<br />

GS-Prüfzeichen beschafft.<br />

Werkzeuge können geordnet und sicher<br />

aufbewahrt und transportiert werden.<br />

Für die Arbeit auf Baustellen sind feste Taschen zur<br />

Verfügung gestellt, die umgehängt oder am Gürtel<br />

befestigt werden können.<br />

<strong>Die</strong> Werkzeuge werden regelmäßig kontrolliert,<br />

gepflegt und gewartet.<br />

Beschädigte Werkzeuge werden eingezogen und<br />

fachgerecht repariert.<br />

Zum Abisolieren sind geeignete Werkzeuge<br />

vorhanden, insbesondere Kabelmesser mit verdeckter<br />

Schneide und Griffen mit umlaufenderm Wulst gegen<br />

das Abgleiten in Richtung Klinge.<br />

Beim Einsatz von Messern mit feststehender Klinge<br />

werden Schnittschutzhandschuhe zur Verfügung<br />

gestellt.<br />

<strong>Die</strong> Mitarbeiter werden unterwiesen, siehe Testbogen<br />

Nr. 9 oder Merkblatt AB 001.<br />

Weitere Themen sind:<br />

Werkzeuge<br />

- geordnet aufbewahren und transportieren,<br />

- nicht lose in der Kleidung tragen (gilt besonders für<br />

spitze oder scharfe Werkzeuge),<br />

- vor und nach jeder Benutzung auf augenscheinliche<br />

Mängel prüfen,<br />

- nur bestimmungsgemäß einsetzen,<br />

- nicht in Gefahrenbereichen ablegen, z. B. nicht in der<br />

Nähe rotierender Teile oder unter Spannung stehender<br />

elektrischer Anlagen.<br />

- schonend behandeln und regelmäßig pflegen.<br />

Werkzeuge für das Arbeiten unter Spannung getrennt<br />

von anderem Werkzeug aufbewahren,<br />

Scharfe Kanten oder Spitzen (z. B. an<br />

Schraubendrehern oder Messern) mit Schutzkappen<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -27-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Baustelle<br />

Montage<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

sichern,<br />

Messer nicht mit offener Klinge in der Werkzeugtasche<br />

aufbewahren<br />

Schadhafte Werkzeuge unverzüglich austauschen/zur<br />

Reparatur geben.<br />

Quellen:<br />

AB 001: Werkzeug, Titel<br />

ABL 009: Werkzeug, Titel<br />

<strong>BG</strong>I 533: Arbeiten mit Handwerkszeugen, Titel<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -28-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Baustelle<br />

Montage<br />

Zwangshaltungen<br />

Gefährdungen:<br />

Erkrankungen des Muskel- und Skelettsystems durch Zwangshaltungen bei beengten<br />

Raumverhältnissen, häufiges Arbeiten in gebeugter Haltung, auf den Knien und in der Hocke<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Arbeitsplätze mit ausreichendem Bewegungsraum zur<br />

Verfügung stellen (Abmessung mindestens 1,50 m *<br />

1,00 m)<br />

Für regelmäßige Arbeiten auf den Knien oder in Hocke<br />

geeignete Knieschoner, Unterlagen und Sitzhilfen zur<br />

Verfügung stellen<br />

Unterweisung der Mitarbeiter in Meniskus schonenden<br />

Knie- und Hockhaltungen<br />

Falls erforderlich arbeitsmedizinische Beratung<br />

veranlassen<br />

Rückenschule und arbeitsmedizinische Beratung<br />

anbieten<br />

Verfahren der <strong>BG</strong> zur Erfassung und Bewertung<br />

körperlicher Arbeit durchführen<br />

Quellen:<br />

Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), Titel<br />

<strong>BG</strong>I 523: Mensch und Arbeitsplatz, Titel<br />

Sozialgesetzbuch (SGB VII), § 21 Verantwortung des Unternehmers, Mitwirkung der Versicherten<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -29-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Baustelle<br />

Transportarbeit<br />

Flurförderzeuge<br />

Gefährdungen:<br />

Verletzungen und Gesundheitsgefahren durch unsachgemäße Benutzung,<br />

Umkippen des Flurförderzeuges, Absturz und schadhafte Flurförderzeuge;<br />

Anfahren und Überfahren von Personen - Gabelstapler<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Siehe Objekt Flurförderzeuge, kraftbetrieben,<br />

Gabelstapler<br />

Quellen:<br />

<strong>BG</strong>V D27: Flurförderzeuge, Titelseite<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -30-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Baustelle<br />

Transportarbeit<br />

Heben und Tragen von Lasten<br />

Gefährdungen:<br />

Häufiges, zu schweres oder falsches Heben und Tragen<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Hebe- und Tragetätigkeiten werden nach der<br />

Leitmerkmalmethode bewertet;<br />

Geeignete Transport-, Hebe- und Tragehilfen sind<br />

bereitgestellt,<br />

erhöhte Belasungen werden vermieden<br />

Mitarbeiter werden unterwiesen<br />

Unterweisungshilfe rückenschonendes Heben und<br />

Tragen<br />

Unterweisung wird dokumentiert.<br />

Eine arbeitsmedizinische Beratung wird angeboten.<br />

Quellen:<br />

Berufskrankheiten - Verordnung (BKV), Titel<br />

<strong>BG</strong>I 523: Mensch und Arbeitsplatz, Titel<br />

Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV), Titelseite<br />

Mutterschutzgesetz (MuschG), § 4 Weitere Beschäftigungsverbote<br />

<strong>BG</strong>I 582: Transport- und Lagerarbeiten, 1 Gefährdungen...<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -31-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Baustelle<br />

Transportarbeit<br />

Kraftfahrzeuge<br />

Gefährdungen:<br />

mangelhafte Betriebs- und Verkehrssicherheit, rutschende Ladung, Fehlverhalten im<br />

Straßenverkehr;<br />

Abspringen aus dem Führerhaus, von der Ladefläche oder der Ladebordwand.<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Kraftfahrzeuge sind vorschriftsmäßig ausgestattet;<br />

siehe Prüfliste Nr. 22.<br />

<strong>Die</strong> Fahrzeuge haben feste Einbauten für Werkzeuge<br />

und Material.<br />

Kombis haben eine feste, trennende Einrichtung<br />

zwischen Fahrer- und Laderaum, z. B. Gitter, Netz<br />

oder Wand.<br />

Einrichtungen zur Ladungssicherung wie Zurrösen<br />

sind vorhanden.<br />

Zurrmaterial ist vorhanden.<br />

LKW mit Hubladebühnen (Ladebordwänden):<br />

Tritte und Griffe zum Auf-/Absteigen von den<br />

Ladeflächen der LKW sind angebracht.<br />

<strong>Die</strong> Fahrer sind entsprechend dem Nachweis ihrer<br />

Befähigung beauftragt.<br />

<strong>Die</strong> Fortbildungen nach dem Berufskraftfahrer-<br />

Qualifikationsgesetz (BKrFQG) werden fristgerecht<br />

durchgeführt.<br />

Den Fahrern wird ein Fahrsicherheitstraining<br />

angeboten.<br />

Festgelegt ist, welchen Fahrern Schutzschuhe zur<br />

Verfügung gestellt werden.<br />

Allen Fahrern von LKW mit Ladebordwänden werden<br />

Schutzschuhe zur Verfügung gestellt.<br />

Betriebsanweisung(en) ist (sind) erstellt. Muster:<br />

Führen von Fahrzeugen und Hubladebühnen<br />

(Ladebordwänden)<br />

Fahrer werden unterwiesen. Grundlagen sind:<br />

- Betriebsanweisung(en),<br />

- Merkblatt T 17 und Prüfliste Nr. 22.<br />

Weitere Inhalte sind:<br />

- Der technische Zustand ist täglich vor Beginn der<br />

Fahrt zu prüfen.<br />

- Aus dem Fahrerhaus, von der Ladefläche oder der<br />

Ladebordwand darf nicht abgesprungen werden.<br />

- Schutzschuhe tragen.<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -32-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Baustelle<br />

Transportarbeit<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Fahrer werden anhand der <strong>BG</strong>I 649 zur<br />

Ladungssicherung unterwiesen; siehe auch Plakat<br />

P006.<br />

Weitere Inhalte:<br />

- Ladung immer sichern, Einrichtungen und<br />

Zurrmaterial nutzen.<br />

- Zurr- und Anschlagpunkte des Fahrzeuges zur<br />

Sicherung der Ladung nutzen.<br />

- Dachaufbauten und Verzurrmittel zur Befestigung<br />

von Leitern, Rohren u. Ä. auf dem Fahrzeugdach<br />

nutzen.<br />

Kraftfahrzeuge werden nach Betriebsanleitung<br />

gewartet und geprüft.<br />

<strong>Die</strong> jährlichen sicherheitstechnischen Prüfungen nach<br />

der <strong>BG</strong>V D 29 sind durchgeführt.<br />

<strong>Die</strong> <strong>BG</strong>G 916 sind beachtet.<br />

Ladebordwände (Hubladebühnen) werden regelmäßig<br />

von einer befähigten Person geprüft.<br />

<strong>Die</strong> Prüfungen sind dokumentiert, Mängel abgestellt.<br />

Empfehlung, für die Prüffrist, wenn keine Angaben in<br />

der Betriebsanleitung: 1 Jahr.<br />

Prüfplaketten sind an allen Ladebordwänden<br />

vorhanden und unbeschädigt.<br />

Quellen:<br />

<strong>BG</strong>G 916: Prüfung von Fahrzeugen durch Sachkundige, Titel<br />

<strong>BG</strong>V D29: Titelseite: Fahrzeuge<br />

T 017: Führen von Kraftfahrzeugen, Titel<br />

PL 022: Fahrzeuge<br />

TRBS 1203: Befähigte Personen, Titel<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -33-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Baustelle<br />

Transportarbeit<br />

Krane<br />

Gefährdungen:<br />

Quetschgefahren durch bewegte Transport- und Arbeitsmittel,<br />

Lastabsturz<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Hebezeuge sind nach Transportaufgabe und<br />

bestimmungsbemäßer Verwendung ausgewählt.<br />

Objekt "Beschaffung technischer Arbeitsmittel" ist<br />

beachtet.<br />

Technische Anforderungen nach MB 013, Kapitel 8.2<br />

sind erfüllt.<br />

Checkliste "Krane" ist beachtet.<br />

Abschließbarer Netzanschlussschalter, Trennschalter<br />

oder Steckvorrichtung ist vorhanden.<br />

Kranführer haben Befähigung nachgewiesen.<br />

Kranführer für ortsveränderliche Krane sind schriftlich<br />

beauftragt.<br />

Betriebsanweisung ist erstellt.<br />

Mitarbeiter werden anhand der Betriebsanweisung<br />

unterwiesen;<br />

Unterweisungshilfe <strong>BG</strong>I 555 "Kranführer"<br />

Unterweisung wird dokumentiert.<br />

Jährliche Prüfung durch Sachkundige wird<br />

durchgeführt;<br />

Prüfbuch wird geführt.<br />

Quellen:<br />

<strong>BG</strong>V D6: Titelseite: Krane<br />

<strong>BG</strong>I 556: Anschläger, Titel<br />

<strong>BG</strong>I 555: Kranführer, Titel<br />

MB 013: Transport im Betrieb, Titel<br />

<strong>BG</strong>G 921: Grundsätze für Auswahl, Unterweisung und Befähigungsnachweis von Kranführern,<br />

Titel<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -34-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Baustelle<br />

Transportarbeit<br />

Stetigförderer<br />

Gefährdungen:<br />

Quetsch- und Scherstellen, Einzugstellen an Umlenkrollen oder -walzen, Kettenrädern oder<br />

Riemenscheiben<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Einzug-, Quetsch- und Scherstellen sind verdeckt oder<br />

verkleidet.<br />

Bei langen Fördereinrichtungen sind Über- bzw.<br />

Durchgänge vorhanden.<br />

<strong>Die</strong> Höchstlängen von Rettungs- und Fluchtwegen<br />

nach ASR A2.3 Nr.5 (2) sind beachtet.<br />

Beim Betrieb wird die <strong>BG</strong>R 500 Kapitel 2.9<br />

beachtet.<br />

Stetigförderer, werden regelmäßig von beaufragten<br />

Personen geprüft; insbesondere die Funktion der Not-<br />

Aus-Einrichtungen.<br />

Fahrbare Traggerüste von Stetigförderern sind<br />

regelmäßig von befähigten Personen (Sachkundigen)<br />

geprüft; siehe <strong>BG</strong>R 500 Kapitel 2.9 Nr. 2.4<br />

.<br />

<strong>Die</strong> Prüfungen sind dokumentiert; Mängel sind<br />

beseitigt.<br />

Empfehlung für die Prüffristen, wenn die<br />

Betriebsanleitung keine Angaben macht: 1 Jahr.<br />

Quellen:<br />

<strong>BG</strong>R 500: Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2.9 : Betreiben von Stetigförderern, Titel<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -35-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Baustelle<br />

Transportarbeit<br />

Verkehrswege<br />

Gefährdungen:<br />

Stürzen, Stolpern, Umknicken, Kollision mit Fahrzeugen<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

<strong>Die</strong> Fußböden sind sicher begehbar.<br />

Stolperstellen sind entschärft:<br />

- Kanten von Ausgleichsstufen sind gekennzeichnet, z.<br />

B. durch Farbwechsel im Bodenbelag.<br />

- Steigungen/Rampen sind erkennbar, z. B. durch<br />

farbliche Kennzeichnung.<br />

- Unebenheiten (> 4 mm) sind beseitigt.<br />

- Hochstehende Teppichkanten sind verklebt oder mit<br />

Abschlussleisten fixiert.<br />

- Kabel und Schläuche liegen nicht auf dem<br />

Fußboden, sondern sind z. B. in der Zwischendecke<br />

verlegt oder von oben zugeführt.<br />

In Bereichen mit erhöhter Rutschgefahr sind<br />

Fußböden nach den <strong>BG</strong>R 181 verlegt.<br />

Gitterroste sind nach den <strong>BG</strong>I 588 gegen Ausheben<br />

oder Verschieben gesichert.<br />

Bei den Abmessungen, Verläufen und<br />

Sicherheitsabständen der Verkehrswege sind die<br />

ArbStättV Anhang Nr. 1.8 und die ASR 17/1,2<br />

beachtet.<br />

Boden- und Wandöffnungen sind durch Geländer oder<br />

Abdeckungen gesichert.<br />

Bei Anordnung und Gestaltung von Türen und Toren<br />

sind die ArbStättV Anhang Nr. 1.7 und die<br />

ASR A1.7 Nr. 4 und 5 beachtet.<br />

<strong>Die</strong> Ausführung von kraftbetätigten Türen und Toren<br />

entspricht außerdem der ArbStättV Anhang Nr. 1.7<br />

Abs. 7 und den ASR A1.7 Nr. 7.<br />

Bei Beschaffenheit und Maßen von Treppen und<br />

Geländern sind die ASR 17/1,2 Nr. 3 beachtet.<br />

Stufenkanten sind deutlich erkennbar.<br />

Ausgetretene oder beschädigte Stufen werden<br />

unverzüglich instandgesetzt.<br />

Bei Feuchtreinigung wird vor Glätte gewarnt.<br />

Außentreppen werden im Winter geräumt und<br />

gestreut.<br />

Begrenzungen von Verkehrswegen in Räumen sind<br />

gekennzeichet<br />

- in Räumen mit Grundflächen über 1000 m² oder<br />

- zum Schutz der Beschäftigten wegen der Nutzung<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -36-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Baustelle<br />

Transportarbeit<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

oder Einrichtung der Räume.<br />

Gefahrstellen mit Stolper- oder Sturzgefahr und<br />

Hindernisse sind nach ASR 17/1,2 Nr. 5<br />

gekennzeichnet.<br />

<strong>Die</strong> Verkehrswege sind ausreichend beleuchtet; siehe<br />

ASR 7/3 Nr. 4 Tabelle Nr. 2.<br />

Bei Ausführung und Einbau von Steigeisen und<br />

Steigleitern sind die ArbStättV Anhang Nr. 1.11 und<br />

die ASR 20 beachtet.<br />

Zu Steigeisen und Steigleitern in Schächten, Behältern<br />

u. Ä. ist die <strong>BG</strong>R 177 beachtet.<br />

<strong>Die</strong> Mitarbeiter werden unterwiesen<br />

- Handläufe von Treppen zu benutzen,<br />

- Rettungswege und Notausgänge immer frei zu<br />

halten,<br />

- Feuerlöscheinrichtungen nicht zu verstellen.<br />

Quellen:<br />

<strong>BG</strong>R 177: Steiggänge für Behälter und umschlossene Räume, Titel<br />

Arbeitsstätten-Richtlinien - Inhalt<br />

Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), Titel<br />

<strong>BG</strong>I 588: Merkblatt für Metallroste, Titel<br />

<strong>BG</strong>R 181: Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr, Titel<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -37-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Baustelle<br />

Umgang mit Gefahrstoffen<br />

Flüssiggas; Kleininstallation<br />

Gefährdungen:<br />

Brand- und Explosionsgefahren,<br />

Erstickungsgefahr in engen Räumen<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Betriebsanweisung für den Umgang mit<br />

Flüssiggasanlagen erstellen<br />

Unterweisung der Mitarbeiter<br />

Gasflaschen (> 1 Liter) auf Baustellen nur mit<br />

Sicherheitseinrichtungen gegen<br />

Schlauchbeschädigung verwenden:<br />

- Schlauchbruchsicherung bei Arbeiten über<br />

Erdgleiche (einschließlich frei durchlüfteten<br />

Muffenlöchern)<br />

- Leckgassicherung oder Druckregler mit integrierter<br />

Dichtheitsprüfung und einer Schlauchbruchsicherung<br />

bei Arbeiten unter Erdgleiche<br />

Auf Baustellen dürfen keine Einwegbehälter<br />

verwendet werden<br />

Transport der Gasflaschen mit Fahrzeugen:<br />

- Flaschen im Fahrzeug sichern;<br />

- Verbrauchseinrichtungen müssen entfernt sein;<br />

- Flasche (auch leere) mit Schutzkappe und<br />

Verschlussmutter sichern;<br />

- Transport nur mit offenen Fahrzeugen oder in<br />

Fahrzeugen mit zusätzlicher Zwangsentlüftung (2 x<br />

100 cm²),<br />

(alternativ kurzzeitig auch in anderen geschlossenen<br />

Fahrzeugen gestattet, wenn die Flasche erst bei<br />

Fahrtantritt in das Fahrzeug geladen und am<br />

Fahrtende sofort entladen wird, die Lüftung auf hoher<br />

Stufe arbeitet und das Rauchverbot eingehalten ist)<br />

Quellen:<br />

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), § 5 Explosionsgefährdete Bereiche<br />

<strong>BG</strong>V A1: § 22 (<strong>BG</strong>ETF) Notfallmaßnahmen: Grundsätze der Prävention<br />

<strong>BG</strong>V D34: Verwendung von Flüssiggas, § 10: Maßnahmen gegen Gasaustritt bei<br />

Schlauchbeschädigungen<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -38-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Baustelle<br />

Umgang mit Gefahrstoffen<br />

Gefahrstoffe, allgemein<br />

Gefährdungen:<br />

Gefahrstoff bedingte Gesundheitsgefahren durch Einatmen, Hautkontakt oder physikalisch<br />

chemische Reaktion, je nach Einstufung, Gefährlichkeitsmerkmal und betriebliche<br />

Einsatzbedingungen<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Informationsbeschaffung über Arbeitsstoffe im Betrieb<br />

(Kennzeichnung, Sicherheitsdatenblatt,<br />

Produktinformationen etc. des Herstellers,<br />

Lieferanten).<br />

Eine Prüfung, ob bereits bestehende konkrete<br />

Regelungen (Stand der Technik) vorliegen, ist erfolgt:<br />

Konkrete TRGS (siehe TRGS-Verzeichnis unter<br />

www.baua.de),<br />

<strong>BG</strong>R, <strong>BG</strong>I (siehe www.arbeitssicherheit.de und <strong>BG</strong>I<br />

790-001),<br />

Verfahrens- und stoffspezifische Kriterien (VSK, siehe<br />

TRGS 420) oder Expositionsbeschreibungen der <strong>BG</strong><br />

<strong>ETEM</strong>.<br />

<strong>Die</strong> <strong>Gefährdungsbeurteilung</strong> entsprechend<br />

Gefahrstoffverordnung und TRGS 400<br />

ist durchgeführt (siehe auch Leitfaden der <strong>BG</strong> <strong>ETEM</strong>,<br />

S 017).<br />

Ein Gefahrstoffverzeichnis ist erstellt.<br />

Ein betriebliches Freigabeverfahren für Gefahrstoffe<br />

(Ziel: Reduzierung der Stoffvielfalt im Betrieb) ist<br />

organisiert.<br />

Ein Verfahren zur Substitutionsprüfung (siehe<br />

TRGS 600) ist organisiert und dokumentiert. Es wird<br />

u.a. geprüft, ob möglichst ungefährliche Ersatzstoffe<br />

eingesetzt werden können.<br />

Art und Höhe der Gefährdungen durch Gefahrstoffe in<br />

der Luft am Arbeitsplatz (inhalative Gefährdungen)<br />

sind ermittelt, bewertet und dokumentiert, ggf. sind<br />

Messungen in der Luft am Arbeitsplatz durchgeführt<br />

(eigene orientierende Messung, Messung durch<br />

anerkannte Messstelle oder <strong>BG</strong>, siehe<br />

TRGS 402).<br />

Art und Höhe der Hautgefährdungen durch<br />

TRGS 401).<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -39-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Baustelle<br />

Umgang mit Gefahrstoffen<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

fe (dermale Gefährdungen) sind ermittelt, bewertet und<br />

dokumentiert (siehe TRGS 401).<br />

Besondere Schutzmaßnahmen beim Einsatz<br />

krebserzeugender, fortpflanzungsgefährdender oder<br />

erbgutverändernder Stoffe sind getroffen.<br />

<strong>Die</strong> Rangfolge der Schutzmaßnahmen<br />

ist beachtet (siehe TRGS 500).<br />

Physikalisch-chemische Gefährdungen sind ermittelt,<br />

bewertet und dokumentiert, ein ggf. notwendiges<br />

Explosionsschutzdokument ist erstellt.<br />

Arbeitsplatz- und stoffspezifische Betriebsanweisunge<br />

n und ggf. Hautschutzpläne sind erstellt.<br />

<strong>Die</strong> Mitarbeiter sind unterwiesen (mit Dokumentation,<br />

incl. Unterschrift der unterwiesenen Person). Eine<br />

arbeitsmedizinisch-toxikologische Beratung<br />

(Betriebsarzt) ist sichergestellt.<br />

Ggf. stehen besondere Erste-Hilfe-Einrichtungen (z. B.<br />

Augendusche, Notdusche) zur Verfügung und werden<br />

gepflegt.<br />

Ggf. erforderliche persönliche Schutzausrüstung<br />

(PSA), inkl. Hautschutzmittel wurden fachkundig<br />

ausgewählt und stehen zur Verfügung.<br />

<strong>Die</strong> ggf. notwendige Arbeitsmedizinsche Vorsorge ist<br />

organisiert (siehe ArbMedVV).<br />

Quellen:<br />

<strong>BG</strong>V A1: Titel (<strong>BG</strong>ETF): Grundsätze der Prävention<br />

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Titel<br />

<strong>BG</strong>I/GUV-I 8620: Allgemeine Präventionsleitlinie Hautschutz, Titel<br />

Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), Titel<br />

<strong>BG</strong>R 121: Arbeitsplatzlüftung - Lufttechnische Maßnahmen, Titel<br />

<strong>BG</strong>R 189: Benutzung von Schutzkleidung, Titel<br />

<strong>BG</strong>R 192: Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz, Titel<br />

<strong>BG</strong>R 195: Benutzung von Schutzhandschuhen, Titel<br />

S 017: Leitfaden zur <strong>Gefährdungsbeurteilung</strong> nach Gefahrstoffverordnung, Titel<br />

TRGS 400: <strong>Gefährdungsbeurteilung</strong> für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, Titel<br />

TRGS 401: Gefährdung durch Hautkontakt Ermittlung - Beurteilung - Maßnahmen, Titel<br />

TRGS 402: Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen:<br />

Inhalative Exposition, Titel<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -40-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Baustelle<br />

Umgang mit Gefahrstoffen<br />

Quellen:<br />

TRGS 500: Schutzmaßnahmen, Titelseite<br />

TRGS 555: Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten, Titel<br />

TRGS 560: Luftrückführung bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, erbgutverändernden und<br />

fruchtbarkeitsgefährdenden Stäuben, Titel<br />

TRGS 900: Arbeitsplatzgrenzwerte, Titel<br />

TRGS 903: Biologische Grenzwerte, Titel<br />

TRGS 905: Verzeichnis krebserzeugender, erbgutverändernder oder fortpflanzungsgefährdender<br />

Stoffe, Titel<br />

TRGS 906: Verzeichnis krebserzeugender Tätigkeiten oder Verfahren nach § 3 Abs. 2 Nr. 3<br />

GefStoffV, Titel<br />

TRGS 907: Verzeichnis sensibilisierender Stoffe und von Tätigkeiten mit sensibilisierenden<br />

Stoffen, Titel<br />

<strong>BG</strong>I 790-001: <strong>BG</strong>/<strong>BG</strong>IA-Empfehlungen für die <strong>Gefährdungsbeurteilung</strong> nach der<br />

Gefahrstoffverordnung - Allgemeiner Teil, Titel<br />

TRGS 600: Substitution, Titel<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -41-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Büro<br />

Büroarbeit und Bildschirmarbeit<br />

Arbeitsplätze: Arbeits-/Sozialräume<br />

Gefährdungen:<br />

Unzureichende Abmessungen<br />

Unzuträgliches Klima<br />

Psychosoziale Belastungen<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Bei den Abmessungen der Arbeitsräume ist die<br />

ArbStättV Anhang Nr. 1.2 (1) beachtet.<br />

Empfehlung:<br />

Grundfläche mindestens 8 m² - Raumhöhe mindestens<br />

2,50 m; mit Staffelung:<br />

Grundfläche > 50 m² - Raumhöhe mindestens 2,75 m;<br />

Grundfläche >100 m² - Raumhöhe mindestens 3,00 m;<br />

Grundfläche >2000 m² - Raumhöhe mindestens 3,25<br />

m.<br />

Für die Anordnung von Fenstern, Oberlichter und<br />

Lüftungsvorrichtungen ist die ArbStättV Anhang Nr.<br />

1.6, für Fenster und Oberlichter sind die<br />

ASR 7/ 1 beachtet.<br />

Zur Beleuchtung der Arbeitsräume sind die ArbstättV<br />

Anhang Nr. 3.4 sowie die <strong>BG</strong>R 131 Teil 1 und Teil 2<br />

beachtet.<br />

Bei den Bewegungsflächen an Arbeitsplätzen ist die<br />

ArbStättV Anhang Nr. 3.1 beachtet.<br />

Empfehlung: Freie Bewegungsfläche mindestens 1,5<br />

m², Breite mindestens 1 m.<br />

Bei den Lufträumen an Arbeitsplätzen ist die ArbStättV<br />

Anhang Nr. 1.2 (3) beachtet.<br />

Empfehlung für den Mindestluftraum:<br />

je ständig anwesendem Beschäftigten<br />

- bei überwiegend sitzender Tätigkeit 12 m³,<br />

- bei überwiegend nicht sitzender Tätigkeit 15 m³,<br />

- bei schwerer körperlicher Arbeit 18 m³;<br />

je anderer Person, die sich nicht nur vorübergehend<br />

dort aufhält, 10 m³<br />

(z. B. durchschittliche Anzahl der Kunden).<br />

Zur Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnun<br />

g sind die ASR A 1.3 beachtet.<br />

Zur Sicherheitsbeleuchtung und zu optischen<br />

Sicherheitsleitsystemen sind die ASR A3.4/3<br />

beachtet.<br />

Für Atemluft und Raumtemperatur sind die ArbstätttV<br />

ASR 5 und ASR A3.5 beachtet; zum Klima siehe auch<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -42-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Büro<br />

Büroarbeit und Bildschirmarbeit<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

5 beachtet; zum Klima siehe auch <strong>BG</strong>I 7003.<br />

Zu Sitzgelegenheiten sind die ASR 25/1<br />

beachtet.<br />

Ergonomisch günstige Stühle nach Prüfliste<br />

sind zur Vefügung gestellt.<br />

<strong>Die</strong> Funktionen der Stühle wurde den Mitarbeitern<br />

erklärt.<br />

Bei Sozialräumen sind die ArbStättV § 6<br />

Abs. 2 bis 6 und der Anhang Nr. 4.1 beachtet.<br />

Außerdem sind bei Waschräumen die<br />

ASR 35/1-4, bei Toilettenräumen die ASR 37/1<br />

beachtet.<br />

Außerdem sind bei Pausenräumen die<br />

ASR 29/1-4, bei Umkleideräumen die ASR 34/1-5<br />

beachtet.<br />

Beleuchtung und Sicherheitssysteme werden von<br />

beauftragten Personen (Sachkundigen) geprüft.<br />

Empfehlung für Prüffristen:<br />

Beleuchtung 3 Jahre, Sicherheitssysteme 2 Jahre,<br />

Sicherheitsbeleuchtung 1 Jahr.<br />

Quellen:<br />

Arbeitsstätten-Richtlinien - Inhalt<br />

Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), Titel<br />

<strong>BG</strong>I 523: Mensch und Arbeitsplatz, Titel<br />

ASR A3.4: Beleuchtung, Titelseite<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -43-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Büro<br />

Büroarbeit und Bildschirmarbeit<br />

Bildschirmarbeitsplätze<br />

Gefährdungen:<br />

psychische Belastungen, Informationsüberlastung, einseitige Körperhaltungen, hohe emotionale<br />

Belastungen, fehlende Anerkennung, Defizite in der Kommunikation, Zeitdruck<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Gespräche über Arbeitszufriedenheit führen,<br />

Beschäftigte motivieren; Führungsverhalten immer<br />

wieder überprüfen<br />

Den Beschäftigten die Vorsorgeuntersuchung (G 37)<br />

nach der Bildschirmarbeitsverordnung anbieten und<br />

ermöglichen<br />

Für Pausen oder wechselnde Tätigkeiten sorgen<br />

Ergonomische, der Arbeitsaufgabe angepasste<br />

Software einsetzen<br />

Vorgaben der Bildschirmarbeitsverordnung<br />

erfüllen<br />

Reflexionen und Blendungen auf den Bildschirmen<br />

vermeiden, z. B. Bildschirmfläche senkrecht zum<br />

Lichteinfall aufstellen. Aussenjalusien, Lamellenstores,<br />

Beleuchtung der Arbeitsaufgabe anpassen.<br />

Flimmerfreie und strahlungsarme Bildschirme<br />

einsetzen, ausreichende Bildschirmgröße (Empfehlung<br />

mindestens 17 Zoll),<br />

Bildschirmgerät bei häufiger Benutzung im zentralen<br />

Blickfeld angeordnen, Sehabstand zum Bildschirm<br />

mindestens etwa 50 cm.<br />

Für ausreichende Zeichengröße, -schärfe, -kontrast<br />

und -helligkeit sorgen<br />

Möglichst dunkle Zeichen auf hellem Grund in der<br />

Anzeige verwenden<br />

<strong>Die</strong> im Arbeitszeitgesetz festgelegte Regelarbeitszeit<br />

und die Ruhepausen einhalten; regelmäßige<br />

Unterbrechung der Bildschirmarbeit durch andere<br />

Tätigkeiten oder durch Kurzpausen einplanen.<br />

Einsatz lärmarmer Arbeitsmittel; wenn erforderlich<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -44-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Büro<br />

Büroarbeit und Bildschirmarbeit<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

räumliche Trennung von Arbeitsplätzen und<br />

Lärmquellen z. B. Drucker, Kopierer<br />

Quellen:<br />

Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV), Titel<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -45-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Elektrowerkstatt / Lager<br />

Prüfen, Bohren, Schleifen, Material ein- und<br />

auslagern<br />

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel, Prüftafel Elektrowerkstatt<br />

Gefährdungen:<br />

gefährliche Körperströme und Störlichtbögen<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Prüfplatz/Prüftafel mit ausreichender Bewegungsfläche<br />

(mind. 1,5 m²) zur Verfügung stellen<br />

Hilfsmittel für Abgrenzung beschaffen, falls Prüfplatz<br />

nicht bereits durch seine Anordnung eindeutig<br />

abgegrenzt ist<br />

Standortisolierung nach VDE 0100 Teil 410 (im<br />

Handbereich liegende geerdete Teile, wie z. B.<br />

Heizkörper, Gas-, Wasserrohre verkleiden oder<br />

abschranken)<br />

Prüftafel über eine Fehlerstrom-Schutzeinrichtung mit<br />

einem Auslösestrom von max. 30 mA betreiben<br />

Eine Not-Aus-Einrichtung muss vorhanden und leicht<br />

erreichbar sein<br />

Schutz gegen Spannungswiederkehr nach vorheriger<br />

Unterbrechung muss gewährleistet sein<br />

Messleitungen mit Berührungsschutz verwenden<br />

Prüfung der Sicherheitseinrichtungen 1 x jährlich<br />

organisieren<br />

Sicherstellen, dass die Prüftafel nur von<br />

Elektrofachkräften betrieben wird (ggf. von anderen<br />

Personen unter Aufsicht)<br />

Betriebsanweisung erstellen und am Prüfplatz<br />

auslegen<br />

Mitarbeiter einmal jährlich aktenkundig unterweisen<br />

Quellen:<br />

<strong>BG</strong>V A3: § 8 Zulässige Abweichungen: Elektrische Anlagen und Betriebsmittel<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -46-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Elektrowerkstatt / Lager<br />

Prüfen, Bohren, Schleifen, Material ein- und<br />

auslagern<br />

Regale, Kleininstallation<br />

Gefährdungen:<br />

Standsicherheit und Tragfähigkeit<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Ausreichende Dimensionierung und geeignete<br />

Aufstellung<br />

Regale gegen Umstürzen geeignet sichern (z. B. durch<br />

Befestigen)<br />

Regalkennzeichnung bei Fachlasten >200 kg bzw.<br />

Feldlasten >1000 kg<br />

Kennzeichnung der zulässigen Fußbodenbelastung<br />

bei Lagerung auf Zwischenböden, Gallerien und<br />

Lagerräumen, unter denen sich andere Räume<br />

befinden<br />

Kleinteile in Behältnisse einlagern<br />

Lagergut und Lagergutabmessungen bei der Auswahl<br />

der Regale beachten<br />

Geeignete Aufstiege zur Verfügung stellen und<br />

benutzen<br />

Sicherheitsabstand zwischen Lagergut und Leuchten<br />

einhalten<br />

Quellen:<br />

<strong>BG</strong>R 234: Lagereinrichtungen und - geräte, 4 Bau und Ausrüstung; Gemeinsame Bestimmungen;<br />

Ausführung<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -47-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Elektrowerkstatt / Lager<br />

Prüfen, Bohren, Schleifen, Material ein- und<br />

auslagern<br />

Schleifbock<br />

Gefährdungen:<br />

Augenverletzungen, Handverletzungen, Einatmen gesundheitsgefährdender Stäube, Lärm<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Objekt "Beschaffung technischer Arbeitsmittel" ist<br />

beachtet.<br />

Technische Anforderungen nach <strong>BG</strong>R 500, Kapitel<br />

2.19, Abschnitt 2 sind erfüllt.<br />

Auswahl und Verwendung der Schleifscheiben nach<br />

<strong>BG</strong>R 500, Kapitel 2.25, Abschnitt 3 ist gewährleistet.<br />

Falls erforderlich werden geprüfte Absauganlagen<br />

oder Industriestaubsauger eingesetzt.<br />

Betriebsanweisung ist erstellt.<br />

Mitarbeiter werden anhand der Betriebsanweisung<br />

unterwiesen;<br />

Unterweisung wird dokumentiert.<br />

Persönliche Schutzausrüstung (Augenschutz<br />

, ggf. Gehörschutz) steht zur Verfügung.<br />

Objekt "Lärm" ist beachtet.<br />

Falls Aluminium bearbeitet wird, sind die<br />

Maßnahmen zum Brand- und Explosionsschutz<br />

beachtet.<br />

Quellen:<br />

<strong>BG</strong>R 109: Schleifen, Bürsten und Polieren von Aluminium, Titel<br />

<strong>BG</strong>R 192: Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz, Titel<br />

<strong>BG</strong>I 543: Schleifer, Titel<br />

<strong>BG</strong>R 500: Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2.19 : Betreiben von Schleifmaschinen, Titel<br />

<strong>BG</strong>R 500: Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2.25: Betreiben von kraftbetriebenen Schleif und<br />

Bürstwerkzeugen, Titel<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -48-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Elektrowerkstatt / Lager<br />

Prüfen, Bohren, Schleifen, Material ein- und<br />

auslagern<br />

Tischbohrmaschine, Ständerbohrmaschine<br />

Gefährdungen:<br />

herumschlagendes Werkstück; Erfassen von Körperteilen, Handschuhen oder Kleidungsstücken<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Auswahl der Maschinen entsprechend ProdSG<br />

(siehe Maschinen, allgemein).<br />

Leicht erreichbaren Notausschalter installieren, z. B.<br />

Fußtaster.<br />

Bohrmaschine an der Werkbank verschrauben.<br />

Betriebsanweisung erstellen und Mitarbeitern<br />

bekanntmachen.<br />

Schutzmaßnahmen beim Umgang mit<br />

Kühlschmierstoffen beachten.<br />

Quellen:<br />

<strong>BG</strong>R 500: Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2.20 : Betreiben von Maschinen der<br />

Metallbearbeitung, 1 Anwendungsbereich<br />

Neunte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (9. ProdSV)<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -49-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

gesamter Betrieb<br />

alle Arbeiten im Betrieb<br />

Arbeitsplätze: Arbeits-/Sozialräume<br />

Gefährdungen:<br />

Unzureichende Abmessungen<br />

Unzuträgliches Klima<br />

Psychosoziale Belastungen<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Bei den Abmessungen der Arbeitsräume ist die<br />

ArbStättV Anhang Nr. 1.2 (1) beachtet.<br />

Empfehlung:<br />

Grundfläche mindestens 8 m² - Raumhöhe mindestens<br />

2,50 m; mit Staffelung:<br />

Grundfläche > 50 m² - Raumhöhe mindestens 2,75 m;<br />

Grundfläche >100 m² - Raumhöhe mindestens 3,00 m;<br />

Grundfläche >2000 m² - Raumhöhe mindestens 3,25<br />

m.<br />

Für die Anordnung von Fenstern, Oberlichter und<br />

Lüftungsvorrichtungen ist die ArbStättV Anhang Nr.<br />

1.6, für Fenster und Oberlichter sind die<br />

ASR 7/ 1 beachtet.<br />

Zur Beleuchtung der Arbeitsräume sind die ArbstättV<br />

Anhang Nr. 3.4 sowie die <strong>BG</strong>R 131 Teil 1 und Teil 2<br />

beachtet.<br />

Bei den Bewegungsflächen an Arbeitsplätzen ist die<br />

ArbStättV Anhang Nr. 3.1 beachtet.<br />

Empfehlung: Freie Bewegungsfläche mindestens 1,5<br />

m², Breite mindestens 1 m.<br />

Bei den Lufträumen an Arbeitsplätzen ist die ArbStättV<br />

Anhang Nr. 1.2 (3) beachtet.<br />

Empfehlung für den Mindestluftraum:<br />

je ständig anwesendem Beschäftigten<br />

- bei überwiegend sitzender Tätigkeit 12 m³,<br />

- bei überwiegend nicht sitzender Tätigkeit 15 m³,<br />

- bei schwerer körperlicher Arbeit 18 m³;<br />

je anderer Person, die sich nicht nur vorübergehend<br />

dort aufhält, 10 m³<br />

(z. B. durchschittliche Anzahl der Kunden).<br />

Zur Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnun<br />

g sind die ASR A 1.3 beachtet.<br />

Zur Sicherheitsbeleuchtung und zu optischen<br />

Sicherheitsleitsystemen sind die ASR A3.4/3<br />

beachtet.<br />

Für Atemluft und Raumtemperatur sind die ArbstätttV<br />

ASR 5 und ASR A3.5 beachtet; zum Klima siehe auch<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -50-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

gesamter Betrieb<br />

alle Arbeiten im Betrieb<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

5 beachtet; zum Klima siehe auch <strong>BG</strong>I 7003.<br />

Zu Sitzgelegenheiten sind die ASR 25/1<br />

beachtet.<br />

Ergonomisch günstige Stühle nach Prüfliste<br />

sind zur Vefügung gestellt.<br />

<strong>Die</strong> Funktionen der Stühle wurde den Mitarbeitern<br />

erklärt.<br />

Bei Sozialräumen sind die ArbStättV § 6<br />

Abs. 2 bis 6 und der Anhang Nr. 4.1 beachtet.<br />

Außerdem sind bei Waschräumen die<br />

ASR 35/1-4, bei Toilettenräumen die ASR 37/1<br />

beachtet.<br />

Außerdem sind bei Pausenräumen die<br />

ASR 29/1-4, bei Umkleideräumen die ASR 34/1-5<br />

beachtet.<br />

Beleuchtung und Sicherheitssysteme werden von<br />

beauftragten Personen (Sachkundigen) geprüft.<br />

Empfehlung für Prüffristen:<br />

Beleuchtung 3 Jahre, Sicherheitssysteme 2 Jahre,<br />

Sicherheitsbeleuchtung 1 Jahr.<br />

Quellen:<br />

Arbeitsstätten-Richtlinien - Inhalt<br />

Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), Titel<br />

<strong>BG</strong>I 523: Mensch und Arbeitsplatz, Titel<br />

ASR A3.4: Beleuchtung, Titelseite<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -51-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

gesamter Betrieb<br />

alle Arbeiten im Betrieb<br />

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel, allgemein<br />

Gefährdungen:<br />

Gefährliche Körperströme,<br />

Lichtbogen,<br />

Brände<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Sicherstellen, dass nur einwandfreie elektrische<br />

Anlagen und Betriebsmittel benutzt werden.<br />

Errichten, Warten, Reparieren und Instandsetzen unter<br />

Beachtung der einschlägigen VDE-Bestimmungen und<br />

der Unfallverhütungsvorschrift "Elektrische Anlagen<br />

und Betriebsmittel" (<strong>BG</strong>V A3) nur durch eine<br />

Elektrofachkraft bzw. unter Leitung und Aufsicht einer<br />

Elektrofachkraft.<br />

Regelmäßige Prüfung der elektrischen Anlagen und<br />

Betriebsmittel organisieren.<br />

Empfohlene Prüffristen siehe Tabelle 1a<br />

aus der <strong>BG</strong>V A3 §5.<br />

Ortsveränderliche Betriebsmittel (z. B.<br />

Handbohrmaschinen, Handleuchten) müssen für den<br />

jeweiligen Einsatzzweck geeignet sein.<br />

Sicherstellen, dass Zugänge zu elektrischen<br />

Betriebsstätten und Verteilungen stets freigehalten<br />

werden, Kennzeichnen kann sinnvoll sein.<br />

Beschäftigte über die Gefahren des elektrischen<br />

Stromes und die sichere Handhabung elektrischer<br />

Betriebsmittel (Betriebsanweisung) unterweisen<br />

(Prüfliste).<br />

In leitfähigen engen Räumen sind besondere<br />

Maßnahmen nach <strong>BG</strong>I 594 erforderlich.<br />

Auf Baustellen nur elektrische Betriebsmittel<br />

verwenden, die den Anforderungen (<strong>BG</strong>I 608)<br />

entsprechen.<br />

Quellen:<br />

<strong>BG</strong>I/GUV-I 600: Auswahl und Betrieb ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach<br />

Einsatzbedingungen, Titel<br />

<strong>BG</strong>I/GUV-I 608: Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Bau- und<br />

Montagestellen, Titel<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -52-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

gesamter Betrieb<br />

alle Arbeiten im Betrieb<br />

Quellen:<br />

<strong>BG</strong>I 594: Einsatz von elektrischen Betriebsmitteln bei erhöhter elektrischer Gefährdung, Titel<br />

<strong>BG</strong>V A3: Titelseite: Elektrische Anlagen und Betriebsmittel<br />

<strong>BG</strong>I 548: Elektrofachkräfte, Inhalt<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -53-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

gesamter Betrieb<br />

alle Arbeiten im Betrieb<br />

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel, Prüfung<br />

Gefährdungen:<br />

Gefährliche Körperströme,<br />

Lichtbogen,<br />

Brände<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel vor der ersten<br />

Inbetriebnahme und nach Änderungen und<br />

Instandsetzungen von einer Elektrofachkraft oder unter<br />

Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft prüfen<br />

lassen.<br />

Regelmäßige Prüfung der elektrischen Anlagen und<br />

Betriebsmittel organisieren, z. B. elektrische Anlagen<br />

und ortsfeste Betriebsmittel alle 4 Jahre - ggf. auch<br />

private Geräte (z. B. Kaffeemaschine) einbeziehen.<br />

Für ortsveränderliche Betriebsmittel gilt ein Richtwert<br />

von 6 Monaten - je nach Einsatzort und Fehlerquote<br />

können sich kürzere oder längere Prüffristen ergeben.<br />

Quellen:<br />

<strong>BG</strong>V A3: § 5 Prüfungen: Elektrische Anlagen und Betriebsmittel<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -54-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

gesamter Betrieb<br />

alle Arbeiten im Betrieb<br />

Verkehrswege<br />

Gefährdungen:<br />

Stürzen, Stolpern, Umknicken, Kollision mit Fahrzeugen<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

<strong>Die</strong> Fußböden sind sicher begehbar.<br />

Stolperstellen sind entschärft:<br />

- Kanten von Ausgleichsstufen sind gekennzeichnet, z.<br />

B. durch Farbwechsel im Bodenbelag.<br />

- Steigungen/Rampen sind erkennbar, z. B. durch<br />

farbliche Kennzeichnung.<br />

- Unebenheiten (> 4 mm) sind beseitigt.<br />

- Hochstehende Teppichkanten sind verklebt oder mit<br />

Abschlussleisten fixiert.<br />

- Kabel und Schläuche liegen nicht auf dem<br />

Fußboden, sondern sind z. B. in der Zwischendecke<br />

verlegt oder von oben zugeführt.<br />

In Bereichen mit erhöhter Rutschgefahr sind<br />

Fußböden nach den <strong>BG</strong>R 181 verlegt.<br />

Gitterroste sind nach den <strong>BG</strong>I 588 gegen Ausheben<br />

oder Verschieben gesichert.<br />

Bei den Abmessungen, Verläufen und<br />

Sicherheitsabständen der Verkehrswege sind die<br />

ArbStättV Anhang Nr. 1.8 und die ASR 17/1,2<br />

beachtet.<br />

Boden- und Wandöffnungen sind durch Geländer oder<br />

Abdeckungen gesichert.<br />

Bei Anordnung und Gestaltung von Türen und Toren<br />

sind die ArbStättV Anhang Nr. 1.7 und die<br />

ASR A1.7 Nr. 4 und 5 beachtet.<br />

<strong>Die</strong> Ausführung von kraftbetätigten Türen und Toren<br />

entspricht außerdem der ArbStättV Anhang Nr. 1.7<br />

Abs. 7 und den ASR A1.7 Nr. 7.<br />

Bei Beschaffenheit und Maßen von Treppen und<br />

Geländern sind die ASR 17/1,2 Nr. 3 beachtet.<br />

Stufenkanten sind deutlich erkennbar.<br />

Ausgetretene oder beschädigte Stufen werden<br />

unverzüglich instandgesetzt.<br />

Bei Feuchtreinigung wird vor Glätte gewarnt.<br />

Außentreppen werden im Winter geräumt und<br />

gestreut.<br />

Begrenzungen von Verkehrswegen in Räumen sind<br />

gekennzeichet<br />

- in Räumen mit Grundflächen über 1000 m² oder<br />

- zum Schutz der Beschäftigten wegen der Nutzung<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -55-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

gesamter Betrieb<br />

alle Arbeiten im Betrieb<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

oder Einrichtung der Räume.<br />

Gefahrstellen mit Stolper- oder Sturzgefahr und<br />

Hindernisse sind nach ASR 17/1,2 Nr. 5<br />

gekennzeichnet.<br />

<strong>Die</strong> Verkehrswege sind ausreichend beleuchtet; siehe<br />

ASR 7/3 Nr. 4 Tabelle Nr. 2.<br />

Bei Ausführung und Einbau von Steigeisen und<br />

Steigleitern sind die ArbStättV Anhang Nr. 1.11 und<br />

die ASR 20 beachtet.<br />

Zu Steigeisen und Steigleitern in Schächten, Behältern<br />

u. Ä. ist die <strong>BG</strong>R 177 beachtet.<br />

<strong>Die</strong> Mitarbeiter werden unterwiesen<br />

- Handläufe von Treppen zu benutzen,<br />

- Rettungswege und Notausgänge immer frei zu<br />

halten,<br />

- Feuerlöscheinrichtungen nicht zu verstellen.<br />

Quellen:<br />

<strong>BG</strong>R 177: Steiggänge für Behälter und umschlossene Räume, Titel<br />

Arbeitsstätten-Richtlinien - Inhalt<br />

Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), Titel<br />

<strong>BG</strong>I 588: Merkblatt für Metallroste, Titel<br />

<strong>BG</strong>R 181: Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr, Titel<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -56-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

gesamter Betrieb<br />

Sicherheitsorganisation<br />

Arbeitsschutzausschuss (ASA)<br />

Gefährdungen:<br />

Unzureichende Koordination und Beratung des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Der Arbeitsschutzausschuss hat die Aufgabe, Anliegen<br />

des Arbeitsschutzes, der Prävention von<br />

Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und<br />

arbeitsbedingten Erkrankungen, zu beraten.<br />

Bei mehr als 20 Beschäftigten fordert das<br />

Arbeissicherheitsgesetz den Unternehmer auf einen<br />

Arbeitsschutzausschuss bilden.<br />

Der Arbeitsschutzausschuss setzt sich zusammen<br />

aus:<br />

- dem Arbeitgeber oder einem von ihm Beauftragten,<br />

- zwei vom Betriebsrat bestimmten<br />

Betriebsratsmitgliedern,<br />

- Betriebsarzt,<br />

- Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi) und<br />

- Sicherheitsbeauftragten.<br />

Arbeitsschutzausschuss bilden und die Teilnehmer<br />

regelmäßig einladen.<br />

Quellen:<br />

Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), § 11: Arbeitsschutzausschuß<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -57-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

gesamter Betrieb<br />

Sicherheitsorganisation<br />

Beschaffung technischer Arbeitsmittel<br />

Gefährdungen:<br />

Betrieb sicherheitstechnisch mangelhafter Arbeitsmittel<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Bestellung technischer Arbeitsmittel, die dem Geräteund<br />

Produktsicherheitsgesetz und den<br />

Unfallverhütungsvorschriften entsprechen:<br />

- mit CE- Kennzeichen,<br />

- Konformitätserklärung des Herstellers,<br />

- Betriebsanleitung in deutscher Sprache,<br />

- Angaben von Geräuschemissionswerten<br />

(gilt auch für Eigenbaumaschinen).<br />

Beschaffungsvorschriften vor Auftragsvergabe<br />

schriftlich fixieren.<br />

Gebrauchte Maschinen, die vor dem 1. Januar 1993<br />

bereits in Betrieb waren oder bis zum 31. Februar<br />

1994 nach nationalen Vorschriften gebaut wurden,<br />

müssen mindestens der<br />

Betriebssicherheitsverordnung und den<br />

Unfallverhütungsvorschriften entsprechen.<br />

Vor der Inbetriebnahme ist die sicherheitstechnische<br />

Abnahme unter Einbeziehung der Sicherheitsfachkraft<br />

durchzuführen. Gegebenenfalls ist der Betriebsarzt<br />

hinzuziehen.<br />

Quellen:<br />

Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), § 1: Grundsatz<br />

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Inhalt<br />

<strong>BG</strong>V A1: § 1 (<strong>BG</strong>ETF) Geltungsbereich von Unfallverhütungsvorschriften: Grundsätze der<br />

Prävention<br />

Produktsicherheitsgesetz (ProdSG), Titel<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -58-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

gesamter Betrieb<br />

Sicherheitsorganisation<br />

Brandschutz<br />

Gefährdungen:<br />

Verbrennungen durch Feuer,<br />

Vergiftungen durch Brandgase und Brandrauche<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Vorbeugenden Brandschutz organisieren<br />

.<br />

Mitarbeiter in den Grundprinzipien des Brandlöschens<br />

unterweisen.<br />

Beschäftigte benennen, die für den Fall eines Brandes<br />

Aufgaben der Brandbekämpfung und die Evakuierung<br />

von Personen übernehmen.<br />

<strong>Die</strong> erforderliche Anzahl an Feuerlöschern<br />

bereitstellen - mindestens einen Löscher pro Etage.<br />

Feuerlöscher gut sichtbar und leicht erreichbar<br />

bereithalten, Standort mit Brandschutzzeichen<br />

kennzeichnen.<br />

Feuerlöscher mindesten alle zwei Jahre prüfen lassen.<br />

Alarmplan für den Brandfall aufstellen.<br />

Maßnahmen gegen Entstehungsbrände treffen.<br />

Brandlasten begrenzen, Zündquellen vermeiden.<br />

Fluchtwege freihalten und kennzeichnen.<br />

Quellen:<br />

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), § 10: Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen<br />

<strong>BG</strong>I 560: Arbeitssicherheit durch vorbeugenden Brandschutz, Titel<br />

<strong>BG</strong>R 133: Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern, Titel<br />

<strong>BG</strong>V A1: Titel (<strong>BG</strong>ETF): Grundsätze der Prävention<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -59-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

gesamter Betrieb<br />

Sicherheitsorganisation<br />

Erste Hilfe<br />

Gefährdungen:<br />

Mangelhafte erste Hilfe bei Unfällen und Gesundheitsstörungen<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Einen Ersthelfer ausbilden lassen. <strong>Die</strong><br />

Lehrgangsgebühren trägt Ihre Berufsgenossenschaft.<br />

Erste-Hilfe-Material schnell erreichbar und leicht<br />

zugänglich bereithalten. Minimum ist ein kleiner<br />

Verbandkasten C nach DIN 13157; regelmäßig<br />

kontrollieren und bei Bedarf ergänzen.<br />

Aufbewahrungsort von Erste-Hilfe-Material mit<br />

Rettungszeichen kennzeichnen und den Beschäftigten<br />

bekannt machen.<br />

Erste-Hilfe-Leistungen im Verbandbuch eintragen,<br />

Aufzeichnungen 5 Jahre aufbewahren. Verbandbuch<br />

kann unter www.bgetem.de heruntergeladen und<br />

ausgedruckt oder bestellt werden.<br />

Notruf ermöglichen (Telefon); Notrufnummern bekannt<br />

machen (z. B. Rettungsleitstelle, Ärzte).<br />

Beschäftigte über das Verhalten bei Unfällen<br />

unterweisen.<br />

Quellen:<br />

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), § 10: Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen<br />

<strong>BG</strong>I/GUV-I 503: Anleitung zur Ersten Hilfe, Titel<br />

<strong>BG</strong>I 510-1: Erste Hilfe (Plakat), Titel<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -60-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

gesamter Betrieb<br />

Sicherheitsorganisation<br />

Fremdfirmen<br />

Gefährdungen:<br />

je nach Art der Tätigkeit, Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber, die an einem Arbeitsplatz tätig sind und<br />

sich gegenseitig gefährden<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Koordinator bestellen. Aufgabe: Zur Vermeidung einer<br />

möglichen gegenseitigen Gefährdung, die Arbeiten<br />

aufeinander abstimmen. Der Koordinator hat zu<br />

diesem Zweck Weisungsbefugnis gegenüber den<br />

Auftragnehmern und deren Beschäftigten.<br />

Sich mit anderen Arbeitgebern gegenseitig über die<br />

mit den Arbeiten verbundenen Gefahren für Sicherheit<br />

und Gesundheit der Beschäftigten unterrichten und<br />

Maßnahmen zur Verhütung dieser Gefahren<br />

abstimmen.<br />

Sich je nach Art der Tätigkeit vergewissern, dass die<br />

Beschäftigten anderer Arbeitgeber, die in seinem<br />

Betrieb tätig werden, hinsichtlich der Gefahren für ihre<br />

Sicherheit und Gesundheit während ihrer Tätigkeit in<br />

seinem Betrieb angemessene Anweisungen erhalten<br />

haben.<br />

Quellen:<br />

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), § 8: Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber<br />

<strong>BG</strong>V A1: § 6 (<strong>BG</strong>ETF) Zusammenarbeit mehrerer Unternehmer: Grundsätze der Prävention<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -61-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

gesamter Betrieb<br />

Sicherheitsorganisation<br />

Persönliche Schutzausrüstung (PSA)<br />

Gefährdungen:<br />

Unfallgefahren, Gesundheitsgefahren. Beispielhaft: Hörschäden, Fußverletzungen,<br />

Augenverletzungen, Handverletzungen, Absturz, Ersticken<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Gefährdungen ermitteln, Persönliche<br />

Schutzausrüstung festlegen.<br />

Geeignete Persönliche Schutzausrüstung auswählen,<br />

Mitarbeiter an der Auswahl beteiligen (dies steigert die<br />

Akzeptanz).<br />

Persönliche Schutzausrüstung sachgerecht reinigen,<br />

pflegen und aufbewahren.<br />

Beschäftigte im Benutzen der Persönlichen<br />

Schutzausrüstung unterweisen.<br />

<strong>Die</strong> Kosten für Persönliche Schutzausrüstung trägt der<br />

Unternehmer.<br />

Arbeitsbedingungen so gestalten, dass Persönliche<br />

Schutzausrüstung überflüssig wird.<br />

Siehe Prüfliste Persönliche Schutzausrüstung (PSA).<br />

Quellen:<br />

<strong>BG</strong>R/GUV-R 199: Retten aus Höhen und Tiefen mit persönlichen Absturzschutzausrüstungen,<br />

Titel<br />

<strong>BG</strong>V A1: § 29 (<strong>BG</strong>ETF) Bereitstellung: Grundsätze der Prävention<br />

PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV), Titelseite<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -62-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

gesamter Betrieb<br />

Sicherheitsorganisation<br />

Pflichtenübertragung auf Vorgesetzte<br />

Gefährdungen:<br />

Verantwortung der Vorgesetzten für Arbeits- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten unklar<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Vorgesetzte und Aufsichtführende schriftlich mit den<br />

Pflichten im Arbeits- und Gesundheitsschutz<br />

beauftragen.<br />

Vorgesetzte und Aufsichtführende über ihre<br />

Verantwortung und Pflichten sowie mögliche<br />

Rechtsfolgen im Arbeits- und Gesundheitsschutz<br />

unterweisen - zum Beispiel mit dem Videofilm<br />

"Verantwortung im Ernstfall", Bestell-Nr. DVD 015<br />

unter www.bgetem.de > Medien.<br />

Zuständigkeiten und Weisungsrecht der Vorgesetzten<br />

klären z. B. Welche Aufgaben übertragen werden.<br />

Erstellen der <strong>Gefährdungsbeurteilung</strong>,<br />

Betriebsanweisungen, Unterweisen der Beschäftigten.<br />

Quellen:<br />

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), § 13: Verantwortliche Personen<br />

<strong>BG</strong>V A1: § 2 (<strong>BG</strong>ETF) Grundpflichten des Unternehmers: Grundsätze der Prävention<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -63-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

gesamter Betrieb<br />

Sicherheitsorganisation<br />

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung<br />

Gefährdungen:<br />

nicht erkannte Unfall- und Gesundheitsgefahren,<br />

keine Orientierung für sicherheitsgerechtes Verhalten<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Prüfen, welche Sicherheitszeichen und<br />

Sicherheitsaussagen erforderlich sind - z. B.<br />

Rauchverbot, Schutzbrille tragen, Erste Hilfe Material,<br />

Augendusche, Feuerlöscheinrichtungen, Notausgang.<br />

Sicherheitszeichen anbringen und die Beschäftigten<br />

über die Bedeutung der<br />

eingesetzten Zeichen unterweisen - z. B. mit der<br />

Videounterweisung "Best<br />

signs". Kostenlose erhältlich über Landesfilmdienst<br />

Hessen e.V. im Auftrag<br />

der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung<br />

(DGUV):<br />

Tel: 069/63009435<br />

Fax: 069/ 63009430 oder kostenlos herunterladen<br />

unter www.dguv.de.<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -64-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

gesamter Betrieb<br />

Sicherheitsorganisation<br />

Sicherheitsbeauftragte<br />

Gefährdungen:<br />

nicht ausreichende Mitwirkung der Beschäftigten bei Arbeits- und Gesundheitsschutz.<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Bei mehr als 20 Beschäftigten ist als Forderung aus<br />

dem Sozialgesetzbuch 7 "Unfallversicherung" ein<br />

Sicherheitsbeauftragter zu bestellen.<br />

Sicherheitsbeauftragte zu ihrer Tätigkeit motivieren.<br />

Sicherheitsbeauftragte ausbilden lassen. <strong>Die</strong><br />

Schulungen durch die Berufsgenossenschaften ist<br />

kostenlos.<br />

Auskünfte und Anmeldungen in der Abteilung<br />

Schulung<br />

Tel.: 02 21 / 37 78 - 64 64<br />

Fax.: 02 21 / 37 78 - 60 27<br />

E-Mail: Schulung@bgetem.de<br />

Internet: www.bgetem.de<br />

Ausbildungsmaterial zur Verfügung stellen.<br />

Quellen:<br />

<strong>BG</strong>V A1: § 20 (<strong>BG</strong>ETF) Sicherheitsbeauftragte: Grundsätze der Prävention<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -65-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

gesamter Betrieb<br />

Sicherheitsorganisation<br />

Unterweisungen der Mitarbeiter<br />

Gefährdungen:<br />

menschliches Fehlverhalten durch ungenügende Informationen über Gefährdungen und Belastungen<br />

am Arbeitsplatz sowie über Schutzmaßnahmen und sicherheitsgerechtes Verhalten.<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Unterweisung bei der Einstellung, bei Veränderungen<br />

im Aufgabenbereich, bei der Einführung neuer<br />

Arbeitsmittel oder einer neuen Technologie vor<br />

Aufnahme der Tätigkeit der Beschäftigten durchführen.<br />

Unterweisung an die Gefährdungsentwicklung<br />

anpassen und erforderlichenfalls regelmäßig<br />

wiederholen.<br />

Anweisungen und Erläuterungen geben, die eigens auf<br />

den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der<br />

Beschäftigten ausgerichtet sind.<br />

Unterweisung dokumentieren (Thema, Teilnehmer,<br />

Datum, Unterschrift der Unterwiesenen).<br />

Quellen:<br />

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), § 12: Unterweisung<br />

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), § 9 Unterrichtung und Unterweisung<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -66-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

gesamter Betrieb<br />

Sicherheitsorganisation<br />

Vorsorgeuntersuchung<br />

Gefährdungen:<br />

gesundheitliche Eignung und gesundheitliche Belastungen erkennen.<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Ermitteln, ob Beschäftigte Tätigkeiten wahrnehmen<br />

oder mit Gefahrstoffen umgehen, die arbeitsmedizinisc<br />

he Vorsorgeuntersuchungen erforderlich machen.<br />

Quellen:<br />

Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), Titel<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -67-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Kundenanlage<br />

Fehlerdiagnose<br />

Fehlerdiagnose<br />

Gefährdungen:<br />

gefährliche Körperdurchströmung, Fehlersuche unter Spannung, leitfähige Umgebung<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Arbeiten unter Spannung nur erlauben, wenn die<br />

Fehlerdiagnose nicht auf andere Weise möglich ist.<br />

Betriebsanweisungen für Arbeiten unter Spannung<br />

erstellen<br />

Anweisung erteilen, dass Arbeiten unter Spannung nur<br />

zur Fehlerdiagnose erlaubt sind<br />

Anweiseb, dass alle erforderlichen Reparaturarbeiten<br />

im spannungsfreien Zustand auszuführen sind<br />

Auf Baustellen oder beim Kunden eine<br />

ortsveränderlichen Schutzeinrichtung, (z. B.<br />

Fehlerstromschutzschalter mit max. 30 mA<br />

Fehlerstrom, PRCD mit integriertem 30 mA-<br />

Fehlerstrom-Schutzschalter) verwenden lassen<br />

Je nach Art der Arbeit und den<br />

Umgebungsverhältnissen können weitere Maßnahmen<br />

erforderlich sein, z. B. isoliertes Werkzeug, isolierende<br />

Schutzhandschuhe, isolierter Standort - Einrichtungen<br />

ggf. bereitstellen<br />

Nur berührungsgeschützte Mess- und Prüfleitungen<br />

verwenden<br />

Quellen:<br />

<strong>BG</strong>V A3: § 8 Zulässige Abweichungen: Elektrische Anlagen und Betriebsmittel<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -68-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Kundenanlage<br />

Kundendienst, Service<br />

Kraftfahrzeuge<br />

Gefährdungen:<br />

mangelhafte Betriebs- und Verkehrssicherheit, rutschende Ladung, Fehlverhalten im<br />

Straßenverkehr;<br />

Abspringen aus dem Führerhaus, von der Ladefläche oder der Ladebordwand.<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Kraftfahrzeuge sind vorschriftsmäßig ausgestattet;<br />

siehe Prüfliste Nr. 22.<br />

<strong>Die</strong> Fahrzeuge haben feste Einbauten für Werkzeuge<br />

und Material.<br />

Kombis haben eine feste, trennende Einrichtung<br />

zwischen Fahrer- und Laderaum, z. B. Gitter, Netz<br />

oder Wand.<br />

Einrichtungen zur Ladungssicherung wie Zurrösen<br />

sind vorhanden.<br />

Zurrmaterial ist vorhanden.<br />

LKW mit Hubladebühnen (Ladebordwänden):<br />

Tritte und Griffe zum Auf-/Absteigen von den<br />

Ladeflächen der LKW sind angebracht.<br />

<strong>Die</strong> Fahrer sind entsprechend dem Nachweis ihrer<br />

Befähigung beauftragt.<br />

<strong>Die</strong> Fortbildungen nach dem Berufskraftfahrer-<br />

Qualifikationsgesetz (BKrFQG) werden fristgerecht<br />

durchgeführt.<br />

Den Fahrern wird ein Fahrsicherheitstraining<br />

angeboten.<br />

Festgelegt ist, welchen Fahrern Schutzschuhe zur<br />

Verfügung gestellt werden.<br />

Allen Fahrern von LKW mit Ladebordwänden werden<br />

Schutzschuhe zur Verfügung gestellt.<br />

Betriebsanweisung(en) ist (sind) erstellt. Muster:<br />

Führen von Fahrzeugen und Hubladebühnen<br />

(Ladebordwänden)<br />

Fahrer werden unterwiesen. Grundlagen sind:<br />

- Betriebsanweisung(en),<br />

- Merkblatt T 17 und Prüfliste Nr. 22.<br />

Weitere Inhalte sind:<br />

- Der technische Zustand ist täglich vor Beginn der<br />

Fahrt zu prüfen.<br />

- Aus dem Fahrerhaus, von der Ladefläche oder der<br />

Ladebordwand darf nicht abgesprungen werden.<br />

- Schutzschuhe tragen.<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -69-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Kundenanlage<br />

Kundendienst, Service<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Fahrer werden anhand der <strong>BG</strong>I 649 zur<br />

Ladungssicherung unterwiesen; siehe auch Plakat<br />

P006.<br />

Weitere Inhalte:<br />

- Ladung immer sichern, Einrichtungen und<br />

Zurrmaterial nutzen.<br />

- Zurr- und Anschlagpunkte des Fahrzeuges zur<br />

Sicherung der Ladung nutzen.<br />

- Dachaufbauten und Verzurrmittel zur Befestigung<br />

von Leitern, Rohren u. Ä. auf dem Fahrzeugdach<br />

nutzen.<br />

Kraftfahrzeuge werden nach Betriebsanleitung<br />

gewartet und geprüft.<br />

<strong>Die</strong> jährlichen sicherheitstechnischen Prüfungen nach<br />

der <strong>BG</strong>V D 29 sind durchgeführt.<br />

<strong>Die</strong> <strong>BG</strong>G 916 sind beachtet.<br />

Ladebordwände (Hubladebühnen) werden regelmäßig<br />

von einer befähigten Person geprüft.<br />

<strong>Die</strong> Prüfungen sind dokumentiert, Mängel abgestellt.<br />

Empfehlung, für die Prüffrist, wenn keine Angaben in<br />

der Betriebsanleitung: 1 Jahr.<br />

Prüfplaketten sind an allen Ladebordwänden<br />

vorhanden und unbeschädigt.<br />

Quellen:<br />

<strong>BG</strong>G 916: Prüfung von Fahrzeugen durch Sachkundige, Titel<br />

<strong>BG</strong>V D29: Titelseite: Fahrzeuge<br />

T 017: Führen von Kraftfahrzeugen, Titel<br />

PL 022: Fahrzeuge<br />

TRBS 1203: Befähigte Personen, Titel<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -70-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Verkaufsraum Elektroartikel<br />

Beratung, Verkauf, Reparaturannahme<br />

Elektrische Geräte, Reparaturannahme<br />

Gefährdungen:<br />

Gefährliche Körperströme, wenn offene Geräte durch elektrotechnische Laien unter Spannung<br />

gesetzt werden<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Unterspannungsetzen reparaturbedürftiger Geräte zur<br />

Fehlerdiagnose durch Laien grundsätzlich verbieten.<br />

Schutzmaßnahmen zur Überprüfung der<br />

Funktionstüchtigkeit von Geräten festlegen, z.B für<br />

isolierten Standort und FI-Schutz mit Auslösestrom<br />

von max. 30 mA sorgen.<br />

Quellen:<br />

<strong>BG</strong>V A3: § 3 Grundsätze: Elektrische Anlagen und Betriebsmittel<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -71-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Verkaufsraum Elektroartikel<br />

Beratung, Verkauf, Reparaturannahme<br />

Leitern und Tritte<br />

Gefährdungen:<br />

Absturz, unsachgemäße Benutzung, schadhafte Leitern<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Geeignete Leiterarten und Tritte mit Stufen, Haltegriff<br />

oder Haltebügel werden zur Verfügung gestellt.<br />

<strong>Die</strong> TRBS 2121 Teil 2 Nr. 4.1 sind beachtet.<br />

Betriebsanleitungen sind an den Leitern angebracht.<br />

Für die Benutzung von Leitern wird die<br />

TRBS 2121 Teil 2 Nr. 4.2 beachtet.<br />

Leitern werden nur für Arbeiten geringen Umfanges<br />

eingesetzt, siehe <strong>BG</strong>I 521 Nr. 2.1.2.<br />

Können die vorgesehenen Arbeiten von Leitern nicht<br />

sicher ausgeführt werden, werden Arbeitsbühnen oder<br />

Gerüste zur Verfügung gestellt.<br />

Mitarbeiter sind unterwiesen<br />

- anhand der Frageliste in der <strong>BG</strong>I 521 und des<br />

Testbogens Nr. 14,<br />

- betriebsfremde Leitern besonders sorgfältig prüfen,<br />

- schadhafte Leitern nicht benutzen.<br />

Leitern sind regelmäßig von beauftragten Personen<br />

geprüft; Mängel sind beseitigt.<br />

Schadhafte Leitern werden SOFORT unbrauchbar<br />

gemacht oder zur fachgerechten Reparatur gegeben.<br />

Eine Liste der Leitern wird geführt.<br />

Empfehlung für die Prüffrist: 1 Jahr.<br />

Mechanische Leitern werden regelmäßig von einer<br />

befähigten Person (einem Sachkundigen) geprüft. <strong>Die</strong><br />

Prüfungergebnisse sind dokumentiert.<br />

Empfehlung für die Prüffrist wenn in der<br />

Betriebsanleitung nicht genannt: 1 Jahr.<br />

Quellen:<br />

TRBS 1203: Befähigte Personen, Titel<br />

ABL 014: Umgang mit Leitern, Titel<br />

HK 010: Betriebsanleitung für Anlegeleitern<br />

HK 011: Betriebsanleitung für Stehleitern<br />

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Titel<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -72-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Verkaufsraum Elektroartikel<br />

Beratung, Verkauf, Reparaturannahme<br />

Leuchtenvorführstand<br />

Gefährdungen:<br />

Elektrischer Schlag beim Abklemmen oder Vorführen von Leuchten<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Vorführstände für hängende Leuchten mit Steckdosen<br />

oder Stromschienensystemen ausrüsten<br />

Stromkreise der Vorführstände über Fehlerstrom-<br />

Schutzschalter mit einem Auslösestrom von max. 30<br />

mA betreiben<br />

Bei der Errichtung von Leuchtenvorführständen DIN<br />

VDE 0100 Teil 559 beachten<br />

Quellen:<br />

<strong>BG</strong>V A3: § 3 Grundsätze: Elektrische Anlagen und Betriebsmittel<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -73-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Verkaufsraum Elektroartikel<br />

Beratung, Verkauf, Reparaturannahme<br />

Leuchtmittelprüfgerät<br />

Gefährdungen:<br />

Elektrischer Schlag bei Funktionsprüfung von Leuchten<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Möglichst mit Kleinspannung betriebene<br />

Durchgangsprüfgeräte einsetzen<br />

Bei Geräten, die mit Netzspannung betrieben werden,<br />

darf die Spannung am Leuchtensockel nur anliegen,<br />

solange ein Druck- oder Tipptaster betätigt wird<br />

Quellen:<br />

<strong>BG</strong>V A3: § 3 Grundsätze: Elektrische Anlagen und Betriebsmittel<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -74-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Werkstatt<br />

Bedienen, Einrichten, Überwachen<br />

Handschere, Zurechtschneiden von Isoliermaterial<br />

Gefährdungen:<br />

Handverletzungen<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Nur Handscheren und Handhebelscheren mit<br />

Abweisschutz/ Abdeckung beschaffen<br />

Betriebsanweisung erstellen und Mitarbeiter<br />

entsprechend unterweisen<br />

Quellen:<br />

Neunte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (9. ProdSV)<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -75-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Werkstatt<br />

Einlegen von Wicklung, Verschließen mit<br />

Nutzverschlußstreifen<br />

Stator, Rotor<br />

Gefährdungen:<br />

Verletzungsgefahr der Hände an Blechpaketen und scharfen Kanten<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Zur Vermeidung von Zwangshaltungen<br />

höhenverstellbare Tische oder Podeste zur Verfügung<br />

stellen<br />

Mitarbeiter anweisen Stator und Rotor in der<br />

Arbeitsstellung fixieren<br />

Geeignete Schutzhandschuhe zur Verfügung stellen<br />

Mitarbeiter anweisen, Schutzausrüstung und<br />

Arbeitskleidung zu tragen<br />

Quellen:<br />

<strong>BG</strong>V A1: Titel (<strong>BG</strong>ETF): Grundsätze der Prävention<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -76-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Werkstatt<br />

Mechanische und elektrotechnische Arbeiten<br />

Abreißvorrichtung<br />

Gefährdungen:<br />

Augenverletzungen durch wegfliegende Teile, Handverletzungen durch Grat, Drahtstücke und<br />

rotierende Fräs- oder Trennscheibe<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Mitarbeiter unterweisen, dass Fräs- und<br />

Trennscheiben nur mit montierten Schutzhauben<br />

benutzt werden dürfen, ggf. Betriebsanweisung<br />

erstellen<br />

Organisieren, dass bei jedem Motor geprüft wird, ob er<br />

durch andere Verfahren, wie z. B. Ausbrennöfen,<br />

entisoliert werden kann<br />

Persönliche Schutzausrüstung wie Schutzbrille,<br />

Schutzhandschuhe und Gehörschutz bereitstellen,<br />

Benutzung anweisen und regelmäßig überprüfen<br />

Quellen:<br />

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Anhang 1: Mindestvorschriften für Arbeitsmittel<br />

gemäß § 7 Absatz 1 Ziffer 2<br />

<strong>BG</strong>R 191: Benutzung von Fuß- und Knieschutz, Inhalt<br />

<strong>BG</strong>R 192: Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz, Inhalt<br />

<strong>BG</strong>R 195: Benutzung von Schutzhandschuhen, Inhalt<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -77-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Werkstatt<br />

Mechanische und elektrotechnische Arbeiten<br />

Ausbrennöfen, Entisolieröfen<br />

Gefährdungen:<br />

Verletzungen in Folge von Verpuffungen oder Explosionen, Zersetzungsprodukte von Isolierstoffen,<br />

heiße Teile<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Auftstellung der Öfen möglichst in einem separaten<br />

Raum<br />

Ausbrennöfen mit Berstscheiben, Berstklappen<br />

verwenden<br />

Ausbrennöfen mit Wasserausfallsicherung und<br />

Gasausfallsicherung verwenden<br />

Dafür Sorge tragen, dass die Betriebsanleitung des<br />

Herstellers beachtet wird. <strong>Die</strong> Mitarbeiter<br />

entsprechend unterweisen<br />

Geeignete Handschuhe zur Verfügung stellen<br />

Quellen:<br />

<strong>BG</strong>R 195: Benutzung von Schutzhandschuhen, Inhalt<br />

<strong>BG</strong>V A1: § 3 (<strong>BG</strong>ETF) Beurteilung der Arbeitsbedingungen, Dokumentation, Auskunftspflichten:<br />

Grundsätze der Prävention<br />

<strong>BG</strong>V A1: § 15 (<strong>BG</strong>ETF) Allgemeine Unterstützungspflichten und Verhalten: Grundsätze der<br />

Prävention<br />

<strong>BG</strong>V A1: § 2 (<strong>BG</strong>ETF) Grundpflichten des Unternehmers: Grundsätze der Prävention<br />

Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), Titel<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -78-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Werkstatt<br />

Mechanische und elektrotechnische Arbeiten<br />

Auswuchtmaschine<br />

Gefährdungen:<br />

Verletzung durch Fangstellen am Antrieb,<br />

Unwucht kann dazu führen, dass Teile wegfliegen<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Es ist eine Betriebsanweisung für die Wuchtmaschinen<br />

zu erstellen<br />

Das Bedientableau der Wuchtmaschine ist geschützt<br />

anzuordnen<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -79-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Werkstatt<br />

Mechanische und elektrotechnische Arbeiten<br />

Elektromagnetische Felder<br />

Gefährdungen:<br />

Physikalische Gefährdungen durch elektromagnetische Felder Mikrowellen-, Induktions- und<br />

Elektrolyseanlagen; Anlagen mit hohen Stromstärken (Widerstandschweißanlagen,<br />

Hochstromprüfanlagen); Hochspannungsfreileitungen, Hochspannungsfreiluftanlagen;<br />

Sendeanlagen mit größeren Leistungen; Gefährdung von Personen mit Körperhilfsmitteln<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

<strong>Die</strong> Feldstärken sind durch Messung, Berechnung<br />

oder Vergleich ermittelt.<br />

<strong>Die</strong> Expositionsbereiche gemäß <strong>BG</strong>V B11<br />

wurden festgelegt.<br />

<strong>Die</strong> für den jeweiligen Expositionsbereich zutreffenden<br />

Schutzmaßnahmen nach <strong>BG</strong>V B11 wurden realisiert.<br />

Maßnahmen zum Schutz von Mitarbeitern, die aktive<br />

oder passive Körperhilfsmittel tragen, wurden ergriffen.<br />

Eine Betriebsanweisung ist erstellt.<br />

<strong>Die</strong> Mitarbeiter sind (speziell) unterwiesen.<br />

Quellen:<br />

<strong>BG</strong>I 5111: Beeinflussung von Implantaten durch elektromagnetische Felder, Titel<br />

<strong>BG</strong>R B11: Elektromagnetische Felder, Titel<br />

<strong>BG</strong>V B11: Elektromagnetische Felder, Titelseite<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -80-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Werkstatt<br />

Mechanische und elektrotechnische Arbeiten<br />

Handlötarbeitsplatz<br />

Gefährdungen:<br />

Brand, Kontakt mit heißen Medien, Rauche, Gase und Dämpfe durch Zersetzungsprodukte des<br />

Flussmittels, Stäube von bleihaltiger Krätze, einseitige dynamische Arbeit, Haltearbeit<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Absaugung zur Vermeidung einer Exposition durch<br />

Lötrauche, Ausführung in Abhängigkeit von der<br />

Expositionsdauer (z. B. Lötkolben mit integrierter<br />

Absaugung, Zentralabsaugung mit<br />

Erfassungseinrichtungen, Tischabsaugung mit<br />

Filtereinsatz).<br />

Ggf. regelmäßige Filterwartung organisieren.<br />

Nicht brennbare, verschließbare Behälter zur<br />

Entsorgung von Lotrückständen (Lötkrätze)<br />

bereitstellen.<br />

Regelmäßiges Reinigen der Arbeitsplätze<br />

organisieren.<br />

Hygienemaßnahme am Arbeitsplatz durchsetzen, d.<br />

h.Verbot der Nahrungsaufnahme und des Rauchens.<br />

Ablageeinrichtungen für Lötkolben zur Verfügung<br />

stellen.<br />

Arbeitsplätze den Körpermaßen der Beschäftigten<br />

anpassen und auf ausreichende Verstellmöglichkeiten<br />

achten.<br />

Einseitige, gleichförmige Dauerarbeitsplätze<br />

vermeiden; möglichst variable Gestaltung des<br />

Arbeitsplatzes vorsehen; z. B. Wechsel zwischen<br />

Ausführung im Sitzen und im Stehen.<br />

Erstellen einer Betriebsanweisung.<br />

Unterweisung der Mitarbeiter.<br />

Mutterschutz beachten, d.h. kein Umgang mit Blei.<br />

Quellen:<br />

<strong>BG</strong>R 121: Arbeitsplatzlüftung - Lufttechnische Maßnahmen, Inhalt<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -81-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Werkstatt<br />

Mechanische und elektrotechnische Arbeiten<br />

Quellen:<br />

Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), § 17 Nationale Ausnahmen von Beschränkungsregelungen<br />

nach der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006<br />

TRGS 402: Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen:<br />

Inhalative Exposition, Titel<br />

TRGS 555: Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten, Titel<br />

Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz (MuSchArbV), § 4 Verbot der Beschäftigung<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -82-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Werkstatt<br />

Mechanische und elektrotechnische Arbeiten<br />

Induktive Erwärmung<br />

Gefährdungen:<br />

elektrische Gefährdung, Verbrennung<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Schutzhaube anbringen<br />

Aufenthaltsverbot für Träger von Herzschrittmachern<br />

aussprechen und Bereich mit Schild P11<br />

kennzeichnen<br />

Geeignete Schutzhandschuhe zur Verfügung stellen.<br />

Mitarbeiter unterweisen, persönliche Schutzausrüstung<br />

zu tragen<br />

Quellen:<br />

<strong>BG</strong>V A1: Inhalt (<strong>BG</strong>ETF): Grundsätze der Prävention<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -83-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Werkstatt<br />

Mechanische und elektrotechnische Arbeiten<br />

Wickelmaschine<br />

Gefährdungen:<br />

Gefährdung durch Wickelarme, drehende Maschinenteile und umherschlagenden Draht,<br />

Gefahr der Schlingenbildung, Augenschäden und Erfassung von Körperteilen und Kleidung<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Sicherstellen, dass Quetsch-, Scher- und<br />

Einzugstellen durch Schutzhauben gesichert sind<br />

Sicherstellen, dass öffenbare Schutzabdeckungen<br />

durch Positionsschalter mit Personenschutzfunktion<br />

gesichert sind<br />

Sicherstellen, dass bei geöffenteer Schutzabdeckung<br />

die Wickelmaschine nur im Tippbetrieb und<br />

verminderter Geschwindigkeit betrieben wird<br />

Quellen:<br />

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Anhang 1: Mindestvorschriften für Arbeitsmittel<br />

gemäß § 7 Absatz 1 Ziffer 2<br />

<strong>BG</strong>R 500: Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2.1 : Betreiben von Anlagen zur Drahtbe: und -<br />

verarbeitung, Titel<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -84-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Werkstatt<br />

Montage und Demontage<br />

Asbest, asbesthaltiger Staub<br />

Gefährdungen:<br />

Gefährdungen durch Stoffe, Krebs erzeugende Wirkung durch Einatmen von<br />

Asbest bzw. asbesthaltigem Staub<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Für Asbest besteht grundsätzlich ein Herstellungs- und<br />

Verwendungsverbot.<br />

<strong>Die</strong> Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeite<br />

n mit asbesthaltigen Erzeugnissen und Materialien<br />

erfolgen gemäß den speziellen Anforderungen des<br />

Anhang I Nr. 2 der GefStoffV sowie den<br />

Anforderungen der TRGS 519.<br />

<strong>Die</strong> Zulassung des Unternehmens für Abbruch-,<br />

Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten an und in<br />

bestehenden Anlagen, Bauten und Fahrzeugen, die<br />

schwach gebundene Asbestprodukte enthalten, durch<br />

die zuständige Behörde liegt vor (Anhang I Nr. 2.4.2<br />

Abs. 4 GefStoffV mit TRGS 519).<br />

Der zuständigen Behörde (Gewerbeaufsichtsamt,<br />

Staatliches Amt für Arbeitsschutz) wurde der<br />

beabsichtigte Umgang mit asbesthaltigen<br />

Gefahrstoffen sieben Tage vor Beginn der Tätigkeit<br />

angezeigt.<br />

Quellen:<br />

<strong>BG</strong>V A1: Titel (<strong>BG</strong>ETF): Grundsätze der Prävention<br />

Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), Titel<br />

TRGS 400: <strong>Gefährdungsbeurteilung</strong> für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, Titel<br />

TRGS 500: Schutzmaßnahmen, Titelseite<br />

TRGS 519: Asbest Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten, Titel<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -85-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Werkstatt<br />

Montage und Demontage<br />

Entisolieren von Motoren, thermisches Handverfahren<br />

Gefährdungen:<br />

Atemwegserkrankungen, Hauterkrankungen<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Organisieren, dass bei jedem Motor geprüft wird, ob er<br />

durch andere Verfahren, wie z. B. Ausbrennöfen,<br />

entisoliert werden kann<br />

Hilfsmittel, wie Ausziehvorrichtungen und Zangen zur<br />

Verfügung stellen, sicherstellen, dass diese benutzt<br />

werden<br />

Einrichtungen zum Festspannen der Motorgehäuse<br />

zur Verfügung stellen<br />

Für gute Belüftung am Arbeitsplatz sorgen<br />

Geeignete Schutzhandschuhe zur Verfügung stellen<br />

Quellen:<br />

<strong>BG</strong>R 500: Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2.26: Schweißen, Schneiden und verwandte<br />

Verfahren, Titel<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -86-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Werkstatt<br />

Montage und Demontage<br />

Handwerkzeuge<br />

Gefährdungen:<br />

Schadhafte oder ungeeignete Werkzeuge<br />

Unsachgemäße Aufbewahrung<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Für die Art der Arbeiten geeignete Werkzeuge werden<br />

zur Verfügung gestellt.<br />

Bei der Beschaffung werden ergonomische<br />

Gesichtspunkte (z. B. bezüglich Gewicht, Griff)<br />

berücksichtigt. Soweit möglich, werden Werkzeuge mit<br />

GS-Prüfzeichen beschafft.<br />

Werkzeuge können geordnet und sicher<br />

aufbewahrt und transportiert werden.<br />

Für die Arbeit auf Baustellen sind feste Taschen zur<br />

Verfügung gestellt, die umgehängt oder am Gürtel<br />

befestigt werden können.<br />

<strong>Die</strong> Werkzeuge werden regelmäßig kontrolliert,<br />

gepflegt und gewartet.<br />

Beschädigte Werkzeuge werden eingezogen und<br />

fachgerecht repariert.<br />

Zum Abisolieren sind geeignete Werkzeuge<br />

vorhanden, insbesondere Kabelmesser mit verdeckter<br />

Schneide und Griffen mit umlaufenderm Wulst gegen<br />

das Abgleiten in Richtung Klinge.<br />

Beim Einsatz von Messern mit feststehender Klinge<br />

werden Schnittschutzhandschuhe zur Verfügung<br />

gestellt.<br />

<strong>Die</strong> Mitarbeiter werden unterwiesen, siehe Testbogen<br />

Nr. 9 oder Merkblatt AB 001.<br />

Weitere Themen sind:<br />

Werkzeuge<br />

- geordnet aufbewahren und transportieren,<br />

- nicht lose in der Kleidung tragen (gilt besonders für<br />

spitze oder scharfe Werkzeuge),<br />

- vor und nach jeder Benutzung auf augenscheinliche<br />

Mängel prüfen,<br />

- nur bestimmungsgemäß einsetzen,<br />

- nicht in Gefahrenbereichen ablegen, z. B. nicht in der<br />

Nähe rotierender Teile oder unter Spannung stehender<br />

elektrischer Anlagen.<br />

- schonend behandeln und regelmäßig pflegen.<br />

Werkzeuge für das Arbeiten unter Spannung getrennt<br />

von anderem Werkzeug aufbewahren,<br />

Scharfe Kanten oder Spitzen (z. B. an<br />

Schraubendrehern oder Messern) mit Schutzkappen<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -87-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Werkstatt<br />

Montage und Demontage<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

sichern,<br />

Messer nicht mit offener Klinge in der Werkzeugtasche<br />

aufbewahren<br />

Schadhafte Werkzeuge unverzüglich austauschen/zur<br />

Reparatur geben.<br />

Quellen:<br />

AB 001: Werkzeug, Titel<br />

ABL 009: Werkzeug, Titel<br />

<strong>BG</strong>I 533: Arbeiten mit Handwerkszeugen, Titel<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -88-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Werkstatt<br />

Prüfen<br />

Probelauf von Motoren<br />

Gefährdungen:<br />

Verletzungen durch wegfliegende Passfedern und Keile von der Motorwelle, erfasst werden von<br />

drehenden Wellen<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Sicherstellen, dass Fangstellen an Wellenenden<br />

abgedeckt werden, Abdecken mit Klebeband oder<br />

Hülsen, entfernen von Passfedern oder Keil aus der<br />

Motorwellennut<br />

Anweisen, dass bei Kontrolltätigkeiten am laufenden<br />

Motor enanliegende Kleidung getragen wird<br />

Quellen:<br />

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Anhang 1: Mindestvorschriften für Arbeitsmittel<br />

gemäß § 7 Absatz 1 Ziffer 2<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -89-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Werkstatt<br />

Tränken, Trocknen<br />

Trocknen von Tränklacken und Beschichtungsstoffen<br />

Gefährdungen:<br />

gesundheitsgefährdende Dämpfe; Brand- und Explosionsgefahr<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Es ist Anhand der Vorgaben des Herstellers des Ofens<br />

eine Beschickungsanleitung unter Angabe der zu<br />

verwendenden Lösemittel, der höchstzulässigen<br />

Lösemittelmengen (z. B. Menge der Motoren,<br />

Gesamtgewicht der zu trocknenden Teile) zu erstellen<br />

Es ist eine Betriebsanweisung für den Trockenofen zu<br />

erstellen<br />

<strong>Die</strong> Unterweisung der Mitarbeiter ist zu organisieren<br />

<strong>Die</strong> regelmäßige Prüfung der Sicherheitseinrichtungen<br />

ist zu veranlassen<br />

<strong>Die</strong> regelmäßige Reinigung des Trockenofens von<br />

Lackresten ist zu organisieren<br />

Erstellen eines Explosionsschutzdokumentes<br />

Quellen:<br />

<strong>BG</strong>R 500: Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2.24: Arbeiten mit Strahlgeräten (Strahlarbeiten),<br />

Titel<br />

<strong>BG</strong>V A1: Titel (<strong>BG</strong>ETF): Grundsätze der Prävention<br />

TRGS 555: Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten, Inhalt<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -90-


Inhaltsverzeichnis<br />

Elektromaschinenbau 1<br />

Baustelle 1<br />

Arbeiten an elektrischen Anlagen, Betriebsmittel 1<br />

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel, "Benachbarte .... Teile<br />

abdecken ...." 1<br />

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel, "Erden und Kurzschließen" 2<br />

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel, "Freischalten" 3<br />

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel, "Gegen Wiedereinschalten sichern" 4<br />

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel, "Spannungsfreiheit feststellen" 5<br />

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel, allgemein 6<br />

Elektrische Anlagen, Freigabe zu Arbeit 8<br />

Arbeiten auf Bau-, und Montagestellen 9<br />

Baustelle, Beleuchtung 9<br />

Baustelle, Leitung und Aufsicht 10<br />

Baustelle, Wetterschutz 11<br />

Brandschutz 12<br />

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel, Arbeiten in der Nähe aktiver Teile 13<br />

Arbeiten auf erhöhtem Stand 15<br />

Behelfsgerüste 15<br />

Fahrgerüste, hier gemeint fahrbare Arbeitsbühnen nach DIN 4422, Teil 1 16<br />

Flurförderzeuge, kraftbetrieben (Gabelstapler) 17<br />

Gerüste 18<br />

Hebebühne, fahrbare Hubarbeitsbühnen 19<br />

Hebebühne, Hubarbeitsbühne 20<br />

Leitern und Tritte 22<br />

Be- und Entladen 23<br />

Kraftfahrzeuge 23<br />

Betreiben 25<br />

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf Baustellen 25<br />

Montage 26<br />

Handbohrmaschine, Bohrhammer 26<br />

Seite -I-


Inhaltsverzeichnis<br />

Handwerkzeuge 27<br />

Zwangshaltungen 29<br />

Transportarbeit 30<br />

Flurförderzeuge 30<br />

Heben und Tragen von Lasten 31<br />

Kraftfahrzeuge 32<br />

Krane 34<br />

Stetigförderer 35<br />

Verkehrswege 36<br />

Umgang mit Gefahrstoffen 38<br />

Flüssiggas; Kleininstallation 38<br />

Gefahrstoffe, allgemein 39<br />

Büro 42<br />

Büroarbeit und Bildschirmarbeit 42<br />

Arbeitsplätze: Arbeits-/Sozialräume 42<br />

Bildschirmarbeitsplätze 44<br />

Elektrowerkstatt / Lager 46<br />

Prüfen, Bohren, Schleifen, Material ein- und auslagern 46<br />

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel, Prüftafel Elektrowerkstatt 46<br />

Regale, Kleininstallation 47<br />

Schleifbock 48<br />

Tischbohrmaschine, Ständerbohrmaschine 49<br />

gesamter Betrieb 50<br />

alle Arbeiten im Betrieb 50<br />

Arbeitsplätze: Arbeits-/Sozialräume 50<br />

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel, allgemein 52<br />

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel, Prüfung 54<br />

Verkehrswege 55<br />

Sicherheitsorganisation 57<br />

Arbeitsschutzausschuss (ASA) 57<br />

Seite -II-


Inhaltsverzeichnis<br />

Beschaffung technischer Arbeitsmittel 58<br />

Brandschutz 59<br />

Erste Hilfe 60<br />

Fremdfirmen 61<br />

Persönliche Schutzausrüstung (PSA) 62<br />

Pflichtenübertragung auf Vorgesetzte 63<br />

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung 64<br />

Sicherheitsbeauftragte 65<br />

Unterweisungen der Mitarbeiter 66<br />

Vorsorgeuntersuchung 67<br />

Kundenanlage 68<br />

Fehlerdiagnose 68<br />

Kundendienst, Service 69<br />

Kraftfahrzeuge 69<br />

Verkaufsraum Elektroartikel 71<br />

Beratung, Verkauf, Reparaturannahme 71<br />

Elektrische Geräte, Reparaturannahme 71<br />

Leitern und Tritte 72<br />

Leuchtenvorführstand 73<br />

Leuchtmittelprüfgerät 74<br />

Werkstatt 75<br />

Bedienen, Einrichten, Überwachen 75<br />

Handschere, Zurechtschneiden von Isoliermaterial 75<br />

Einlegen von Wicklung, Verschließen mit Nutzverschlußstreifen 76<br />

Stator, Rotor 76<br />

Mechanische und elektrotechnische Arbeiten 77<br />

Abreißvorrichtung 77<br />

Ausbrennöfen, Entisolieröfen 78<br />

Auswuchtmaschine 79<br />

Elektromagnetische Felder 80<br />

Seite -III-


Inhaltsverzeichnis<br />

Handlötarbeitsplatz 81<br />

Induktive Erwärmung 83<br />

Wickelmaschine 84<br />

Montage und Demontage 85<br />

Asbest, asbesthaltiger Staub 85<br />

Entisolieren von Motoren, thermisches Handverfahren 86<br />

Handwerkzeuge 87<br />

Prüfen 89<br />

Probelauf von Motoren 89<br />

Tränken, Trocknen 90<br />

Trocknen von Tränklacken und Beschichtungsstoffen 90<br />

Seite -IV-

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