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Ludwigsburg 01.indd - Stadtwerke Ludwigsburg

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Infos rund um die<br />

Abschlagszahlungen<br />

Jahresabrechnung<br />

von A bis Z<br />

Am 17. November beginnen die SWLB mit<br />

der Ablesung der Gas- und Wasserzähler.<br />

Treffen die Ableser einen Kunden nicht zu<br />

Hause an, hinterlassen sie eine Karte mit<br />

der Bitte, den Zählerstand selbst abzulesen<br />

und ihn den SWLB schnellstmöglich<br />

mitzuteilen – mit der Rücksendung der<br />

Karte per Post, per Fax, per E-Mail, telefonisch<br />

oder im Servicebereich auf der Homepage<br />

www.swlb.de. Hier gibt es sogar<br />

eine interaktive Erklärung der Rechnung.<br />

Nachzahlung oder Guthaben?<br />

Im Januar 2005 erhalten die Kunden eine<br />

Verbrauchsabrechnung. Bei dieser werden<br />

die bis zur Rechnungsstellung eingegangenen<br />

Zahlungen vom Gesamtbetrag<br />

abgezogen, so dass entweder eine Nachzahlung<br />

oder ein Guthaben übrig bleibt.<br />

Und der Restbetrag?<br />

Die SWLB erheben von Januar bis November<br />

elfmonatliche Abschlagszahlungen,<br />

die jeweils spätestens zum Monatsletzten<br />

4<br />

fällig sind – die Rechnung für den Januar<br />

zum Beispiel am 31. Januar. Die Jahresabrechnung<br />

ist mit dem ersten Abschlag für<br />

Januar fällig. Ergibt sich dabei ein Guthaben,<br />

wird dieses mit dem Januar-Abschlag<br />

verrechnet, so dass der Kunde nur die<br />

sich ergebende Differenz bezahlen muss.<br />

Ist das Guthaben höher als der erste Abschlag,<br />

wird den Kunden, die den SWLB<br />

eine Einzugsermächtigung erteilt haben,<br />

automatisch der Restbetrag zurücküberwiesen.<br />

Alle übrigen Kunden sollten den<br />

SWLB schriftlich ihre Kunden-Nummer<br />

und ihre Bankverbindung mitteilen.<br />

Wie hoch sind die Abschläge?<br />

Viele Kunden dividieren den Rechnungsbetrag<br />

durch zwölf oder elf – und kommen<br />

dabei auf andere Ergebnisse als die<br />

SWLB. Das liegt an einem Verfahren, das<br />

vom Gesetzgeber vorgeschrieben ist: Der<br />

in der Jahresabrechnung ermittelte Verbrauch<br />

wird auf 365, im Schaltjahr 366<br />

Tage mit den aktuellen Preisen hochgerechnet.<br />

Diese Summe wird durch elf<br />

Nach dem Ablesen der Gas-<br />

und Wasserzähler folgt die Jahresabrechnung.<br />

Hier gibt es die<br />

Antworten zu den am häufigsten<br />

gestellten Fragen.<br />

dividiert, woraus sich der monatliche Abschlagsbetrag<br />

für das nächste Jahr ergibt.<br />

In den festgesetzten Beträgen sind die ab<br />

dem 1. Januar 2005 geltenden Preise für<br />

Erdgas und Fernwärme bereits berücksichtigt.<br />

Weitere Fragen?<br />

Die SWLB überprüfen jederzeit gerne gemeinsam<br />

mit ihren Kunden die Höhe der<br />

Abschlagszahlungen.<br />

Weitere Informationen erhalten Sie<br />

unter www.swlb.de oder bei den<br />

SWLB-Mitarbeitern im<br />

Kundeninformationszentrum,<br />

Tel.: 0 71 41/9 10-26 80 und -26 81.

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