Die Judikatur des OGH zur Aufklärung - Ärztekammer für Kärnten
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Risikoaufklärung<br />
Risikoaufkl rung / Einwilligung<br />
8. Überlegungsfrist<br />
<strong>Aufklärung</strong> muss so rechtzeitig erfolgen,<br />
dass dem Patienten eine angemessene<br />
Überlegungsfrist bleibt<br />
Patient kann nur dann wirksam einwilligen,<br />
wenn er rechtzeitig über die Bedeutung <strong>des</strong><br />
Eingriffs und seine möglichen Folgen<br />
aufgeklärt wurde<br />
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