Durchführungsbestimmungen 2013/2014 - FC Erzgebirge Aue
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<strong>Durchführungsbestimmungen</strong> <strong>2013</strong>/<strong>2014</strong><br />
Teil B. Bestimmungen für audiovisuelle Medien<br />
1.1.2. Internationale audiovisuelle Verwertungsrechteinhaber<br />
Die Akkreditierung von Mitarbeitern und Beauftragten aller internationalen audiovisuellen<br />
Verwertungsrechteinhaber erfolgt ebenfalls ausschließlich über die SPORTCAST und zwar<br />
online über das Customer Service Tool (CST), das allen internationalen audiovisuellen<br />
Verwertungsrechteinhaber rund um die Uhr zur Verfügung steht.<br />
Frist: Die Akkreditierungsanträge der internationalen audiovisuellen Verwertungsrechteinhaber<br />
(für Kommentatoren, Moderatoren, EB-Teams etc.) müssen bis zur im CST<br />
angekündigten Deadline eingegangen sein. Nach Ablauf der Frist erfolgt im Regelfall<br />
keine Akkreditierung mehr.<br />
EB-Teams von internationalen audiovisuellen Verwertungsrechteinhabern können sich für<br />
individuelle unilaterale Aktivitäten für die Spiele bewerben, einen Anspruch auf<br />
Akkreditierung besteht jedoch nicht. Neben einer Voll-Akkreditierung mit der Möglichkeit<br />
redaktioneller Tätigkeiten sowohl im Stadion-Innenraum, als auch in der Mixed-Zone, kann ein<br />
EB-Team eines internationalen audiovisuellen Nachverwerters auch ausschließlich für<br />
Interviewaktivitäten nach dem Spiel in der Mixed-Zone akkreditiert werden.<br />
1.2. Erhalt der Akkreditierungen und Einsatz<br />
Alle Mitarbeiter und Beauftragte der SPORTCAST und der audiovisuellen Verwertungsrechteinhaber<br />
erhalten vor Ort Tagesakkreditierungen und – je nach Aufgabengebiet – farbige<br />
Leibchen für den jeweiligen Spieltag. Diese werden in Abstimmung mit dem Heimclub am<br />
Spieltag von der SPORTCAST oder vom Heimclub verteilt und nach Spielende wieder eingesammelt.<br />
Die Produktionsverantwortlichen der SPORTCAST sowie von SPORTCAST eingesetzte<br />
Aufnahmeleiter müssen keine Leibchen tragen. Dauerakkreditierungen werden, sofern<br />
nicht vor der Saison von den Clubs und der DFL anders festgelegt, nicht ausgegeben. Auch<br />
Parkscheine werden von Spiel zu Spiel und in Abhängigkeit von der Parkplatzkapazität<br />
ausgegeben.<br />
Die Akkreditierungen der Mitarbeiter und Beauftragten der SPORTCAST und der audiovisuellen<br />
Verwertungsrechteinhaber beziehen sich ausschließlich auf den jeweils definierten<br />
Arbeitsbereich. In Ausnahmefällen kann der Heimclub in Abstimmung mit der SPORTCAST<br />
nach rechtzeitiger vorheriger Anmeldung zusätzliche Berechtigungen für temporäre<br />
Tätigkeiten auf der die Presse- und Kommentatorentribüne (z. B. für Live-Moderationen an der<br />
Kommentatorenposition) vergeben.<br />
1.2.1. Audiovisuelle Live-Verwerter<br />
Pro Spiel wird an den/die audiovisuellen Live-Verwerter eine vorbestellte Anzahl von<br />
Arbeitskarten mit und ohne Berechtigung zum Betreten des Stadion-Innenraums ausgegeben.<br />
Anzahl und Ausgabe der Arbeitskarten werden von den Produktionsverantwortlichen der<br />
SPORTCAST geregelt. Die Mitarbeiter mit Stadion-Innenraumberechtigung erhalten an jedem<br />
Spieltag bei der Akkreditierung zur Identifizierung rote Leibchen, die spätestens 90 Minuten<br />
vor dem Anpfiff entgegenzunehmen sind. Moderatoren, (Field-)Reporter und (Studio-)Gäste<br />
(z. B. „Experten“) der audiovisuellen Live-Verwerter, die „live vor der Kamera“ tätig sind, sowie<br />
vom audiovisuellen Live-Verwerter eingesetzte Aufnahmeleiter müssen keine Leibchen<br />
tragen. Eine deutlich sichtbare Akkreditierung ist ausreichend.<br />
Teil B. Bestimmungen für audiovisuelle Medien Seite 16 von 44