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Durchführungsbestimmungen 2013/2014 - FC Erzgebirge Aue

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<strong>Durchführungsbestimmungen</strong> <strong>2013</strong>/<strong>2014</strong><br />

Teil G. Club-TV<br />

G. Club-TV<br />

1. Akkreditierungsverfahren für Mitarbeiter und Beauftragte des Club-TV<br />

Jeder Club ist berechtigt, die Akkreditierung eines eigenen Club-TV-EB-Teams für seine<br />

Heimspiele vorzunehmen bzw. für seine Auswärtsspiele beim jeweiligen Heimclub zu<br />

beantragen.<br />

Frist: Die Akkreditierungsanträge der Mitarbeiter oder Beauftragten des Club-TV müssen<br />

vor Wochenendspieltagen spätestens am vorhergehenden Dienstag bis 18.00 Uhr,<br />

vor Wochenspieltagen (Dienstag/Mittwoch) spätestens am vorhergehenden Freitag<br />

bis 12.00 Uhr beim Heimclub eingegangen sein.<br />

Unabhängig davon ist die Mitteilung über die Akkreditierung eines jeden Club-TV-EB-Teams<br />

unter Einhaltung derselben Fristen der SPORTCAST (Akkreditierung@Sportcast.de) zu<br />

melden.<br />

Der Geltungsbereich der Akkreditierungen des Club-TV berechtigt in der Regel nach<br />

Spielende zum Zutritt zur X-/Mixed-Zone und zum Besuch der Pressekonferenz. Sollten auch<br />

Aufnahmen während des Spiels im Stadion-Innenraum beabsichtigt sein, ist dies im Rahmen<br />

der Akkreditierungsmitteilung bei der SPORTCAST zu beantragen, da in diesen Fällen die<br />

Club-TV-EB-Teams auf die Gesamt-Kapazität aller zugelassenen EB-Teams angerechnet<br />

werden müssen. Über eine Akkreditierung für den Stadion-Innenraum kann somit nur nach<br />

Maßgabe der Gesamt-Kapazitäten und der bereits eingegangenen Akkreditierungsanträge<br />

der audiovisuellen Verwertungsrechteinhaber sowie unter der Berücksichtigung des<br />

beabsichtigten Umfangs und Zwecks der Club-TV-Aufnahmen im Stadion-Innenraum<br />

entschieden werden. Ein Anspruch auf eine Akkreditierung des Club-TV für Aufnahmen<br />

während des Spiels im Stadion-Innenraum besteht nicht.<br />

Zur eindeutigen Identifizierung tragen Mitarbeiter des Club-TV in den Interview-Zonen und<br />

ggf. im Stadion-Innenraum stets die clubeigenen weißen Erkennungsleibchen.<br />

2. Bestimmungen für die Tätigkeit in den Stadien<br />

Mit einer Akkreditierung als Mitarbeiter oder Beauftragter eines Club-TV ist es gestattet,<br />

nach dem Spiel im Bereich der (Indoor-)Interview-Zonen Interviews zu führen und/oder die<br />

Pressekonferenz aufzuzeichnen. Die Zuteilung in die X- oder Mixed-Zone erfolgt dabei<br />

stadion- und spieltagspezifisch in Abstimmung zwischen dem jeweiligen Heimclub und dem<br />

Produktionsverantwortlichen der SPORTCAST. Sollten Interviews in der Mixed-Zone bereits<br />

auf dem Weg der Spieler in die Mannschaftskabinen geführt werden können, sind diese als<br />

Flash-Interview (siehe Teil A., Ziffer 3.3.) zu führen. Interviews, die in der Mixed-Zone geführt<br />

werden, nachdem die Spieler die Mannschaftskabinen wieder verlassen haben, unterliegen<br />

nicht mehr den Vorgaben eines Flash-Interviews.<br />

Sofern durch die SPORTCAST eine Akkreditierung mit Berechtigung zur Tätigkeit im Stadion-<br />

Innenraum erteilt wurde, dürfen Club-TV-EB-Teams auch entsprechend der den EB-Teams<br />

der audiovisuellen Medien zugestandenen Möglichkeiten gemäß Teil B., Ziffer 3.8<br />

Stadionbilder anfertigen.<br />

Die Nutzung von Drahtlostechnik ist nur nach Maßgabe von Teil A., Ziffer 2.2. möglich.<br />

Teil G. Club-TV Seite 40 von 44

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