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Durchführungsbestimmungen 2013/2014 - FC Erzgebirge Aue

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<strong>Durchführungsbestimmungen</strong> <strong>2013</strong>/<strong>2014</strong><br />

Teil C. Audio Medien<br />

Pro Spiel werden ein zentraler Parkplatz auf dem Ü-Technik-Stellplatz und eine ausreichende<br />

Anzahl stadionnaher Parkplätze zur Verfügung gestellt.<br />

Die individuellen Absprachen über die zur Verfügung stehenden Plätze auf der Presse- und<br />

Kommentatorentribüne sowie mitunter darüber hinaus gehende Regelungen (z. B. Nutzung<br />

von Technik-Räumen) werden für jedes Stadion in einem Stadion-Datenblatt zusammengetragen<br />

und dem jeweiligen Club, der diesem Club zugeordneten Landesrundfunkanstalt und<br />

der DFL ausgehändigt. Diese Regelungen sind für die Clubs und die Landesrundfunkanstalt<br />

verbindlich.<br />

1.2. Bestimmungen für die Tätigkeit in den Stadien<br />

Mit einer Akkreditierung als Mitarbeiter oder Beauftragter des Audio Broadcast Live-Verwerters<br />

ist es gestattet, entsprechend der vertraglichen Vereinbarungen mit dem Ligaverband in<br />

akustischer Form über die Spiele zu berichten und Audio-Aufnahmen zu erstellen. Die Akkreditierung<br />

berechtigt nicht dazu, Stadionbilder im Sinne dieser <strong>Durchführungsbestimmungen</strong><br />

(siehe Teil A., Ziffer 1.1.1.) – in welcher Form auch immer – zu erstellen. Die Mitnahme des<br />

entsprechenden technischen Geräts (z. B. Foto- und/oder Videokamera) kann vom Heimclub<br />

untersagt werden.<br />

Der Audio Broadcast Live-Verwerter ist zudem nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen<br />

berechtigt, redaktionell innerhalb der einzelnen Medienarbeitsbereiche tätig zu werden und<br />

die genannten Einrichtungen zu nutzen:<br />

1.2.1. Kommentatorenposition<br />

Dem Audio Broadcast Live-Verwerter stehen auf der Presse- und Kommentatorentribüne<br />

Kommentatorenpositionen mit insgesamt bis zu sechs Arbeitsplätzen für die Reporter zur<br />

Verfügung. Die zu akkreditierenden Techniker der Landesrundfunkanstalt haben keinen<br />

Anspruch auf einen Sitzplatz auf der Tribüne, dürfen aber in individueller Abstimmung mit den<br />

Clubs sowie in Abhängigkeit etwaiger Kapazitätsüberhänge mit Sitzplätzen bedacht werden.<br />

Jede Kommentatorenposition ist ausgestattet mit mindestens einem ISDN-Anschluss oder<br />

einer entsprechend geeigneten Nachfolgetechnologie, an den sich der Audio Broadcast Live-<br />

Verwerter eine Datenübertragungsleitung durch Beauftragung des jeweils zuständigen<br />

regionalen Versorgers legen lassen kann. Die Kosten für die Nutzung des ISDN-Anschlusses<br />

(z.B. Aktivierungs-, Leitungs- und Nutzungskosten) sind von dem Audio Broadcast Live-<br />

Verwerter zu tragen.<br />

An die Plätze auf der Presse- und Kommentatorentribüne kann sich der Audio Broadcast Live-<br />

Verwerter bis zu drei Monitore (Flachbildschirme) inkl. Anschluss ans Basissignal aufbauen<br />

lassen. Die Flachbildschirme sind vor Wochenendspieltagen bis Mittwoch, 11.00 Uhr, und vor<br />

Wochenspieltagen bis Freitag, 11.00 Uhr, bei der SPORTCAST zu buchen. Die Kosten für die<br />

Inanspruchnahme sind vom Audio Broadcast Live-Verwerter zu tragen und werden von der<br />

SPORTCAST separat abgerechnet.<br />

1.2.2. Interviews<br />

Dem Audio Broadcast Live-Verwerter stehen verschiedene Medienarbeitsbereiche zur<br />

Verfügung, um unter nachfolgenden Bedingungen vor bzw. nach dem Spiel Interviews mit<br />

Spielern, Trainern und/oder weiteren Vertretern der jeweiligen Clubs zu führen.<br />

Teil C. Audio Medien Seite 28 von 44

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