Durchführungsbestimmungen 2013/2014 - FC Erzgebirge Aue
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<strong>Durchführungsbestimmungen</strong> <strong>2013</strong>/<strong>2014</strong><br />
Teil H. Sportdatendiensteanbieter<br />
Die Arbeitsplätze sind ausgestattet mit mindestens einem ISDN-Anschluss oder einer<br />
entsprechend geeigneten Nachfolgetechnologie, an den sich der Sportdatendiensteanbieter<br />
eine Datenübertragungsleitung durch Beauftragung des jeweils zuständigen regionalen<br />
Versorgers legen lassen kann. Die Kosten für die Nutzung des ISDN-Anschlusses (z.B.<br />
Aktivierungs-, Leitungs- und Nutzungskosten) sind von dem Sportdatendiensteanbieter zu<br />
tragen.<br />
Sonstigen Sportdatendiensteanbietern mit Stadion-Zutrittsberechtigung steht auf der<br />
Presse- und Kommentatorentribüne pro Spiel maximal ein Arbeitsplatz zur Verfügung. Die<br />
Zuteilung des konkreten Arbeitsplatzes erfolgt vor jedem Spiel in Abstimmung mit dem<br />
jeweiligen Heimclub durch SPORTCAST; ein Anspruch auf einen bestimmten Arbeitsplatz<br />
und/oder einen Arbeitsplatz mit Zugang zum Internet besteht nicht.<br />
Teil H. Sportdatendiensteanbieter Seite 42 von 44