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Die Judikatur des OGH zur Aufklärung - Ärztekammer für Kärnten

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Risikoaufklärung<br />

Risikoaufkl rung / Einwilligung<br />

8. Überlegungsfrist<br />

<strong>Aufklärung</strong> muss so rechtzeitig erfolgen,<br />

dass dem Patienten eine angemessene<br />

Überlegungsfrist bleibt<br />

Patient kann nur dann wirksam einwilligen,<br />

wenn er rechtzeitig über die Bedeutung <strong>des</strong><br />

Eingriffs und seine möglichen Folgen<br />

aufgeklärt wurde<br />

18

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