Gefährdungsbeurteilung - Die BG ETEM
Gefährdungsbeurteilung - Die BG ETEM
Gefährdungsbeurteilung - Die BG ETEM
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<strong>Gefährdungsbeurteilung</strong><br />
Betrieb:<br />
Elektromaschinenbau<br />
Abteilung:<br />
Ersteller:<br />
Erste Beurteilung<br />
vom:<br />
Datum, Unterschrift<br />
Wiederholte Beurteilung<br />
vom:<br />
Datum, Unterschrift<br />
vom:<br />
Datum, Unterschrift<br />
vom:<br />
Datum, Unterschrift<br />
vom:<br />
Datum, Unterschrift<br />
Ersteller: Datum: 17.06.2013
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Baustelle<br />
Arbeiten an elektrischen Anlagen,<br />
Betriebsmittel<br />
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel, "Benachbarte .... Teile<br />
abdecken ...."<br />
Gefährdungen:<br />
Versehentliche Annäherung oder Berührung unter Spannung stehender Teile<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Anweisen, dass benachbarte unter Spannung<br />
stehende Teile möglichst auch freizuschalten sind<br />
Geeignetes Abdeckmaterial muss zur Verfügung<br />
stehen<br />
Erforderliche persönliche Schutzausrüstungen<br />
und Hilfsmittel für das Anbringen der Abdeckungen<br />
bereitstellen<br />
Erstellen einer Betriebsanweisung<br />
Quellen:<br />
<strong>BG</strong>V A3: § 6 Arbeiten an aktiven Teilen: Elektrische Anlagen und Betriebsmittel<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -1-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Baustelle<br />
Arbeiten an elektrischen Anlagen,<br />
Betriebsmittel<br />
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel, "Erden und Kurzschließen"<br />
Gefährdungen:<br />
Bei Verzicht auf diese Maßnahme Gefahr durch Beeinflussungsspannungen, Ersatzstromerzeugern,<br />
versehentliches Wiedereinschalten, Restspannungen durch Kapazitäten<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Genügend Erdungs- und Kurzschließgarnituren mit<br />
ausreichendem Querschnitt zur Verfügung stellen (s.<br />
auch VDE 0683 Teil 100).<br />
Für Freileitungen mögl. Einrichtungen beschaffen, die<br />
das Besteigen von Masten entbehrlich machen, z. B.<br />
"Teleskoperden".<br />
Festlegungen für Arbeiten an Kabeln und isolierten<br />
Leitungen im Niederspannungsbereich treffen.<br />
Betriebsanweisung erstellen und die Mitarbeiter<br />
unterweisen<br />
Quellen:<br />
<strong>BG</strong>V A3: § 6 Arbeiten an aktiven Teilen: Elektrische Anlagen und Betriebsmittel<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -2-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Baustelle<br />
Arbeiten an elektrischen Anlagen,<br />
Betriebsmittel<br />
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel, "Freischalten"<br />
Gefährdungen:<br />
Gefährliche Körperströme und Lichtbogenbildung<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Geeignete Einrichtungen zum Freischalten zur<br />
Verfügung stellen, z. B. zum Ziehen von NH-<br />
Sicherungen Sicherungsaufsteckgriff mit Stulpe sowie<br />
Helm mit Gesichtsschutz.<br />
Je nach Anlagenart und Spannungshöhe<br />
organisatorische Regelungen über den Ablauf der<br />
Freischaltung festlegen.<br />
Falls erforderlich, Schaltpersonal ausbilden und<br />
Schaltberechtigung regeln.<br />
Betriebsanweisung erstellen und die Mitarbeiter<br />
unterweisen<br />
Quellen:<br />
<strong>BG</strong>V A3: § 6 Arbeiten an aktiven Teilen: Elektrische Anlagen und Betriebsmittel<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -3-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Baustelle<br />
Arbeiten an elektrischen Anlagen,<br />
Betriebsmittel<br />
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel, "Gegen Wiedereinschalten sichern"<br />
Gefährdungen:<br />
Unbefugtes oder versehentliches Wiedereinschalten<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Einrichtungen für das Sichern gegen Wiedereinschalte<br />
n zur Verfügung stellen, z. B. Schaltverbotsschilder,<br />
Sperrelemente, Vorhängeschloss, etc.<br />
Betriebsanweisung erstellen und die Mitarbeiter<br />
unterweisen<br />
Quellen:<br />
<strong>BG</strong>V A3: § 6 Arbeiten an aktiven Teilen: Elektrische Anlagen und Betriebsmittel<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -4-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Baustelle<br />
Arbeiten an elektrischen Anlagen,<br />
Betriebsmittel<br />
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel, "Spannungsfreiheit feststellen"<br />
Gefährdungen:<br />
Gefährliche Körperströme und Lichtbögen bei Verzicht auf diese Maßnahme, bei Benutzung<br />
ungeeigneter Geräte oder unsachgemäßer Handhabung<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Geeignete Spannungsprüfer zur Verfügung stellen.<br />
Veranlassen, dass Hochspannungsprüfer alle 6 Jahre<br />
geprüft werden<br />
Regelungen treffen, welche Maßnahmen beim<br />
Arbeiten an Kabeln und isolierten Leitungen zu<br />
ergreifen sind, ggf. Kabelschneidgerät<br />
zur Verfügung stellen.<br />
Betriebsanweisung erstellen und die Mitarbeiter<br />
unterweisen<br />
Quellen:<br />
<strong>BG</strong>V A3: § 6 Arbeiten an aktiven Teilen: Elektrische Anlagen und Betriebsmittel<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -5-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Baustelle<br />
Arbeiten an elektrischen Anlagen,<br />
Betriebsmittel<br />
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel, allgemein<br />
Gefährdungen:<br />
Gefährliche Körperströme,<br />
Lichtbogen,<br />
Brände<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Sicherstellen, dass nur einwandfreie elektrische<br />
Anlagen und Betriebsmittel benutzt werden.<br />
Errichten, Warten, Reparieren und Instandsetzen unter<br />
Beachtung der einschlägigen VDE-Bestimmungen und<br />
der Unfallverhütungsvorschrift "Elektrische Anlagen<br />
und Betriebsmittel" (<strong>BG</strong>V A3) nur durch eine<br />
Elektrofachkraft bzw. unter Leitung und Aufsicht einer<br />
Elektrofachkraft.<br />
Regelmäßige Prüfung der elektrischen Anlagen und<br />
Betriebsmittel organisieren.<br />
Empfohlene Prüffristen siehe Tabelle 1a<br />
aus der <strong>BG</strong>V A3 §5.<br />
Ortsveränderliche Betriebsmittel (z. B.<br />
Handbohrmaschinen, Handleuchten) müssen für den<br />
jeweiligen Einsatzzweck geeignet sein.<br />
Sicherstellen, dass Zugänge zu elektrischen<br />
Betriebsstätten und Verteilungen stets freigehalten<br />
werden, Kennzeichnen kann sinnvoll sein.<br />
Beschäftigte über die Gefahren des elektrischen<br />
Stromes und die sichere Handhabung elektrischer<br />
Betriebsmittel (Betriebsanweisung) unterweisen<br />
(Prüfliste).<br />
In leitfähigen engen Räumen sind besondere<br />
Maßnahmen nach <strong>BG</strong>I 594 erforderlich.<br />
Auf Baustellen nur elektrische Betriebsmittel<br />
verwenden, die den Anforderungen (<strong>BG</strong>I 608)<br />
entsprechen.<br />
Quellen:<br />
<strong>BG</strong>I/GUV-I 600: Auswahl und Betrieb ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach<br />
Einsatzbedingungen, Titel<br />
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -6-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Baustelle<br />
Arbeiten an elektrischen Anlagen,<br />
Betriebsmittel<br />
Quellen:<br />
<strong>BG</strong>I/GUV-I 608: Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Bau- und<br />
Montagestellen, Titel<br />
<strong>BG</strong>I 594: Einsatz von elektrischen Betriebsmitteln bei erhöhter elektrischer Gefährdung, Titel<br />
<strong>BG</strong>V A3: Titelseite: Elektrische Anlagen und Betriebsmittel<br />
<strong>BG</strong>I 548: Elektrofachkräfte, Inhalt<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -7-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Baustelle<br />
Arbeiten an elektrischen Anlagen,<br />
Betriebsmittel<br />
Elektrische Anlagen, Freigabe zu Arbeit<br />
Gefährdungen:<br />
Vereinbarung eines Zeitpunktes für die Freischaltung, es wird mit der Arbeit begonnen, ohne die<br />
Freischaltung abzuwarten, Aufenthalt an oder in der Nähe der bereits wieder unter Spannung<br />
stehenden Anlage<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Regeln, dass die Freigabe zur Arbeit nur durch den<br />
Arbeitsverantwortlichen nach Durchführung der 5<br />
Sicherheitsregeln erfolgen darf.<br />
Falls erforderlich, organisatorische Regelungen über<br />
den Verfahrensablauf für die Freigabe der Arbeitsstelle<br />
treffen.<br />
Meldung der Einschaltbereitschaft nach vollständiger<br />
Räumung der Arbeitsstelle darf ebenfalls nur durch<br />
den Arbeitsverantwortlichen erfolgen.<br />
Quellen:<br />
<strong>BG</strong>V A3: § 6 Arbeiten an aktiven Teilen: Elektrische Anlagen und Betriebsmittel<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -8-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Baustelle<br />
Arbeiten auf Bau-, und Montagestellen<br />
Baustelle, Beleuchtung<br />
Gefährdungen:<br />
Stolpergefahr,<br />
Unsicherheit beim Arbeiten<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Zweckmäßige, blendfreie und für die Arbeitsumgebung<br />
geeignete Leuchten zur Verfügung stellen und<br />
benutzen<br />
Zum Begehen unbeleuchteter Bereiche geeignete<br />
Handleuchten beschaffen und benutzen<br />
Auswahl der Leuchten nach den Anforderungen von<br />
Baustellen, siehe dazu auch<br />
"Elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf Baustellen<br />
"<br />
Quellen:<br />
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), Anhang: 3 Arbeitsbedingungen<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -9-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Baustelle<br />
Arbeiten auf Bau-, und Montagestellen<br />
Baustelle, Leitung und Aufsicht<br />
Gefährdungen:<br />
mangelnde Koordination,<br />
nicht fachgerechte Ausführung der Arbeiten<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Bauarbeiten sind durch fachlich geeignete Vorgesetzte<br />
zu leiten.<br />
Jede Baustelle ist durch einen weisungsbefugten<br />
Aufsichtführenden zu beaufsichtigen,<br />
er muss ausreichende Kenntnisse über die<br />
arbeitssichere Durchführung der Arbeiten besitzen,<br />
der Aufsichtführende muss auf der Baustelle<br />
anwesend sein oder eine verantwortliche Vertretung<br />
benennen.<br />
Wird die Baustelle durch einen Koordinator nach<br />
Baustellenverordung betreut?<br />
Gibt es einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan<br />
und wird dieser eingehalten?<br />
Mängel müssen unverzüglich beseitigt werden.<br />
Für Abbrucharbeiten muss eine schriftliche<br />
Abbruchanweisung auf der Baustelle vorliegen.<br />
Für Montagearbeiten muss eine schriftliche<br />
Montageanweisung auf der Baustelle vorliegen, die<br />
alle erforderlichen sicherheitstechnischen Angaben<br />
enthält. Auf die Schriftform kann verzichtet werden,<br />
wenn für die jeweilige Montage besondere<br />
sicherheitstechnische Angaben nicht erforderlich sind.<br />
Quellen:<br />
<strong>BG</strong>I 544: Metallbau-Montagearbeiten, Titel<br />
<strong>BG</strong>V C22: Bauarbeiten, § 20, Untersuchung des baulichen Zustandes, Abbruchanweisung<br />
<strong>BG</strong>V C22: Bauarbeiten, § 4, Leitung, Aufsicht und Mängelmeldung<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -10-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Baustelle<br />
Arbeiten auf Bau-, und Montagestellen<br />
Baustelle, Wetterschutz<br />
Gefährdungen:<br />
Niederschlag,<br />
Zugluft,<br />
Kälte,<br />
Sonneneinstrahlung,<br />
Ozonbelastung,<br />
UV-Strahlung<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Wetterschutzkleidung ggf. Wetterschutzüberdachung<br />
(z. B. Zelt) zur Verfügung stellen<br />
Rohbauten gegen Witterungseinfluss und Zugluft<br />
abdichten, ggf. beheizen<br />
Sonnenschutz zur Verfügung stellen<br />
Quellen:<br />
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), Anhang: 5 Ergänzende Anforderungen an besondere<br />
Arbeitsstätten<br />
<strong>BG</strong>V A1: § 23 (<strong>BG</strong>ETF) Maßnahmen gegen Einflüsse des Wettergeschehens: Grundsätze der<br />
Prävention<br />
<strong>BG</strong>V A1: § 29 (<strong>BG</strong>ETF) Bereitstellung: Grundsätze der Prävention<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -11-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Baustelle<br />
Arbeiten auf Bau-, und Montagestellen<br />
Brandschutz<br />
Gefährdungen:<br />
Verbrennungen durch Feuer,<br />
Vergiftungen durch Brandgase und Brandrauche<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Vorbeugenden Brandschutz organisieren<br />
.<br />
Mitarbeiter in den Grundprinzipien des Brandlöschens<br />
unterweisen.<br />
Beschäftigte benennen, die für den Fall eines Brandes<br />
Aufgaben der Brandbekämpfung und die Evakuierung<br />
von Personen übernehmen.<br />
<strong>Die</strong> erforderliche Anzahl an Feuerlöschern<br />
bereitstellen - mindestens einen Löscher pro Etage.<br />
Feuerlöscher gut sichtbar und leicht erreichbar<br />
bereithalten, Standort mit Brandschutzzeichen<br />
kennzeichnen.<br />
Feuerlöscher mindesten alle zwei Jahre prüfen lassen.<br />
Alarmplan für den Brandfall aufstellen.<br />
Maßnahmen gegen Entstehungsbrände treffen.<br />
Brandlasten begrenzen, Zündquellen vermeiden.<br />
Fluchtwege freihalten und kennzeichnen.<br />
Quellen:<br />
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), § 10: Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen<br />
<strong>BG</strong>I 560: Arbeitssicherheit durch vorbeugenden Brandschutz, Titel<br />
<strong>BG</strong>R 133: Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern, Titel<br />
<strong>BG</strong>V A1: Titel (<strong>BG</strong>ETF): Grundsätze der Prävention<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -12-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Baustelle<br />
Arbeiten auf Bau-, und Montagestellen<br />
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel, Arbeiten in der Nähe aktiver Teile<br />
Gefährdungen:<br />
Gefährliche Körperströme und Lichtbögen durch unbeabsichtigte Bewegungen,<br />
unkontrollierte Annäherung mit Werkzeug oder Material,<br />
Schaltfeldverwechslung, unzureichende Kennzeichnung des Arbeitsbereiches,<br />
Abdeckmaterial steht nicht zur Verfügung oder wird nicht benutzt,<br />
Ausführen ungeplanter Arbeiten<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender Teile (<br />
Prüfliste) liegt vor, wenn eine Person mit Körperteilen<br />
oder Werkzeug in die Annäherungszone<br />
(s. Tabelle 4 / <strong>BG</strong>V A3; bisherige V<strong>BG</strong> 4)<br />
gelangt (bis 1 kV : 1 m, über 1 kV - 110 kV : 3 m).<br />
<strong>Die</strong> in Klammern gesetzten Abstände sind auch bei<br />
Bauarbeiten einzuhalten, die von Laien in der Nähe<br />
spannungführender Teile ausgeführt werden<br />
Beschäftigte anweisen (Betriebsanweisung<br />
), die Rangfolge der Schutzmaßnahmen zu beachten:<br />
1. Freischalten<br />
2. Abdecken, Abschranken<br />
3. Schutz durch Abstand<br />
Das Personal ist in Abhängigkeit der auszuführenden<br />
Arbeiten und der durchgeführten Schutzmaßnahmen<br />
auszuwählen<br />
Bereitstellung geeigneter Schutzvorrichtungen<br />
(Isolierplatten, Absperrmaterial, Abdecktücher,<br />
Isolierschläuche)<br />
Veranlassen, dass der Arbeitsbereich vor<br />
Arbeitsbeginn von dem Anlagenverantwortlichen gem.<br />
<strong>BG</strong>I 758 gekennzeichnet wird<br />
Material zur Kennzeichnung der Arbeitsstelle<br />
bereitstellen<br />
Anlagen ggf. mit einem sicheren Standort ausrüsten, z.<br />
B. Masttransformatorenstationen mit Podesten<br />
In Unterweisungen den Beschäftigten die<br />
erforderlichen Maßnahmen spannungs- und<br />
anlagenbezogen erläutern sowie die einzuhaltenden<br />
Schutzabstände vermitteln<br />
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -13-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Baustelle<br />
Arbeiten auf Bau-, und Montagestellen<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Hinweis: Das Anbringen von Abdeckungen an unter<br />
Spannung stehenden Teilen ist "Arbeiten unter<br />
Spannung"<br />
Quellen:<br />
<strong>BG</strong>V A3: § 7 Arbeiten in der Nähe aktiver Teile: Elektrische Anlagen und Betriebsmittel<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -14-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Baustelle<br />
Arbeiten auf erhöhtem Stand<br />
Behelfsgerüste<br />
Gefährdungen:<br />
Absturzgefahr durch unzureichende Standsicherheit und Festigkeit<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Behelfsgerüste (z. B. aus Stehleitern und Bohlen) sind<br />
nur für Arbeiten geringen Umfanges bis max. 2 m<br />
Belaghöhe und max. 2,5 m Stützweite zulässig.<br />
Standsichere Unterlage<br />
Belag waagerecht<br />
Mindestens 10 cm Belagüberstand über die äußere<br />
Auflage<br />
Quellen:<br />
<strong>BG</strong>I 548: Elektrofachkräfte, 6 Arbeiten in der Höhe<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -15-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Baustelle<br />
Arbeiten auf erhöhtem Stand<br />
Fahrgerüste, hier gemeint fahrbare Arbeitsbühnen nach DIN 4422, Teil 1<br />
Gefährdungen:<br />
Ab- und Umsturzgefahr durch unzureichenden Aufbau<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Aufbau der fahrbaren Arbeitsbühne nach<br />
Aufbauanleitung des Herstellers (z. B. mind. 2<br />
Aussteifungen je Ebene, maximale Gerüsthöhe<br />
beachten)<br />
Aufbau- und Verwendungsanleitung muss vor Ort<br />
vorhanden sein!<br />
Fahrbare Gerüste normgerecht aufbauen (siehe DIN<br />
EN 12811 und DIN 4420):<br />
z. B. max. Belaghöhe von dem 4-fachen der kleinsten<br />
Breite in Innenräumen und dem 3-fachen der kleinsten<br />
Breite im Freien (maximale Aufbauhöhen sind im<br />
Allgemeinen in Innenräumen 12 m und im Freien 8 m)<br />
einhalten,<br />
stets mit unverlierbaren und feststellbaren Rollen,<br />
Benutzung ist nur zulässig, wenn das Gerüst<br />
festgebremst ist.<br />
Aufstiege müssen grundsätzlich innenliegend sein,<br />
möglichst in Form von Treppen.<br />
Kennzeichnung am Gerüst anbringen.<br />
Verfahren des Gerüstes nur zulässig, wenn sich keine<br />
Personen auf dem Gerüst aufhalten.<br />
Quellen:<br />
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Anhang 2: Mindestvorschriften zur Verbesserung der<br />
Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Benutzung von Arbeitsmitteln<br />
TRBS 2111 Teil 1: Mechanische Gefährdungen - Maßnahmen zum Schutz vor kontrolliert<br />
bewegten ungeschützten Teilen, Titel<br />
<strong>BG</strong>I 663 - Handlungsanleitung für den Umgang mit Arbeits- und Schutzgerüsten, Titel<br />
<strong>BG</strong>V C22: Bauarbeiten, § 7 Arbeitsplätze<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -16-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Baustelle<br />
Arbeiten auf erhöhtem Stand<br />
Flurförderzeuge, kraftbetrieben (Gabelstapler)<br />
Gefährdungen:<br />
Verletzungen und Gesundheitsgefahren durch schadhafte Flurförderzeuge und unsachgemäße<br />
Benutzung, Absturz, Umkippen, <strong>Die</strong>selmotoremissionen<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Objekt "Beschaffung technischer Arbeitsmittel" ist<br />
beachtet.<br />
Technische Anforderungen nach <strong>BG</strong>I 603, Kapitel 3 - 8<br />
sind erfüllt.<br />
Bei Einsatz von <strong>Die</strong>selstaplern: Objekt<br />
"Fahrzeuge in geschlossenen Räumen;<br />
<strong>Die</strong>selmotoremissionen" ist beachtet.<br />
Schriftliche Beauftragung ist erfolgt.<br />
Betriebsanweisung ist erstellt.<br />
Mitarbeiter werden anhand der Betriebsanweisung<br />
unterwiesen;<br />
Unterweisungshilfe: <strong>BG</strong>I 603 "Leitfaden für den<br />
Umgang mit Gabelstaplern";<br />
Unterweisung wird dokumentiert.<br />
Tägliche Einsatzprüfung gemäß Prüfliste<br />
findet statt.<br />
Regelmäßige Prüfung durch befähigte Person findet<br />
statt.<br />
Quellen:<br />
<strong>BG</strong>V D27: Flurförderzeuge, Titelseite<br />
<strong>BG</strong>G 925: Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und<br />
Fahrerstand, Titel<br />
PL 010: Innerbetriebliche Transportmittel - Flurförderzeuge - (Bau und Ausrüstung)<br />
PL 011: Innerbetriebliche Transportmittel - Flurförderzeuge - (Betrieb)<br />
<strong>BG</strong>I 603: Leitfaden für den Umgang mit Gabelstaplern, Titel<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -17-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Baustelle<br />
Arbeiten auf erhöhtem Stand<br />
Gerüste<br />
Gefährdungen:<br />
Absturz wegen unzureichender Standsicherheit, fehlendem Seitenschutz oder unvollständigen<br />
Bodenbelägen<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Gerüste unter sachkundiger Aufsicht aufbauen bzw.<br />
aufbauen lassen.<br />
Für nicht in Regelausführung errichtete Gerüste ist ein<br />
statischer Nachweis zu erbringen.<br />
Kennzeichnung des Gerüstes:<br />
- maximale Belastungsmöglichkeiten<br />
- Gerüstgruppe<br />
- Nutzgewicht und<br />
- Ersteller.<br />
Nicht einsatzbereite Gerüste oder Teile von Gerüsten<br />
sind mit dem Verbotszeichen "Zutritt verboten" zu<br />
kennzeichnen und angemessen abzusperren<br />
(Betriebssicherheitsverordnung Anhang 2, Punkt<br />
5.2.5).<br />
Standsicherheit des Untergrundes und formschlüssige<br />
Verankerung an festen Bauteilen gewährleisten.<br />
Tragfähigkeit und sichere Auflagepunkte der<br />
Gerüstbeläge beachten.<br />
Zugänge und Aufstiege sicher gestalten.<br />
Dreiteiliger Seitenschutz ist notwendig:<br />
- bei Absturzhöhen größer als 2 m und<br />
- wenn der Abstand zwischen Gerüst und Bauwerk<br />
größer als 30 cm ist.<br />
Arbeits- und Betriebssicherheit des Gerüstes muss<br />
durch den Gerüstbenutzer gewährleistet werden.<br />
Quellen:<br />
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Anhang 2: Mindestvorschriften zur Verbesserung der<br />
Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Benutzung von Arbeitsmitteln<br />
<strong>BG</strong>I 663 - Handlungsanleitung für den Umgang mit Arbeits- und Schutzgerüsten, Titel<br />
<strong>BG</strong>V C22: Bauarbeiten, § 12, Absturzsicherungen<br />
<strong>BG</strong>V C22: Bauarbeiten, § 6, Standsicheriheit und Tragfähigkeit<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -18-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Baustelle<br />
Arbeiten auf erhöhtem Stand<br />
Hebebühne, fahrbare Hubarbeitsbühnen<br />
Gefährdungen:<br />
Umkipp- und Quetschgefahr<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Der Auftrag zur selbständigen Bedienung der<br />
Hubarbeitsbühne muss schriftlich erteilt werden, der<br />
Bediener muss die Befähigung nachgewiesen haben (<br />
<strong>BG</strong>R 500).<br />
Betriebsanweisung erstellen,<br />
Beschäftigte darüber unterweisen<br />
Bei Arbeiten in der Nähe oder an unter Spannung<br />
stehenden Teilen nur ausreichend isolierte<br />
Arbeitsbühnen einsetzen.<br />
jährlich mind. 1x durch Sachkundigen prüfen lassen<br />
<strong>BG</strong>G 945 (Bescheinigung im Prüfbuch <strong>BG</strong>G 945-1)<br />
Quellen:<br />
<strong>BG</strong>R 500: Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2.10 : Betreiben von Hebebühnen, Inhalt<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -19-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Baustelle<br />
Arbeiten auf erhöhtem Stand<br />
Hebebühne, Hubarbeitsbühne<br />
Gefährdungen:<br />
Quetsch- und Scherstellen, Lastabsturz, Umkippen<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
<strong>Die</strong> <strong>BG</strong>R 500 Kapitel 2.10 wird beachtet.<br />
<strong>Die</strong> besonderen Bestimmungen für den Einsatz von<br />
Hubarbeitsbühnen werden beachtet.<br />
<strong>Die</strong> zur Bedienung befugten Mitarbeiter sind<br />
mindestens 18 Jahre alt. Sie sind schriftlich beauftragt.<br />
<strong>Die</strong> Bediener der Hubarbeitsbühne sind nach dem<br />
DGUV-Grundsatz 966 ausgebildet.<br />
<strong>Die</strong> Bediener der Hebebühne wurden anhand der<br />
Betriebsanleitung eingewiesen.<br />
<strong>Die</strong> körperliche Eignung der Bediener der<br />
Hubarbeitsbühne wurde durch arbeitsmedizinische<br />
Vorsorgeuntersuchungen festgestellt.<br />
Für die Untersuchungsanlässe und -fristen werden<br />
berücksichtigt:<br />
- die Auswahlkriterien <strong>BG</strong>I 504-30 "Fahr- und Steuerund<br />
Überwachungstätigkeiten" und<br />
- die Auswahlkriterien <strong>BG</strong>I 504-41 "Arbeiten mit<br />
Absturzgefahr".<br />
<strong>Die</strong> Mitarbeiter werden regelmäßig anhand der<br />
Betriebsanleitung der Bühne unterwiesen.<br />
<strong>Die</strong> Unterweisungen sind dokumentiert.<br />
<strong>Die</strong> Bühne wird regelmäßig von einer befähigten<br />
Person (einem Sachkundigen) nach Betriebsanleitung<br />
und <strong>BG</strong>G 945 geprüft.<br />
<strong>Die</strong> Prüfergebnisse sind dokumentiert, z. B. mit einem<br />
Prüfbuch; Mängel sind abgestellt.<br />
Empfehlung für die Prüffrist, wenn in der<br />
Betriebsanleitung nicht genannt: 1 Jahr.<br />
Quellen:<br />
<strong>BG</strong>G 945-1: Prüfbuch für Hebebühnen, Titel<br />
<strong>BG</strong>G 945: Prüfung von Hebebühnen, Titel<br />
<strong>BG</strong>R 500: Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2.10 : Betreiben von Hebebühnen, Titel<br />
<strong>BG</strong>I/GUV-I 504-25: Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem<br />
Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 25 "Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten", Titel<br />
<strong>BG</strong>I/GUV-I 504-41: Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem<br />
Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 41 "Arbeiten mit Absturzgefahr", Titel<br />
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -20-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Baustelle<br />
Arbeiten auf erhöhtem Stand<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -21-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Baustelle<br />
Arbeiten auf erhöhtem Stand<br />
Leitern und Tritte<br />
Gefährdungen:<br />
Absturz, unsachgemäße Benutzung, schadhafte Leitern<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Geeignete Leiterarten und Tritte mit Stufen, Haltegriff<br />
oder Haltebügel werden zur Verfügung gestellt.<br />
<strong>Die</strong> TRBS 2121 Teil 2 Nr. 4.1 sind beachtet.<br />
Betriebsanleitungen sind an den Leitern angebracht.<br />
Für die Benutzung von Leitern wird die<br />
TRBS 2121 Teil 2 Nr. 4.2 beachtet.<br />
Leitern werden nur für Arbeiten geringen Umfanges<br />
eingesetzt, siehe <strong>BG</strong>I 521 Nr. 2.1.2.<br />
Können die vorgesehenen Arbeiten von Leitern nicht<br />
sicher ausgeführt werden, werden Arbeitsbühnen oder<br />
Gerüste zur Verfügung gestellt.<br />
Mitarbeiter sind unterwiesen<br />
- anhand der Frageliste in der <strong>BG</strong>I 521 und des<br />
Testbogens Nr. 14,<br />
- betriebsfremde Leitern besonders sorgfältig prüfen,<br />
- schadhafte Leitern nicht benutzen.<br />
Leitern sind regelmäßig von beauftragten Personen<br />
geprüft; Mängel sind beseitigt.<br />
Schadhafte Leitern werden SOFORT unbrauchbar<br />
gemacht oder zur fachgerechten Reparatur gegeben.<br />
Eine Liste der Leitern wird geführt.<br />
Empfehlung für die Prüffrist: 1 Jahr.<br />
Mechanische Leitern werden regelmäßig von einer<br />
befähigten Person (einem Sachkundigen) geprüft. <strong>Die</strong><br />
Prüfungergebnisse sind dokumentiert.<br />
Empfehlung für die Prüffrist wenn in der<br />
Betriebsanleitung nicht genannt: 1 Jahr.<br />
Quellen:<br />
TRBS 1203: Befähigte Personen, Titel<br />
ABL 014: Umgang mit Leitern, Titel<br />
HK 010: Betriebsanleitung für Anlegeleitern<br />
HK 011: Betriebsanleitung für Stehleitern<br />
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Titel<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -22-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Baustelle<br />
Be- und Entladen<br />
Kraftfahrzeuge<br />
Gefährdungen:<br />
mangelhafte Betriebs- und Verkehrssicherheit, rutschende Ladung, Fehlverhalten im<br />
Straßenverkehr;<br />
Abspringen aus dem Führerhaus, von der Ladefläche oder der Ladebordwand.<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Kraftfahrzeuge sind vorschriftsmäßig ausgestattet;<br />
siehe Prüfliste Nr. 22.<br />
<strong>Die</strong> Fahrzeuge haben feste Einbauten für Werkzeuge<br />
und Material.<br />
Kombis haben eine feste, trennende Einrichtung<br />
zwischen Fahrer- und Laderaum, z. B. Gitter, Netz<br />
oder Wand.<br />
Einrichtungen zur Ladungssicherung wie Zurrösen<br />
sind vorhanden.<br />
Zurrmaterial ist vorhanden.<br />
LKW mit Hubladebühnen (Ladebordwänden):<br />
Tritte und Griffe zum Auf-/Absteigen von den<br />
Ladeflächen der LKW sind angebracht.<br />
<strong>Die</strong> Fahrer sind entsprechend dem Nachweis ihrer<br />
Befähigung beauftragt.<br />
<strong>Die</strong> Fortbildungen nach dem Berufskraftfahrer-<br />
Qualifikationsgesetz (BKrFQG) werden fristgerecht<br />
durchgeführt.<br />
Den Fahrern wird ein Fahrsicherheitstraining<br />
angeboten.<br />
Festgelegt ist, welchen Fahrern Schutzschuhe zur<br />
Verfügung gestellt werden.<br />
Allen Fahrern von LKW mit Ladebordwänden werden<br />
Schutzschuhe zur Verfügung gestellt.<br />
Betriebsanweisung(en) ist (sind) erstellt. Muster:<br />
Führen von Fahrzeugen und Hubladebühnen<br />
(Ladebordwänden)<br />
Fahrer werden unterwiesen. Grundlagen sind:<br />
- Betriebsanweisung(en),<br />
- Merkblatt T 17 und Prüfliste Nr. 22.<br />
Weitere Inhalte sind:<br />
- Der technische Zustand ist täglich vor Beginn der<br />
Fahrt zu prüfen.<br />
- Aus dem Fahrerhaus, von der Ladefläche oder der<br />
Ladebordwand darf nicht abgesprungen werden.<br />
- Schutzschuhe tragen.<br />
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -23-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Baustelle<br />
Be- und Entladen<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Fahrer werden anhand der <strong>BG</strong>I 649 zur<br />
Ladungssicherung unterwiesen; siehe auch Plakat<br />
P006.<br />
Weitere Inhalte:<br />
- Ladung immer sichern, Einrichtungen und<br />
Zurrmaterial nutzen.<br />
- Zurr- und Anschlagpunkte des Fahrzeuges zur<br />
Sicherung der Ladung nutzen.<br />
- Dachaufbauten und Verzurrmittel zur Befestigung<br />
von Leitern, Rohren u. Ä. auf dem Fahrzeugdach<br />
nutzen.<br />
Kraftfahrzeuge werden nach Betriebsanleitung<br />
gewartet und geprüft.<br />
<strong>Die</strong> jährlichen sicherheitstechnischen Prüfungen nach<br />
der <strong>BG</strong>V D 29 sind durchgeführt.<br />
<strong>Die</strong> <strong>BG</strong>G 916 sind beachtet.<br />
Ladebordwände (Hubladebühnen) werden regelmäßig<br />
von einer befähigten Person geprüft.<br />
<strong>Die</strong> Prüfungen sind dokumentiert, Mängel abgestellt.<br />
Empfehlung, für die Prüffrist, wenn keine Angaben in<br />
der Betriebsanleitung: 1 Jahr.<br />
Prüfplaketten sind an allen Ladebordwänden<br />
vorhanden und unbeschädigt.<br />
Quellen:<br />
<strong>BG</strong>G 916: Prüfung von Fahrzeugen durch Sachkundige, Titel<br />
<strong>BG</strong>V D29: Titelseite: Fahrzeuge<br />
T 017: Führen von Kraftfahrzeugen, Titel<br />
PL 022: Fahrzeuge<br />
TRBS 1203: Befähigte Personen, Titel<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -24-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Baustelle<br />
Betreiben<br />
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf Baustellen<br />
Gefährdungen:<br />
Gefährliche Körperströme, weil Betriebsmittel für den erschwerten Einsatz auf Baustellen nicht<br />
geeignet sind,<br />
weil beschädigte Geräte und Leitungen benutzt werden, weil keine Sichtprüfungen und keine<br />
regelmäßige elektrische Prüfung durchgeführt werden, weil kein besonderer Speisepunkt vorhanden<br />
ist<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Beim Errichten elektrischer Anlagen auf Baustellen ist<br />
DIN VDE 0100 Teil 704 zu beachten<br />
Elektrische Betriebsmittel sind entsprechend <strong>BG</strong>I 608<br />
auszuwählen und zu verwenden<br />
Regelmäßige Prüfung veranlassen: Fehlerstrom-<br />
Schutzeinrichtungen 1 x monatlich, ortsveränderliche<br />
Betriebsmittel alle 3 Monate (Richtwerte).<br />
Es ist eine Betriebsanweisung für die Auswahl von<br />
elektrischen Betriebsmitteln auf Baustellen zu erstellen<br />
Quellen:<br />
<strong>BG</strong>I 594: Einsatz von elektrischen Betriebsmitteln bei erhöhter elektrischer Gefährdung, 3<br />
Maßnahmen zum Schutz gegen elektrischen Schlag<br />
<strong>BG</strong>I/GUV-I 600: Auswahl und Betrieb ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach<br />
Einsatzbedingungen, Titel<br />
<strong>BG</strong>I/GUV-I 608: Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Bau- und<br />
Montagestellen, Titel<br />
<strong>BG</strong>V A3: § 3 Grundsätze: Elektrische Anlagen und Betriebsmittel<br />
<strong>BG</strong>V A3: § 5 Prüfungen: Elektrische Anlagen und Betriebsmittel<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -25-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Baustelle<br />
Montage<br />
Handbohrmaschine, Bohrhammer<br />
Gefährdungen:<br />
Verletzungen durch unbeabsichtigtes Herumdrehen der Maschine, Erfasstwerden durch Bohren mit<br />
Handschuhen, Anbohren von Leitungen<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Auswahl der Maschinen entsprechend ProdSG<br />
(siehe Maschinen, allgemein)<br />
Bohrhämmer und Bohrmaschinen mit Rutschkupplung<br />
beschaffen<br />
Mitarbeiter unterweisen (sichere Handhabung, keine<br />
Handschuhe tragen etc.)<br />
Pläne über Verlauf von Leitungen einsehen,<br />
Leitungssuchgerät einsetzen<br />
Einwirkung durch Vibrationen begrenzen (z. B. tägliche<br />
Einsatzzeiten festlegen)<br />
PSA: Schutzbrille, Gehörschutz zur Verfügung stellen<br />
Quellen:<br />
<strong>BG</strong>R 192: Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz, 1 Anwendungsbereich<br />
<strong>BG</strong>R/GUV-R 194: Benutzung von Gehörschutz, Titel<br />
Neunte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (9. ProdSV)<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -26-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Baustelle<br />
Montage<br />
Handwerkzeuge<br />
Gefährdungen:<br />
Schadhafte oder ungeeignete Werkzeuge<br />
Unsachgemäße Aufbewahrung<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Für die Art der Arbeiten geeignete Werkzeuge werden<br />
zur Verfügung gestellt.<br />
Bei der Beschaffung werden ergonomische<br />
Gesichtspunkte (z. B. bezüglich Gewicht, Griff)<br />
berücksichtigt. Soweit möglich, werden Werkzeuge mit<br />
GS-Prüfzeichen beschafft.<br />
Werkzeuge können geordnet und sicher<br />
aufbewahrt und transportiert werden.<br />
Für die Arbeit auf Baustellen sind feste Taschen zur<br />
Verfügung gestellt, die umgehängt oder am Gürtel<br />
befestigt werden können.<br />
<strong>Die</strong> Werkzeuge werden regelmäßig kontrolliert,<br />
gepflegt und gewartet.<br />
Beschädigte Werkzeuge werden eingezogen und<br />
fachgerecht repariert.<br />
Zum Abisolieren sind geeignete Werkzeuge<br />
vorhanden, insbesondere Kabelmesser mit verdeckter<br />
Schneide und Griffen mit umlaufenderm Wulst gegen<br />
das Abgleiten in Richtung Klinge.<br />
Beim Einsatz von Messern mit feststehender Klinge<br />
werden Schnittschutzhandschuhe zur Verfügung<br />
gestellt.<br />
<strong>Die</strong> Mitarbeiter werden unterwiesen, siehe Testbogen<br />
Nr. 9 oder Merkblatt AB 001.<br />
Weitere Themen sind:<br />
Werkzeuge<br />
- geordnet aufbewahren und transportieren,<br />
- nicht lose in der Kleidung tragen (gilt besonders für<br />
spitze oder scharfe Werkzeuge),<br />
- vor und nach jeder Benutzung auf augenscheinliche<br />
Mängel prüfen,<br />
- nur bestimmungsgemäß einsetzen,<br />
- nicht in Gefahrenbereichen ablegen, z. B. nicht in der<br />
Nähe rotierender Teile oder unter Spannung stehender<br />
elektrischer Anlagen.<br />
- schonend behandeln und regelmäßig pflegen.<br />
Werkzeuge für das Arbeiten unter Spannung getrennt<br />
von anderem Werkzeug aufbewahren,<br />
Scharfe Kanten oder Spitzen (z. B. an<br />
Schraubendrehern oder Messern) mit Schutzkappen<br />
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -27-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Baustelle<br />
Montage<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
sichern,<br />
Messer nicht mit offener Klinge in der Werkzeugtasche<br />
aufbewahren<br />
Schadhafte Werkzeuge unverzüglich austauschen/zur<br />
Reparatur geben.<br />
Quellen:<br />
AB 001: Werkzeug, Titel<br />
ABL 009: Werkzeug, Titel<br />
<strong>BG</strong>I 533: Arbeiten mit Handwerkszeugen, Titel<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -28-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Baustelle<br />
Montage<br />
Zwangshaltungen<br />
Gefährdungen:<br />
Erkrankungen des Muskel- und Skelettsystems durch Zwangshaltungen bei beengten<br />
Raumverhältnissen, häufiges Arbeiten in gebeugter Haltung, auf den Knien und in der Hocke<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Arbeitsplätze mit ausreichendem Bewegungsraum zur<br />
Verfügung stellen (Abmessung mindestens 1,50 m *<br />
1,00 m)<br />
Für regelmäßige Arbeiten auf den Knien oder in Hocke<br />
geeignete Knieschoner, Unterlagen und Sitzhilfen zur<br />
Verfügung stellen<br />
Unterweisung der Mitarbeiter in Meniskus schonenden<br />
Knie- und Hockhaltungen<br />
Falls erforderlich arbeitsmedizinische Beratung<br />
veranlassen<br />
Rückenschule und arbeitsmedizinische Beratung<br />
anbieten<br />
Verfahren der <strong>BG</strong> zur Erfassung und Bewertung<br />
körperlicher Arbeit durchführen<br />
Quellen:<br />
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), Titel<br />
<strong>BG</strong>I 523: Mensch und Arbeitsplatz, Titel<br />
Sozialgesetzbuch (SGB VII), § 21 Verantwortung des Unternehmers, Mitwirkung der Versicherten<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -29-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Baustelle<br />
Transportarbeit<br />
Flurförderzeuge<br />
Gefährdungen:<br />
Verletzungen und Gesundheitsgefahren durch unsachgemäße Benutzung,<br />
Umkippen des Flurförderzeuges, Absturz und schadhafte Flurförderzeuge;<br />
Anfahren und Überfahren von Personen - Gabelstapler<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Siehe Objekt Flurförderzeuge, kraftbetrieben,<br />
Gabelstapler<br />
Quellen:<br />
<strong>BG</strong>V D27: Flurförderzeuge, Titelseite<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -30-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Baustelle<br />
Transportarbeit<br />
Heben und Tragen von Lasten<br />
Gefährdungen:<br />
Häufiges, zu schweres oder falsches Heben und Tragen<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Hebe- und Tragetätigkeiten werden nach der<br />
Leitmerkmalmethode bewertet;<br />
Geeignete Transport-, Hebe- und Tragehilfen sind<br />
bereitgestellt,<br />
erhöhte Belasungen werden vermieden<br />
Mitarbeiter werden unterwiesen<br />
Unterweisungshilfe rückenschonendes Heben und<br />
Tragen<br />
Unterweisung wird dokumentiert.<br />
Eine arbeitsmedizinische Beratung wird angeboten.<br />
Quellen:<br />
Berufskrankheiten - Verordnung (BKV), Titel<br />
<strong>BG</strong>I 523: Mensch und Arbeitsplatz, Titel<br />
Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV), Titelseite<br />
Mutterschutzgesetz (MuschG), § 4 Weitere Beschäftigungsverbote<br />
<strong>BG</strong>I 582: Transport- und Lagerarbeiten, 1 Gefährdungen...<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -31-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Baustelle<br />
Transportarbeit<br />
Kraftfahrzeuge<br />
Gefährdungen:<br />
mangelhafte Betriebs- und Verkehrssicherheit, rutschende Ladung, Fehlverhalten im<br />
Straßenverkehr;<br />
Abspringen aus dem Führerhaus, von der Ladefläche oder der Ladebordwand.<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Kraftfahrzeuge sind vorschriftsmäßig ausgestattet;<br />
siehe Prüfliste Nr. 22.<br />
<strong>Die</strong> Fahrzeuge haben feste Einbauten für Werkzeuge<br />
und Material.<br />
Kombis haben eine feste, trennende Einrichtung<br />
zwischen Fahrer- und Laderaum, z. B. Gitter, Netz<br />
oder Wand.<br />
Einrichtungen zur Ladungssicherung wie Zurrösen<br />
sind vorhanden.<br />
Zurrmaterial ist vorhanden.<br />
LKW mit Hubladebühnen (Ladebordwänden):<br />
Tritte und Griffe zum Auf-/Absteigen von den<br />
Ladeflächen der LKW sind angebracht.<br />
<strong>Die</strong> Fahrer sind entsprechend dem Nachweis ihrer<br />
Befähigung beauftragt.<br />
<strong>Die</strong> Fortbildungen nach dem Berufskraftfahrer-<br />
Qualifikationsgesetz (BKrFQG) werden fristgerecht<br />
durchgeführt.<br />
Den Fahrern wird ein Fahrsicherheitstraining<br />
angeboten.<br />
Festgelegt ist, welchen Fahrern Schutzschuhe zur<br />
Verfügung gestellt werden.<br />
Allen Fahrern von LKW mit Ladebordwänden werden<br />
Schutzschuhe zur Verfügung gestellt.<br />
Betriebsanweisung(en) ist (sind) erstellt. Muster:<br />
Führen von Fahrzeugen und Hubladebühnen<br />
(Ladebordwänden)<br />
Fahrer werden unterwiesen. Grundlagen sind:<br />
- Betriebsanweisung(en),<br />
- Merkblatt T 17 und Prüfliste Nr. 22.<br />
Weitere Inhalte sind:<br />
- Der technische Zustand ist täglich vor Beginn der<br />
Fahrt zu prüfen.<br />
- Aus dem Fahrerhaus, von der Ladefläche oder der<br />
Ladebordwand darf nicht abgesprungen werden.<br />
- Schutzschuhe tragen.<br />
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -32-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Baustelle<br />
Transportarbeit<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Fahrer werden anhand der <strong>BG</strong>I 649 zur<br />
Ladungssicherung unterwiesen; siehe auch Plakat<br />
P006.<br />
Weitere Inhalte:<br />
- Ladung immer sichern, Einrichtungen und<br />
Zurrmaterial nutzen.<br />
- Zurr- und Anschlagpunkte des Fahrzeuges zur<br />
Sicherung der Ladung nutzen.<br />
- Dachaufbauten und Verzurrmittel zur Befestigung<br />
von Leitern, Rohren u. Ä. auf dem Fahrzeugdach<br />
nutzen.<br />
Kraftfahrzeuge werden nach Betriebsanleitung<br />
gewartet und geprüft.<br />
<strong>Die</strong> jährlichen sicherheitstechnischen Prüfungen nach<br />
der <strong>BG</strong>V D 29 sind durchgeführt.<br />
<strong>Die</strong> <strong>BG</strong>G 916 sind beachtet.<br />
Ladebordwände (Hubladebühnen) werden regelmäßig<br />
von einer befähigten Person geprüft.<br />
<strong>Die</strong> Prüfungen sind dokumentiert, Mängel abgestellt.<br />
Empfehlung, für die Prüffrist, wenn keine Angaben in<br />
der Betriebsanleitung: 1 Jahr.<br />
Prüfplaketten sind an allen Ladebordwänden<br />
vorhanden und unbeschädigt.<br />
Quellen:<br />
<strong>BG</strong>G 916: Prüfung von Fahrzeugen durch Sachkundige, Titel<br />
<strong>BG</strong>V D29: Titelseite: Fahrzeuge<br />
T 017: Führen von Kraftfahrzeugen, Titel<br />
PL 022: Fahrzeuge<br />
TRBS 1203: Befähigte Personen, Titel<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -33-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Baustelle<br />
Transportarbeit<br />
Krane<br />
Gefährdungen:<br />
Quetschgefahren durch bewegte Transport- und Arbeitsmittel,<br />
Lastabsturz<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Hebezeuge sind nach Transportaufgabe und<br />
bestimmungsbemäßer Verwendung ausgewählt.<br />
Objekt "Beschaffung technischer Arbeitsmittel" ist<br />
beachtet.<br />
Technische Anforderungen nach MB 013, Kapitel 8.2<br />
sind erfüllt.<br />
Checkliste "Krane" ist beachtet.<br />
Abschließbarer Netzanschlussschalter, Trennschalter<br />
oder Steckvorrichtung ist vorhanden.<br />
Kranführer haben Befähigung nachgewiesen.<br />
Kranführer für ortsveränderliche Krane sind schriftlich<br />
beauftragt.<br />
Betriebsanweisung ist erstellt.<br />
Mitarbeiter werden anhand der Betriebsanweisung<br />
unterwiesen;<br />
Unterweisungshilfe <strong>BG</strong>I 555 "Kranführer"<br />
Unterweisung wird dokumentiert.<br />
Jährliche Prüfung durch Sachkundige wird<br />
durchgeführt;<br />
Prüfbuch wird geführt.<br />
Quellen:<br />
<strong>BG</strong>V D6: Titelseite: Krane<br />
<strong>BG</strong>I 556: Anschläger, Titel<br />
<strong>BG</strong>I 555: Kranführer, Titel<br />
MB 013: Transport im Betrieb, Titel<br />
<strong>BG</strong>G 921: Grundsätze für Auswahl, Unterweisung und Befähigungsnachweis von Kranführern,<br />
Titel<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -34-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Baustelle<br />
Transportarbeit<br />
Stetigförderer<br />
Gefährdungen:<br />
Quetsch- und Scherstellen, Einzugstellen an Umlenkrollen oder -walzen, Kettenrädern oder<br />
Riemenscheiben<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Einzug-, Quetsch- und Scherstellen sind verdeckt oder<br />
verkleidet.<br />
Bei langen Fördereinrichtungen sind Über- bzw.<br />
Durchgänge vorhanden.<br />
<strong>Die</strong> Höchstlängen von Rettungs- und Fluchtwegen<br />
nach ASR A2.3 Nr.5 (2) sind beachtet.<br />
Beim Betrieb wird die <strong>BG</strong>R 500 Kapitel 2.9<br />
beachtet.<br />
Stetigförderer, werden regelmäßig von beaufragten<br />
Personen geprüft; insbesondere die Funktion der Not-<br />
Aus-Einrichtungen.<br />
Fahrbare Traggerüste von Stetigförderern sind<br />
regelmäßig von befähigten Personen (Sachkundigen)<br />
geprüft; siehe <strong>BG</strong>R 500 Kapitel 2.9 Nr. 2.4<br />
.<br />
<strong>Die</strong> Prüfungen sind dokumentiert; Mängel sind<br />
beseitigt.<br />
Empfehlung für die Prüffristen, wenn die<br />
Betriebsanleitung keine Angaben macht: 1 Jahr.<br />
Quellen:<br />
<strong>BG</strong>R 500: Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2.9 : Betreiben von Stetigförderern, Titel<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -35-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Baustelle<br />
Transportarbeit<br />
Verkehrswege<br />
Gefährdungen:<br />
Stürzen, Stolpern, Umknicken, Kollision mit Fahrzeugen<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
<strong>Die</strong> Fußböden sind sicher begehbar.<br />
Stolperstellen sind entschärft:<br />
- Kanten von Ausgleichsstufen sind gekennzeichnet, z.<br />
B. durch Farbwechsel im Bodenbelag.<br />
- Steigungen/Rampen sind erkennbar, z. B. durch<br />
farbliche Kennzeichnung.<br />
- Unebenheiten (> 4 mm) sind beseitigt.<br />
- Hochstehende Teppichkanten sind verklebt oder mit<br />
Abschlussleisten fixiert.<br />
- Kabel und Schläuche liegen nicht auf dem<br />
Fußboden, sondern sind z. B. in der Zwischendecke<br />
verlegt oder von oben zugeführt.<br />
In Bereichen mit erhöhter Rutschgefahr sind<br />
Fußböden nach den <strong>BG</strong>R 181 verlegt.<br />
Gitterroste sind nach den <strong>BG</strong>I 588 gegen Ausheben<br />
oder Verschieben gesichert.<br />
Bei den Abmessungen, Verläufen und<br />
Sicherheitsabständen der Verkehrswege sind die<br />
ArbStättV Anhang Nr. 1.8 und die ASR 17/1,2<br />
beachtet.<br />
Boden- und Wandöffnungen sind durch Geländer oder<br />
Abdeckungen gesichert.<br />
Bei Anordnung und Gestaltung von Türen und Toren<br />
sind die ArbStättV Anhang Nr. 1.7 und die<br />
ASR A1.7 Nr. 4 und 5 beachtet.<br />
<strong>Die</strong> Ausführung von kraftbetätigten Türen und Toren<br />
entspricht außerdem der ArbStättV Anhang Nr. 1.7<br />
Abs. 7 und den ASR A1.7 Nr. 7.<br />
Bei Beschaffenheit und Maßen von Treppen und<br />
Geländern sind die ASR 17/1,2 Nr. 3 beachtet.<br />
Stufenkanten sind deutlich erkennbar.<br />
Ausgetretene oder beschädigte Stufen werden<br />
unverzüglich instandgesetzt.<br />
Bei Feuchtreinigung wird vor Glätte gewarnt.<br />
Außentreppen werden im Winter geräumt und<br />
gestreut.<br />
Begrenzungen von Verkehrswegen in Räumen sind<br />
gekennzeichet<br />
- in Räumen mit Grundflächen über 1000 m² oder<br />
- zum Schutz der Beschäftigten wegen der Nutzung<br />
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -36-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Baustelle<br />
Transportarbeit<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
oder Einrichtung der Räume.<br />
Gefahrstellen mit Stolper- oder Sturzgefahr und<br />
Hindernisse sind nach ASR 17/1,2 Nr. 5<br />
gekennzeichnet.<br />
<strong>Die</strong> Verkehrswege sind ausreichend beleuchtet; siehe<br />
ASR 7/3 Nr. 4 Tabelle Nr. 2.<br />
Bei Ausführung und Einbau von Steigeisen und<br />
Steigleitern sind die ArbStättV Anhang Nr. 1.11 und<br />
die ASR 20 beachtet.<br />
Zu Steigeisen und Steigleitern in Schächten, Behältern<br />
u. Ä. ist die <strong>BG</strong>R 177 beachtet.<br />
<strong>Die</strong> Mitarbeiter werden unterwiesen<br />
- Handläufe von Treppen zu benutzen,<br />
- Rettungswege und Notausgänge immer frei zu<br />
halten,<br />
- Feuerlöscheinrichtungen nicht zu verstellen.<br />
Quellen:<br />
<strong>BG</strong>R 177: Steiggänge für Behälter und umschlossene Räume, Titel<br />
Arbeitsstätten-Richtlinien - Inhalt<br />
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), Titel<br />
<strong>BG</strong>I 588: Merkblatt für Metallroste, Titel<br />
<strong>BG</strong>R 181: Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr, Titel<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -37-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Baustelle<br />
Umgang mit Gefahrstoffen<br />
Flüssiggas; Kleininstallation<br />
Gefährdungen:<br />
Brand- und Explosionsgefahren,<br />
Erstickungsgefahr in engen Räumen<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Betriebsanweisung für den Umgang mit<br />
Flüssiggasanlagen erstellen<br />
Unterweisung der Mitarbeiter<br />
Gasflaschen (> 1 Liter) auf Baustellen nur mit<br />
Sicherheitseinrichtungen gegen<br />
Schlauchbeschädigung verwenden:<br />
- Schlauchbruchsicherung bei Arbeiten über<br />
Erdgleiche (einschließlich frei durchlüfteten<br />
Muffenlöchern)<br />
- Leckgassicherung oder Druckregler mit integrierter<br />
Dichtheitsprüfung und einer Schlauchbruchsicherung<br />
bei Arbeiten unter Erdgleiche<br />
Auf Baustellen dürfen keine Einwegbehälter<br />
verwendet werden<br />
Transport der Gasflaschen mit Fahrzeugen:<br />
- Flaschen im Fahrzeug sichern;<br />
- Verbrauchseinrichtungen müssen entfernt sein;<br />
- Flasche (auch leere) mit Schutzkappe und<br />
Verschlussmutter sichern;<br />
- Transport nur mit offenen Fahrzeugen oder in<br />
Fahrzeugen mit zusätzlicher Zwangsentlüftung (2 x<br />
100 cm²),<br />
(alternativ kurzzeitig auch in anderen geschlossenen<br />
Fahrzeugen gestattet, wenn die Flasche erst bei<br />
Fahrtantritt in das Fahrzeug geladen und am<br />
Fahrtende sofort entladen wird, die Lüftung auf hoher<br />
Stufe arbeitet und das Rauchverbot eingehalten ist)<br />
Quellen:<br />
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), § 5 Explosionsgefährdete Bereiche<br />
<strong>BG</strong>V A1: § 22 (<strong>BG</strong>ETF) Notfallmaßnahmen: Grundsätze der Prävention<br />
<strong>BG</strong>V D34: Verwendung von Flüssiggas, § 10: Maßnahmen gegen Gasaustritt bei<br />
Schlauchbeschädigungen<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -38-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Baustelle<br />
Umgang mit Gefahrstoffen<br />
Gefahrstoffe, allgemein<br />
Gefährdungen:<br />
Gefahrstoff bedingte Gesundheitsgefahren durch Einatmen, Hautkontakt oder physikalisch<br />
chemische Reaktion, je nach Einstufung, Gefährlichkeitsmerkmal und betriebliche<br />
Einsatzbedingungen<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Informationsbeschaffung über Arbeitsstoffe im Betrieb<br />
(Kennzeichnung, Sicherheitsdatenblatt,<br />
Produktinformationen etc. des Herstellers,<br />
Lieferanten).<br />
Eine Prüfung, ob bereits bestehende konkrete<br />
Regelungen (Stand der Technik) vorliegen, ist erfolgt:<br />
Konkrete TRGS (siehe TRGS-Verzeichnis unter<br />
www.baua.de),<br />
<strong>BG</strong>R, <strong>BG</strong>I (siehe www.arbeitssicherheit.de und <strong>BG</strong>I<br />
790-001),<br />
Verfahrens- und stoffspezifische Kriterien (VSK, siehe<br />
TRGS 420) oder Expositionsbeschreibungen der <strong>BG</strong><br />
<strong>ETEM</strong>.<br />
<strong>Die</strong> <strong>Gefährdungsbeurteilung</strong> entsprechend<br />
Gefahrstoffverordnung und TRGS 400<br />
ist durchgeführt (siehe auch Leitfaden der <strong>BG</strong> <strong>ETEM</strong>,<br />
S 017).<br />
Ein Gefahrstoffverzeichnis ist erstellt.<br />
Ein betriebliches Freigabeverfahren für Gefahrstoffe<br />
(Ziel: Reduzierung der Stoffvielfalt im Betrieb) ist<br />
organisiert.<br />
Ein Verfahren zur Substitutionsprüfung (siehe<br />
TRGS 600) ist organisiert und dokumentiert. Es wird<br />
u.a. geprüft, ob möglichst ungefährliche Ersatzstoffe<br />
eingesetzt werden können.<br />
Art und Höhe der Gefährdungen durch Gefahrstoffe in<br />
der Luft am Arbeitsplatz (inhalative Gefährdungen)<br />
sind ermittelt, bewertet und dokumentiert, ggf. sind<br />
Messungen in der Luft am Arbeitsplatz durchgeführt<br />
(eigene orientierende Messung, Messung durch<br />
anerkannte Messstelle oder <strong>BG</strong>, siehe<br />
TRGS 402).<br />
Art und Höhe der Hautgefährdungen durch<br />
TRGS 401).<br />
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -39-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Baustelle<br />
Umgang mit Gefahrstoffen<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
fe (dermale Gefährdungen) sind ermittelt, bewertet und<br />
dokumentiert (siehe TRGS 401).<br />
Besondere Schutzmaßnahmen beim Einsatz<br />
krebserzeugender, fortpflanzungsgefährdender oder<br />
erbgutverändernder Stoffe sind getroffen.<br />
<strong>Die</strong> Rangfolge der Schutzmaßnahmen<br />
ist beachtet (siehe TRGS 500).<br />
Physikalisch-chemische Gefährdungen sind ermittelt,<br />
bewertet und dokumentiert, ein ggf. notwendiges<br />
Explosionsschutzdokument ist erstellt.<br />
Arbeitsplatz- und stoffspezifische Betriebsanweisunge<br />
n und ggf. Hautschutzpläne sind erstellt.<br />
<strong>Die</strong> Mitarbeiter sind unterwiesen (mit Dokumentation,<br />
incl. Unterschrift der unterwiesenen Person). Eine<br />
arbeitsmedizinisch-toxikologische Beratung<br />
(Betriebsarzt) ist sichergestellt.<br />
Ggf. stehen besondere Erste-Hilfe-Einrichtungen (z. B.<br />
Augendusche, Notdusche) zur Verfügung und werden<br />
gepflegt.<br />
Ggf. erforderliche persönliche Schutzausrüstung<br />
(PSA), inkl. Hautschutzmittel wurden fachkundig<br />
ausgewählt und stehen zur Verfügung.<br />
<strong>Die</strong> ggf. notwendige Arbeitsmedizinsche Vorsorge ist<br />
organisiert (siehe ArbMedVV).<br />
Quellen:<br />
<strong>BG</strong>V A1: Titel (<strong>BG</strong>ETF): Grundsätze der Prävention<br />
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Titel<br />
<strong>BG</strong>I/GUV-I 8620: Allgemeine Präventionsleitlinie Hautschutz, Titel<br />
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), Titel<br />
<strong>BG</strong>R 121: Arbeitsplatzlüftung - Lufttechnische Maßnahmen, Titel<br />
<strong>BG</strong>R 189: Benutzung von Schutzkleidung, Titel<br />
<strong>BG</strong>R 192: Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz, Titel<br />
<strong>BG</strong>R 195: Benutzung von Schutzhandschuhen, Titel<br />
S 017: Leitfaden zur <strong>Gefährdungsbeurteilung</strong> nach Gefahrstoffverordnung, Titel<br />
TRGS 400: <strong>Gefährdungsbeurteilung</strong> für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, Titel<br />
TRGS 401: Gefährdung durch Hautkontakt Ermittlung - Beurteilung - Maßnahmen, Titel<br />
TRGS 402: Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen:<br />
Inhalative Exposition, Titel<br />
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -40-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Baustelle<br />
Umgang mit Gefahrstoffen<br />
Quellen:<br />
TRGS 500: Schutzmaßnahmen, Titelseite<br />
TRGS 555: Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten, Titel<br />
TRGS 560: Luftrückführung bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, erbgutverändernden und<br />
fruchtbarkeitsgefährdenden Stäuben, Titel<br />
TRGS 900: Arbeitsplatzgrenzwerte, Titel<br />
TRGS 903: Biologische Grenzwerte, Titel<br />
TRGS 905: Verzeichnis krebserzeugender, erbgutverändernder oder fortpflanzungsgefährdender<br />
Stoffe, Titel<br />
TRGS 906: Verzeichnis krebserzeugender Tätigkeiten oder Verfahren nach § 3 Abs. 2 Nr. 3<br />
GefStoffV, Titel<br />
TRGS 907: Verzeichnis sensibilisierender Stoffe und von Tätigkeiten mit sensibilisierenden<br />
Stoffen, Titel<br />
<strong>BG</strong>I 790-001: <strong>BG</strong>/<strong>BG</strong>IA-Empfehlungen für die <strong>Gefährdungsbeurteilung</strong> nach der<br />
Gefahrstoffverordnung - Allgemeiner Teil, Titel<br />
TRGS 600: Substitution, Titel<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -41-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Büro<br />
Büroarbeit und Bildschirmarbeit<br />
Arbeitsplätze: Arbeits-/Sozialräume<br />
Gefährdungen:<br />
Unzureichende Abmessungen<br />
Unzuträgliches Klima<br />
Psychosoziale Belastungen<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Bei den Abmessungen der Arbeitsräume ist die<br />
ArbStättV Anhang Nr. 1.2 (1) beachtet.<br />
Empfehlung:<br />
Grundfläche mindestens 8 m² - Raumhöhe mindestens<br />
2,50 m; mit Staffelung:<br />
Grundfläche > 50 m² - Raumhöhe mindestens 2,75 m;<br />
Grundfläche >100 m² - Raumhöhe mindestens 3,00 m;<br />
Grundfläche >2000 m² - Raumhöhe mindestens 3,25<br />
m.<br />
Für die Anordnung von Fenstern, Oberlichter und<br />
Lüftungsvorrichtungen ist die ArbStättV Anhang Nr.<br />
1.6, für Fenster und Oberlichter sind die<br />
ASR 7/ 1 beachtet.<br />
Zur Beleuchtung der Arbeitsräume sind die ArbstättV<br />
Anhang Nr. 3.4 sowie die <strong>BG</strong>R 131 Teil 1 und Teil 2<br />
beachtet.<br />
Bei den Bewegungsflächen an Arbeitsplätzen ist die<br />
ArbStättV Anhang Nr. 3.1 beachtet.<br />
Empfehlung: Freie Bewegungsfläche mindestens 1,5<br />
m², Breite mindestens 1 m.<br />
Bei den Lufträumen an Arbeitsplätzen ist die ArbStättV<br />
Anhang Nr. 1.2 (3) beachtet.<br />
Empfehlung für den Mindestluftraum:<br />
je ständig anwesendem Beschäftigten<br />
- bei überwiegend sitzender Tätigkeit 12 m³,<br />
- bei überwiegend nicht sitzender Tätigkeit 15 m³,<br />
- bei schwerer körperlicher Arbeit 18 m³;<br />
je anderer Person, die sich nicht nur vorübergehend<br />
dort aufhält, 10 m³<br />
(z. B. durchschittliche Anzahl der Kunden).<br />
Zur Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnun<br />
g sind die ASR A 1.3 beachtet.<br />
Zur Sicherheitsbeleuchtung und zu optischen<br />
Sicherheitsleitsystemen sind die ASR A3.4/3<br />
beachtet.<br />
Für Atemluft und Raumtemperatur sind die ArbstätttV<br />
ASR 5 und ASR A3.5 beachtet; zum Klima siehe auch<br />
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -42-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Büro<br />
Büroarbeit und Bildschirmarbeit<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
5 beachtet; zum Klima siehe auch <strong>BG</strong>I 7003.<br />
Zu Sitzgelegenheiten sind die ASR 25/1<br />
beachtet.<br />
Ergonomisch günstige Stühle nach Prüfliste<br />
sind zur Vefügung gestellt.<br />
<strong>Die</strong> Funktionen der Stühle wurde den Mitarbeitern<br />
erklärt.<br />
Bei Sozialräumen sind die ArbStättV § 6<br />
Abs. 2 bis 6 und der Anhang Nr. 4.1 beachtet.<br />
Außerdem sind bei Waschräumen die<br />
ASR 35/1-4, bei Toilettenräumen die ASR 37/1<br />
beachtet.<br />
Außerdem sind bei Pausenräumen die<br />
ASR 29/1-4, bei Umkleideräumen die ASR 34/1-5<br />
beachtet.<br />
Beleuchtung und Sicherheitssysteme werden von<br />
beauftragten Personen (Sachkundigen) geprüft.<br />
Empfehlung für Prüffristen:<br />
Beleuchtung 3 Jahre, Sicherheitssysteme 2 Jahre,<br />
Sicherheitsbeleuchtung 1 Jahr.<br />
Quellen:<br />
Arbeitsstätten-Richtlinien - Inhalt<br />
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), Titel<br />
<strong>BG</strong>I 523: Mensch und Arbeitsplatz, Titel<br />
ASR A3.4: Beleuchtung, Titelseite<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -43-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Büro<br />
Büroarbeit und Bildschirmarbeit<br />
Bildschirmarbeitsplätze<br />
Gefährdungen:<br />
psychische Belastungen, Informationsüberlastung, einseitige Körperhaltungen, hohe emotionale<br />
Belastungen, fehlende Anerkennung, Defizite in der Kommunikation, Zeitdruck<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Gespräche über Arbeitszufriedenheit führen,<br />
Beschäftigte motivieren; Führungsverhalten immer<br />
wieder überprüfen<br />
Den Beschäftigten die Vorsorgeuntersuchung (G 37)<br />
nach der Bildschirmarbeitsverordnung anbieten und<br />
ermöglichen<br />
Für Pausen oder wechselnde Tätigkeiten sorgen<br />
Ergonomische, der Arbeitsaufgabe angepasste<br />
Software einsetzen<br />
Vorgaben der Bildschirmarbeitsverordnung<br />
erfüllen<br />
Reflexionen und Blendungen auf den Bildschirmen<br />
vermeiden, z. B. Bildschirmfläche senkrecht zum<br />
Lichteinfall aufstellen. Aussenjalusien, Lamellenstores,<br />
Beleuchtung der Arbeitsaufgabe anpassen.<br />
Flimmerfreie und strahlungsarme Bildschirme<br />
einsetzen, ausreichende Bildschirmgröße (Empfehlung<br />
mindestens 17 Zoll),<br />
Bildschirmgerät bei häufiger Benutzung im zentralen<br />
Blickfeld angeordnen, Sehabstand zum Bildschirm<br />
mindestens etwa 50 cm.<br />
Für ausreichende Zeichengröße, -schärfe, -kontrast<br />
und -helligkeit sorgen<br />
Möglichst dunkle Zeichen auf hellem Grund in der<br />
Anzeige verwenden<br />
<strong>Die</strong> im Arbeitszeitgesetz festgelegte Regelarbeitszeit<br />
und die Ruhepausen einhalten; regelmäßige<br />
Unterbrechung der Bildschirmarbeit durch andere<br />
Tätigkeiten oder durch Kurzpausen einplanen.<br />
Einsatz lärmarmer Arbeitsmittel; wenn erforderlich<br />
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -44-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Büro<br />
Büroarbeit und Bildschirmarbeit<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
räumliche Trennung von Arbeitsplätzen und<br />
Lärmquellen z. B. Drucker, Kopierer<br />
Quellen:<br />
Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV), Titel<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -45-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Elektrowerkstatt / Lager<br />
Prüfen, Bohren, Schleifen, Material ein- und<br />
auslagern<br />
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel, Prüftafel Elektrowerkstatt<br />
Gefährdungen:<br />
gefährliche Körperströme und Störlichtbögen<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Prüfplatz/Prüftafel mit ausreichender Bewegungsfläche<br />
(mind. 1,5 m²) zur Verfügung stellen<br />
Hilfsmittel für Abgrenzung beschaffen, falls Prüfplatz<br />
nicht bereits durch seine Anordnung eindeutig<br />
abgegrenzt ist<br />
Standortisolierung nach VDE 0100 Teil 410 (im<br />
Handbereich liegende geerdete Teile, wie z. B.<br />
Heizkörper, Gas-, Wasserrohre verkleiden oder<br />
abschranken)<br />
Prüftafel über eine Fehlerstrom-Schutzeinrichtung mit<br />
einem Auslösestrom von max. 30 mA betreiben<br />
Eine Not-Aus-Einrichtung muss vorhanden und leicht<br />
erreichbar sein<br />
Schutz gegen Spannungswiederkehr nach vorheriger<br />
Unterbrechung muss gewährleistet sein<br />
Messleitungen mit Berührungsschutz verwenden<br />
Prüfung der Sicherheitseinrichtungen 1 x jährlich<br />
organisieren<br />
Sicherstellen, dass die Prüftafel nur von<br />
Elektrofachkräften betrieben wird (ggf. von anderen<br />
Personen unter Aufsicht)<br />
Betriebsanweisung erstellen und am Prüfplatz<br />
auslegen<br />
Mitarbeiter einmal jährlich aktenkundig unterweisen<br />
Quellen:<br />
<strong>BG</strong>V A3: § 8 Zulässige Abweichungen: Elektrische Anlagen und Betriebsmittel<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -46-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Elektrowerkstatt / Lager<br />
Prüfen, Bohren, Schleifen, Material ein- und<br />
auslagern<br />
Regale, Kleininstallation<br />
Gefährdungen:<br />
Standsicherheit und Tragfähigkeit<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Ausreichende Dimensionierung und geeignete<br />
Aufstellung<br />
Regale gegen Umstürzen geeignet sichern (z. B. durch<br />
Befestigen)<br />
Regalkennzeichnung bei Fachlasten >200 kg bzw.<br />
Feldlasten >1000 kg<br />
Kennzeichnung der zulässigen Fußbodenbelastung<br />
bei Lagerung auf Zwischenböden, Gallerien und<br />
Lagerräumen, unter denen sich andere Räume<br />
befinden<br />
Kleinteile in Behältnisse einlagern<br />
Lagergut und Lagergutabmessungen bei der Auswahl<br />
der Regale beachten<br />
Geeignete Aufstiege zur Verfügung stellen und<br />
benutzen<br />
Sicherheitsabstand zwischen Lagergut und Leuchten<br />
einhalten<br />
Quellen:<br />
<strong>BG</strong>R 234: Lagereinrichtungen und - geräte, 4 Bau und Ausrüstung; Gemeinsame Bestimmungen;<br />
Ausführung<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -47-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Elektrowerkstatt / Lager<br />
Prüfen, Bohren, Schleifen, Material ein- und<br />
auslagern<br />
Schleifbock<br />
Gefährdungen:<br />
Augenverletzungen, Handverletzungen, Einatmen gesundheitsgefährdender Stäube, Lärm<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Objekt "Beschaffung technischer Arbeitsmittel" ist<br />
beachtet.<br />
Technische Anforderungen nach <strong>BG</strong>R 500, Kapitel<br />
2.19, Abschnitt 2 sind erfüllt.<br />
Auswahl und Verwendung der Schleifscheiben nach<br />
<strong>BG</strong>R 500, Kapitel 2.25, Abschnitt 3 ist gewährleistet.<br />
Falls erforderlich werden geprüfte Absauganlagen<br />
oder Industriestaubsauger eingesetzt.<br />
Betriebsanweisung ist erstellt.<br />
Mitarbeiter werden anhand der Betriebsanweisung<br />
unterwiesen;<br />
Unterweisung wird dokumentiert.<br />
Persönliche Schutzausrüstung (Augenschutz<br />
, ggf. Gehörschutz) steht zur Verfügung.<br />
Objekt "Lärm" ist beachtet.<br />
Falls Aluminium bearbeitet wird, sind die<br />
Maßnahmen zum Brand- und Explosionsschutz<br />
beachtet.<br />
Quellen:<br />
<strong>BG</strong>R 109: Schleifen, Bürsten und Polieren von Aluminium, Titel<br />
<strong>BG</strong>R 192: Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz, Titel<br />
<strong>BG</strong>I 543: Schleifer, Titel<br />
<strong>BG</strong>R 500: Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2.19 : Betreiben von Schleifmaschinen, Titel<br />
<strong>BG</strong>R 500: Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2.25: Betreiben von kraftbetriebenen Schleif und<br />
Bürstwerkzeugen, Titel<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -48-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Elektrowerkstatt / Lager<br />
Prüfen, Bohren, Schleifen, Material ein- und<br />
auslagern<br />
Tischbohrmaschine, Ständerbohrmaschine<br />
Gefährdungen:<br />
herumschlagendes Werkstück; Erfassen von Körperteilen, Handschuhen oder Kleidungsstücken<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Auswahl der Maschinen entsprechend ProdSG<br />
(siehe Maschinen, allgemein).<br />
Leicht erreichbaren Notausschalter installieren, z. B.<br />
Fußtaster.<br />
Bohrmaschine an der Werkbank verschrauben.<br />
Betriebsanweisung erstellen und Mitarbeitern<br />
bekanntmachen.<br />
Schutzmaßnahmen beim Umgang mit<br />
Kühlschmierstoffen beachten.<br />
Quellen:<br />
<strong>BG</strong>R 500: Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2.20 : Betreiben von Maschinen der<br />
Metallbearbeitung, 1 Anwendungsbereich<br />
Neunte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (9. ProdSV)<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -49-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
gesamter Betrieb<br />
alle Arbeiten im Betrieb<br />
Arbeitsplätze: Arbeits-/Sozialräume<br />
Gefährdungen:<br />
Unzureichende Abmessungen<br />
Unzuträgliches Klima<br />
Psychosoziale Belastungen<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Bei den Abmessungen der Arbeitsräume ist die<br />
ArbStättV Anhang Nr. 1.2 (1) beachtet.<br />
Empfehlung:<br />
Grundfläche mindestens 8 m² - Raumhöhe mindestens<br />
2,50 m; mit Staffelung:<br />
Grundfläche > 50 m² - Raumhöhe mindestens 2,75 m;<br />
Grundfläche >100 m² - Raumhöhe mindestens 3,00 m;<br />
Grundfläche >2000 m² - Raumhöhe mindestens 3,25<br />
m.<br />
Für die Anordnung von Fenstern, Oberlichter und<br />
Lüftungsvorrichtungen ist die ArbStättV Anhang Nr.<br />
1.6, für Fenster und Oberlichter sind die<br />
ASR 7/ 1 beachtet.<br />
Zur Beleuchtung der Arbeitsräume sind die ArbstättV<br />
Anhang Nr. 3.4 sowie die <strong>BG</strong>R 131 Teil 1 und Teil 2<br />
beachtet.<br />
Bei den Bewegungsflächen an Arbeitsplätzen ist die<br />
ArbStättV Anhang Nr. 3.1 beachtet.<br />
Empfehlung: Freie Bewegungsfläche mindestens 1,5<br />
m², Breite mindestens 1 m.<br />
Bei den Lufträumen an Arbeitsplätzen ist die ArbStättV<br />
Anhang Nr. 1.2 (3) beachtet.<br />
Empfehlung für den Mindestluftraum:<br />
je ständig anwesendem Beschäftigten<br />
- bei überwiegend sitzender Tätigkeit 12 m³,<br />
- bei überwiegend nicht sitzender Tätigkeit 15 m³,<br />
- bei schwerer körperlicher Arbeit 18 m³;<br />
je anderer Person, die sich nicht nur vorübergehend<br />
dort aufhält, 10 m³<br />
(z. B. durchschittliche Anzahl der Kunden).<br />
Zur Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnun<br />
g sind die ASR A 1.3 beachtet.<br />
Zur Sicherheitsbeleuchtung und zu optischen<br />
Sicherheitsleitsystemen sind die ASR A3.4/3<br />
beachtet.<br />
Für Atemluft und Raumtemperatur sind die ArbstätttV<br />
ASR 5 und ASR A3.5 beachtet; zum Klima siehe auch<br />
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -50-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
gesamter Betrieb<br />
alle Arbeiten im Betrieb<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
5 beachtet; zum Klima siehe auch <strong>BG</strong>I 7003.<br />
Zu Sitzgelegenheiten sind die ASR 25/1<br />
beachtet.<br />
Ergonomisch günstige Stühle nach Prüfliste<br />
sind zur Vefügung gestellt.<br />
<strong>Die</strong> Funktionen der Stühle wurde den Mitarbeitern<br />
erklärt.<br />
Bei Sozialräumen sind die ArbStättV § 6<br />
Abs. 2 bis 6 und der Anhang Nr. 4.1 beachtet.<br />
Außerdem sind bei Waschräumen die<br />
ASR 35/1-4, bei Toilettenräumen die ASR 37/1<br />
beachtet.<br />
Außerdem sind bei Pausenräumen die<br />
ASR 29/1-4, bei Umkleideräumen die ASR 34/1-5<br />
beachtet.<br />
Beleuchtung und Sicherheitssysteme werden von<br />
beauftragten Personen (Sachkundigen) geprüft.<br />
Empfehlung für Prüffristen:<br />
Beleuchtung 3 Jahre, Sicherheitssysteme 2 Jahre,<br />
Sicherheitsbeleuchtung 1 Jahr.<br />
Quellen:<br />
Arbeitsstätten-Richtlinien - Inhalt<br />
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), Titel<br />
<strong>BG</strong>I 523: Mensch und Arbeitsplatz, Titel<br />
ASR A3.4: Beleuchtung, Titelseite<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -51-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
gesamter Betrieb<br />
alle Arbeiten im Betrieb<br />
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel, allgemein<br />
Gefährdungen:<br />
Gefährliche Körperströme,<br />
Lichtbogen,<br />
Brände<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Sicherstellen, dass nur einwandfreie elektrische<br />
Anlagen und Betriebsmittel benutzt werden.<br />
Errichten, Warten, Reparieren und Instandsetzen unter<br />
Beachtung der einschlägigen VDE-Bestimmungen und<br />
der Unfallverhütungsvorschrift "Elektrische Anlagen<br />
und Betriebsmittel" (<strong>BG</strong>V A3) nur durch eine<br />
Elektrofachkraft bzw. unter Leitung und Aufsicht einer<br />
Elektrofachkraft.<br />
Regelmäßige Prüfung der elektrischen Anlagen und<br />
Betriebsmittel organisieren.<br />
Empfohlene Prüffristen siehe Tabelle 1a<br />
aus der <strong>BG</strong>V A3 §5.<br />
Ortsveränderliche Betriebsmittel (z. B.<br />
Handbohrmaschinen, Handleuchten) müssen für den<br />
jeweiligen Einsatzzweck geeignet sein.<br />
Sicherstellen, dass Zugänge zu elektrischen<br />
Betriebsstätten und Verteilungen stets freigehalten<br />
werden, Kennzeichnen kann sinnvoll sein.<br />
Beschäftigte über die Gefahren des elektrischen<br />
Stromes und die sichere Handhabung elektrischer<br />
Betriebsmittel (Betriebsanweisung) unterweisen<br />
(Prüfliste).<br />
In leitfähigen engen Räumen sind besondere<br />
Maßnahmen nach <strong>BG</strong>I 594 erforderlich.<br />
Auf Baustellen nur elektrische Betriebsmittel<br />
verwenden, die den Anforderungen (<strong>BG</strong>I 608)<br />
entsprechen.<br />
Quellen:<br />
<strong>BG</strong>I/GUV-I 600: Auswahl und Betrieb ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach<br />
Einsatzbedingungen, Titel<br />
<strong>BG</strong>I/GUV-I 608: Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Bau- und<br />
Montagestellen, Titel<br />
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -52-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
gesamter Betrieb<br />
alle Arbeiten im Betrieb<br />
Quellen:<br />
<strong>BG</strong>I 594: Einsatz von elektrischen Betriebsmitteln bei erhöhter elektrischer Gefährdung, Titel<br />
<strong>BG</strong>V A3: Titelseite: Elektrische Anlagen und Betriebsmittel<br />
<strong>BG</strong>I 548: Elektrofachkräfte, Inhalt<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -53-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
gesamter Betrieb<br />
alle Arbeiten im Betrieb<br />
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel, Prüfung<br />
Gefährdungen:<br />
Gefährliche Körperströme,<br />
Lichtbogen,<br />
Brände<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel vor der ersten<br />
Inbetriebnahme und nach Änderungen und<br />
Instandsetzungen von einer Elektrofachkraft oder unter<br />
Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft prüfen<br />
lassen.<br />
Regelmäßige Prüfung der elektrischen Anlagen und<br />
Betriebsmittel organisieren, z. B. elektrische Anlagen<br />
und ortsfeste Betriebsmittel alle 4 Jahre - ggf. auch<br />
private Geräte (z. B. Kaffeemaschine) einbeziehen.<br />
Für ortsveränderliche Betriebsmittel gilt ein Richtwert<br />
von 6 Monaten - je nach Einsatzort und Fehlerquote<br />
können sich kürzere oder längere Prüffristen ergeben.<br />
Quellen:<br />
<strong>BG</strong>V A3: § 5 Prüfungen: Elektrische Anlagen und Betriebsmittel<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -54-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
gesamter Betrieb<br />
alle Arbeiten im Betrieb<br />
Verkehrswege<br />
Gefährdungen:<br />
Stürzen, Stolpern, Umknicken, Kollision mit Fahrzeugen<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
<strong>Die</strong> Fußböden sind sicher begehbar.<br />
Stolperstellen sind entschärft:<br />
- Kanten von Ausgleichsstufen sind gekennzeichnet, z.<br />
B. durch Farbwechsel im Bodenbelag.<br />
- Steigungen/Rampen sind erkennbar, z. B. durch<br />
farbliche Kennzeichnung.<br />
- Unebenheiten (> 4 mm) sind beseitigt.<br />
- Hochstehende Teppichkanten sind verklebt oder mit<br />
Abschlussleisten fixiert.<br />
- Kabel und Schläuche liegen nicht auf dem<br />
Fußboden, sondern sind z. B. in der Zwischendecke<br />
verlegt oder von oben zugeführt.<br />
In Bereichen mit erhöhter Rutschgefahr sind<br />
Fußböden nach den <strong>BG</strong>R 181 verlegt.<br />
Gitterroste sind nach den <strong>BG</strong>I 588 gegen Ausheben<br />
oder Verschieben gesichert.<br />
Bei den Abmessungen, Verläufen und<br />
Sicherheitsabständen der Verkehrswege sind die<br />
ArbStättV Anhang Nr. 1.8 und die ASR 17/1,2<br />
beachtet.<br />
Boden- und Wandöffnungen sind durch Geländer oder<br />
Abdeckungen gesichert.<br />
Bei Anordnung und Gestaltung von Türen und Toren<br />
sind die ArbStättV Anhang Nr. 1.7 und die<br />
ASR A1.7 Nr. 4 und 5 beachtet.<br />
<strong>Die</strong> Ausführung von kraftbetätigten Türen und Toren<br />
entspricht außerdem der ArbStättV Anhang Nr. 1.7<br />
Abs. 7 und den ASR A1.7 Nr. 7.<br />
Bei Beschaffenheit und Maßen von Treppen und<br />
Geländern sind die ASR 17/1,2 Nr. 3 beachtet.<br />
Stufenkanten sind deutlich erkennbar.<br />
Ausgetretene oder beschädigte Stufen werden<br />
unverzüglich instandgesetzt.<br />
Bei Feuchtreinigung wird vor Glätte gewarnt.<br />
Außentreppen werden im Winter geräumt und<br />
gestreut.<br />
Begrenzungen von Verkehrswegen in Räumen sind<br />
gekennzeichet<br />
- in Räumen mit Grundflächen über 1000 m² oder<br />
- zum Schutz der Beschäftigten wegen der Nutzung<br />
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -55-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
gesamter Betrieb<br />
alle Arbeiten im Betrieb<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
oder Einrichtung der Räume.<br />
Gefahrstellen mit Stolper- oder Sturzgefahr und<br />
Hindernisse sind nach ASR 17/1,2 Nr. 5<br />
gekennzeichnet.<br />
<strong>Die</strong> Verkehrswege sind ausreichend beleuchtet; siehe<br />
ASR 7/3 Nr. 4 Tabelle Nr. 2.<br />
Bei Ausführung und Einbau von Steigeisen und<br />
Steigleitern sind die ArbStättV Anhang Nr. 1.11 und<br />
die ASR 20 beachtet.<br />
Zu Steigeisen und Steigleitern in Schächten, Behältern<br />
u. Ä. ist die <strong>BG</strong>R 177 beachtet.<br />
<strong>Die</strong> Mitarbeiter werden unterwiesen<br />
- Handläufe von Treppen zu benutzen,<br />
- Rettungswege und Notausgänge immer frei zu<br />
halten,<br />
- Feuerlöscheinrichtungen nicht zu verstellen.<br />
Quellen:<br />
<strong>BG</strong>R 177: Steiggänge für Behälter und umschlossene Räume, Titel<br />
Arbeitsstätten-Richtlinien - Inhalt<br />
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), Titel<br />
<strong>BG</strong>I 588: Merkblatt für Metallroste, Titel<br />
<strong>BG</strong>R 181: Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr, Titel<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -56-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
gesamter Betrieb<br />
Sicherheitsorganisation<br />
Arbeitsschutzausschuss (ASA)<br />
Gefährdungen:<br />
Unzureichende Koordination und Beratung des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Der Arbeitsschutzausschuss hat die Aufgabe, Anliegen<br />
des Arbeitsschutzes, der Prävention von<br />
Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und<br />
arbeitsbedingten Erkrankungen, zu beraten.<br />
Bei mehr als 20 Beschäftigten fordert das<br />
Arbeissicherheitsgesetz den Unternehmer auf einen<br />
Arbeitsschutzausschuss bilden.<br />
Der Arbeitsschutzausschuss setzt sich zusammen<br />
aus:<br />
- dem Arbeitgeber oder einem von ihm Beauftragten,<br />
- zwei vom Betriebsrat bestimmten<br />
Betriebsratsmitgliedern,<br />
- Betriebsarzt,<br />
- Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi) und<br />
- Sicherheitsbeauftragten.<br />
Arbeitsschutzausschuss bilden und die Teilnehmer<br />
regelmäßig einladen.<br />
Quellen:<br />
Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), § 11: Arbeitsschutzausschuß<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -57-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
gesamter Betrieb<br />
Sicherheitsorganisation<br />
Beschaffung technischer Arbeitsmittel<br />
Gefährdungen:<br />
Betrieb sicherheitstechnisch mangelhafter Arbeitsmittel<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Bestellung technischer Arbeitsmittel, die dem Geräteund<br />
Produktsicherheitsgesetz und den<br />
Unfallverhütungsvorschriften entsprechen:<br />
- mit CE- Kennzeichen,<br />
- Konformitätserklärung des Herstellers,<br />
- Betriebsanleitung in deutscher Sprache,<br />
- Angaben von Geräuschemissionswerten<br />
(gilt auch für Eigenbaumaschinen).<br />
Beschaffungsvorschriften vor Auftragsvergabe<br />
schriftlich fixieren.<br />
Gebrauchte Maschinen, die vor dem 1. Januar 1993<br />
bereits in Betrieb waren oder bis zum 31. Februar<br />
1994 nach nationalen Vorschriften gebaut wurden,<br />
müssen mindestens der<br />
Betriebssicherheitsverordnung und den<br />
Unfallverhütungsvorschriften entsprechen.<br />
Vor der Inbetriebnahme ist die sicherheitstechnische<br />
Abnahme unter Einbeziehung der Sicherheitsfachkraft<br />
durchzuführen. Gegebenenfalls ist der Betriebsarzt<br />
hinzuziehen.<br />
Quellen:<br />
Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), § 1: Grundsatz<br />
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Inhalt<br />
<strong>BG</strong>V A1: § 1 (<strong>BG</strong>ETF) Geltungsbereich von Unfallverhütungsvorschriften: Grundsätze der<br />
Prävention<br />
Produktsicherheitsgesetz (ProdSG), Titel<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -58-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
gesamter Betrieb<br />
Sicherheitsorganisation<br />
Brandschutz<br />
Gefährdungen:<br />
Verbrennungen durch Feuer,<br />
Vergiftungen durch Brandgase und Brandrauche<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Vorbeugenden Brandschutz organisieren<br />
.<br />
Mitarbeiter in den Grundprinzipien des Brandlöschens<br />
unterweisen.<br />
Beschäftigte benennen, die für den Fall eines Brandes<br />
Aufgaben der Brandbekämpfung und die Evakuierung<br />
von Personen übernehmen.<br />
<strong>Die</strong> erforderliche Anzahl an Feuerlöschern<br />
bereitstellen - mindestens einen Löscher pro Etage.<br />
Feuerlöscher gut sichtbar und leicht erreichbar<br />
bereithalten, Standort mit Brandschutzzeichen<br />
kennzeichnen.<br />
Feuerlöscher mindesten alle zwei Jahre prüfen lassen.<br />
Alarmplan für den Brandfall aufstellen.<br />
Maßnahmen gegen Entstehungsbrände treffen.<br />
Brandlasten begrenzen, Zündquellen vermeiden.<br />
Fluchtwege freihalten und kennzeichnen.<br />
Quellen:<br />
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), § 10: Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen<br />
<strong>BG</strong>I 560: Arbeitssicherheit durch vorbeugenden Brandschutz, Titel<br />
<strong>BG</strong>R 133: Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern, Titel<br />
<strong>BG</strong>V A1: Titel (<strong>BG</strong>ETF): Grundsätze der Prävention<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -59-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
gesamter Betrieb<br />
Sicherheitsorganisation<br />
Erste Hilfe<br />
Gefährdungen:<br />
Mangelhafte erste Hilfe bei Unfällen und Gesundheitsstörungen<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Einen Ersthelfer ausbilden lassen. <strong>Die</strong><br />
Lehrgangsgebühren trägt Ihre Berufsgenossenschaft.<br />
Erste-Hilfe-Material schnell erreichbar und leicht<br />
zugänglich bereithalten. Minimum ist ein kleiner<br />
Verbandkasten C nach DIN 13157; regelmäßig<br />
kontrollieren und bei Bedarf ergänzen.<br />
Aufbewahrungsort von Erste-Hilfe-Material mit<br />
Rettungszeichen kennzeichnen und den Beschäftigten<br />
bekannt machen.<br />
Erste-Hilfe-Leistungen im Verbandbuch eintragen,<br />
Aufzeichnungen 5 Jahre aufbewahren. Verbandbuch<br />
kann unter www.bgetem.de heruntergeladen und<br />
ausgedruckt oder bestellt werden.<br />
Notruf ermöglichen (Telefon); Notrufnummern bekannt<br />
machen (z. B. Rettungsleitstelle, Ärzte).<br />
Beschäftigte über das Verhalten bei Unfällen<br />
unterweisen.<br />
Quellen:<br />
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), § 10: Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen<br />
<strong>BG</strong>I/GUV-I 503: Anleitung zur Ersten Hilfe, Titel<br />
<strong>BG</strong>I 510-1: Erste Hilfe (Plakat), Titel<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -60-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
gesamter Betrieb<br />
Sicherheitsorganisation<br />
Fremdfirmen<br />
Gefährdungen:<br />
je nach Art der Tätigkeit, Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber, die an einem Arbeitsplatz tätig sind und<br />
sich gegenseitig gefährden<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Koordinator bestellen. Aufgabe: Zur Vermeidung einer<br />
möglichen gegenseitigen Gefährdung, die Arbeiten<br />
aufeinander abstimmen. Der Koordinator hat zu<br />
diesem Zweck Weisungsbefugnis gegenüber den<br />
Auftragnehmern und deren Beschäftigten.<br />
Sich mit anderen Arbeitgebern gegenseitig über die<br />
mit den Arbeiten verbundenen Gefahren für Sicherheit<br />
und Gesundheit der Beschäftigten unterrichten und<br />
Maßnahmen zur Verhütung dieser Gefahren<br />
abstimmen.<br />
Sich je nach Art der Tätigkeit vergewissern, dass die<br />
Beschäftigten anderer Arbeitgeber, die in seinem<br />
Betrieb tätig werden, hinsichtlich der Gefahren für ihre<br />
Sicherheit und Gesundheit während ihrer Tätigkeit in<br />
seinem Betrieb angemessene Anweisungen erhalten<br />
haben.<br />
Quellen:<br />
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), § 8: Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber<br />
<strong>BG</strong>V A1: § 6 (<strong>BG</strong>ETF) Zusammenarbeit mehrerer Unternehmer: Grundsätze der Prävention<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -61-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
gesamter Betrieb<br />
Sicherheitsorganisation<br />
Persönliche Schutzausrüstung (PSA)<br />
Gefährdungen:<br />
Unfallgefahren, Gesundheitsgefahren. Beispielhaft: Hörschäden, Fußverletzungen,<br />
Augenverletzungen, Handverletzungen, Absturz, Ersticken<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Gefährdungen ermitteln, Persönliche<br />
Schutzausrüstung festlegen.<br />
Geeignete Persönliche Schutzausrüstung auswählen,<br />
Mitarbeiter an der Auswahl beteiligen (dies steigert die<br />
Akzeptanz).<br />
Persönliche Schutzausrüstung sachgerecht reinigen,<br />
pflegen und aufbewahren.<br />
Beschäftigte im Benutzen der Persönlichen<br />
Schutzausrüstung unterweisen.<br />
<strong>Die</strong> Kosten für Persönliche Schutzausrüstung trägt der<br />
Unternehmer.<br />
Arbeitsbedingungen so gestalten, dass Persönliche<br />
Schutzausrüstung überflüssig wird.<br />
Siehe Prüfliste Persönliche Schutzausrüstung (PSA).<br />
Quellen:<br />
<strong>BG</strong>R/GUV-R 199: Retten aus Höhen und Tiefen mit persönlichen Absturzschutzausrüstungen,<br />
Titel<br />
<strong>BG</strong>V A1: § 29 (<strong>BG</strong>ETF) Bereitstellung: Grundsätze der Prävention<br />
PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV), Titelseite<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -62-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
gesamter Betrieb<br />
Sicherheitsorganisation<br />
Pflichtenübertragung auf Vorgesetzte<br />
Gefährdungen:<br />
Verantwortung der Vorgesetzten für Arbeits- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten unklar<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Vorgesetzte und Aufsichtführende schriftlich mit den<br />
Pflichten im Arbeits- und Gesundheitsschutz<br />
beauftragen.<br />
Vorgesetzte und Aufsichtführende über ihre<br />
Verantwortung und Pflichten sowie mögliche<br />
Rechtsfolgen im Arbeits- und Gesundheitsschutz<br />
unterweisen - zum Beispiel mit dem Videofilm<br />
"Verantwortung im Ernstfall", Bestell-Nr. DVD 015<br />
unter www.bgetem.de > Medien.<br />
Zuständigkeiten und Weisungsrecht der Vorgesetzten<br />
klären z. B. Welche Aufgaben übertragen werden.<br />
Erstellen der <strong>Gefährdungsbeurteilung</strong>,<br />
Betriebsanweisungen, Unterweisen der Beschäftigten.<br />
Quellen:<br />
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), § 13: Verantwortliche Personen<br />
<strong>BG</strong>V A1: § 2 (<strong>BG</strong>ETF) Grundpflichten des Unternehmers: Grundsätze der Prävention<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -63-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
gesamter Betrieb<br />
Sicherheitsorganisation<br />
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung<br />
Gefährdungen:<br />
nicht erkannte Unfall- und Gesundheitsgefahren,<br />
keine Orientierung für sicherheitsgerechtes Verhalten<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Prüfen, welche Sicherheitszeichen und<br />
Sicherheitsaussagen erforderlich sind - z. B.<br />
Rauchverbot, Schutzbrille tragen, Erste Hilfe Material,<br />
Augendusche, Feuerlöscheinrichtungen, Notausgang.<br />
Sicherheitszeichen anbringen und die Beschäftigten<br />
über die Bedeutung der<br />
eingesetzten Zeichen unterweisen - z. B. mit der<br />
Videounterweisung "Best<br />
signs". Kostenlose erhältlich über Landesfilmdienst<br />
Hessen e.V. im Auftrag<br />
der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung<br />
(DGUV):<br />
Tel: 069/63009435<br />
Fax: 069/ 63009430 oder kostenlos herunterladen<br />
unter www.dguv.de.<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -64-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
gesamter Betrieb<br />
Sicherheitsorganisation<br />
Sicherheitsbeauftragte<br />
Gefährdungen:<br />
nicht ausreichende Mitwirkung der Beschäftigten bei Arbeits- und Gesundheitsschutz.<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Bei mehr als 20 Beschäftigten ist als Forderung aus<br />
dem Sozialgesetzbuch 7 "Unfallversicherung" ein<br />
Sicherheitsbeauftragter zu bestellen.<br />
Sicherheitsbeauftragte zu ihrer Tätigkeit motivieren.<br />
Sicherheitsbeauftragte ausbilden lassen. <strong>Die</strong><br />
Schulungen durch die Berufsgenossenschaften ist<br />
kostenlos.<br />
Auskünfte und Anmeldungen in der Abteilung<br />
Schulung<br />
Tel.: 02 21 / 37 78 - 64 64<br />
Fax.: 02 21 / 37 78 - 60 27<br />
E-Mail: Schulung@bgetem.de<br />
Internet: www.bgetem.de<br />
Ausbildungsmaterial zur Verfügung stellen.<br />
Quellen:<br />
<strong>BG</strong>V A1: § 20 (<strong>BG</strong>ETF) Sicherheitsbeauftragte: Grundsätze der Prävention<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -65-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
gesamter Betrieb<br />
Sicherheitsorganisation<br />
Unterweisungen der Mitarbeiter<br />
Gefährdungen:<br />
menschliches Fehlverhalten durch ungenügende Informationen über Gefährdungen und Belastungen<br />
am Arbeitsplatz sowie über Schutzmaßnahmen und sicherheitsgerechtes Verhalten.<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Unterweisung bei der Einstellung, bei Veränderungen<br />
im Aufgabenbereich, bei der Einführung neuer<br />
Arbeitsmittel oder einer neuen Technologie vor<br />
Aufnahme der Tätigkeit der Beschäftigten durchführen.<br />
Unterweisung an die Gefährdungsentwicklung<br />
anpassen und erforderlichenfalls regelmäßig<br />
wiederholen.<br />
Anweisungen und Erläuterungen geben, die eigens auf<br />
den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der<br />
Beschäftigten ausgerichtet sind.<br />
Unterweisung dokumentieren (Thema, Teilnehmer,<br />
Datum, Unterschrift der Unterwiesenen).<br />
Quellen:<br />
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), § 12: Unterweisung<br />
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), § 9 Unterrichtung und Unterweisung<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -66-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
gesamter Betrieb<br />
Sicherheitsorganisation<br />
Vorsorgeuntersuchung<br />
Gefährdungen:<br />
gesundheitliche Eignung und gesundheitliche Belastungen erkennen.<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Ermitteln, ob Beschäftigte Tätigkeiten wahrnehmen<br />
oder mit Gefahrstoffen umgehen, die arbeitsmedizinisc<br />
he Vorsorgeuntersuchungen erforderlich machen.<br />
Quellen:<br />
Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), Titel<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -67-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Kundenanlage<br />
Fehlerdiagnose<br />
Fehlerdiagnose<br />
Gefährdungen:<br />
gefährliche Körperdurchströmung, Fehlersuche unter Spannung, leitfähige Umgebung<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Arbeiten unter Spannung nur erlauben, wenn die<br />
Fehlerdiagnose nicht auf andere Weise möglich ist.<br />
Betriebsanweisungen für Arbeiten unter Spannung<br />
erstellen<br />
Anweisung erteilen, dass Arbeiten unter Spannung nur<br />
zur Fehlerdiagnose erlaubt sind<br />
Anweiseb, dass alle erforderlichen Reparaturarbeiten<br />
im spannungsfreien Zustand auszuführen sind<br />
Auf Baustellen oder beim Kunden eine<br />
ortsveränderlichen Schutzeinrichtung, (z. B.<br />
Fehlerstromschutzschalter mit max. 30 mA<br />
Fehlerstrom, PRCD mit integriertem 30 mA-<br />
Fehlerstrom-Schutzschalter) verwenden lassen<br />
Je nach Art der Arbeit und den<br />
Umgebungsverhältnissen können weitere Maßnahmen<br />
erforderlich sein, z. B. isoliertes Werkzeug, isolierende<br />
Schutzhandschuhe, isolierter Standort - Einrichtungen<br />
ggf. bereitstellen<br />
Nur berührungsgeschützte Mess- und Prüfleitungen<br />
verwenden<br />
Quellen:<br />
<strong>BG</strong>V A3: § 8 Zulässige Abweichungen: Elektrische Anlagen und Betriebsmittel<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -68-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Kundenanlage<br />
Kundendienst, Service<br />
Kraftfahrzeuge<br />
Gefährdungen:<br />
mangelhafte Betriebs- und Verkehrssicherheit, rutschende Ladung, Fehlverhalten im<br />
Straßenverkehr;<br />
Abspringen aus dem Führerhaus, von der Ladefläche oder der Ladebordwand.<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Kraftfahrzeuge sind vorschriftsmäßig ausgestattet;<br />
siehe Prüfliste Nr. 22.<br />
<strong>Die</strong> Fahrzeuge haben feste Einbauten für Werkzeuge<br />
und Material.<br />
Kombis haben eine feste, trennende Einrichtung<br />
zwischen Fahrer- und Laderaum, z. B. Gitter, Netz<br />
oder Wand.<br />
Einrichtungen zur Ladungssicherung wie Zurrösen<br />
sind vorhanden.<br />
Zurrmaterial ist vorhanden.<br />
LKW mit Hubladebühnen (Ladebordwänden):<br />
Tritte und Griffe zum Auf-/Absteigen von den<br />
Ladeflächen der LKW sind angebracht.<br />
<strong>Die</strong> Fahrer sind entsprechend dem Nachweis ihrer<br />
Befähigung beauftragt.<br />
<strong>Die</strong> Fortbildungen nach dem Berufskraftfahrer-<br />
Qualifikationsgesetz (BKrFQG) werden fristgerecht<br />
durchgeführt.<br />
Den Fahrern wird ein Fahrsicherheitstraining<br />
angeboten.<br />
Festgelegt ist, welchen Fahrern Schutzschuhe zur<br />
Verfügung gestellt werden.<br />
Allen Fahrern von LKW mit Ladebordwänden werden<br />
Schutzschuhe zur Verfügung gestellt.<br />
Betriebsanweisung(en) ist (sind) erstellt. Muster:<br />
Führen von Fahrzeugen und Hubladebühnen<br />
(Ladebordwänden)<br />
Fahrer werden unterwiesen. Grundlagen sind:<br />
- Betriebsanweisung(en),<br />
- Merkblatt T 17 und Prüfliste Nr. 22.<br />
Weitere Inhalte sind:<br />
- Der technische Zustand ist täglich vor Beginn der<br />
Fahrt zu prüfen.<br />
- Aus dem Fahrerhaus, von der Ladefläche oder der<br />
Ladebordwand darf nicht abgesprungen werden.<br />
- Schutzschuhe tragen.<br />
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -69-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Kundenanlage<br />
Kundendienst, Service<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Fahrer werden anhand der <strong>BG</strong>I 649 zur<br />
Ladungssicherung unterwiesen; siehe auch Plakat<br />
P006.<br />
Weitere Inhalte:<br />
- Ladung immer sichern, Einrichtungen und<br />
Zurrmaterial nutzen.<br />
- Zurr- und Anschlagpunkte des Fahrzeuges zur<br />
Sicherung der Ladung nutzen.<br />
- Dachaufbauten und Verzurrmittel zur Befestigung<br />
von Leitern, Rohren u. Ä. auf dem Fahrzeugdach<br />
nutzen.<br />
Kraftfahrzeuge werden nach Betriebsanleitung<br />
gewartet und geprüft.<br />
<strong>Die</strong> jährlichen sicherheitstechnischen Prüfungen nach<br />
der <strong>BG</strong>V D 29 sind durchgeführt.<br />
<strong>Die</strong> <strong>BG</strong>G 916 sind beachtet.<br />
Ladebordwände (Hubladebühnen) werden regelmäßig<br />
von einer befähigten Person geprüft.<br />
<strong>Die</strong> Prüfungen sind dokumentiert, Mängel abgestellt.<br />
Empfehlung, für die Prüffrist, wenn keine Angaben in<br />
der Betriebsanleitung: 1 Jahr.<br />
Prüfplaketten sind an allen Ladebordwänden<br />
vorhanden und unbeschädigt.<br />
Quellen:<br />
<strong>BG</strong>G 916: Prüfung von Fahrzeugen durch Sachkundige, Titel<br />
<strong>BG</strong>V D29: Titelseite: Fahrzeuge<br />
T 017: Führen von Kraftfahrzeugen, Titel<br />
PL 022: Fahrzeuge<br />
TRBS 1203: Befähigte Personen, Titel<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -70-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Verkaufsraum Elektroartikel<br />
Beratung, Verkauf, Reparaturannahme<br />
Elektrische Geräte, Reparaturannahme<br />
Gefährdungen:<br />
Gefährliche Körperströme, wenn offene Geräte durch elektrotechnische Laien unter Spannung<br />
gesetzt werden<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Unterspannungsetzen reparaturbedürftiger Geräte zur<br />
Fehlerdiagnose durch Laien grundsätzlich verbieten.<br />
Schutzmaßnahmen zur Überprüfung der<br />
Funktionstüchtigkeit von Geräten festlegen, z.B für<br />
isolierten Standort und FI-Schutz mit Auslösestrom<br />
von max. 30 mA sorgen.<br />
Quellen:<br />
<strong>BG</strong>V A3: § 3 Grundsätze: Elektrische Anlagen und Betriebsmittel<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -71-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Verkaufsraum Elektroartikel<br />
Beratung, Verkauf, Reparaturannahme<br />
Leitern und Tritte<br />
Gefährdungen:<br />
Absturz, unsachgemäße Benutzung, schadhafte Leitern<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Geeignete Leiterarten und Tritte mit Stufen, Haltegriff<br />
oder Haltebügel werden zur Verfügung gestellt.<br />
<strong>Die</strong> TRBS 2121 Teil 2 Nr. 4.1 sind beachtet.<br />
Betriebsanleitungen sind an den Leitern angebracht.<br />
Für die Benutzung von Leitern wird die<br />
TRBS 2121 Teil 2 Nr. 4.2 beachtet.<br />
Leitern werden nur für Arbeiten geringen Umfanges<br />
eingesetzt, siehe <strong>BG</strong>I 521 Nr. 2.1.2.<br />
Können die vorgesehenen Arbeiten von Leitern nicht<br />
sicher ausgeführt werden, werden Arbeitsbühnen oder<br />
Gerüste zur Verfügung gestellt.<br />
Mitarbeiter sind unterwiesen<br />
- anhand der Frageliste in der <strong>BG</strong>I 521 und des<br />
Testbogens Nr. 14,<br />
- betriebsfremde Leitern besonders sorgfältig prüfen,<br />
- schadhafte Leitern nicht benutzen.<br />
Leitern sind regelmäßig von beauftragten Personen<br />
geprüft; Mängel sind beseitigt.<br />
Schadhafte Leitern werden SOFORT unbrauchbar<br />
gemacht oder zur fachgerechten Reparatur gegeben.<br />
Eine Liste der Leitern wird geführt.<br />
Empfehlung für die Prüffrist: 1 Jahr.<br />
Mechanische Leitern werden regelmäßig von einer<br />
befähigten Person (einem Sachkundigen) geprüft. <strong>Die</strong><br />
Prüfungergebnisse sind dokumentiert.<br />
Empfehlung für die Prüffrist wenn in der<br />
Betriebsanleitung nicht genannt: 1 Jahr.<br />
Quellen:<br />
TRBS 1203: Befähigte Personen, Titel<br />
ABL 014: Umgang mit Leitern, Titel<br />
HK 010: Betriebsanleitung für Anlegeleitern<br />
HK 011: Betriebsanleitung für Stehleitern<br />
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Titel<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -72-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Verkaufsraum Elektroartikel<br />
Beratung, Verkauf, Reparaturannahme<br />
Leuchtenvorführstand<br />
Gefährdungen:<br />
Elektrischer Schlag beim Abklemmen oder Vorführen von Leuchten<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Vorführstände für hängende Leuchten mit Steckdosen<br />
oder Stromschienensystemen ausrüsten<br />
Stromkreise der Vorführstände über Fehlerstrom-<br />
Schutzschalter mit einem Auslösestrom von max. 30<br />
mA betreiben<br />
Bei der Errichtung von Leuchtenvorführständen DIN<br />
VDE 0100 Teil 559 beachten<br />
Quellen:<br />
<strong>BG</strong>V A3: § 3 Grundsätze: Elektrische Anlagen und Betriebsmittel<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -73-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Verkaufsraum Elektroartikel<br />
Beratung, Verkauf, Reparaturannahme<br />
Leuchtmittelprüfgerät<br />
Gefährdungen:<br />
Elektrischer Schlag bei Funktionsprüfung von Leuchten<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Möglichst mit Kleinspannung betriebene<br />
Durchgangsprüfgeräte einsetzen<br />
Bei Geräten, die mit Netzspannung betrieben werden,<br />
darf die Spannung am Leuchtensockel nur anliegen,<br />
solange ein Druck- oder Tipptaster betätigt wird<br />
Quellen:<br />
<strong>BG</strong>V A3: § 3 Grundsätze: Elektrische Anlagen und Betriebsmittel<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -74-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Werkstatt<br />
Bedienen, Einrichten, Überwachen<br />
Handschere, Zurechtschneiden von Isoliermaterial<br />
Gefährdungen:<br />
Handverletzungen<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Nur Handscheren und Handhebelscheren mit<br />
Abweisschutz/ Abdeckung beschaffen<br />
Betriebsanweisung erstellen und Mitarbeiter<br />
entsprechend unterweisen<br />
Quellen:<br />
Neunte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (9. ProdSV)<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -75-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Werkstatt<br />
Einlegen von Wicklung, Verschließen mit<br />
Nutzverschlußstreifen<br />
Stator, Rotor<br />
Gefährdungen:<br />
Verletzungsgefahr der Hände an Blechpaketen und scharfen Kanten<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Zur Vermeidung von Zwangshaltungen<br />
höhenverstellbare Tische oder Podeste zur Verfügung<br />
stellen<br />
Mitarbeiter anweisen Stator und Rotor in der<br />
Arbeitsstellung fixieren<br />
Geeignete Schutzhandschuhe zur Verfügung stellen<br />
Mitarbeiter anweisen, Schutzausrüstung und<br />
Arbeitskleidung zu tragen<br />
Quellen:<br />
<strong>BG</strong>V A1: Titel (<strong>BG</strong>ETF): Grundsätze der Prävention<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -76-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Werkstatt<br />
Mechanische und elektrotechnische Arbeiten<br />
Abreißvorrichtung<br />
Gefährdungen:<br />
Augenverletzungen durch wegfliegende Teile, Handverletzungen durch Grat, Drahtstücke und<br />
rotierende Fräs- oder Trennscheibe<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Mitarbeiter unterweisen, dass Fräs- und<br />
Trennscheiben nur mit montierten Schutzhauben<br />
benutzt werden dürfen, ggf. Betriebsanweisung<br />
erstellen<br />
Organisieren, dass bei jedem Motor geprüft wird, ob er<br />
durch andere Verfahren, wie z. B. Ausbrennöfen,<br />
entisoliert werden kann<br />
Persönliche Schutzausrüstung wie Schutzbrille,<br />
Schutzhandschuhe und Gehörschutz bereitstellen,<br />
Benutzung anweisen und regelmäßig überprüfen<br />
Quellen:<br />
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Anhang 1: Mindestvorschriften für Arbeitsmittel<br />
gemäß § 7 Absatz 1 Ziffer 2<br />
<strong>BG</strong>R 191: Benutzung von Fuß- und Knieschutz, Inhalt<br />
<strong>BG</strong>R 192: Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz, Inhalt<br />
<strong>BG</strong>R 195: Benutzung von Schutzhandschuhen, Inhalt<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -77-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Werkstatt<br />
Mechanische und elektrotechnische Arbeiten<br />
Ausbrennöfen, Entisolieröfen<br />
Gefährdungen:<br />
Verletzungen in Folge von Verpuffungen oder Explosionen, Zersetzungsprodukte von Isolierstoffen,<br />
heiße Teile<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Auftstellung der Öfen möglichst in einem separaten<br />
Raum<br />
Ausbrennöfen mit Berstscheiben, Berstklappen<br />
verwenden<br />
Ausbrennöfen mit Wasserausfallsicherung und<br />
Gasausfallsicherung verwenden<br />
Dafür Sorge tragen, dass die Betriebsanleitung des<br />
Herstellers beachtet wird. <strong>Die</strong> Mitarbeiter<br />
entsprechend unterweisen<br />
Geeignete Handschuhe zur Verfügung stellen<br />
Quellen:<br />
<strong>BG</strong>R 195: Benutzung von Schutzhandschuhen, Inhalt<br />
<strong>BG</strong>V A1: § 3 (<strong>BG</strong>ETF) Beurteilung der Arbeitsbedingungen, Dokumentation, Auskunftspflichten:<br />
Grundsätze der Prävention<br />
<strong>BG</strong>V A1: § 15 (<strong>BG</strong>ETF) Allgemeine Unterstützungspflichten und Verhalten: Grundsätze der<br />
Prävention<br />
<strong>BG</strong>V A1: § 2 (<strong>BG</strong>ETF) Grundpflichten des Unternehmers: Grundsätze der Prävention<br />
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), Titel<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -78-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Werkstatt<br />
Mechanische und elektrotechnische Arbeiten<br />
Auswuchtmaschine<br />
Gefährdungen:<br />
Verletzung durch Fangstellen am Antrieb,<br />
Unwucht kann dazu führen, dass Teile wegfliegen<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Es ist eine Betriebsanweisung für die Wuchtmaschinen<br />
zu erstellen<br />
Das Bedientableau der Wuchtmaschine ist geschützt<br />
anzuordnen<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -79-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Werkstatt<br />
Mechanische und elektrotechnische Arbeiten<br />
Elektromagnetische Felder<br />
Gefährdungen:<br />
Physikalische Gefährdungen durch elektromagnetische Felder Mikrowellen-, Induktions- und<br />
Elektrolyseanlagen; Anlagen mit hohen Stromstärken (Widerstandschweißanlagen,<br />
Hochstromprüfanlagen); Hochspannungsfreileitungen, Hochspannungsfreiluftanlagen;<br />
Sendeanlagen mit größeren Leistungen; Gefährdung von Personen mit Körperhilfsmitteln<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
<strong>Die</strong> Feldstärken sind durch Messung, Berechnung<br />
oder Vergleich ermittelt.<br />
<strong>Die</strong> Expositionsbereiche gemäß <strong>BG</strong>V B11<br />
wurden festgelegt.<br />
<strong>Die</strong> für den jeweiligen Expositionsbereich zutreffenden<br />
Schutzmaßnahmen nach <strong>BG</strong>V B11 wurden realisiert.<br />
Maßnahmen zum Schutz von Mitarbeitern, die aktive<br />
oder passive Körperhilfsmittel tragen, wurden ergriffen.<br />
Eine Betriebsanweisung ist erstellt.<br />
<strong>Die</strong> Mitarbeiter sind (speziell) unterwiesen.<br />
Quellen:<br />
<strong>BG</strong>I 5111: Beeinflussung von Implantaten durch elektromagnetische Felder, Titel<br />
<strong>BG</strong>R B11: Elektromagnetische Felder, Titel<br />
<strong>BG</strong>V B11: Elektromagnetische Felder, Titelseite<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -80-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Werkstatt<br />
Mechanische und elektrotechnische Arbeiten<br />
Handlötarbeitsplatz<br />
Gefährdungen:<br />
Brand, Kontakt mit heißen Medien, Rauche, Gase und Dämpfe durch Zersetzungsprodukte des<br />
Flussmittels, Stäube von bleihaltiger Krätze, einseitige dynamische Arbeit, Haltearbeit<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Absaugung zur Vermeidung einer Exposition durch<br />
Lötrauche, Ausführung in Abhängigkeit von der<br />
Expositionsdauer (z. B. Lötkolben mit integrierter<br />
Absaugung, Zentralabsaugung mit<br />
Erfassungseinrichtungen, Tischabsaugung mit<br />
Filtereinsatz).<br />
Ggf. regelmäßige Filterwartung organisieren.<br />
Nicht brennbare, verschließbare Behälter zur<br />
Entsorgung von Lotrückständen (Lötkrätze)<br />
bereitstellen.<br />
Regelmäßiges Reinigen der Arbeitsplätze<br />
organisieren.<br />
Hygienemaßnahme am Arbeitsplatz durchsetzen, d.<br />
h.Verbot der Nahrungsaufnahme und des Rauchens.<br />
Ablageeinrichtungen für Lötkolben zur Verfügung<br />
stellen.<br />
Arbeitsplätze den Körpermaßen der Beschäftigten<br />
anpassen und auf ausreichende Verstellmöglichkeiten<br />
achten.<br />
Einseitige, gleichförmige Dauerarbeitsplätze<br />
vermeiden; möglichst variable Gestaltung des<br />
Arbeitsplatzes vorsehen; z. B. Wechsel zwischen<br />
Ausführung im Sitzen und im Stehen.<br />
Erstellen einer Betriebsanweisung.<br />
Unterweisung der Mitarbeiter.<br />
Mutterschutz beachten, d.h. kein Umgang mit Blei.<br />
Quellen:<br />
<strong>BG</strong>R 121: Arbeitsplatzlüftung - Lufttechnische Maßnahmen, Inhalt<br />
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -81-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Werkstatt<br />
Mechanische und elektrotechnische Arbeiten<br />
Quellen:<br />
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), § 17 Nationale Ausnahmen von Beschränkungsregelungen<br />
nach der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006<br />
TRGS 402: Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen:<br />
Inhalative Exposition, Titel<br />
TRGS 555: Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten, Titel<br />
Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz (MuSchArbV), § 4 Verbot der Beschäftigung<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -82-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Werkstatt<br />
Mechanische und elektrotechnische Arbeiten<br />
Induktive Erwärmung<br />
Gefährdungen:<br />
elektrische Gefährdung, Verbrennung<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Schutzhaube anbringen<br />
Aufenthaltsverbot für Träger von Herzschrittmachern<br />
aussprechen und Bereich mit Schild P11<br />
kennzeichnen<br />
Geeignete Schutzhandschuhe zur Verfügung stellen.<br />
Mitarbeiter unterweisen, persönliche Schutzausrüstung<br />
zu tragen<br />
Quellen:<br />
<strong>BG</strong>V A1: Inhalt (<strong>BG</strong>ETF): Grundsätze der Prävention<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -83-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Werkstatt<br />
Mechanische und elektrotechnische Arbeiten<br />
Wickelmaschine<br />
Gefährdungen:<br />
Gefährdung durch Wickelarme, drehende Maschinenteile und umherschlagenden Draht,<br />
Gefahr der Schlingenbildung, Augenschäden und Erfassung von Körperteilen und Kleidung<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Sicherstellen, dass Quetsch-, Scher- und<br />
Einzugstellen durch Schutzhauben gesichert sind<br />
Sicherstellen, dass öffenbare Schutzabdeckungen<br />
durch Positionsschalter mit Personenschutzfunktion<br />
gesichert sind<br />
Sicherstellen, dass bei geöffenteer Schutzabdeckung<br />
die Wickelmaschine nur im Tippbetrieb und<br />
verminderter Geschwindigkeit betrieben wird<br />
Quellen:<br />
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Anhang 1: Mindestvorschriften für Arbeitsmittel<br />
gemäß § 7 Absatz 1 Ziffer 2<br />
<strong>BG</strong>R 500: Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2.1 : Betreiben von Anlagen zur Drahtbe: und -<br />
verarbeitung, Titel<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -84-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Werkstatt<br />
Montage und Demontage<br />
Asbest, asbesthaltiger Staub<br />
Gefährdungen:<br />
Gefährdungen durch Stoffe, Krebs erzeugende Wirkung durch Einatmen von<br />
Asbest bzw. asbesthaltigem Staub<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Für Asbest besteht grundsätzlich ein Herstellungs- und<br />
Verwendungsverbot.<br />
<strong>Die</strong> Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeite<br />
n mit asbesthaltigen Erzeugnissen und Materialien<br />
erfolgen gemäß den speziellen Anforderungen des<br />
Anhang I Nr. 2 der GefStoffV sowie den<br />
Anforderungen der TRGS 519.<br />
<strong>Die</strong> Zulassung des Unternehmens für Abbruch-,<br />
Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten an und in<br />
bestehenden Anlagen, Bauten und Fahrzeugen, die<br />
schwach gebundene Asbestprodukte enthalten, durch<br />
die zuständige Behörde liegt vor (Anhang I Nr. 2.4.2<br />
Abs. 4 GefStoffV mit TRGS 519).<br />
Der zuständigen Behörde (Gewerbeaufsichtsamt,<br />
Staatliches Amt für Arbeitsschutz) wurde der<br />
beabsichtigte Umgang mit asbesthaltigen<br />
Gefahrstoffen sieben Tage vor Beginn der Tätigkeit<br />
angezeigt.<br />
Quellen:<br />
<strong>BG</strong>V A1: Titel (<strong>BG</strong>ETF): Grundsätze der Prävention<br />
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), Titel<br />
TRGS 400: <strong>Gefährdungsbeurteilung</strong> für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, Titel<br />
TRGS 500: Schutzmaßnahmen, Titelseite<br />
TRGS 519: Asbest Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten, Titel<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -85-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Werkstatt<br />
Montage und Demontage<br />
Entisolieren von Motoren, thermisches Handverfahren<br />
Gefährdungen:<br />
Atemwegserkrankungen, Hauterkrankungen<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Organisieren, dass bei jedem Motor geprüft wird, ob er<br />
durch andere Verfahren, wie z. B. Ausbrennöfen,<br />
entisoliert werden kann<br />
Hilfsmittel, wie Ausziehvorrichtungen und Zangen zur<br />
Verfügung stellen, sicherstellen, dass diese benutzt<br />
werden<br />
Einrichtungen zum Festspannen der Motorgehäuse<br />
zur Verfügung stellen<br />
Für gute Belüftung am Arbeitsplatz sorgen<br />
Geeignete Schutzhandschuhe zur Verfügung stellen<br />
Quellen:<br />
<strong>BG</strong>R 500: Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2.26: Schweißen, Schneiden und verwandte<br />
Verfahren, Titel<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -86-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Werkstatt<br />
Montage und Demontage<br />
Handwerkzeuge<br />
Gefährdungen:<br />
Schadhafte oder ungeeignete Werkzeuge<br />
Unsachgemäße Aufbewahrung<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Für die Art der Arbeiten geeignete Werkzeuge werden<br />
zur Verfügung gestellt.<br />
Bei der Beschaffung werden ergonomische<br />
Gesichtspunkte (z. B. bezüglich Gewicht, Griff)<br />
berücksichtigt. Soweit möglich, werden Werkzeuge mit<br />
GS-Prüfzeichen beschafft.<br />
Werkzeuge können geordnet und sicher<br />
aufbewahrt und transportiert werden.<br />
Für die Arbeit auf Baustellen sind feste Taschen zur<br />
Verfügung gestellt, die umgehängt oder am Gürtel<br />
befestigt werden können.<br />
<strong>Die</strong> Werkzeuge werden regelmäßig kontrolliert,<br />
gepflegt und gewartet.<br />
Beschädigte Werkzeuge werden eingezogen und<br />
fachgerecht repariert.<br />
Zum Abisolieren sind geeignete Werkzeuge<br />
vorhanden, insbesondere Kabelmesser mit verdeckter<br />
Schneide und Griffen mit umlaufenderm Wulst gegen<br />
das Abgleiten in Richtung Klinge.<br />
Beim Einsatz von Messern mit feststehender Klinge<br />
werden Schnittschutzhandschuhe zur Verfügung<br />
gestellt.<br />
<strong>Die</strong> Mitarbeiter werden unterwiesen, siehe Testbogen<br />
Nr. 9 oder Merkblatt AB 001.<br />
Weitere Themen sind:<br />
Werkzeuge<br />
- geordnet aufbewahren und transportieren,<br />
- nicht lose in der Kleidung tragen (gilt besonders für<br />
spitze oder scharfe Werkzeuge),<br />
- vor und nach jeder Benutzung auf augenscheinliche<br />
Mängel prüfen,<br />
- nur bestimmungsgemäß einsetzen,<br />
- nicht in Gefahrenbereichen ablegen, z. B. nicht in der<br />
Nähe rotierender Teile oder unter Spannung stehender<br />
elektrischer Anlagen.<br />
- schonend behandeln und regelmäßig pflegen.<br />
Werkzeuge für das Arbeiten unter Spannung getrennt<br />
von anderem Werkzeug aufbewahren,<br />
Scharfe Kanten oder Spitzen (z. B. an<br />
Schraubendrehern oder Messern) mit Schutzkappen<br />
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -87-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Werkstatt<br />
Montage und Demontage<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
sichern,<br />
Messer nicht mit offener Klinge in der Werkzeugtasche<br />
aufbewahren<br />
Schadhafte Werkzeuge unverzüglich austauschen/zur<br />
Reparatur geben.<br />
Quellen:<br />
AB 001: Werkzeug, Titel<br />
ABL 009: Werkzeug, Titel<br />
<strong>BG</strong>I 533: Arbeiten mit Handwerkszeugen, Titel<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -88-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Werkstatt<br />
Prüfen<br />
Probelauf von Motoren<br />
Gefährdungen:<br />
Verletzungen durch wegfliegende Passfedern und Keile von der Motorwelle, erfasst werden von<br />
drehenden Wellen<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Sicherstellen, dass Fangstellen an Wellenenden<br />
abgedeckt werden, Abdecken mit Klebeband oder<br />
Hülsen, entfernen von Passfedern oder Keil aus der<br />
Motorwellennut<br />
Anweisen, dass bei Kontrolltätigkeiten am laufenden<br />
Motor enanliegende Kleidung getragen wird<br />
Quellen:<br />
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Anhang 1: Mindestvorschriften für Arbeitsmittel<br />
gemäß § 7 Absatz 1 Ziffer 2<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -89-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Werkstatt<br />
Tränken, Trocknen<br />
Trocknen von Tränklacken und Beschichtungsstoffen<br />
Gefährdungen:<br />
gesundheitsgefährdende Dämpfe; Brand- und Explosionsgefahr<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Es ist Anhand der Vorgaben des Herstellers des Ofens<br />
eine Beschickungsanleitung unter Angabe der zu<br />
verwendenden Lösemittel, der höchstzulässigen<br />
Lösemittelmengen (z. B. Menge der Motoren,<br />
Gesamtgewicht der zu trocknenden Teile) zu erstellen<br />
Es ist eine Betriebsanweisung für den Trockenofen zu<br />
erstellen<br />
<strong>Die</strong> Unterweisung der Mitarbeiter ist zu organisieren<br />
<strong>Die</strong> regelmäßige Prüfung der Sicherheitseinrichtungen<br />
ist zu veranlassen<br />
<strong>Die</strong> regelmäßige Reinigung des Trockenofens von<br />
Lackresten ist zu organisieren<br />
Erstellen eines Explosionsschutzdokumentes<br />
Quellen:<br />
<strong>BG</strong>R 500: Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2.24: Arbeiten mit Strahlgeräten (Strahlarbeiten),<br />
Titel<br />
<strong>BG</strong>V A1: Titel (<strong>BG</strong>ETF): Grundsätze der Prävention<br />
TRGS 555: Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten, Inhalt<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -90-
Inhaltsverzeichnis<br />
Elektromaschinenbau 1<br />
Baustelle 1<br />
Arbeiten an elektrischen Anlagen, Betriebsmittel 1<br />
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel, "Benachbarte .... Teile<br />
abdecken ...." 1<br />
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel, "Erden und Kurzschließen" 2<br />
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel, "Freischalten" 3<br />
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel, "Gegen Wiedereinschalten sichern" 4<br />
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel, "Spannungsfreiheit feststellen" 5<br />
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel, allgemein 6<br />
Elektrische Anlagen, Freigabe zu Arbeit 8<br />
Arbeiten auf Bau-, und Montagestellen 9<br />
Baustelle, Beleuchtung 9<br />
Baustelle, Leitung und Aufsicht 10<br />
Baustelle, Wetterschutz 11<br />
Brandschutz 12<br />
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel, Arbeiten in der Nähe aktiver Teile 13<br />
Arbeiten auf erhöhtem Stand 15<br />
Behelfsgerüste 15<br />
Fahrgerüste, hier gemeint fahrbare Arbeitsbühnen nach DIN 4422, Teil 1 16<br />
Flurförderzeuge, kraftbetrieben (Gabelstapler) 17<br />
Gerüste 18<br />
Hebebühne, fahrbare Hubarbeitsbühnen 19<br />
Hebebühne, Hubarbeitsbühne 20<br />
Leitern und Tritte 22<br />
Be- und Entladen 23<br />
Kraftfahrzeuge 23<br />
Betreiben 25<br />
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf Baustellen 25<br />
Montage 26<br />
Handbohrmaschine, Bohrhammer 26<br />
Seite -I-
Inhaltsverzeichnis<br />
Handwerkzeuge 27<br />
Zwangshaltungen 29<br />
Transportarbeit 30<br />
Flurförderzeuge 30<br />
Heben und Tragen von Lasten 31<br />
Kraftfahrzeuge 32<br />
Krane 34<br />
Stetigförderer 35<br />
Verkehrswege 36<br />
Umgang mit Gefahrstoffen 38<br />
Flüssiggas; Kleininstallation 38<br />
Gefahrstoffe, allgemein 39<br />
Büro 42<br />
Büroarbeit und Bildschirmarbeit 42<br />
Arbeitsplätze: Arbeits-/Sozialräume 42<br />
Bildschirmarbeitsplätze 44<br />
Elektrowerkstatt / Lager 46<br />
Prüfen, Bohren, Schleifen, Material ein- und auslagern 46<br />
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel, Prüftafel Elektrowerkstatt 46<br />
Regale, Kleininstallation 47<br />
Schleifbock 48<br />
Tischbohrmaschine, Ständerbohrmaschine 49<br />
gesamter Betrieb 50<br />
alle Arbeiten im Betrieb 50<br />
Arbeitsplätze: Arbeits-/Sozialräume 50<br />
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel, allgemein 52<br />
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel, Prüfung 54<br />
Verkehrswege 55<br />
Sicherheitsorganisation 57<br />
Arbeitsschutzausschuss (ASA) 57<br />
Seite -II-
Inhaltsverzeichnis<br />
Beschaffung technischer Arbeitsmittel 58<br />
Brandschutz 59<br />
Erste Hilfe 60<br />
Fremdfirmen 61<br />
Persönliche Schutzausrüstung (PSA) 62<br />
Pflichtenübertragung auf Vorgesetzte 63<br />
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung 64<br />
Sicherheitsbeauftragte 65<br />
Unterweisungen der Mitarbeiter 66<br />
Vorsorgeuntersuchung 67<br />
Kundenanlage 68<br />
Fehlerdiagnose 68<br />
Kundendienst, Service 69<br />
Kraftfahrzeuge 69<br />
Verkaufsraum Elektroartikel 71<br />
Beratung, Verkauf, Reparaturannahme 71<br />
Elektrische Geräte, Reparaturannahme 71<br />
Leitern und Tritte 72<br />
Leuchtenvorführstand 73<br />
Leuchtmittelprüfgerät 74<br />
Werkstatt 75<br />
Bedienen, Einrichten, Überwachen 75<br />
Handschere, Zurechtschneiden von Isoliermaterial 75<br />
Einlegen von Wicklung, Verschließen mit Nutzverschlußstreifen 76<br />
Stator, Rotor 76<br />
Mechanische und elektrotechnische Arbeiten 77<br />
Abreißvorrichtung 77<br />
Ausbrennöfen, Entisolieröfen 78<br />
Auswuchtmaschine 79<br />
Elektromagnetische Felder 80<br />
Seite -III-
Inhaltsverzeichnis<br />
Handlötarbeitsplatz 81<br />
Induktive Erwärmung 83<br />
Wickelmaschine 84<br />
Montage und Demontage 85<br />
Asbest, asbesthaltiger Staub 85<br />
Entisolieren von Motoren, thermisches Handverfahren 86<br />
Handwerkzeuge 87<br />
Prüfen 89<br />
Probelauf von Motoren 89<br />
Tränken, Trocknen 90<br />
Trocknen von Tränklacken und Beschichtungsstoffen 90<br />
Seite -IV-