Durchführungsbestimmungen 2013/2014 - FC Erzgebirge Aue
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<strong>Durchführungsbestimmungen</strong> <strong>2013</strong>/<strong>2014</strong><br />
Teil D. Print-/Online-Medien<br />
Entsprechend den gegebenen Kapazitäten sollen die Mitarbeiter und Beauftragten der Print-/<br />
Online-Medien nach Möglichkeit zusammen mit ihrer Akkreditierung Parkscheine für stadionnahe<br />
Parkplätze erhalten. Ein Anspruch auf Erhalt eines Parkscheins besteht jedoch nicht.<br />
Print-/Online-Journalisten, die für einen Club tätig sind, können Akkreditierungen für die Heim-<br />
und Auswärtsspiele ihres Clubs ausschließlich über diesen beantragen.<br />
2. Bestimmungen für akkreditierte Print-/Online-Journalisten in den Stadien<br />
2.1. Print-Journalisten<br />
Die Akkreditierung als Print-Journalist berechtigt ausschließlich zur Nutzung des von dem<br />
Heimclub auf der Pressetribüne zugeteilten Arbeitsplatzes sowie nach Spielende – je nach<br />
Kapazität – auch zum Zutritt zur Mixed-Zone und zum Besuch der Pressekonferenz. Die<br />
Akkreditierung berechtigt zu keinem Zeitpunkt zum Betreten des Stadion-Innenraums. Nach<br />
rechtzeitiger vorheriger Anmeldung kann der Heimclub in Ausnahmefällen eine zeitlich<br />
befristete Akkreditierung für bestimmte Zonen des Zuschauerbereichs vergeben.<br />
Mit einer Akkreditierung als Print-Journalist ist es gestattet, in Textform in Zeitungen,<br />
Zeitschriften und anderen Druckschriften sowie in den jeweils dazugehörigen Online-<br />
Auftritten über das jeweilige Spiel zu berichten. Die Akkreditierung berechtigt nicht dazu,<br />
Stadionbilder im Sinne dieser <strong>Durchführungsbestimmungen</strong> (siehe Teil A., Ziffer 1.1.1.) – in<br />
welcher Form auch immer – zu erstellen. Die Mitnahme des entsprechenden technischen<br />
Geräts (z. B. Foto- und/oder Videokamera) kann vom Heimclub verwehrt werden. Die<br />
Erstellung von Tonaufnahmen ist zulässig, deren Verwertung darf jedoch nur in Textform<br />
erfolgen.<br />
2.2. Online-Journalisten<br />
Die Akkreditierung der Online-Journalisten berechtigt ausschließlich zur Nutzung des von dem<br />
Heimclubs auf der Pressetribüne zugeteilten Arbeitsplatzes sowie nach Spielende – je nach<br />
Kapazität – zum Zutritt zur Mixed-Zone und Besuch der Pressekonferenz. Die Akkreditierung<br />
berechtigt zu keinem Zeitpunkt zum Betreten des Stadion-Innenraums.<br />
Mit einer Akkreditierung als Online-Journalist ist es gestattet, in Textform via Online-Medien<br />
über das jeweilige Spiel zu berichten, jedoch nicht im Wege der Live- oder Near-Live-<br />
Berichterstattung im Zeitraum zwischen An- und Abpfiff eines Spiels, d.h. auch einschließlich<br />
der Halbzeitpause. Die Akkreditierung berechtigt nicht dazu, Stadionbilder im Sinne dieser<br />
<strong>Durchführungsbestimmungen</strong> (siehe Teil A., Ziffer 1.1.1.) – in welcher Form auch immer – zu<br />
erstellen. Die Mitnahme des entsprechenden technischen Geräts (z. B. Foto- und/oder Videokamera)<br />
kann vom Heimclub verwehrt werden. Die Erstellung von Tonaufnahmen ist zulässig,<br />
deren Verwertung darf jedoch nur in Textform erfolgen.<br />
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