Durchführungsbestimmungen 2013/2014 - FC Erzgebirge Aue
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<strong>Durchführungsbestimmungen</strong> <strong>2013</strong>/<strong>2014</strong><br />
Teil A. Allgemeine Bestimmungen<br />
berechtigt. Die Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der<br />
Bundesrepublik Deutschland („ARD“) überträgt jeweils das Saison- und das<br />
Rückrundeneröffnungsspiel der Bundesliga live im frei empfangbaren Fernsehen („Free-TV“)<br />
und hält auch die Live-Übertragungsrechte für die Spiele der Relegation und des Supercups.<br />
Die Sport1 GmbH („Sport1“) nimmt die Live-Übertragung der montags (bei Wochenspieltagen<br />
ggf. auch donnerstags) angesetzten Spiele der 2. Bundesliga im Free-TV wahr.<br />
b) Audiovisuelle Erst-, Zweit und Nachverwerter<br />
Im Bereich der Erstverwertung im Free-TV bestehen Übereinkünfte des Ligaverbandes mit<br />
der ARD (Bundesliga am Freitag, Samstagnachmittag und Sonntag | 2. Bundesliga am<br />
Samstag), dem ZDF Zweites Deutsches Fernsehen („ZDF“; Bundesliga am Samstagabend) und<br />
Sport1 (2. Bundesliga am Freitag und Sonntag). Die Axel Springer AG kann erstmals ab der<br />
Saison <strong>2013</strong>/<strong>2014</strong> Highlight-Clips der Bundesliga und 2. Bundesliga im Web- und Mobile-TV<br />
übertragen, und zwar ab eine Stunde nach Abpfiff eines Spiels im so genannten Pay-Content-<br />
Bereich sowie optional frühestens ab 0.00 Uhr des Folgetages nach der Erstverwertung im<br />
frei zugänglichen Bereich.<br />
Die Zweitverwertung im Free-TV von den Samstagnachmittagsspielen der Bundesliga liegt<br />
beim ZDF, die vom Samstagabendspiel der Bundesliga bei Sport1. Die Drittverwertung der<br />
Freitag- und Samstagnachmittagsspiele der Bundesliga im Free-TV wird ebenfalls von Sport1<br />
vorgenommen.<br />
Darüber hinaus hat der Ligaverband Rechte zur zeitversetzten Verwertung und zur Nachverwertung<br />
an verschiedene nationale und regionale TV-Sender vergeben.<br />
1.1.2.2. Internationale audiovisuelle Verwertungsrechteinhaber<br />
Die audiovisuellen Verwertungsrechte für die internationalen Territorien werden von der<br />
DFL Sports Enterprises GmbH, einer 100prozentigen Tochtergesellschaft der DFL,<br />
vermarktet. Die DFL Sports Enterprises GmbH schließt im Namen und auf Rechnung des<br />
Ligaverbandes diverse Verträge über die audiovisuelle Verwertung der Spiele mit<br />
internationalen Verwertern.<br />
Bei den internationalen audiovisuellen Verwertungsrechteinhabern wird unterschieden<br />
zwischen audiovisuellen Live-Verwertern, die Medienarbeitsbereiche und Einrichtungen im<br />
Stadion zur Live-Verwertung nutzen sowie denjenigen, die die Medienarbeitsbereiche und<br />
Einrichtungen im Zuge der Nachverwertung nutzen.<br />
1.1.3. Sonstige audiovisuelle Medien<br />
Sonstige audiovisuelle Medien, die ein Drehvorhaben im Stadion durchführen wollen, können<br />
auf Antrag, der mindestens zehn Werktage vor dem Spiel per E-Mail an<br />
Drehanfrage@Bundesliga.de zu stellen ist, und in Abhängigkeit der Kapazitäten im Stadion für<br />
ein Spiel akkreditiert werden. Im Fall der Akkreditierung und nach Abschluss einer für die<br />
Verwertung von Stadionbildern erforderlichen vertraglichen Vereinbarung mit dem<br />
Ligaverband bzw. der DFL, sind die audiovisuellen Medien zu redaktionellen Tätigkeiten im<br />
Stadion berechtigt.<br />
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