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Durchführungsbestimmungen 2013/2014 - FC Erzgebirge Aue

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<strong>Durchführungsbestimmungen</strong> <strong>2013</strong>/<strong>2014</strong><br />

Teil A. Allgemeine Bestimmungen<br />

berechtigt. Die Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der<br />

Bundesrepublik Deutschland („ARD“) überträgt jeweils das Saison- und das<br />

Rückrundeneröffnungsspiel der Bundesliga live im frei empfangbaren Fernsehen („Free-TV“)<br />

und hält auch die Live-Übertragungsrechte für die Spiele der Relegation und des Supercups.<br />

Die Sport1 GmbH („Sport1“) nimmt die Live-Übertragung der montags (bei Wochenspieltagen<br />

ggf. auch donnerstags) angesetzten Spiele der 2. Bundesliga im Free-TV wahr.<br />

b) Audiovisuelle Erst-, Zweit und Nachverwerter<br />

Im Bereich der Erstverwertung im Free-TV bestehen Übereinkünfte des Ligaverbandes mit<br />

der ARD (Bundesliga am Freitag, Samstagnachmittag und Sonntag | 2. Bundesliga am<br />

Samstag), dem ZDF Zweites Deutsches Fernsehen („ZDF“; Bundesliga am Samstagabend) und<br />

Sport1 (2. Bundesliga am Freitag und Sonntag). Die Axel Springer AG kann erstmals ab der<br />

Saison <strong>2013</strong>/<strong>2014</strong> Highlight-Clips der Bundesliga und 2. Bundesliga im Web- und Mobile-TV<br />

übertragen, und zwar ab eine Stunde nach Abpfiff eines Spiels im so genannten Pay-Content-<br />

Bereich sowie optional frühestens ab 0.00 Uhr des Folgetages nach der Erstverwertung im<br />

frei zugänglichen Bereich.<br />

Die Zweitverwertung im Free-TV von den Samstagnachmittagsspielen der Bundesliga liegt<br />

beim ZDF, die vom Samstagabendspiel der Bundesliga bei Sport1. Die Drittverwertung der<br />

Freitag- und Samstagnachmittagsspiele der Bundesliga im Free-TV wird ebenfalls von Sport1<br />

vorgenommen.<br />

Darüber hinaus hat der Ligaverband Rechte zur zeitversetzten Verwertung und zur Nachverwertung<br />

an verschiedene nationale und regionale TV-Sender vergeben.<br />

1.1.2.2. Internationale audiovisuelle Verwertungsrechteinhaber<br />

Die audiovisuellen Verwertungsrechte für die internationalen Territorien werden von der<br />

DFL Sports Enterprises GmbH, einer 100prozentigen Tochtergesellschaft der DFL,<br />

vermarktet. Die DFL Sports Enterprises GmbH schließt im Namen und auf Rechnung des<br />

Ligaverbandes diverse Verträge über die audiovisuelle Verwertung der Spiele mit<br />

internationalen Verwertern.<br />

Bei den internationalen audiovisuellen Verwertungsrechteinhabern wird unterschieden<br />

zwischen audiovisuellen Live-Verwertern, die Medienarbeitsbereiche und Einrichtungen im<br />

Stadion zur Live-Verwertung nutzen sowie denjenigen, die die Medienarbeitsbereiche und<br />

Einrichtungen im Zuge der Nachverwertung nutzen.<br />

1.1.3. Sonstige audiovisuelle Medien<br />

Sonstige audiovisuelle Medien, die ein Drehvorhaben im Stadion durchführen wollen, können<br />

auf Antrag, der mindestens zehn Werktage vor dem Spiel per E-Mail an<br />

Drehanfrage@Bundesliga.de zu stellen ist, und in Abhängigkeit der Kapazitäten im Stadion für<br />

ein Spiel akkreditiert werden. Im Fall der Akkreditierung und nach Abschluss einer für die<br />

Verwertung von Stadionbildern erforderlichen vertraglichen Vereinbarung mit dem<br />

Ligaverband bzw. der DFL, sind die audiovisuellen Medien zu redaktionellen Tätigkeiten im<br />

Stadion berechtigt.<br />

Teil A. Allgemeine Bestimmungen Seite 6 von 44

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