03 - Haushaltssicherungskonzept 2012_2013 - GRÜN - Bad Orb
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<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />
<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> zum Haushaltsplan <strong>2012</strong>/<strong>2013</strong><br />
1. Rechtsgrundlagen<br />
1.1 Hessische Gemeindeordnung (HGO)<br />
Der Landesgesetzgeber schreibt seit April 2005 verbindlich vor, dass Gemeinden mit defizitä-<br />
ren Haushalten ein <strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> zu erstellen haben. Die Hessische Gemeinde-<br />
ordnung (HGO) sieht dazu vor:<br />
§ 92 (4) HGO<br />
„Der Haushalt soll in jedem Haushaltsjahr ausgeglichen sein. Ist der Haushaltsaus-<br />
gleich nicht möglich, ist ein <strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> aufzustellen. Es ist von der<br />
Gemeindevertretung zu beschließen und der Aufsichtsbehörde mit der Haushaltssatzung<br />
vorzulegen.“<br />
1.2 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO-Doppik)<br />
Auch in der Neufassung der Gemeindehaushaltsverordnung vom April 2006 hat der Gesetz-<br />
geber das <strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> als Pflichtbestandteil aufgenommen. Die Gemeinde-<br />
haushaltsverordnung (GemHVO-Doppik) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. April<br />
2006 sieht vor:<br />
§ 24 (4) GemHVO-Doppik<br />
„Ist ein Ausgleich des Ergebnishaushalts nach Abs. 2 nicht möglich, ist ein Haushalts-<br />
sicherungskonzept aufzustellen (§ 92 Abs. 4 der Hessischen Gemeindeordnung). Im<br />
<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> sind die Ursachen für den nicht ausgeglichenen Ergebnis-<br />
haushalt zu beschreiben. Es muss verbindliche Festlegungen enthalten über das Konso-<br />
lidierungsziel, die dafür notwendigen Maßnahmen und den angestrebten Zeitraum, in<br />
dem der Ausgleich des Ergebnishaushalts erreicht werden soll.“<br />
1.3 Leitlinie zur Konsolidierung der kommunalen Haushalte und Handhabung der<br />
kommunalen Finanzaufsicht über Landkreise, kreisfreie Städte und kreisangehö-<br />
rige Städte und Gemeinden (vom 06.05.2010)<br />
„1. Konsolidierungsmaßnahmen<br />
In dem gemäß § 92 Abs. 4 HGO verbindlich vorgeschriebenen <strong>Haushaltssicherungskonzept</strong><br />
sind die von der Vertretungskörperschaft beschlossenen Maßnahmen anzugeben,<br />
mit denen der Haushaltsausgleich und der Ausgleich der Fehlbeträge aus Vorjahren<br />
eine Reduzierung des Defizits erreicht werden sollen. Dabei ist eine detaillierte<br />
Beschreibung der vorgesehenen Konsolidierungsmaßnahmen unverzichtbar (§ 24 Abs.<br />
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<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />
4 GemHVO-Doppik).Die Aufsichtsbehörden können haushaltswirtschaftliche Genehmigungen<br />
nur erteilen, wenn das von der Vertretungskörperschaft beschlossene <strong>Haushaltssicherungskonzept</strong><br />
zeitgleich mit der Haushaltssatzung vorgelegt worden ist und<br />
inhaltlich dieser Leitlinie entspricht. Die Auswirkungen der einzelnen Maßnahmen sind<br />
für den gesamten Finanzplanungszeitraum konkret in Bezug auf die Positionen im<br />
Haushaltsplan darzustellen. Einsparmaßnahmen können auch im Rahmen von verbindlichen<br />
Budgetvereinbarungen dargestellt werden. Bei der Bewertung der Konsolidierungsbeschlüsse<br />
sind Feststellungen der örtlichen und überörtlichen Rechnungsprüfung<br />
zu berücksichtigen. Die Kommune hat gegenüber der Aufsichtsbehörde darzulegen, in<br />
welcher Weise und mit welchem Ergebnis sie sich mit den Prüfungsfeststellungen auseinander<br />
gesetzt hat. Soweit sie Empfehlungen nicht umsetzt, hat die Kommune ihre<br />
Entscheidung eingehend zu begründen. Kommunen mit anhaltend und stark defizitärer<br />
Haushaltswirtschaft müssen auch dann in spürbarer Weise weiter konsolidieren, wenn<br />
die überörtliche Rechnungsprüfung bei Anlegung der üblichen Maßstäbe nur noch ein<br />
geringes Konsolidierungspotenzial festgestellt hat. Mit der Umstellung des Rechnungswesens<br />
auf die Doppik haben die Kommunen zusätzliche Aufwendungen wie Abschreibungen<br />
und Rückstellungen im Haushalt zu veranschlagen und mit entsprechend hohen<br />
Erträgen auszugleichen, wenn dies durch die Reduzierung von anderen Aufwendungen<br />
nicht möglich ist. Die Aufsichtsbehörden werden den Kommunen für den Haushaltsausgleich<br />
unter Einbeziehung dieser Faktoren einen angemessenen Zeitraum einräumen.<br />
2. Begrenzung des Wachstums bei den Aufwendungen<br />
Zur nachhaltigen Konsolidierung der kommunalen Haushalte besteht auf mittlere Sicht<br />
keine Alternative. Die stetige Erfüllung der Aufgaben ist auf Dauer nur möglich, wenn<br />
die Haushaltswirtschaft ausgeglichen ist. Wegen der Vorgaben des Europäischen Stabilitäts-und<br />
Wachstumspaktes ist der finanzpolitische Kurs strikter Haushaltskonsolidierung<br />
auf der Aufwand-wie auf der Ertragseite auch bei den Kommunen verstärkt fortzusetzen.<br />
Ein nachhaltiger Haushaltsausgleich kann sonst nicht erreicht werden. Ein<br />
Wachstum bei den Aufwendungen darf deshalb grundsätzlich nicht zugelassen werden.<br />
Ein unabweisbarer Mehrbedarf im Einzelfall ist an anderer Stelle auszugleichen. Die<br />
entsprechenden Vorgaben in den jährlichen Finanzplanungserlassen sind zu beachten.<br />
Bei den gesetzlichen Pflichtaufgaben ist darauf zu achten, dass sie mit einem dem Defizit<br />
angemessenen Aufwand erfüllt werden. Die Übernahme von neuen Aufgaben, für<br />
die keine rechtlichen Verpflichtungen bestehen, darf nur erfolgen, wenn die Finanzierung<br />
durch damit verbundene Erträge gesichert ist.<br />
3. Personalkosten<br />
Die Personalkosten sind ein wesentlicher Faktor und müssen auf das unabweisbare Maß<br />
begrenzt werden. Das kann durch eine Deckelung der Personalkosten oder durch eine<br />
Begrenzung der tatsächlich besetzten Stellen geschehen. Bei der Weiterführung von<br />
Aufgaben durch Dritte muss der nunmehr als Sachkosten zu verbuchende Aufwand bei<br />
der Deckelung berücksichtigt werden. Wenn in einzelnen Bereichen zusätzlicher Personal<br />
bedarf unabweisbar ist, muss in diesem Umfang in anderen Bereichen eingespart<br />
werden. Die nach der kommunalen Stellenobergrenzenverordnung bestehenden Möglichkeiten<br />
dürfen nur ausgeschöpft werden, wenn dies nach sachgerechter Bewertung<br />
der Funktionen im Einzelfall gerechtfertigt ist. Dabei ist ein strenger Maßstab anzulegen.<br />
Im Übrigen soll auch durch zusätzliche Maßnahmen, z. B. Stellenbesetzungssperren,<br />
Beförderungssperren, auf eine Kostenreduzierung hingewirkt werden. Auch die<br />
Möglichkeiten einer verstärkten interkommunalen Zusammenarbeit können zu Einsparungen<br />
führen. Die Aufsichtsbehörden werden auch Kommunen mit defizitärer Haus-<br />
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<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />
haltswirtschaft nicht zwingend vorgeben, den nach der Verordnung über Mindestvoraussetzungen<br />
in Tageseinrichtungen für Kinder vom 17. Dezember 2008 (GVBI. I S.<br />
1074) jeweils niedrigsten rechtlich zulässigen Personalschlüssel anzuwenden. Sie räumen<br />
den Kommunen im Einzelfall die Möglichkeit ein, die sachliche Notwendigkeit eines<br />
höheren Personalschlüssels zu begründen.<br />
4. Investitionsmaßnahmen<br />
Im Rahmen der Erfüllung von Pflichtaufgaben können im Einzelfall Investitionsmaßnahmen<br />
oder Investitionsförderungsmaßnahmen notwendig werden, obwohl die Haushaltswirtschaft<br />
der Kommune defizitär ist In solchen Ausnahmefällen ist vorher mit besonderer<br />
Sorgfalt aus allen in Betracht kommenden Möglichkeiten durch den Vergleich<br />
der Anschaffungsoder Herstellungskosten sowie der Folgekosten die für die Kommune<br />
wirtschaftlichste Lösung zu ermitteln. Bei nachweislich unabweisbaren Investitionen im<br />
Bereich der kommunalen Pflichtaufgaben müssen Investitionen im Bereich der freiwilligen<br />
Aufgaben zurück gestellt werden. Die Aufsichtsbehörden werden dies bei der Prüfung,<br />
ob die vorgesehenen Kreditaufnahmen der Höhe nach genehmigungsfähig sind,<br />
berücksichtigen. Bei unabweisbaren Investitionen kann auch die Gewinnung privaten<br />
Kapitals im Rahmen von "Public-Private-Partnership"-Modellen in Betracht kommen.<br />
PPP-Projekte können wegen des häufig sehr großen Finanzierungsvolumens ein hohes<br />
Risiko für die dauernde Leistungsfähigkeit der Kommunalhaushalte darstellen. Daher<br />
wird empfohlen, auch solche Investitionen -wie bei einer konventionellen Finanzierung<br />
mit Kommunalkrediten -durch Setzung von Prioritäten zu kürzen oder zeitlich angemessen<br />
zu staffeln. Im Hinblick auf mögliche Haftungsrisiken der Aufsichtsbehörden ist<br />
bei der Vorlage von PPP-Projekten an die Aufsichtsbehörde ein verlässliches neutrales<br />
Gutachten auf Kosten der Kommune beizufügen. Hieraus muss für die Aufsichtsbehörde<br />
klar erkennbar sein, dass die PPP-Finanzierung nicht unwirtschaftlicher ist als eine<br />
konventionelle Finanzierung mit Kommunalkrediten. Auf die grundsätzlichen Ausführungen<br />
in dem Erlass über Leasing-Finanzierungen im kommunalen Bereich vom 7. Juli<br />
1997 (StAnz. S. 2174) wird hingewiesen.<br />
5. Nettoneuverschuldung<br />
Bei Kommunen mit anhaltend defizitärer Haushaltswirtschaft ist eine Nettoneuverschuldung<br />
grundsätzlich nicht genehmigungsfähig. Ausnahmen kommen nur in besonders<br />
gelagerten Einzelfällen in Betracht, z.B. bei der Komplementärfinanzierung bei<br />
Förderprogrammen von EU, Bund oder Land, soweit die Notwendigkeit der Investition<br />
von der Kommune schlüssig dargestellt wird, oder bei Sanierungsmaßnahmen und Investitionen,<br />
die für die weitere Entwicklung der Kommune erforderlich sind. Um auch<br />
außerhalb von Haushaltsgenehmigungsverfahren verstärkt Einfluss auf die Haushaltswirtschaft<br />
der Kommunen nehmen zu können, soll bei Kommunen mit defizitärer<br />
Haushaltswirtschaft grundsätzlich der Vorbehalt der Einzelkreditgenehmigung eingesetzt<br />
werden. Dem Antrag auf Einzelgenehmigung ist eine Beschreibung der aktuellen<br />
Haushaltssituation beizufügen.<br />
6. Freiwillige Leistungen<br />
Die Kommunen mit defizitärer Haushaltswirtschaft haben die freiwilligen Aufwendungen<br />
auf einen Umfang zu begrenzen, der mit Blick auf das Defizit vertretbar erscheint.<br />
Dabei sind die Sinnhaftigkeit und die Wirkungen vorhandener Strukturen ehrenamtlichen<br />
Engagements in der örtlichen Gemeinschaft in einen nachvollziehbaren Abwägungsprozess<br />
einzubringen. Folgendes Prüfraster soll von allen defizitären Kommunen<br />
mit dem Ziel einer strikten Wirkungskontrolle angewendet werden:<br />
- Besteht ein zwingendes öffentliches Bedürfnis für die Wahrnehmung der Aufgabe?<br />
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<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />
- Ist die Zuschusshöhe dem angestrebten Zweck angemessen?<br />
- Wie ist die eigene Leistungsfähigkeit der letztlichen Nutzer zu bewerten?<br />
- Stellen die Verfahren der Zuschussvergabe und der Verwendungskontrolle die Erfüllung<br />
des zwingenden öffentlichen Bedürfnisses sicher?<br />
Bei der Beurteilung der Frage nach der Angemessenheit der Gesamtaufwendungen für<br />
die Vereinsförderung und für andere freiwilligen Leistungen können auch Vergleiche<br />
mit anderen Kommunen hilfreich sein. Im Hinblick auf die überragende Bedeutung des<br />
Sportes für das Gemeinwesen soll unter Berücksichtigung von Art. 62 a Hess.Verf. sowie<br />
§ 19 Abs. 1 HGO der Verzicht auf die Erhebung von Gebühren für Sportvereine bei<br />
der Nutzung kommunaler Sportstätten nicht als "freiwillige Leistung" nachteilig angerechnet<br />
werden. Mit der Vorlage ihrer Haushaltssatzung haben Kommunen mit defizitärer<br />
Haushaltswirtschaft der Aufsichtsbehörde eine gesonderte Aufstellung aller freiwilligen<br />
Leistungen einschließlich gewährter geldwerter Vorteile unter Angabe der Haushaltspositionen<br />
vorzulegen.<br />
7. Gebühren und Beiträge<br />
Bei defizitärer Haushaltswirtschaft dürfen in den klassischen Gebührenhaushalten<br />
(Wasser, Abwasser, Abfall, Straßenreinigung, Bestattungswesen) grundsätzlich keine<br />
Unterdeckungen entstehen. In erster Linie soll der Ausgleich des Gebührenhaushalts<br />
durch Kostenreduzierung sichergestellt werden. Soweit das nicht ausreicht, sind die<br />
Leistungsentgelte anzuheben. Die Grundsätze der Einnahmenbeschaffung (§ 93 HGO)<br />
sind strikt einzuhalten. Deshalb sind rechtlich mögliche Beiträge zu erheben, soweit das<br />
wirtschaftlich sinnvoll ist. Wenn Kommunen mit defizitärer Haushaltswirtschaft auf die<br />
Erhebung von Beiträgen verzichten wollen, ist die Finanzierung von beitragsfähigen<br />
Maßnahmen mit Krediten grundsätzlich ausgeschlossen. In diesen Fällen haben die<br />
Aufsichtsbehörden nachdrücklich darauf hinzuwirken, dass Beitragssatzungen erlassen<br />
und vollzogen werden. Ausnahmen sind nur zulässig, wenn die Folgekosten einschließlich<br />
des Schuldendienstes vollständig durch Benutzungsgebühren gedeckt werden.<br />
8. Elternentgelte in Kinderbetreuungseinrichtungen<br />
Die Landesregierung hat ein großes Interesse an der angemessenen Betreuung von Kindern.<br />
Die Kommunen entscheiden dabei grundsätzlich selbst, in welcher Höhe sie EIternentgelte<br />
erheben. Werden aus sozialen Gründen Elternentgelte gestaffelt, soll der<br />
diesbezügliche Verzicht auf Erträge der Kommune bei den sog. "freiwilligen Leistungen"<br />
nicht nachteilig angerechnet werden. Im Hinblick auf die Bedeutung der Kinderbetreuung<br />
für das Gemeinwesen soll dies auch gelten, wenn eine Kommune die Eltern<br />
teilweise oder völlig von Entgelten für Kinderbetreuungseinrichtungen freistellt. In diesen<br />
Fällen hat die Kommune einen nachhaltigen und nachvollziehbaren Kompensationsplan<br />
zur anderweitigen Finanzierung zu beschließen und der Aufsichtsbehörde vorzulegen.<br />
Dieser Kompensationsplan muss auch einen Regelungsvorschlag zur Entgeltgestaltung<br />
der in der Kommune betriebenen Kinderbetreuungseinrichtungen freier Träger<br />
enthalten.<br />
9. Sondervermögen/kommunale Gesellschaften<br />
Im Interesse der Konsolidierung ihrer Haushaltswirtschaft haben die Kommunen bei ihren<br />
Sondervermögen (§ 115 HGO), ausgenommen die Stiftungen, und Gesellschaften<br />
des Privatrechts in geeigneter Weise darauf hinzuwirken, dass durch höhere Abführungen<br />
an den Kommunalhaushalt oder geringere Leistungen zum Verlustausgleich ein<br />
Beitrag zur Konsolidierung des kommunalen Haushalts ermöglicht wird.<br />
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<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />
10. Steuerhebesätze<br />
Bei Kommunen mit anhaltend defizitärer Haushaltswirtschaft müssen die Steuerhebesätze,<br />
insbesondere für die Grundsteuer B, deutlich über dem Landesdurchschnitt in der<br />
jeweiligen Gemeindegrößenklasse liegen. Auf die entsprechenden Veröffentlichungen<br />
des Statistischen Bundesamtes wird hingewiesen.<br />
11. Bürgschaften<br />
Die Übernahme von Bürgschaften bedarf der Einzelgenehmigung. Die Kommune hat<br />
ihr besonderes Interesse gegenüber der Aufsichtsbehörde nachzuweisen.<br />
12. Organisationsstrukturen<br />
Kommunen mit defizitärer Haushaltswirtschaft haben ihre Organisationsstrukturen mit<br />
dem Ziel der Steigerung der Effizienz bei der Aufgabenerfüllung zu überprüfen und<br />
ggfs. anzupassen.<br />
13. Interkommunale Zusammenarbeit<br />
Insbesondere Kommunen mit defizitärer Haushaltswirtschaft sollen bei der Erfüllung<br />
ihrer Aufgaben stärker als bisher zusammenarbeiten, um die Kosten insgesamt zu reduzieren.<br />
Auf die Möglichkeit der Förderung solcher Kooperationen im Rahmen der "Vereinbarung<br />
zur Förderung der Bildung von gemeinsamen kommunalen Dienstleistungszentren"<br />
wird hingewiesen. Das vorhandene Einsparpotential scheint in vielen Bereichen<br />
bei weitem noch nicht ausgeschöpft zu sein. Auch die Möglichkeiten der Zusammenarbeit<br />
zwischen kreisangehörigen Gemeinden und Landkreisen sind -soweit rechtlich<br />
zulässig – intensiver als bisher zu prüfen und ggfs. zu realisieren.<br />
14. Kreisumlage/Schulumlage<br />
Bei der Festsetzung der Hebesätze für die Kreisumlage und die Schulumlage ist auf die<br />
wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der kreisangehörigen Gemeinden Rücksicht zu nehmen.<br />
Bei einem Gesamthebesatz von 58 v.H. wird deshalb die absolute Obergrenze gesehen.<br />
Bis zu dieser Grenze muss die Aufsichtsbehörde den Landkreis zur Festsetzung<br />
eines Gesamthebesatzes, der dem Ausmaß des Defizits entspricht, nachdrücklich anhalten<br />
und dabei ggfs. die zur Verfügung stehenden Aufsichtsmittel einsetzen. Wenn der<br />
Gesamthebesatz von 58 v.H. nicht ausreicht, um den Kreishaushalt auszugleichen, muss<br />
der Landkreis ohne Nachsicht Maßnahmen zur Konsolidierung des Haushalts beschließen<br />
und umsetzen, damit die Grenze des Hebesatzes nicht überschritten wird. Bei einer<br />
Überschreitung des Gesamthebesatzes von 58 v.H. hat die Aufsichtsbehörde in jedem<br />
Fall aufsichtsbehördliche Maßnahmen zu prüfen.<br />
15. Anhörung zum Kreishaushalt<br />
Es hat sich bewährt, bei der Aufstellung des Kreishaushalts die Oberbürgermeisterinnen/<br />
Oberbürgermeister und Bürgermeisterinnen/Bürgermeister der kreisangehörigen<br />
Gemeinden anzuhören. Mit der Anhörung soll über den vorgesehenen Kreishaushalt informiert<br />
werden und ausreichend Gelegenheit gegeben werden, zu seinen Inhalten (z.B.<br />
Kreis-und Schulumlage) Stellung zu nehmen. Bei defizitären Kreishaushalten sind die<br />
Landkreise zur Anhörung der Gemeinden verpflichtet. Vor der Beratung und Beschlussfassung<br />
des Kreishaushalts ist dem Kreistag das Ergebnis der Anhörung mitzuteilen.<br />
Über das Ergebnis der Anhörung ist der Aufsichtsbehörde mit der Vorlage der Haushaltssatzung<br />
zu berichten.<br />
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<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />
16. Berichtspflicht nach § 28 GemHVO-Doppik<br />
Die Aufsichtsbehörden haben darauf zu achten, dass die sich aus § 28 GemHVO-<br />
Doppik ergebende Berichtspflicht gegenüber der Vertretungskörperschaft zeit-und<br />
sachgerecht erfüllt wird. Sie haben sich diese Berichte vorlegen zu lassen und zu prüfen,<br />
ob danach aufsichtsbehördliche Maßnahmen erforderlich sind und diese ggfs. vorzunehmen.<br />
17. Auflagen<br />
Bei bestehendem Haushaltsdefizit haben die Aufsichtsbehörden durch angemessene<br />
Auflagen, die dem jeweiligen Einzelfall angepasst sind, auf einen Haushaltsausgleich<br />
hinzuwirken. Bei jeder folgenden Haushaltsgenehmigung ist der Vollzug der bisherigen<br />
Auflagen eingehend zu prüfen und zu bewerten. Das Ergebnis ist in der Genehmigungsverfügung<br />
darzustellen. Bei gravierenden Verstößen gegen bisherige Auflagen ist die<br />
Genehmigung des neuen Haushalts zu versagen.<br />
18. Bericht über den Vollzug<br />
Zum 1. Juli eines jeden Jahres haben die Regierungspräsidien der obersten Kommunalaufsicht<br />
einen Bericht vorzulegen, der hinsichtlich aller defizitären Kommunen ihres<br />
Bezirks den Vollzug dieser Leitlinie einzeln darstellt Die Darstellung soll sich auf<br />
knappe Ergebnisse beschränken. Vollzugsdefizite sind besonders hervor zu heben. Die<br />
Aufsichtsbehörden werden gebeten, diesen Erlass den ihrer Aufsicht unterstehenden<br />
Kommunen zur Kenntnis zu geben. Die Leitlinie zur Konsolidierung der kommunalen<br />
Haushalte und Handhabung der kommunalen Finanzaufsicht über Landkreise, kreisfreie<br />
Städte und kreisangehörige Gemeinden vom <strong>03</strong>. August 2005 (StAnz. S. 3261), i. d. F.<br />
der Änderung vom 27. September 2005 (StAnz. S.4198) wird aufgehoben.<br />
1.4 Auflagen des Hessischen Ministerium des Innern und für Sport im Rahmen der<br />
Gewährung einer Zuweisung aus dem Landesausgleichsstock zum teilweisen Aus-<br />
gleich des Rechnungsfehlbetrages 2008<br />
Der Hebesatz für die Grundsteuer B ist in einem ersten Schritt mit Wirkung vom<br />
01. Januar <strong>2012</strong> auf mindestens 400 v.H. festzusetzen. Die Umsetzung dieser Auflage ist<br />
mir durch einen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung nachzuweisen.<br />
Bei weiterer negativer Entwicklung der finanziellen Situation wird die Stadt noch deutlichere<br />
Erhöhungen der Realsteuern vorzunehmen haben.<br />
Darüber hinaus verbinde ich die Bewilligung mit folgenden Auflagen:<br />
1. In Anbetracht der abzudeckenden Fehlbeträge aus Vorjahren und der zukünftig erwarteten<br />
weiteren Fehlbeträge ist bei der Haushaltsführung noch mehr auf äußerste Wirtschaftlichkeit<br />
und Sparsamkeit Wert zu legen. Auf Aufgaben, die nicht durch Gesetz<br />
oder Vertrag zwingend vorgegeben sind, ist dabei weitestgehend zu verzichten. Dennoch<br />
beabsichtigte Verpflichtungen im Bereich der freiwilligen Leistungen sind nur unter<br />
dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs einzugehen.<br />
2. Die Reduzierung der Personalkosten ist als Konsolidierungsziel festzuschreiben. Hierzu<br />
ist die Anzahl der tatsächlich besetzten Stellen weiter zu reduzieren. Unabweisbarer<br />
Mehrbedarf in einzelnen Bereichen ist grundsätzlich durch interne Umsetzung oder<br />
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<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />
Umorganisation auszugleichen. Dennoch unvermeidbare externe Stellenbesetzungen<br />
sowie Beförderungen und Höhergruppierungen sollten nicht zum frühestmöglichen<br />
Zeitpunkt vorgenommen werden. An der bestehenden Stellenbesetzungssperre ist festzuhalten.<br />
Bei Folgeanträgen wird die Einhaltung dieser Auflagen von entscheidender<br />
Bedeutung sein.<br />
3. Bisher nicht kostendeckend zur Verfügung gestellte Leistungen für Bürger und Vereine<br />
müssen in Anbetracht der defizitären Haushaltssituation unter den Gesichtspunkten von<br />
Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gezielt dahingehend überprüft werden, ob sie zukünftig<br />
eingestellt oder in höherem Maß kostendeckend angeboten werden. Alle Möglichkeiten<br />
zu Einsparungen oder Einnahmeverbesserungen sind strikt zu verfolgen. Bei<br />
den kostenrechnenden Einrichtungen sind Unterdeckungen zu vermeiden.<br />
Im Bereich der Kurbetriebe ist der Konsolidierungskurs konsequent fortzusetzen. Die<br />
Zuschüsse sind auf das zwingend notwendige Maß zu beschränken.<br />
4. Das Haushaltskonsolidierungskonzept ist jährlich fortzuschreiben und so abzufassen,<br />
dass die im Einzelnen beabsichtigten Konsolidierungsmaßnahmen Haushaltsstellen bezogen<br />
erkennbar und an ihrem Erfolg messbar sind. In die Konsolidierungsüberlegungen<br />
ist auch die Möglichkeit der Veräußerung von Vermögenswerten der Gemeinde<br />
(z.B. das Eigentum am Gemeindewald) einzubeziehen. In das Konzept sollen nur eigene<br />
- von der Gemeinde beeinflussbare - Maßnahmen einfließen. Der weitere Abbau der<br />
freiwilligen Leistungen ist unbedingt in die Betrachtung einzubeziehen. Das Konzept<br />
soll für den Finanzplanungszeitraum aufzeigen, mit welchen Maßnahmen die Stadt den<br />
Haushaltsausgleich bzw. eine deutliche Fehlbetragsreduzierung erreichen will. Die vorgesehenen<br />
Konsolidierungsmaßnahmen sind detailliert zu beschreiben. Die Auswirkungen<br />
dieser Maßnahmen sind haushaltsstellenscharf getrennt nach einjährigen und nachhaltigen<br />
Einsparungen darzustellen. Eventuellen künftigen Anträgen bitte ich eine auf<br />
Haushaltsstellen bezogene Zusammenstellung beizufügen, aus der ersichtlich ist, welche<br />
Einsparungen durch die Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen tatsächlich erzielt worden<br />
sind. Soweit die Zielsetzungen nicht erreicht worden sind, ist diese ausführlich zu<br />
begründen. Sofern beschlossene Konsolidierungsmaßnahmen nicht mehr weiter verfolgt<br />
werden, sind die Gründe hierfür darzulegen. Die Festsetzungen der überörtlichen Rechnungsprüfung<br />
sind zu berücksichtigen.<br />
5. Auf neue Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, die erhebliche Folgekosten<br />
verursachen, ist zu verzichten. Ausnahmen bedürfen der Genehmigung durch das<br />
Regierungspräsidium Darmstadt. Eine Nettoneuverschuldung ist in Anbetracht des hohen<br />
Anteils des belastenden Schuldendienstes von 19,3 % an den allgemeinen Deckungsmitteln<br />
für das Haushaltsjahr 2008 nur in begründeten Ausnahmefällen vertretbar.<br />
Neue Kredite sind ausschließlich zur Finanzierung unabweisbarer Maßnahmen zulässig<br />
und dürfen erst aufgenommen werden, wenn bei Durchführung von Investitionsmaßnahmen<br />
Zahlungen zu leisten sind. Die Aufsichtsbehörde ist aufgefordert, die Einhaltung<br />
dieser Auflage strikt zu überwachen. Die Kreditlaufzeiten müssen der voraussichtlichen<br />
Nutzungsdauer des Investitionsgegenstandes entsprechen.<br />
6. Kommunale Kooperationen sind verstärkt zu nutzen. Auf die Fördermöglichkeit nach<br />
der „Rahmenvereinbarung zur Interkommunalen Zusammenarbeit“ vom 1. August 2011<br />
weise ich in diesem Zusammenhang hin.<br />
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7. Wegen der anhaltend defizitären Entwicklung ist von der Möglichkeit haushaltswirtschaftlicher<br />
Sperren gemäß § 114n HGO Gebrauch zu machen.<br />
Ihre Konsolidierungsbemühungen sind darauf auszurichten, dass die Haushaltswirtschaft der<br />
Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> mittelfristig wieder ausgeglichen gestaltet werden kann. Die Hinweise und<br />
Auflagen des Landrates des Main-Kinzig-Kreises zur Haushaltswirtschaft der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />
sind strikt einzuhalten.<br />
1.5 Auflagen der Aufsichtsbehörde des Main-Kinzig-Kreises in Rahmen der Geneh-<br />
migung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011<br />
1. Die Genehmigung für die in § 2 der Haushaltssatzung 2011 vorgesehenen Kredite in Höhe<br />
von 976.860 € wird gemäß § 114 j (2) HGO erteilt.<br />
Die Genehmigung ergeht jedoch gemäß § 114 j (4) Ziff. 2 HGO unter dem Vorbehalt der<br />
Einzelgenehmigung.<br />
Mit dem Antrag auf Einzelgenehmigung sind mir vorzulegen:<br />
a. Detaillierte Aufstellung über die Art und Höhe der Investitionen und Ihre Finanzierung<br />
im Einzelfall einschließlich der entstehenden Folgekosten und ggf. gewährten<br />
Zuweisungen und Zuschüssen (Komplementärfinanzierung).<br />
b. Begründung der sachlichen und zeitlichen Wichtigkeit und Erforderlichkeit der Investitionsmaßnahmen<br />
für die Entwicklung der Kommune.<br />
c. Kredite sind nachrangige Deckungsmittel. Die Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> muss darlegen, warum<br />
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit nicht für die Finanzierung der für die Entwicklung<br />
der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> wichtigen Maßnahmen ausreichen bzw. eingesetzt werden<br />
können.<br />
Dem Antrag auf Einzelgenehmigung ist eine Beschreibung der aktuellen Haushaltssituation<br />
beizufügen.<br />
2. Das vorgelegte <strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> ist fortzuschreiben, die Konsolidierungsbemühungen<br />
sind weiter zu intensivieren, um das geplante Ziel Haushaltsausgleich zu erreichen<br />
bzw. diesem Ziel zumindest näher zu kommen.<br />
3. Aufwendungen und Auszahlungen, die nicht auf Gesetz oder Vertrag beruhen, sind auf<br />
ihre Notwendigkeit hin zu überprüfen. Neue Auszahlungen, Aufwendungen und Aufgaben<br />
können nur dann übernommen werden, wenn sich eine konkrete Verpflichtung aus<br />
Rechtsvorschriften ergibt. Ausnahmen von diesen Grundsätzen bedürfen meiner vorherigen<br />
Zustimmung.<br />
4. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, die nach Umfang und<br />
Bedeutung erheblich sind, bedürfen meiner vorherigen Zustimmung. Ausgenommen sind<br />
Aufwendungen und Auszahlungen, die durch spezielle Deckungsmittel (Zuweisungen,<br />
Zuschüsse, Gebühren, Beiträge, Erstattungen, Verrechnungen etc.) gedeckt sind und keine<br />
oder nur unbedeutende Folgekosten verursachen. Es ist nachzuweisen, dass die Vorschrif-<br />
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<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />
ten des § 114 g HGO eingehalten sind.<br />
5. Auf neue Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen, die mit erheblichen Folgekosten<br />
verbunden sind, ist grundsätzlich zu verzichten. Sollten dennoch derartige Maßnahmen<br />
außerhalb der klassischen kostendeckenden Bereiche dringend notwendig werden, ist<br />
vor Inanspruchnahme von Bundes- oder Landesmittel meine Zustimmung einzuholen.<br />
Dabei ist von Ihnen nachzuweisen, dass die erforderlichen Eigenmittel sowie Folgekosten<br />
von der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> aufgebracht werden können. (93 Abs. 3 und 2 HGO). Die nach §<br />
12 Abs. 2 GemHVO-Doppik zu erstellenden Unterlagen sind dem Bericht beizufügen.<br />
6. Die Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> ist verpflichtet über Ihre Vertreter in den Organen der Kurgesellschaften<br />
und der städtischen Betriebe konsequent auf die Wirtschaftsführung der städtischen<br />
Gesellschaften und Betriebe einzuwirken, um durch sparsamere Wirtschaftsführung und<br />
höhere Kostendeckung den Zuschussbedarf zu senken.<br />
Auch im Bereich der städtischen Gesellschaften ist das Leistungsangebot ständig kritisch<br />
zu überprüfen. Hierzu ist die Vorlage entsprechender Quartalsberichte durch die Geschäftsführung<br />
der Gesellschaften unerlässlich.<br />
Die städtischen Vertreter in der Gesellschaftsversammlung sind vom Magistrat anzuweisen,<br />
diese Berichte bei den Gesellschaften anzufordern und im Magistrat vorzulegen. Kopien<br />
sind mir dann unaufgefordert vorzulegen.<br />
7. Die Auflagen der Erlasse des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport vom<br />
31.07.2009 und 11.<strong>03</strong>.2010 (Zuweisung aus dem Landesausgleichsstock) sind einzuhalten.<br />
8. Die Vorgaben der Konsolidierungsleitlinien des Hessischen Ministeriums des Innern<br />
und für Sport vom 06.05.2010 sind einzuhalten.<br />
2. Ausgangslage<br />
2.1 Allgemeines<br />
Die Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> befindet sich bereits seit 2002 mit der Aufstellung von konkreten Konsoli-<br />
dierungsprogrammen aktiv in der Bekämpfung gegen die anhaltende schwierige kommunale<br />
Finanzsituation. Bereits in 2006 wurde ein weitergehendes <strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> von<br />
den städtischen Gremien beschlossen. Mit dem Beschluss zur Haushaltssatzung des Jahres<br />
2010 wurde das <strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> mit insgesamt 32 Einzelmaßnahmen konkreti-<br />
siert. In 2011 erfolgte die grundsätzliche Überarbeitung des <strong>Haushaltssicherungskonzept</strong>es.<br />
Neben einer Fortschreibung der bisherigen Haushaltssicherungsbemühungen sind jedoch noch<br />
konsequentere Maßnahmen erforderlich, um eine deutliche Trendwende aus der derzeitigen<br />
Schuldenspirale zu erreichen. Die negativen Jahresergebnisse der letzten Jahre, haben zu einer<br />
weiteren Verschlechterung der Liquiditätslage geführt. Dies zeigt sich an den ansteigenden<br />
Kassenkrediten.<br />
Neben diesen eigenverantwortlichen Maßnahmen, wurden der Stadt durch die zuständige<br />
Aufsichtsbehörde des Main-Kinzig-Kreises sowie aufgrund der Zuwendung aus dem Landes-<br />
Seite 9 von 95
<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />
ausgleichsstock zusätzliche Auflagen zur kommunalen Haushaltswirtschaft aufgegeben. Die<br />
hieraus erfolgten Einschränkungen für die Bürgerinnen und Bürger von <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> waren be-<br />
reits erheblich.<br />
2.2 Allgemeine Finanzentwicklung<br />
Die größten Produktergebnisse (+/- 100.000,-- EUR; Haushaltsansatz) im Ergebnishaus-<br />
halt <strong>2012</strong>:<br />
Produkt Bezeichnung Erträge Aufwendungen Saldo<br />
07.418.10 Bereitstellung und Betrieb von Kureinrichtungen<br />
913.000,00 3.040.058,00 -2.127.058,00<br />
12.541.10 Planung, Bau und Betrieb von Straßen,<br />
Wegen, Plätzen und sonstigen<br />
Anlagen<br />
06.361.10 Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen,<br />
Finanzierung freier Träger<br />
Seite 10 von 95<br />
153.418,00 1.459.793,00 -1.306.375,00<br />
170.700,00 1.327.192,00 -1.156.492,00<br />
01.111.20 Personalplanung und -betreuung 0 442.988,00 -442.988,00<br />
16.612.10 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft<br />
2.015,00 310.000,00 -307.985,00<br />
01.111.41 Haushaltsrechnung und -vollzug,<br />
Zahlungsabwicklung Kernhaushalt,<br />
Buchhaltung<br />
10.000,00 338.991,00 -328.991,00<br />
13.551.10 Planung, Bereitstellung und Unterhaltung<br />
von Grün- und Parkanlagen<br />
0 293.197,00 -293.197,00<br />
01.111.12 Sonstige zentrale Dienstleistungen 395.200,00 659.405,00 -264.205,00<br />
08.424.10 Bereitstellung/Betrieb von Freibädern<br />
109.281,00 357.211,00 -247.930,00<br />
12.545.20 Winterdienst auf Fahrbahnen, Radwegen,<br />
Gehwegen, öffentlichen<br />
Plätzen usw.<br />
0 198.878,00 -198.878,00<br />
02.126.20 Technische Hilfeleistung 46.741,00 216.<strong>03</strong>8,00 -169.297,00<br />
02.126.10 Brandschutz 46.741,00 215.088,00 -168.347,00<br />
01.100.20 Unterstützung und Betreuung der<br />
Arbeit des Magistrats<br />
0 158.856,00 -158.856,00<br />
12.545.30 Bereitstellung und Betrieb öffentlicher<br />
Toilettenanlagen<br />
12.545.10 Reinigung von Fahrbahnen, Radwegen,<br />
Gehwegen, öffentlichen Plät-<br />
zen usw.<br />
09.511.10 Stadtentwicklung und städtebauliche<br />
Planung<br />
02.122.90 Überwachung des ruhenden und<br />
fließenden Verkehrs<br />
0 128.686,00 -128.686,00<br />
0 120.699,00 -120.699,00<br />
0 116.477,00 -116.477,00<br />
456.000,00 226.529,00 229.471,00
<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />
01.111.70 Abwicklung von Grundstücksgeschäften,<br />
Verw.- und Bewirtschaftung<br />
der Grundstücke<br />
13.555.10 Pflege und Bewirtschaftung des<br />
Gemeindewaldes<br />
16.611.10 Steuern, allgemeine Zuweisungen,<br />
allgemeine Umlagen<br />
Seite 11 von 95<br />
399.514,00 155.717,00 243.797,00<br />
847.000,00 495.622,00 351.378,00<br />
9.986.755,00 5.283.267,00 4.7<strong>03</strong>.488,00<br />
Die größten Produktergebnisse (+/- 100.000,-- EUR; Haushaltsansatz) im Ergebnishaus-<br />
halt <strong>2013</strong>:<br />
Produkt Bezeichnung Erträge Aufwendungen Saldo<br />
07.418.10 Bereitstellung und Betrieb von Kureinrichtungen<br />
913.000,00 3.090.058,00 -2.177.058,00<br />
12.541.10 Planung, Bau und Betrieb von Straßen,<br />
Wegen, Plätzen und sonstigen<br />
Anlagen<br />
06.361.10 Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen,<br />
Finanzierung freier Träger<br />
153.418,00 1.378.793,00 -1.225.375,00<br />
170.700,00 1.260.222,00 -1.089.522,00<br />
01.111.20 Personalplanung und -betreuung 0 442.988,00 -442.988,00<br />
16.612.10 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft<br />
2.015,00 335.000,00 -332.985,00<br />
01.111.41 Haushaltsrechnung und -vollzug,<br />
Zahlungsabwicklung Kernhaushalt,<br />
Buchhaltung<br />
10.000,00 338.991,00 -328.991,00<br />
01.111.12 Sonstige zentrale Dienstleistungen 395.200,00 659.405,00 -264.205,00<br />
13.551.10 Planung, Bereitstellung und Unterhaltung<br />
von Grün- und Parkanlagen<br />
0 262.197,00 -262.197,00<br />
08.424.10 Bereitstellung/Betrieb von Freibädern<br />
12.545.20 Winterdienst auf Fahrbahnen, Radwegen,<br />
Gehwegen, öffentlichen<br />
Plätzen usw.<br />
109.281,00 357.211,00 -247.930,00<br />
0 198.878,00 -198.878,00<br />
02.126.20 Technische Hilfeleistung 46.741,00 212.<strong>03</strong>8,00 -165.297,00<br />
02.126.10 Brandschutz 46.741,00 211.088,00 -164.347,00<br />
01.100.20 Unterstützung und Betreuung der<br />
Arbeit des Magistrats<br />
0 158.856,00 -158.856,00<br />
12.545.30 Bereitstellung und Betrieb öffentlicher<br />
Toilettenanlagen<br />
12.545.10 Reinigung von Fahrbahnen, Radwegen,<br />
Gehwegen, öffentlichen Plät-<br />
zen usw.<br />
09.511.10 Stadtentwicklung und städtebauliche<br />
Planung<br />
02.122.90 Überwachung des ruhenden und<br />
fließenden Verkehrs<br />
0 128.686,00 -128.686,00<br />
0 120.699,00 -120.699,00<br />
0 116.477,00 -116.477,00<br />
431.000,00 216.529,00 214.471,00
<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />
01.111.70 Abwicklung von Grundstücksgeschäften,<br />
Verw.- und Bewirtschaftung<br />
der Grundstücke<br />
13.555.10 Pflege und Bewirtschaftung des<br />
Gemeindewaldes<br />
16.611.10 Steuern, allgemeine Zuweisungen,<br />
allgemeine Umlagen<br />
Seite 12 von 95<br />
399.514,00 155.717,00 243.797,00<br />
847.000,00 495.622,00 351.378,00<br />
10.400.426,00 5.588.972,00 4.811.454,00<br />
Die größten Produktergebnisse (+/- 100.000,-- EUR; Haushaltsansatz) im Jahresver-<br />
gleich seit 2009:<br />
Produkt Bezeichnung 2009 2010 2011 <strong>2012</strong> <strong>2013</strong><br />
07.418.10 Bereitstellung und Betrieb<br />
von Kureinrichtungen<br />
12.541.10 Planung, Bau und Betrieb<br />
von Straßen, Wegen,<br />
Plätzen und sonstigen<br />
Anlagen<br />
06.361.10 Förderung von Kindern<br />
in Tageseinrichtungen,<br />
Finanzierung freier Träger<br />
01.111.20 Personalplanung und -<br />
betreuung<br />
16.612.10 Sonstige allgemeine<br />
Finanzwirtschaft<br />
01.111.41 Haushaltsrechnung und -<br />
vollzug, Zahlungsabwicklung<br />
Kernhaushalt,<br />
Buchhaltung<br />
13.551.10 Planung, Bereitstellung<br />
und Unterhaltung von<br />
Grün- und Parkanlagen<br />
01.111.12 Sonstige zentrale Dienstleistungen<br />
08.424.10 Bereitstellung/Betrieb<br />
von Freibädern<br />
12.545.20 Winterdienst auf Fahrbahnen,<br />
Radwegen,<br />
Gehwegen, öffentlichen<br />
Plätzen usw.<br />
-3.295.364,00 -3.769.957,00 -3.074.056,00 -2.127.058,00 -2.177.058,00<br />
-1.088.633,00 -997.106,00 -1.129.818,00 -1.306.375,00 -1.225.375,00<br />
-837.133,00 -1.053.004,00 -1.1<strong>03</strong>.163,00 -1.156.492,00 -1.089.522,00<br />
-91.244,00 -479.750,00 -443.150,00 -442.988,00 -442.988,00<br />
-313.400,00 -293.755,00 -359.005,00 -307.985,00 -332.985,00<br />
-171.374,00 -216.378,00 -281.502,00 -328.991,00 -328.991,00<br />
-280.892,00 -209.282,00 -257.882,00 -293.197,00 -262.197,00<br />
-355.199,00 -218.179,00 -259.604,00 -264.205,00 -264.205,00<br />
-191.744,00 -261.318,00 -255.252,00 -247.930,00 -247.930,00<br />
-62.421,00 -68.439,00 -77.464,00 -198.878,00 -198.878,00<br />
02.126.20 Technische Hilfeleistung -111.169,00 -139.574,00 -123.396,00 -169.297,00 -165.297,00<br />
02.126.10 Brandschutz -118.155,00 -145.610,00 -121.732,00 -168.347,00 -164.347,00<br />
01.100.20 Unterstützung und Betreuung<br />
der Arbeit des<br />
Magistrats<br />
12.545.30 Bereitstellung und Betrieb<br />
öffentlicher Toilettenanlagen<br />
12.545.10 Reinigung von Fahrbahnen,<br />
Radwegen, Gehwegen,<br />
öffentlichen Plätzen<br />
usw.<br />
-191.887,00 -148.529,00 -150.079,00 -158.856,00 -158.856,00<br />
-101.087,00 -107.586,00 -127.561,00 -128.686,00 -128.686,00<br />
-60.157,00 -95.425,00 -98.150,00 -120.699,00 -120.699,00
<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />
09.511.10 Stadtentwicklung und<br />
städtebauliche Planung<br />
02.122.90 Überwachung des ruhenden<br />
und fließenden<br />
Verkehrs<br />
01.111.70 Abwicklung von Grundstücksgeschäften,<br />
Verw.-<br />
und Bewirtschaftung der<br />
Grundstücke<br />
13.555.10 Pflege und Bewirtschaftung<br />
des Gemeindewaldes<br />
16.611.10 Steuern, allgemeine<br />
Zuweisungen, allgemeine<br />
Umlagen<br />
-113.450,00 -112.686,00 -121.986,00 -116.477,00 -116.477,00<br />
-30.332,00 65.152,00 285.751,00 229.471,00 214.471,00<br />
-225.<strong>03</strong>6,00 93.252,00 182.894,00 243.797,00 243.797,00<br />
373.759,00 109.799,00 248.079,00 351.378,00 351.378,00<br />
4.319.877,00 5.360.409,00 3.737.252,00 4.7<strong>03</strong>.488,00 4.811.454,00<br />
Die größten Produktergebnisse (+/- 100.000,-- EUR; vorl. Rechnungsergebnis) im Jah-<br />
resvergleich seit 2009:<br />
Produkt Bezeichnung<br />
Ergebnis vorl. Ergeb-<br />
2009 nis 2010<br />
Saldo Saldo<br />
07.418.10 Bereitstellung und Betrieb von Kureinrichtungen -2.818.813,94 -3.324.387,24<br />
12.541.10 Planung, Bau und Betrieb von Straßen, Wegen, Plätzen und sonstigen Anlagen -1.344.679,46 -1.198.514,65<br />
06.361.10 Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen, Finanzierung freier Träger -845.622,54 -975.378,25<br />
01.111.20 Personalplanung und -betreuung -620.095,85 -854.583,83<br />
16.612.10 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft -300.234,25 -272.697,99<br />
01.111.41 Haushaltsrechnung und -vollzug, Zahlungsabwicklung Kernhaushalt, Buchhaltung -238.338,20 -272.470,70<br />
01.111.12 Sonstige zentrale Dienstleistungen -623.029,48 -227.239,41<br />
13.551.10 Planung, Bereitstellung und Unterhaltung von Grün- und Parkanlagen 576.007,68 -295.066,20<br />
08.424.10 Bereitstellung/Betrieb von Freibädern -192.530,07 -236.870,40<br />
01.100.10 Unterstützung und Betreuung der Arbeit von Stadtverordnetenversammlung -37.713,11 -96.246,15<br />
01.100.20 Unterstützung und Betreuung der Arbeit des Magistrats -114.228,48 -147.447,63<br />
12.545.30 Bereitstellung und Betrieb öffentlicher Toilettenanlagen -114.952,57 -112.238,62<br />
02.126.20 Technische Hilfeleistung -79.849,58 -107.735,26<br />
09.511.10 Stadtentwicklung und städtebauliche Planung -60.192,05 -74.078,71<br />
02.126.10 Brandschutz -77.195,10 -112.257,61<br />
01.111.10 Konzepte und ausführende Planung im Bereich Tul, Kundenbetreuung/Benutzerservice<br />
-37.713,11 -87.638,44<br />
04.253.10 Zoo- und Tiergehege -94.988,97 -111.607,22<br />
01.111.70 Abwicklung von Grundstücksgeschäften, Verw.- und Bewirtschaftung der Grundstücke<br />
273.579,69 330.977,81<br />
13.555.10 Pflege und Bewirtschaftung des Gemeindewaldes 576.007,68 543.832,46<br />
02.122.90 Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs -9.919,84 15.144,81<br />
16.611.10 Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen 7.934.580,37 6.<strong>03</strong>6.975,20<br />
Die von den Verantwortlichen der Stadt begonnenen Konsolidierungsanstrengungen haben<br />
zwar bereits beachtliche Erfolge verzeichnen können, die allgemeine sehr kritische Finanzsi-<br />
tuation konnte damit jedoch noch nicht grundlegend geändert werden. Wären diese bisherigen<br />
Maßnahmen nicht unternommen worden, sähe die Finanzsituation noch dramatischer aus<br />
bzw. wäre bereits heute nicht mehr darstellbar.<br />
Seite 13 von 95
<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />
Der Personalbestand ist immer wieder eine vermeintliche Einsparungsquelle. Hier gilt es je-<br />
doch zu berücksichtigen, dass immer mehr Aufgaben zusätzlich auf die unterste kommunale<br />
Ebene verlagert oder neue Aufgaben von den Verwaltungen gefordert werden. Neben einher-<br />
gehenden steigenden Fallzahlen wird zudem auch die Erwartungshaltung der Bevölkerung<br />
hinsichtlich notwendiger bzw. akzeptierter Bearbeitungszeiten immer größer.<br />
Die schlechten finanziellen Eckdaten von <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> sind insbesondere strukturell bedingt und<br />
können zudem durch die Stadt in Teilbereichen kaum oder nur mit marginalen Korrekturen<br />
beeinflusst werden. <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> ist als Gesundheits- und Fremdenverkehrsstandort traditionell<br />
gewerblich stark monostrukturiert. Die Gewerbesteuer hatte für die Deckung der Gesamtaus-<br />
gaben seither eine untergeordnete Rolle. So wirkt sich auch der bisherige wirtschaftliche Auf-<br />
schwung in Deutschland bei dem Aufkommen dieser Steuerart in <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> relativ verhalten<br />
aus.<br />
Die meisten Dienstleistungsbetriebe des Gesundheitswesens sind zudem nicht gewerbesteuer-<br />
pflichtig. Im Rahmen einer Branchenstrukturanalyse hat sich ergeben, dass die gewerbesteu-<br />
erpflichtigen Unternehmen, die sich direkt im Gesundheits- und Fremdenverkehrsbereich in<br />
den Jahren 2002 bis 2005 engagierten, durchschnittlich lediglich ca. 3 % vom jeweiligen Ge-<br />
samtaufkommen des Jahres zur Gewerbesteuer herangezogen wurden.<br />
Weiterhin trugen seither ca. 22 % aller gewerbesteuerpflichtigen Unternehmen ca. 80 - 85 %<br />
des Gewerbesteueraufkommens. Mit der beabsichtigten Ausweisung der neuen Gewerbege-<br />
biete „Eiserne Hand“ und „Obere Au - 2. Bauabschnitt mit Anbindung an die L 3199“ könnte<br />
diese Basis deutlich vergrößert werden. Weiterhin soll mit der Erschließung von weiteren<br />
Wohnbaugebieten und einem aktiven Leerstandsmanagement die kommunale Steuerkraft wei-<br />
ter gestärkt werden. Hierdurch besteht zudem auch die Möglichkeit, weiteres attraktives Bau-<br />
land für Familien auszuweisen und so dem demographischen Wandel entgegenzusteuern.<br />
Der seit Jahren negative Finanzierungssaldo im Rahmen des allgemeinen kommunalen Fi-<br />
nanzausgleichs belastet den städtischen Haushalt erheblich. So übersteigen die Ausgaben an<br />
Umlagen an den zuständigen Landkreis in einem erheblichen Umfang die entsprechenden<br />
Einnahmen aus der allgemeinen Schlüsselzuweisung. Ab 2011 kommt zudem die Kürzung im<br />
Kommunalen Finanzausgleich für Lasten des Landes im Rahmen des Länderfinanzausglei-<br />
ches verschlechternd hinzu. Die Entwicklung im bundesdeutschen Fremdenverkehr sowie das<br />
deutlich veränderte Reiseverhalten insbesondere der Deutschen und die staatlichen Eingriffe<br />
im Gesundheitsmarkt haben zudem zu einem nicht unerheblichen Rückgang bei den örtlichen<br />
Übernachtungen der Kur- und Feriengäste geführt. Dadurch mussten wiederum schmerzhafte<br />
Einnahmenrückgänge bei den ortsspezifischen Kurbeiträgen und Sonderzuweisungen für Bä-<br />
dergemeinden verkraftet werden. Da diese aufgezeigten Entwicklungen sich kontinuierlich<br />
fortschreiben, musste die Stadt insbesondere seit 1985 nicht unerhebliche finanzielle Mittel<br />
Seite 14 von 95
<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />
zur Stützung der Kurgesellschaften bei rückläufigen Einnahmen aufbringen. Erschwerend<br />
kommt hinzu, dass die finanzielle Unterstützung des laufenden Betriebes / Investitionen in<br />
Höhe von nunmehr über 66 Millionen Euro (inkl. Haushaltsansätze Entwürfe <strong>2012</strong>/<strong>2013</strong>), zu<br />
einem Teil durch entsprechende Kredite finanziert wurde. Die Finanzierungskosten belasten<br />
zudem die zukünftigen Haushalte. Die nachfolgenden Grafiken verdeutlichen die derzeitigen<br />
negativen Rahmenbedingungen für die Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong>.<br />
Seite 15 von 95
<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />
5.000,00 EUR<br />
4.500,00 EUR<br />
4.000,00 EUR<br />
3.500,00 EUR<br />
3.000,00 EUR<br />
2.500,00 EUR<br />
2.000,00 EUR<br />
1.500,00 EUR<br />
1.000,00 EUR<br />
500,00 EUR<br />
- EUR<br />
1.010,46 EUR<br />
Schuldenstandsentwicklung Stadt pro Einwohner<br />
2.001,94 EUR<br />
Seite 16 von 95<br />
2.238,59 EUR<br />
3.911,14 EUR<br />
3.584,52 EUR<br />
3.012,11 EUR<br />
2.888,36 EUR<br />
4.233,12 EUR<br />
3.266,71 EUR<br />
4.551,29 EUR<br />
1998 1999 2000 2001 2002 20<strong>03</strong> 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 <strong>2012</strong> <strong>2013</strong> 2014 2015 2016
<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />
l<br />
tite<br />
n<br />
s<br />
e<br />
c<br />
h<br />
A<br />
1.500.000,00<br />
1.000.000,00<br />
500.000,00<br />
4.500.000<br />
4.000.000<br />
3.500.000<br />
3.000.000<br />
2.500.000<br />
2.000.000<br />
1.500.000<br />
1.000.000<br />
500.000<br />
Fehlbetrag jahresbezogen<br />
bereinigt<br />
jahresbezogner Fehlbetrag<br />
selbst zu verantworten<br />
0,00<br />
-500.000,00<br />
-1.000.000,00<br />
-1.500.000,00<br />
-2.000.000,00<br />
0<br />
2000;<br />
2001;<br />
2002<br />
kamerale Fehlbetragsentwicklung<br />
20<strong>03</strong> 2004 2005 2006 2007 2008<br />
3.006.096 1.347.266 2.386.797 2.352.711 2.124.323 3.910.051 4.204.586<br />
1.597.096 262.266 199.197 158.111 196.287 196.287 219.586<br />
Finanzsaldo im kommunalen Finanzausgleich ohne Sonderzuweisungen<br />
1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 20<strong>03</strong> 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 <strong>2012</strong> <strong>2013</strong><br />
Seite 17 von 95
<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />
906.227<br />
9<strong>03</strong>.440<br />
768.100<br />
836.908<br />
768.200<br />
7<strong>03</strong>.800<br />
Entwicklung kurortspezifische Einnahmen im städt. Haushalt<br />
745.000<br />
660.932<br />
707.700<br />
Kurbeitrag Zuweisungen an Heilkurorte<br />
478.874<br />
692.200<br />
390.477<br />
571.500<br />
389.584<br />
163.777<br />
Seite 18 von 95<br />
532.900<br />
497.100 486.400<br />
2001 2002 20<strong>03</strong> 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 <strong>2012</strong> <strong>2013</strong><br />
164.775<br />
252.560<br />
300.000<br />
500.000<br />
400.000
<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />
Seite 19 von 95
<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />
3. Konsolidierungsziel<br />
Gemäß § 24 der GemHVO-Doppik hat die Gemeinde ein Konsolidierungsziel im Haushalts-<br />
sicherungskonzept verbindlich festzulegen.<br />
Das Konsolidierungsziel sollte „konkret“ und der Haushaltslage „angemessen“ sein. Die Bür-<br />
germeisterin der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> verfolgt derzeit vier Konsolidierungsziele:<br />
1. Trendwende im Finanzhaushalt (Veränderung des Finanzmittelbestands >= 0) bis<br />
zum Ablauf des mittelfristigen Planungszeitraums.<br />
2. Erfüllen der Leitlinien zur Konsolidierung der kommunalen Haushalte im Planungs-<br />
jahr.<br />
3. Erfüllen der Auflagen des Hessischen Ministerium des Inneren und für Sport<br />
4. Erfüllen der aktuellen Auflagen der Kommunalaufsicht zum Haushalt.<br />
Das Ziel lfd.Nr. 1 ist angesichts der aktuellen finanziellen Lage unserer Stadt herausfordernd,<br />
erscheint hingegen aber leider angesichts eines deutlich unausgeglichenen Ergebnishaushalts<br />
und eines zusätzlich erheblichen infrastrukturbedingten Investitionsdefizits in dem Zeitraum<br />
der mittelfristigen Planung als es nicht realistisch.<br />
Seite 20 von 95
<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />
Dagegen gilt es als vorrangiges Ziel, die erlassenen Auflagen (lfd.Nr. 2 – 6) der Aufsichtsbe-<br />
hörden nach allen Kräften im Rahmen des eigenen Potentials der kommunalen Selbstverwal-<br />
tung zu erfüllen.<br />
Die Berechnung der Steigerung der bereinigten Gesamtausgabenansätze (ohne kostenrech-<br />
nende Einrichtungen; sowie korrigiert um die Abschreibungen) der Ergebnishaushalte in den<br />
Haushaltsjahren <strong>2012</strong> und <strong>2013</strong> gesehen zum Haushaltsjahr 2011 stellt sich wie folgt dar.<br />
Gesamtausgaben Ergebnishaushalt<br />
Haushalt <strong>2013</strong> Haushalt <strong>2012</strong> Haushalt 2011<br />
+ Ordentliche Aufwendungen: 15.129.491 EUR 15.116.306 EUR 14.725.258 EUR<br />
+ Zinsen und<br />
ähnliche Aufwendungen 1.117.437 EUR 1.011.437 EUR 1.046.383 EUR<br />
= Zwischensumme 16.246.929 EUR 16.127.743 EUR 15.771.641 EUR<br />
+ Außerordentliche Aufwendungen<br />
Kurgesellschaft 2.300.000 EUR 2.300.000 EUR 3.100.000 EUR<br />
- Aufwendungen Abfallwirtschaft 737.145 EUR 737.145 EUR 743.951 EUR<br />
- Aufwendungen Bestattungswesen 253.955 EUR 273.955 EUR 302.400 EUR<br />
= bereinigte Gesamtausgaben 17.555.829 EUR 17.416.643 EUR 17.825.290 EUR<br />
- Abschreibungen 843.300 EUR 843.300 EUR 702.250 EUR<br />
= bereinigte Gesamtausgaben 16.712.529 EUR 16.573.343 EUR 17.123.040 EUR<br />
4. Zukünftige Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung<br />
4.1 Allgemeines<br />
Diese allgemeine Finanzentwicklung macht deutlich, dass neben der gemäß Hessischer Ge-<br />
meindeordnung geforderten Haushaltskonsolidierung eine grundlegende Verpflichtung ge-<br />
genüber unseren nachfolgenden Generationen zur weitergehenden Konsolidierung besteht.<br />
Die bisherigen Maßnahmen, wie zum Beispiel der Verkauf von städtischen Objekten, die Er-<br />
höhung von Gebühren und Steuern, die Reduzierung der „Freiwilligen Ausgaben“ reichen bei<br />
weitem nicht aus, um den Trend umzukehren. Eine grundlegende Trendumkehr wird sich erst<br />
einstellen, wenn neben einer deutlichen kommunalen Entschuldung zeitgleich eine Neustruk-<br />
turierung bei den kommunalen Finanzzuweisungen durch unseren Bundesgesetz- und Lan-<br />
desgesetzgeber erfolgt. Die bisherigen Änderungen brachten jedoch lediglich nur eine größere<br />
Aufgabenfülle ohne finanziellen Ausgleich. Natürlich bleibt auch zu hoffen, dass sich die<br />
allgemeine wirtschaftliche Situation in Deutschland weiter festigt, damit auch die allgemeinen<br />
als auch die ortsspezifischen Steuereinnahmen wieder ihren tatsächlich vorgesehenen Beitrag<br />
zur Quersubventionierung der allgemeinen Staatsaufgaben erfüllen können. Auch müssen<br />
Seite 21 von 95
<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />
neue Wege in Sachen kommunaler Strukturentwicklung beschritten werden, damit der zurzeit<br />
stark stotternde <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong>er Wirtschaftsmotor wieder an Fahrt gewinnt. Der allgemeine Preis-<br />
anstieg, die Tariferhöhungen und die sich abzeichnenden deutlichen Zinssteigerungen werden<br />
sich weiterhin deutlich belastend auf das angestrebte Konsolidierungsergebnis auswirken.<br />
Da sich auch in 2011 die allgemeine Finanzsituation von <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> nicht grundlegend geändert<br />
hat und wiederum auch für <strong>2013</strong>/<strong>2013</strong> der Haushaltsausgleich nicht möglich war, werden die<br />
bisherigen Konsolidierungsmaßnahmen weiterhin konsequent weiterverfolgt.<br />
Der von der Landesregierung in Hessen geplante kommunale Schutzschirm, könnte ein weite-<br />
rer Baustein zu einer wirkungsvollen Konsolidierung werden. Es bleibt abzuwarten, wie die<br />
angekündigte Übernahme der kommunalen Altschulden letztendlich realisiert wird. Wün-<br />
schenswert aus Sicht von <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong>, wäre am sinnhaftesten die Ablösung der aufgelaufenen<br />
Kassenkreditschulden. Bis dahin, müssen weiterhin die eigenen Konsolidierungsbemühungen<br />
fortgesetzt und weiter forciert werden. Die nachfolgenden Punkte könnten hierfür durchaus<br />
richtungsweisende Konsolidierungselemente werden.<br />
4.2 Haushaltssicherungsmaßnahmen 2011 und deren Fortschreibung<br />
4.2.1 Keine Nettoneuverschuldung<br />
Bei der Festlegung des Investitionsprogramms ist dieses Konsolidierungsziel<br />
wie in 2010 konsequent zu beachten und entsprechende Prioritäten nach der<br />
Unabweisbarkeit der geplanten Investitionen festzulegen.<br />
4.2.2 Einleitung von weiteren Schritten zur Umsetzung der Ergebnisse aus der<br />
bilanziellen Entschuldungsanalyse auf der Grundlage des Abschlussberichtes<br />
von Rödl & Partner<br />
4.2.2.1 Verkauf von nicht notwendigen Grundstücken<br />
Die im Rahmen der bilanziellen Entschuldungsanalyse aufgezeigte Veräußerung,<br />
führt lediglich zu einem kurzfristigen laufenden Konsolidierungspotential, welches<br />
das strukturelle Defizit nicht ausreichend beeinflusst. Bei den etwaigen einmaligen<br />
Veräußerungen von nicht notwendigen Grundstücken, gilt es deshalb vorerst noch<br />
die Ergebnisse der noch durchzuführenden Produkt- und Aufgabenkritik des Ge-<br />
samthaushalts abzuwarten.<br />
Seite 22 von 95
<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />
4.2.2.2 Verkauf von nicht notwendigen Gebäuden<br />
Die im Rahmen der bilanziellen Entschuldungsanalyse aufgezeigte Veräußerung,<br />
führt lediglich zu einem kurzfristigen laufenden Konsolidierungspotential, welches<br />
das strukturelle Defizit nicht ausreichend beeinflusst. Bei den etwaigen einmaligen<br />
Veräußerungen von nicht notwendigen Gebäuden, gilt es deshalb vorerst noch die<br />
Ergebnisse der noch durchzuführenden Produkt- und Aufgabenkritik des Gesamt-<br />
haushalts abzuwarten.<br />
4.2.2.3 Stadtwald<br />
Die im Rahmen der bilanziellen Entschuldungsanalyse aufgezeigte Veräußerung,<br />
führt lediglich zu einem geringen laufenden Konsolidierungspotential, welches das<br />
strukturelle Defizit nicht ausreichend beeinflusst. Bei der etwaigen Neuausrichtung<br />
des kommunalen Engagements im Bereich Stadtwald, gilt es deshalb vorerst noch<br />
die Ergebnisse der noch durchzuführenden Produkt- und Aufgabenkritik des Ge-<br />
samthaushalts abzuwarten.<br />
4.2.2.4 Betriebliche Optimierung der Eigenbetriebe Betriebshof und Abwasserbesei-<br />
tigung sowie der Wasserversorgung <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> GmbH<br />
Durch den sozialverträglichen Personalabbau (jeweils 2 VZÄ durch ATZ) bei der<br />
Wasserversorgung <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> GmbH und des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung im<br />
Rahmen einer betriebswirtschaftlichen Optimierung, sind erste Konsolidierungser-<br />
gebnisse ab dem Jahr 2011 schrittweise zu erwarten. Bei der Wasserversorgung <strong>Bad</strong><br />
<strong>Orb</strong> GmbH sind die Freistellungsphasen im Rahmen der ATZ ab 2016 vollständig<br />
(2 VZÄ) beim Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung zur Hälfte (1 VZÄ) abgebaut.<br />
Konsolidierungspotential unter der Voraussetzung einer etwaigen Ausschüttung der<br />
erwirtschafteten Gewinne an die Eigner zulasten der Investitionsfähigkeit der jewei-<br />
ligen Betriebe. Die bestehenden Aufgabenfelder müssten auf Grund der Personalre-<br />
duzierung auf die verbleibenden Mitarbeiter aufgeteilt werden.<br />
Beim Betriebshof ist ein Rückzug der Betriebstätigkeit auf die gesetzlichen Pflicht-<br />
aufgaben mit einem maximalen Personalbestand von 15 Stellen anzustreben. Zur<br />
weiteren betrieblichen Optimierung ist die Zusammenlegung der Eigenbetriebe<br />
Abwasserbeseitigung und Betriebshof in <strong>2012</strong> in Angriff zu nehmen.<br />
Seite 23 von 95
<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />
Bezeichnung<br />
Personalaufwand<br />
Wasser/Abwasser<br />
Konzessionsabgabe<br />
Wasserversorgung<br />
(unter Beibehaltung der AVB-<br />
WasserV)<br />
Zahlungen an den<br />
Betriebshof<br />
Seite 24 von 95<br />
Potenzial in € ca.<br />
<strong>2012</strong> <strong>2013</strong> 2014 2015 2016<br />
61.200,-- 61.200,-- 61.200,-- 61.200,-- 147.095,--<br />
19.400,-- 19.400,-- 19.400,-- 19.400,-- 19.400,--<br />
31.000,-- 31.000,-- 31.000,-- 31.000,-- 31.000,--<br />
Gesamt 111.600,-- 111.600,-- 111.600,-- 111.600,-- 197.495,--<br />
4.2.3 Konzeptionelle Produkt-/Aufgabenkritik Kernhaushalt<br />
Für die externe Unterstützung müssten 105.000,- Euro etatisiert werden. Hierbei erfolgt<br />
im Rahmen eines ganzheitlichen Projektmanagements die Erarbeitung signifikanter<br />
Konsolidierungspotentiale. Der vorgesehene Projektplan, sieht neben der Projektinitia-<br />
lisierung (Phase 1), eine Potenzialanalyse (Phase 2), einen Maßnahmenplan (Phase 3),<br />
entsprechende Umsetzungsvorbereitungen (Phase 4) sowie einen Politikdialog und ein<br />
entsprechendes Projektcontrolling mit Qualitätsmanagement vor. Die gesamte Projekt-<br />
dauer wird mit ca. 6 Monaten angesetzt.<br />
Fortschreibung<br />
Im Haushalt 2011 wurden Mittel für die Erstellung einer Produkt-/Aufgabenkritik in<br />
Höhe von 105.000,- Euro etatisiert. Mit dem Vorliegen des Abschlussberichts ist im No-<br />
vember 2011 zur rechnen, so dass eine Berücksichtigung im Rahmen der Beratungen<br />
zum Haushalt <strong>2012</strong>/<strong>2013</strong> erfolgt kann.<br />
4.2.4 Reduzierung des Zuschussbedarfs an die Kurgesellschaft ab 2015 auf<br />
Sachkonto/<br />
Produkt<br />
500.000,- Euro pro Jahr<br />
Bezeichnung<br />
07.418.10/791200 Außerplanmäßige<br />
Abschreibungen auf<br />
Finanzanlagen<br />
Potenzial in €<br />
2011 <strong>2012</strong> <strong>2013</strong> 2014<br />
0,-- 0,-- 0,-- 0,--
<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />
4.2.5 Intensivierung der allgemeinen Wirtschaftförderung zur Ansiedlung neuer<br />
Betriebe<br />
Für die Intensivierung und Anwerbung von Unternehmen wurde im Haushalt 2011 ein<br />
Startaufwand in Höhe von 75.000,- Euro etatisiert.<br />
Fortschreibung<br />
Ab Oktober 2011 wird eine Mitarbeiterin für diese Aufgaben eingesetzt. Außerdem<br />
werden die im Haushalt 2011 etatisierten Mittel verwendet, um mit einem externen Be-<br />
ratungsunternehmen eine gezielte Anwerbung von neuen Unternehmen vorzunehmen.<br />
4.2.6 Festschreibung des Stellenplans auf der Basis des Jahres 2010<br />
Etwaige Höhergruppierungen/Beförderungen sowie tarifliche Erhöhungen sind aus dem<br />
festgeschriebenen Haushaltsansatz des Haushaltsjahres 2010 zu erwirtschaften. Neube-<br />
setzungen von freiwerdenden Stellen finden nicht statt, mit Ausnahme der Neuausrich-<br />
tung bei der Bewirtschaftung des kommunalen Stadtwaldes und der vorerst befristeten<br />
Übernahme des Försters. Mit dieser Neuausrichtung bei der Bewirtschaftung des<br />
Stadtwaldes können jedoch ca. 20.000,- Euro an Gesamtaufwendungen bei den Sach-<br />
und Dienstleistungsaufwendungen eingespart werden. Weiterhin wird an der Kompen-<br />
sation der übrigen Personalkostensteigerungen festgehalten.<br />
Sachkonto/<br />
Produkt<br />
Bezeichnung<br />
Personalaufwand geschätzte jährli-<br />
che tarifliche Er-<br />
höhung ca. 1,5%<br />
4.2.7 Privatisierung Wildpark<br />
Seite 25 von 95<br />
Potenzial in €<br />
ca.<br />
2011 <strong>2012</strong> <strong>2013</strong> 2014<br />
29.721,-- 29.721,-- 29.721,-- 29.721,--<br />
Das Ziel der Privatisierung wird trotz geringer Anzahl von Interessenten weiter<br />
verfolgt.<br />
Sachkonto/<br />
Produkt<br />
Bezeichnung<br />
04.253.10 Reduzierung des Gesamt-<br />
Fortschreibung<br />
fehlbedarfs<br />
Potenzial in €<br />
2011 <strong>2012</strong> <strong>2013</strong> 2014<br />
26.286,-- 26.286,-- 26.286,-- 26.286,--<br />
Der Wildpark wurde in 2011 privatisiert. Ab dem Haushaltsjahr <strong>2012</strong> wird nunmehr<br />
der volle jährliche Konsolidierungsbetrag zum Tragen kommen.
<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />
4.2.8 Anpassung der Schwimmbadgebühren zur Verringerung des Zuschusses<br />
Einführung eines neuen Kassensystems inkl. der Zugangskontrolle für Jahreskarten im<br />
Rahmen des digitalen Fingerprintsystems. Anpassung der Eintrittspreise um einen hö-<br />
heren Kostendeckungsgrad zu erreichen.<br />
Sachkonto/<br />
Produkt<br />
Bezeichnung<br />
04.424.10/511001 öffentlich-rechtliche<br />
Benutzungsgebühren<br />
Seite 26 von 95<br />
Potenzial in €<br />
2011 <strong>2012</strong> <strong>2013</strong> 2014<br />
30.000,-- 30.000,- 30.000,-- 30.000,--<br />
4.2.9 Rückführung der Zuwendungen an die Kleinkinderbewahranstalt Stiftung<br />
bis 2015 auf 1.000.000,- Euro inkl. der Betreuung der unter 3 Jährigen<br />
Hierdurch wird die Stiftung, wie auch die restlichen städtischen Betriebe, gezwungen im<br />
Rahmen ihrer Wirtschaftsplanung Konsolidierungspotentiale auszuschöpfen. Die ener-<br />
getische Sanierung der Kita Michael ist bereits ein erster Beitrag. Das Konsolidierungs-<br />
potential ist nicht durch Gebührenerhöhungen zu erreichen.<br />
Sachkonto/<br />
Produkt<br />
Bezeichnung<br />
06.361.10/712500 Zuschüsse für laufende<br />
Zwecke an verbundeneUnternehmen,<br />
Sondervermögen<br />
Potenzial in €<br />
2011 <strong>2012</strong> <strong>2013</strong> 2014<br />
-30.000,-- -30.000,-- -30.000,-- -30.000,--<br />
4.2.10 Einführung eines betrieblichen Vorschlagswesens bei der Stadtverwaltung<br />
und den kommunalen Betrieben der Stadt<br />
Bei der Stadtverwaltung und den kommunalen Betrieben der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> wird zur<br />
Effizienzsteigerung ein betriebliches Vorschlagwesen eingeführt. Führt der Vorschlag<br />
zu Einsparungen, soll ein Teil davon als Prämie ausgezahlt werden.<br />
4.3 Haushaltssicherungsmaßnahmen <strong>2012</strong>/<strong>2013</strong><br />
4.3.1 Die Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> wird weitere Schritte hin zur Energiewende in Richtung erneuerba-<br />
re Energien untersuchen und beschreiten. Hier kommt dem weiteren Ausbau von So-<br />
larenergie sowie der Windenergie eine besondere Rolle zu.<br />
4.3.2 Überprüfung und Festlegung von weiteren Standorten zur Radarüberwachung inner-<br />
halb des Stadtgebietes. Der Verwaltungsmehraufwand ist personell auszugleichen.
<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />
4.3.3 Die Überarbeitung der Kurbeitragssatzung mit dem Ziel alle möglichen Einnahmeres-<br />
sourcen auszuschöpfen ist zu realisieren.<br />
4.3.4 Optimierung der Gebäudereinigung / Der Magistrat der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> wird beauf-<br />
tragt, einen Vorschlag zur Optimierung der Gebäudereinigung in Bezug auf die Aus-<br />
führungen der Firma Rödl & Partner (Produktkritik zur Haushaltskonsolidierung für<br />
die Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> – Maßnahmenkatalog / Fachbereich II – 5.10 Bauverwaltung –<br />
Maßnahmennummer: 44) auszuarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung bis<br />
31.05.<strong>2012</strong> zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.<br />
Dabei ist das Einvernehmen mit dem Personalrat der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> herzustellen.<br />
4.3.5 Stadtbus / Der Magistrat der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> wird beauftragt, dem Haupt- und Finanz-<br />
ausschuss bis spätestens 01.05.<strong>2012</strong> ein Konzept / Möglichkeiten und Vorschläge, die<br />
zu einem kostengünstigeren und wirtschaftlicheren Betrieb des <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong>er Stadtbus-<br />
systems führen, zur Beratung vorzulegen. Hierbei sind insbesondere umweltschonende<br />
Betriebsvarianten zu prüfen und die Ergebnisse vorzulegen.<br />
4.3.6 Parkplatzbewirtschaftung / Der Magistrat der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> wird beauftragt, die<br />
Geschäftsführung der <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong>er Kur GmbH aufzufordern, die Parkflächen, die sich<br />
im Eigentum der GmbH befinden zu bewirtschaften und entsprechend mit Parkgebüh-<br />
ren zu belegen.<br />
Der Haupt- und Finanzausschuss ist über den weiteren Verlauf während der nächsten<br />
Sitzungen zu unterrichten.<br />
Der Magistrat der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> wird beauftragt, dem Haupt- und Finanzausschuss bis<br />
30.06.<strong>2012</strong> ein angepasstes Parkplatzbewirtschaftungskonzept zur weiteren Beratung<br />
vorzulegen.<br />
Zusätzlich soll dies auch für Parkflächen, die sich im Besitz der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> befin-<br />
den und noch nicht mit Parkgebühren belegt wurden, gelten.<br />
4.4 Maßnahmen aus der Produktkritik<br />
Die Stadtverordnetenversammlung bestätigt das bestehende Haushaltskonsolidierungskonzept<br />
und beschließt die Fort- und Weiterschreibung mit den vom Haupt- und Finanzausschuss be-<br />
schlossenen Änderungen und Ergänzungen und der Stadtverordnetenversammlung zur Be-<br />
schlussfassung vorgeschlagenen Punkten. Dabei bezieht sich die Ergänzung ausdrücklich auf<br />
die Produktkritik zur Haushaltskonsolidierung für die Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> durch die Firma Rödl &<br />
Partner GbR Nürnberg (nachstehend lfd.Nr. aus dem Maßnahmekatalog). Der Magistrat der<br />
Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> wird mit der sofortigen Umsetzung der einzelnen Punkte beauftragt. Er hat in<br />
Seite 27 von 95
<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />
der Stadtverordnetenversammlung fortlaufend über die Umsetzungsphasen der einzelnen<br />
Punkte zu berichten.<br />
Beschreibung der Maßnahme:<br />
Für die Unterstützung der Arbeit der Stadtverordnetenversammlung werden derzeit<br />
Personalkapazitäten im Umfang von 0,31 VZÄ eingesetzt. Dafür entstehen laut<br />
Haushaltsplanung 2011 Personalaufwendungen in Höhe von 22.100 EUR<br />
.<br />
Gemäß § 28 Absatz 3 wird die Niederschrift zur Einsicht für die Stadtverordneten und die<br />
Mitglieder des Magistrates ausgelegt. Außerdem sind den Stadtverordneten Abschriften der<br />
Niederschrift zuzuleiten. Dies kann auch durch elektronische Datenübertragung erfolgen,<br />
wenn eine solche Praxis zwischen dem oder der Vorsitzenden und dem / der Stadtverordneten<br />
zuvor vereinbart wurde.<br />
Zudem wird von der Aufzeichnung der Sitzung ein erweitertes Beschlussprotokoll<br />
angefertigt. Die Niederschrift wird vervielfältigt und an die Stadtverordneten sowie die<br />
Mitglieder des Magistrates versandt. Für die Schriftführung und Anfertigung von Protokollen<br />
der Stadtverordnetenversammlung und ihrer Ausschüsse sowie deren Vervielfältigung<br />
entsteht ein Personalaufwand von monatlich etwa 15 Stunden, was rund 0,1 VZÄ entspricht.<br />
Für die Vervielfältigung fallen außerdem Kopier- und Versandkosten von mindestens 1.600<br />
EUR jährlich an.<br />
Produktkritik zur Haushaltskonsolidierung<br />
in der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />
Fachbereich I 2.10 Hauptamt<br />
Produkt:<br />
01.100.10<br />
Kategorie der Maßnahme: Standardanpassung<br />
Bezeichnung der Maßnahme:<br />
Aufgrund der Empfehlung von Rödl & Partner wird , die Niederschrift zukünftig generell<br />
durch elektronische Datenübertragung an die Empfänger versendet, soweit diese dem<br />
zustimmen. Die Geschäftsordnung für die Stadtverordnetenversammlung und die Ausschüsse<br />
der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> sollte dementsprechend verändert werden.<br />
Eine weitere Verringerung des Personalaufwandes kann durch eine Optimierung von<br />
Prozessen erreicht werden. Zu diesem Zweck sollten die Fristen für das Einreichen von<br />
Seite 28 von 95<br />
Nr.: 1<br />
Bezeichnung des Produkts:<br />
Unterstützung und Betreuung der Arbeit der<br />
Stadtverordnetenversammlung<br />
Verringerung des Personaleinsatzes und Einsparung von Sachkosten
<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />
Sitzungsunterlagen bei der Verwaltung zukünftig ausnahmslos gelten, um die Vorbereitung<br />
der Sitzungsunterlagen effizienter gestalten zu können; d.h. verspätete Unterlagen sollten<br />
prinzipiell nicht mehr berücksichtigt werden.<br />
Außerdem sollten Wegezeiten für die Mitarbeiter der Verwaltung bei der Erstellung von<br />
Sitzungsunterlagen und anderer Dokumente verkürzt werden. Daher sollten für die<br />
Mitarbeiter der Produkte 01.100.10 und 01.100.20 kurze Wege zu Druckkapazitäten und<br />
anderen erforderlichen technischen Unterstützungen eingerichtet werden.<br />
Es ergibt sich eine Einsparung von mindestens 80 % der Kopier- und Versandkosten in Höhe<br />
von 1.300 EUR.<br />
Wesentliche Auswirkungen:<br />
- Die Gremienmitglieder erhalten Niederschriften nur noch mittels elektronischer<br />
Datenübertragung.<br />
Haushaltsposition: diverse<br />
Strukturelle Haushaltsentlastung:<br />
Erhöhung der Erträge<br />
in EUR<br />
Reduzierung Personalaufwendungen<br />
in EUR<br />
Reduzierung sonstiger<br />
Aufwendungen in EUR<br />
<strong>2012</strong> <strong>2013</strong> 2014 2015 2016 ff.<br />
1.300 1.300 1.300 1.300 1.300<br />
Summe in EUR 1.300 1.300 1.300 1.300 1.300<br />
Stellenreduzierung:<br />
Produktkritik zur Haushaltskonsolidierung<br />
in der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />
Fachbereich I 2.10 Hauptamt<br />
Produkt:<br />
01.100.10<br />
Kategorie der Maßnahme: Standardanpassung<br />
Bezeichnung der Maßnahme:<br />
Seite 29 von 95<br />
Nr.: 2<br />
Bezeichnung des Produkts:<br />
Unterstützung und Betreuung der Arbeit der<br />
Stadtverordnetenversammlung<br />
Verringerung der Anzahl der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung
<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />
Beschreibung der Maßnahme:<br />
Gemäß § 38 Absatz 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) beträgt die Zahl der<br />
Gemeindevertreter in Gemeinden von 5001 bis zu 10.000 Einwohnern 31. Gemäß § 38<br />
Absatz 2 HGO kann durch die Hauptsatzung bis spätestens zwölf Monate vor Ablauf der<br />
Wahlzeit die Zahl der Gemeindevertreter auf die für die nächst niedrigere Größengruppe<br />
maßgebliche oder eine dazwischen liegende ungerade Zahl festgelegt werden. Die Änderung<br />
muss mit einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der<br />
Gemeindevertreter beschlossen werden und gilt ab der nächsten Wahlzeit.<br />
Die Stadtverordnetenversammlung <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> hat derzeit 31 Mitglieder. Die Einwohnerzahl der<br />
Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> beträgt 9.780 (Stand 31.12.2010). Die Stadtverordnetenversammlung könnte<br />
daher durch Änderung der Hauptsatzung bis spätestens zwölf Monate vor Ablauf der<br />
Wahlzeit die Anzahl der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung auf 23 verringern.<br />
Rödl & Partner empfiehlt der Politik der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong>, die Reduzierung der Mitglieder der<br />
Stadtverordnetenversammlung um die höchst zulässige Anzahl von 8 auf 23 zu beschließen,<br />
um auf diese Weise den Willen zur Haushaltskonsolidierung auch bei den politischen<br />
Gremien zu untermauern.<br />
Ein Einsparpotenzial besteht durch Verringerung der Aufwendungen für Entschädigungen. Im<br />
Produkt 01.100.10 Unterstützung und Betreuung der Arbeit der<br />
Stadtverordnetenversammlung werden Aufwendungen für Aufwandsentschädigungen in<br />
Höhe von insgesamt 14,1 TEUR sowie für Fraktionsmittel in Höhe von 5,4 TEUR verbucht.<br />
Bei einer Verringerung der Anzahl der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung um 8 auf<br />
23 ergibt sich proportional eine Reduzierung des Aufwandes für Aufwandsentschädigungen<br />
von 3,6 TEUR. Werden auch die Fraktionsmittel entsprechend gekürzt, können weitere 1,4<br />
TEUR eingespart werden, das Konsolidierungspotenzial beträgt somit insgesamt rund 5<br />
TEUR.<br />
Weitere Einsparungen können sich aus einer Verringerung des Betreuungsaufwandes für die<br />
Verwaltung ergeben. Das Potenzial der Maßnahme kann nach der nächsten Kommunalwahl<br />
umgesetzt werden und geht ab 2016 in den Potenzialausweis ein.<br />
Wesentliche Auswirkungen:<br />
- Die einzelnen Stadtverordneten vertreten zukünftig durchschnittlich mehr Einwohner.<br />
Seite 30 von 95
<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />
Beschluß zur Maßnahme:<br />
- Zurückgestellt / Wiedervorlage unter Berücksichtigung der Jahresfrist für Hauptsatzungsänderung<br />
vor der Kommunalwahl.<br />
Haushaltsposition: 01.100.10.613100<br />
01.100.10.678100<br />
01.100.10.678110<br />
Strukturelle Haushaltsentlastung:<br />
Erhöhung der Erträge<br />
in EUR<br />
Reduzierung Personalaufwendungen<br />
in EUR<br />
Reduzierung sonstiger<br />
Aufwendungen in EUR<br />
Beschreibung der Maßnahme:<br />
Für die Unterstützung der Arbeit des Magistrats werden derzeit Personalkapazitäten im<br />
Umfang von 0,35 VZÄ eingesetzt. Dafür entstehen Personalaufwendungen in Höhe von etwa<br />
21 TEUR.<br />
<strong>2012</strong> <strong>2013</strong> 2014 2015 2016 ff.<br />
Die Arbeit der Verwaltungsmitarbeiter wird neben der Vorbereitung von Sitzungen,<br />
Erstellung von Vorlagen etc. durch die Teilnahme an den Sitzungen des Magistrats, bei der<br />
die Schriftführung übernommen wird, sowie die Ausfertigung und Vervielfältigung der<br />
Niederschrift bestimmt. Für diese Tätigkeiten fällt monatlich ein Aufwand von mindestens 14<br />
Stunden an. Dabei wird das in der Geschäftsführung vorgesehene Beschlussprotokoll<br />
Seite 31 von 95<br />
5.000<br />
Summe in EUR 5.000<br />
Stellenreduzierung:<br />
Produktkritik zur Haushaltskonsolidierung<br />
in der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />
Fachbereich I 2.10 Hauptamt<br />
Produkt:<br />
01.100.20<br />
Kategorie der Maßnahme: Standardanpassung<br />
Bezeichnung der Maßnahme:<br />
Nr.: 3<br />
Bezeichnung des Produkts:<br />
Unterstützung und Betreuung der Arbeit des<br />
Magistrats<br />
Verringerung des Personaleinsatzes und Einsparung von Sachkosten
<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />
zunehmend durch die Aufnahme von Ausführungen seitens der Mitglieder des Magistrates<br />
ausgeweitet.<br />
Eine Teilnahme von Mitarbeitern der Verwaltung an den Sitzungen des Magistrates ist<br />
rechtlich nicht vorgeschrieben. Auch die Schriftführung kann von Mitgliedern des Magistrates<br />
übernommen werden.<br />
Rödl & Partner empfiehlt, analog zur Maßnahme für das Produkt 01.100.10, die<br />
Schriftführung bei den Sitzungen des Magistrats auf dessen Mitglieder zu übertragen und die<br />
Niederschrift zukünftig ausschließlich mittels elektronischer Datenübertragung an die<br />
Empfänger zu versenden.<br />
Ebenso wie im Produkt 01.100.10 sollten zwecks Optimierung von Prozessen die Fristen für<br />
das Einreichen von Sitzungsunterlagen bei der Verwaltung zukünftig ausnahmslos gelten, um<br />
die Vorbereitung der Sitzungsunterlagen effizienter gestalten zu können; d.h. verspätete<br />
Unterlagen sollten prinzipiell nicht mehr berücksichtigt werden.<br />
Außerdem sollten Wegezeiten für die Mitarbeiter der Verwaltung bei der Erstellung von<br />
Sitzungsunterlagen und anderer Dokumente verkürzt werden. Daher sollten für die<br />
Mitarbeiter der Produkte 01.100.10 und 01.100.20 kurze Wege zu Druckkapazitäten und<br />
anderen erforderlichen technischen Unterstützungen eingerichtet werden. Der Umzug von<br />
Verwaltungseinheiten innerhalb des Rathauses kann für diese Optimierung genutzt werden.<br />
Durch die Umsetzung der Maßnahme können Stellenanteil von rund 0,1 VZÄ für andere<br />
Aufgaben innerhalb der Verwaltung freigesetzt werden. Außerdem ergibt sich eine<br />
Einsparung von mindestens 80 % der Kopier- und Versandkosten in Höhe von rund 600 EUR.<br />
Wesentliche Auswirkungen:<br />
- Die Gremienmitglieder übernehmen zukünftig die Schriftführung selber und erhalten<br />
Niederschriften nur noch mittels elektronischer Datenübertragung.<br />
Beschluss zur Maßnahme:<br />
- Schriftführung durch Magistratsmitglieder und Übermittlung der Niederschriften des Magistrates<br />
via elektronischer Datenübermittlung bei Vorlage des Einverständnisses.<br />
Seite 32 von 95
<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />
Haushaltsposition: diverse<br />
Strukturelle Haushaltsentlastung:<br />
Erhöhung der Erträge<br />
in EUR<br />
Reduzierung Personalaufwendungen<br />
in EUR<br />
Reduzierung sonstiger<br />
Aufwendungen in EUR<br />
Beschreibung der Maßnahme:<br />
. Die Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> trägt mit einer regelmäßig erscheinenden Liste der Jubilare (Liste mit den<br />
Geburtstagen der Einwohner ab 65 Jahren) zum Inhalt der regional erscheinenden<br />
Tageszeitungen und Ortsanzeigenblätter bei. Eine finanziellen Bezuschussung an die<br />
Zeitschrift erfolgt nicht. Es entsteht jedoch für die Pflege der Jubilarskartei ein personeller<br />
Aufwand in Höhe von 10 Stunden pro Monat bzw. 0,06 VzÄ für die Erstellung der Liste und<br />
den Versand.<br />
Bei dieser Information handelt es sich um eine freiwillige Aufgabe der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong>, die<br />
eine entsprechende Personalbindung verursacht.<br />
Rödl & Partner emfiehlt, auf die Zulieferung der Liste der Jubilare vor dem Hintergrund der<br />
Haushaltskonsolidierung zu verzichten. Durch die Realisierung der Maßnahme ergibt sich ein<br />
personelles Potenzial in Höhe von 0,06 VZÄ bzw. 2.654 EUR. Die freiwerdende personelle<br />
Kapazität sollte für andere im Zuge des Maßnahmenkatalogs vorgeschlagenen Maßnahmen<br />
mit einem personellen Mehrbedarf eingesetzt werden.<br />
<strong>2012</strong> <strong>2013</strong> 2014 2015 2016 ff.<br />
600 600 600 600 600<br />
Summe in EUR 600 600 600 600 600<br />
Stellenreduzierung:<br />
Produktkritik zur Haushaltskonsolidierung<br />
in der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />
Fachbereich I 2.10 Hauptamt<br />
Produkt:<br />
01.111.11<br />
Kategorie der Maßnahme: Aufgabenverzicht<br />
Bezeichnung der Maßnahme:<br />
Reduzierung Personalaufwand<br />
Bezeichnung des Produkts:<br />
Repräsentation, Medienbeobachtung und -<br />
auswertung, Pressebetreuung<br />
Seite 33 von 95<br />
Nr.: 4
<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />
Wesentliche Auswirkungen:<br />
- kein aktiver Beitrag zur Veröffentlichung von Jubilaren<br />
- Widerstand der <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong>er Senioren<br />
Beschluss zur Maßnahme:<br />
- Umsetzung des Vorschlages „Streichung Liste der Jubilare“.<br />
Haushaltsposition: 01.111.11.620002<br />
Strukturelle Haushaltsentlastung:<br />
Erhöhung der Erträge<br />
in EUR<br />
Reduzierung Personalaufwendungen<br />
in EUR<br />
Reduzierung sonstiger<br />
Aufwendungen in EUR<br />
Beschreibung der Maßnahme:<br />
Im Produkt 01.111.12 Sonstige zentrale Dienstleistungen werden zahlreiche Aufgaben für die<br />
Stadtverwaltung wahrgenommen.<br />
<strong>2012</strong> <strong>2013</strong> 2014 2015 2016 ff.<br />
2.654 2.654 2.654 2.654 2.654<br />
Summe in EUR 2.654 2.654 2.654 2.654 2.654<br />
Stellenreduzierung: 0,06<br />
Produktkritik zur Haushaltskonsolidierung<br />
in der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />
Fachbereich I 2.10 Hauptamt<br />
Produkt:<br />
01.111.12<br />
Bezeichnung des Produkts:<br />
Sonstige zentrale Dienstleistungen<br />
Kategorie der Maßnahme: Effizienzsteigerung<br />
Bezeichnung der Maßnahme:<br />
Bündelung der Aufgaben im Produkt auf weniger Mitarbeiter der Stadtverwaltung<br />
Seite 34 von 95<br />
Nr.: 5
<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />
Für das Produkt sind insgesamt 17 Mitarbeiter der Stadtverwaltung tätig, wobei die meisten<br />
nur mit geringen Zeitanteilen für das Produkt arbeiten. Dabei handelt es sich zumeist um<br />
Vertretungen oder Aufgaben mit geringem Zeitbedarf. Der Personaleinsatz insgesamt beträgt<br />
derzeit 1,6 VZÄ, wofür laut Haushaltsansatz 2011 ohne Beiträge zur Berufsgenossenschaft<br />
und Unfallversicherung Personalaufwendungen in Höhe von 95,8 TEUR anfallen.<br />
Eine Aufteilung von Stellenanteilen im Umfang von 1,6 VZÄ auf 17 Mitarbeiter, wobei die<br />
meisten mit einem nur geringen Anteil ihrer Arbeitszeit für das Produkt arbeiten, ist nach<br />
Erfahrung von Rödl & Partner mit Effizienzverlusten verbunden. Eine Reorganisation des<br />
Produktes sollte dazu führen, dass inhaltlich miteinander verbundene Aufgaben gebündelt<br />
werden und weniger Mitarbeiter für gleiche oder ähnliche Aufgaben eingesetzt werden.<br />
Gegebenenfalls können Aufgaben auf andere Produkte übertragen werden. Anzustreben ist,<br />
einzelne Mitarbeiter von Tätigkeiten im Produkt vollständig zu entlasten, um sie für andere<br />
Aufgaben einzusetzen.<br />
Die bisher von diesen Mitarbeitern erbrachten Leistungen müssen auf andere übertragen<br />
werden, wobei sich durch eine Bündelung der Aufgaben Effizienzgewinne erzielen lassen.<br />
Insbesondere der auch für das Produkt 02.122.90 Überwachung des ruhenden und fließenden<br />
Verkehrs tätige Mitarbeiter sollte von Aufgaben im Produkt 01.111.12 weitgehend entbunden<br />
werden.<br />
Insgesamt sollte durch die Bündelung der Leistungserbringung bei der<br />
Aufgabenwahrnehmung im Produkt mittels Effizienzgewinnen und der Optimierung von<br />
Prozessen eine Verringerung des Personalaufwandes um ca. 10 % erreicht werden. Damit<br />
steht eine Personalkapazität von 0,15 VZÄ für andere Aufgaben innerhalb der Verwaltung zur<br />
Verfügung.<br />
Wesentliche Auswirkungen:<br />
- Die Aufgaben im Produkt verteilen sich auf weniger Mitarbeiter.<br />
Beschluss zur Maßnahme:<br />
- Umsetzung des Vorschlages.<br />
Seite 35 von 95
<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />
Haushaltsposition: diverse<br />
Strukturelle Haushaltsentlastung:<br />
Erhöhung der Erträge<br />
in EUR<br />
Reduzierung Personalaufwendungen<br />
in EUR<br />
Reduzierung sonstiger<br />
Aufwendungen in EUR<br />
Summe in EUR<br />
Stellenreduzierung:<br />
Beschreibung der Maßnahme<br />
Im Produkt 01.111.12 Sonstige zentrale Dienstleistungen werden die Aufwendungen für die<br />
Druck- und Kopierleistungen der Stadtverwaltung verbucht. Für Geräte, Papier, Toner,<br />
Wartung etc. fallen pro Jahr Kosten von insgesamt ca. 15 TEUR an.<br />
In der Stadtverwaltung <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> sind laut Erhebungsbogen derzeit 33 Drucker im Einsatz,<br />
davon 28 Laser- und 5 Tintenstrahldrucker. Bei insgesamt 40 Beschäftigten in der<br />
Stadtverwaltung <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> ist somit eine hohe Arbeitsplatzdruckerquote von 83 % zu<br />
verzeichnen. Außerdem verfügt die Stadtverwaltung über 5 Fax- und 10 Kopiergeräte sowie<br />
über weitere 5 Kopiergeräte in Außenstellen der Verwaltung. Das Druckvolumen beträgt etwa<br />
220.000 Seiten. Zusätzlich zu den Arbeitsplatzdruckern ist ein Großkopierer mit<br />
Endverarbeitungsfunktionen im Einsatz, für den ein Miet-, Wartungs-, und Servicvertrag<br />
inklusive 20.000 Kopien monatlich besteht, der die Tonerlieferungen beinhaltet. Das<br />
Druckvolumen auf diesem Gerät beträgt pro Jahr etwa 350.000 Seiten. Die Kosten des<br />
Vertrages einschließlich der Freikopien betrugen 2009 insgesamt 9.742EUR, im Jahr 2010<br />
fielen Kosten von 8.635 EUR an.<br />
<strong>2012</strong> <strong>2013</strong> 2014 2015 2016 ff.<br />
9.000 9.000 9.000 9.000 9.000<br />
Produktkritik zur Haushaltskonsolidierung<br />
in der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />
Fachbereich I 2.10 Hauptamt<br />
Produkt:<br />
01.111.12<br />
Bezeichnung des Produkts:<br />
Sonstige zentrale Dienstleistungen<br />
Kategorie der Maßnahme: Effizienzsteigerung<br />
Bezeichnung der Maßnahme:<br />
Umsetzung eines Druckkonzeptes<br />
Seite 36 von 95<br />
Nr.: 6
<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />
Die Stadtverwaltung beschäftig sich bereits mit der Zusammenführung der Druck - und<br />
Kopiersysteme. Die Maßnahme soll mit dem geplanten internen Umzug der Verwaltung und<br />
der Einrichtung des Bürgerbüros umgesetzt werden.<br />
Mit einem integrierten Druckkonzept können die Aufwendungen für Druck- und<br />
Kopierleistungen in öffentlichen Verwaltungen erfahrungsgemäß deutlich gesenkt werden,<br />
indem statt Arbeitsplatzdruckern Multifunktionsgeräte für mehrere Mitarbeiter eingesetzt<br />
werden, z.B. als Etagendrucker.<br />
Eine optimale Lösung für die Stadtverwaltung <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> bedarf einer umfassenden Analyse.<br />
Dabei sind sämtliche kommunalspezifischen Faktoren, wie zum Beispiel Zugänglichkeit,<br />
Publikumsverkehr, Flexibilität, Spezialsoftware, Brand- und Feuerschutz, Handicaps usw. zu<br />
betrachten. In Verbindung mit der Zumutbarkeitsprüfung, die die Grenzen für maximale<br />
Verarbeitungs-, Druck-, Warte- und Wegezeiten beinhaltet, ist ein Soll-Konzept zu<br />
berechnen.<br />
Durch die Umsetzung eines integrierten Druckkonzeptes können erfahrungsgemäß je nach<br />
Ausgangslage bis zu 40 % der Aufwendungen für Druck- und Kopierleistungen eingespart<br />
werden. Das Potenzial ergibt sich aus Einsparungen bei Verbrauchsmaterialien, Wartung und<br />
Kapitalkosten.<br />
Da in der Stadtverwaltung <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> etwa zwei Drittel der laufenden Aufwendungen auf den<br />
Großkopierer entfallen und eine Einsparung von Druckkosten bereits bei anderen Maßnahmen<br />
eingerechnet ist, ist konservativ gerechnet ein Einsparvolumen von ca. 20 % der übrigen<br />
Aufwendungen zu erwarten. Das Konsolidierungspotenzial beträgt somit etwa 1.000 EUR.<br />
Wesentliche Auswirkungen:<br />
- Weitgehender Verzicht auf Arbeitsplatzdrucker<br />
Beschluss zur Maßnahme:<br />
- Umsetzung des Vorschlages.<br />
Seite 37 von 95
<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />
Haushaltsposition: 01.111.12.601001<br />
Strukturelle Haushaltsentlastung:<br />
Erhöhung der Erträge<br />
in EUR<br />
Reduzierung Personalaufwendungen<br />
in EUR<br />
Reduzierung sonstiger<br />
Aufwendungen in EUR<br />
Beschreibung der Maßnahme:<br />
<strong>2012</strong> <strong>2013</strong> 2014 2015 2016 ff.<br />
Ein wesentliches Ziel des neuen Haushalts- und Rechnungswesens ist mittels Transparenz<br />
und verbesserter Informationsgrundlage für die kommunalen Entscheidungsträger die<br />
Verbesserung der zentralen Steuerung einer Kommune. In fast allen Bundesländern, so auch<br />
in Hessen, ist das Ziel der Verbesserung der Steuerung im Zuge der Einführung eines<br />
doppischen Haushalts- und Rechnungswesens sogar gesetzlich fixiert worden.<br />
Eine kritische Analyse verschiedener Haushaltspläne – so auch der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> - zeigt aber,<br />
dass eine verbesserte und gezielte Steuerung noch nicht erreicht ist. Deutlich wird dies<br />
insbesondere, wenn man die Haushaltspläne mit neuer Struktur betrachtet. Die Stellen, an<br />
Seite 38 von 95<br />
1.000 1.000 1.000 1.000<br />
Summe in EUR 1.000 1.000 1.000 1.000<br />
Stellenreduzierung:<br />
Produktkritik zur Haushaltskonsolidierung<br />
in der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />
Fachbereich I übergreifend<br />
Produkt:<br />
01.111.40<br />
Kategorie der Maßnahme: Effizienzsteigerung<br />
Bezeichnung der Maßnahme:<br />
Nr.: 7<br />
Bezeichnung des Produkts:<br />
Bereitstellung eines zentralen Controllingsystems,<br />
Kontraktmanagement, Konzepte, Strategien und<br />
Handlungsrahmen zur Organisation und zum<br />
Bereich TuI, Beteiligungsmanagement,<br />
Investitionsmanagement, Investitionscontrolling,<br />
Haushalts- und Finanzplanung, Budgetierung<br />
Optimierung der Steuerung durch die Einführung eines Produktcontrollings
<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />
denen über Inhalte, Ziele und Kennzahlen berichtet werden soll, sind entweder nicht<br />
vorzufinden oder konzeptionell noch nicht zu Ende gedacht.<br />
Weitere wichtige und notwendige Bausteine zur Steuerung sind das Berichtswesen und ein<br />
darauf aufgesetztes Controlling. Hauptaufgabe des Controllings ist es, Abweichungen<br />
frühzeitig zu erkennen und zu analysieren, um geeignete Gegensteuerungsmaßnahmen zu<br />
ergreifen. Nachfolgend sind die Wirkungen und Zielerreichungen der<br />
Gegensteuerungsmaßnahmen festzustellen (Erfolgskontrolle). Auch hier ergibt sich die<br />
gesetzliche Notwendigkeit bereits aus § 10 Abs. 3 GemHVO – Doppik.<br />
Nach mehreren Jahren doppischer Haushaltsführung werden die Haushaltszahlen <strong>2012</strong> und<br />
<strong>2013</strong> erstmals in einem Doppelhaushalt zusammengeführt. Dies soll auch in den folgenden<br />
Jahren so fortgesetzt werden. Hierzu laufen aktuell die Haushaltsplanungen in der Stadt <strong>Bad</strong><br />
<strong>Orb</strong>.<br />
Die aktuelle Haushaltslage zwingt die Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong>, ihre Konsolidierungsanstrengungen in<br />
laufende Controllingaktivitäten zu überführen. Zum einen um die Umsetzung der<br />
beschlossenen Maßnahmen zu gewährleisten (Umsetzungscontrolling) und zum anderen um<br />
in der Fläche des Haushalts die kommunalen Einflussfaktoren im Blick zu behalten (zentrales<br />
Produktcontrolling). Dies macht ein entsprechendes Steuerungsinstrument (einzelne Elemente<br />
und Zusammenwirkung der Instrumente) notwendig. Folgende Feststellungen lassen sich<br />
treffen:<br />
(1) Darstellung von Steuerungsinformationen im Haushalt: Produktbeschreibungen sind<br />
erfolgt und Produktverantwortliche sind festgelegt, jedoch wird die Produktverantwortung<br />
zum Teil nicht wahrgenommen. Ziele und Kennzahlen sind nicht definiert. Auf der in <strong>Bad</strong><br />
<strong>Orb</strong> gegenwärtig bestehenden Steuerungsgrundlage ist aus zentraler Sicht oder aus Sicht der<br />
politischen Entscheidungsträger keine verbesserte Steuerung möglich. Nach unserer<br />
Auffassung ist dies zunächst noch nicht zu kritisieren. Umstellungsprojekte sind komplex und<br />
ressourcenbindend.<br />
(2) Leitbild der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> strategische Ziele: Die Stadt verfügt über kein Leitbild. Ein<br />
Leitbild formuliert die Zielvorstellungen von Politik und Verwaltung der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> und<br />
soll hierdurch eine Orientierung nach innen wie nach außen vermitteln. Hierdurch sollen<br />
verbindliche Rahmenbedingungen geschaffen werden. Grundsätzlich sind strategische<br />
Zielsetzungen sinnvoll und wichtig um einen formellen Rahmen für das Verwaltungshandeln<br />
zu schaffen. Der Prozess der Formulierung ist dabei in der kommunalen Praxis häufig<br />
einfacher als der weiterführende Prozess der Konkretisierung, Revision und Einbindung in die<br />
Verwaltungspraxis. Hier endet in der kommunalen Praxis sehr häufig der Prozess der<br />
strategischen Steuerung.<br />
(3) Durchführung eines quartalsweisen Berichtswesens für das Finanzcontrolling: Das<br />
Berichtswesen findet derzeit nur in einer kleineren Ausführung statt und umfasst ein reines<br />
Finanzcontrolling. Die Berichte stellen eine Übersicht über die wesentlichen finanziellen<br />
Seite 39 von 95
<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />
Entwicklungen des Gesamthaushalts dar. Möglichkeiten zur (Nach-)Steuerung sind dadurch<br />
jedoch aus Sicht der Politik nicht möglich.<br />
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die aktive Einbindung von Produkten in die<br />
Haushaltssteuerung in <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> noch nicht erfolgt ist. Die Prozesse der Haushaltssteuerung<br />
unterscheiden sich kaum von den typischen Steuerungsansätzen zu kameralen Zeiten.<br />
Lediglich die Begrifflichkeiten (z. B. Aufwendungen statt Ausgaben) und die Struktur der<br />
Haushalte haben sich verändert.<br />
Zur Modernisierung der Haushaltssteuerung ist die Einbindung der Produkte als zentrales<br />
Steuerungselement erforderlich. Rödl & Partner empfiehlt die Optimierung der Steuerung<br />
durch die Einführung eines Produktcontrollings (Kennzahlen und Ziele) unter Beteiligung des<br />
Magistrats und die Überprüfung der zugewiesenen Produktverantwortung.<br />
Wesentliche Auswirkungen:<br />
- Verbesserte Steuerung<br />
- Identifikation der Produktverantwortlichen mit Produkten<br />
- Aufwand für die Implementierung<br />
Beschluss zur Maßnahme:<br />
- Umsetzung des Vorschlages.<br />
Beschreibung der Maßnahme:<br />
Produktkritik zur Haushaltskonsolidierung<br />
in der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />
Fachbereich I 3.30 Stadtkasse, Vollstreckungsstelle<br />
Produkt:<br />
01.111.41<br />
Kategorie der Maßnahme: Aufgabenverzicht<br />
Bezeichnung der Maßnahme:<br />
Reduzierung Zahlstellen<br />
Die Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> hat sieben Zahlstellen, zwei davon sind im Einwohnermeldeamt bzw.<br />
Passamt, je eine im Bauamt, Freischwimmbad, Heimatmuseum, Containerstation /<br />
Betriebshof, sowie der Stadtkasse eingerichtet.<br />
Seite 40 von 95<br />
Nr.: 8<br />
Bezeichnung des Produkts:<br />
Haushaltsrechnung und -vollzug,<br />
Zahlungsabwicklung Kernhaushalt, Buchhaltung
<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />
Für jede Zahlstelle ist ein Mitarbeiter verantwortlich. Der Bürger kann an der Zahlstelle der<br />
Stadtkasse die fälligen Gebühren bar entrichten. Zudem werden an der Zahlstelle der<br />
Stadtkasse Saisonkarten fürs Freibad, Parkvignetten, die zum Parken auf den städtischen<br />
Parkplätzen berechtigen, und Einwohnerkurkarten verkauft. Außerdem werden Barauslagen<br />
und Guthaben aus Steuern und Gebühren an die Bürger erstattet, sowie Sozialhilfe ausgezahlt.<br />
Darüber hinaus ist die Zahlstelle der Stadtkasse auch eine Auskunftstelle für die Bürger. An<br />
den andenen Zahlstellen kann der Bürger vor Ort die fälligen Gebühren für erbrachte<br />
Dienstleistungen zahlen. Die vereinnahmten Gelder verteilten sich im Jahr 2010 wie folgt auf<br />
die einzelnen Zahlstellen:<br />
- Stadtkasse 384.631 EUR<br />
- Einwohnermeldeamt 48.312 EUR<br />
- Bauamt 570 EUR<br />
- Schwimmbad 75.059 EUR<br />
- Containerstation 3.234 EUR<br />
- Heimatmuseum 476 EUR<br />
Die Öffnungszeiten der Zahlstellen orientieren sich an den Öffnungszeiten bzw. dem<br />
Publikumsverkehr der jeweiligen Einrichtung. Die wöchentliche Öffnungszeit des Rathauses<br />
beträgt 21 Stunden. Damit beträgt die wöchentliche Öffnungszeit der vier Zahlstellen im<br />
Rathaus 84 Stunden. Das heißt nicht, dass die Mitarbeiter keine anderen Aufgaben<br />
übernehmen können. Die tatsächliche Personalbindung konnte von der Stadt nicht angegeben<br />
werden, korriliert allerdings mit der Höhe der Einzahlungen. Unabhängig davon fallen<br />
administrative Zeiten für die Barkassenverwaltung wie Abrechnung der Zahlstelle, Erstellung<br />
von Kassenabschlüssen, Prüfung des Kassenbestands etc. an.<br />
In Kommunen vergleichbarer Größe ist hingegen nur eine zentrale Zahlstelle üblich. Im Falle<br />
der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> bietet es sich an, die vier Zahlstellen innerhalb des Rathauses<br />
(Einwohnermeldeamt, Passamt, Bauamt und Stadtkasse) zu einer zentralen Zahlestelle<br />
zusammenzufassen.<br />
Rödl & Partner empfiehlt, die Anzahl der Zahlstellen innerhalb des Rathauses von derzeit vier<br />
auf eine Zahlstelle zu verdichten und mittel- bis langfristig im Steuern- und Abgabenbereich<br />
auf den bargeldlosen Zahlungsverkehr umzustellen. Die zentrale Zahlstelle sollte räumlich in<br />
den neuen Bürgerservice integriert werden, um den Servicededanken dieser Einrichtung zu<br />
verstärken. Durch die Umsetzung der Maßnahme gehen wir von einer Reduzierung der<br />
Personalbindung in Höhe von insgesamt 10 Wochenstunden aus. Dies entspricht einer<br />
Reduzierung von 10 % für die Reduzierung von administrativen Zeiten. Daraus ergibt sich ein<br />
rechnerisches Potenzial in Höhe von 0,25 VZÄ oder 11.250 EUR.<br />
Seite 41 von 95
<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />
Wesentliche Auswirkungen:<br />
- Stärkung der Bedeutung des Bürgerbservices<br />
- Entlastung der Mitarbeiter von Parteienverkehr und Abwicklung der Zahlstelle<br />
- ggf. weitere Laufwege für den Bürger innerhalb des Rathauses<br />
- langfristig Verzicht auf die Barabwicklung für den Steuern- und Abgabenbereich<br />
Beschluss zur Maßnahme:<br />
- Grundsätzliche Absicht zur Umsetzung des Vorschlages zur Zusammenfassung der vier Zahlstellen<br />
und Prüfung der Möglichkeit zur Einführung eines Einzahlungsautomaten.<br />
Haushaltsposition: diverse<br />
Strukturelle Haushaltsentlastung:<br />
Erhöhung der Erträge<br />
in EUR<br />
Reduzierung Personalaufwendungen<br />
in EUR<br />
Reduzierung sonstiger<br />
Aufwendungen in EUR<br />
Beschreibung der Maßnahme:<br />
<strong>2012</strong> <strong>2013</strong> 2014 2015 2016 ff.<br />
11.250 11.250 11.250 11.250 11.250<br />
Summe in EUR 11.250 11.250 11.250 11.250 11.250<br />
Stellenreduzierung: 0,25<br />
Produktkritik zur Haushaltskonsolidierung<br />
in der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />
Fachbereich I 3.20 Finanzverwaltung<br />
Produkt:<br />
01.111.41<br />
Kategorie der Maßnahme: Effizienzsteigerung<br />
Bezeichnung der Maßnahme:<br />
Personaleinsatz Buchungen<br />
Der doppische Produkthaushalt und der Erhebungsbogen weisen für das Produkt<br />
"Haushaltsrechnung und -vollzug, Zahlungsabwicklung Kernhaushalt, Buchhaltung" für das<br />
Seite 42 von 95<br />
Nr.: 9<br />
Bezeichnung des Produkts:<br />
Haushaltsrechnung und -vollzug,<br />
Zahlungsabwicklung Kernhaushalt, Buchhaltung
<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />
Jahr 2010 einen Personaleinsatz in Höhe von 4,57 VZÄ aus. Die hier eingesetzte Mitarbeiter<br />
übernehmen neben dem eigentlichen Buchungsgeschäft zum Teil oder in Gänze auch noch<br />
weitere Aufgaben wie Kassenwesen oder Forderungsmanagement. Unter Berücksichtigung<br />
von Stellenanteilen und besonderen Faktoren (Krankheit, sonstige Tätigkeiten) ergibt sich ein<br />
Personaleinsatz im Buchhaltungsbereich in Höhe von 1,05 VZÄ für das operative<br />
Buchungsgeschäft. Dieses Personal wickelte im Jahr 2010 70.323 Buchungsvorgänge ab.<br />
Folgende Prozesschritte erfolgen im Rahmen der Buchung in <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong>: Auskontierung -<br />
Erfassung - Anordnung - Sollbuchung - Istbuchung - Ablage. Bei der<br />
Personalbedarfsermittlung ist zu berücksichtigen, dass nach dem in der Kassenverordnung<br />
Hessen geregelten Vier-Augen-Prinzip eine Trennung von Anordnung und Zahlung zu<br />
erfolgen hat. Eine Verdichtung der Tätigkeiten auf eine Person ist damit nicht möglich.<br />
Unter der Berücksichtigung der Anzahl der Buchungen und des tätsächlichen<br />
Personaleinsatzes für Buchungen ermittelt sich ein rechnerischer Personalbedarf in Höhe von<br />
0,86 VZÄ (Buchungsvolumen x durchschnittlicher Zeitaufwand pro Buchung) für die Stadt<br />
<strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong>. Damit ergibt sich ein rechnerisches Konsolidierungspotenzial im Bereich<br />
Buchhaltung in Höhe von 0,19 VZÄ bzw. 8 TEUR. Das Potenzial sollte mittelfristig realisiert<br />
werden (Erfahrungskurve im doppischen Haushalts- und Rechnungswresen) und kann auch<br />
durch Dienstleistungen für städtische Gesellschaften im Bereich Buchhaltung realisiert<br />
werden.<br />
Wesentliche Auswirkungen:<br />
- Effizienzsteigerung<br />
Beschluss zur Maßnahme:<br />
- Umsetzung des Vorschlages.<br />
Seite 43 von 95
<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />
Haushaltsposition: 01.111.41.620002<br />
Strukturelle Haushaltsentlastung:<br />
Erhöhung der Erträge<br />
in EUR<br />
Reduzierung Personalaufwendungen<br />
in EUR<br />
Reduzierung sonstiger<br />
Aufwendungen in EUR<br />
Beschreibung der Maßnahme:<br />
Die Stadtverwaltung <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> erbringt als interner Dienstleister für die städtischen<br />
Gesellschaften Dienstleistungen (Verwaltungskostenerstattung, Provision für Kurtaxerhebung<br />
etc.) die über interne Verrechnungssätze den Gesellschaften in Rechnung gestellt werden.<br />
Bündelung von solchen vorwiegenden Shared Services erhöht gerade bei Verwaltungen der<br />
Größe von <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> die Auslastung der eingesetzten personellen Kapazitäten und ermöglicht<br />
die Realisierung von Synergien.<br />
<strong>2012</strong> <strong>2013</strong> 2014 2015 2016 ff.<br />
Nach Meinung von Rödl & Partner sind innerhalb des Konzerns Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> diese<br />
Synergiepotenziale noch nicht vollständig gehoben. Dies zeigt sich insbesondere darin, dass<br />
Shared Services wie Personalabrechnung, Versicherungswesen etc. nicht für alle<br />
Gesellschaften des Konzerns an zentraler Stelle abgewickelt werden (Bsp.<br />
Personalabrechnung <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> Kur GmbH) bzw. das Aufgabenausweitungen z.B. im Bereich<br />
Finanzbuchhaltung bei entsprechender Personalausstattung möglich erscheinen.<br />
Seite 44 von 95<br />
8.400 8.400 8.400<br />
Summe in EUR 8.400 8.400 8.400<br />
Stellenreduzierung: 0,19<br />
Produktkritik zur Haushaltskonsolidierung<br />
in der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />
übergreifend übergreifend<br />
Produkt:<br />
01.111.50<br />
Kategorie der Maßnahme: Effizienzsteigerung<br />
Bezeichnung der Maßnahme:<br />
Nr.: 10<br />
Bezeichnung des Produkts:<br />
Betriebswirtschaftliche Dienstleistungen für<br />
Eigengesellschaften und Eigenbetriebe<br />
Aufgabenausweitung für die Gesellschaften und EB und Erhöhung<br />
Leistungsverrechnungssätze
<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />
Die Ausweitung der Shardes Services auf alle Gesellschaften der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> ist sachlich<br />
möglich und sollte weiterverfogt werden. Eine Quantifizierung war auf Grund der inhaltlichen<br />
Beschränkung des Untersuchungsauftrages auf die Kernverwaltung und die Eigenbetriebe<br />
nicht möglich.<br />
Wesentliche Auswirkungen:<br />
- Verbesserung der Perrsonalauslastung<br />
- Spezialisierung von Mitarbeitern<br />
- Abbau von Doppelstrukturen<br />
- ggf. fehlende Transparenz der Verrechnungssätze<br />
Beschluss zur Maßnahme:<br />
- Umsetzung des Vorschlages wobei bei der <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> Kur GmbH das beschlossene Strukturkonzept<br />
zu beachten ist.<br />
Beschreibung der Maßnahme:<br />
Produktkritik zur Haushaltskonsolidierung<br />
in der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />
übergreifend übergreifend<br />
Produkt:<br />
01.111.50<br />
Kategorie der Maßnahme: Effizienzsteigerung<br />
Bezeichnung der Maßnahme:<br />
Die städtischen Gesellschaften haben einen Liquiditätsbedarf von 4,4 Mio. EUR (Jahr 2011).<br />
Der Liquiditätsbedarf wird durch die Aufnahme von Kassenkrediten über den Gesellschafter<br />
Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> gedeckt. Eine Abstimmung des Liquiditätsbedarfs findet auf unterschiedliche<br />
Weise statt, zum einen über vertraglich vereinbarte Abschlagszahlungen und zum anderen<br />
über kurzfristig angemeldeten Liquiditätsbedarf der Gesellschaften. Eine mittelfristige<br />
Abstimmung und Planung des tatsächlichen Liquiditätsbedarf und eine Überprüfung des<br />
Liquiditätsbedarfs durch die Stadt findet zur Zeit nicht statt.<br />
Dies führt zu folgenden haushalterischen Effekten: Gesellschaften generieren mit zum Teil<br />
nicht benötigten liquiden Mitteln Zinserträge (Festgeld bzw. Tagesgeld mit üblichen Zinssatz<br />
Seite 45 von 95<br />
Nr.: 11<br />
Bezeichnung des Produkts:<br />
Betriebswirtschaftliche Dienstleistungen für<br />
Eigengesellschaften und Eigenbetriebe<br />
Implementierung einer bedarfsorientierten Liquiditätsplanung für den Konzern Stadt <strong>Bad</strong><br />
<strong>Orb</strong>
<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />
bis zu 1 %) während die Stadt Zinsaufwendungen für die hierfür aufgenommene<br />
Kassenkredite (Zinssatz zwischen 2 - 2,7 %) im kommunalen Haushalt bedienen muss. Auf<br />
diese Weise entsteht im Konzern ein jährlicher Zinsverlust in Höhe von 1 % bzw. ca. 8<br />
TEUR.<br />
Rödl & Patner empfiehlt eine Verbesserung der Abstimmung zum Liquiditätsbedarf zwischen<br />
den Gesellschaften (insbesondere mit der Kur GmbH) und der Finanzverwaltung. Hierfür<br />
sollten monatliche Liquiditätsbedarfe formuliert (Liquiditätsplanung) und mittels<br />
Kassenbestandsübersichten nachgewiesen werden. Auf diese Weise kann der jährliche<br />
Zinsverlust, unter Berücksichtigung einer Grundliquidität von 30 TEUR als Sicherheit für die<br />
Gesellschaft, reduziert werden.<br />
Wesentliche Auswirkungen:<br />
- Verbesserung der Liquiditätsplanung und damit Einhaltung der Kassenkreditgrenze<br />
Beschluss zur Maßnahme:<br />
- Umsetzung des Vorschlages.<br />
Haushaltsposition: 16.612.10.771001<br />
16.612.10.771010<br />
Strukturelle Haushaltsentlastung:<br />
Erhöhung der Erträge<br />
in EUR<br />
Reduzierung Personalaufwendungen<br />
in EUR<br />
Reduzierung sonstiger<br />
Aufwendungen in EUR<br />
<strong>2012</strong> <strong>2013</strong> 2014 2015 2016 ff.<br />
8.400 8.400 8.400 8.400 8.400<br />
Summe in EUR 8.400 8.400 8.400 8.400 8.400<br />
Stellenreduzierung:<br />
Seite 46 von 95
<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />
Beschreibung der Maßnahme:<br />
Die Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> erhebt auf Grundlage der §§ 5 und 51 der HGO gemäß ihrer Satzung über<br />
die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte im<br />
Gebiet der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> eine Steuer auf den Betrieb von Apparaten mit und ohne<br />
Gewinnmöglichkeit. Die Steuersätze betragen gemäß § 4 je angefangenem Kalendermonat<br />
und Apparat für die Benutzung von Spiel- und Geschicklichkeitsapparaten, soweit sie<br />
öffentlich zugänglich sind,<br />
1. für Apparate mit Gewinnmöglichkeit<br />
a) in Spielhallen 12 v.H. der Bruttokasse, höchstens 107,37 Euro,<br />
b) in Gaststätten und an sonstigen Aufstellorten10 v.H. der Bruttokasse, höchstens 46,02<br />
Euro;<br />
2. für Apparate ohne Gewinnmöglichkeit<br />
a) in Spielhallen 6 v.H. der Bruttokasse, höchstens 40,90 Euro,<br />
b) in Gaststätten und an sonstigen Aufstellorten, 4 v.H. der Bruttokasse, höchstens 20,45<br />
Euro;<br />
3. für Apparate, mit denen sexuelle Handlungen oder Gewalttätigkeiten dargestellt werden<br />
oder die eine Verherrlichung oder Verharmlosung des Krieges zum Gegenstand haben, 12<br />
v.H. der Bruttokasse, höchstens 107,37 Euro, bzw. für das Spielen in Spielclubs, Spielcasinos<br />
und ähnlichen Einrichtungen um Geld oder Sachwerte je angefangenem Quadratmeter und<br />
Kalendermonat 25,56 Euro.<br />
Produktkritik zur Haushaltskonsolidierung<br />
in der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />
Fachbereich I 3.40 Archiv, Steueramt,<br />
Versicherungen, Liegenschaften<br />
Produkt:<br />
01.111.60<br />
16.611.10<br />
Kategorie der Maßnahme: Ertragssteigerung<br />
Bezeichnung der Maßnahme:<br />
Anhebung der Steuersätze auf Spielapparate<br />
Im Produkt 16.611.10 Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen wurden im<br />
Ergebnis 2009 aus Vergnügungssteuer einschließlich Spielapparatesteuer ein Ertrag von rund<br />
16,7 TEUR verbucht. Im Haushaltsplan 2011 sind Erträge von 15 TEUR eingestellt.<br />
Seite 47 von 95<br />
Nr.: 12<br />
Bezeichnung des Produkts:<br />
Festsetzung und Erhebung der Steuern und<br />
Abgaben;<br />
Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine<br />
Umlagen
<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />
Nach einer Eildienstmitteilung des Hessischen Städte- und Gemeindebundes ist nach der<br />
Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs die Kappung der<br />
Spielapparatesteuer durch Fest- und Höchstbeträge zwar rechtlich zulässig, aber in besonderer<br />
Weise rechtfertigungsbedürftig. Der rechtlich sicherste Weg liegt nach Auffassung des HSGB<br />
in der vollständigen Streichung von Fest- und Höchstbetragsregelungen mit Wirkungen für<br />
die Zukunft.<br />
4. für Apparate, mit denen sexuelle Handlungen oder Gewalttätigkeiten dargestellt werden<br />
oder die eine Verherrlichung oder Verharmlosung des Krieges zum Gegenstand haben, 12<br />
v.H. der Bruttokasse, höchstens 107,37 Euro, bzw. für das Spielen in Spielclubs, Spielcasinos<br />
und ähnlichen Einrichtungen um Geld oder Sachwerte je angefangenem Quadratmeter und<br />
Kalendermonat 25,56 Euro.<br />
Nach einer Eildienstmitteilung des Hessischen Städte- und Gemeindebundes ist nach der<br />
Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs die Kappung der<br />
Spielapparatesteuer durch Fest- und Höchstbeträge zwar rechtlich zulässig, aber in besonderer<br />
Weise rechtfertigungsbedürftig. Der rechtlich sicherste Weg liegt nach Auffassung des HSGB<br />
in der vollständigen Streichung von Fest- und Höchstbetragsregelungen mit Wirkungen für<br />
die Zukunft.<br />
Wesentliche Auswirkungen:<br />
- Stärkere Belastung der Betreiber und Nutzer von Spielapparaten<br />
Beschluss zur Maßnahme:<br />
- Umsetzung des Vorschlages und Beauftragung des Magistrates bis zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung<br />
im Februar <strong>2012</strong> eine novellierte Gebührensatzung als Vorschlag und<br />
Entwurf zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. Die Gebührensätze sollen sich im<br />
Entwurf an der oberen Grenze der durch die Städte und Gemeinden im Main-Kinzig-Kreis<br />
festgesetzten Gebührensätze orientieren.<br />
Seite 48 von 95
<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />
Haushaltsposition: 16.611.10.555912<br />
Strukturelle Haushaltsentlastung:<br />
Erhöhung der Erträge<br />
in EUR<br />
Reduzierung Personalaufwendungen<br />
in EUR<br />
Reduzierung sonstiger<br />
Aufwendungen in EUR<br />
Beschreibung der Maßnahme:<br />
Die Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> schloss am 16.08.2007 mit dem Land Hessen den Koordinationsvertrag<br />
über den Einsatz des freiwilligen Polizeidienstes. Aktuell sind im Gebiet der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> 5<br />
freiwillige Polizeihelfer im Dienst.<br />
Für den Einsatz der freiwilligen Polizeihelfer sind im Haushaltsplan 2011 und für die Zeit bis<br />
2014 jährliche Aufwendungen in Höhe von 12.600 EUR veranschlagt.<br />
Ziel des Abschlusses des Koordinationsvertrags wie des Einsatzes der freiwilligen<br />
Polizeihelfer war insbesondere die Stärkung des subjektiven Sicherheitsempfindens in der<br />
Stadt. Das Ziel konnte nicht erreicht werden.<br />
<strong>2012</strong> <strong>2013</strong> 2014 2015 2016 ff.<br />
1.250 1.250 1.250 1.250 1.250<br />
Summe in EUR 1.250 1.250 1.250 1.250 1.250<br />
Stellenreduzierung:<br />
Produktkritik zur Haushaltskonsolidierung<br />
in der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />
Fachbereich II 4.10 Ordnungsamt<br />
Produkt:<br />
02.122.10<br />
Kategorie der Maßnahme: Standardanpassung<br />
Bezeichnung der Maßnahme:<br />
Aufgabe der freiwilligen Polizeihelfer<br />
Der Koordinationsvertrag kann jährlich mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende<br />
gekündigt werden, § 6 Koordinationsvertrag. Mit Kündigung des Koordinationsvertrages und<br />
Aufgabe der freiwilligen Polizeihelfer entfallen die im Haushalt angesetzten Aufwendungen.<br />
Wir empfehlen, den Koordinationsvertrag zum Ende des Jahres <strong>2012</strong> zu beenden und damit<br />
den Einsatz der freiwilligen Polizeihelfer mit Ende des Jahres <strong>2012</strong> aufzugeben.<br />
Seite 49 von 95<br />
Nr.: 13<br />
Bezeichnung des Produkts:<br />
Allgemeine und besondere Gefahrenabwehr
<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />
Wesentliche Auswirkungen:<br />
- Aufwendungen für eine Einrichtung, die die an sie gerichtete Erwartungshaltung nicht<br />
erfüllte, entfallen<br />
Beschluss zur Maßnahme:<br />
- Umsetzung des Vorschlages.<br />
Haushaltsposition: 02.122.10.613100<br />
Strukturelle Haushaltsentlastung:<br />
Erhöhung der Erträge<br />
in EUR<br />
Reduzierung Personalaufwendungen<br />
in EUR<br />
Reduzierung sonstiger<br />
Aufwendungen in EUR<br />
Beschreibung der Maßnahme:<br />
<strong>2012</strong> <strong>2013</strong> 2014 2015 2016 ff.<br />
Die Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> ist als kreisangehörige Gemeinde nicht Träger der Sozialhilfe. Örtliche<br />
Träger der Sozialhilfe sind die Kreise und kreisfreien Städte (§ 3 Abs. 2 S. 1 SGB XII). Als<br />
Nicht-Aufgabenträger ist die Stadt lediglich zur Entgegennahme von Anträgen auf<br />
Seite 50 von 95<br />
12.600 12.600 12.600 12.600<br />
Summe in EUR 12.600 12.600 12.600 12.600<br />
Stellenreduzierung:<br />
Produktkritik zur Haushaltskonsolidierung<br />
in der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />
Fachbereich II 4.40 Sozialamt<br />
Produkt:<br />
02.122.70<br />
Bezeichnung des Produkts:<br />
Aufnahme von Anträgen, sonstige<br />
Dienstleistungen<br />
Kategorie der Maßnahme: Standardanpassung<br />
Bezeichnung der Maßnahme:<br />
Reduktion freiwilliger Leistungen bei der Antragsannahme im Sozialamt<br />
Nr.: 14
<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />
Sozialleistungen und deren Weiterleitung an die zuständigen Leistungsträger verpflichtet (§<br />
16 Abs. 2 S. 1 SGB I). Ungeachtet der fehlenden Rechtspflicht unterhält die Stadt ein<br />
Sozialamt, für das nach dem Organigramm vom 04.05.2011 eine 0,57 VZÄ-Stelle eingerichtet<br />
ist.<br />
Die Sachbearbeitung im Sozialamt geht mit Beratungsleistungen, Unterstützung beim<br />
Ausfüllen von Anträgen und "Seelsorge" weit über die gesetzlich geforderte Antragsannahme<br />
und Weiterleitung hinaus. So gehört zur Antragsannahme schon nicht, darauf hinzuwirken,<br />
dass klare und sachdienliche Anträge gestellt und unvollständige Angaben ergänzt werden.<br />
Denn dies ist nach § 16 Abs. 3 SGB I bereits Aufgabe der zuständigen Leistungsträger.<br />
Der Hessische Rechnungshof hatte mit der 77. Vergleichenden Prüfung schon vor 10 Jahren<br />
ein Stellenreduktionspotenzial von 0,5 VZÄ in der Sozialverwaltung festgestellt. Die mit dem<br />
Sozialamt erbrachten freiwilligen Leistungen können deshalb mindestens im Umfang eines<br />
Stellenvolumens von 0,25 VZÄ reduziert werden.<br />
Das frei werdende Stellenvolumen kann zur Entlastung innerhalb der Verwaltung eingesetzt<br />
werden. Gelingt dies nicht, ist das frei werdende Stellenvolumen einzuziehen. Ausgehend von<br />
typisierten Jahresaufwendungen je VZÄ von 45.000 EUR bedeutet eine Stellenreduktion um<br />
0,25 VZÄ ein jährliches Haushaltsentlastungspotenzial von 11.250 EUR. Mit dem<br />
Maßnahmenvorschlag ist kein eigenes Haushaltsentlastungspotenzial ausgewiesen, weil von<br />
der anderweitigen Verwendung des frei werdenden Stellenvolumens ausgegangen wird.<br />
Wir empfehlen, die freiwilligen Leistungen im Sozialamt ab dem Jahr <strong>2012</strong> im Volumen von<br />
mindestens 0,25 VZÄ zu reduzieren und das frei werdende Stellenvolumen zur Entlastung<br />
innerhalb der Verwaltung einzusetzen.<br />
Wesentliche Auswirkungen:<br />
- Arbeitsentlastung der Verwaltung<br />
- frei werdende Arbeitszeit kann anderweitig eingesetzt werden<br />
- Bürgerservice nimmt ab<br />
Beschluss zur Maßnahme:<br />
- Umsetzung des Vorschlages und Beauftragung des Magistrates und Prüfung der Möglichkeit,<br />
dass Sozialberatungen im Rathaus auch von qualifizierten Dritten / Stellen (Main-Kinzig-<br />
Kreis, VDK, Deutsche Rentenversicherung, Versorgungsamt….) erbracht wird und entsprechende<br />
Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt werden.<br />
Seite 51 von 95
<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />
Beschreibung der Maßnahme:<br />
Die über den Gemeingebrauch hinausgehende Nutzung (Sondernutzung) dem öffentlichen<br />
Verkehr gewidmeter Straßen, Wege und Plätze unterliegt der Erlaubnis und ist<br />
gebührenpflichtig, §§ 3, 13 ff. der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für<br />
Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen (Sondernutzungssatzung).<br />
Sondernutzungen sind insbesondere das Aufstellen von Verkaufsständen, Warenständern,<br />
Tischen und Stühlen, Verkaufsautomaten sowie Werbeanlagen.<br />
Aktuell erhebt die Stadt von 81 Gewerbebetrieben Sondernutzungsgebühren. Das individuelle<br />
Gebührenaufkommen für die ganzjährige Sondernutzung reicht dabei von 18 bis 460 EUR<br />
und liegt im Durchschnitt bei rund 144 EUR.<br />
Das Gebührenaufkommen ist im Haushaltsplan 2011 und für die Jahre bis 2014 mit jährlich<br />
10.000 EUR veranschlagt. Die Gebührentatbestände nach dem Gebührenverzeichnis wurden<br />
zuletzt zum 01.01.2008 angepasst.<br />
Produktkritik zur Haushaltskonsolidierung<br />
in der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />
Fachbereich II 4.10 Ordnungsamt<br />
Produkt:<br />
02.122.80<br />
Kategorie der Maßnahme: Ertragssteigerung<br />
Bezeichnung der Maßnahme:<br />
Erhöhung der Erträge für erlaubte Sondernutzungen<br />
Mit einer moderaten Erhöhung der Gebührensätze um 15 % kann die Stadt jährliche<br />
Mehrerträge von 1.500 EUR erzielen. Die gewerblichen Sondernutzer werden damit im<br />
Durchschnitt um jährlich 23 EUR mehr belastet.<br />
Wir empfehlen, die Gebührensätze nach dem Gebührenverzeichnis zur<br />
Sondernutzungssatzung ab dem Jahr <strong>2012</strong> um 15 % anzuheben.<br />
Wesentliche Auswirkungen:<br />
- Steigerung der städtischen Erträge<br />
Seite 52 von 95<br />
Nr.: 15<br />
Bezeichnung des Produkts:<br />
Verkehrslenkung und -regelung, verkehrsrechtliche<br />
Genehmigungen und Erlaubnisse<br />
- geringfügige Mehrbelastung der sondernutzenden Gewerbetreibenden
<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />
Beschluss zur Maßnahme:<br />
- Umsetzung des Vorschlages und Beauftragung des Magistrates bis zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung<br />
im Februar <strong>2012</strong> den Entwurf einer angepassten Gebührensatzung zur<br />
Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.<br />
Haushaltsposition: 02.122.80.510002<br />
Strukturelle Haushaltsentlastung:<br />
Erhöhung der Erträge<br />
in EUR<br />
Reduzierung Personalaufwendungen<br />
in EUR<br />
Reduzierung sonstiger<br />
Aufwendungen in EUR<br />
Beschreibung der Maßnahme:<br />
<strong>2012</strong> <strong>2013</strong> 2014 2015 2016 ff.<br />
Für die Ordnungspolizei sind bei der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> 2 Kräfte ("Köpfe") mit 2,0 VZÄ tätig.<br />
Der überwiegende Teil der Tätigkeit der Kräfte entfällt mit 1,04 VZÄ auf das Produkt<br />
01.122.90 Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs.<br />
1.500 1.500 1.500 1.500 1.500<br />
Summe in EUR 1.500 1.500 1.500 1.500 1.500<br />
Stellenreduzierung:<br />
Produktkritik zur Haushaltskonsolidierung<br />
in der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />
Fachbereich II 4.10 Ordnungsamt<br />
Produkt:<br />
02.122.90<br />
Kategorie der Maßnahme: Effizienzsteigerung<br />
Bezeichnung der Maßnahme:<br />
Stärkung der Ordnungspolizei<br />
Die Verwaltung rechnete mit der Installation der drei festen Verkehrsüberwachungskameras<br />
("Blitzer") mit einer Vermehrfachung der Erträge. In der Folge wurden beim Produkt<br />
01.122.90 auch die Haushaltsansätze für Erträge aus Verwarnungen (02.122.90.515001)<br />
annähernd vervierfacht, von 135.000 EUR im Haushaltsplan 2010 auf 530.000 EUR im<br />
Haushaltsplan 2011. Dabei wurde jedoch der Innendienst-Folgeaufwand für<br />
Seite 53 von 95<br />
Nr.: 16<br />
Bezeichnung des Produkts:<br />
Überwachung des ruhenden und fließenden<br />
Verkehrs
<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />
Lichtbildauswertungen, Halterermittlungen, Mahnungen etc. deutlich unterschätzt. In der<br />
Folge werden die für 2011 angesetzten Erträge aus der Überwachung des ruhenden und<br />
fließenden Verkehrs nicht erreicht werden können, "weil die ORPOS mit der Arbeit nicht<br />
mehr nachkommen".<br />
Bei Beibehaltung des status quo ist eine jährliche Ertragserwartung von mehr als 350.000<br />
EUR nicht realistisch. Mit einer Entlastung der Ordnunsgpolizei durch eine<br />
Nachbearbeitungs-Innendienstkraft im Umfang von 1,0 VZÄ sind Erträge in Höhe von<br />
(mind.) 400.000 EUR zu erreichen.<br />
Der Stellenbedarf für die Nachbearbeitungs-Innendienstkraft ist durch interne<br />
Umorganisation, insbesondere aus den anderweitigen Stellenreduktionspotenzialen - z.B.<br />
Abrechnung Friedhofs-Benutzungsgebühren, Sozialverwaltung, Gremienunterstützung - zu<br />
decken.<br />
Wir empfehlen, ab dem Jahr <strong>2012</strong> eine 1,0 VZÄ-Stelle zur Innendienstentlastung durch<br />
interne Umorganisation, insbesondere aus den andernortigen Stellenreduktionspotenzialen<br />
bereitzustellen.<br />
Wesentliche Auswirkungen:<br />
- Innendienstentlastung der Ordnungspolizei<br />
- Sicherung der Erträge<br />
Beschluss zur Maßnahme:<br />
- Umsetzung des Vorschlages.<br />
Haushaltsposition: 02.122.90.515002<br />
Strukturelle Haushaltsentlastung:<br />
Erhöhung der Erträge<br />
in EUR<br />
Reduzierung Personalaufwendungen<br />
in EUR<br />
Reduzierung sonstiger<br />
Aufwendungen in EUR<br />
<strong>2012</strong> <strong>2013</strong> 2014 2015 2016 ff.<br />
50.000 50.000 50.000 50.000 50.000<br />
Summe in EUR 50.000 50.000 50.000 50.000 50.000<br />
Stellenreduzierung:<br />
Seite 54 von 95
<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />
Beschreibung der Maßnahme:<br />
Produktkritik zur Haushaltskonsolidierung<br />
in der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />
Fachbereich II 4.30 Standesamt, Brandschutz,<br />
Friedhofsverwaltung<br />
Produkt:<br />
02.126.10<br />
02.126.20<br />
Für die Beheizung der Feuerwache <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> fallen jährlich Aufwendungen für Gas in Höhe<br />
von 18.000 EUR an. Die beratenden Ingenieure Lenz Weber Ingenieure GmbH untersuchten<br />
2010 sechs Varianten zur sparsamen und rationellen Energieverwendung für die Feuerwache<br />
<strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong>. Nach dem am 05.10.2010 vorgelegten Beratungsbericht können mit der die<br />
geringsten Investitionsaufwendungen auslösenden Variante 1 - Erneuerung der<br />
Heizungsanlage, dezentrale Warmwasseraufbereitung - jährliche Energiekosteneinsparungen<br />
in Höhe von 5.600 EUR erzielt werden.<br />
Die für die Umsetzung der Variante 1 erforderlichen Investitionsaufwendungen sind den<br />
Energiekosteneinsparungen gegenzurechnen. Diese Aufwendungen werden von Lenz Weber<br />
mit einmalig 9.000 EUR angesetzt. Dabei verweisen die Ingenieure darauf, dass es sich um<br />
eine Schätzung auf Basis des Baukostenindexes 2006 handelt, die um eine 5 %-ige<br />
Preissteigerung erhöht wurde. Für die Ermittlung des Maßnahmeneffekts wird deshalb ein<br />
Sicherheitsaufschlag von 1/3 auf die Investitionsaufwendungen zu Grunde gelegt (12.000<br />
EUR). Bei jährlichen Energiekosteneinsparungen von 5.600 EUR amortisiert sich ein<br />
Investitionsaufwand von 12.000 EUR in 2,1 Jahren.<br />
Bezeichnung des Produkts:<br />
Brandschutz<br />
Technische Hilfeleistung<br />
Kategorie der Maßnahme: Effizienzsteigerung<br />
Bezeichnung der Maßnahme:<br />
Sanierung Heizungsanlage Feuerwache <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />
Wir empfehlen, <strong>2012</strong> die Sanierung der Heizungsanlage der Feuerwache <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> gemäß der<br />
Variante 1 des Beratungsberichts der Lenz Weber Ingenieure GmbH vorzunehmen.<br />
Wesentliche Auswirkungen:<br />
- laufende jährliche Reduktion von Energieaufwendungen nach einmaliger Investition<br />
Beschluss zur Maßnahme:<br />
- Umsetzung des Vorschlages .<br />
Seite 55 von 95<br />
Nr.: 17
<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />
Haushaltsposition: 02.126.10.605200<br />
02.126.20.605200<br />
Strukturelle Haushaltsentlastung:<br />
Erhöhung der Erträge<br />
in EUR<br />
Reduzierung Personalaufwendungen<br />
in EUR<br />
Reduzierung sonstiger<br />
Aufwendungen in EUR<br />
Beschreibung der Maßnahme:<br />
Die Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> erzielt mit den Gebühren nach der Feuerwehrgebührensatzung jährliche<br />
Erträge. Die Erträge sind im Haushaltsplan 2011 und für die Jahre bis 2014 mit jährlich<br />
10.000 EUR angesetzt (2 x 5.000 EUR 02.126.10./20.510002). Die realen Erträge liegen<br />
höher (vgl. vorl. Ergebnis 2009)<br />
Die Gebührensätze wurden zuletzt 1999 festgelegt. Mit einer moderaten Erhöhung um 15 %<br />
können gegenüber den bisherigen Haushaltsansätzen jährliche Mehrerträge von 1.500 EUR<br />
erzielt werden.<br />
Wir empfehlen, die Gebührensätze nach der Feuerwehrgebührensatzung zum nächsten Jahr<br />
um 15 % zu erhöhen.<br />
<strong>2012</strong> <strong>2013</strong> 2014 2015 2016 ff.<br />
-6.400 5.600 5.600 5.600 5.600<br />
Summe in EUR -6.400 5.600 5.600 5.600 5.600<br />
Stellenreduzierung:<br />
Produktkritik zur Haushaltskonsolidierung<br />
in der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />
Fachbereich II 4.30 Standesamt, Brandschutz,<br />
Friedhofsverwaltung<br />
Produkt:<br />
02.126.10<br />
02.126.20<br />
Bezeichnung des Produkts:<br />
Brandschutz<br />
Technische Hilfeleistung<br />
Kategorie der Maßnahme: Ertragssteigerung<br />
Bezeichnung der Maßnahme:<br />
Erhöhung der Gebühren nach der Feuerwehrgebührensatzung<br />
Seite 56 von 95<br />
Nr.: 18
<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />
Wesentliche Auswirkungen:<br />
- Steigerung der städtischen Erträge<br />
- Mehrbelastung der Nutzer<br />
Beschluss zur Maßnahme:<br />
- Umsetzung des Vorschlages und Beauftragung des Magistrates bis zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung<br />
im Februar <strong>2012</strong> den Entwurf einer angepassten Gebührensatzung zur<br />
Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.<br />
Haushaltsposition: 02.126.10.510002<br />
02.126.20.510002<br />
Strukturelle Haushaltsentlastung:<br />
Erhöhung der Erträge<br />
in EUR<br />
Reduzierung Personalaufwendungen<br />
in EUR<br />
Reduzierung sonstiger<br />
Aufwendungen in EUR<br />
<strong>2012</strong> <strong>2013</strong> 2014 2015 2016 ff.<br />
1.500 1.500 1.500 1.500 1.500<br />
Summe in EUR 1.500 1.500 1.500 1.500 1.500<br />
Stellenreduzierung:<br />
Produktkritik zur Haushaltskonsolidierung<br />
in der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />
Fachbereich I 2.10 Hauptamt<br />
Produkt:<br />
04.281.20<br />
Kategorie der Maßnahme: Ertragssteigerung<br />
Bezeichnung der Maßnahme:<br />
Seite 57 von 95<br />
Nr.: 19<br />
Bezeichnung des Produkts:<br />
Förderung von freien Gruppen und Vereinen und<br />
sonstigen Organisationen<br />
Erhöhung des Kostendeckungsgrades durch Anhebung der privatrechtlichen<br />
Leistungsentgelte
<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />
Beschreibung der Maßnahme:<br />
Im Produkt 04.281.20 Förderung von freien Gruppen und Vereinen und sonstigen<br />
Organisationen werden Vereinen und anderen Vereinigungen Räume im sogenannten Haus<br />
der Vereine für ihre Aktivitäten und Veranstaltungen zur Verfügung gestellt. Dabei werden<br />
die Räumlichkeiten den Vereinen mietfrei überlassen. Lediglich die Heizkosten und die damit<br />
im unmittelbaren Zusammenhang stehenden Kosten für Betriebsstrom und Kaminkehrer<br />
sowie Wartung werden erfasst, auf die einzelnen Räume umgelegt und von den Nutzern<br />
erhoben. Der große Saal und das Besprechungszimmer werden mehren Nutzern kostenfrei für<br />
einige Stunden pro Woche überlassen.<br />
Die Aufwendungen im Produkt betragen im Jahr 2011 laut Haushaltsansatz 20.930 EUR.<br />
Davon sind 3.500 EUR Personalaufwendungen, die übrigen Aufwendungen entfallen auf<br />
Gebäudeaufwendungen, wovon 140 EUR Abschreibungen sind. Die Erträge aus<br />
privatrechtlichen Leistungsentgelten, d.h. aus Umsatzerlösen aus der Überlassung von<br />
Gebäuden und Räumen belaufen sich laut Haushaltsansatz auf 5.600 EUR. Die<br />
Kostendeckung aus der Beteiligung der Nutzer an den Heizkosten beträgt somit 26,8 % bzw.<br />
ohne Berücksichtigung der anteiligen Personalaufwendungen 32,1 %.<br />
Dabei ist nach Angaben des Produktverantwortlichen zu berücksichtigen, dass zum einen die<br />
das Haus der Vereine nutzenden Institutionen einen maßgeblichen Beitrag für die kulturelle<br />
Arbeit in <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> leisten und zum anderen kleinere Instandhaltungen in ihren Räumen in der<br />
Regel selbst ausführen und somit dazu beitragen, die laufenden Instandhaltungskosten des<br />
Hauses zu reduzieren.<br />
Zum Zwecke der Haushaltskonsolidierung sollte aus Sicht von Rödl & Partner ein höherer<br />
Kostendeckungsbeitrag aus Umsatzerlösen aus der Überlassung von Gebäuden und Räumen<br />
erzielt werden. Anzustreben ist eine Kostendeckung der Gesamtaufwendungen von 40 %,<br />
bspw. über die zusätzliche Erhebung einer Miete. Das Konsolidierungspotenzial beträgt rund<br />
2.800 EUR. Die Ertragssteigerung kann dabei auch durch den Entfall der kostenfreien<br />
Überlassung von Räumen für sportliche Nutzung realisiert werden.<br />
Wesentliche Auswirkungen:<br />
- Stärkere Belastung der externen Nutzer städtischer Gebäude<br />
Seite 58 von 95
<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />
Beschluss zur Maßnahme:<br />
- Der Magistrat wird beauftragt, mit den Vereinen und Gruppen, die jetzt mietfrei das Haus der<br />
Vereine nutzen, über die weitere Nutzung im Rahmen eines Erbpachtvertrages zu verhandeln.<br />
Der Erste Stadtrat ist an diesen Verhandlungen zu beteiligen. Der Haupt- und Finanzausschuss<br />
ist über den Ausgang der Verhandlungen mit dem Vertragsinhalt und die Stadtverordnetenversammlung<br />
im Grundsatz umgehend nach Abschluss der Verhandlungen, spätestens<br />
jedoch bis 01.09.<strong>2012</strong> zu unterrichten. Ziel des Gespräches soll weiterhin die vollständige Erhebung<br />
der Umlagen sein.<br />
Haushaltsposition: 04.281.20.50<strong>03</strong>00<br />
Strukturelle Haushaltsentlastung:<br />
Erhöhung der Erträge<br />
in EUR<br />
Reduzierung Personalaufwendungen<br />
in EUR<br />
Reduzierung sonstiger<br />
Aufwendungen in EUR<br />
<strong>2012</strong> <strong>2013</strong> 2014 2015 2016 ff.<br />
2.800 2.800 2.800 2.800 2.800<br />
Summe in EUR 2.800 2.800 2.800 2.800 2.800<br />
Stellenreduzierung:<br />
Haushaltsposition: 06.361.10.712500<br />
Strukturelle Haushaltsentlastung:<br />
Erhöhung der Erträge<br />
in EUR<br />
Reduzierung Personalaufwendungen<br />
in EUR<br />
Reduzierung sonstiger<br />
Aufwendungen in EUR<br />
<strong>2012</strong> <strong>2013</strong> 2014 2015 2016 ff.<br />
Seite 59 von 95<br />
42.000 42.000 42.000 42.000<br />
Summe in EUR 42.000 42.000 42.000 42.000<br />
Stellenreduzierung:
<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />
Beschreibung der Maßnahme:<br />
Die Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> leistet Zuschüsse an den Verein Kinderinitiative in <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> e.V. als freien<br />
Träger der Jugendhilfe in Höhe von jährlich 62.000 EUR. Mit 35.000 EUR wird die<br />
Jahresarbeit der Kinderinitiative gefördert, ohne konkrete Festlegung auf einzelne<br />
Maßnahmen. Laut Jahresbericht 2010 der Kinderinitiative <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> e.V. werden diese Mittel<br />
für die präventiv ausgerichtete offene soziale Jugendarbeit eingesetzt. Außerdem wird laut<br />
Jahresbericht mit 13.500 EUR das Projekt Übergang Schule-Beruf gefördert, was 50 % der<br />
Projektkosten ausmacht, die übrigen 50 % werden von der Bundesagentur für Arbeit Hanau,<br />
finanziert. Weitere rund 13.700 EUR werden für die sozialpädagogische Betreuung von<br />
Kinder zwischen 6 und 12 Jahren am Freitag eingesetzt.<br />
Die Verwendung der Mittel werden vom Verein im Jahresbericht ausgewiesen, in dem auch<br />
Ziele der Arbeit und teilweise die Teilnehmerzahlen der verschiedenen Angebote beschrieben<br />
werden. Nicht nachgewiesen werden im Jahresbericht die Erfolge der durch die Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />
bezuschussten Leistungen, z.B. ob durch die präventive soziale Gruppenarbeit die Fallzahlen<br />
im Bereich der Hilfen zur Erziehung gesenkt werden können, also eine Vermeidung von<br />
Jugendhilfefällen erreicht wird.<br />
Produktkritik zur Haushaltskonsolidierung<br />
in der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />
Fachbereich I 2.10 Hauptamt<br />
Produkt:<br />
06.362.10<br />
Kategorie der Maßnahme: Effizienzsteigerung<br />
Bezeichnung der Maßnahme:<br />
Einführung Controlling<br />
Die Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> bezieht die von der Kinderinitiative vorgehaltenen Angebote und<br />
Betreuungsplätze in ihre Bedarfsplanung gemäß § 30 Absatz 1 des Hessischen Kinder- und<br />
Jugendhilfegesetzbuches (HKJGB) für Schulkinderhorte ein. Gemäß der Ausbauplanung<br />
Stand 2009 werden für Betreuungsplätze am Vor- und Nachmittag im Alter von 6-10 Jahren<br />
40 Plätze vom Martinus-Förderverein vorgehalten. Am Nachmittag stehen zusätzlich 19<br />
Plätze der Kinderinitiative (von insgesamt 28) zur Verfügung. Der Bedarf an<br />
Betreuungsplätzen wurde mit 41 für 2009 und 36 für <strong>2013</strong> angegeben. Für Kinder im Alter<br />
von 11-12 Jahren steht am Vormittag kein Betreuungsangebot zur Verfügung, für den<br />
Nachmittag werden 10 Plätze der Kreisrealschule (von insgesamt 30 Plätzen) und 9 Plätze der<br />
Kinderinitiative in die Bedarfsplanung einbezogen. Der Bedarf wurde mit 20 Plätzen im Jahr<br />
2009 und 18 Plätzen in <strong>2013</strong> kalkuliert.<br />
Seite 60 von 95<br />
Nr.: 21<br />
Bezeichnung des Produkts:<br />
Förderung der Jugendarbeit; Kinderinitiative
<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />
Laut Produktverantwortlichem findet regelmäßig eine Abstimmung zu den<br />
Betreuungsangeboten mit dem Main-Kinzig-Kreis als Träger der Jugendhilfe sowie den<br />
verschiedenen Betreuungseinrichtungen im Rahmen der Bedarfsplanung gemäß § 30 HKJGB<br />
statt mit dem Ziel, das bestehende Betreuungsangebot zu erhalten bzw. bedarfsgerecht<br />
auszubauen. Die Bedarfsplanung gemäß § 30 HKJGB der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> wird derzeit<br />
aktualisiert.<br />
Aus den vorliegenden Informationen geht nicht hervor, inwieweit die Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> dabei<br />
steuernden Einfluss auf die Bereitstellung von Betreuungsangeboten nehmen kann.<br />
Ziel der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> sollte sein, ein bedarfsgerechtes und wirksames Angebot<br />
sicherzustellen, um erkannte Defizite wie bspw. beim Übergang Schule-Beruf zu beheben.<br />
Ohne ein entsprechendes Controlling ist seitens der Stadt jedoch nicht zu beurteilen, ob durch<br />
die geleisteten Zuschüsse die beabsichtigten Effekte erreicht werden.<br />
Die Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> sollte daher die weitere Gewährung von Zuschüssen mit der Einführung<br />
eines Wirkungscontrollings der bezuschussten Angebote verbinden. Dafür sollte vom Main-<br />
Kinzig-Kreis als Träger der Jugendhilfe ein wirkungsorientierter Sozialraumbericht für <strong>Bad</strong><br />
<strong>Orb</strong> eingefordert werden, anhand dessen die Wirkungen der einzelnen Maßnahmen beurteilt<br />
werden kann. Auf dieser Grundlage können zudem bei Bedarf die Angebote zwecks<br />
Erhöhung der Wirkungsorientierung verändert werden.<br />
Als mittelbarer Effekt der Maßnahme können gegebenenfalls mittel- bis langfristig durch<br />
Erhöhung der Wirkungsorientierung der Angebote positive Effekte durch die Minderung von<br />
Jugendhilfe-aufwendungen auf Kreisebene erreicht werden.<br />
Wesentliche Auswirkungen:<br />
- Steigerung der Wirkungsorientierung freiwilliger Leistungen und Beteiligung des Kreises an<br />
der Finanzierung<br />
Beschluss zur Maßnahme:<br />
- Umsetzung des Vorschlages.<br />
Seite 61 von 95
<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />
Beschreibung der Maßnahme:<br />
Produktkritik zur Haushaltskonsolidierung<br />
in der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />
Fachbereich I 3.40 Archiv, Steueramt,<br />
Versicherungen, Liegenschaften<br />
Produkt:<br />
06.366.10<br />
Bezeichnung des Produkts:<br />
Kinderspielplätze<br />
Kategorie der Maßnahme: Ehrenamtliches Engagement<br />
Bezeichnung der Maßnahme:<br />
Einrichtung von Pflegepatenschaften für Grünanlagen auf Kinderspielplätzen<br />
Im Produkt 06.366.10 Kinderspielplätze werden sechs öffentliche Spielplätze betrieben. Bei<br />
885 Einwohnern in <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> im Alter bis 14 Jahre steht für je 148 Kinder ein öffentlicher<br />
Spielplatz zur Verfügung. Neben diesen sechs öffentlichen Spielplätzen hält die Stadt <strong>Bad</strong><br />
<strong>Orb</strong> je einen Spielplatz an den drei Kindergärten der Kleinkinderbewahranstalt-Stiftung sowie<br />
einen im Freibad der Stadt vor. Insgesamt verfügt die Stadt somit über zehn Spielplätze.<br />
Die sechs Spielplätze im Produkt 06.366.10 verursachen Aufwendungen in Höhe von 29.100<br />
EUR, davon entfallen 6.400 EUR auf Abschreibungen. 19 TEUR werden für die Unterhaltung<br />
der Gebäude und Außenanlagen der Spielplätze aufgewendet, die vom Eigenbetrieb<br />
Betriebshof wahrgenommen wird.<br />
Durch die Einrichtung von Pflegepatenschaften für Grünanlagen konnten andere Kommunen<br />
die Aufwendungen für die Unterhaltung von Grünanlagen und Spielplätzen verringern. Dabei<br />
werden mit Bürgern Vereinbarungen über die ehrenamtliche Pflege von Grünanlagen bzw.<br />
Teilflächen abgeschlossen.<br />
Bei den städtischen Spielplätzen muss die Verantwortung für die Sicherheit der Anlage und<br />
der Spielgeräte bei der Stadt verbleiben. Durch ehrenamtliches Engagement kann jedoch ein<br />
Teil der Grünpflegearbeiten übernommen werden. Auf diese Weise lässt sich zudem neben<br />
einer Einsparung für den städtischen Haushalt teilweise auch eine Verbesserung des<br />
Zustandes der Spielplätze erreichen.<br />
Da der Altersdurchschnitt der Bevölkerung in <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> überdurchschnittlich hoch ist und zum<br />
31.12.2010 3.089 Einwohner und damit 31,58 % der Gesamtbevölkerung 65 Jahre und älter<br />
war, müsste prinzipiell in <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> ein relativ hohes Potenzial für ehrenamtliches Engagement<br />
bestehen. Ehrenamtliches Engagement ist unter verschiedenen Aspekten positiv zu bewerten,<br />
wobei die Beteiligung und Aktivierung der Bürger an der Gestaltung ihrer Kommune höhere<br />
Bedeutung hat als direkte oder indirekte Einsparpotenziale für den städtischen Haushalt.<br />
Ein konkretes Einsparpotenzial durch die Vereinbarung von Pflegepatenschaften für die<br />
städtischen Spielplätze kann derzeit nicht berechnet werden. Daher geht die Maßnahme nicht<br />
in den Potenzialausweis ein.<br />
Seite 62 von 95<br />
Nr.: 22
<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />
Wesentliche Auswirkungen:<br />
- Verringerung der Leistungen des Betriebshofes<br />
- Akivierung ehrenamtlichen Engagements<br />
- Ggf. Verbesserung der Pflegequalität der Grünanlagen<br />
Beschluss zur Maßnahme:<br />
- Umsetzung des Vorschlages und Beauftragung des Magistrates, der Stadtverordnetenversammlung<br />
bis 31.10.<strong>2012</strong> mitzuteilen, wie die Spielplätze im Jahresverlauf frequentiert werden.<br />
Beschreibung der Maßnahme:<br />
Die Stadt betreibt einen kommunalen Betriebshof, der zahlreiche Leistungen bei der<br />
Unterhaltung, Pflege und Wartung der kommunalen Infrastruktur (insbesondere Straßen,<br />
Grünflächen, Gebäude) erbringt.<br />
Produktkritik zur Haushaltskonsolidierung<br />
in der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />
Fachbereich II 5.10 Bauverwaltung<br />
Produkt:<br />
07.418.10<br />
Kategorie der Maßnahme: Effizienzsteigerung<br />
Bezeichnung der Maßnahme:<br />
Ersetzen von Leistungen des Betriebshofs durch private Dritte<br />
Gleichzeitig fungiert der Betriebshof in einem Umfang von rund 4,5-4,7 VZÄ (6.882 Stunden<br />
im Jahr 2010) als Dienstleister für die Kurgesellschaft für vergleichbare Leistungen. Diese<br />
werden mit einem Stundensatz von 30 EUR (zuzüglich Pauschale für Fahrzeugeinsatz)<br />
verrechnet. Die tatsächlichen Kosten für die Stadt liegen nach Kalkulation einer<br />
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Jahr 2008 bei fast 44 EUR (43,85 bzw. 43,98 EUR<br />
je nach Berücksichtigung kalkulatorischer Abschreibungen und Verzinsung). Damit entsteht<br />
für jede Leistungsstunde an die Kurgesellschaft ein Verlust beim Betriebshof. Da der<br />
Verrechnungssatz von 30 EUR als Maßstab für Marktpreise herangezogen wurde, muss dies<br />
auch als Maßstab für eine tatsächliche Vergabe dienen. Somit besteht für jede so substituierte<br />
Leistungsstunde (insbesondere im Bereich der Grünflächenunterhaltung) ein Sparpotenzial für<br />
die Stadt von (44 EUR - 30 EUR) = 14 EUR.<br />
Die Stadt sollte ihre Leistungen an die Kurgesellschaft reduzieren und die Kurgesellschaft<br />
sollte entsprechend die Leistungen am Markt von privaten Dritten einkaufen. Gleichzeitig<br />
Seite 63 von 95<br />
Nr.: 23<br />
Bezeichnung des Produkts:<br />
Bereitstellung und Betrieb von Kureinrichtungen
<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />
darf durch diese Substitution der erforderliche Zuschuss der Stadt an die Kurgesellschaft nicht<br />
steigen. Die Zielgröße des Ersatzes von Leistungen des Betriebshofs an die Kurgesellschaft<br />
durch Private sollte daher bei mindestens einem Drittel (rund 1,5 VZÄ) liegen. Das<br />
Sparpotenzial liegt dann bei 14 EUR x 2.300 Leistungsstunden = 32.200 EUR (die Stadt<br />
spart die vollen Personalkosten für die 1,5 VZÄ, erhält aber auch die entsprechenden Erträge<br />
von der Kurgesellschaft nicht mehr, spart also die Differenz zwischen beiden).<br />
Eine solche Ersetzung ist einerseits nicht kurzfristig möglich, da gleichzeitig in gleichem<br />
Umfang die Personalressourcen des Betriebshofs reduziert werden müssen. Die Mitarbeiter<br />
könnten zwar auch für andere - durchaus vorhandene - Aufgaben eingesetzt werden, ein<br />
Spareffekt wäre damit jedoch noch nicht vorhanden. Die Mitarbeiterschaft des Betriebshofs<br />
hat zwar einen hohen Altersdurchschnitt (mit 52,5 Jahren ungewöhnlich hoch, dies erklärt<br />
auch die hohe Krankenquote), tatsächlich ausscheiden werden mehrere Mitarbeiter jedoch erst<br />
in einigen Jahren.<br />
Andererseits ist zu berücksichtigen, dass die Mitarbeiter des Bauhofs die durch sie betreuten<br />
Anlagen und deren Historie umfassend kennen. Ggf. im Zeitverlauf wechselnden privaten<br />
Anbietern fehlt dieses Wissen naturgemäß, so dass ein Teil ihrer Entscheidungen und<br />
Maßnahmen nicht optimal sein und sogar Zusatzkosten verursachen kann. Auch könnten<br />
falsche Maßnahmen im Kontext der Heilquellen Auswirkungen auf den Ruf der Stadt <strong>Bad</strong><br />
<strong>Orb</strong> insgesamt haben und sollten somit besser durch Mitarbeiter der Stadt erbracht werden<br />
(daher liegt die Zielgröße der Substitution bei nur einem Drittel der gesamten bisherigen<br />
Leistungen).<br />
Wesentliche Auswirkungen:<br />
- -Erhöhung der Flexibilität<br />
- Senkung der Kosten<br />
Beschluss zur Maßnahme:<br />
- Umsetzung des Vorschlages und Verweis auf den Beschluss zur Zusammenlegung der Betriebe<br />
unter Berücksichtigung der Zeitdauer, in der die Leistungen personell noch erbracht<br />
werden können (Personalabbau durch natürliche Fluktuation).<br />
Seite 64 von 95
<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />
Haushaltsposition: (zunächst keine direkte, weil zunächst Reduzierung Verlust<br />
Betriebshof, den die Stadt mit Zeitverzögerung ausgleichen muss)<br />
Strukturelle Haushaltsentlastung:<br />
Erhöhung der Erträge<br />
in EUR<br />
Reduzierung Personalaufwendungen<br />
in EUR<br />
Reduzierung sonstiger<br />
Aufwendungen in EUR<br />
Beschreibung der Maßnahme:<br />
Im Produkt 08.424.20 Bereitstellung / Betrieb von Freisportanlagen werden der Sportplatz<br />
Au, ein Sportplatz mit Rasenspielfeld und Tennenlaufbahn und –leichtathletikanlage, der<br />
Bolzplatz Leimbachstraße sowie die Rollschuh- bzw. Eislaufbahn Salinenplatz betrieben.<br />
Hinzu kommt der Betrieb einer Loipe für Langlauf im Winter.<br />
Die Pflege des Bolzplatzes wird überwiegend in ehrenamtlichem Engagement<br />
wahrgenommen, nur Teilaufgaben übernimmt der städtische Betriebshof. Der Platz hinter<br />
dem alten Rathaus, der im Sommer als Rollschuhbahn genutzt wird, wird im Winter ebenfalls<br />
durch ehrenamtliches Engagement als Eisbahn eingerichtet.<br />
<strong>2012</strong> <strong>2013</strong> 2014 2015 2016 ff.<br />
Die Pflege des Sportplatzes Au erfolgt in Kooperation zwischen den Vereinen und dem<br />
Eigenbetrieb Betriebshof. Die Materialkosten werden überwiegend von der Stadt getragen.<br />
Beim Sportlerheim werden die Heizkosten für das Obergeschoss vom Fußballsportverein FSV<br />
1921 <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> e. V. getragen, die für das Untergeschoss von der Stadt. Der Sportplatz wird<br />
Seite 65 von 95<br />
32.200<br />
Summe in EUR 32.200<br />
Stellenreduzierung: 1,50<br />
Produktkritik zur Haushaltskonsolidierung<br />
in der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />
Fachbereich I 3.40 Archiv, Steueramt,<br />
Versicherungen, Liegenschaften<br />
Produkt:<br />
08.424.20<br />
Nr.: 29<br />
Bezeichnung des Produkts:<br />
Bereitstellung / Betrieb von Freisportanlagen<br />
Kategorie der Maßnahme: Ehrenamtliches Engagement<br />
Bezeichnung der Maßnahme:<br />
Übertragung des Sportplatzes Au samt Sportlerheim bzw. des Betriebes auf Vereine
<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />
vom Fußballsportverein FSV 1921 <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> e. V., vom Turnverein 1868 e. V. <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> sowie<br />
der Kreisrealschule <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> genutzt.<br />
Die Aufwendungen im Produkt belaufen sich im Haushaltsansatz 2011auf insgesamt 68.360<br />
EUR, wovon 7.100 EUR auf Abschreibungen entfallen. Dem stehen Erträge von 1.000 EUR<br />
gegenüber.<br />
Der Sportplatz Au ist in einem stark sanierungsbedürftigen Zustand. Nach Angaben des<br />
Produktverantwortlichen und Ansicht der zur Verfügung gestellten Fotos ist eine Nutzung der<br />
Leichtathletikanlage kaum noch möglich. Auch ein Nebenspielfeld des Platzes befindet sich<br />
in sehr schlechtem Zustand. Für die Sanierung der Tennenanlage liegt der Stadt ein Angebot<br />
in Höhe von insgesamt 25 TEUR vor. Auch das Sportlerheim ist stark sanierungsbedürftig,<br />
insbesondere ist der energetische Zustand sehr schlecht, außerdem ist die Heizungsanlage<br />
veraltet und müsste erneuert werden. Für das Sportlerheim hat der Fußballsportverein FSV<br />
1921 <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> e. V. in der Vergangenheit sehr viele Eigenleistungen erbracht und damit der<br />
Stadt Aufwendungen für die Bauunterhaltung erspart.<br />
Nach Angaben des Produktverantwortlichen ist allerdings sowohl bei der Pflege des Platzes<br />
als auch bei der Unterhaltung des Sportlerheims in den letzten Jahren eine nachlassende<br />
Übernahme von Aufgaben durch den Verein festzustellen, was möglicherweise mit einem<br />
Rückgang ehrenamtlichen Engagements im Verein zusammenhängt.. Die Aufgabenverteilung<br />
zwischen Verein und städtischem Betriebshof wird jedes Jahr besprochen und neu festgelegt.<br />
Eine Übertragung von Sportanlagen bzw. deren Betrieb auf Vereine kann für Kommunen eine<br />
Möglichkeit darstellen, alternativ zur Schließung der Anlage die Aufwendungen für den<br />
Betrieb ihrer Sportanlagen zu verringern. Dabei können Sportanlagen entweder vollständig in<br />
den Besitz eines oder mehrerer Vereine übergehen, oder die Vereine übernehmen lediglich<br />
eigenverantwortlich den Betrieb der jeweiligen Sportanlage. Die Möglichkeit einer solchen<br />
Maßnahme hängt von Bereitschaft und Fähigkeiten der Vereine ab, die jeweilige Sportanlage<br />
selber zu betreiben. Dabei ist regelmäßig weiterhin ein städtischer Zuschuss zum Betrieb der<br />
Vereinssportanlagen erforderlich. Insbesondere größere Investitionen können meist nicht<br />
alleine von Vereinen getragen werden.<br />
Da in <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> lediglich ein Sportplatz besteht, der von dem einzigen Fußballverein sowie<br />
dem einzigen Leichtathletikverein der Stadt genutzt wird, sollten die beiden Vereine, welche<br />
laut Sportentwicklungsplan der Stadt Ort im Jahr 2007 zusammen etwa 2.300 Mitglieder<br />
hatten, davon 1.600 Erwachsene, prinzipiell in der Lage sein, gemeinsam den Sportplatz zu<br />
betreiben. Die Erfahrung in anderen Kommunen zeigt, dass der eigenverantwortliche Betrieb<br />
oder sogar die Übernahme einer Sportanlage die Identifikation innerhalb der Vereine erhöhen<br />
und auf diese Weise mitunter sogar das Vereinsleben beleben kann. Dies gilt insbesondere,<br />
wenn die Kommune zunächst die Sanierung der entsprechenden Sportanlagen finanziert und<br />
der Verein somit eine Sportanlage im guten Zustand übernimmt.<br />
Seite 66 von 95
<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />
mindestens 50 % der entsprechenden Haushaltsansätze des Jahres <strong>2012</strong> erreichen und beträgt<br />
damit rund 19.250 EUR. Für die Umsetzung des Potenzials sind vertragliche Regelungen mit<br />
den Vereinen abzuschließen. Die Vereine werden zukünftig deutlich mehr Eigenleistung bei<br />
der Unterhaltung von Gebäuden und Sportanlagen erbringen und ihre Beteiligung an<br />
Verbrauchskosten sowie zu bildende Rücklagen für zukünftige Investitionen finanzieren<br />
müssen.<br />
Rödl & Partner empfiehlt, den Sportplatz Au mitsamt Sportlerheim bzw. zumindest den<br />
Betrieb vollständig auf die beiden Vereine zu übertragen. Die Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> wird weiterhin<br />
einen Zuschuss für Betrieb und insbesondere Investitionen leisten müssen. Auch die<br />
Instandsetzung der Tennenanlage und die energetische Sanierung des Sportlerheims mitsamt<br />
neuer Heizungsanlage werden zunächst von der Stadt zu tragen sein. Dabei wird sich die<br />
energetische Sanierung durch entsprechende Einsparungen bei den Energiekosten langfristig<br />
refinanzieren. An zukünftigen Investitionen sollten über entsprechende Regelungen zwischen<br />
Vereinen und Stadt die Vereine beteiligt werden, wofür bspw. Rücklagen aufzubauen sind.<br />
Ein Einsparpotenzial kann dadurch realisiert werden, dass die Vereine zukünftig die<br />
Unterhaltungsmaßnahmen für Gebäude und Sportanlagen durch ehrenamtliches Engagement<br />
weitgehend selber übernehmen sowie die Aufwendungen für Verbräuche, in erster Linie<br />
Heizung, Strom und Wasser, zu einem zu definierenden Anteil von mindestens 50 %. Mit<br />
diesem Einsparpotenzial ist auch eine deutlich geringere Abnahme von Leistungen des<br />
Betriebshofes verbunden.<br />
Das Einsparpotenzial wird gegenüber dem Haushaltsansatz für <strong>2012</strong> berechnet, um<br />
Verfälschungen durch Sanierungsmaßnahmen im Jahr 2011 zu vermeiden. Es kann bei einem<br />
vorsichtigen Ansatz<br />
Wesentliche Auswirkungen:<br />
- Übernahme der Unterhaltung von Gebäuden und Sportanlagen sowie Beteiligung an den<br />
Betriebskosten durch Vereine<br />
Beschluss zur Maßnahme:<br />
- Umsetzung des Vorschlages und Beauftragung des Magistrates, mit dem FSV <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> über<br />
eine Verpachtung oder Schenkung zu verhandeln. Der HFA ist über den Ausgang der Verhandlungen<br />
mit dem Vertragsinhalt und die Stadtverordnetenversammlung im Grundsatz umgehend<br />
nach Abschluss der Verhandlungen, spätestens jedoch bis 01.09.<strong>2012</strong> zu unterrichten.<br />
Falls eine Umsetzung wie vorstehend nicht möglich ist, ist der Abschluss eines Nutzungsvertrages<br />
anzustreben.<br />
Seite 67 von 95
<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />
Haushaltsposition: diverse<br />
Strukturelle Haushaltsentlastung:<br />
Erhöhung der Erträge<br />
in EUR<br />
Reduzierung Personalaufwendungen<br />
in EUR<br />
Reduzierung sonstiger<br />
Aufwendungen in EUR<br />
Beschreibung der Maßnahme:<br />
Die Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> hat in der Vergangenheit Grundstücke für ein geplantes Gewerbegebiet<br />
("Eiserne Hand") angekauft, danach die erforderliche weitere Entwicklung des Gebiets in<br />
Form einer Straßenanbindung in Verbindung mit den erforderlichen Ver- und<br />
Entsorgungsmedien und anschließenden Vermarktung jedoch nicht mehr betrieben. Die<br />
bisherigen Gesamtkosten liegen bei rund 1,375 Mio. EUR. Damit wurden bereits erhebliche<br />
finanzielle Mittel investiert.<br />
<strong>2012</strong> <strong>2013</strong> 2014 2015 2016 ff.<br />
Die Stadt sollte eine konkrete politische Entscheidung zum weiteren Umgang mit dem<br />
geplanten Gewerbegebiet "Eiserne Hand" treffen. Damit kann zukünftig das dafür<br />
erforderliche Geld entweder mit konkretem Ziel oder gar nicht ausgegeben werden. Hieraus<br />
bestehen jedoch keine operativen Konsolidierungspotenziale in den nächsten Jahren.<br />
Vielmehr resultiert sogar eine kurzfristige Zusatzbelastung aufgrund des Investitionsbedarfs.<br />
Die Kalkulation hierfür liegt bei ca. 4,375 Mio. EUR. Der strategische<br />
Konsolidierungsbeitrag resultiert dann anschließend aus dem Verkauf der Grundstücke,<br />
zusätzlichen Arbeitsplätzen und Gewerbesteuereinnahmen. Deren genaue Höhe kann zum<br />
Seite 68 von 95<br />
19.250 19.250 19.250 19.250<br />
Summe in EUR 19.250 19.250 19.250 19.250<br />
Stellenreduzierung:<br />
Produktkritik zur Haushaltskonsolidierung<br />
in der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />
Fachbereich II 5.20 Stadtplanung<br />
Produkt:<br />
09.511.10<br />
Kategorie der Maßnahme: Ertragssteigerung<br />
Bezeichnung der Maßnahme:<br />
Nr.: 30<br />
Bezeichnung des Produkts:<br />
Stadtentwicklung und städtebauliche Planung<br />
Klare und eindeutige Entscheidung zum Gewerbegebiet "Eiserne Hand"
<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />
gegenwärtigen Zeitpunkt nicht quantifiziert werden, da diverse Abhängigkeiten von den<br />
ausstehenden Entscheidungen und daraus resultierenden Zeiträumen bestehen.<br />
Die Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> sollte daher ihre Erwartungen an ein Gewerbegebiet konkretisieren, auf<br />
dieser Basis eine Wirtschaftlichkeitsanalyse vornehmen und anschließend eine Entscheidung<br />
treffen. Diese Entscheidung kann entweder den Abbruch des Projektes oder dessen konkrete<br />
Umsetzung bedeuten.<br />
Wesentliche Auswirkungen:<br />
- Konkretisierung der strategischen Ausrichtung<br />
- "Zweites Standbein" zur Entlastung des Haushalts kann entstehen<br />
- keine Interessenten für das Gewerbegebiet, Geld wurde dann unnötig ausgegeben<br />
Beschluss zur Maßnahme:<br />
- Der Magistrat wird beauftragt über die Stabsstelle Wirtschaftsförderung weitere Nutzungsmöglichkeiten<br />
z.B. Solarpark, prüfen zu lassen. Diese Überprüfung ( Nutzung für Solarpark)<br />
soll auch für andere städtische Flächen, z. B. „Kurgärtnerei“ vorgenommen werden<br />
Beschreibung der Maßnahme:<br />
Produktkritik zur Haushaltskonsolidierung<br />
in der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />
Fachbereich II 5.10 Bauverwaltung<br />
Produkt:<br />
12.541.10<br />
Kategorie der Maßnahme: Effizienzsteigerung<br />
Bezeichnung der Maßnahme:<br />
Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf Leuchtstofflampen/LED<br />
Die Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> ist Eigentümerin der Straßenbeleuchtungsanlagen auf den kommunalen<br />
Straßen. Die Straßenbeleuchtung der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> ist in ihrer technischen Ausstattung<br />
jedoch nicht erfasst, da die Bewirtschaftung an die Kreiswerke Main-Kinzig GmbH vergeben<br />
ist. Da die Bewirtschaftung jedoch keine Modernisierung enthält, ist davon auszugehen, dass<br />
die Straßenbeleuchtung noch in herkömmlicher Quecksilberdampftechnologie betrieben wird.<br />
Die Kosten für den Strom zum Betrieb der Straßenbeleuchtung liegen bei rund 97 TEUR.<br />
Eine Umrüstung auf Leuchtstofflampen oder LED kann erhebliche Verbesserungs- und<br />
Optimierungspotenziale bieten, da damit eine deutliche Reduzierung der Energieverbrauchs-,<br />
Seite 69 von 95<br />
Nr.: 31<br />
Bezeichnung des Produkts:<br />
Planung, Bau und Betrieb von Straßen, Wegen,<br />
Plätzen und sonstigen Anlagen
<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />
aber auch der Unterhaltungskosten möglich wird. Konkrete Potenziale hieraus sind jedoch<br />
nicht abschätzbar, weil die Anzahl der bisherigen Quecksilberdampflampen - oder anderer<br />
Lampenarten - nicht bekannt ist.<br />
Die Maßnahme würde damit zunächst eine systematische Erfassung (Kataster) der<br />
bestehenden Straßenbeleuchtung sowie eine anschließende Investition zur Umrüstung<br />
voraussetzen. Das Sparpotenzial ist im laufenden Betrieb zu erwarten. Da die einmaligen<br />
erforderlichen Aufwendungen derzeit nicht abgeschätzt werden können, kann auch kein<br />
Sparpotenzial ausgewiesen werden<br />
Wesentliche Auswirkungen:<br />
- Einsatz moderner Technologie<br />
- Einmaliger Investitionsbedarf<br />
Beschluss zur Maßnahme:<br />
- Der Magistrat wird beauftragt, die Umsetzung zu prüfen und dem HFA bis 01.04.<strong>2012</strong> einen<br />
Kosten- und Zeitplan zur möglichen Umsetzung vorzulegen.<br />
Beschreibung der Maßnahme:<br />
Produktkritik zur Haushaltskonsolidierung<br />
in der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />
Fachbereich II 5.10 Bauverwaltung<br />
Produkt:<br />
12.541.10<br />
Kategorie der Maßnahme: Effizienzsteigerung<br />
Bezeichnung der Maßnahme:<br />
Die Stadt betreibt einen Betriebshof. Dafür werden neben dem Betriebshofgelände und -<br />
gebäude auch Personal sowie verschiedene Maschinen und Fahrzeuge vorgehalten und<br />
betrieben. Letztere verursachen erfahrungsgemäß durch Anschaffung und Unterhaltung nicht<br />
unerhebliche Kosten (125 TEUR im Vermögensplan 2011, die laufenden Kosten konnten<br />
nicht angegeben werden) , eine permanente Vollauslastung ist nicht in jedem Fall gegeben.<br />
Die Fahrzeuge sind jedoch grundsätzlich nötig, um die Aufgaben erfüllen zu können.<br />
Seite 70 von 95<br />
Nr.: 32<br />
Bezeichnung des Produkts:<br />
Planung, Bau und Betrieb von Straßen, Wegen,<br />
Plätzen und sonstigen Anlagen<br />
Suche (eines oder mehrerer) geeigneter Partner für interkommunale Zusammenarbeit im<br />
Bauhofbereich und Prüfung der wirtschaftlichen Effekte
<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />
Um diese Kosten reduzieren zu können, sollte die Stadt versuchen, die Auslastung der<br />
Maschinen und Fahrzeuge durch die Zusammenarbeit mit umliegenden Städten oder<br />
Gemeinden zu erhöhen. Damit braucht nicht jedes im Jahresverlauf erforderliche Fahrzeug<br />
selbst angeschafft werden, sondern kann gemeinsam mit den Partnern genutzt werden. Hierzu<br />
ist entweder nur ein Austausch von Fahrzeugen und Maschinen oder eine vollständige<br />
Zusammenführung der Betriebshöfe denkbar.<br />
Die Stadt sollte zunächst den Kontakt zu geeigneten Partnern suchen. Wenn (ein oder<br />
mehrere) geeignete Partner gefunden werden, sind die resultierenden finanziellen Effekte<br />
dann in Abhängigkeit von der gemeinsamen Ausgangssituation zu prüfen. Hierbei sind neben<br />
Entlastungen auch Belastungen, beispielsweise durch zusätzliche Wege, zu berücksichtigen.<br />
Auf dieser Basis sollte dann die Entscheidung zur tatsächlichen interkommunalen<br />
Zusammenarbeit getroffen werden.<br />
Da für diese Maßnahme auch Entscheidungen und Ausgangssituationen Dritter außerhalb der<br />
Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> Einfluss haben, kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt kein Potenzial zur<br />
Haushaltsentlastung angegeben werden.<br />
Wesentliche Auswirkungen:<br />
- gemeinsame Nutzung von Ressourcen<br />
- optimalere Ausnutzung der verfügbaren Ressourcen<br />
- (geringfügiger) Verlust von Eigenständigkeit und unmittelbarer Einflussnahme (im Austausch<br />
mit strategischem Einfluss und optimierter Wirtschaftlichkeit)<br />
- Abhängigkeit bei der Umsetzung von Dritten, die Stadt kann ein mögliches Potenzial also<br />
nicht allein erreichen<br />
Beschluss zur Maßnahme:<br />
- Umsetzung des Vorschlages<br />
Seite 71 von 95
<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />
Beschreibung der Maßnahme:<br />
Die Straßenreinigung liegt nach der Satzung bei den Hauseigentümern. Für die Reinigung der<br />
städtischen Flächen bzw. der Straßen mit städtischen Anliegern ist ein externes Unternehmen<br />
beauftragt.<br />
Im gegenwärtigen Reinigungsplan, der durch die externe Firma umgesetzt wird, sind neben<br />
den städtischen Flächen bzw. Flächen mit städtischen Anliegern auch weitere Flächen<br />
einbezogen, die eigentlich von privaten Anliegern zu reinigen wären. Das damit verfolgte Ziel<br />
liegt in hoher Sauberkeit in der Stadt.<br />
Der Reinigungsplan sollte umgestellt werden, so dass nur noch die städtischen Flächen<br />
gereinigt werden. Die dann nicht mehr einbezogenen Flächen müssen entsprechend durch die<br />
Eigentümer der angrenzenden Flächen gereinigt werden.<br />
Falls dies Probleme in der Regelmäßigkeit und Intensität der Reinigung durch die Anlieger<br />
erwarten lässt, sollte als Alternative dazu eine Straßenreinigungsgebühr für alle Einwohner<br />
von <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> eingeführt werden. Dann wäre der Reinigungsplan auf alle zu reinigenden<br />
Flächen auszudehnen.<br />
Produktkritik zur Haushaltskonsolidierung<br />
in der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />
Fachbereich II 5.10 Bauverwaltung<br />
Produkt:<br />
12.545.10<br />
Kategorie der Maßnahme: Aufgabenverzicht<br />
Bezeichnung der Maßnahme:<br />
Nach Schätzung der Fachverwaltung sind rund 15 % der im Reinigungsplan enthaltenen<br />
Flächen keine städtischen Flächen bzw. Flächen mit städtischen Anliegern, so dass durch die<br />
aufgezeigten Möglichkeiten mindestens 15 % der derzeitigen Kosten eingespart werden<br />
können. Im Haushaltsplan <strong>2012</strong>/<strong>2013</strong> steigen die Kosten gegenüber 2011 sogar noch von<br />
97.500 auf 120.200 € deutlich an. Die Sparpotenziale sind hier für die Reduzierung der<br />
Flächen im Reinigungsplan bei sonstigen Aufwendungen angegeben. Beim<br />
Alternativvorschlag (Einführung einer Straßenreinigungsgebühr) wäre der gleiche Betrag für<br />
die Haushaltsentlastung über zusätzliche Erträge zu erzielen.<br />
Seite 72 von 95<br />
Nr.: 33<br />
Bezeichnung des Produkts:<br />
Reinigung von Fahrbahnen, Radwegen, Gehwegen,<br />
Fußgängerzonen und öffentlichen und privaten<br />
Plätzen<br />
Umstellung des Reinigungsplans, damit zukünftig nur noch städtische Flächen/Flächen mit<br />
städtischen Anliegern gereinigt werden oder Einführung einer Straßenreinigungsgebühr
<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />
Wesentliche Auswirkungen:<br />
- u.U. kein einheitliches Reinigungsbild der Innenstadt mehr<br />
- ggf. Gebührenbelastung der Bürger<br />
Beschluss zur Maßnahme:<br />
- Vorschlag wird zur weiteren Beratung an den Haupt- und Finanzausschuss überwiesen.<br />
Haushaltsposition: diverse<br />
Strukturelle Haushaltsentlastung:<br />
Erhöhung der Erträge<br />
in EUR<br />
Reduzierung Personalaufwendungen<br />
in EUR<br />
Reduzierung sonstiger<br />
Aufwendungen in EUR<br />
Beschreibung der Maßnahme:<br />
<strong>2012</strong> <strong>2013</strong> 2014 2015 2016 ff.<br />
18.000 18.000 18.000 18.000 18.000<br />
Summe in EUR 18.000 18.000 18.000 18.000 18.000<br />
Stellenreduzierung:<br />
Produktkritik zur Haushaltskonsolidierung<br />
in der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />
Fachbereich II 5.10 Bauverwaltung<br />
Produkt:<br />
12.545.30<br />
Kategorie der Maßnahme: Ertragssteigerung<br />
Bezeichnung der Maßnahme:<br />
Bezeichnung des Produkts:<br />
Bereitstellung und Betrieb öffentlicher<br />
Toilettenanlagen<br />
Übertragung mindestens des laufenden Betriebs und ggf. der Unterhaltung an einen<br />
privaten Dritten<br />
Die Stadt betreibt öffentliche Toilettenanlagen. Deren Unterhaltung und Reinigung liegt<br />
teilweise beim Betriebshof, teilweise sind Reinigungsleistungen an Dritte vergeben. Dies<br />
Seite 73 von 95<br />
Nr.: 34
<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />
verursacht Kosten von 25 TEUR für Fremdreinigungen und 47 TEUR für die<br />
Reinigungsleistungen durch den Betriebshof (Angaben im Haushaltsplan <strong>2012</strong>/<strong>2013</strong>).<br />
Der laufende Betrieb und ggf. auch die bauliche Unterhaltung der Toilettenanlagen sollten<br />
flächendeckend an einen privaten Dritten vergeben werden. Der Dritte wird dafür - übliche -<br />
Gebühren von den Nutzern erheben. Alternativ könnte auch die Stadt Nutzungsgebühren<br />
erheben, allerdings wäre der (technische) Aufwand für die Erhebung und Kontrolle für die<br />
Stadt hoch, wenn nicht permanent Personal anwesend sein soll, was für die Stadt zusätzlichen<br />
Personalaufwand erzeugen würde. Hinzu kommt Aufbruch- und Vandalismusgefahr, was die<br />
Kosten für die Stadt weiter erhöhen würde.<br />
Allein die Reinigungskosten durch den Eigenbetrieb Betriebshof und Dritte liegen bei 72<br />
TEUR, mindestens dies müsste der private Betreiber übernehmen.<br />
Das ausgewiesene Potenzial ab dem Jahr <strong>2012</strong> in Höhe von 25 TEUR entspricht den<br />
Fremdvergaben der Reinigungsleistungen, die dafür zu kündigen wären. Das weitere<br />
ausgewiesene Potenzial in Höhe von 47 TEUR entspricht den derzeitigen Reinigungskosten<br />
an den Betriebshof. Es beinhaltet Personalkosteneinsparungen und wurde ab dem letzten Jahr<br />
des Betrachtungszeitraums eingetragen, da betriebsbedingte Kündigungen nicht angenommen<br />
wurden. Durch geeignete Maßnahmen, z.B. Personalübernahme durch den privaten Betreiber<br />
oder Abfindungen, könnte der Prozess des Ausscheidens von Mitarbeitern beschleunigt<br />
werden, ggf. wären dann einmalige Kosten zu berücksichtigen.<br />
Ob und in welchem Umfang Interesse privater Dritter an einer Übernahme der Aufgaben<br />
besteht, kann nur eine Ausschreibung der Leistungen zeigen.<br />
Wesentliche Auswirkungen:<br />
- Aufrechterhaltung der bisherigen Standards<br />
- übliche Kostenbelastung für die Nutzer<br />
- Abhängigkeit bei der Umsetzung von Dritten, die Stadt kann das ausgewiesene Potenzial also<br />
nicht allein erreichen<br />
Beschluss zur Maßnahme:<br />
- Umsetzung des Vorschlages unter der Bedingung, dass das betroffene Personal von der externen<br />
Firma übernommen wird, sofern dies von den Mitarbeitern gewünscht wird. Dies ist in<br />
den entsprechenden Verträgen festzuhalten.<br />
Seite 74 von 95
<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />
Haushaltsposition: 12.545.30.617300<br />
12.545.30.617310<br />
Strukturelle Haushaltsentlastung:<br />
Erhöhung der Erträge<br />
in EUR<br />
Reduzierung Personalaufwendungen<br />
in EUR<br />
Reduzierung sonstiger<br />
Aufwendungen in EUR<br />
Beschreibung der Maßnahme:<br />
<strong>2012</strong> <strong>2013</strong> 2014 2015 2016 ff.<br />
Die Stellenzahl des Bauhofs ist mit 24,05 - ohne Berücksichtigung von Mitarbeitern in der<br />
Ruhephase der Altersteilzeit und ohne Berücksichtigung der Reinigungsmitarbeiter/-innen -<br />
auch bei Einbeziehung des Umfangs der Leistungen für die Kurgesellschaft im Umfang von<br />
rund 4,5-4,7 VZÄ auffällig hoch. Zu berücksichtigen ist dabei allerdings auch der hohe<br />
Krankenstand, auf den sowohl Knaf & Partner bei der Organisationsuntersuchung als auch<br />
Dornbach & Partner bei der Kalkulation der Verrechnungssätze hingewiesen haben. Dies<br />
kann zumindest einen erheblichen Teil seiner Ursachen auch im hohen Altersdurchschnitt des<br />
Betriebshofes haben (52,5 Jahre). Die Stadt wird daher vor der Herausforderung stehen,<br />
einerseits den Altersdurchschnitt in den kommenden Jahren deutlich zu reduzieren,<br />
andererseits aber auch die Stellen ausscheidender Mitarbeiter nicht oder nicht vollständig<br />
wiederzubesetzen. Erfahrungswerte gehen von rund 1-1,5 VZÄ je 1.000 Einwohner aus (ohne<br />
Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Abfallentsorgung, Straßenbeleuchtung, KFZ- und<br />
Maschinenreparatur). Bei unter 10.000 Einwohnern würde das rund 10 bis 15 VZÄ bedeuten.<br />
Seite 75 von 95<br />
47.000<br />
25.000 25.000 25.000 25.000 25.000<br />
Summe in EUR 25.000 25.000 25.000 25.000 72.000<br />
Stellenreduzierung: 1,00<br />
Produktkritik zur Haushaltskonsolidierung<br />
in der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />
Fachbereich II 5.10 Bauverwaltung<br />
Produkt:<br />
13.551.10<br />
Kategorie der Maßnahme:<br />
Bezeichnung der Maßnahme:<br />
Reduzierung Personalbestand im Bereich Grünunterhaltung<br />
Nr.: 35<br />
Bezeichnung des Produkts:<br />
Planung, Bereitstellung und Unterhaltung von<br />
Grün- und Parkanlagen
<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />
Angesichts des Kurstadt-Status könnte unterstellt werden, dass dies höhere Standards<br />
erfordert. Daher kann eine Orientierung an der Obergrenze der Spannbreite und damit 15<br />
VZÄ vorgenommen werden. Gleichzeitig ist jedoch auch zu berücksichtigen, dass der<br />
Kurpark als große Grünfläche mit besonderer kurbezogener Relevanz bei der Kurgesellschaft<br />
liegt, durch diese zu bewirtschaften ist bzw. die Kosten durch diese zu tragen sind und damit<br />
der Kurpark bei der hiesigen Betrachtung gar nicht relevant ist.<br />
Im bestehenden <strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> liegt die Zielgröße des Betriebshofes bei 15<br />
Mitarbeitern. Dies ist machbar, erfordert begleitend aber auch eine Erfassung und<br />
Konkretisierung der Mengen und Standards und ggf. deren Reduzierung, dazu ist die<br />
Erstellung von Katastern und (detaillierten) Pflegeplänen als Ausgangsbasis zur<br />
Standarddiskussion nötig.<br />
Hinzu kommt, dass die Vergabe von Bauhofleistungen an Dritte sinnvoll sein kann, um<br />
einerseits keine eigenen Auslastungsprobleme im Jahresverlauf zu haben und damit<br />
permanente Vollauslastung zu erreichen. Andererseiits kann eine Fremdvergabe auch eine<br />
Möglichkeit sein, die hohen Krankheitskosten zu reduzieren und das Krankheitsrisiko auf den<br />
privaten Anbieter zu verlagern. Gerade im Bereich der Grünflächenunterhaltung kann ein<br />
angemesser Anteil an Fremdleistungen (30-50 %) dafür zweckmäßig sein.<br />
Die derzeitige Datenlage zu Mengenangaben ist an vielen Stellen zu unkonkret, um auf dieser<br />
Basis weitergehende Empfehlungen geben zu können. Ein zusätzliches<br />
Konsolidierungspotenzial kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht angegeben werden<br />
Wesentliche Auswirkungen:<br />
- ggf. Reduzierung der Standards<br />
- Chance zur konkreten Erfassung der tatsächlichen Leistungsmengen und derzeitigen<br />
Standards, anschließende konkrete Standarddiskussion zu den einzelnen Objekten und keine<br />
allgemeinbezogene prozentuale Senkung von nicht konkretisierten Standards<br />
Beschluss zur Maßnahme:<br />
- Umsetzung des Vorschlages und Beauftragung der Betriebsleitung, ein Konzept auszuarbeiten.<br />
Es soll dargelegt werden, wie die Aufgabendefinition / -erledigung unter Beachtung der<br />
von Rödl & Partner formulierten Ziele möglich ist. Das Konzept ist der Betriebskommission<br />
des Eigenbetriebes bis spätestens 30.09.<strong>2012</strong> zur weiteren Beratung und Beschlussfassung<br />
und ggf. zur Weiterleitung an die Stadtverordnetenversammlung vorzulegen. Die Fraktionsvorsitzenden<br />
der im Stadtparlament vertretenen Parteien erhalten zeitgleich eine Abschrift des<br />
Konzeptes.<br />
Seite 76 von 95
<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />
Beschreibung der Maßnahme:<br />
Für die Benutzung des Friedhofs werden nach der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung<br />
("Friedhofsgebührensatzung") Gebühren erhoben. Ein Teil dieser Gebühren wird einmalig<br />
abgerechnet, etwa die Bestattungsgebühren und die Gebühren für den Erwerb des<br />
Nutzungsrechts an einer Grabstätte. Dagegen wird die Benutzungsgebühr für die Benutzung<br />
der Friedhofseinrichtungen zur Grabpflege wie z.B. Wasserentnahme und Abfallbeseitigung<br />
(das "Wassergeld") jährlich abgerechnet (§ 11 Friedhofsgebührensatzung).<br />
Für die jährliche Erhebung dieser Benutzungsgebühren fallen je Jahr mindestens 1.500<br />
Bearbeitungsfälle an (2011: 1.700 Bearbeitungsfälle), in die die Friedhofsverwaltung, das<br />
Hauptamt (Erstellung der Gebührenbescheide) und die Stadtkasse (Abrechnung) einbezogen<br />
sind. Je Bearbeitungsfall ist von einem Zeitaufwand von 15 bis 30 Minuten auszugehen.<br />
Die jährliche Erhebung ist rechtlich nicht geboten. Mit der Umstellung auf eine einmalige<br />
Abrechnung - künftige Fälle werden mit der Bestattung abgerechnet, laufende Fälle werden<br />
endfällig gestellt - wird die Verwaltung jährlich um ein Arbeitsvolumen zwischen 375 und<br />
750 Stunden entlastet. Dies entspricht (Basis: 39 h / Woche) einem Stellenvolumen zwischen<br />
0,25 und 0,5 VZÄ. Dieses Stellenvolumen kann zur Entlastung innerhalb der Verwaltung<br />
eingesetzt werden. Gelingt dies nicht, ist das frei werdende Stellenvolumen einzuziehen. Der<br />
Abbau eines Stellenvolumens zwischen 0,25 und 0,5 VZÄ bedeutet ausgehend von typisierten<br />
Jahresaufwendungen je VZÄ von 45.000 EUR ein jährliches Haushaltsentlastungspotenzial<br />
zwischen 11.250 und 22.500 EUR.<br />
Zugleich entfallen die jährlichen Portoaufwendungen für den Versand der Bescheide. Als<br />
Haushaltsentlastungspotenzial ist mit der Maßnahme nur der Portoanteil ausgewiesen, weil<br />
von der anderweitigen Verwendung des frei werdenden Arbeitsvolumens ausgegangen wird.<br />
Bei Vollzug der Umstellung in den beiden kommenden Jahren wird die Entlastung ab 2014<br />
wirksam.<br />
Produktkritik zur Haushaltskonsolidierung<br />
in der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />
Fachbereich II 4.30 Standesamt, Brandschutz,<br />
Friedhofsverwaltung<br />
Produkt:<br />
13.553.10<br />
Bezeichnung des Produkts:<br />
Bereitstellung von Gräbern<br />
Kategorie der Maßnahme: Standardanpassung<br />
Bezeichnung der Maßnahme:<br />
Umstellung der Abrechnung der Friedhofs-Benutzungsgebühren<br />
Seite 77 von 95<br />
Nr.: 36
<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />
Wir empfehlen, die Abrechnung der Friedhofs-Benutzungsgebühren auf die einmalige<br />
Abrechnung unzustellen und dazu die Gebührenordnung zur Friedhofsordnung entsprechend<br />
anzupassen.<br />
Wesentliche Auswirkungen:<br />
- Arbeitsentlastung der Verwaltung<br />
- frei werdende Arbeitszeit kann anderweitig eingesetzt werden<br />
- Bürgerservice nimmt ab<br />
Beschluss zur Maßnahme:<br />
- Umsetzung des Vorschlages und Beauftragung des Magistrates mit der Erstellung einer Satzung,<br />
die der Stadtverordnetenversammlung bis 31.<strong>03</strong>.<strong>2012</strong> zur weiteren Beratung und Beschlussfassung<br />
vorzulegen ist.<br />
Haushaltsposition: 13.553.10.682001<br />
Strukturelle Haushaltsentlastung:<br />
Erhöhung der Erträge<br />
in EUR<br />
Reduzierung Personalaufwendungen<br />
in EUR<br />
Reduzierung sonstiger<br />
Aufwendungen in EUR<br />
<strong>2012</strong> <strong>2013</strong> 2014 2015 2016 ff.<br />
Seite 78 von 95<br />
500 500 500<br />
Summe in EUR 500 500 500<br />
Stellenreduzierung:
<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />
Beschreibung der Maßnahme:<br />
Die laufenden Unterhaltungsarbeiten auf dem Friedhof - Mäharbeiten, Heckenschnitt,<br />
Kehrarbeiten etc. - werden durch den Betriebshof erbracht. Einzelaufträge durch die<br />
Friedhofsverwaltung werden für diese Dauertätigkeit nicht ausgesprochen. Allerdings erteilt<br />
die Friedhofsverwaltung dem Betriebshof Einzelaufträge für Reparaturarbeiten, etwa bei<br />
losen Gehwegplatten oder lockeren Geländern.<br />
Eine Nachkontrolle zu den erteilten Einzel-Aufträgen erfolgt über die schriftlichen<br />
Rückmeldungen des Betriebshofs zu den erledigten Reparaturarbeiten. Dagegen findet eine<br />
systematische Nachschau in Form einer Inaugenscheinnahme der erledigten Reparaturarbeiten<br />
bislang nicht statt.<br />
Zur Qualitätssicherung empfiehlt sich, die Nachschau über die Durchsicht der schriftlichen<br />
Betriebshof-Rückmeldungen hinaus zu intensivieren. Dazu bietet sich an, die schriftlichen<br />
Rückmeldungen um Fotografien zu den erledigten Reparaturarbeiten zu ergänzen sowie die<br />
Vereinbarung turnusgemäßer Vor-Ort-Termine zwischen der Friedhofsverwaltung und der<br />
Betriebshofleitung auf dem Friedhof mit einer Inaugenscheinnahme der erledigten<br />
Reparaturarbeiten.<br />
Produktkritik zur Haushaltskonsolidierung<br />
in der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />
Fachbereich II 4.30 Standesamt, Brandschutz,<br />
Friedhofsverwaltung<br />
Produkt:<br />
13.553.10<br />
13.553.30<br />
Kategorie der Maßnahme:<br />
Bezeichnung der Maßnahme:<br />
Nachschau zu an Betriebshof erteilten Einzelaufträgen<br />
Der Maßnahmenvorschlag dient der Qualitätssicherung. Ein bezifferbares Potenzial zur<br />
Haushaltsentlastung ist damit nicht verbunden.<br />
Wesentliche Auswirkungen:<br />
- Steigerung der Qualitätssicherung<br />
Seite 79 von 95<br />
Nr.: 37<br />
Bezeichnung des Produkts:<br />
Bereitstellung von Gräbern<br />
Bereitstellung von Leichenhallen / Trauerhallen
<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />
Beschluss zur Maßnahme:<br />
- Umsetzung des Vorschlages.<br />
Beschreibung der Maßnahme:<br />
Die Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> verfügt über 2.247 Hektar (reine) Waldfläche. Der Gemeindewald trägt mit<br />
seinem positiven Jahresergebnis zur Konsolidierung des städtischen Haushalts bei. Die<br />
Jahresüberschüsse sind im Jahr 2011 mit rund 248 TEUR geplant und sollen in den nächsten<br />
Jahren noch weiter auf 351 TEUR erhöht werden. Insgesamt werden im Wald für den<br />
kommunalen Haushalt Erträge in Höhe von 847 TEUR erwirtschaftet. Neben den Erträgen<br />
aus Holzverkäufen realisiert die Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> Erträge aus der Verpachtung der Forstflächen<br />
an Jäger in Höhe von 35 TEUR (Jagdpacht) und Pauschalen für entstehende Wildschäden im<br />
Revier von 12 TEUR (4,60 EUR/ha). Insgesamt bestehen im Gemeindewald <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> 5<br />
solcher Jagdpachtreviere mit unterschiedlicher Größe von 338 Hektar bis 644 Hektar<br />
bejagbare Fläche. Die Jagdpacht richtet sich nach der Größe des Reviers und beträgt pro<br />
Hektar derzeit 16 EUR. Die Jagdpachtverträge sind befristet und laufen im Jahr <strong>2013</strong> aus.<br />
Diesen Erträgen aus der Verpachtung des Jagdrechts stehen direkte Aufwendungen<br />
(Aufwendungen für Schadenersatzleistungen) in Höhe von 40 - 70 TEUR und indirekte<br />
Aufwendungen für Sortier-Verlust bei der Holzernte (alleine bei der Fichte) in Höhe von<br />
mindestens 130 TEUR gegenüber.<br />
Produktkritik zur Haushaltskonsolidierung<br />
in der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />
Das von der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> betriebene Jagdpachtmodell ist insbesondere unter<br />
Berücksichtigung der Verbissschäden nicht wirtschaftlich (Schaden von über 100 TEUR pro<br />
Jahr) und weist auf Grund der Pauschalierung der Wildschadensregelung auch keine Anreize<br />
für die Jagdpächter auf die Aufwendungen für Wildschäden (direkte Aufwendungen) durch<br />
entsprechende Dezimierung des Wildbestands zu reduzieren. Der Jagdpächter trägt durch die<br />
Wildschadenspauschale zwischen 17 % (Plan2011) und 42 % (Ist 2010) des verursachten<br />
Schadens durch Schwarzwild. Der Prozentsatz liegt bei Einbeziehung der Gesamtschäden<br />
Seite 80 von 95<br />
Nr.: 38<br />
Fachbereich I 2.20 Kulturamt, Stadtwald, Abfallbeseitigung,<br />
Umwelt und Naturschutz<br />
Produkt:<br />
13.555.10<br />
Kategorie der Maßnahme: Ertragssteigerung<br />
Bezeichnung der Maßnahme:<br />
Bezeichnung des Produkts:<br />
Pflege und Bewirtschaftung des Gemeindewalds<br />
Umstellung des Jagdpachtmodells auf ein Mischmodell (Regiejagd, Jagdpacht)
<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />
unter 5 %. Auf Grund seiner wirtschaftlichen Bedeutung - neben einer Vielzahl an<br />
gesundheitlichen und ökologioschen Effekten - kommt der Sicherung des Waldvermögens vor<br />
Kalamitäten (Schädlinge, Verbiss etc.) eine wesentliche Aufgaben zu, um die Erträge für den<br />
städtischen Haushalt auch mittel- bis langfristig zu sichern.<br />
Rödl & Partner empfiehlt aus diesem Grund, die:<br />
1) Umstellung des bestehenden Jagdpachtmodells hin zu einem Mischmodell bestehend aus<br />
Jagdpachtflächen und Regiejagdflächen: Die Umsetzung eines reinen Regiejagdmodells<br />
scheint auf Grund von bestehenden Vorverträgen nicht mehr realisierbar. Andere Kommunen<br />
haben mit der Einführung eines solchen Mischmodells positive Erfahrungen gesammelt. Die<br />
Aufteilung der Flächen sollte dabei nach Kriterien, wie alternative stadtstrategische<br />
Nutzungsmöglichkeiten für den Wald (Windkraft, etc.) und notwendige Intensität der<br />
Bejagung, erfolgen<br />
Durch die Umstellung des bestehenden Jagdpachtmodells hin zu einem Mischmodell ergeben<br />
sich rechnerische Mehrerträge bzw. Einsparungen in Höhe von 80 TEUR. Diese ergeben sich<br />
durch eine mittel- bis langfristige Reduzierung der Verbissschäden und der Wildschäden um<br />
50 % bei einer gleichzeitigen Erhöhung der Holzerträge (höhere Güteklassen, weniger<br />
Aussortierung etc.) sowie zusätzliche Erträge aus der Durchführung von Einzel- und<br />
Gesellschaftsjagdten. Diese setzen sich zusammen aus Aufwendungen für<br />
Berufsgenossenschaftsbeitrag (3 TEUR), die Instandhaltung von Jagdhütten (5 TEUR) und<br />
Jagdeinrichtungen (8 TEUR) sowie Erträgen für Jagderlaubnisscheine (7 TEUR),<br />
Wildpretvermarktung (12 TEUR), Pauschale für Jagdgäste (8 TEUR) und Abschussentgelde<br />
(10 TEUR).<br />
2) Erhöhung der Wildschadenszahlungen durch die verbleibenden Jadgpächter: Die<br />
Wildschadenspauschale in <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> ist vergleichsweise niedrig und sorgt für eine ungleiche<br />
Risikoverteilung zwischen Stadt und Jagdpächter. Ziel muss eine auf den Einzelfall des<br />
Reviers bezogene ausgewogene Regelung und Risikoverteilung sein. Dazu haben sich<br />
bundesweit bereits verschiedene Möglichkeiten entwickelt:<br />
a) Deckelung des Wildschadenersatzes nach oben (absolute Geldbeträge oder Vereinbarungen<br />
bei denen der Jagdpächter bis zu einem bestimmten Betrag voll und darüber hinaus nichts<br />
bezahlt)<br />
b) Anteilige Übernahme von Wildschadenersatz durch den Jagdpächter<br />
d) Erhöhter Pachtbetrag durch Wildschadenspauschale<br />
e) Kombinationen der Regelungen<br />
Wir empfehlen die Regelungen (Erhöhung der Wildschadenspauschale oder Veränderung der<br />
Regelung) so auszugestalten, das ein Kostendeckungsgrad im Ist von mindestens 50 %<br />
erreicht wird. Dies entspricht einem Konsolidierungsbeitrag in Höhe von mindestens 4 TEUR<br />
Seite 81 von 95
<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />
ab dem Jahr 2014 (Mittelwert aus Ist 2009 in Höhe von 33 % und Ist 2010 in Höhe von 42<br />
%).<br />
Insgesamt ergibt sich durch die Umsetzung der einzelnen Ma0nahmen ein mittel- bis<br />
langfristiges Konsolidierungspotenzial in Höhe von 84 TEUR.<br />
Wesentliche Auswirkungen:<br />
- gerechtere Risikoverteilung für Wildschäden<br />
- Erhöhung der Erträge der Holzernte<br />
- Markertingpotenzial für die Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />
Beschluss zur Maßnahme:<br />
- Zurückstellung und eigenständige Beratung des Themas wenn Jagdkonzept von der Verwaltung<br />
vorgelegt wird.<br />
Haushaltsposition: 13.555.10.500004<br />
13.555.10.500400<br />
13.555.10.539900<br />
13.555.10.692001<br />
Strukturelle Haushaltsentlastung:<br />
Erhöhung der Erträge<br />
in EUR<br />
Reduzierung Personalaufwendungen<br />
in EUR<br />
Reduzierung sonstiger<br />
Aufwendungen in EUR<br />
<strong>2012</strong> <strong>2013</strong> 2014 2015 2016 ff.<br />
Seite 82 von 95<br />
4.000 4.000 79.000<br />
5.000 5.000 5.000 5.000 5.000<br />
Summe in EUR 5.000 5.000 9.000 9.000 84.000<br />
Stellenreduzierung:
<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />
Beschreibung der Maßnahme:<br />
Die Stadt verfolgt für die Bewirtschaftung des Stadtwaldes ein Konzept der naturgemäßen<br />
Waldbeswirtschaftung. Dies setzt auf die Nutzung biologischer Prozesse, die Minimierung<br />
von Fremdeingriffen und somit die Vermeidung von Investitionen in Abläufe, die die Natur<br />
kostenlos zur Verfügung stellt. Ziel ist es eine Mischung, Struktur, Ungleichaltrigkeit zu<br />
erreichen oder zu erhalten und somit ein allzeit produktiver und dadurch ertragreicher<br />
Dauerwald zu werden.<br />
Wesentliche Einnahmequelle für den Gemeindewald sind die Erträge aus Holzverkäufen mit<br />
816 TEUR (Ist 2010). Diesen stehen die Aufwendungen für den Holzeinschlag in Höhe von<br />
197 TEUR gegenüber. Im Gegensatz zum Staatswald und fast allen anderen Kommunen mit<br />
vergeichbarem Waldbesitz hat <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> keine eigenen festangestellten Forstwirte mehr. Die<br />
Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> beauftragt für die Erledigung der Holzernte private Unternehmen. Die arbeiten<br />
werden mit einer Pauschal in Höhe von 10 EUR je Erntefestmeter unabhängig von der<br />
Holzsorte vergütet.. Der durchschnittliche holzerntekostenfreie Erlös beträgt derzeit ca. 50<br />
EUR/fm. Dies ist im interkommunalen Vergleich ein durchschnittlicher Wert.<br />
Ein Großteil der Arbeiten besteht aus dem Freischneiden von Waldwegen und dem<br />
Aufarbeiten von Holz, das über das gesamte Revier verstreut unplanmäßig anfällt und schnell<br />
aufgearbeitet werden muß, um Wertverlusten vorzubeugen und drohenden<br />
Insektenkalamitäten zu begegnen.<br />
Die Stadt verfolgt das Ziel mit diesen Unternehmern vertrauensvoll, langfristig, zielgerichtet<br />
und gut zusammenzuarbeiten. "Die Unternehmer werden mit den Gedanken und<br />
Erfordernissen der naturgemäßen Dauerwaldbewirtschaftung vertraut und entwickeln eine<br />
Bindung zu dem Betrieb, weil sie verstehen, auf was es ankommt und sie haben die<br />
Möglichkeit, über einen längeren Zeitraum die Veränderungen wahrzunehmen." Die Stadt bad<br />
<strong>Orb</strong> sichert sich damit auch nach Wetterkalamitäten personelle Ressourcen von<br />
Unternehmern.<br />
Produktkritik zur Haushaltskonsolidierung<br />
in der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />
Seite 83 von 95<br />
Nr.: 39<br />
Fachbereich I 2.20 Kulturamt, Stadtwald, Abfallbeseitigung,<br />
Umwelt und Naturschutz<br />
Produkt:<br />
13.555.10<br />
Kategorie der Maßnahme: Effizienzsteigerung<br />
Bezeichnung der Maßnahme:<br />
Nachverhandlung der Verträge zur Holzernte<br />
Bezeichnung des Produkts:<br />
Pflege und Bewirtschaftung des Gemeindewalds
<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />
Die Preise werden durch Angebotseinziehung abgefragt und danach ggf. noch nachverhandelt<br />
und in einem Vertrag fixiert. Eine klassische Ausschreibung wird als hinderlich erachtet und<br />
verursacht langfristig Kosten, die man nicht sofort erkennt. Wir empfehlen der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />
trotzdem eine Nachverhandlung der Verträge zur Holzernte und sofern hier keine<br />
Einsparungen erzielbar sind eine öffentliche Ausschreibung vorzunehmen. Bewertungsziel<br />
sollte dabei nicht der günstigste Anbeiter sein, sondern derjenige Anbeiter welcher auch in<br />
das bestehende Waldkonzept passt.<br />
Das ausgewiesen Potenzial zielt aus diesem Grund gerade nicht auf den günstigsten<br />
Marktpreis im interkommunalen Vergleich ab, sondern auf eine Reduzierung um 5 %. Daraus<br />
ergeben sich Einsparungen in Höhe von 11 TEUR.<br />
Wesentliche Auswirkungen:<br />
- Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit der Waldbewirtschaftung<br />
- ggf. neue Unternehmer<br />
Beschluss zur Maßnahme:<br />
- Einholung von Preisvergleichen.<br />
Haushaltsposition: 13.555.10.610002<br />
Strukturelle Haushaltsentlastung:<br />
Erhöhung der Erträge<br />
in EUR<br />
Reduzierung Personalaufwendungen<br />
in EUR<br />
Reduzierung sonstiger<br />
Aufwendungen in EUR<br />
<strong>2012</strong> <strong>2013</strong> 2014 2015 2016 ff.<br />
11.000 11.000 11.000 11.000 11.000<br />
Summe in EUR 11.000 11.000 11.000 11.000 11.000<br />
Stellenreduzierung:<br />
Seite 84 von 95
<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />
Beschreibung der Maßnahme:<br />
Die Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> betreibt einen Wochenmarkt, der jeweils freitags von 7:00 bis 13:00 Uhr<br />
auf dem Parkplatz Seboldwiese abgehalten wird. Nach den am 01.10.2007 in Kraft getretenen<br />
"Richtlinien zur Regelung der Teilnahmebestimmungen für den Wochenmarkt der Stadt <strong>Bad</strong><br />
<strong>Orb</strong>" haben die Beschicker für die Benutzung des Marktgeländes ein monatlich abgerechnetes<br />
Standgeld zu zahlen. Das Standgeld beträgt seit 2007 unverändert 3,00 EUR pro Markttag<br />
und pro lfd. Meter.<br />
Produktkritik zur Haushaltskonsolidierung<br />
in der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />
Fachbereich II 4.10 Ordnungsamt<br />
Produkt:<br />
15.573.10<br />
Am Wochenmarkt nehmen regelmäßig 14 Beschicker teil. Im Haushaltsplan 2011 und für die<br />
Jahre bis 2014 sind die Erträge aus den Standgeldern mit 10.000 EUR angesetzt. Die<br />
tatsächlichen Erträge liegen bei jährlich rund 9.000 EUR.<br />
Bezeichnung des Produkts:<br />
Betrieb von Wochenmärkten<br />
Kategorie der Maßnahme: Ertragssteigerung<br />
Bezeichnung der Maßnahme:<br />
Erhöhung des Standgeldes<br />
Eine moderate Erhöhung des Standgeldes nach Ablauf von 5 Jahren seit Inkrafttreten der o.g.<br />
Richtlinien von 3,00 EUR auf 3,50 EUR pro Markttag und laufendem Meter bedeutet für die<br />
Stadt reale jährliche Mehrerträge von 1.500 EUR, gegenüber der Haushaltsplanung<br />
Mehrerträge von 500 EUR. Die Standgeld-Belastung eines "kleinen" Beschickers mit einer<br />
Standlänge von 3 m nimmt hierdurch je Markttag um gerade 1,50 EUR zu.<br />
Wir empfehlen, das Standgeld ab dem Jahr <strong>2013</strong> von 3,00 EUR auf 3,50 EUR pro Markttag<br />
und laufendem Meter zu erhöhen. Die Maßnahme ist nicht mit dem realen Mehrertrag,<br />
sondern nur mit dem Mehrertrag gegenüber der bisherigen Haushaltsplanung ausgewiesen.<br />
Wesentliche Auswirkungen:<br />
- Steigerung der städtischen Erträge<br />
- geringfügige Mehrbelastung der Beschicker<br />
Beschluss zur Maßnahme:<br />
- Umsetzung des Vorschlages.<br />
Seite 85 von 95<br />
Nr.: 40
<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />
Haushaltsposition: 15.573.10.500500<br />
Strukturelle Haushaltsentlastung:<br />
Erhöhung der Erträge<br />
in EUR<br />
Reduzierung Personalaufwendungen<br />
in EUR<br />
Reduzierung sonstiger<br />
Aufwendungen in EUR<br />
Beschreibung der Maßnahme:<br />
Der Wochenmarkt auf dem Parkplatz Seboldwiese ist mit den regelmäßig 14 Beschickern in<br />
seiner Kapazität ausgelastet. Bewerbungen auf Marktteilnahme von Beschickerinteressenten<br />
liegen vor, können - ungeachtet des Sortiments - aber schon wegen des begrenzten<br />
Platzangebots nicht mehr zugelassen werden.<br />
<strong>2012</strong> <strong>2013</strong> 2014 2015 2016 ff.<br />
Eine Verlegung des Wochenmarkts auf den Salinenplatz erlaubt die Hinzunahme weiterer<br />
Beschicker. Der Salinenplatz ist mit dem Landfrauenmarkt, dem regelmäßigen Antikmarkt<br />
und der Kerb bereits als Marktgelände eingeführt. Mit der Hinzunahme des Wochenmarkts<br />
würde er zu dem Marktgelände der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong>. Er bietet den Vorteil sehr guter<br />
Parkplatzinfrastruktur, da in einem Umkreis von 200 Metern 3 Parkplätze liegen (Polizei,<br />
Kurparkstraße und Obertor). Der Salinenplatz liegt zudem direkt gegenüber dem Eingang<br />
zum Fußgängerbereich am südlichen Ende der Hauptstraße. Eine Verlegung des<br />
Wochenmarkts kann damit auch mit einer Belebung des Besucheraufkommens im<br />
Fußgängerbereich einhergehen. Des Weiteren würden die mit der bisherigen Belegung des<br />
Seite 86 von 95<br />
500 500 500 500<br />
Summe in EUR 500 500 500 500<br />
Stellenreduzierung:<br />
Produktkritik zur Haushaltskonsolidierung<br />
in der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />
Fachbereich II 4.10 Ordnungsamt<br />
Produkt:<br />
15.573.10<br />
Bezeichnung des Produkts:<br />
Betrieb von Wochenmärkten<br />
Kategorie der Maßnahme: Ertragssteigerung<br />
Bezeichnung der Maßnahme:<br />
Verlegung des Wochenmarkts auf den Salinenplatz<br />
Nr.: 41
<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />
Parkplatzes Seboldwiese zwangsweise entfallenden Parkgebühren wieder erzielt werden<br />
können.<br />
Mit einer Verlegung des Wochenmarktes auf den Salinenplatz kann mit der Hinzugewinnung<br />
von mindestens 2 weiteren Beschickern gerechnet werden. Die Standlängen der bisherigen<br />
Beschicker reichen von 2 bis 12 Metern und liegen im Durchschnitt bei rund 5 Metern. Treten<br />
nur 2 weitere Beschicker ganzjährig mit einer Standlänge von gerade 4 m hinzu, bedeutet dies<br />
- ausgehend von dem nach dem vorhergehenden Maßnahmenvorschlag moderat erhöhten<br />
Standgeld - jährliche Mehrerträge von rund 1.400 EUR.<br />
Wir empfehlen, den Wochenmarkt vom Parkplatz Seboldwiese auf den Salinenplatz zu<br />
verlegen, um damit mindestens zwei weitere Beschicker hinzuzugewinnen. Der Mehrertrag<br />
wird erst ab dem übernächsten Jahr angesetzt, um im nächsten Jahr die erforderlichen<br />
Organisationen vornehmen zu können.<br />
Wesentliche Auswirkungen:<br />
- Kapazitätssteigerung für den Wochenmarkt<br />
- ggf. Belebung Besucheraufkommen im Fußgängerbereich<br />
Beschluss zur Maßnahme:<br />
- Zurückstellung des Vorschlages bis zum Abschluss der Baumaßnahme Quellenhof und danach<br />
Beratung unter Einbeziehung der Werbegemeinschaft.<br />
Haushaltsposition: 15.573.10.500500<br />
Strukturelle Haushaltsentlastung:<br />
Erhöhung der Erträge<br />
in EUR<br />
Reduzierung Personalaufwendungen<br />
in EUR<br />
Reduzierung sonstiger<br />
Aufwendungen in EUR<br />
<strong>2012</strong> <strong>2013</strong> 2014 2015 2016 ff.<br />
Seite 87 von 95<br />
1.400 1.400 1.400 1.400<br />
Summe in EUR 1.400 1.400 1.400 1.400<br />
Stellenreduzierung:
<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />
Beschreibung der Maßnahme:<br />
Die Stadt betreibt das Haus des Gastes im Burggebäude. Die dortigen Räumlichkeiten werden<br />
für Einzeltermine vermietet, insbesondere an Vereine oder Privatpersonen für Feiern,<br />
Vorträge, Kurse, Konzerte oder allgemeine Vereinsnutzungen. Die Vermietungen außerhalb<br />
der Vereinsnutzung sind unregelmäßig, so dass ein Auslastungsgrad nicht angegeben werden<br />
kann.<br />
Für die Nutzung wird eine pauschale Vergütung erhoben, die für den Saal bei 100 EUR für<br />
den ersten und 50 EUR für jeden weiteren Tag liegt. Für das Foyer liegt die Miete bei 20<br />
EUR für den ersten und 10 EUR für jeden weiteren Tag. Allerdings werden für das Produkt in<br />
den Haushaltsplänen 2011 und <strong>2012</strong>/<strong>2013</strong> überhaupt keine Erträge veranschlagt.<br />
Die Nutzung des Gebäudes sollte weiterhin betrieben werden, allerdings sollten alle Nutzer<br />
neben der vergleichsweise geringen Miete (in erster Linie für Verwaltungsaufwand und<br />
Abnutzung der Anlagen) zusätzlich auch die variablen Verbrauchskosten (Strom, Gas,<br />
Wasser, Abwasser, Fremdreinigung durch Betriebshof) tragen. Die Höhe des ausgewiesenen<br />
Potenzials entspricht der Summe dieser Kosten. Die Höhe der veranstaltungsabhängigen<br />
Nebenkosten sollte den Nutzern auch deutlich gemacht werden. Hierbei kann theoretisch<br />
entweder mit einer nachträglichen Verrechnung anhand Zählerablesungen oder einer<br />
Vorabrechnung anhand von Pauschalen gearbeitet werden. Da Zählereinrichtung nicht<br />
vorhanden sind, verbleibt praktisch nur die Berechnung von Pauschalen anhand typischer<br />
Veranstaltungen.<br />
Produktkritik zur Haushaltskonsolidierung<br />
in der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />
Fachbereich II 5.10 Bauverwaltung<br />
Produkt:<br />
15.573.30<br />
Kategorie der Maßnahme: Ertragssteigerung<br />
Bezeichnung der Maßnahme:<br />
Seite 88 von 95<br />
Nr.: 42<br />
Bezeichnung des Produkts:<br />
Bereitstellung und Betrieb von Kongreß- und<br />
Tagungsmöglichkeiten<br />
Refinanzierung der variablen Verbrauchskosten über Nutzungsgebühren<br />
Wesentliche Auswirkungen:<br />
- Erhöhung des Bewußtseins der Benutzer über Nebenkosten<br />
- Kostenbelastung der Nutzer, allerdings mit den tatsächlichen Verbrauchskosten
<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />
Beschluss zur Maßnahme:<br />
- Beauftragung des Magistrates, der Stadtverordnetenversammlung bis zum 31.05.<strong>2012</strong> eine<br />
Nutzungssatzung und eine Gebührensatzung für das Haus des Gastes zur Beratung und Beschlussfassung<br />
vorzulegen. Die Stadtverordnetenversammlung unterstützt die im Maßnahmenkatalog<br />
unterbreiteten Vorschläge, ist aber der Auffassung, dass entsprechende Gebühren<br />
für Mehrfachnutzer / regelmäßige Nutzer des Haus des Gastes Bestandteil der Satzung sein<br />
müssen. Die Stadtverordnetenversammlung erteilt dem Magistrat einen entsprechenden Handlungsauftrag.<br />
Haushaltsposition: 15.573.30.50<strong>03</strong>00<br />
Strukturelle Haushaltsentlastung:<br />
Erhöhung der Erträge<br />
in EUR<br />
Reduzierung Personalaufwendungen<br />
in EUR<br />
Reduzierung sonstiger<br />
Aufwendungen in EUR<br />
Beschreibung der Maßnahme:<br />
Der Haushaltsplan 2011 setzte für die gesamte Verwaltung Aufwendungen für Fachliteratur -<br />
Konten: …681001 - in Höhe von 18.990 EUR an. Bereits eine erste verwaltungsinterne<br />
Abfrage nach Abbestelloptionen zeigte aus 5 Rückmeldungen, dass Fachliteratur mit einem<br />
jährlichen Aufwand von rund 1.500 EUR abbestellt werden kann.<br />
Eine kritische Bestandsaufnahme - "wer hat was (zwingend) wozu" - wird weitere<br />
Abbestelloptionen aufdecken.<br />
<strong>2012</strong> <strong>2013</strong> 2014 2015 2016 ff.<br />
14.100 14.100 14.100 14.100 14.100<br />
Summe in EUR 14.100 14.100 14.100 14.100 14.100<br />
Stellenreduzierung:<br />
Produktkritik zur Haushaltskonsolidierung<br />
in der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />
übergreifend übergreifend<br />
Produkt:<br />
übergreifend<br />
Bezeichnung des Produkts:<br />
übergreifend<br />
Kategorie der Maßnahme: Standardanpassung<br />
Bezeichnung der Maßnahme:<br />
Reduktion Fachliteratur<br />
Seite 89 von 95<br />
Nr.: 43
<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />
Wir empfehlen, die kritische Bestandsaufnahme vorzunehmen und die Ansätze für<br />
Fachliteratur ab dem Jahr <strong>2012</strong> um (mind.) 2.000 EUR / Jahr zu reduzieren.<br />
Wesentliche Auswirkungen:<br />
- Aufwendungen für nicht / nicht mehr erforderliche Fachliteratur entfallen<br />
Beschluss zur Maßnahme:<br />
- Umsetzung des Vorschlages.<br />
Haushaltsposition: …681001<br />
Strukturelle Haushaltsentlastung:<br />
Erhöhung der Erträge<br />
in EUR<br />
Reduzierung Personalaufwendungen<br />
in EUR<br />
Reduzierung sonstiger<br />
Aufwendungen in EUR<br />
Beschreibung der Maßnahme:<br />
<strong>2012</strong> <strong>2013</strong> 2014 2015 2016 ff.<br />
2.000 2.000 2.000 2.000 2.000<br />
Summe in EUR 2.000 2.000 2.000 2.000 2.000<br />
Stellenreduzierung:<br />
Produktkritik zur Haushaltskonsolidierung<br />
in der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />
Fachbereich II 5.10 Bauverwaltung<br />
Produkt:<br />
übergreifend<br />
Bezeichnung des Produkts:<br />
übergreifend<br />
Kategorie der Maßnahme: Effizienzsteigerung<br />
Bezeichnung der Maßnahme:<br />
Optimierung der Gebäudereinigung<br />
Die Gebäudereinigung für die Gebäude der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> sowie ihrer Beteiligungen und<br />
Stiftungen wird vom Eigenbetrieb Betriebshof der Stadt wahrgenommen. Die Reinigung<br />
erfolgt zum überwiegenden Anteil in Eigenreinigung, der Rest der Reinigungsleistungen wird<br />
an externe Dienstleister vergeben. Die Vergabe an Externe ist auch durch die hohe<br />
Seite 90 von 95<br />
Nr.: 44
<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />
Krankenquote der Reinigungskräfte bedingt, da Krankheitsausfälle durch Einkauf von<br />
Reinigungsleistungen kompensiert werden müssen. Eine exakte Angabe der Krankenquote<br />
war nicht möglich. Ebenso sind die Reinigungsflächen nicht systematisch erfasst. Daher sind<br />
betriebswirtschaftliche Auswertungen der Gebäudereinigung nur eingeschränkt möglich.<br />
Für die Eigenreinigung werden derzeit laut Erhebungssbogen 10 Mitarbeiterinnen im Umfang<br />
von 5,62 VZÄ eingesetzt. Diese werden nach Entgeltgruppe 2 bzw. 2Ü TVöD vergütet. Für<br />
die Eigenreinigungskräfte fielen im Jahr 2010 Personalaufwendungen in Höhe von 263.3<strong>03</strong><br />
EUR an. Der durchschnittliche Personalaufwand je VZÄ beträgt damit 46.836 EUR.<br />
Für den Einkauf von Reinigungsleistungen fielen nach Angaben des Betriebshofs laut<br />
Rechnungsergebnis 2010 zusätzliche Aufwendungen in Höhe von 128.791 EUR an.<br />
Bezüglich der Gebäudereinigung der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> sind folgende Auffälligkeiten<br />
festzustellen:<br />
Erstens sind die Reinigungsflächen nicht vollständig erhoben. Daher kann sowohl für Eigen-<br />
als auch für Fremdreinigung keine exakte Bemessung des Personalbedarfs bzw.<br />
angemessener Einkaufspreise erfolgen.<br />
Zweitens ist der durchschnittliche Personalaufwand je VZÄ für die Reinigungskräfte des<br />
Betriebshofs außergewöhnlich hoch. In der Entgeltgruppe 2, in die bis zur Einführung der<br />
neuen Entgeltgruppe 1 im TVöD Reinigungskräfte üblicherweise eingruppiert waren, ist nach<br />
Werten der KGSt für 2011 mit einem Personalaufwand je VZÄ von etwa 34.600 EUR zu<br />
rechnen. In der neuen Entgeltgruppe 1, die auch für Reinigungskräfte geschaffen wurde,<br />
betragen die Personalaufwendungen je VZÄ bei durchschnittlicher Vergütung nach Stufe 5<br />
lediglich ca. 24.000 EUR.<br />
Drittens ist laut Betriebshof bei den eigenen Reinigungskräften kontinuierlich ein sehr hoher<br />
Krankenstand festzustellen, der eine zusätzliche Inanspruchnahme externer Dienstleister<br />
erfordert.<br />
Nach Erfahrungen von Rödl & Partner aus größeren Kommunen können Kommunen bei der<br />
Eigenreinigung mit Vergütung der Reinigungskräfte nach EG 1 TVöD und einer<br />
professionellen Steuerung der Eigenreinigung wirtschaftliche Ergebnisse erzielen, die um 5-<br />
10 % teurer sind als der Bezug von Reinigungsleistungen. Allerdings ist aus Sicht von Rödl &<br />
Partner der Umfang der Gebäudereinigung der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> zu gering, um eine<br />
angemessene Wirtschaftlichkeit in der Eigenreinigung zu erreichen. Rödl & Partner empfiehlt<br />
daher, die Gebäudereinigung der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> und ihrer Beteiligungen und Stiftungen<br />
perspektivisch auf Fremdreinigung umzustellen und in Vorbereitung der Vergabe die<br />
Reinigungsflächen und erforderlichen Reinigungsstandards umfassend zu erheben.<br />
Da Reinigungsflächen bisher nicht vorliegen, kann das Potenzial der Maßnahme nicht exakt<br />
berechnet werden. Allein mit der Umstellung der Vergütung auf EG 1 wäre ein Potenzial in<br />
Seite 91 von 95
<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />
Höhe von rund 128 TEUR verbunden. Bei einer langfristig anzustrebenden vollständigen<br />
Vergabe der Reinigungsleistungen und einer im Zuge dessen möglichen Optimierung der<br />
Gebäudereinigung, z.B. durch Veränderung von Reinigungsstandards in Richtung einer<br />
differenzierten bedarfsorientierten Reinigung einzelner Flächen ist ein höheres Potenzial zu<br />
erwarten. Nach Berechnungen von Rödl & Partner kann die Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> durch die<br />
Optimierung der Gebäudereinigung ein Konsolidierungspotenzial von mindestens 155 TEUR<br />
realisieren. Dabei stehen der Einsparung von Personalaufwendungen in Höhe von 263,3<br />
TEUR höhere Aufwendungen für bezogene Leistungen in Höhe von 108,5 TEUR gegen.<br />
Der Umsetzungszeitraum der Maßnahme hängt von der Fluktuation der eigenen<br />
Reinigungskräfte des Baubetriebshofes ab. Nach Angaben des Betriebshofs werden bis 2020<br />
Mitarbeiter im Umfang von 2,9 VZÄ in den Ruhestand gehen. Die letzten Mitarbeiter werden<br />
erst nach 2040 das Ruhestandsalter erreichen. Daher ist zu empfehlen, über Abfindungs- und<br />
Überleitungsregelungen eine frühere Umsetzung der Maßnahmen anzustreben. Die<br />
Aufwendungen für derartige Regelungen amortisieren sich nach Erfahrungen aus anderen<br />
Kommunen innerhalb weniger Jahre.<br />
Wesentliche Auswirkungen:<br />
- Erbringung von Reinigungsleistungen durch externe Dienstleister<br />
Beschluss zur Maßnahme:<br />
- Der Magistrat wird beauftragt, einen Vorschlag zur Optimierung der Reinigungsarbeiten bis<br />
31.05.<strong>2012</strong> im Einvernehmen mit dem Personalrat zu unterbreiten (siehe Pkt. 4.3.6 des Konsolidierungskonzeptes)<br />
Haushaltsposition: diverse<br />
Strukturelle Haushaltsentlastung:<br />
Erhöhung der Erträge<br />
in EUR<br />
Reduzierung Personalaufwendungen<br />
in EUR<br />
Reduzierung sonstiger<br />
Aufwendungen in EUR<br />
<strong>2012</strong> <strong>2013</strong> 2014 2015 2016 ff.<br />
Seite 92 von 95<br />
263.300<br />
-108.500<br />
Summe in EUR 154.800<br />
Stellenreduzierung: 5,62
<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />
Beschreibung der Maßnahme:<br />
Die Gebäude der Stadt und ihrer Beteiligungen werden derzeit dezentral verwaltet. Die<br />
Zuständigkeiten sind auf verschiedene juristische Personen und innerhalb der Institutionen auf<br />
verschiedene Mitarbeiter verteilt. Gebäude werden insbesondere von der Stadt verwaltet, von<br />
der <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> Kur GmbH, der Kleinkinderbewahranstalt-Stiftung <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> und der König<br />
Ludwig I. Stiftung <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong>. Für die Gebäude der Stadt ohne Kureinrichtungen sind 8<br />
verschiedene Mitarbeiter bzw. Institutionen zuständig.<br />
Bezüglich der Gebäude der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> ist festzustellen, dass etliche Daten, die für eine<br />
professionelle Gebäudebewirtschaftung erforderlich sind, nicht in Gänze vorliegen, z.B.<br />
verschiedene Gebäudeflächen, der Personaleinsatz für einzelne Gebäude,<br />
Gebäudeaufwendungen etc.<br />
Produktkritik zur Haushaltskonsolidierung<br />
in der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />
übergreifend übergreifend<br />
Produkt:<br />
übergreifend<br />
Die Erfahrungen vieler Kommunen zeigen, dass durch eine Zentralisierung und eine damit<br />
einhergehende Professionalisierung der Bewirtschaftung kommunaler Gebäude signifikante<br />
Effizienzgewinne zu erzielen sind. Aus diesem Grund empfehlen auch sämtliche<br />
Fachverbände für kleine und mittlere Kommunen die Bildung einer zentralen<br />
Organisationseinheit Gebäudewirtschaft. Je nach Ausgangslage und Situation der<br />
Gebäudebewirtschaftung einer Kommune wird üblicherweise ein Einsparvolumen in der<br />
Größenordnung von 10-15 % der Gesamtaufwendungen angesetzt.<br />
Rödl & Partner empfiehlt, die Gebäudewirtschaft der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> so weit wie möglich zu<br />
bündeln und an geeigneter Stelle anzusiedeln. Dabei bietet sich gegebenenfalls der<br />
Eigenbetrieb Baubetriebshof für die Bündelung der Bewirtschaftung sämtlicher kommunaler<br />
Gebäude in <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> an, da er bereits derzeit operativ den größten Teil der<br />
gebäudewirtschaftlichen Aufgaben wahrnimmt.<br />
Bezeichnung des Produkts:<br />
übergreifend<br />
Kategorie der Maßnahme: Effizienzsteigerung<br />
Bezeichnung der Maßnahme:<br />
Zentralisierung der Gebäudewirtschaft der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />
Die Gebäudeaufwendungen für sämtliche Gebäude der Stadt und ihrer Beteiligungen können<br />
nicht vollständig ermittelt werden. Insbesondere die Personalaufwendungen liegen nicht<br />
systematisch vor. Die Kostenstellenauswertung der städtischen Gebäude ergibt im Jahr 2010<br />
Seite 93 von 95<br />
Nr.: 45
<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />
Aufwendungen in Höhe von 252 TEUR, worin Personalaufwendungen allerdings nicht<br />
enthalten sind.<br />
Obwohl in der Maßnahme zur Umstellung der Gebäudereinigung von Eigen- auf<br />
Fremdreinigung bereits ein erhebliches Einsparpotenzial im Bereich der<br />
Gebäudebewirtschaftung beschrieben und ausgewiesen wurde, ist im Bereich der übrigen<br />
Gebäudeaufwendungen durch eine Zentralisierung und Professionalisierung der<br />
Gebäudebewirtschaftung mit einem zusätzlichen Einsparpotenzial zu rechnen. Dies ist<br />
aufgrund der Datenlage allerdings nicht exakt zu ermitteln. Bei einem vorsichtigen Ansatz<br />
von 5 % der Gesamtaufwendungen beträgt das Konsolidierungspotenzial mindestens 12,5<br />
TEUR.<br />
Für eine Umsetzung der Maßnahme sind sämtliche gebäudewirtschaftlichen Daten zu<br />
ermitteln und eine geeignete Organisationsform für die Gebäudewirtschaft der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />
zu entwickeln. Diese ist davon abhängig, welche Gebäude der Stadt und ihrer Beteiligungen<br />
von einer zentralen Organisationseinheit Gebäudewirtschaft betreut werden sollen. Eine<br />
weitere Möglichkeit zur Realisierung von Effizienzvorteilen durch Größenvorteile kann in der<br />
interkommunalen Zusammenarbeit bei der Gebäudebewirtschaftung liegen.<br />
Wesentliche Auswirkungen:<br />
- Höhere Professionalität in der Gebäudewirtschaft der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />
Beschluss zur Maßnahme:<br />
- Umsetzung des Vorschlages.<br />
Haushaltsposition: diverse<br />
Strukturelle Haushaltsentlastung:<br />
Erhöhung der Erträge<br />
in EUR<br />
Reduzierung Personalaufwendungen<br />
in EUR<br />
Reduzierung sonstiger<br />
Aufwendungen in EUR<br />
<strong>2012</strong> <strong>2013</strong> 2014 2015 2016 ff.<br />
Seite 94 von 95<br />
12.500 12.500 12.500<br />
Summe in EUR 12.500 12.500 12.500<br />
Stellenreduzierung:
<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />
Beschreibung der Maßnahme:<br />
An einigen Stellen der internen Abläufe in der Verwaltung sind Zuständigkeiten,<br />
Verantwortlichkeiten und Entscheidungsbedarfe nicht klar. So müssen beispielsweise bei<br />
Auftragsprozessen des Betriebshofs i.d.R. neben dem Leiter des Betriebshofs die örtliche<br />
Einrichtungsleitung, die Fachabteilung im Rathaus und die Bürgermeisterin informiert<br />
werden. Solche Informationswege können in Einzelfällen zweckmäßig sein, können aber auch<br />
zu Verzögerungen führen und Entscheidungen hemmen, weil nicht abschließend klar ist, wer<br />
diese treffen darf - und muss.<br />
Die Informations- und Entscheidungswege sollten daher vereinfacht werden. Unmittelbare<br />
Einsparungen sind damit nicht verbunden, weil die beteiligten Mitarbeiter weiterhin in vollem<br />
Umfang beschäftigt sein werden. Gleichwohl sind Vereinfachungen und optimierte<br />
Entscheidungen zu erwarten.<br />
Produktkritik zur Haushaltskonsolidierung<br />
in der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />
übergreifend übergreifend<br />
Produkt:<br />
übergreifend<br />
Bezeichnung des Produkts:<br />
übergreifend<br />
Kategorie der Maßnahme: Effizienzsteigerung<br />
Bezeichnung der Maßnahme:<br />
Optimierung interne Abläufe<br />
Wesentliche Auswirkungen:<br />
- Klarheit und Eindeutigkeit von Entscheidungswegen<br />
Seite 95 von 95<br />
Nr.: 46<br />
- ggf. werden nicht mehr alle relevanten Personen gleichzeitig informiert, hierzu kann ggf. eine<br />
nachträgliche kurze schriftliche Information beitragen<br />
Beschluss zur Maßnahme:<br />
- Umsetzung des Vorschlages.