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Durchführungsbestimmungen 2013/2014 - FC Erzgebirge Aue

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<strong>Durchführungsbestimmungen</strong> <strong>2013</strong>/<strong>2014</strong><br />

Teil D. Print-/Online-Medien<br />

Entsprechend den gegebenen Kapazitäten sollen die Mitarbeiter und Beauftragten der Print-/<br />

Online-Medien nach Möglichkeit zusammen mit ihrer Akkreditierung Parkscheine für stadionnahe<br />

Parkplätze erhalten. Ein Anspruch auf Erhalt eines Parkscheins besteht jedoch nicht.<br />

Print-/Online-Journalisten, die für einen Club tätig sind, können Akkreditierungen für die Heim-<br />

und Auswärtsspiele ihres Clubs ausschließlich über diesen beantragen.<br />

2. Bestimmungen für akkreditierte Print-/Online-Journalisten in den Stadien<br />

2.1. Print-Journalisten<br />

Die Akkreditierung als Print-Journalist berechtigt ausschließlich zur Nutzung des von dem<br />

Heimclub auf der Pressetribüne zugeteilten Arbeitsplatzes sowie nach Spielende – je nach<br />

Kapazität – auch zum Zutritt zur Mixed-Zone und zum Besuch der Pressekonferenz. Die<br />

Akkreditierung berechtigt zu keinem Zeitpunkt zum Betreten des Stadion-Innenraums. Nach<br />

rechtzeitiger vorheriger Anmeldung kann der Heimclub in Ausnahmefällen eine zeitlich<br />

befristete Akkreditierung für bestimmte Zonen des Zuschauerbereichs vergeben.<br />

Mit einer Akkreditierung als Print-Journalist ist es gestattet, in Textform in Zeitungen,<br />

Zeitschriften und anderen Druckschriften sowie in den jeweils dazugehörigen Online-<br />

Auftritten über das jeweilige Spiel zu berichten. Die Akkreditierung berechtigt nicht dazu,<br />

Stadionbilder im Sinne dieser <strong>Durchführungsbestimmungen</strong> (siehe Teil A., Ziffer 1.1.1.) – in<br />

welcher Form auch immer – zu erstellen. Die Mitnahme des entsprechenden technischen<br />

Geräts (z. B. Foto- und/oder Videokamera) kann vom Heimclub verwehrt werden. Die<br />

Erstellung von Tonaufnahmen ist zulässig, deren Verwertung darf jedoch nur in Textform<br />

erfolgen.<br />

2.2. Online-Journalisten<br />

Die Akkreditierung der Online-Journalisten berechtigt ausschließlich zur Nutzung des von dem<br />

Heimclubs auf der Pressetribüne zugeteilten Arbeitsplatzes sowie nach Spielende – je nach<br />

Kapazität – zum Zutritt zur Mixed-Zone und Besuch der Pressekonferenz. Die Akkreditierung<br />

berechtigt zu keinem Zeitpunkt zum Betreten des Stadion-Innenraums.<br />

Mit einer Akkreditierung als Online-Journalist ist es gestattet, in Textform via Online-Medien<br />

über das jeweilige Spiel zu berichten, jedoch nicht im Wege der Live- oder Near-Live-<br />

Berichterstattung im Zeitraum zwischen An- und Abpfiff eines Spiels, d.h. auch einschließlich<br />

der Halbzeitpause. Die Akkreditierung berechtigt nicht dazu, Stadionbilder im Sinne dieser<br />

<strong>Durchführungsbestimmungen</strong> (siehe Teil A., Ziffer 1.1.1.) – in welcher Form auch immer – zu<br />

erstellen. Die Mitnahme des entsprechenden technischen Geräts (z. B. Foto- und/oder Videokamera)<br />

kann vom Heimclub verwehrt werden. Die Erstellung von Tonaufnahmen ist zulässig,<br />

deren Verwertung darf jedoch nur in Textform erfolgen.<br />

Teil D. Print-/Online-Medien Seite 34 von 44

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