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Die Judikatur des OGH zur Aufklärung - Ärztekammer für Kärnten

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<strong>Aufklärung</strong> vor kosmetischen OP<br />

Jüngere <strong>Judikatur</strong><br />

Risikoaufklärung<br />

Risikoaufkl rung<br />

<strong>OGH</strong> 10.02.2009, 5 Ob 16/09b: umfassende<br />

<strong>Aufklärung</strong> mit Hinweis auf seltene, aber gravierende<br />

Risiken (hier: Gelenksversteifung)<br />

<strong>OGH</strong> 17.11.2009, 1 Ob 218/09d: zeitgerechte<br />

<strong>Aufklärung</strong> (Facelifting)<br />

<strong>OGH</strong> 08.06.2010, 4 Ob 12/10h: Keine <strong>Aufklärung</strong><br />

über entfernte und nachrangige Therapievariante<br />

(Unterspritzung von Falten)<br />

<strong>OGH</strong> 22.06.2010, 10 Ob 31/10x: in concreto keine<br />

<strong>Aufklärung</strong>spflichtverletzung iZm Bruststraffung<br />

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