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03 - Haushaltssicherungskonzept 2012_2013 - GRÜN - Bad Orb

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<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />

<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> zum Haushaltsplan <strong>2012</strong>/<strong>2013</strong><br />

1. Rechtsgrundlagen<br />

1.1 Hessische Gemeindeordnung (HGO)<br />

Der Landesgesetzgeber schreibt seit April 2005 verbindlich vor, dass Gemeinden mit defizitä-<br />

ren Haushalten ein <strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> zu erstellen haben. Die Hessische Gemeinde-<br />

ordnung (HGO) sieht dazu vor:<br />

§ 92 (4) HGO<br />

„Der Haushalt soll in jedem Haushaltsjahr ausgeglichen sein. Ist der Haushaltsaus-<br />

gleich nicht möglich, ist ein <strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> aufzustellen. Es ist von der<br />

Gemeindevertretung zu beschließen und der Aufsichtsbehörde mit der Haushaltssatzung<br />

vorzulegen.“<br />

1.2 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO-Doppik)<br />

Auch in der Neufassung der Gemeindehaushaltsverordnung vom April 2006 hat der Gesetz-<br />

geber das <strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> als Pflichtbestandteil aufgenommen. Die Gemeinde-<br />

haushaltsverordnung (GemHVO-Doppik) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. April<br />

2006 sieht vor:<br />

§ 24 (4) GemHVO-Doppik<br />

„Ist ein Ausgleich des Ergebnishaushalts nach Abs. 2 nicht möglich, ist ein Haushalts-<br />

sicherungskonzept aufzustellen (§ 92 Abs. 4 der Hessischen Gemeindeordnung). Im<br />

<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> sind die Ursachen für den nicht ausgeglichenen Ergebnis-<br />

haushalt zu beschreiben. Es muss verbindliche Festlegungen enthalten über das Konso-<br />

lidierungsziel, die dafür notwendigen Maßnahmen und den angestrebten Zeitraum, in<br />

dem der Ausgleich des Ergebnishaushalts erreicht werden soll.“<br />

1.3 Leitlinie zur Konsolidierung der kommunalen Haushalte und Handhabung der<br />

kommunalen Finanzaufsicht über Landkreise, kreisfreie Städte und kreisangehö-<br />

rige Städte und Gemeinden (vom 06.05.2010)<br />

„1. Konsolidierungsmaßnahmen<br />

In dem gemäß § 92 Abs. 4 HGO verbindlich vorgeschriebenen <strong>Haushaltssicherungskonzept</strong><br />

sind die von der Vertretungskörperschaft beschlossenen Maßnahmen anzugeben,<br />

mit denen der Haushaltsausgleich und der Ausgleich der Fehlbeträge aus Vorjahren<br />

eine Reduzierung des Defizits erreicht werden sollen. Dabei ist eine detaillierte<br />

Beschreibung der vorgesehenen Konsolidierungsmaßnahmen unverzichtbar (§ 24 Abs.<br />

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<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />

4 GemHVO-Doppik).Die Aufsichtsbehörden können haushaltswirtschaftliche Genehmigungen<br />

nur erteilen, wenn das von der Vertretungskörperschaft beschlossene <strong>Haushaltssicherungskonzept</strong><br />

zeitgleich mit der Haushaltssatzung vorgelegt worden ist und<br />

inhaltlich dieser Leitlinie entspricht. Die Auswirkungen der einzelnen Maßnahmen sind<br />

für den gesamten Finanzplanungszeitraum konkret in Bezug auf die Positionen im<br />

Haushaltsplan darzustellen. Einsparmaßnahmen können auch im Rahmen von verbindlichen<br />

Budgetvereinbarungen dargestellt werden. Bei der Bewertung der Konsolidierungsbeschlüsse<br />

sind Feststellungen der örtlichen und überörtlichen Rechnungsprüfung<br />

zu berücksichtigen. Die Kommune hat gegenüber der Aufsichtsbehörde darzulegen, in<br />

welcher Weise und mit welchem Ergebnis sie sich mit den Prüfungsfeststellungen auseinander<br />

gesetzt hat. Soweit sie Empfehlungen nicht umsetzt, hat die Kommune ihre<br />

Entscheidung eingehend zu begründen. Kommunen mit anhaltend und stark defizitärer<br />

Haushaltswirtschaft müssen auch dann in spürbarer Weise weiter konsolidieren, wenn<br />

die überörtliche Rechnungsprüfung bei Anlegung der üblichen Maßstäbe nur noch ein<br />

geringes Konsolidierungspotenzial festgestellt hat. Mit der Umstellung des Rechnungswesens<br />

auf die Doppik haben die Kommunen zusätzliche Aufwendungen wie Abschreibungen<br />

und Rückstellungen im Haushalt zu veranschlagen und mit entsprechend hohen<br />

Erträgen auszugleichen, wenn dies durch die Reduzierung von anderen Aufwendungen<br />

nicht möglich ist. Die Aufsichtsbehörden werden den Kommunen für den Haushaltsausgleich<br />

unter Einbeziehung dieser Faktoren einen angemessenen Zeitraum einräumen.<br />

2. Begrenzung des Wachstums bei den Aufwendungen<br />

Zur nachhaltigen Konsolidierung der kommunalen Haushalte besteht auf mittlere Sicht<br />

keine Alternative. Die stetige Erfüllung der Aufgaben ist auf Dauer nur möglich, wenn<br />

die Haushaltswirtschaft ausgeglichen ist. Wegen der Vorgaben des Europäischen Stabilitäts-und<br />

Wachstumspaktes ist der finanzpolitische Kurs strikter Haushaltskonsolidierung<br />

auf der Aufwand-wie auf der Ertragseite auch bei den Kommunen verstärkt fortzusetzen.<br />

Ein nachhaltiger Haushaltsausgleich kann sonst nicht erreicht werden. Ein<br />

Wachstum bei den Aufwendungen darf deshalb grundsätzlich nicht zugelassen werden.<br />

Ein unabweisbarer Mehrbedarf im Einzelfall ist an anderer Stelle auszugleichen. Die<br />

entsprechenden Vorgaben in den jährlichen Finanzplanungserlassen sind zu beachten.<br />

Bei den gesetzlichen Pflichtaufgaben ist darauf zu achten, dass sie mit einem dem Defizit<br />

angemessenen Aufwand erfüllt werden. Die Übernahme von neuen Aufgaben, für<br />

die keine rechtlichen Verpflichtungen bestehen, darf nur erfolgen, wenn die Finanzierung<br />

durch damit verbundene Erträge gesichert ist.<br />

3. Personalkosten<br />

Die Personalkosten sind ein wesentlicher Faktor und müssen auf das unabweisbare Maß<br />

begrenzt werden. Das kann durch eine Deckelung der Personalkosten oder durch eine<br />

Begrenzung der tatsächlich besetzten Stellen geschehen. Bei der Weiterführung von<br />

Aufgaben durch Dritte muss der nunmehr als Sachkosten zu verbuchende Aufwand bei<br />

der Deckelung berücksichtigt werden. Wenn in einzelnen Bereichen zusätzlicher Personal<br />

bedarf unabweisbar ist, muss in diesem Umfang in anderen Bereichen eingespart<br />

werden. Die nach der kommunalen Stellenobergrenzenverordnung bestehenden Möglichkeiten<br />

dürfen nur ausgeschöpft werden, wenn dies nach sachgerechter Bewertung<br />

der Funktionen im Einzelfall gerechtfertigt ist. Dabei ist ein strenger Maßstab anzulegen.<br />

Im Übrigen soll auch durch zusätzliche Maßnahmen, z. B. Stellenbesetzungssperren,<br />

Beförderungssperren, auf eine Kostenreduzierung hingewirkt werden. Auch die<br />

Möglichkeiten einer verstärkten interkommunalen Zusammenarbeit können zu Einsparungen<br />

führen. Die Aufsichtsbehörden werden auch Kommunen mit defizitärer Haus-<br />

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<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />

haltswirtschaft nicht zwingend vorgeben, den nach der Verordnung über Mindestvoraussetzungen<br />

in Tageseinrichtungen für Kinder vom 17. Dezember 2008 (GVBI. I S.<br />

1074) jeweils niedrigsten rechtlich zulässigen Personalschlüssel anzuwenden. Sie räumen<br />

den Kommunen im Einzelfall die Möglichkeit ein, die sachliche Notwendigkeit eines<br />

höheren Personalschlüssels zu begründen.<br />

4. Investitionsmaßnahmen<br />

Im Rahmen der Erfüllung von Pflichtaufgaben können im Einzelfall Investitionsmaßnahmen<br />

oder Investitionsförderungsmaßnahmen notwendig werden, obwohl die Haushaltswirtschaft<br />

der Kommune defizitär ist In solchen Ausnahmefällen ist vorher mit besonderer<br />

Sorgfalt aus allen in Betracht kommenden Möglichkeiten durch den Vergleich<br />

der Anschaffungsoder Herstellungskosten sowie der Folgekosten die für die Kommune<br />

wirtschaftlichste Lösung zu ermitteln. Bei nachweislich unabweisbaren Investitionen im<br />

Bereich der kommunalen Pflichtaufgaben müssen Investitionen im Bereich der freiwilligen<br />

Aufgaben zurück gestellt werden. Die Aufsichtsbehörden werden dies bei der Prüfung,<br />

ob die vorgesehenen Kreditaufnahmen der Höhe nach genehmigungsfähig sind,<br />

berücksichtigen. Bei unabweisbaren Investitionen kann auch die Gewinnung privaten<br />

Kapitals im Rahmen von "Public-Private-Partnership"-Modellen in Betracht kommen.<br />

PPP-Projekte können wegen des häufig sehr großen Finanzierungsvolumens ein hohes<br />

Risiko für die dauernde Leistungsfähigkeit der Kommunalhaushalte darstellen. Daher<br />

wird empfohlen, auch solche Investitionen -wie bei einer konventionellen Finanzierung<br />

mit Kommunalkrediten -durch Setzung von Prioritäten zu kürzen oder zeitlich angemessen<br />

zu staffeln. Im Hinblick auf mögliche Haftungsrisiken der Aufsichtsbehörden ist<br />

bei der Vorlage von PPP-Projekten an die Aufsichtsbehörde ein verlässliches neutrales<br />

Gutachten auf Kosten der Kommune beizufügen. Hieraus muss für die Aufsichtsbehörde<br />

klar erkennbar sein, dass die PPP-Finanzierung nicht unwirtschaftlicher ist als eine<br />

konventionelle Finanzierung mit Kommunalkrediten. Auf die grundsätzlichen Ausführungen<br />

in dem Erlass über Leasing-Finanzierungen im kommunalen Bereich vom 7. Juli<br />

1997 (StAnz. S. 2174) wird hingewiesen.<br />

5. Nettoneuverschuldung<br />

Bei Kommunen mit anhaltend defizitärer Haushaltswirtschaft ist eine Nettoneuverschuldung<br />

grundsätzlich nicht genehmigungsfähig. Ausnahmen kommen nur in besonders<br />

gelagerten Einzelfällen in Betracht, z.B. bei der Komplementärfinanzierung bei<br />

Förderprogrammen von EU, Bund oder Land, soweit die Notwendigkeit der Investition<br />

von der Kommune schlüssig dargestellt wird, oder bei Sanierungsmaßnahmen und Investitionen,<br />

die für die weitere Entwicklung der Kommune erforderlich sind. Um auch<br />

außerhalb von Haushaltsgenehmigungsverfahren verstärkt Einfluss auf die Haushaltswirtschaft<br />

der Kommunen nehmen zu können, soll bei Kommunen mit defizitärer<br />

Haushaltswirtschaft grundsätzlich der Vorbehalt der Einzelkreditgenehmigung eingesetzt<br />

werden. Dem Antrag auf Einzelgenehmigung ist eine Beschreibung der aktuellen<br />

Haushaltssituation beizufügen.<br />

6. Freiwillige Leistungen<br />

Die Kommunen mit defizitärer Haushaltswirtschaft haben die freiwilligen Aufwendungen<br />

auf einen Umfang zu begrenzen, der mit Blick auf das Defizit vertretbar erscheint.<br />

Dabei sind die Sinnhaftigkeit und die Wirkungen vorhandener Strukturen ehrenamtlichen<br />

Engagements in der örtlichen Gemeinschaft in einen nachvollziehbaren Abwägungsprozess<br />

einzubringen. Folgendes Prüfraster soll von allen defizitären Kommunen<br />

mit dem Ziel einer strikten Wirkungskontrolle angewendet werden:<br />

- Besteht ein zwingendes öffentliches Bedürfnis für die Wahrnehmung der Aufgabe?<br />

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<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />

- Ist die Zuschusshöhe dem angestrebten Zweck angemessen?<br />

- Wie ist die eigene Leistungsfähigkeit der letztlichen Nutzer zu bewerten?<br />

- Stellen die Verfahren der Zuschussvergabe und der Verwendungskontrolle die Erfüllung<br />

des zwingenden öffentlichen Bedürfnisses sicher?<br />

Bei der Beurteilung der Frage nach der Angemessenheit der Gesamtaufwendungen für<br />

die Vereinsförderung und für andere freiwilligen Leistungen können auch Vergleiche<br />

mit anderen Kommunen hilfreich sein. Im Hinblick auf die überragende Bedeutung des<br />

Sportes für das Gemeinwesen soll unter Berücksichtigung von Art. 62 a Hess.Verf. sowie<br />

§ 19 Abs. 1 HGO der Verzicht auf die Erhebung von Gebühren für Sportvereine bei<br />

der Nutzung kommunaler Sportstätten nicht als "freiwillige Leistung" nachteilig angerechnet<br />

werden. Mit der Vorlage ihrer Haushaltssatzung haben Kommunen mit defizitärer<br />

Haushaltswirtschaft der Aufsichtsbehörde eine gesonderte Aufstellung aller freiwilligen<br />

Leistungen einschließlich gewährter geldwerter Vorteile unter Angabe der Haushaltspositionen<br />

vorzulegen.<br />

7. Gebühren und Beiträge<br />

Bei defizitärer Haushaltswirtschaft dürfen in den klassischen Gebührenhaushalten<br />

(Wasser, Abwasser, Abfall, Straßenreinigung, Bestattungswesen) grundsätzlich keine<br />

Unterdeckungen entstehen. In erster Linie soll der Ausgleich des Gebührenhaushalts<br />

durch Kostenreduzierung sichergestellt werden. Soweit das nicht ausreicht, sind die<br />

Leistungsentgelte anzuheben. Die Grundsätze der Einnahmenbeschaffung (§ 93 HGO)<br />

sind strikt einzuhalten. Deshalb sind rechtlich mögliche Beiträge zu erheben, soweit das<br />

wirtschaftlich sinnvoll ist. Wenn Kommunen mit defizitärer Haushaltswirtschaft auf die<br />

Erhebung von Beiträgen verzichten wollen, ist die Finanzierung von beitragsfähigen<br />

Maßnahmen mit Krediten grundsätzlich ausgeschlossen. In diesen Fällen haben die<br />

Aufsichtsbehörden nachdrücklich darauf hinzuwirken, dass Beitragssatzungen erlassen<br />

und vollzogen werden. Ausnahmen sind nur zulässig, wenn die Folgekosten einschließlich<br />

des Schuldendienstes vollständig durch Benutzungsgebühren gedeckt werden.<br />

8. Elternentgelte in Kinderbetreuungseinrichtungen<br />

Die Landesregierung hat ein großes Interesse an der angemessenen Betreuung von Kindern.<br />

Die Kommunen entscheiden dabei grundsätzlich selbst, in welcher Höhe sie EIternentgelte<br />

erheben. Werden aus sozialen Gründen Elternentgelte gestaffelt, soll der<br />

diesbezügliche Verzicht auf Erträge der Kommune bei den sog. "freiwilligen Leistungen"<br />

nicht nachteilig angerechnet werden. Im Hinblick auf die Bedeutung der Kinderbetreuung<br />

für das Gemeinwesen soll dies auch gelten, wenn eine Kommune die Eltern<br />

teilweise oder völlig von Entgelten für Kinderbetreuungseinrichtungen freistellt. In diesen<br />

Fällen hat die Kommune einen nachhaltigen und nachvollziehbaren Kompensationsplan<br />

zur anderweitigen Finanzierung zu beschließen und der Aufsichtsbehörde vorzulegen.<br />

Dieser Kompensationsplan muss auch einen Regelungsvorschlag zur Entgeltgestaltung<br />

der in der Kommune betriebenen Kinderbetreuungseinrichtungen freier Träger<br />

enthalten.<br />

9. Sondervermögen/kommunale Gesellschaften<br />

Im Interesse der Konsolidierung ihrer Haushaltswirtschaft haben die Kommunen bei ihren<br />

Sondervermögen (§ 115 HGO), ausgenommen die Stiftungen, und Gesellschaften<br />

des Privatrechts in geeigneter Weise darauf hinzuwirken, dass durch höhere Abführungen<br />

an den Kommunalhaushalt oder geringere Leistungen zum Verlustausgleich ein<br />

Beitrag zur Konsolidierung des kommunalen Haushalts ermöglicht wird.<br />

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<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />

10. Steuerhebesätze<br />

Bei Kommunen mit anhaltend defizitärer Haushaltswirtschaft müssen die Steuerhebesätze,<br />

insbesondere für die Grundsteuer B, deutlich über dem Landesdurchschnitt in der<br />

jeweiligen Gemeindegrößenklasse liegen. Auf die entsprechenden Veröffentlichungen<br />

des Statistischen Bundesamtes wird hingewiesen.<br />

11. Bürgschaften<br />

Die Übernahme von Bürgschaften bedarf der Einzelgenehmigung. Die Kommune hat<br />

ihr besonderes Interesse gegenüber der Aufsichtsbehörde nachzuweisen.<br />

12. Organisationsstrukturen<br />

Kommunen mit defizitärer Haushaltswirtschaft haben ihre Organisationsstrukturen mit<br />

dem Ziel der Steigerung der Effizienz bei der Aufgabenerfüllung zu überprüfen und<br />

ggfs. anzupassen.<br />

13. Interkommunale Zusammenarbeit<br />

Insbesondere Kommunen mit defizitärer Haushaltswirtschaft sollen bei der Erfüllung<br />

ihrer Aufgaben stärker als bisher zusammenarbeiten, um die Kosten insgesamt zu reduzieren.<br />

Auf die Möglichkeit der Förderung solcher Kooperationen im Rahmen der "Vereinbarung<br />

zur Förderung der Bildung von gemeinsamen kommunalen Dienstleistungszentren"<br />

wird hingewiesen. Das vorhandene Einsparpotential scheint in vielen Bereichen<br />

bei weitem noch nicht ausgeschöpft zu sein. Auch die Möglichkeiten der Zusammenarbeit<br />

zwischen kreisangehörigen Gemeinden und Landkreisen sind -soweit rechtlich<br />

zulässig – intensiver als bisher zu prüfen und ggfs. zu realisieren.<br />

14. Kreisumlage/Schulumlage<br />

Bei der Festsetzung der Hebesätze für die Kreisumlage und die Schulumlage ist auf die<br />

wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der kreisangehörigen Gemeinden Rücksicht zu nehmen.<br />

Bei einem Gesamthebesatz von 58 v.H. wird deshalb die absolute Obergrenze gesehen.<br />

Bis zu dieser Grenze muss die Aufsichtsbehörde den Landkreis zur Festsetzung<br />

eines Gesamthebesatzes, der dem Ausmaß des Defizits entspricht, nachdrücklich anhalten<br />

und dabei ggfs. die zur Verfügung stehenden Aufsichtsmittel einsetzen. Wenn der<br />

Gesamthebesatz von 58 v.H. nicht ausreicht, um den Kreishaushalt auszugleichen, muss<br />

der Landkreis ohne Nachsicht Maßnahmen zur Konsolidierung des Haushalts beschließen<br />

und umsetzen, damit die Grenze des Hebesatzes nicht überschritten wird. Bei einer<br />

Überschreitung des Gesamthebesatzes von 58 v.H. hat die Aufsichtsbehörde in jedem<br />

Fall aufsichtsbehördliche Maßnahmen zu prüfen.<br />

15. Anhörung zum Kreishaushalt<br />

Es hat sich bewährt, bei der Aufstellung des Kreishaushalts die Oberbürgermeisterinnen/<br />

Oberbürgermeister und Bürgermeisterinnen/Bürgermeister der kreisangehörigen<br />

Gemeinden anzuhören. Mit der Anhörung soll über den vorgesehenen Kreishaushalt informiert<br />

werden und ausreichend Gelegenheit gegeben werden, zu seinen Inhalten (z.B.<br />

Kreis-und Schulumlage) Stellung zu nehmen. Bei defizitären Kreishaushalten sind die<br />

Landkreise zur Anhörung der Gemeinden verpflichtet. Vor der Beratung und Beschlussfassung<br />

des Kreishaushalts ist dem Kreistag das Ergebnis der Anhörung mitzuteilen.<br />

Über das Ergebnis der Anhörung ist der Aufsichtsbehörde mit der Vorlage der Haushaltssatzung<br />

zu berichten.<br />

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<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />

16. Berichtspflicht nach § 28 GemHVO-Doppik<br />

Die Aufsichtsbehörden haben darauf zu achten, dass die sich aus § 28 GemHVO-<br />

Doppik ergebende Berichtspflicht gegenüber der Vertretungskörperschaft zeit-und<br />

sachgerecht erfüllt wird. Sie haben sich diese Berichte vorlegen zu lassen und zu prüfen,<br />

ob danach aufsichtsbehördliche Maßnahmen erforderlich sind und diese ggfs. vorzunehmen.<br />

17. Auflagen<br />

Bei bestehendem Haushaltsdefizit haben die Aufsichtsbehörden durch angemessene<br />

Auflagen, die dem jeweiligen Einzelfall angepasst sind, auf einen Haushaltsausgleich<br />

hinzuwirken. Bei jeder folgenden Haushaltsgenehmigung ist der Vollzug der bisherigen<br />

Auflagen eingehend zu prüfen und zu bewerten. Das Ergebnis ist in der Genehmigungsverfügung<br />

darzustellen. Bei gravierenden Verstößen gegen bisherige Auflagen ist die<br />

Genehmigung des neuen Haushalts zu versagen.<br />

18. Bericht über den Vollzug<br />

Zum 1. Juli eines jeden Jahres haben die Regierungspräsidien der obersten Kommunalaufsicht<br />

einen Bericht vorzulegen, der hinsichtlich aller defizitären Kommunen ihres<br />

Bezirks den Vollzug dieser Leitlinie einzeln darstellt Die Darstellung soll sich auf<br />

knappe Ergebnisse beschränken. Vollzugsdefizite sind besonders hervor zu heben. Die<br />

Aufsichtsbehörden werden gebeten, diesen Erlass den ihrer Aufsicht unterstehenden<br />

Kommunen zur Kenntnis zu geben. Die Leitlinie zur Konsolidierung der kommunalen<br />

Haushalte und Handhabung der kommunalen Finanzaufsicht über Landkreise, kreisfreie<br />

Städte und kreisangehörige Gemeinden vom <strong>03</strong>. August 2005 (StAnz. S. 3261), i. d. F.<br />

der Änderung vom 27. September 2005 (StAnz. S.4198) wird aufgehoben.<br />

1.4 Auflagen des Hessischen Ministerium des Innern und für Sport im Rahmen der<br />

Gewährung einer Zuweisung aus dem Landesausgleichsstock zum teilweisen Aus-<br />

gleich des Rechnungsfehlbetrages 2008<br />

Der Hebesatz für die Grundsteuer B ist in einem ersten Schritt mit Wirkung vom<br />

01. Januar <strong>2012</strong> auf mindestens 400 v.H. festzusetzen. Die Umsetzung dieser Auflage ist<br />

mir durch einen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung nachzuweisen.<br />

Bei weiterer negativer Entwicklung der finanziellen Situation wird die Stadt noch deutlichere<br />

Erhöhungen der Realsteuern vorzunehmen haben.<br />

Darüber hinaus verbinde ich die Bewilligung mit folgenden Auflagen:<br />

1. In Anbetracht der abzudeckenden Fehlbeträge aus Vorjahren und der zukünftig erwarteten<br />

weiteren Fehlbeträge ist bei der Haushaltsführung noch mehr auf äußerste Wirtschaftlichkeit<br />

und Sparsamkeit Wert zu legen. Auf Aufgaben, die nicht durch Gesetz<br />

oder Vertrag zwingend vorgegeben sind, ist dabei weitestgehend zu verzichten. Dennoch<br />

beabsichtigte Verpflichtungen im Bereich der freiwilligen Leistungen sind nur unter<br />

dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs einzugehen.<br />

2. Die Reduzierung der Personalkosten ist als Konsolidierungsziel festzuschreiben. Hierzu<br />

ist die Anzahl der tatsächlich besetzten Stellen weiter zu reduzieren. Unabweisbarer<br />

Mehrbedarf in einzelnen Bereichen ist grundsätzlich durch interne Umsetzung oder<br />

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<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />

Umorganisation auszugleichen. Dennoch unvermeidbare externe Stellenbesetzungen<br />

sowie Beförderungen und Höhergruppierungen sollten nicht zum frühestmöglichen<br />

Zeitpunkt vorgenommen werden. An der bestehenden Stellenbesetzungssperre ist festzuhalten.<br />

Bei Folgeanträgen wird die Einhaltung dieser Auflagen von entscheidender<br />

Bedeutung sein.<br />

3. Bisher nicht kostendeckend zur Verfügung gestellte Leistungen für Bürger und Vereine<br />

müssen in Anbetracht der defizitären Haushaltssituation unter den Gesichtspunkten von<br />

Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gezielt dahingehend überprüft werden, ob sie zukünftig<br />

eingestellt oder in höherem Maß kostendeckend angeboten werden. Alle Möglichkeiten<br />

zu Einsparungen oder Einnahmeverbesserungen sind strikt zu verfolgen. Bei<br />

den kostenrechnenden Einrichtungen sind Unterdeckungen zu vermeiden.<br />

Im Bereich der Kurbetriebe ist der Konsolidierungskurs konsequent fortzusetzen. Die<br />

Zuschüsse sind auf das zwingend notwendige Maß zu beschränken.<br />

4. Das Haushaltskonsolidierungskonzept ist jährlich fortzuschreiben und so abzufassen,<br />

dass die im Einzelnen beabsichtigten Konsolidierungsmaßnahmen Haushaltsstellen bezogen<br />

erkennbar und an ihrem Erfolg messbar sind. In die Konsolidierungsüberlegungen<br />

ist auch die Möglichkeit der Veräußerung von Vermögenswerten der Gemeinde<br />

(z.B. das Eigentum am Gemeindewald) einzubeziehen. In das Konzept sollen nur eigene<br />

- von der Gemeinde beeinflussbare - Maßnahmen einfließen. Der weitere Abbau der<br />

freiwilligen Leistungen ist unbedingt in die Betrachtung einzubeziehen. Das Konzept<br />

soll für den Finanzplanungszeitraum aufzeigen, mit welchen Maßnahmen die Stadt den<br />

Haushaltsausgleich bzw. eine deutliche Fehlbetragsreduzierung erreichen will. Die vorgesehenen<br />

Konsolidierungsmaßnahmen sind detailliert zu beschreiben. Die Auswirkungen<br />

dieser Maßnahmen sind haushaltsstellenscharf getrennt nach einjährigen und nachhaltigen<br />

Einsparungen darzustellen. Eventuellen künftigen Anträgen bitte ich eine auf<br />

Haushaltsstellen bezogene Zusammenstellung beizufügen, aus der ersichtlich ist, welche<br />

Einsparungen durch die Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen tatsächlich erzielt worden<br />

sind. Soweit die Zielsetzungen nicht erreicht worden sind, ist diese ausführlich zu<br />

begründen. Sofern beschlossene Konsolidierungsmaßnahmen nicht mehr weiter verfolgt<br />

werden, sind die Gründe hierfür darzulegen. Die Festsetzungen der überörtlichen Rechnungsprüfung<br />

sind zu berücksichtigen.<br />

5. Auf neue Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, die erhebliche Folgekosten<br />

verursachen, ist zu verzichten. Ausnahmen bedürfen der Genehmigung durch das<br />

Regierungspräsidium Darmstadt. Eine Nettoneuverschuldung ist in Anbetracht des hohen<br />

Anteils des belastenden Schuldendienstes von 19,3 % an den allgemeinen Deckungsmitteln<br />

für das Haushaltsjahr 2008 nur in begründeten Ausnahmefällen vertretbar.<br />

Neue Kredite sind ausschließlich zur Finanzierung unabweisbarer Maßnahmen zulässig<br />

und dürfen erst aufgenommen werden, wenn bei Durchführung von Investitionsmaßnahmen<br />

Zahlungen zu leisten sind. Die Aufsichtsbehörde ist aufgefordert, die Einhaltung<br />

dieser Auflage strikt zu überwachen. Die Kreditlaufzeiten müssen der voraussichtlichen<br />

Nutzungsdauer des Investitionsgegenstandes entsprechen.<br />

6. Kommunale Kooperationen sind verstärkt zu nutzen. Auf die Fördermöglichkeit nach<br />

der „Rahmenvereinbarung zur Interkommunalen Zusammenarbeit“ vom 1. August 2011<br />

weise ich in diesem Zusammenhang hin.<br />

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<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />

7. Wegen der anhaltend defizitären Entwicklung ist von der Möglichkeit haushaltswirtschaftlicher<br />

Sperren gemäß § 114n HGO Gebrauch zu machen.<br />

Ihre Konsolidierungsbemühungen sind darauf auszurichten, dass die Haushaltswirtschaft der<br />

Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> mittelfristig wieder ausgeglichen gestaltet werden kann. Die Hinweise und<br />

Auflagen des Landrates des Main-Kinzig-Kreises zur Haushaltswirtschaft der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />

sind strikt einzuhalten.<br />

1.5 Auflagen der Aufsichtsbehörde des Main-Kinzig-Kreises in Rahmen der Geneh-<br />

migung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011<br />

1. Die Genehmigung für die in § 2 der Haushaltssatzung 2011 vorgesehenen Kredite in Höhe<br />

von 976.860 € wird gemäß § 114 j (2) HGO erteilt.<br />

Die Genehmigung ergeht jedoch gemäß § 114 j (4) Ziff. 2 HGO unter dem Vorbehalt der<br />

Einzelgenehmigung.<br />

Mit dem Antrag auf Einzelgenehmigung sind mir vorzulegen:<br />

a. Detaillierte Aufstellung über die Art und Höhe der Investitionen und Ihre Finanzierung<br />

im Einzelfall einschließlich der entstehenden Folgekosten und ggf. gewährten<br />

Zuweisungen und Zuschüssen (Komplementärfinanzierung).<br />

b. Begründung der sachlichen und zeitlichen Wichtigkeit und Erforderlichkeit der Investitionsmaßnahmen<br />

für die Entwicklung der Kommune.<br />

c. Kredite sind nachrangige Deckungsmittel. Die Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> muss darlegen, warum<br />

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit nicht für die Finanzierung der für die Entwicklung<br />

der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> wichtigen Maßnahmen ausreichen bzw. eingesetzt werden<br />

können.<br />

Dem Antrag auf Einzelgenehmigung ist eine Beschreibung der aktuellen Haushaltssituation<br />

beizufügen.<br />

2. Das vorgelegte <strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> ist fortzuschreiben, die Konsolidierungsbemühungen<br />

sind weiter zu intensivieren, um das geplante Ziel Haushaltsausgleich zu erreichen<br />

bzw. diesem Ziel zumindest näher zu kommen.<br />

3. Aufwendungen und Auszahlungen, die nicht auf Gesetz oder Vertrag beruhen, sind auf<br />

ihre Notwendigkeit hin zu überprüfen. Neue Auszahlungen, Aufwendungen und Aufgaben<br />

können nur dann übernommen werden, wenn sich eine konkrete Verpflichtung aus<br />

Rechtsvorschriften ergibt. Ausnahmen von diesen Grundsätzen bedürfen meiner vorherigen<br />

Zustimmung.<br />

4. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, die nach Umfang und<br />

Bedeutung erheblich sind, bedürfen meiner vorherigen Zustimmung. Ausgenommen sind<br />

Aufwendungen und Auszahlungen, die durch spezielle Deckungsmittel (Zuweisungen,<br />

Zuschüsse, Gebühren, Beiträge, Erstattungen, Verrechnungen etc.) gedeckt sind und keine<br />

oder nur unbedeutende Folgekosten verursachen. Es ist nachzuweisen, dass die Vorschrif-<br />

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<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />

ten des § 114 g HGO eingehalten sind.<br />

5. Auf neue Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen, die mit erheblichen Folgekosten<br />

verbunden sind, ist grundsätzlich zu verzichten. Sollten dennoch derartige Maßnahmen<br />

außerhalb der klassischen kostendeckenden Bereiche dringend notwendig werden, ist<br />

vor Inanspruchnahme von Bundes- oder Landesmittel meine Zustimmung einzuholen.<br />

Dabei ist von Ihnen nachzuweisen, dass die erforderlichen Eigenmittel sowie Folgekosten<br />

von der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> aufgebracht werden können. (93 Abs. 3 und 2 HGO). Die nach §<br />

12 Abs. 2 GemHVO-Doppik zu erstellenden Unterlagen sind dem Bericht beizufügen.<br />

6. Die Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> ist verpflichtet über Ihre Vertreter in den Organen der Kurgesellschaften<br />

und der städtischen Betriebe konsequent auf die Wirtschaftsführung der städtischen<br />

Gesellschaften und Betriebe einzuwirken, um durch sparsamere Wirtschaftsführung und<br />

höhere Kostendeckung den Zuschussbedarf zu senken.<br />

Auch im Bereich der städtischen Gesellschaften ist das Leistungsangebot ständig kritisch<br />

zu überprüfen. Hierzu ist die Vorlage entsprechender Quartalsberichte durch die Geschäftsführung<br />

der Gesellschaften unerlässlich.<br />

Die städtischen Vertreter in der Gesellschaftsversammlung sind vom Magistrat anzuweisen,<br />

diese Berichte bei den Gesellschaften anzufordern und im Magistrat vorzulegen. Kopien<br />

sind mir dann unaufgefordert vorzulegen.<br />

7. Die Auflagen der Erlasse des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport vom<br />

31.07.2009 und 11.<strong>03</strong>.2010 (Zuweisung aus dem Landesausgleichsstock) sind einzuhalten.<br />

8. Die Vorgaben der Konsolidierungsleitlinien des Hessischen Ministeriums des Innern<br />

und für Sport vom 06.05.2010 sind einzuhalten.<br />

2. Ausgangslage<br />

2.1 Allgemeines<br />

Die Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> befindet sich bereits seit 2002 mit der Aufstellung von konkreten Konsoli-<br />

dierungsprogrammen aktiv in der Bekämpfung gegen die anhaltende schwierige kommunale<br />

Finanzsituation. Bereits in 2006 wurde ein weitergehendes <strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> von<br />

den städtischen Gremien beschlossen. Mit dem Beschluss zur Haushaltssatzung des Jahres<br />

2010 wurde das <strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> mit insgesamt 32 Einzelmaßnahmen konkreti-<br />

siert. In 2011 erfolgte die grundsätzliche Überarbeitung des <strong>Haushaltssicherungskonzept</strong>es.<br />

Neben einer Fortschreibung der bisherigen Haushaltssicherungsbemühungen sind jedoch noch<br />

konsequentere Maßnahmen erforderlich, um eine deutliche Trendwende aus der derzeitigen<br />

Schuldenspirale zu erreichen. Die negativen Jahresergebnisse der letzten Jahre, haben zu einer<br />

weiteren Verschlechterung der Liquiditätslage geführt. Dies zeigt sich an den ansteigenden<br />

Kassenkrediten.<br />

Neben diesen eigenverantwortlichen Maßnahmen, wurden der Stadt durch die zuständige<br />

Aufsichtsbehörde des Main-Kinzig-Kreises sowie aufgrund der Zuwendung aus dem Landes-<br />

Seite 9 von 95


<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />

ausgleichsstock zusätzliche Auflagen zur kommunalen Haushaltswirtschaft aufgegeben. Die<br />

hieraus erfolgten Einschränkungen für die Bürgerinnen und Bürger von <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> waren be-<br />

reits erheblich.<br />

2.2 Allgemeine Finanzentwicklung<br />

Die größten Produktergebnisse (+/- 100.000,-- EUR; Haushaltsansatz) im Ergebnishaus-<br />

halt <strong>2012</strong>:<br />

Produkt Bezeichnung Erträge Aufwendungen Saldo<br />

07.418.10 Bereitstellung und Betrieb von Kureinrichtungen<br />

913.000,00 3.040.058,00 -2.127.058,00<br />

12.541.10 Planung, Bau und Betrieb von Straßen,<br />

Wegen, Plätzen und sonstigen<br />

Anlagen<br />

06.361.10 Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen,<br />

Finanzierung freier Träger<br />

Seite 10 von 95<br />

153.418,00 1.459.793,00 -1.306.375,00<br />

170.700,00 1.327.192,00 -1.156.492,00<br />

01.111.20 Personalplanung und -betreuung 0 442.988,00 -442.988,00<br />

16.612.10 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft<br />

2.015,00 310.000,00 -307.985,00<br />

01.111.41 Haushaltsrechnung und -vollzug,<br />

Zahlungsabwicklung Kernhaushalt,<br />

Buchhaltung<br />

10.000,00 338.991,00 -328.991,00<br />

13.551.10 Planung, Bereitstellung und Unterhaltung<br />

von Grün- und Parkanlagen<br />

0 293.197,00 -293.197,00<br />

01.111.12 Sonstige zentrale Dienstleistungen 395.200,00 659.405,00 -264.205,00<br />

08.424.10 Bereitstellung/Betrieb von Freibädern<br />

109.281,00 357.211,00 -247.930,00<br />

12.545.20 Winterdienst auf Fahrbahnen, Radwegen,<br />

Gehwegen, öffentlichen<br />

Plätzen usw.<br />

0 198.878,00 -198.878,00<br />

02.126.20 Technische Hilfeleistung 46.741,00 216.<strong>03</strong>8,00 -169.297,00<br />

02.126.10 Brandschutz 46.741,00 215.088,00 -168.347,00<br />

01.100.20 Unterstützung und Betreuung der<br />

Arbeit des Magistrats<br />

0 158.856,00 -158.856,00<br />

12.545.30 Bereitstellung und Betrieb öffentlicher<br />

Toilettenanlagen<br />

12.545.10 Reinigung von Fahrbahnen, Radwegen,<br />

Gehwegen, öffentlichen Plät-<br />

zen usw.<br />

09.511.10 Stadtentwicklung und städtebauliche<br />

Planung<br />

02.122.90 Überwachung des ruhenden und<br />

fließenden Verkehrs<br />

0 128.686,00 -128.686,00<br />

0 120.699,00 -120.699,00<br />

0 116.477,00 -116.477,00<br />

456.000,00 226.529,00 229.471,00


<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />

01.111.70 Abwicklung von Grundstücksgeschäften,<br />

Verw.- und Bewirtschaftung<br />

der Grundstücke<br />

13.555.10 Pflege und Bewirtschaftung des<br />

Gemeindewaldes<br />

16.611.10 Steuern, allgemeine Zuweisungen,<br />

allgemeine Umlagen<br />

Seite 11 von 95<br />

399.514,00 155.717,00 243.797,00<br />

847.000,00 495.622,00 351.378,00<br />

9.986.755,00 5.283.267,00 4.7<strong>03</strong>.488,00<br />

Die größten Produktergebnisse (+/- 100.000,-- EUR; Haushaltsansatz) im Ergebnishaus-<br />

halt <strong>2013</strong>:<br />

Produkt Bezeichnung Erträge Aufwendungen Saldo<br />

07.418.10 Bereitstellung und Betrieb von Kureinrichtungen<br />

913.000,00 3.090.058,00 -2.177.058,00<br />

12.541.10 Planung, Bau und Betrieb von Straßen,<br />

Wegen, Plätzen und sonstigen<br />

Anlagen<br />

06.361.10 Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen,<br />

Finanzierung freier Träger<br />

153.418,00 1.378.793,00 -1.225.375,00<br />

170.700,00 1.260.222,00 -1.089.522,00<br />

01.111.20 Personalplanung und -betreuung 0 442.988,00 -442.988,00<br />

16.612.10 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft<br />

2.015,00 335.000,00 -332.985,00<br />

01.111.41 Haushaltsrechnung und -vollzug,<br />

Zahlungsabwicklung Kernhaushalt,<br />

Buchhaltung<br />

10.000,00 338.991,00 -328.991,00<br />

01.111.12 Sonstige zentrale Dienstleistungen 395.200,00 659.405,00 -264.205,00<br />

13.551.10 Planung, Bereitstellung und Unterhaltung<br />

von Grün- und Parkanlagen<br />

0 262.197,00 -262.197,00<br />

08.424.10 Bereitstellung/Betrieb von Freibädern<br />

12.545.20 Winterdienst auf Fahrbahnen, Radwegen,<br />

Gehwegen, öffentlichen<br />

Plätzen usw.<br />

109.281,00 357.211,00 -247.930,00<br />

0 198.878,00 -198.878,00<br />

02.126.20 Technische Hilfeleistung 46.741,00 212.<strong>03</strong>8,00 -165.297,00<br />

02.126.10 Brandschutz 46.741,00 211.088,00 -164.347,00<br />

01.100.20 Unterstützung und Betreuung der<br />

Arbeit des Magistrats<br />

0 158.856,00 -158.856,00<br />

12.545.30 Bereitstellung und Betrieb öffentlicher<br />

Toilettenanlagen<br />

12.545.10 Reinigung von Fahrbahnen, Radwegen,<br />

Gehwegen, öffentlichen Plät-<br />

zen usw.<br />

09.511.10 Stadtentwicklung und städtebauliche<br />

Planung<br />

02.122.90 Überwachung des ruhenden und<br />

fließenden Verkehrs<br />

0 128.686,00 -128.686,00<br />

0 120.699,00 -120.699,00<br />

0 116.477,00 -116.477,00<br />

431.000,00 216.529,00 214.471,00


<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />

01.111.70 Abwicklung von Grundstücksgeschäften,<br />

Verw.- und Bewirtschaftung<br />

der Grundstücke<br />

13.555.10 Pflege und Bewirtschaftung des<br />

Gemeindewaldes<br />

16.611.10 Steuern, allgemeine Zuweisungen,<br />

allgemeine Umlagen<br />

Seite 12 von 95<br />

399.514,00 155.717,00 243.797,00<br />

847.000,00 495.622,00 351.378,00<br />

10.400.426,00 5.588.972,00 4.811.454,00<br />

Die größten Produktergebnisse (+/- 100.000,-- EUR; Haushaltsansatz) im Jahresver-<br />

gleich seit 2009:<br />

Produkt Bezeichnung 2009 2010 2011 <strong>2012</strong> <strong>2013</strong><br />

07.418.10 Bereitstellung und Betrieb<br />

von Kureinrichtungen<br />

12.541.10 Planung, Bau und Betrieb<br />

von Straßen, Wegen,<br />

Plätzen und sonstigen<br />

Anlagen<br />

06.361.10 Förderung von Kindern<br />

in Tageseinrichtungen,<br />

Finanzierung freier Träger<br />

01.111.20 Personalplanung und -<br />

betreuung<br />

16.612.10 Sonstige allgemeine<br />

Finanzwirtschaft<br />

01.111.41 Haushaltsrechnung und -<br />

vollzug, Zahlungsabwicklung<br />

Kernhaushalt,<br />

Buchhaltung<br />

13.551.10 Planung, Bereitstellung<br />

und Unterhaltung von<br />

Grün- und Parkanlagen<br />

01.111.12 Sonstige zentrale Dienstleistungen<br />

08.424.10 Bereitstellung/Betrieb<br />

von Freibädern<br />

12.545.20 Winterdienst auf Fahrbahnen,<br />

Radwegen,<br />

Gehwegen, öffentlichen<br />

Plätzen usw.<br />

-3.295.364,00 -3.769.957,00 -3.074.056,00 -2.127.058,00 -2.177.058,00<br />

-1.088.633,00 -997.106,00 -1.129.818,00 -1.306.375,00 -1.225.375,00<br />

-837.133,00 -1.053.004,00 -1.1<strong>03</strong>.163,00 -1.156.492,00 -1.089.522,00<br />

-91.244,00 -479.750,00 -443.150,00 -442.988,00 -442.988,00<br />

-313.400,00 -293.755,00 -359.005,00 -307.985,00 -332.985,00<br />

-171.374,00 -216.378,00 -281.502,00 -328.991,00 -328.991,00<br />

-280.892,00 -209.282,00 -257.882,00 -293.197,00 -262.197,00<br />

-355.199,00 -218.179,00 -259.604,00 -264.205,00 -264.205,00<br />

-191.744,00 -261.318,00 -255.252,00 -247.930,00 -247.930,00<br />

-62.421,00 -68.439,00 -77.464,00 -198.878,00 -198.878,00<br />

02.126.20 Technische Hilfeleistung -111.169,00 -139.574,00 -123.396,00 -169.297,00 -165.297,00<br />

02.126.10 Brandschutz -118.155,00 -145.610,00 -121.732,00 -168.347,00 -164.347,00<br />

01.100.20 Unterstützung und Betreuung<br />

der Arbeit des<br />

Magistrats<br />

12.545.30 Bereitstellung und Betrieb<br />

öffentlicher Toilettenanlagen<br />

12.545.10 Reinigung von Fahrbahnen,<br />

Radwegen, Gehwegen,<br />

öffentlichen Plätzen<br />

usw.<br />

-191.887,00 -148.529,00 -150.079,00 -158.856,00 -158.856,00<br />

-101.087,00 -107.586,00 -127.561,00 -128.686,00 -128.686,00<br />

-60.157,00 -95.425,00 -98.150,00 -120.699,00 -120.699,00


<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />

09.511.10 Stadtentwicklung und<br />

städtebauliche Planung<br />

02.122.90 Überwachung des ruhenden<br />

und fließenden<br />

Verkehrs<br />

01.111.70 Abwicklung von Grundstücksgeschäften,<br />

Verw.-<br />

und Bewirtschaftung der<br />

Grundstücke<br />

13.555.10 Pflege und Bewirtschaftung<br />

des Gemeindewaldes<br />

16.611.10 Steuern, allgemeine<br />

Zuweisungen, allgemeine<br />

Umlagen<br />

-113.450,00 -112.686,00 -121.986,00 -116.477,00 -116.477,00<br />

-30.332,00 65.152,00 285.751,00 229.471,00 214.471,00<br />

-225.<strong>03</strong>6,00 93.252,00 182.894,00 243.797,00 243.797,00<br />

373.759,00 109.799,00 248.079,00 351.378,00 351.378,00<br />

4.319.877,00 5.360.409,00 3.737.252,00 4.7<strong>03</strong>.488,00 4.811.454,00<br />

Die größten Produktergebnisse (+/- 100.000,-- EUR; vorl. Rechnungsergebnis) im Jah-<br />

resvergleich seit 2009:<br />

Produkt Bezeichnung<br />

Ergebnis vorl. Ergeb-<br />

2009 nis 2010<br />

Saldo Saldo<br />

07.418.10 Bereitstellung und Betrieb von Kureinrichtungen -2.818.813,94 -3.324.387,24<br />

12.541.10 Planung, Bau und Betrieb von Straßen, Wegen, Plätzen und sonstigen Anlagen -1.344.679,46 -1.198.514,65<br />

06.361.10 Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen, Finanzierung freier Träger -845.622,54 -975.378,25<br />

01.111.20 Personalplanung und -betreuung -620.095,85 -854.583,83<br />

16.612.10 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft -300.234,25 -272.697,99<br />

01.111.41 Haushaltsrechnung und -vollzug, Zahlungsabwicklung Kernhaushalt, Buchhaltung -238.338,20 -272.470,70<br />

01.111.12 Sonstige zentrale Dienstleistungen -623.029,48 -227.239,41<br />

13.551.10 Planung, Bereitstellung und Unterhaltung von Grün- und Parkanlagen 576.007,68 -295.066,20<br />

08.424.10 Bereitstellung/Betrieb von Freibädern -192.530,07 -236.870,40<br />

01.100.10 Unterstützung und Betreuung der Arbeit von Stadtverordnetenversammlung -37.713,11 -96.246,15<br />

01.100.20 Unterstützung und Betreuung der Arbeit des Magistrats -114.228,48 -147.447,63<br />

12.545.30 Bereitstellung und Betrieb öffentlicher Toilettenanlagen -114.952,57 -112.238,62<br />

02.126.20 Technische Hilfeleistung -79.849,58 -107.735,26<br />

09.511.10 Stadtentwicklung und städtebauliche Planung -60.192,05 -74.078,71<br />

02.126.10 Brandschutz -77.195,10 -112.257,61<br />

01.111.10 Konzepte und ausführende Planung im Bereich Tul, Kundenbetreuung/Benutzerservice<br />

-37.713,11 -87.638,44<br />

04.253.10 Zoo- und Tiergehege -94.988,97 -111.607,22<br />

01.111.70 Abwicklung von Grundstücksgeschäften, Verw.- und Bewirtschaftung der Grundstücke<br />

273.579,69 330.977,81<br />

13.555.10 Pflege und Bewirtschaftung des Gemeindewaldes 576.007,68 543.832,46<br />

02.122.90 Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs -9.919,84 15.144,81<br />

16.611.10 Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen 7.934.580,37 6.<strong>03</strong>6.975,20<br />

Die von den Verantwortlichen der Stadt begonnenen Konsolidierungsanstrengungen haben<br />

zwar bereits beachtliche Erfolge verzeichnen können, die allgemeine sehr kritische Finanzsi-<br />

tuation konnte damit jedoch noch nicht grundlegend geändert werden. Wären diese bisherigen<br />

Maßnahmen nicht unternommen worden, sähe die Finanzsituation noch dramatischer aus<br />

bzw. wäre bereits heute nicht mehr darstellbar.<br />

Seite 13 von 95


<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />

Der Personalbestand ist immer wieder eine vermeintliche Einsparungsquelle. Hier gilt es je-<br />

doch zu berücksichtigen, dass immer mehr Aufgaben zusätzlich auf die unterste kommunale<br />

Ebene verlagert oder neue Aufgaben von den Verwaltungen gefordert werden. Neben einher-<br />

gehenden steigenden Fallzahlen wird zudem auch die Erwartungshaltung der Bevölkerung<br />

hinsichtlich notwendiger bzw. akzeptierter Bearbeitungszeiten immer größer.<br />

Die schlechten finanziellen Eckdaten von <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> sind insbesondere strukturell bedingt und<br />

können zudem durch die Stadt in Teilbereichen kaum oder nur mit marginalen Korrekturen<br />

beeinflusst werden. <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> ist als Gesundheits- und Fremdenverkehrsstandort traditionell<br />

gewerblich stark monostrukturiert. Die Gewerbesteuer hatte für die Deckung der Gesamtaus-<br />

gaben seither eine untergeordnete Rolle. So wirkt sich auch der bisherige wirtschaftliche Auf-<br />

schwung in Deutschland bei dem Aufkommen dieser Steuerart in <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> relativ verhalten<br />

aus.<br />

Die meisten Dienstleistungsbetriebe des Gesundheitswesens sind zudem nicht gewerbesteuer-<br />

pflichtig. Im Rahmen einer Branchenstrukturanalyse hat sich ergeben, dass die gewerbesteu-<br />

erpflichtigen Unternehmen, die sich direkt im Gesundheits- und Fremdenverkehrsbereich in<br />

den Jahren 2002 bis 2005 engagierten, durchschnittlich lediglich ca. 3 % vom jeweiligen Ge-<br />

samtaufkommen des Jahres zur Gewerbesteuer herangezogen wurden.<br />

Weiterhin trugen seither ca. 22 % aller gewerbesteuerpflichtigen Unternehmen ca. 80 - 85 %<br />

des Gewerbesteueraufkommens. Mit der beabsichtigten Ausweisung der neuen Gewerbege-<br />

biete „Eiserne Hand“ und „Obere Au - 2. Bauabschnitt mit Anbindung an die L 3199“ könnte<br />

diese Basis deutlich vergrößert werden. Weiterhin soll mit der Erschließung von weiteren<br />

Wohnbaugebieten und einem aktiven Leerstandsmanagement die kommunale Steuerkraft wei-<br />

ter gestärkt werden. Hierdurch besteht zudem auch die Möglichkeit, weiteres attraktives Bau-<br />

land für Familien auszuweisen und so dem demographischen Wandel entgegenzusteuern.<br />

Der seit Jahren negative Finanzierungssaldo im Rahmen des allgemeinen kommunalen Fi-<br />

nanzausgleichs belastet den städtischen Haushalt erheblich. So übersteigen die Ausgaben an<br />

Umlagen an den zuständigen Landkreis in einem erheblichen Umfang die entsprechenden<br />

Einnahmen aus der allgemeinen Schlüsselzuweisung. Ab 2011 kommt zudem die Kürzung im<br />

Kommunalen Finanzausgleich für Lasten des Landes im Rahmen des Länderfinanzausglei-<br />

ches verschlechternd hinzu. Die Entwicklung im bundesdeutschen Fremdenverkehr sowie das<br />

deutlich veränderte Reiseverhalten insbesondere der Deutschen und die staatlichen Eingriffe<br />

im Gesundheitsmarkt haben zudem zu einem nicht unerheblichen Rückgang bei den örtlichen<br />

Übernachtungen der Kur- und Feriengäste geführt. Dadurch mussten wiederum schmerzhafte<br />

Einnahmenrückgänge bei den ortsspezifischen Kurbeiträgen und Sonderzuweisungen für Bä-<br />

dergemeinden verkraftet werden. Da diese aufgezeigten Entwicklungen sich kontinuierlich<br />

fortschreiben, musste die Stadt insbesondere seit 1985 nicht unerhebliche finanzielle Mittel<br />

Seite 14 von 95


<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />

zur Stützung der Kurgesellschaften bei rückläufigen Einnahmen aufbringen. Erschwerend<br />

kommt hinzu, dass die finanzielle Unterstützung des laufenden Betriebes / Investitionen in<br />

Höhe von nunmehr über 66 Millionen Euro (inkl. Haushaltsansätze Entwürfe <strong>2012</strong>/<strong>2013</strong>), zu<br />

einem Teil durch entsprechende Kredite finanziert wurde. Die Finanzierungskosten belasten<br />

zudem die zukünftigen Haushalte. Die nachfolgenden Grafiken verdeutlichen die derzeitigen<br />

negativen Rahmenbedingungen für die Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong>.<br />

Seite 15 von 95


<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />

5.000,00 EUR<br />

4.500,00 EUR<br />

4.000,00 EUR<br />

3.500,00 EUR<br />

3.000,00 EUR<br />

2.500,00 EUR<br />

2.000,00 EUR<br />

1.500,00 EUR<br />

1.000,00 EUR<br />

500,00 EUR<br />

- EUR<br />

1.010,46 EUR<br />

Schuldenstandsentwicklung Stadt pro Einwohner<br />

2.001,94 EUR<br />

Seite 16 von 95<br />

2.238,59 EUR<br />

3.911,14 EUR<br />

3.584,52 EUR<br />

3.012,11 EUR<br />

2.888,36 EUR<br />

4.233,12 EUR<br />

3.266,71 EUR<br />

4.551,29 EUR<br />

1998 1999 2000 2001 2002 20<strong>03</strong> 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 <strong>2012</strong> <strong>2013</strong> 2014 2015 2016


<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />

l<br />

tite<br />

n<br />

s<br />

e<br />

c<br />

h<br />

A<br />

1.500.000,00<br />

1.000.000,00<br />

500.000,00<br />

4.500.000<br />

4.000.000<br />

3.500.000<br />

3.000.000<br />

2.500.000<br />

2.000.000<br />

1.500.000<br />

1.000.000<br />

500.000<br />

Fehlbetrag jahresbezogen<br />

bereinigt<br />

jahresbezogner Fehlbetrag<br />

selbst zu verantworten<br />

0,00<br />

-500.000,00<br />

-1.000.000,00<br />

-1.500.000,00<br />

-2.000.000,00<br />

0<br />

2000;<br />

2001;<br />

2002<br />

kamerale Fehlbetragsentwicklung<br />

20<strong>03</strong> 2004 2005 2006 2007 2008<br />

3.006.096 1.347.266 2.386.797 2.352.711 2.124.323 3.910.051 4.204.586<br />

1.597.096 262.266 199.197 158.111 196.287 196.287 219.586<br />

Finanzsaldo im kommunalen Finanzausgleich ohne Sonderzuweisungen<br />

1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 20<strong>03</strong> 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 <strong>2012</strong> <strong>2013</strong><br />

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<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />

906.227<br />

9<strong>03</strong>.440<br />

768.100<br />

836.908<br />

768.200<br />

7<strong>03</strong>.800<br />

Entwicklung kurortspezifische Einnahmen im städt. Haushalt<br />

745.000<br />

660.932<br />

707.700<br />

Kurbeitrag Zuweisungen an Heilkurorte<br />

478.874<br />

692.200<br />

390.477<br />

571.500<br />

389.584<br />

163.777<br />

Seite 18 von 95<br />

532.900<br />

497.100 486.400<br />

2001 2002 20<strong>03</strong> 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 <strong>2012</strong> <strong>2013</strong><br />

164.775<br />

252.560<br />

300.000<br />

500.000<br />

400.000


<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />

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<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />

3. Konsolidierungsziel<br />

Gemäß § 24 der GemHVO-Doppik hat die Gemeinde ein Konsolidierungsziel im Haushalts-<br />

sicherungskonzept verbindlich festzulegen.<br />

Das Konsolidierungsziel sollte „konkret“ und der Haushaltslage „angemessen“ sein. Die Bür-<br />

germeisterin der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> verfolgt derzeit vier Konsolidierungsziele:<br />

1. Trendwende im Finanzhaushalt (Veränderung des Finanzmittelbestands >= 0) bis<br />

zum Ablauf des mittelfristigen Planungszeitraums.<br />

2. Erfüllen der Leitlinien zur Konsolidierung der kommunalen Haushalte im Planungs-<br />

jahr.<br />

3. Erfüllen der Auflagen des Hessischen Ministerium des Inneren und für Sport<br />

4. Erfüllen der aktuellen Auflagen der Kommunalaufsicht zum Haushalt.<br />

Das Ziel lfd.Nr. 1 ist angesichts der aktuellen finanziellen Lage unserer Stadt herausfordernd,<br />

erscheint hingegen aber leider angesichts eines deutlich unausgeglichenen Ergebnishaushalts<br />

und eines zusätzlich erheblichen infrastrukturbedingten Investitionsdefizits in dem Zeitraum<br />

der mittelfristigen Planung als es nicht realistisch.<br />

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<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />

Dagegen gilt es als vorrangiges Ziel, die erlassenen Auflagen (lfd.Nr. 2 – 6) der Aufsichtsbe-<br />

hörden nach allen Kräften im Rahmen des eigenen Potentials der kommunalen Selbstverwal-<br />

tung zu erfüllen.<br />

Die Berechnung der Steigerung der bereinigten Gesamtausgabenansätze (ohne kostenrech-<br />

nende Einrichtungen; sowie korrigiert um die Abschreibungen) der Ergebnishaushalte in den<br />

Haushaltsjahren <strong>2012</strong> und <strong>2013</strong> gesehen zum Haushaltsjahr 2011 stellt sich wie folgt dar.<br />

Gesamtausgaben Ergebnishaushalt<br />

Haushalt <strong>2013</strong> Haushalt <strong>2012</strong> Haushalt 2011<br />

+ Ordentliche Aufwendungen: 15.129.491 EUR 15.116.306 EUR 14.725.258 EUR<br />

+ Zinsen und<br />

ähnliche Aufwendungen 1.117.437 EUR 1.011.437 EUR 1.046.383 EUR<br />

= Zwischensumme 16.246.929 EUR 16.127.743 EUR 15.771.641 EUR<br />

+ Außerordentliche Aufwendungen<br />

Kurgesellschaft 2.300.000 EUR 2.300.000 EUR 3.100.000 EUR<br />

- Aufwendungen Abfallwirtschaft 737.145 EUR 737.145 EUR 743.951 EUR<br />

- Aufwendungen Bestattungswesen 253.955 EUR 273.955 EUR 302.400 EUR<br />

= bereinigte Gesamtausgaben 17.555.829 EUR 17.416.643 EUR 17.825.290 EUR<br />

- Abschreibungen 843.300 EUR 843.300 EUR 702.250 EUR<br />

= bereinigte Gesamtausgaben 16.712.529 EUR 16.573.343 EUR 17.123.040 EUR<br />

4. Zukünftige Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung<br />

4.1 Allgemeines<br />

Diese allgemeine Finanzentwicklung macht deutlich, dass neben der gemäß Hessischer Ge-<br />

meindeordnung geforderten Haushaltskonsolidierung eine grundlegende Verpflichtung ge-<br />

genüber unseren nachfolgenden Generationen zur weitergehenden Konsolidierung besteht.<br />

Die bisherigen Maßnahmen, wie zum Beispiel der Verkauf von städtischen Objekten, die Er-<br />

höhung von Gebühren und Steuern, die Reduzierung der „Freiwilligen Ausgaben“ reichen bei<br />

weitem nicht aus, um den Trend umzukehren. Eine grundlegende Trendumkehr wird sich erst<br />

einstellen, wenn neben einer deutlichen kommunalen Entschuldung zeitgleich eine Neustruk-<br />

turierung bei den kommunalen Finanzzuweisungen durch unseren Bundesgesetz- und Lan-<br />

desgesetzgeber erfolgt. Die bisherigen Änderungen brachten jedoch lediglich nur eine größere<br />

Aufgabenfülle ohne finanziellen Ausgleich. Natürlich bleibt auch zu hoffen, dass sich die<br />

allgemeine wirtschaftliche Situation in Deutschland weiter festigt, damit auch die allgemeinen<br />

als auch die ortsspezifischen Steuereinnahmen wieder ihren tatsächlich vorgesehenen Beitrag<br />

zur Quersubventionierung der allgemeinen Staatsaufgaben erfüllen können. Auch müssen<br />

Seite 21 von 95


<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />

neue Wege in Sachen kommunaler Strukturentwicklung beschritten werden, damit der zurzeit<br />

stark stotternde <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong>er Wirtschaftsmotor wieder an Fahrt gewinnt. Der allgemeine Preis-<br />

anstieg, die Tariferhöhungen und die sich abzeichnenden deutlichen Zinssteigerungen werden<br />

sich weiterhin deutlich belastend auf das angestrebte Konsolidierungsergebnis auswirken.<br />

Da sich auch in 2011 die allgemeine Finanzsituation von <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> nicht grundlegend geändert<br />

hat und wiederum auch für <strong>2013</strong>/<strong>2013</strong> der Haushaltsausgleich nicht möglich war, werden die<br />

bisherigen Konsolidierungsmaßnahmen weiterhin konsequent weiterverfolgt.<br />

Der von der Landesregierung in Hessen geplante kommunale Schutzschirm, könnte ein weite-<br />

rer Baustein zu einer wirkungsvollen Konsolidierung werden. Es bleibt abzuwarten, wie die<br />

angekündigte Übernahme der kommunalen Altschulden letztendlich realisiert wird. Wün-<br />

schenswert aus Sicht von <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong>, wäre am sinnhaftesten die Ablösung der aufgelaufenen<br />

Kassenkreditschulden. Bis dahin, müssen weiterhin die eigenen Konsolidierungsbemühungen<br />

fortgesetzt und weiter forciert werden. Die nachfolgenden Punkte könnten hierfür durchaus<br />

richtungsweisende Konsolidierungselemente werden.<br />

4.2 Haushaltssicherungsmaßnahmen 2011 und deren Fortschreibung<br />

4.2.1 Keine Nettoneuverschuldung<br />

Bei der Festlegung des Investitionsprogramms ist dieses Konsolidierungsziel<br />

wie in 2010 konsequent zu beachten und entsprechende Prioritäten nach der<br />

Unabweisbarkeit der geplanten Investitionen festzulegen.<br />

4.2.2 Einleitung von weiteren Schritten zur Umsetzung der Ergebnisse aus der<br />

bilanziellen Entschuldungsanalyse auf der Grundlage des Abschlussberichtes<br />

von Rödl & Partner<br />

4.2.2.1 Verkauf von nicht notwendigen Grundstücken<br />

Die im Rahmen der bilanziellen Entschuldungsanalyse aufgezeigte Veräußerung,<br />

führt lediglich zu einem kurzfristigen laufenden Konsolidierungspotential, welches<br />

das strukturelle Defizit nicht ausreichend beeinflusst. Bei den etwaigen einmaligen<br />

Veräußerungen von nicht notwendigen Grundstücken, gilt es deshalb vorerst noch<br />

die Ergebnisse der noch durchzuführenden Produkt- und Aufgabenkritik des Ge-<br />

samthaushalts abzuwarten.<br />

Seite 22 von 95


<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />

4.2.2.2 Verkauf von nicht notwendigen Gebäuden<br />

Die im Rahmen der bilanziellen Entschuldungsanalyse aufgezeigte Veräußerung,<br />

führt lediglich zu einem kurzfristigen laufenden Konsolidierungspotential, welches<br />

das strukturelle Defizit nicht ausreichend beeinflusst. Bei den etwaigen einmaligen<br />

Veräußerungen von nicht notwendigen Gebäuden, gilt es deshalb vorerst noch die<br />

Ergebnisse der noch durchzuführenden Produkt- und Aufgabenkritik des Gesamt-<br />

haushalts abzuwarten.<br />

4.2.2.3 Stadtwald<br />

Die im Rahmen der bilanziellen Entschuldungsanalyse aufgezeigte Veräußerung,<br />

führt lediglich zu einem geringen laufenden Konsolidierungspotential, welches das<br />

strukturelle Defizit nicht ausreichend beeinflusst. Bei der etwaigen Neuausrichtung<br />

des kommunalen Engagements im Bereich Stadtwald, gilt es deshalb vorerst noch<br />

die Ergebnisse der noch durchzuführenden Produkt- und Aufgabenkritik des Ge-<br />

samthaushalts abzuwarten.<br />

4.2.2.4 Betriebliche Optimierung der Eigenbetriebe Betriebshof und Abwasserbesei-<br />

tigung sowie der Wasserversorgung <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> GmbH<br />

Durch den sozialverträglichen Personalabbau (jeweils 2 VZÄ durch ATZ) bei der<br />

Wasserversorgung <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> GmbH und des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung im<br />

Rahmen einer betriebswirtschaftlichen Optimierung, sind erste Konsolidierungser-<br />

gebnisse ab dem Jahr 2011 schrittweise zu erwarten. Bei der Wasserversorgung <strong>Bad</strong><br />

<strong>Orb</strong> GmbH sind die Freistellungsphasen im Rahmen der ATZ ab 2016 vollständig<br />

(2 VZÄ) beim Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung zur Hälfte (1 VZÄ) abgebaut.<br />

Konsolidierungspotential unter der Voraussetzung einer etwaigen Ausschüttung der<br />

erwirtschafteten Gewinne an die Eigner zulasten der Investitionsfähigkeit der jewei-<br />

ligen Betriebe. Die bestehenden Aufgabenfelder müssten auf Grund der Personalre-<br />

duzierung auf die verbleibenden Mitarbeiter aufgeteilt werden.<br />

Beim Betriebshof ist ein Rückzug der Betriebstätigkeit auf die gesetzlichen Pflicht-<br />

aufgaben mit einem maximalen Personalbestand von 15 Stellen anzustreben. Zur<br />

weiteren betrieblichen Optimierung ist die Zusammenlegung der Eigenbetriebe<br />

Abwasserbeseitigung und Betriebshof in <strong>2012</strong> in Angriff zu nehmen.<br />

Seite 23 von 95


<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />

Bezeichnung<br />

Personalaufwand<br />

Wasser/Abwasser<br />

Konzessionsabgabe<br />

Wasserversorgung<br />

(unter Beibehaltung der AVB-<br />

WasserV)<br />

Zahlungen an den<br />

Betriebshof<br />

Seite 24 von 95<br />

Potenzial in € ca.<br />

<strong>2012</strong> <strong>2013</strong> 2014 2015 2016<br />

61.200,-- 61.200,-- 61.200,-- 61.200,-- 147.095,--<br />

19.400,-- 19.400,-- 19.400,-- 19.400,-- 19.400,--<br />

31.000,-- 31.000,-- 31.000,-- 31.000,-- 31.000,--<br />

Gesamt 111.600,-- 111.600,-- 111.600,-- 111.600,-- 197.495,--<br />

4.2.3 Konzeptionelle Produkt-/Aufgabenkritik Kernhaushalt<br />

Für die externe Unterstützung müssten 105.000,- Euro etatisiert werden. Hierbei erfolgt<br />

im Rahmen eines ganzheitlichen Projektmanagements die Erarbeitung signifikanter<br />

Konsolidierungspotentiale. Der vorgesehene Projektplan, sieht neben der Projektinitia-<br />

lisierung (Phase 1), eine Potenzialanalyse (Phase 2), einen Maßnahmenplan (Phase 3),<br />

entsprechende Umsetzungsvorbereitungen (Phase 4) sowie einen Politikdialog und ein<br />

entsprechendes Projektcontrolling mit Qualitätsmanagement vor. Die gesamte Projekt-<br />

dauer wird mit ca. 6 Monaten angesetzt.<br />

Fortschreibung<br />

Im Haushalt 2011 wurden Mittel für die Erstellung einer Produkt-/Aufgabenkritik in<br />

Höhe von 105.000,- Euro etatisiert. Mit dem Vorliegen des Abschlussberichts ist im No-<br />

vember 2011 zur rechnen, so dass eine Berücksichtigung im Rahmen der Beratungen<br />

zum Haushalt <strong>2012</strong>/<strong>2013</strong> erfolgt kann.<br />

4.2.4 Reduzierung des Zuschussbedarfs an die Kurgesellschaft ab 2015 auf<br />

Sachkonto/<br />

Produkt<br />

500.000,- Euro pro Jahr<br />

Bezeichnung<br />

07.418.10/791200 Außerplanmäßige<br />

Abschreibungen auf<br />

Finanzanlagen<br />

Potenzial in €<br />

2011 <strong>2012</strong> <strong>2013</strong> 2014<br />

0,-- 0,-- 0,-- 0,--


<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />

4.2.5 Intensivierung der allgemeinen Wirtschaftförderung zur Ansiedlung neuer<br />

Betriebe<br />

Für die Intensivierung und Anwerbung von Unternehmen wurde im Haushalt 2011 ein<br />

Startaufwand in Höhe von 75.000,- Euro etatisiert.<br />

Fortschreibung<br />

Ab Oktober 2011 wird eine Mitarbeiterin für diese Aufgaben eingesetzt. Außerdem<br />

werden die im Haushalt 2011 etatisierten Mittel verwendet, um mit einem externen Be-<br />

ratungsunternehmen eine gezielte Anwerbung von neuen Unternehmen vorzunehmen.<br />

4.2.6 Festschreibung des Stellenplans auf der Basis des Jahres 2010<br />

Etwaige Höhergruppierungen/Beförderungen sowie tarifliche Erhöhungen sind aus dem<br />

festgeschriebenen Haushaltsansatz des Haushaltsjahres 2010 zu erwirtschaften. Neube-<br />

setzungen von freiwerdenden Stellen finden nicht statt, mit Ausnahme der Neuausrich-<br />

tung bei der Bewirtschaftung des kommunalen Stadtwaldes und der vorerst befristeten<br />

Übernahme des Försters. Mit dieser Neuausrichtung bei der Bewirtschaftung des<br />

Stadtwaldes können jedoch ca. 20.000,- Euro an Gesamtaufwendungen bei den Sach-<br />

und Dienstleistungsaufwendungen eingespart werden. Weiterhin wird an der Kompen-<br />

sation der übrigen Personalkostensteigerungen festgehalten.<br />

Sachkonto/<br />

Produkt<br />

Bezeichnung<br />

Personalaufwand geschätzte jährli-<br />

che tarifliche Er-<br />

höhung ca. 1,5%<br />

4.2.7 Privatisierung Wildpark<br />

Seite 25 von 95<br />

Potenzial in €<br />

ca.<br />

2011 <strong>2012</strong> <strong>2013</strong> 2014<br />

29.721,-- 29.721,-- 29.721,-- 29.721,--<br />

Das Ziel der Privatisierung wird trotz geringer Anzahl von Interessenten weiter<br />

verfolgt.<br />

Sachkonto/<br />

Produkt<br />

Bezeichnung<br />

04.253.10 Reduzierung des Gesamt-<br />

Fortschreibung<br />

fehlbedarfs<br />

Potenzial in €<br />

2011 <strong>2012</strong> <strong>2013</strong> 2014<br />

26.286,-- 26.286,-- 26.286,-- 26.286,--<br />

Der Wildpark wurde in 2011 privatisiert. Ab dem Haushaltsjahr <strong>2012</strong> wird nunmehr<br />

der volle jährliche Konsolidierungsbetrag zum Tragen kommen.


<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />

4.2.8 Anpassung der Schwimmbadgebühren zur Verringerung des Zuschusses<br />

Einführung eines neuen Kassensystems inkl. der Zugangskontrolle für Jahreskarten im<br />

Rahmen des digitalen Fingerprintsystems. Anpassung der Eintrittspreise um einen hö-<br />

heren Kostendeckungsgrad zu erreichen.<br />

Sachkonto/<br />

Produkt<br />

Bezeichnung<br />

04.424.10/511001 öffentlich-rechtliche<br />

Benutzungsgebühren<br />

Seite 26 von 95<br />

Potenzial in €<br />

2011 <strong>2012</strong> <strong>2013</strong> 2014<br />

30.000,-- 30.000,- 30.000,-- 30.000,--<br />

4.2.9 Rückführung der Zuwendungen an die Kleinkinderbewahranstalt Stiftung<br />

bis 2015 auf 1.000.000,- Euro inkl. der Betreuung der unter 3 Jährigen<br />

Hierdurch wird die Stiftung, wie auch die restlichen städtischen Betriebe, gezwungen im<br />

Rahmen ihrer Wirtschaftsplanung Konsolidierungspotentiale auszuschöpfen. Die ener-<br />

getische Sanierung der Kita Michael ist bereits ein erster Beitrag. Das Konsolidierungs-<br />

potential ist nicht durch Gebührenerhöhungen zu erreichen.<br />

Sachkonto/<br />

Produkt<br />

Bezeichnung<br />

06.361.10/712500 Zuschüsse für laufende<br />

Zwecke an verbundeneUnternehmen,<br />

Sondervermögen<br />

Potenzial in €<br />

2011 <strong>2012</strong> <strong>2013</strong> 2014<br />

-30.000,-- -30.000,-- -30.000,-- -30.000,--<br />

4.2.10 Einführung eines betrieblichen Vorschlagswesens bei der Stadtverwaltung<br />

und den kommunalen Betrieben der Stadt<br />

Bei der Stadtverwaltung und den kommunalen Betrieben der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> wird zur<br />

Effizienzsteigerung ein betriebliches Vorschlagwesen eingeführt. Führt der Vorschlag<br />

zu Einsparungen, soll ein Teil davon als Prämie ausgezahlt werden.<br />

4.3 Haushaltssicherungsmaßnahmen <strong>2012</strong>/<strong>2013</strong><br />

4.3.1 Die Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> wird weitere Schritte hin zur Energiewende in Richtung erneuerba-<br />

re Energien untersuchen und beschreiten. Hier kommt dem weiteren Ausbau von So-<br />

larenergie sowie der Windenergie eine besondere Rolle zu.<br />

4.3.2 Überprüfung und Festlegung von weiteren Standorten zur Radarüberwachung inner-<br />

halb des Stadtgebietes. Der Verwaltungsmehraufwand ist personell auszugleichen.


<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />

4.3.3 Die Überarbeitung der Kurbeitragssatzung mit dem Ziel alle möglichen Einnahmeres-<br />

sourcen auszuschöpfen ist zu realisieren.<br />

4.3.4 Optimierung der Gebäudereinigung / Der Magistrat der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> wird beauf-<br />

tragt, einen Vorschlag zur Optimierung der Gebäudereinigung in Bezug auf die Aus-<br />

führungen der Firma Rödl & Partner (Produktkritik zur Haushaltskonsolidierung für<br />

die Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> – Maßnahmenkatalog / Fachbereich II – 5.10 Bauverwaltung –<br />

Maßnahmennummer: 44) auszuarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung bis<br />

31.05.<strong>2012</strong> zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.<br />

Dabei ist das Einvernehmen mit dem Personalrat der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> herzustellen.<br />

4.3.5 Stadtbus / Der Magistrat der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> wird beauftragt, dem Haupt- und Finanz-<br />

ausschuss bis spätestens 01.05.<strong>2012</strong> ein Konzept / Möglichkeiten und Vorschläge, die<br />

zu einem kostengünstigeren und wirtschaftlicheren Betrieb des <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong>er Stadtbus-<br />

systems führen, zur Beratung vorzulegen. Hierbei sind insbesondere umweltschonende<br />

Betriebsvarianten zu prüfen und die Ergebnisse vorzulegen.<br />

4.3.6 Parkplatzbewirtschaftung / Der Magistrat der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> wird beauftragt, die<br />

Geschäftsführung der <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong>er Kur GmbH aufzufordern, die Parkflächen, die sich<br />

im Eigentum der GmbH befinden zu bewirtschaften und entsprechend mit Parkgebüh-<br />

ren zu belegen.<br />

Der Haupt- und Finanzausschuss ist über den weiteren Verlauf während der nächsten<br />

Sitzungen zu unterrichten.<br />

Der Magistrat der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> wird beauftragt, dem Haupt- und Finanzausschuss bis<br />

30.06.<strong>2012</strong> ein angepasstes Parkplatzbewirtschaftungskonzept zur weiteren Beratung<br />

vorzulegen.<br />

Zusätzlich soll dies auch für Parkflächen, die sich im Besitz der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> befin-<br />

den und noch nicht mit Parkgebühren belegt wurden, gelten.<br />

4.4 Maßnahmen aus der Produktkritik<br />

Die Stadtverordnetenversammlung bestätigt das bestehende Haushaltskonsolidierungskonzept<br />

und beschließt die Fort- und Weiterschreibung mit den vom Haupt- und Finanzausschuss be-<br />

schlossenen Änderungen und Ergänzungen und der Stadtverordnetenversammlung zur Be-<br />

schlussfassung vorgeschlagenen Punkten. Dabei bezieht sich die Ergänzung ausdrücklich auf<br />

die Produktkritik zur Haushaltskonsolidierung für die Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> durch die Firma Rödl &<br />

Partner GbR Nürnberg (nachstehend lfd.Nr. aus dem Maßnahmekatalog). Der Magistrat der<br />

Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> wird mit der sofortigen Umsetzung der einzelnen Punkte beauftragt. Er hat in<br />

Seite 27 von 95


<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />

der Stadtverordnetenversammlung fortlaufend über die Umsetzungsphasen der einzelnen<br />

Punkte zu berichten.<br />

Beschreibung der Maßnahme:<br />

Für die Unterstützung der Arbeit der Stadtverordnetenversammlung werden derzeit<br />

Personalkapazitäten im Umfang von 0,31 VZÄ eingesetzt. Dafür entstehen laut<br />

Haushaltsplanung 2011 Personalaufwendungen in Höhe von 22.100 EUR<br />

.<br />

Gemäß § 28 Absatz 3 wird die Niederschrift zur Einsicht für die Stadtverordneten und die<br />

Mitglieder des Magistrates ausgelegt. Außerdem sind den Stadtverordneten Abschriften der<br />

Niederschrift zuzuleiten. Dies kann auch durch elektronische Datenübertragung erfolgen,<br />

wenn eine solche Praxis zwischen dem oder der Vorsitzenden und dem / der Stadtverordneten<br />

zuvor vereinbart wurde.<br />

Zudem wird von der Aufzeichnung der Sitzung ein erweitertes Beschlussprotokoll<br />

angefertigt. Die Niederschrift wird vervielfältigt und an die Stadtverordneten sowie die<br />

Mitglieder des Magistrates versandt. Für die Schriftführung und Anfertigung von Protokollen<br />

der Stadtverordnetenversammlung und ihrer Ausschüsse sowie deren Vervielfältigung<br />

entsteht ein Personalaufwand von monatlich etwa 15 Stunden, was rund 0,1 VZÄ entspricht.<br />

Für die Vervielfältigung fallen außerdem Kopier- und Versandkosten von mindestens 1.600<br />

EUR jährlich an.<br />

Produktkritik zur Haushaltskonsolidierung<br />

in der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />

Fachbereich I 2.10 Hauptamt<br />

Produkt:<br />

01.100.10<br />

Kategorie der Maßnahme: Standardanpassung<br />

Bezeichnung der Maßnahme:<br />

Aufgrund der Empfehlung von Rödl & Partner wird , die Niederschrift zukünftig generell<br />

durch elektronische Datenübertragung an die Empfänger versendet, soweit diese dem<br />

zustimmen. Die Geschäftsordnung für die Stadtverordnetenversammlung und die Ausschüsse<br />

der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> sollte dementsprechend verändert werden.<br />

Eine weitere Verringerung des Personalaufwandes kann durch eine Optimierung von<br />

Prozessen erreicht werden. Zu diesem Zweck sollten die Fristen für das Einreichen von<br />

Seite 28 von 95<br />

Nr.: 1<br />

Bezeichnung des Produkts:<br />

Unterstützung und Betreuung der Arbeit der<br />

Stadtverordnetenversammlung<br />

Verringerung des Personaleinsatzes und Einsparung von Sachkosten


<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />

Sitzungsunterlagen bei der Verwaltung zukünftig ausnahmslos gelten, um die Vorbereitung<br />

der Sitzungsunterlagen effizienter gestalten zu können; d.h. verspätete Unterlagen sollten<br />

prinzipiell nicht mehr berücksichtigt werden.<br />

Außerdem sollten Wegezeiten für die Mitarbeiter der Verwaltung bei der Erstellung von<br />

Sitzungsunterlagen und anderer Dokumente verkürzt werden. Daher sollten für die<br />

Mitarbeiter der Produkte 01.100.10 und 01.100.20 kurze Wege zu Druckkapazitäten und<br />

anderen erforderlichen technischen Unterstützungen eingerichtet werden.<br />

Es ergibt sich eine Einsparung von mindestens 80 % der Kopier- und Versandkosten in Höhe<br />

von 1.300 EUR.<br />

Wesentliche Auswirkungen:<br />

- Die Gremienmitglieder erhalten Niederschriften nur noch mittels elektronischer<br />

Datenübertragung.<br />

Haushaltsposition: diverse<br />

Strukturelle Haushaltsentlastung:<br />

Erhöhung der Erträge<br />

in EUR<br />

Reduzierung Personalaufwendungen<br />

in EUR<br />

Reduzierung sonstiger<br />

Aufwendungen in EUR<br />

<strong>2012</strong> <strong>2013</strong> 2014 2015 2016 ff.<br />

1.300 1.300 1.300 1.300 1.300<br />

Summe in EUR 1.300 1.300 1.300 1.300 1.300<br />

Stellenreduzierung:<br />

Produktkritik zur Haushaltskonsolidierung<br />

in der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />

Fachbereich I 2.10 Hauptamt<br />

Produkt:<br />

01.100.10<br />

Kategorie der Maßnahme: Standardanpassung<br />

Bezeichnung der Maßnahme:<br />

Seite 29 von 95<br />

Nr.: 2<br />

Bezeichnung des Produkts:<br />

Unterstützung und Betreuung der Arbeit der<br />

Stadtverordnetenversammlung<br />

Verringerung der Anzahl der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung


<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />

Beschreibung der Maßnahme:<br />

Gemäß § 38 Absatz 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) beträgt die Zahl der<br />

Gemeindevertreter in Gemeinden von 5001 bis zu 10.000 Einwohnern 31. Gemäß § 38<br />

Absatz 2 HGO kann durch die Hauptsatzung bis spätestens zwölf Monate vor Ablauf der<br />

Wahlzeit die Zahl der Gemeindevertreter auf die für die nächst niedrigere Größengruppe<br />

maßgebliche oder eine dazwischen liegende ungerade Zahl festgelegt werden. Die Änderung<br />

muss mit einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der<br />

Gemeindevertreter beschlossen werden und gilt ab der nächsten Wahlzeit.<br />

Die Stadtverordnetenversammlung <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> hat derzeit 31 Mitglieder. Die Einwohnerzahl der<br />

Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> beträgt 9.780 (Stand 31.12.2010). Die Stadtverordnetenversammlung könnte<br />

daher durch Änderung der Hauptsatzung bis spätestens zwölf Monate vor Ablauf der<br />

Wahlzeit die Anzahl der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung auf 23 verringern.<br />

Rödl & Partner empfiehlt der Politik der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong>, die Reduzierung der Mitglieder der<br />

Stadtverordnetenversammlung um die höchst zulässige Anzahl von 8 auf 23 zu beschließen,<br />

um auf diese Weise den Willen zur Haushaltskonsolidierung auch bei den politischen<br />

Gremien zu untermauern.<br />

Ein Einsparpotenzial besteht durch Verringerung der Aufwendungen für Entschädigungen. Im<br />

Produkt 01.100.10 Unterstützung und Betreuung der Arbeit der<br />

Stadtverordnetenversammlung werden Aufwendungen für Aufwandsentschädigungen in<br />

Höhe von insgesamt 14,1 TEUR sowie für Fraktionsmittel in Höhe von 5,4 TEUR verbucht.<br />

Bei einer Verringerung der Anzahl der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung um 8 auf<br />

23 ergibt sich proportional eine Reduzierung des Aufwandes für Aufwandsentschädigungen<br />

von 3,6 TEUR. Werden auch die Fraktionsmittel entsprechend gekürzt, können weitere 1,4<br />

TEUR eingespart werden, das Konsolidierungspotenzial beträgt somit insgesamt rund 5<br />

TEUR.<br />

Weitere Einsparungen können sich aus einer Verringerung des Betreuungsaufwandes für die<br />

Verwaltung ergeben. Das Potenzial der Maßnahme kann nach der nächsten Kommunalwahl<br />

umgesetzt werden und geht ab 2016 in den Potenzialausweis ein.<br />

Wesentliche Auswirkungen:<br />

- Die einzelnen Stadtverordneten vertreten zukünftig durchschnittlich mehr Einwohner.<br />

Seite 30 von 95


<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />

Beschluß zur Maßnahme:<br />

- Zurückgestellt / Wiedervorlage unter Berücksichtigung der Jahresfrist für Hauptsatzungsänderung<br />

vor der Kommunalwahl.<br />

Haushaltsposition: 01.100.10.613100<br />

01.100.10.678100<br />

01.100.10.678110<br />

Strukturelle Haushaltsentlastung:<br />

Erhöhung der Erträge<br />

in EUR<br />

Reduzierung Personalaufwendungen<br />

in EUR<br />

Reduzierung sonstiger<br />

Aufwendungen in EUR<br />

Beschreibung der Maßnahme:<br />

Für die Unterstützung der Arbeit des Magistrats werden derzeit Personalkapazitäten im<br />

Umfang von 0,35 VZÄ eingesetzt. Dafür entstehen Personalaufwendungen in Höhe von etwa<br />

21 TEUR.<br />

<strong>2012</strong> <strong>2013</strong> 2014 2015 2016 ff.<br />

Die Arbeit der Verwaltungsmitarbeiter wird neben der Vorbereitung von Sitzungen,<br />

Erstellung von Vorlagen etc. durch die Teilnahme an den Sitzungen des Magistrats, bei der<br />

die Schriftführung übernommen wird, sowie die Ausfertigung und Vervielfältigung der<br />

Niederschrift bestimmt. Für diese Tätigkeiten fällt monatlich ein Aufwand von mindestens 14<br />

Stunden an. Dabei wird das in der Geschäftsführung vorgesehene Beschlussprotokoll<br />

Seite 31 von 95<br />

5.000<br />

Summe in EUR 5.000<br />

Stellenreduzierung:<br />

Produktkritik zur Haushaltskonsolidierung<br />

in der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />

Fachbereich I 2.10 Hauptamt<br />

Produkt:<br />

01.100.20<br />

Kategorie der Maßnahme: Standardanpassung<br />

Bezeichnung der Maßnahme:<br />

Nr.: 3<br />

Bezeichnung des Produkts:<br />

Unterstützung und Betreuung der Arbeit des<br />

Magistrats<br />

Verringerung des Personaleinsatzes und Einsparung von Sachkosten


<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />

zunehmend durch die Aufnahme von Ausführungen seitens der Mitglieder des Magistrates<br />

ausgeweitet.<br />

Eine Teilnahme von Mitarbeitern der Verwaltung an den Sitzungen des Magistrates ist<br />

rechtlich nicht vorgeschrieben. Auch die Schriftführung kann von Mitgliedern des Magistrates<br />

übernommen werden.<br />

Rödl & Partner empfiehlt, analog zur Maßnahme für das Produkt 01.100.10, die<br />

Schriftführung bei den Sitzungen des Magistrats auf dessen Mitglieder zu übertragen und die<br />

Niederschrift zukünftig ausschließlich mittels elektronischer Datenübertragung an die<br />

Empfänger zu versenden.<br />

Ebenso wie im Produkt 01.100.10 sollten zwecks Optimierung von Prozessen die Fristen für<br />

das Einreichen von Sitzungsunterlagen bei der Verwaltung zukünftig ausnahmslos gelten, um<br />

die Vorbereitung der Sitzungsunterlagen effizienter gestalten zu können; d.h. verspätete<br />

Unterlagen sollten prinzipiell nicht mehr berücksichtigt werden.<br />

Außerdem sollten Wegezeiten für die Mitarbeiter der Verwaltung bei der Erstellung von<br />

Sitzungsunterlagen und anderer Dokumente verkürzt werden. Daher sollten für die<br />

Mitarbeiter der Produkte 01.100.10 und 01.100.20 kurze Wege zu Druckkapazitäten und<br />

anderen erforderlichen technischen Unterstützungen eingerichtet werden. Der Umzug von<br />

Verwaltungseinheiten innerhalb des Rathauses kann für diese Optimierung genutzt werden.<br />

Durch die Umsetzung der Maßnahme können Stellenanteil von rund 0,1 VZÄ für andere<br />

Aufgaben innerhalb der Verwaltung freigesetzt werden. Außerdem ergibt sich eine<br />

Einsparung von mindestens 80 % der Kopier- und Versandkosten in Höhe von rund 600 EUR.<br />

Wesentliche Auswirkungen:<br />

- Die Gremienmitglieder übernehmen zukünftig die Schriftführung selber und erhalten<br />

Niederschriften nur noch mittels elektronischer Datenübertragung.<br />

Beschluss zur Maßnahme:<br />

- Schriftführung durch Magistratsmitglieder und Übermittlung der Niederschriften des Magistrates<br />

via elektronischer Datenübermittlung bei Vorlage des Einverständnisses.<br />

Seite 32 von 95


<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />

Haushaltsposition: diverse<br />

Strukturelle Haushaltsentlastung:<br />

Erhöhung der Erträge<br />

in EUR<br />

Reduzierung Personalaufwendungen<br />

in EUR<br />

Reduzierung sonstiger<br />

Aufwendungen in EUR<br />

Beschreibung der Maßnahme:<br />

. Die Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> trägt mit einer regelmäßig erscheinenden Liste der Jubilare (Liste mit den<br />

Geburtstagen der Einwohner ab 65 Jahren) zum Inhalt der regional erscheinenden<br />

Tageszeitungen und Ortsanzeigenblätter bei. Eine finanziellen Bezuschussung an die<br />

Zeitschrift erfolgt nicht. Es entsteht jedoch für die Pflege der Jubilarskartei ein personeller<br />

Aufwand in Höhe von 10 Stunden pro Monat bzw. 0,06 VzÄ für die Erstellung der Liste und<br />

den Versand.<br />

Bei dieser Information handelt es sich um eine freiwillige Aufgabe der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong>, die<br />

eine entsprechende Personalbindung verursacht.<br />

Rödl & Partner emfiehlt, auf die Zulieferung der Liste der Jubilare vor dem Hintergrund der<br />

Haushaltskonsolidierung zu verzichten. Durch die Realisierung der Maßnahme ergibt sich ein<br />

personelles Potenzial in Höhe von 0,06 VZÄ bzw. 2.654 EUR. Die freiwerdende personelle<br />

Kapazität sollte für andere im Zuge des Maßnahmenkatalogs vorgeschlagenen Maßnahmen<br />

mit einem personellen Mehrbedarf eingesetzt werden.<br />

<strong>2012</strong> <strong>2013</strong> 2014 2015 2016 ff.<br />

600 600 600 600 600<br />

Summe in EUR 600 600 600 600 600<br />

Stellenreduzierung:<br />

Produktkritik zur Haushaltskonsolidierung<br />

in der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />

Fachbereich I 2.10 Hauptamt<br />

Produkt:<br />

01.111.11<br />

Kategorie der Maßnahme: Aufgabenverzicht<br />

Bezeichnung der Maßnahme:<br />

Reduzierung Personalaufwand<br />

Bezeichnung des Produkts:<br />

Repräsentation, Medienbeobachtung und -<br />

auswertung, Pressebetreuung<br />

Seite 33 von 95<br />

Nr.: 4


<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />

Wesentliche Auswirkungen:<br />

- kein aktiver Beitrag zur Veröffentlichung von Jubilaren<br />

- Widerstand der <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong>er Senioren<br />

Beschluss zur Maßnahme:<br />

- Umsetzung des Vorschlages „Streichung Liste der Jubilare“.<br />

Haushaltsposition: 01.111.11.620002<br />

Strukturelle Haushaltsentlastung:<br />

Erhöhung der Erträge<br />

in EUR<br />

Reduzierung Personalaufwendungen<br />

in EUR<br />

Reduzierung sonstiger<br />

Aufwendungen in EUR<br />

Beschreibung der Maßnahme:<br />

Im Produkt 01.111.12 Sonstige zentrale Dienstleistungen werden zahlreiche Aufgaben für die<br />

Stadtverwaltung wahrgenommen.<br />

<strong>2012</strong> <strong>2013</strong> 2014 2015 2016 ff.<br />

2.654 2.654 2.654 2.654 2.654<br />

Summe in EUR 2.654 2.654 2.654 2.654 2.654<br />

Stellenreduzierung: 0,06<br />

Produktkritik zur Haushaltskonsolidierung<br />

in der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />

Fachbereich I 2.10 Hauptamt<br />

Produkt:<br />

01.111.12<br />

Bezeichnung des Produkts:<br />

Sonstige zentrale Dienstleistungen<br />

Kategorie der Maßnahme: Effizienzsteigerung<br />

Bezeichnung der Maßnahme:<br />

Bündelung der Aufgaben im Produkt auf weniger Mitarbeiter der Stadtverwaltung<br />

Seite 34 von 95<br />

Nr.: 5


<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />

Für das Produkt sind insgesamt 17 Mitarbeiter der Stadtverwaltung tätig, wobei die meisten<br />

nur mit geringen Zeitanteilen für das Produkt arbeiten. Dabei handelt es sich zumeist um<br />

Vertretungen oder Aufgaben mit geringem Zeitbedarf. Der Personaleinsatz insgesamt beträgt<br />

derzeit 1,6 VZÄ, wofür laut Haushaltsansatz 2011 ohne Beiträge zur Berufsgenossenschaft<br />

und Unfallversicherung Personalaufwendungen in Höhe von 95,8 TEUR anfallen.<br />

Eine Aufteilung von Stellenanteilen im Umfang von 1,6 VZÄ auf 17 Mitarbeiter, wobei die<br />

meisten mit einem nur geringen Anteil ihrer Arbeitszeit für das Produkt arbeiten, ist nach<br />

Erfahrung von Rödl & Partner mit Effizienzverlusten verbunden. Eine Reorganisation des<br />

Produktes sollte dazu führen, dass inhaltlich miteinander verbundene Aufgaben gebündelt<br />

werden und weniger Mitarbeiter für gleiche oder ähnliche Aufgaben eingesetzt werden.<br />

Gegebenenfalls können Aufgaben auf andere Produkte übertragen werden. Anzustreben ist,<br />

einzelne Mitarbeiter von Tätigkeiten im Produkt vollständig zu entlasten, um sie für andere<br />

Aufgaben einzusetzen.<br />

Die bisher von diesen Mitarbeitern erbrachten Leistungen müssen auf andere übertragen<br />

werden, wobei sich durch eine Bündelung der Aufgaben Effizienzgewinne erzielen lassen.<br />

Insbesondere der auch für das Produkt 02.122.90 Überwachung des ruhenden und fließenden<br />

Verkehrs tätige Mitarbeiter sollte von Aufgaben im Produkt 01.111.12 weitgehend entbunden<br />

werden.<br />

Insgesamt sollte durch die Bündelung der Leistungserbringung bei der<br />

Aufgabenwahrnehmung im Produkt mittels Effizienzgewinnen und der Optimierung von<br />

Prozessen eine Verringerung des Personalaufwandes um ca. 10 % erreicht werden. Damit<br />

steht eine Personalkapazität von 0,15 VZÄ für andere Aufgaben innerhalb der Verwaltung zur<br />

Verfügung.<br />

Wesentliche Auswirkungen:<br />

- Die Aufgaben im Produkt verteilen sich auf weniger Mitarbeiter.<br />

Beschluss zur Maßnahme:<br />

- Umsetzung des Vorschlages.<br />

Seite 35 von 95


<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />

Haushaltsposition: diverse<br />

Strukturelle Haushaltsentlastung:<br />

Erhöhung der Erträge<br />

in EUR<br />

Reduzierung Personalaufwendungen<br />

in EUR<br />

Reduzierung sonstiger<br />

Aufwendungen in EUR<br />

Summe in EUR<br />

Stellenreduzierung:<br />

Beschreibung der Maßnahme<br />

Im Produkt 01.111.12 Sonstige zentrale Dienstleistungen werden die Aufwendungen für die<br />

Druck- und Kopierleistungen der Stadtverwaltung verbucht. Für Geräte, Papier, Toner,<br />

Wartung etc. fallen pro Jahr Kosten von insgesamt ca. 15 TEUR an.<br />

In der Stadtverwaltung <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> sind laut Erhebungsbogen derzeit 33 Drucker im Einsatz,<br />

davon 28 Laser- und 5 Tintenstrahldrucker. Bei insgesamt 40 Beschäftigten in der<br />

Stadtverwaltung <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> ist somit eine hohe Arbeitsplatzdruckerquote von 83 % zu<br />

verzeichnen. Außerdem verfügt die Stadtverwaltung über 5 Fax- und 10 Kopiergeräte sowie<br />

über weitere 5 Kopiergeräte in Außenstellen der Verwaltung. Das Druckvolumen beträgt etwa<br />

220.000 Seiten. Zusätzlich zu den Arbeitsplatzdruckern ist ein Großkopierer mit<br />

Endverarbeitungsfunktionen im Einsatz, für den ein Miet-, Wartungs-, und Servicvertrag<br />

inklusive 20.000 Kopien monatlich besteht, der die Tonerlieferungen beinhaltet. Das<br />

Druckvolumen auf diesem Gerät beträgt pro Jahr etwa 350.000 Seiten. Die Kosten des<br />

Vertrages einschließlich der Freikopien betrugen 2009 insgesamt 9.742EUR, im Jahr 2010<br />

fielen Kosten von 8.635 EUR an.<br />

<strong>2012</strong> <strong>2013</strong> 2014 2015 2016 ff.<br />

9.000 9.000 9.000 9.000 9.000<br />

Produktkritik zur Haushaltskonsolidierung<br />

in der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />

Fachbereich I 2.10 Hauptamt<br />

Produkt:<br />

01.111.12<br />

Bezeichnung des Produkts:<br />

Sonstige zentrale Dienstleistungen<br />

Kategorie der Maßnahme: Effizienzsteigerung<br />

Bezeichnung der Maßnahme:<br />

Umsetzung eines Druckkonzeptes<br />

Seite 36 von 95<br />

Nr.: 6


<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />

Die Stadtverwaltung beschäftig sich bereits mit der Zusammenführung der Druck - und<br />

Kopiersysteme. Die Maßnahme soll mit dem geplanten internen Umzug der Verwaltung und<br />

der Einrichtung des Bürgerbüros umgesetzt werden.<br />

Mit einem integrierten Druckkonzept können die Aufwendungen für Druck- und<br />

Kopierleistungen in öffentlichen Verwaltungen erfahrungsgemäß deutlich gesenkt werden,<br />

indem statt Arbeitsplatzdruckern Multifunktionsgeräte für mehrere Mitarbeiter eingesetzt<br />

werden, z.B. als Etagendrucker.<br />

Eine optimale Lösung für die Stadtverwaltung <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> bedarf einer umfassenden Analyse.<br />

Dabei sind sämtliche kommunalspezifischen Faktoren, wie zum Beispiel Zugänglichkeit,<br />

Publikumsverkehr, Flexibilität, Spezialsoftware, Brand- und Feuerschutz, Handicaps usw. zu<br />

betrachten. In Verbindung mit der Zumutbarkeitsprüfung, die die Grenzen für maximale<br />

Verarbeitungs-, Druck-, Warte- und Wegezeiten beinhaltet, ist ein Soll-Konzept zu<br />

berechnen.<br />

Durch die Umsetzung eines integrierten Druckkonzeptes können erfahrungsgemäß je nach<br />

Ausgangslage bis zu 40 % der Aufwendungen für Druck- und Kopierleistungen eingespart<br />

werden. Das Potenzial ergibt sich aus Einsparungen bei Verbrauchsmaterialien, Wartung und<br />

Kapitalkosten.<br />

Da in der Stadtverwaltung <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> etwa zwei Drittel der laufenden Aufwendungen auf den<br />

Großkopierer entfallen und eine Einsparung von Druckkosten bereits bei anderen Maßnahmen<br />

eingerechnet ist, ist konservativ gerechnet ein Einsparvolumen von ca. 20 % der übrigen<br />

Aufwendungen zu erwarten. Das Konsolidierungspotenzial beträgt somit etwa 1.000 EUR.<br />

Wesentliche Auswirkungen:<br />

- Weitgehender Verzicht auf Arbeitsplatzdrucker<br />

Beschluss zur Maßnahme:<br />

- Umsetzung des Vorschlages.<br />

Seite 37 von 95


<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />

Haushaltsposition: 01.111.12.601001<br />

Strukturelle Haushaltsentlastung:<br />

Erhöhung der Erträge<br />

in EUR<br />

Reduzierung Personalaufwendungen<br />

in EUR<br />

Reduzierung sonstiger<br />

Aufwendungen in EUR<br />

Beschreibung der Maßnahme:<br />

<strong>2012</strong> <strong>2013</strong> 2014 2015 2016 ff.<br />

Ein wesentliches Ziel des neuen Haushalts- und Rechnungswesens ist mittels Transparenz<br />

und verbesserter Informationsgrundlage für die kommunalen Entscheidungsträger die<br />

Verbesserung der zentralen Steuerung einer Kommune. In fast allen Bundesländern, so auch<br />

in Hessen, ist das Ziel der Verbesserung der Steuerung im Zuge der Einführung eines<br />

doppischen Haushalts- und Rechnungswesens sogar gesetzlich fixiert worden.<br />

Eine kritische Analyse verschiedener Haushaltspläne – so auch der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> - zeigt aber,<br />

dass eine verbesserte und gezielte Steuerung noch nicht erreicht ist. Deutlich wird dies<br />

insbesondere, wenn man die Haushaltspläne mit neuer Struktur betrachtet. Die Stellen, an<br />

Seite 38 von 95<br />

1.000 1.000 1.000 1.000<br />

Summe in EUR 1.000 1.000 1.000 1.000<br />

Stellenreduzierung:<br />

Produktkritik zur Haushaltskonsolidierung<br />

in der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />

Fachbereich I übergreifend<br />

Produkt:<br />

01.111.40<br />

Kategorie der Maßnahme: Effizienzsteigerung<br />

Bezeichnung der Maßnahme:<br />

Nr.: 7<br />

Bezeichnung des Produkts:<br />

Bereitstellung eines zentralen Controllingsystems,<br />

Kontraktmanagement, Konzepte, Strategien und<br />

Handlungsrahmen zur Organisation und zum<br />

Bereich TuI, Beteiligungsmanagement,<br />

Investitionsmanagement, Investitionscontrolling,<br />

Haushalts- und Finanzplanung, Budgetierung<br />

Optimierung der Steuerung durch die Einführung eines Produktcontrollings


<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />

denen über Inhalte, Ziele und Kennzahlen berichtet werden soll, sind entweder nicht<br />

vorzufinden oder konzeptionell noch nicht zu Ende gedacht.<br />

Weitere wichtige und notwendige Bausteine zur Steuerung sind das Berichtswesen und ein<br />

darauf aufgesetztes Controlling. Hauptaufgabe des Controllings ist es, Abweichungen<br />

frühzeitig zu erkennen und zu analysieren, um geeignete Gegensteuerungsmaßnahmen zu<br />

ergreifen. Nachfolgend sind die Wirkungen und Zielerreichungen der<br />

Gegensteuerungsmaßnahmen festzustellen (Erfolgskontrolle). Auch hier ergibt sich die<br />

gesetzliche Notwendigkeit bereits aus § 10 Abs. 3 GemHVO – Doppik.<br />

Nach mehreren Jahren doppischer Haushaltsführung werden die Haushaltszahlen <strong>2012</strong> und<br />

<strong>2013</strong> erstmals in einem Doppelhaushalt zusammengeführt. Dies soll auch in den folgenden<br />

Jahren so fortgesetzt werden. Hierzu laufen aktuell die Haushaltsplanungen in der Stadt <strong>Bad</strong><br />

<strong>Orb</strong>.<br />

Die aktuelle Haushaltslage zwingt die Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong>, ihre Konsolidierungsanstrengungen in<br />

laufende Controllingaktivitäten zu überführen. Zum einen um die Umsetzung der<br />

beschlossenen Maßnahmen zu gewährleisten (Umsetzungscontrolling) und zum anderen um<br />

in der Fläche des Haushalts die kommunalen Einflussfaktoren im Blick zu behalten (zentrales<br />

Produktcontrolling). Dies macht ein entsprechendes Steuerungsinstrument (einzelne Elemente<br />

und Zusammenwirkung der Instrumente) notwendig. Folgende Feststellungen lassen sich<br />

treffen:<br />

(1) Darstellung von Steuerungsinformationen im Haushalt: Produktbeschreibungen sind<br />

erfolgt und Produktverantwortliche sind festgelegt, jedoch wird die Produktverantwortung<br />

zum Teil nicht wahrgenommen. Ziele und Kennzahlen sind nicht definiert. Auf der in <strong>Bad</strong><br />

<strong>Orb</strong> gegenwärtig bestehenden Steuerungsgrundlage ist aus zentraler Sicht oder aus Sicht der<br />

politischen Entscheidungsträger keine verbesserte Steuerung möglich. Nach unserer<br />

Auffassung ist dies zunächst noch nicht zu kritisieren. Umstellungsprojekte sind komplex und<br />

ressourcenbindend.<br />

(2) Leitbild der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> strategische Ziele: Die Stadt verfügt über kein Leitbild. Ein<br />

Leitbild formuliert die Zielvorstellungen von Politik und Verwaltung der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> und<br />

soll hierdurch eine Orientierung nach innen wie nach außen vermitteln. Hierdurch sollen<br />

verbindliche Rahmenbedingungen geschaffen werden. Grundsätzlich sind strategische<br />

Zielsetzungen sinnvoll und wichtig um einen formellen Rahmen für das Verwaltungshandeln<br />

zu schaffen. Der Prozess der Formulierung ist dabei in der kommunalen Praxis häufig<br />

einfacher als der weiterführende Prozess der Konkretisierung, Revision und Einbindung in die<br />

Verwaltungspraxis. Hier endet in der kommunalen Praxis sehr häufig der Prozess der<br />

strategischen Steuerung.<br />

(3) Durchführung eines quartalsweisen Berichtswesens für das Finanzcontrolling: Das<br />

Berichtswesen findet derzeit nur in einer kleineren Ausführung statt und umfasst ein reines<br />

Finanzcontrolling. Die Berichte stellen eine Übersicht über die wesentlichen finanziellen<br />

Seite 39 von 95


<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />

Entwicklungen des Gesamthaushalts dar. Möglichkeiten zur (Nach-)Steuerung sind dadurch<br />

jedoch aus Sicht der Politik nicht möglich.<br />

Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die aktive Einbindung von Produkten in die<br />

Haushaltssteuerung in <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> noch nicht erfolgt ist. Die Prozesse der Haushaltssteuerung<br />

unterscheiden sich kaum von den typischen Steuerungsansätzen zu kameralen Zeiten.<br />

Lediglich die Begrifflichkeiten (z. B. Aufwendungen statt Ausgaben) und die Struktur der<br />

Haushalte haben sich verändert.<br />

Zur Modernisierung der Haushaltssteuerung ist die Einbindung der Produkte als zentrales<br />

Steuerungselement erforderlich. Rödl & Partner empfiehlt die Optimierung der Steuerung<br />

durch die Einführung eines Produktcontrollings (Kennzahlen und Ziele) unter Beteiligung des<br />

Magistrats und die Überprüfung der zugewiesenen Produktverantwortung.<br />

Wesentliche Auswirkungen:<br />

- Verbesserte Steuerung<br />

- Identifikation der Produktverantwortlichen mit Produkten<br />

- Aufwand für die Implementierung<br />

Beschluss zur Maßnahme:<br />

- Umsetzung des Vorschlages.<br />

Beschreibung der Maßnahme:<br />

Produktkritik zur Haushaltskonsolidierung<br />

in der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />

Fachbereich I 3.30 Stadtkasse, Vollstreckungsstelle<br />

Produkt:<br />

01.111.41<br />

Kategorie der Maßnahme: Aufgabenverzicht<br />

Bezeichnung der Maßnahme:<br />

Reduzierung Zahlstellen<br />

Die Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> hat sieben Zahlstellen, zwei davon sind im Einwohnermeldeamt bzw.<br />

Passamt, je eine im Bauamt, Freischwimmbad, Heimatmuseum, Containerstation /<br />

Betriebshof, sowie der Stadtkasse eingerichtet.<br />

Seite 40 von 95<br />

Nr.: 8<br />

Bezeichnung des Produkts:<br />

Haushaltsrechnung und -vollzug,<br />

Zahlungsabwicklung Kernhaushalt, Buchhaltung


<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />

Für jede Zahlstelle ist ein Mitarbeiter verantwortlich. Der Bürger kann an der Zahlstelle der<br />

Stadtkasse die fälligen Gebühren bar entrichten. Zudem werden an der Zahlstelle der<br />

Stadtkasse Saisonkarten fürs Freibad, Parkvignetten, die zum Parken auf den städtischen<br />

Parkplätzen berechtigen, und Einwohnerkurkarten verkauft. Außerdem werden Barauslagen<br />

und Guthaben aus Steuern und Gebühren an die Bürger erstattet, sowie Sozialhilfe ausgezahlt.<br />

Darüber hinaus ist die Zahlstelle der Stadtkasse auch eine Auskunftstelle für die Bürger. An<br />

den andenen Zahlstellen kann der Bürger vor Ort die fälligen Gebühren für erbrachte<br />

Dienstleistungen zahlen. Die vereinnahmten Gelder verteilten sich im Jahr 2010 wie folgt auf<br />

die einzelnen Zahlstellen:<br />

- Stadtkasse 384.631 EUR<br />

- Einwohnermeldeamt 48.312 EUR<br />

- Bauamt 570 EUR<br />

- Schwimmbad 75.059 EUR<br />

- Containerstation 3.234 EUR<br />

- Heimatmuseum 476 EUR<br />

Die Öffnungszeiten der Zahlstellen orientieren sich an den Öffnungszeiten bzw. dem<br />

Publikumsverkehr der jeweiligen Einrichtung. Die wöchentliche Öffnungszeit des Rathauses<br />

beträgt 21 Stunden. Damit beträgt die wöchentliche Öffnungszeit der vier Zahlstellen im<br />

Rathaus 84 Stunden. Das heißt nicht, dass die Mitarbeiter keine anderen Aufgaben<br />

übernehmen können. Die tatsächliche Personalbindung konnte von der Stadt nicht angegeben<br />

werden, korriliert allerdings mit der Höhe der Einzahlungen. Unabhängig davon fallen<br />

administrative Zeiten für die Barkassenverwaltung wie Abrechnung der Zahlstelle, Erstellung<br />

von Kassenabschlüssen, Prüfung des Kassenbestands etc. an.<br />

In Kommunen vergleichbarer Größe ist hingegen nur eine zentrale Zahlstelle üblich. Im Falle<br />

der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> bietet es sich an, die vier Zahlstellen innerhalb des Rathauses<br />

(Einwohnermeldeamt, Passamt, Bauamt und Stadtkasse) zu einer zentralen Zahlestelle<br />

zusammenzufassen.<br />

Rödl & Partner empfiehlt, die Anzahl der Zahlstellen innerhalb des Rathauses von derzeit vier<br />

auf eine Zahlstelle zu verdichten und mittel- bis langfristig im Steuern- und Abgabenbereich<br />

auf den bargeldlosen Zahlungsverkehr umzustellen. Die zentrale Zahlstelle sollte räumlich in<br />

den neuen Bürgerservice integriert werden, um den Servicededanken dieser Einrichtung zu<br />

verstärken. Durch die Umsetzung der Maßnahme gehen wir von einer Reduzierung der<br />

Personalbindung in Höhe von insgesamt 10 Wochenstunden aus. Dies entspricht einer<br />

Reduzierung von 10 % für die Reduzierung von administrativen Zeiten. Daraus ergibt sich ein<br />

rechnerisches Potenzial in Höhe von 0,25 VZÄ oder 11.250 EUR.<br />

Seite 41 von 95


<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />

Wesentliche Auswirkungen:<br />

- Stärkung der Bedeutung des Bürgerbservices<br />

- Entlastung der Mitarbeiter von Parteienverkehr und Abwicklung der Zahlstelle<br />

- ggf. weitere Laufwege für den Bürger innerhalb des Rathauses<br />

- langfristig Verzicht auf die Barabwicklung für den Steuern- und Abgabenbereich<br />

Beschluss zur Maßnahme:<br />

- Grundsätzliche Absicht zur Umsetzung des Vorschlages zur Zusammenfassung der vier Zahlstellen<br />

und Prüfung der Möglichkeit zur Einführung eines Einzahlungsautomaten.<br />

Haushaltsposition: diverse<br />

Strukturelle Haushaltsentlastung:<br />

Erhöhung der Erträge<br />

in EUR<br />

Reduzierung Personalaufwendungen<br />

in EUR<br />

Reduzierung sonstiger<br />

Aufwendungen in EUR<br />

Beschreibung der Maßnahme:<br />

<strong>2012</strong> <strong>2013</strong> 2014 2015 2016 ff.<br />

11.250 11.250 11.250 11.250 11.250<br />

Summe in EUR 11.250 11.250 11.250 11.250 11.250<br />

Stellenreduzierung: 0,25<br />

Produktkritik zur Haushaltskonsolidierung<br />

in der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />

Fachbereich I 3.20 Finanzverwaltung<br />

Produkt:<br />

01.111.41<br />

Kategorie der Maßnahme: Effizienzsteigerung<br />

Bezeichnung der Maßnahme:<br />

Personaleinsatz Buchungen<br />

Der doppische Produkthaushalt und der Erhebungsbogen weisen für das Produkt<br />

"Haushaltsrechnung und -vollzug, Zahlungsabwicklung Kernhaushalt, Buchhaltung" für das<br />

Seite 42 von 95<br />

Nr.: 9<br />

Bezeichnung des Produkts:<br />

Haushaltsrechnung und -vollzug,<br />

Zahlungsabwicklung Kernhaushalt, Buchhaltung


<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />

Jahr 2010 einen Personaleinsatz in Höhe von 4,57 VZÄ aus. Die hier eingesetzte Mitarbeiter<br />

übernehmen neben dem eigentlichen Buchungsgeschäft zum Teil oder in Gänze auch noch<br />

weitere Aufgaben wie Kassenwesen oder Forderungsmanagement. Unter Berücksichtigung<br />

von Stellenanteilen und besonderen Faktoren (Krankheit, sonstige Tätigkeiten) ergibt sich ein<br />

Personaleinsatz im Buchhaltungsbereich in Höhe von 1,05 VZÄ für das operative<br />

Buchungsgeschäft. Dieses Personal wickelte im Jahr 2010 70.323 Buchungsvorgänge ab.<br />

Folgende Prozesschritte erfolgen im Rahmen der Buchung in <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong>: Auskontierung -<br />

Erfassung - Anordnung - Sollbuchung - Istbuchung - Ablage. Bei der<br />

Personalbedarfsermittlung ist zu berücksichtigen, dass nach dem in der Kassenverordnung<br />

Hessen geregelten Vier-Augen-Prinzip eine Trennung von Anordnung und Zahlung zu<br />

erfolgen hat. Eine Verdichtung der Tätigkeiten auf eine Person ist damit nicht möglich.<br />

Unter der Berücksichtigung der Anzahl der Buchungen und des tätsächlichen<br />

Personaleinsatzes für Buchungen ermittelt sich ein rechnerischer Personalbedarf in Höhe von<br />

0,86 VZÄ (Buchungsvolumen x durchschnittlicher Zeitaufwand pro Buchung) für die Stadt<br />

<strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong>. Damit ergibt sich ein rechnerisches Konsolidierungspotenzial im Bereich<br />

Buchhaltung in Höhe von 0,19 VZÄ bzw. 8 TEUR. Das Potenzial sollte mittelfristig realisiert<br />

werden (Erfahrungskurve im doppischen Haushalts- und Rechnungswresen) und kann auch<br />

durch Dienstleistungen für städtische Gesellschaften im Bereich Buchhaltung realisiert<br />

werden.<br />

Wesentliche Auswirkungen:<br />

- Effizienzsteigerung<br />

Beschluss zur Maßnahme:<br />

- Umsetzung des Vorschlages.<br />

Seite 43 von 95


<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />

Haushaltsposition: 01.111.41.620002<br />

Strukturelle Haushaltsentlastung:<br />

Erhöhung der Erträge<br />

in EUR<br />

Reduzierung Personalaufwendungen<br />

in EUR<br />

Reduzierung sonstiger<br />

Aufwendungen in EUR<br />

Beschreibung der Maßnahme:<br />

Die Stadtverwaltung <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> erbringt als interner Dienstleister für die städtischen<br />

Gesellschaften Dienstleistungen (Verwaltungskostenerstattung, Provision für Kurtaxerhebung<br />

etc.) die über interne Verrechnungssätze den Gesellschaften in Rechnung gestellt werden.<br />

Bündelung von solchen vorwiegenden Shared Services erhöht gerade bei Verwaltungen der<br />

Größe von <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> die Auslastung der eingesetzten personellen Kapazitäten und ermöglicht<br />

die Realisierung von Synergien.<br />

<strong>2012</strong> <strong>2013</strong> 2014 2015 2016 ff.<br />

Nach Meinung von Rödl & Partner sind innerhalb des Konzerns Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> diese<br />

Synergiepotenziale noch nicht vollständig gehoben. Dies zeigt sich insbesondere darin, dass<br />

Shared Services wie Personalabrechnung, Versicherungswesen etc. nicht für alle<br />

Gesellschaften des Konzerns an zentraler Stelle abgewickelt werden (Bsp.<br />

Personalabrechnung <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> Kur GmbH) bzw. das Aufgabenausweitungen z.B. im Bereich<br />

Finanzbuchhaltung bei entsprechender Personalausstattung möglich erscheinen.<br />

Seite 44 von 95<br />

8.400 8.400 8.400<br />

Summe in EUR 8.400 8.400 8.400<br />

Stellenreduzierung: 0,19<br />

Produktkritik zur Haushaltskonsolidierung<br />

in der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />

übergreifend übergreifend<br />

Produkt:<br />

01.111.50<br />

Kategorie der Maßnahme: Effizienzsteigerung<br />

Bezeichnung der Maßnahme:<br />

Nr.: 10<br />

Bezeichnung des Produkts:<br />

Betriebswirtschaftliche Dienstleistungen für<br />

Eigengesellschaften und Eigenbetriebe<br />

Aufgabenausweitung für die Gesellschaften und EB und Erhöhung<br />

Leistungsverrechnungssätze


<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />

Die Ausweitung der Shardes Services auf alle Gesellschaften der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> ist sachlich<br />

möglich und sollte weiterverfogt werden. Eine Quantifizierung war auf Grund der inhaltlichen<br />

Beschränkung des Untersuchungsauftrages auf die Kernverwaltung und die Eigenbetriebe<br />

nicht möglich.<br />

Wesentliche Auswirkungen:<br />

- Verbesserung der Perrsonalauslastung<br />

- Spezialisierung von Mitarbeitern<br />

- Abbau von Doppelstrukturen<br />

- ggf. fehlende Transparenz der Verrechnungssätze<br />

Beschluss zur Maßnahme:<br />

- Umsetzung des Vorschlages wobei bei der <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> Kur GmbH das beschlossene Strukturkonzept<br />

zu beachten ist.<br />

Beschreibung der Maßnahme:<br />

Produktkritik zur Haushaltskonsolidierung<br />

in der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />

übergreifend übergreifend<br />

Produkt:<br />

01.111.50<br />

Kategorie der Maßnahme: Effizienzsteigerung<br />

Bezeichnung der Maßnahme:<br />

Die städtischen Gesellschaften haben einen Liquiditätsbedarf von 4,4 Mio. EUR (Jahr 2011).<br />

Der Liquiditätsbedarf wird durch die Aufnahme von Kassenkrediten über den Gesellschafter<br />

Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> gedeckt. Eine Abstimmung des Liquiditätsbedarfs findet auf unterschiedliche<br />

Weise statt, zum einen über vertraglich vereinbarte Abschlagszahlungen und zum anderen<br />

über kurzfristig angemeldeten Liquiditätsbedarf der Gesellschaften. Eine mittelfristige<br />

Abstimmung und Planung des tatsächlichen Liquiditätsbedarf und eine Überprüfung des<br />

Liquiditätsbedarfs durch die Stadt findet zur Zeit nicht statt.<br />

Dies führt zu folgenden haushalterischen Effekten: Gesellschaften generieren mit zum Teil<br />

nicht benötigten liquiden Mitteln Zinserträge (Festgeld bzw. Tagesgeld mit üblichen Zinssatz<br />

Seite 45 von 95<br />

Nr.: 11<br />

Bezeichnung des Produkts:<br />

Betriebswirtschaftliche Dienstleistungen für<br />

Eigengesellschaften und Eigenbetriebe<br />

Implementierung einer bedarfsorientierten Liquiditätsplanung für den Konzern Stadt <strong>Bad</strong><br />

<strong>Orb</strong>


<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />

bis zu 1 %) während die Stadt Zinsaufwendungen für die hierfür aufgenommene<br />

Kassenkredite (Zinssatz zwischen 2 - 2,7 %) im kommunalen Haushalt bedienen muss. Auf<br />

diese Weise entsteht im Konzern ein jährlicher Zinsverlust in Höhe von 1 % bzw. ca. 8<br />

TEUR.<br />

Rödl & Patner empfiehlt eine Verbesserung der Abstimmung zum Liquiditätsbedarf zwischen<br />

den Gesellschaften (insbesondere mit der Kur GmbH) und der Finanzverwaltung. Hierfür<br />

sollten monatliche Liquiditätsbedarfe formuliert (Liquiditätsplanung) und mittels<br />

Kassenbestandsübersichten nachgewiesen werden. Auf diese Weise kann der jährliche<br />

Zinsverlust, unter Berücksichtigung einer Grundliquidität von 30 TEUR als Sicherheit für die<br />

Gesellschaft, reduziert werden.<br />

Wesentliche Auswirkungen:<br />

- Verbesserung der Liquiditätsplanung und damit Einhaltung der Kassenkreditgrenze<br />

Beschluss zur Maßnahme:<br />

- Umsetzung des Vorschlages.<br />

Haushaltsposition: 16.612.10.771001<br />

16.612.10.771010<br />

Strukturelle Haushaltsentlastung:<br />

Erhöhung der Erträge<br />

in EUR<br />

Reduzierung Personalaufwendungen<br />

in EUR<br />

Reduzierung sonstiger<br />

Aufwendungen in EUR<br />

<strong>2012</strong> <strong>2013</strong> 2014 2015 2016 ff.<br />

8.400 8.400 8.400 8.400 8.400<br />

Summe in EUR 8.400 8.400 8.400 8.400 8.400<br />

Stellenreduzierung:<br />

Seite 46 von 95


<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />

Beschreibung der Maßnahme:<br />

Die Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> erhebt auf Grundlage der §§ 5 und 51 der HGO gemäß ihrer Satzung über<br />

die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte im<br />

Gebiet der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> eine Steuer auf den Betrieb von Apparaten mit und ohne<br />

Gewinnmöglichkeit. Die Steuersätze betragen gemäß § 4 je angefangenem Kalendermonat<br />

und Apparat für die Benutzung von Spiel- und Geschicklichkeitsapparaten, soweit sie<br />

öffentlich zugänglich sind,<br />

1. für Apparate mit Gewinnmöglichkeit<br />

a) in Spielhallen 12 v.H. der Bruttokasse, höchstens 107,37 Euro,<br />

b) in Gaststätten und an sonstigen Aufstellorten10 v.H. der Bruttokasse, höchstens 46,02<br />

Euro;<br />

2. für Apparate ohne Gewinnmöglichkeit<br />

a) in Spielhallen 6 v.H. der Bruttokasse, höchstens 40,90 Euro,<br />

b) in Gaststätten und an sonstigen Aufstellorten, 4 v.H. der Bruttokasse, höchstens 20,45<br />

Euro;<br />

3. für Apparate, mit denen sexuelle Handlungen oder Gewalttätigkeiten dargestellt werden<br />

oder die eine Verherrlichung oder Verharmlosung des Krieges zum Gegenstand haben, 12<br />

v.H. der Bruttokasse, höchstens 107,37 Euro, bzw. für das Spielen in Spielclubs, Spielcasinos<br />

und ähnlichen Einrichtungen um Geld oder Sachwerte je angefangenem Quadratmeter und<br />

Kalendermonat 25,56 Euro.<br />

Produktkritik zur Haushaltskonsolidierung<br />

in der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />

Fachbereich I 3.40 Archiv, Steueramt,<br />

Versicherungen, Liegenschaften<br />

Produkt:<br />

01.111.60<br />

16.611.10<br />

Kategorie der Maßnahme: Ertragssteigerung<br />

Bezeichnung der Maßnahme:<br />

Anhebung der Steuersätze auf Spielapparate<br />

Im Produkt 16.611.10 Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen wurden im<br />

Ergebnis 2009 aus Vergnügungssteuer einschließlich Spielapparatesteuer ein Ertrag von rund<br />

16,7 TEUR verbucht. Im Haushaltsplan 2011 sind Erträge von 15 TEUR eingestellt.<br />

Seite 47 von 95<br />

Nr.: 12<br />

Bezeichnung des Produkts:<br />

Festsetzung und Erhebung der Steuern und<br />

Abgaben;<br />

Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine<br />

Umlagen


<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />

Nach einer Eildienstmitteilung des Hessischen Städte- und Gemeindebundes ist nach der<br />

Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs die Kappung der<br />

Spielapparatesteuer durch Fest- und Höchstbeträge zwar rechtlich zulässig, aber in besonderer<br />

Weise rechtfertigungsbedürftig. Der rechtlich sicherste Weg liegt nach Auffassung des HSGB<br />

in der vollständigen Streichung von Fest- und Höchstbetragsregelungen mit Wirkungen für<br />

die Zukunft.<br />

4. für Apparate, mit denen sexuelle Handlungen oder Gewalttätigkeiten dargestellt werden<br />

oder die eine Verherrlichung oder Verharmlosung des Krieges zum Gegenstand haben, 12<br />

v.H. der Bruttokasse, höchstens 107,37 Euro, bzw. für das Spielen in Spielclubs, Spielcasinos<br />

und ähnlichen Einrichtungen um Geld oder Sachwerte je angefangenem Quadratmeter und<br />

Kalendermonat 25,56 Euro.<br />

Nach einer Eildienstmitteilung des Hessischen Städte- und Gemeindebundes ist nach der<br />

Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs die Kappung der<br />

Spielapparatesteuer durch Fest- und Höchstbeträge zwar rechtlich zulässig, aber in besonderer<br />

Weise rechtfertigungsbedürftig. Der rechtlich sicherste Weg liegt nach Auffassung des HSGB<br />

in der vollständigen Streichung von Fest- und Höchstbetragsregelungen mit Wirkungen für<br />

die Zukunft.<br />

Wesentliche Auswirkungen:<br />

- Stärkere Belastung der Betreiber und Nutzer von Spielapparaten<br />

Beschluss zur Maßnahme:<br />

- Umsetzung des Vorschlages und Beauftragung des Magistrates bis zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung<br />

im Februar <strong>2012</strong> eine novellierte Gebührensatzung als Vorschlag und<br />

Entwurf zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. Die Gebührensätze sollen sich im<br />

Entwurf an der oberen Grenze der durch die Städte und Gemeinden im Main-Kinzig-Kreis<br />

festgesetzten Gebührensätze orientieren.<br />

Seite 48 von 95


<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />

Haushaltsposition: 16.611.10.555912<br />

Strukturelle Haushaltsentlastung:<br />

Erhöhung der Erträge<br />

in EUR<br />

Reduzierung Personalaufwendungen<br />

in EUR<br />

Reduzierung sonstiger<br />

Aufwendungen in EUR<br />

Beschreibung der Maßnahme:<br />

Die Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> schloss am 16.08.2007 mit dem Land Hessen den Koordinationsvertrag<br />

über den Einsatz des freiwilligen Polizeidienstes. Aktuell sind im Gebiet der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> 5<br />

freiwillige Polizeihelfer im Dienst.<br />

Für den Einsatz der freiwilligen Polizeihelfer sind im Haushaltsplan 2011 und für die Zeit bis<br />

2014 jährliche Aufwendungen in Höhe von 12.600 EUR veranschlagt.<br />

Ziel des Abschlusses des Koordinationsvertrags wie des Einsatzes der freiwilligen<br />

Polizeihelfer war insbesondere die Stärkung des subjektiven Sicherheitsempfindens in der<br />

Stadt. Das Ziel konnte nicht erreicht werden.<br />

<strong>2012</strong> <strong>2013</strong> 2014 2015 2016 ff.<br />

1.250 1.250 1.250 1.250 1.250<br />

Summe in EUR 1.250 1.250 1.250 1.250 1.250<br />

Stellenreduzierung:<br />

Produktkritik zur Haushaltskonsolidierung<br />

in der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />

Fachbereich II 4.10 Ordnungsamt<br />

Produkt:<br />

02.122.10<br />

Kategorie der Maßnahme: Standardanpassung<br />

Bezeichnung der Maßnahme:<br />

Aufgabe der freiwilligen Polizeihelfer<br />

Der Koordinationsvertrag kann jährlich mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende<br />

gekündigt werden, § 6 Koordinationsvertrag. Mit Kündigung des Koordinationsvertrages und<br />

Aufgabe der freiwilligen Polizeihelfer entfallen die im Haushalt angesetzten Aufwendungen.<br />

Wir empfehlen, den Koordinationsvertrag zum Ende des Jahres <strong>2012</strong> zu beenden und damit<br />

den Einsatz der freiwilligen Polizeihelfer mit Ende des Jahres <strong>2012</strong> aufzugeben.<br />

Seite 49 von 95<br />

Nr.: 13<br />

Bezeichnung des Produkts:<br />

Allgemeine und besondere Gefahrenabwehr


<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />

Wesentliche Auswirkungen:<br />

- Aufwendungen für eine Einrichtung, die die an sie gerichtete Erwartungshaltung nicht<br />

erfüllte, entfallen<br />

Beschluss zur Maßnahme:<br />

- Umsetzung des Vorschlages.<br />

Haushaltsposition: 02.122.10.613100<br />

Strukturelle Haushaltsentlastung:<br />

Erhöhung der Erträge<br />

in EUR<br />

Reduzierung Personalaufwendungen<br />

in EUR<br />

Reduzierung sonstiger<br />

Aufwendungen in EUR<br />

Beschreibung der Maßnahme:<br />

<strong>2012</strong> <strong>2013</strong> 2014 2015 2016 ff.<br />

Die Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> ist als kreisangehörige Gemeinde nicht Träger der Sozialhilfe. Örtliche<br />

Träger der Sozialhilfe sind die Kreise und kreisfreien Städte (§ 3 Abs. 2 S. 1 SGB XII). Als<br />

Nicht-Aufgabenträger ist die Stadt lediglich zur Entgegennahme von Anträgen auf<br />

Seite 50 von 95<br />

12.600 12.600 12.600 12.600<br />

Summe in EUR 12.600 12.600 12.600 12.600<br />

Stellenreduzierung:<br />

Produktkritik zur Haushaltskonsolidierung<br />

in der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />

Fachbereich II 4.40 Sozialamt<br />

Produkt:<br />

02.122.70<br />

Bezeichnung des Produkts:<br />

Aufnahme von Anträgen, sonstige<br />

Dienstleistungen<br />

Kategorie der Maßnahme: Standardanpassung<br />

Bezeichnung der Maßnahme:<br />

Reduktion freiwilliger Leistungen bei der Antragsannahme im Sozialamt<br />

Nr.: 14


<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />

Sozialleistungen und deren Weiterleitung an die zuständigen Leistungsträger verpflichtet (§<br />

16 Abs. 2 S. 1 SGB I). Ungeachtet der fehlenden Rechtspflicht unterhält die Stadt ein<br />

Sozialamt, für das nach dem Organigramm vom 04.05.2011 eine 0,57 VZÄ-Stelle eingerichtet<br />

ist.<br />

Die Sachbearbeitung im Sozialamt geht mit Beratungsleistungen, Unterstützung beim<br />

Ausfüllen von Anträgen und "Seelsorge" weit über die gesetzlich geforderte Antragsannahme<br />

und Weiterleitung hinaus. So gehört zur Antragsannahme schon nicht, darauf hinzuwirken,<br />

dass klare und sachdienliche Anträge gestellt und unvollständige Angaben ergänzt werden.<br />

Denn dies ist nach § 16 Abs. 3 SGB I bereits Aufgabe der zuständigen Leistungsträger.<br />

Der Hessische Rechnungshof hatte mit der 77. Vergleichenden Prüfung schon vor 10 Jahren<br />

ein Stellenreduktionspotenzial von 0,5 VZÄ in der Sozialverwaltung festgestellt. Die mit dem<br />

Sozialamt erbrachten freiwilligen Leistungen können deshalb mindestens im Umfang eines<br />

Stellenvolumens von 0,25 VZÄ reduziert werden.<br />

Das frei werdende Stellenvolumen kann zur Entlastung innerhalb der Verwaltung eingesetzt<br />

werden. Gelingt dies nicht, ist das frei werdende Stellenvolumen einzuziehen. Ausgehend von<br />

typisierten Jahresaufwendungen je VZÄ von 45.000 EUR bedeutet eine Stellenreduktion um<br />

0,25 VZÄ ein jährliches Haushaltsentlastungspotenzial von 11.250 EUR. Mit dem<br />

Maßnahmenvorschlag ist kein eigenes Haushaltsentlastungspotenzial ausgewiesen, weil von<br />

der anderweitigen Verwendung des frei werdenden Stellenvolumens ausgegangen wird.<br />

Wir empfehlen, die freiwilligen Leistungen im Sozialamt ab dem Jahr <strong>2012</strong> im Volumen von<br />

mindestens 0,25 VZÄ zu reduzieren und das frei werdende Stellenvolumen zur Entlastung<br />

innerhalb der Verwaltung einzusetzen.<br />

Wesentliche Auswirkungen:<br />

- Arbeitsentlastung der Verwaltung<br />

- frei werdende Arbeitszeit kann anderweitig eingesetzt werden<br />

- Bürgerservice nimmt ab<br />

Beschluss zur Maßnahme:<br />

- Umsetzung des Vorschlages und Beauftragung des Magistrates und Prüfung der Möglichkeit,<br />

dass Sozialberatungen im Rathaus auch von qualifizierten Dritten / Stellen (Main-Kinzig-<br />

Kreis, VDK, Deutsche Rentenversicherung, Versorgungsamt….) erbracht wird und entsprechende<br />

Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt werden.<br />

Seite 51 von 95


<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />

Beschreibung der Maßnahme:<br />

Die über den Gemeingebrauch hinausgehende Nutzung (Sondernutzung) dem öffentlichen<br />

Verkehr gewidmeter Straßen, Wege und Plätze unterliegt der Erlaubnis und ist<br />

gebührenpflichtig, §§ 3, 13 ff. der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für<br />

Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen (Sondernutzungssatzung).<br />

Sondernutzungen sind insbesondere das Aufstellen von Verkaufsständen, Warenständern,<br />

Tischen und Stühlen, Verkaufsautomaten sowie Werbeanlagen.<br />

Aktuell erhebt die Stadt von 81 Gewerbebetrieben Sondernutzungsgebühren. Das individuelle<br />

Gebührenaufkommen für die ganzjährige Sondernutzung reicht dabei von 18 bis 460 EUR<br />

und liegt im Durchschnitt bei rund 144 EUR.<br />

Das Gebührenaufkommen ist im Haushaltsplan 2011 und für die Jahre bis 2014 mit jährlich<br />

10.000 EUR veranschlagt. Die Gebührentatbestände nach dem Gebührenverzeichnis wurden<br />

zuletzt zum 01.01.2008 angepasst.<br />

Produktkritik zur Haushaltskonsolidierung<br />

in der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />

Fachbereich II 4.10 Ordnungsamt<br />

Produkt:<br />

02.122.80<br />

Kategorie der Maßnahme: Ertragssteigerung<br />

Bezeichnung der Maßnahme:<br />

Erhöhung der Erträge für erlaubte Sondernutzungen<br />

Mit einer moderaten Erhöhung der Gebührensätze um 15 % kann die Stadt jährliche<br />

Mehrerträge von 1.500 EUR erzielen. Die gewerblichen Sondernutzer werden damit im<br />

Durchschnitt um jährlich 23 EUR mehr belastet.<br />

Wir empfehlen, die Gebührensätze nach dem Gebührenverzeichnis zur<br />

Sondernutzungssatzung ab dem Jahr <strong>2012</strong> um 15 % anzuheben.<br />

Wesentliche Auswirkungen:<br />

- Steigerung der städtischen Erträge<br />

Seite 52 von 95<br />

Nr.: 15<br />

Bezeichnung des Produkts:<br />

Verkehrslenkung und -regelung, verkehrsrechtliche<br />

Genehmigungen und Erlaubnisse<br />

- geringfügige Mehrbelastung der sondernutzenden Gewerbetreibenden


<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />

Beschluss zur Maßnahme:<br />

- Umsetzung des Vorschlages und Beauftragung des Magistrates bis zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung<br />

im Februar <strong>2012</strong> den Entwurf einer angepassten Gebührensatzung zur<br />

Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.<br />

Haushaltsposition: 02.122.80.510002<br />

Strukturelle Haushaltsentlastung:<br />

Erhöhung der Erträge<br />

in EUR<br />

Reduzierung Personalaufwendungen<br />

in EUR<br />

Reduzierung sonstiger<br />

Aufwendungen in EUR<br />

Beschreibung der Maßnahme:<br />

<strong>2012</strong> <strong>2013</strong> 2014 2015 2016 ff.<br />

Für die Ordnungspolizei sind bei der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> 2 Kräfte ("Köpfe") mit 2,0 VZÄ tätig.<br />

Der überwiegende Teil der Tätigkeit der Kräfte entfällt mit 1,04 VZÄ auf das Produkt<br />

01.122.90 Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs.<br />

1.500 1.500 1.500 1.500 1.500<br />

Summe in EUR 1.500 1.500 1.500 1.500 1.500<br />

Stellenreduzierung:<br />

Produktkritik zur Haushaltskonsolidierung<br />

in der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />

Fachbereich II 4.10 Ordnungsamt<br />

Produkt:<br />

02.122.90<br />

Kategorie der Maßnahme: Effizienzsteigerung<br />

Bezeichnung der Maßnahme:<br />

Stärkung der Ordnungspolizei<br />

Die Verwaltung rechnete mit der Installation der drei festen Verkehrsüberwachungskameras<br />

("Blitzer") mit einer Vermehrfachung der Erträge. In der Folge wurden beim Produkt<br />

01.122.90 auch die Haushaltsansätze für Erträge aus Verwarnungen (02.122.90.515001)<br />

annähernd vervierfacht, von 135.000 EUR im Haushaltsplan 2010 auf 530.000 EUR im<br />

Haushaltsplan 2011. Dabei wurde jedoch der Innendienst-Folgeaufwand für<br />

Seite 53 von 95<br />

Nr.: 16<br />

Bezeichnung des Produkts:<br />

Überwachung des ruhenden und fließenden<br />

Verkehrs


<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />

Lichtbildauswertungen, Halterermittlungen, Mahnungen etc. deutlich unterschätzt. In der<br />

Folge werden die für 2011 angesetzten Erträge aus der Überwachung des ruhenden und<br />

fließenden Verkehrs nicht erreicht werden können, "weil die ORPOS mit der Arbeit nicht<br />

mehr nachkommen".<br />

Bei Beibehaltung des status quo ist eine jährliche Ertragserwartung von mehr als 350.000<br />

EUR nicht realistisch. Mit einer Entlastung der Ordnunsgpolizei durch eine<br />

Nachbearbeitungs-Innendienstkraft im Umfang von 1,0 VZÄ sind Erträge in Höhe von<br />

(mind.) 400.000 EUR zu erreichen.<br />

Der Stellenbedarf für die Nachbearbeitungs-Innendienstkraft ist durch interne<br />

Umorganisation, insbesondere aus den anderweitigen Stellenreduktionspotenzialen - z.B.<br />

Abrechnung Friedhofs-Benutzungsgebühren, Sozialverwaltung, Gremienunterstützung - zu<br />

decken.<br />

Wir empfehlen, ab dem Jahr <strong>2012</strong> eine 1,0 VZÄ-Stelle zur Innendienstentlastung durch<br />

interne Umorganisation, insbesondere aus den andernortigen Stellenreduktionspotenzialen<br />

bereitzustellen.<br />

Wesentliche Auswirkungen:<br />

- Innendienstentlastung der Ordnungspolizei<br />

- Sicherung der Erträge<br />

Beschluss zur Maßnahme:<br />

- Umsetzung des Vorschlages.<br />

Haushaltsposition: 02.122.90.515002<br />

Strukturelle Haushaltsentlastung:<br />

Erhöhung der Erträge<br />

in EUR<br />

Reduzierung Personalaufwendungen<br />

in EUR<br />

Reduzierung sonstiger<br />

Aufwendungen in EUR<br />

<strong>2012</strong> <strong>2013</strong> 2014 2015 2016 ff.<br />

50.000 50.000 50.000 50.000 50.000<br />

Summe in EUR 50.000 50.000 50.000 50.000 50.000<br />

Stellenreduzierung:<br />

Seite 54 von 95


<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />

Beschreibung der Maßnahme:<br />

Produktkritik zur Haushaltskonsolidierung<br />

in der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />

Fachbereich II 4.30 Standesamt, Brandschutz,<br />

Friedhofsverwaltung<br />

Produkt:<br />

02.126.10<br />

02.126.20<br />

Für die Beheizung der Feuerwache <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> fallen jährlich Aufwendungen für Gas in Höhe<br />

von 18.000 EUR an. Die beratenden Ingenieure Lenz Weber Ingenieure GmbH untersuchten<br />

2010 sechs Varianten zur sparsamen und rationellen Energieverwendung für die Feuerwache<br />

<strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong>. Nach dem am 05.10.2010 vorgelegten Beratungsbericht können mit der die<br />

geringsten Investitionsaufwendungen auslösenden Variante 1 - Erneuerung der<br />

Heizungsanlage, dezentrale Warmwasseraufbereitung - jährliche Energiekosteneinsparungen<br />

in Höhe von 5.600 EUR erzielt werden.<br />

Die für die Umsetzung der Variante 1 erforderlichen Investitionsaufwendungen sind den<br />

Energiekosteneinsparungen gegenzurechnen. Diese Aufwendungen werden von Lenz Weber<br />

mit einmalig 9.000 EUR angesetzt. Dabei verweisen die Ingenieure darauf, dass es sich um<br />

eine Schätzung auf Basis des Baukostenindexes 2006 handelt, die um eine 5 %-ige<br />

Preissteigerung erhöht wurde. Für die Ermittlung des Maßnahmeneffekts wird deshalb ein<br />

Sicherheitsaufschlag von 1/3 auf die Investitionsaufwendungen zu Grunde gelegt (12.000<br />

EUR). Bei jährlichen Energiekosteneinsparungen von 5.600 EUR amortisiert sich ein<br />

Investitionsaufwand von 12.000 EUR in 2,1 Jahren.<br />

Bezeichnung des Produkts:<br />

Brandschutz<br />

Technische Hilfeleistung<br />

Kategorie der Maßnahme: Effizienzsteigerung<br />

Bezeichnung der Maßnahme:<br />

Sanierung Heizungsanlage Feuerwache <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />

Wir empfehlen, <strong>2012</strong> die Sanierung der Heizungsanlage der Feuerwache <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> gemäß der<br />

Variante 1 des Beratungsberichts der Lenz Weber Ingenieure GmbH vorzunehmen.<br />

Wesentliche Auswirkungen:<br />

- laufende jährliche Reduktion von Energieaufwendungen nach einmaliger Investition<br />

Beschluss zur Maßnahme:<br />

- Umsetzung des Vorschlages .<br />

Seite 55 von 95<br />

Nr.: 17


<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />

Haushaltsposition: 02.126.10.605200<br />

02.126.20.605200<br />

Strukturelle Haushaltsentlastung:<br />

Erhöhung der Erträge<br />

in EUR<br />

Reduzierung Personalaufwendungen<br />

in EUR<br />

Reduzierung sonstiger<br />

Aufwendungen in EUR<br />

Beschreibung der Maßnahme:<br />

Die Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> erzielt mit den Gebühren nach der Feuerwehrgebührensatzung jährliche<br />

Erträge. Die Erträge sind im Haushaltsplan 2011 und für die Jahre bis 2014 mit jährlich<br />

10.000 EUR angesetzt (2 x 5.000 EUR 02.126.10./20.510002). Die realen Erträge liegen<br />

höher (vgl. vorl. Ergebnis 2009)<br />

Die Gebührensätze wurden zuletzt 1999 festgelegt. Mit einer moderaten Erhöhung um 15 %<br />

können gegenüber den bisherigen Haushaltsansätzen jährliche Mehrerträge von 1.500 EUR<br />

erzielt werden.<br />

Wir empfehlen, die Gebührensätze nach der Feuerwehrgebührensatzung zum nächsten Jahr<br />

um 15 % zu erhöhen.<br />

<strong>2012</strong> <strong>2013</strong> 2014 2015 2016 ff.<br />

-6.400 5.600 5.600 5.600 5.600<br />

Summe in EUR -6.400 5.600 5.600 5.600 5.600<br />

Stellenreduzierung:<br />

Produktkritik zur Haushaltskonsolidierung<br />

in der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />

Fachbereich II 4.30 Standesamt, Brandschutz,<br />

Friedhofsverwaltung<br />

Produkt:<br />

02.126.10<br />

02.126.20<br />

Bezeichnung des Produkts:<br />

Brandschutz<br />

Technische Hilfeleistung<br />

Kategorie der Maßnahme: Ertragssteigerung<br />

Bezeichnung der Maßnahme:<br />

Erhöhung der Gebühren nach der Feuerwehrgebührensatzung<br />

Seite 56 von 95<br />

Nr.: 18


<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />

Wesentliche Auswirkungen:<br />

- Steigerung der städtischen Erträge<br />

- Mehrbelastung der Nutzer<br />

Beschluss zur Maßnahme:<br />

- Umsetzung des Vorschlages und Beauftragung des Magistrates bis zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung<br />

im Februar <strong>2012</strong> den Entwurf einer angepassten Gebührensatzung zur<br />

Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.<br />

Haushaltsposition: 02.126.10.510002<br />

02.126.20.510002<br />

Strukturelle Haushaltsentlastung:<br />

Erhöhung der Erträge<br />

in EUR<br />

Reduzierung Personalaufwendungen<br />

in EUR<br />

Reduzierung sonstiger<br />

Aufwendungen in EUR<br />

<strong>2012</strong> <strong>2013</strong> 2014 2015 2016 ff.<br />

1.500 1.500 1.500 1.500 1.500<br />

Summe in EUR 1.500 1.500 1.500 1.500 1.500<br />

Stellenreduzierung:<br />

Produktkritik zur Haushaltskonsolidierung<br />

in der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />

Fachbereich I 2.10 Hauptamt<br />

Produkt:<br />

04.281.20<br />

Kategorie der Maßnahme: Ertragssteigerung<br />

Bezeichnung der Maßnahme:<br />

Seite 57 von 95<br />

Nr.: 19<br />

Bezeichnung des Produkts:<br />

Förderung von freien Gruppen und Vereinen und<br />

sonstigen Organisationen<br />

Erhöhung des Kostendeckungsgrades durch Anhebung der privatrechtlichen<br />

Leistungsentgelte


<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />

Beschreibung der Maßnahme:<br />

Im Produkt 04.281.20 Förderung von freien Gruppen und Vereinen und sonstigen<br />

Organisationen werden Vereinen und anderen Vereinigungen Räume im sogenannten Haus<br />

der Vereine für ihre Aktivitäten und Veranstaltungen zur Verfügung gestellt. Dabei werden<br />

die Räumlichkeiten den Vereinen mietfrei überlassen. Lediglich die Heizkosten und die damit<br />

im unmittelbaren Zusammenhang stehenden Kosten für Betriebsstrom und Kaminkehrer<br />

sowie Wartung werden erfasst, auf die einzelnen Räume umgelegt und von den Nutzern<br />

erhoben. Der große Saal und das Besprechungszimmer werden mehren Nutzern kostenfrei für<br />

einige Stunden pro Woche überlassen.<br />

Die Aufwendungen im Produkt betragen im Jahr 2011 laut Haushaltsansatz 20.930 EUR.<br />

Davon sind 3.500 EUR Personalaufwendungen, die übrigen Aufwendungen entfallen auf<br />

Gebäudeaufwendungen, wovon 140 EUR Abschreibungen sind. Die Erträge aus<br />

privatrechtlichen Leistungsentgelten, d.h. aus Umsatzerlösen aus der Überlassung von<br />

Gebäuden und Räumen belaufen sich laut Haushaltsansatz auf 5.600 EUR. Die<br />

Kostendeckung aus der Beteiligung der Nutzer an den Heizkosten beträgt somit 26,8 % bzw.<br />

ohne Berücksichtigung der anteiligen Personalaufwendungen 32,1 %.<br />

Dabei ist nach Angaben des Produktverantwortlichen zu berücksichtigen, dass zum einen die<br />

das Haus der Vereine nutzenden Institutionen einen maßgeblichen Beitrag für die kulturelle<br />

Arbeit in <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> leisten und zum anderen kleinere Instandhaltungen in ihren Räumen in der<br />

Regel selbst ausführen und somit dazu beitragen, die laufenden Instandhaltungskosten des<br />

Hauses zu reduzieren.<br />

Zum Zwecke der Haushaltskonsolidierung sollte aus Sicht von Rödl & Partner ein höherer<br />

Kostendeckungsbeitrag aus Umsatzerlösen aus der Überlassung von Gebäuden und Räumen<br />

erzielt werden. Anzustreben ist eine Kostendeckung der Gesamtaufwendungen von 40 %,<br />

bspw. über die zusätzliche Erhebung einer Miete. Das Konsolidierungspotenzial beträgt rund<br />

2.800 EUR. Die Ertragssteigerung kann dabei auch durch den Entfall der kostenfreien<br />

Überlassung von Räumen für sportliche Nutzung realisiert werden.<br />

Wesentliche Auswirkungen:<br />

- Stärkere Belastung der externen Nutzer städtischer Gebäude<br />

Seite 58 von 95


<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />

Beschluss zur Maßnahme:<br />

- Der Magistrat wird beauftragt, mit den Vereinen und Gruppen, die jetzt mietfrei das Haus der<br />

Vereine nutzen, über die weitere Nutzung im Rahmen eines Erbpachtvertrages zu verhandeln.<br />

Der Erste Stadtrat ist an diesen Verhandlungen zu beteiligen. Der Haupt- und Finanzausschuss<br />

ist über den Ausgang der Verhandlungen mit dem Vertragsinhalt und die Stadtverordnetenversammlung<br />

im Grundsatz umgehend nach Abschluss der Verhandlungen, spätestens<br />

jedoch bis 01.09.<strong>2012</strong> zu unterrichten. Ziel des Gespräches soll weiterhin die vollständige Erhebung<br />

der Umlagen sein.<br />

Haushaltsposition: 04.281.20.50<strong>03</strong>00<br />

Strukturelle Haushaltsentlastung:<br />

Erhöhung der Erträge<br />

in EUR<br />

Reduzierung Personalaufwendungen<br />

in EUR<br />

Reduzierung sonstiger<br />

Aufwendungen in EUR<br />

<strong>2012</strong> <strong>2013</strong> 2014 2015 2016 ff.<br />

2.800 2.800 2.800 2.800 2.800<br />

Summe in EUR 2.800 2.800 2.800 2.800 2.800<br />

Stellenreduzierung:<br />

Haushaltsposition: 06.361.10.712500<br />

Strukturelle Haushaltsentlastung:<br />

Erhöhung der Erträge<br />

in EUR<br />

Reduzierung Personalaufwendungen<br />

in EUR<br />

Reduzierung sonstiger<br />

Aufwendungen in EUR<br />

<strong>2012</strong> <strong>2013</strong> 2014 2015 2016 ff.<br />

Seite 59 von 95<br />

42.000 42.000 42.000 42.000<br />

Summe in EUR 42.000 42.000 42.000 42.000<br />

Stellenreduzierung:


<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />

Beschreibung der Maßnahme:<br />

Die Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> leistet Zuschüsse an den Verein Kinderinitiative in <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> e.V. als freien<br />

Träger der Jugendhilfe in Höhe von jährlich 62.000 EUR. Mit 35.000 EUR wird die<br />

Jahresarbeit der Kinderinitiative gefördert, ohne konkrete Festlegung auf einzelne<br />

Maßnahmen. Laut Jahresbericht 2010 der Kinderinitiative <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> e.V. werden diese Mittel<br />

für die präventiv ausgerichtete offene soziale Jugendarbeit eingesetzt. Außerdem wird laut<br />

Jahresbericht mit 13.500 EUR das Projekt Übergang Schule-Beruf gefördert, was 50 % der<br />

Projektkosten ausmacht, die übrigen 50 % werden von der Bundesagentur für Arbeit Hanau,<br />

finanziert. Weitere rund 13.700 EUR werden für die sozialpädagogische Betreuung von<br />

Kinder zwischen 6 und 12 Jahren am Freitag eingesetzt.<br />

Die Verwendung der Mittel werden vom Verein im Jahresbericht ausgewiesen, in dem auch<br />

Ziele der Arbeit und teilweise die Teilnehmerzahlen der verschiedenen Angebote beschrieben<br />

werden. Nicht nachgewiesen werden im Jahresbericht die Erfolge der durch die Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />

bezuschussten Leistungen, z.B. ob durch die präventive soziale Gruppenarbeit die Fallzahlen<br />

im Bereich der Hilfen zur Erziehung gesenkt werden können, also eine Vermeidung von<br />

Jugendhilfefällen erreicht wird.<br />

Produktkritik zur Haushaltskonsolidierung<br />

in der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />

Fachbereich I 2.10 Hauptamt<br />

Produkt:<br />

06.362.10<br />

Kategorie der Maßnahme: Effizienzsteigerung<br />

Bezeichnung der Maßnahme:<br />

Einführung Controlling<br />

Die Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> bezieht die von der Kinderinitiative vorgehaltenen Angebote und<br />

Betreuungsplätze in ihre Bedarfsplanung gemäß § 30 Absatz 1 des Hessischen Kinder- und<br />

Jugendhilfegesetzbuches (HKJGB) für Schulkinderhorte ein. Gemäß der Ausbauplanung<br />

Stand 2009 werden für Betreuungsplätze am Vor- und Nachmittag im Alter von 6-10 Jahren<br />

40 Plätze vom Martinus-Förderverein vorgehalten. Am Nachmittag stehen zusätzlich 19<br />

Plätze der Kinderinitiative (von insgesamt 28) zur Verfügung. Der Bedarf an<br />

Betreuungsplätzen wurde mit 41 für 2009 und 36 für <strong>2013</strong> angegeben. Für Kinder im Alter<br />

von 11-12 Jahren steht am Vormittag kein Betreuungsangebot zur Verfügung, für den<br />

Nachmittag werden 10 Plätze der Kreisrealschule (von insgesamt 30 Plätzen) und 9 Plätze der<br />

Kinderinitiative in die Bedarfsplanung einbezogen. Der Bedarf wurde mit 20 Plätzen im Jahr<br />

2009 und 18 Plätzen in <strong>2013</strong> kalkuliert.<br />

Seite 60 von 95<br />

Nr.: 21<br />

Bezeichnung des Produkts:<br />

Förderung der Jugendarbeit; Kinderinitiative


<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />

Laut Produktverantwortlichem findet regelmäßig eine Abstimmung zu den<br />

Betreuungsangeboten mit dem Main-Kinzig-Kreis als Träger der Jugendhilfe sowie den<br />

verschiedenen Betreuungseinrichtungen im Rahmen der Bedarfsplanung gemäß § 30 HKJGB<br />

statt mit dem Ziel, das bestehende Betreuungsangebot zu erhalten bzw. bedarfsgerecht<br />

auszubauen. Die Bedarfsplanung gemäß § 30 HKJGB der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> wird derzeit<br />

aktualisiert.<br />

Aus den vorliegenden Informationen geht nicht hervor, inwieweit die Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> dabei<br />

steuernden Einfluss auf die Bereitstellung von Betreuungsangeboten nehmen kann.<br />

Ziel der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> sollte sein, ein bedarfsgerechtes und wirksames Angebot<br />

sicherzustellen, um erkannte Defizite wie bspw. beim Übergang Schule-Beruf zu beheben.<br />

Ohne ein entsprechendes Controlling ist seitens der Stadt jedoch nicht zu beurteilen, ob durch<br />

die geleisteten Zuschüsse die beabsichtigten Effekte erreicht werden.<br />

Die Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> sollte daher die weitere Gewährung von Zuschüssen mit der Einführung<br />

eines Wirkungscontrollings der bezuschussten Angebote verbinden. Dafür sollte vom Main-<br />

Kinzig-Kreis als Träger der Jugendhilfe ein wirkungsorientierter Sozialraumbericht für <strong>Bad</strong><br />

<strong>Orb</strong> eingefordert werden, anhand dessen die Wirkungen der einzelnen Maßnahmen beurteilt<br />

werden kann. Auf dieser Grundlage können zudem bei Bedarf die Angebote zwecks<br />

Erhöhung der Wirkungsorientierung verändert werden.<br />

Als mittelbarer Effekt der Maßnahme können gegebenenfalls mittel- bis langfristig durch<br />

Erhöhung der Wirkungsorientierung der Angebote positive Effekte durch die Minderung von<br />

Jugendhilfe-aufwendungen auf Kreisebene erreicht werden.<br />

Wesentliche Auswirkungen:<br />

- Steigerung der Wirkungsorientierung freiwilliger Leistungen und Beteiligung des Kreises an<br />

der Finanzierung<br />

Beschluss zur Maßnahme:<br />

- Umsetzung des Vorschlages.<br />

Seite 61 von 95


<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />

Beschreibung der Maßnahme:<br />

Produktkritik zur Haushaltskonsolidierung<br />

in der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />

Fachbereich I 3.40 Archiv, Steueramt,<br />

Versicherungen, Liegenschaften<br />

Produkt:<br />

06.366.10<br />

Bezeichnung des Produkts:<br />

Kinderspielplätze<br />

Kategorie der Maßnahme: Ehrenamtliches Engagement<br />

Bezeichnung der Maßnahme:<br />

Einrichtung von Pflegepatenschaften für Grünanlagen auf Kinderspielplätzen<br />

Im Produkt 06.366.10 Kinderspielplätze werden sechs öffentliche Spielplätze betrieben. Bei<br />

885 Einwohnern in <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> im Alter bis 14 Jahre steht für je 148 Kinder ein öffentlicher<br />

Spielplatz zur Verfügung. Neben diesen sechs öffentlichen Spielplätzen hält die Stadt <strong>Bad</strong><br />

<strong>Orb</strong> je einen Spielplatz an den drei Kindergärten der Kleinkinderbewahranstalt-Stiftung sowie<br />

einen im Freibad der Stadt vor. Insgesamt verfügt die Stadt somit über zehn Spielplätze.<br />

Die sechs Spielplätze im Produkt 06.366.10 verursachen Aufwendungen in Höhe von 29.100<br />

EUR, davon entfallen 6.400 EUR auf Abschreibungen. 19 TEUR werden für die Unterhaltung<br />

der Gebäude und Außenanlagen der Spielplätze aufgewendet, die vom Eigenbetrieb<br />

Betriebshof wahrgenommen wird.<br />

Durch die Einrichtung von Pflegepatenschaften für Grünanlagen konnten andere Kommunen<br />

die Aufwendungen für die Unterhaltung von Grünanlagen und Spielplätzen verringern. Dabei<br />

werden mit Bürgern Vereinbarungen über die ehrenamtliche Pflege von Grünanlagen bzw.<br />

Teilflächen abgeschlossen.<br />

Bei den städtischen Spielplätzen muss die Verantwortung für die Sicherheit der Anlage und<br />

der Spielgeräte bei der Stadt verbleiben. Durch ehrenamtliches Engagement kann jedoch ein<br />

Teil der Grünpflegearbeiten übernommen werden. Auf diese Weise lässt sich zudem neben<br />

einer Einsparung für den städtischen Haushalt teilweise auch eine Verbesserung des<br />

Zustandes der Spielplätze erreichen.<br />

Da der Altersdurchschnitt der Bevölkerung in <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> überdurchschnittlich hoch ist und zum<br />

31.12.2010 3.089 Einwohner und damit 31,58 % der Gesamtbevölkerung 65 Jahre und älter<br />

war, müsste prinzipiell in <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> ein relativ hohes Potenzial für ehrenamtliches Engagement<br />

bestehen. Ehrenamtliches Engagement ist unter verschiedenen Aspekten positiv zu bewerten,<br />

wobei die Beteiligung und Aktivierung der Bürger an der Gestaltung ihrer Kommune höhere<br />

Bedeutung hat als direkte oder indirekte Einsparpotenziale für den städtischen Haushalt.<br />

Ein konkretes Einsparpotenzial durch die Vereinbarung von Pflegepatenschaften für die<br />

städtischen Spielplätze kann derzeit nicht berechnet werden. Daher geht die Maßnahme nicht<br />

in den Potenzialausweis ein.<br />

Seite 62 von 95<br />

Nr.: 22


<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />

Wesentliche Auswirkungen:<br />

- Verringerung der Leistungen des Betriebshofes<br />

- Akivierung ehrenamtlichen Engagements<br />

- Ggf. Verbesserung der Pflegequalität der Grünanlagen<br />

Beschluss zur Maßnahme:<br />

- Umsetzung des Vorschlages und Beauftragung des Magistrates, der Stadtverordnetenversammlung<br />

bis 31.10.<strong>2012</strong> mitzuteilen, wie die Spielplätze im Jahresverlauf frequentiert werden.<br />

Beschreibung der Maßnahme:<br />

Die Stadt betreibt einen kommunalen Betriebshof, der zahlreiche Leistungen bei der<br />

Unterhaltung, Pflege und Wartung der kommunalen Infrastruktur (insbesondere Straßen,<br />

Grünflächen, Gebäude) erbringt.<br />

Produktkritik zur Haushaltskonsolidierung<br />

in der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />

Fachbereich II 5.10 Bauverwaltung<br />

Produkt:<br />

07.418.10<br />

Kategorie der Maßnahme: Effizienzsteigerung<br />

Bezeichnung der Maßnahme:<br />

Ersetzen von Leistungen des Betriebshofs durch private Dritte<br />

Gleichzeitig fungiert der Betriebshof in einem Umfang von rund 4,5-4,7 VZÄ (6.882 Stunden<br />

im Jahr 2010) als Dienstleister für die Kurgesellschaft für vergleichbare Leistungen. Diese<br />

werden mit einem Stundensatz von 30 EUR (zuzüglich Pauschale für Fahrzeugeinsatz)<br />

verrechnet. Die tatsächlichen Kosten für die Stadt liegen nach Kalkulation einer<br />

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Jahr 2008 bei fast 44 EUR (43,85 bzw. 43,98 EUR<br />

je nach Berücksichtigung kalkulatorischer Abschreibungen und Verzinsung). Damit entsteht<br />

für jede Leistungsstunde an die Kurgesellschaft ein Verlust beim Betriebshof. Da der<br />

Verrechnungssatz von 30 EUR als Maßstab für Marktpreise herangezogen wurde, muss dies<br />

auch als Maßstab für eine tatsächliche Vergabe dienen. Somit besteht für jede so substituierte<br />

Leistungsstunde (insbesondere im Bereich der Grünflächenunterhaltung) ein Sparpotenzial für<br />

die Stadt von (44 EUR - 30 EUR) = 14 EUR.<br />

Die Stadt sollte ihre Leistungen an die Kurgesellschaft reduzieren und die Kurgesellschaft<br />

sollte entsprechend die Leistungen am Markt von privaten Dritten einkaufen. Gleichzeitig<br />

Seite 63 von 95<br />

Nr.: 23<br />

Bezeichnung des Produkts:<br />

Bereitstellung und Betrieb von Kureinrichtungen


<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />

darf durch diese Substitution der erforderliche Zuschuss der Stadt an die Kurgesellschaft nicht<br />

steigen. Die Zielgröße des Ersatzes von Leistungen des Betriebshofs an die Kurgesellschaft<br />

durch Private sollte daher bei mindestens einem Drittel (rund 1,5 VZÄ) liegen. Das<br />

Sparpotenzial liegt dann bei 14 EUR x 2.300 Leistungsstunden = 32.200 EUR (die Stadt<br />

spart die vollen Personalkosten für die 1,5 VZÄ, erhält aber auch die entsprechenden Erträge<br />

von der Kurgesellschaft nicht mehr, spart also die Differenz zwischen beiden).<br />

Eine solche Ersetzung ist einerseits nicht kurzfristig möglich, da gleichzeitig in gleichem<br />

Umfang die Personalressourcen des Betriebshofs reduziert werden müssen. Die Mitarbeiter<br />

könnten zwar auch für andere - durchaus vorhandene - Aufgaben eingesetzt werden, ein<br />

Spareffekt wäre damit jedoch noch nicht vorhanden. Die Mitarbeiterschaft des Betriebshofs<br />

hat zwar einen hohen Altersdurchschnitt (mit 52,5 Jahren ungewöhnlich hoch, dies erklärt<br />

auch die hohe Krankenquote), tatsächlich ausscheiden werden mehrere Mitarbeiter jedoch erst<br />

in einigen Jahren.<br />

Andererseits ist zu berücksichtigen, dass die Mitarbeiter des Bauhofs die durch sie betreuten<br />

Anlagen und deren Historie umfassend kennen. Ggf. im Zeitverlauf wechselnden privaten<br />

Anbietern fehlt dieses Wissen naturgemäß, so dass ein Teil ihrer Entscheidungen und<br />

Maßnahmen nicht optimal sein und sogar Zusatzkosten verursachen kann. Auch könnten<br />

falsche Maßnahmen im Kontext der Heilquellen Auswirkungen auf den Ruf der Stadt <strong>Bad</strong><br />

<strong>Orb</strong> insgesamt haben und sollten somit besser durch Mitarbeiter der Stadt erbracht werden<br />

(daher liegt die Zielgröße der Substitution bei nur einem Drittel der gesamten bisherigen<br />

Leistungen).<br />

Wesentliche Auswirkungen:<br />

- -Erhöhung der Flexibilität<br />

- Senkung der Kosten<br />

Beschluss zur Maßnahme:<br />

- Umsetzung des Vorschlages und Verweis auf den Beschluss zur Zusammenlegung der Betriebe<br />

unter Berücksichtigung der Zeitdauer, in der die Leistungen personell noch erbracht<br />

werden können (Personalabbau durch natürliche Fluktuation).<br />

Seite 64 von 95


<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />

Haushaltsposition: (zunächst keine direkte, weil zunächst Reduzierung Verlust<br />

Betriebshof, den die Stadt mit Zeitverzögerung ausgleichen muss)<br />

Strukturelle Haushaltsentlastung:<br />

Erhöhung der Erträge<br />

in EUR<br />

Reduzierung Personalaufwendungen<br />

in EUR<br />

Reduzierung sonstiger<br />

Aufwendungen in EUR<br />

Beschreibung der Maßnahme:<br />

Im Produkt 08.424.20 Bereitstellung / Betrieb von Freisportanlagen werden der Sportplatz<br />

Au, ein Sportplatz mit Rasenspielfeld und Tennenlaufbahn und –leichtathletikanlage, der<br />

Bolzplatz Leimbachstraße sowie die Rollschuh- bzw. Eislaufbahn Salinenplatz betrieben.<br />

Hinzu kommt der Betrieb einer Loipe für Langlauf im Winter.<br />

Die Pflege des Bolzplatzes wird überwiegend in ehrenamtlichem Engagement<br />

wahrgenommen, nur Teilaufgaben übernimmt der städtische Betriebshof. Der Platz hinter<br />

dem alten Rathaus, der im Sommer als Rollschuhbahn genutzt wird, wird im Winter ebenfalls<br />

durch ehrenamtliches Engagement als Eisbahn eingerichtet.<br />

<strong>2012</strong> <strong>2013</strong> 2014 2015 2016 ff.<br />

Die Pflege des Sportplatzes Au erfolgt in Kooperation zwischen den Vereinen und dem<br />

Eigenbetrieb Betriebshof. Die Materialkosten werden überwiegend von der Stadt getragen.<br />

Beim Sportlerheim werden die Heizkosten für das Obergeschoss vom Fußballsportverein FSV<br />

1921 <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> e. V. getragen, die für das Untergeschoss von der Stadt. Der Sportplatz wird<br />

Seite 65 von 95<br />

32.200<br />

Summe in EUR 32.200<br />

Stellenreduzierung: 1,50<br />

Produktkritik zur Haushaltskonsolidierung<br />

in der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />

Fachbereich I 3.40 Archiv, Steueramt,<br />

Versicherungen, Liegenschaften<br />

Produkt:<br />

08.424.20<br />

Nr.: 29<br />

Bezeichnung des Produkts:<br />

Bereitstellung / Betrieb von Freisportanlagen<br />

Kategorie der Maßnahme: Ehrenamtliches Engagement<br />

Bezeichnung der Maßnahme:<br />

Übertragung des Sportplatzes Au samt Sportlerheim bzw. des Betriebes auf Vereine


<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />

vom Fußballsportverein FSV 1921 <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> e. V., vom Turnverein 1868 e. V. <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> sowie<br />

der Kreisrealschule <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> genutzt.<br />

Die Aufwendungen im Produkt belaufen sich im Haushaltsansatz 2011auf insgesamt 68.360<br />

EUR, wovon 7.100 EUR auf Abschreibungen entfallen. Dem stehen Erträge von 1.000 EUR<br />

gegenüber.<br />

Der Sportplatz Au ist in einem stark sanierungsbedürftigen Zustand. Nach Angaben des<br />

Produktverantwortlichen und Ansicht der zur Verfügung gestellten Fotos ist eine Nutzung der<br />

Leichtathletikanlage kaum noch möglich. Auch ein Nebenspielfeld des Platzes befindet sich<br />

in sehr schlechtem Zustand. Für die Sanierung der Tennenanlage liegt der Stadt ein Angebot<br />

in Höhe von insgesamt 25 TEUR vor. Auch das Sportlerheim ist stark sanierungsbedürftig,<br />

insbesondere ist der energetische Zustand sehr schlecht, außerdem ist die Heizungsanlage<br />

veraltet und müsste erneuert werden. Für das Sportlerheim hat der Fußballsportverein FSV<br />

1921 <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> e. V. in der Vergangenheit sehr viele Eigenleistungen erbracht und damit der<br />

Stadt Aufwendungen für die Bauunterhaltung erspart.<br />

Nach Angaben des Produktverantwortlichen ist allerdings sowohl bei der Pflege des Platzes<br />

als auch bei der Unterhaltung des Sportlerheims in den letzten Jahren eine nachlassende<br />

Übernahme von Aufgaben durch den Verein festzustellen, was möglicherweise mit einem<br />

Rückgang ehrenamtlichen Engagements im Verein zusammenhängt.. Die Aufgabenverteilung<br />

zwischen Verein und städtischem Betriebshof wird jedes Jahr besprochen und neu festgelegt.<br />

Eine Übertragung von Sportanlagen bzw. deren Betrieb auf Vereine kann für Kommunen eine<br />

Möglichkeit darstellen, alternativ zur Schließung der Anlage die Aufwendungen für den<br />

Betrieb ihrer Sportanlagen zu verringern. Dabei können Sportanlagen entweder vollständig in<br />

den Besitz eines oder mehrerer Vereine übergehen, oder die Vereine übernehmen lediglich<br />

eigenverantwortlich den Betrieb der jeweiligen Sportanlage. Die Möglichkeit einer solchen<br />

Maßnahme hängt von Bereitschaft und Fähigkeiten der Vereine ab, die jeweilige Sportanlage<br />

selber zu betreiben. Dabei ist regelmäßig weiterhin ein städtischer Zuschuss zum Betrieb der<br />

Vereinssportanlagen erforderlich. Insbesondere größere Investitionen können meist nicht<br />

alleine von Vereinen getragen werden.<br />

Da in <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> lediglich ein Sportplatz besteht, der von dem einzigen Fußballverein sowie<br />

dem einzigen Leichtathletikverein der Stadt genutzt wird, sollten die beiden Vereine, welche<br />

laut Sportentwicklungsplan der Stadt Ort im Jahr 2007 zusammen etwa 2.300 Mitglieder<br />

hatten, davon 1.600 Erwachsene, prinzipiell in der Lage sein, gemeinsam den Sportplatz zu<br />

betreiben. Die Erfahrung in anderen Kommunen zeigt, dass der eigenverantwortliche Betrieb<br />

oder sogar die Übernahme einer Sportanlage die Identifikation innerhalb der Vereine erhöhen<br />

und auf diese Weise mitunter sogar das Vereinsleben beleben kann. Dies gilt insbesondere,<br />

wenn die Kommune zunächst die Sanierung der entsprechenden Sportanlagen finanziert und<br />

der Verein somit eine Sportanlage im guten Zustand übernimmt.<br />

Seite 66 von 95


<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />

mindestens 50 % der entsprechenden Haushaltsansätze des Jahres <strong>2012</strong> erreichen und beträgt<br />

damit rund 19.250 EUR. Für die Umsetzung des Potenzials sind vertragliche Regelungen mit<br />

den Vereinen abzuschließen. Die Vereine werden zukünftig deutlich mehr Eigenleistung bei<br />

der Unterhaltung von Gebäuden und Sportanlagen erbringen und ihre Beteiligung an<br />

Verbrauchskosten sowie zu bildende Rücklagen für zukünftige Investitionen finanzieren<br />

müssen.<br />

Rödl & Partner empfiehlt, den Sportplatz Au mitsamt Sportlerheim bzw. zumindest den<br />

Betrieb vollständig auf die beiden Vereine zu übertragen. Die Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> wird weiterhin<br />

einen Zuschuss für Betrieb und insbesondere Investitionen leisten müssen. Auch die<br />

Instandsetzung der Tennenanlage und die energetische Sanierung des Sportlerheims mitsamt<br />

neuer Heizungsanlage werden zunächst von der Stadt zu tragen sein. Dabei wird sich die<br />

energetische Sanierung durch entsprechende Einsparungen bei den Energiekosten langfristig<br />

refinanzieren. An zukünftigen Investitionen sollten über entsprechende Regelungen zwischen<br />

Vereinen und Stadt die Vereine beteiligt werden, wofür bspw. Rücklagen aufzubauen sind.<br />

Ein Einsparpotenzial kann dadurch realisiert werden, dass die Vereine zukünftig die<br />

Unterhaltungsmaßnahmen für Gebäude und Sportanlagen durch ehrenamtliches Engagement<br />

weitgehend selber übernehmen sowie die Aufwendungen für Verbräuche, in erster Linie<br />

Heizung, Strom und Wasser, zu einem zu definierenden Anteil von mindestens 50 %. Mit<br />

diesem Einsparpotenzial ist auch eine deutlich geringere Abnahme von Leistungen des<br />

Betriebshofes verbunden.<br />

Das Einsparpotenzial wird gegenüber dem Haushaltsansatz für <strong>2012</strong> berechnet, um<br />

Verfälschungen durch Sanierungsmaßnahmen im Jahr 2011 zu vermeiden. Es kann bei einem<br />

vorsichtigen Ansatz<br />

Wesentliche Auswirkungen:<br />

- Übernahme der Unterhaltung von Gebäuden und Sportanlagen sowie Beteiligung an den<br />

Betriebskosten durch Vereine<br />

Beschluss zur Maßnahme:<br />

- Umsetzung des Vorschlages und Beauftragung des Magistrates, mit dem FSV <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> über<br />

eine Verpachtung oder Schenkung zu verhandeln. Der HFA ist über den Ausgang der Verhandlungen<br />

mit dem Vertragsinhalt und die Stadtverordnetenversammlung im Grundsatz umgehend<br />

nach Abschluss der Verhandlungen, spätestens jedoch bis 01.09.<strong>2012</strong> zu unterrichten.<br />

Falls eine Umsetzung wie vorstehend nicht möglich ist, ist der Abschluss eines Nutzungsvertrages<br />

anzustreben.<br />

Seite 67 von 95


<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />

Haushaltsposition: diverse<br />

Strukturelle Haushaltsentlastung:<br />

Erhöhung der Erträge<br />

in EUR<br />

Reduzierung Personalaufwendungen<br />

in EUR<br />

Reduzierung sonstiger<br />

Aufwendungen in EUR<br />

Beschreibung der Maßnahme:<br />

Die Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> hat in der Vergangenheit Grundstücke für ein geplantes Gewerbegebiet<br />

("Eiserne Hand") angekauft, danach die erforderliche weitere Entwicklung des Gebiets in<br />

Form einer Straßenanbindung in Verbindung mit den erforderlichen Ver- und<br />

Entsorgungsmedien und anschließenden Vermarktung jedoch nicht mehr betrieben. Die<br />

bisherigen Gesamtkosten liegen bei rund 1,375 Mio. EUR. Damit wurden bereits erhebliche<br />

finanzielle Mittel investiert.<br />

<strong>2012</strong> <strong>2013</strong> 2014 2015 2016 ff.<br />

Die Stadt sollte eine konkrete politische Entscheidung zum weiteren Umgang mit dem<br />

geplanten Gewerbegebiet "Eiserne Hand" treffen. Damit kann zukünftig das dafür<br />

erforderliche Geld entweder mit konkretem Ziel oder gar nicht ausgegeben werden. Hieraus<br />

bestehen jedoch keine operativen Konsolidierungspotenziale in den nächsten Jahren.<br />

Vielmehr resultiert sogar eine kurzfristige Zusatzbelastung aufgrund des Investitionsbedarfs.<br />

Die Kalkulation hierfür liegt bei ca. 4,375 Mio. EUR. Der strategische<br />

Konsolidierungsbeitrag resultiert dann anschließend aus dem Verkauf der Grundstücke,<br />

zusätzlichen Arbeitsplätzen und Gewerbesteuereinnahmen. Deren genaue Höhe kann zum<br />

Seite 68 von 95<br />

19.250 19.250 19.250 19.250<br />

Summe in EUR 19.250 19.250 19.250 19.250<br />

Stellenreduzierung:<br />

Produktkritik zur Haushaltskonsolidierung<br />

in der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />

Fachbereich II 5.20 Stadtplanung<br />

Produkt:<br />

09.511.10<br />

Kategorie der Maßnahme: Ertragssteigerung<br />

Bezeichnung der Maßnahme:<br />

Nr.: 30<br />

Bezeichnung des Produkts:<br />

Stadtentwicklung und städtebauliche Planung<br />

Klare und eindeutige Entscheidung zum Gewerbegebiet "Eiserne Hand"


<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />

gegenwärtigen Zeitpunkt nicht quantifiziert werden, da diverse Abhängigkeiten von den<br />

ausstehenden Entscheidungen und daraus resultierenden Zeiträumen bestehen.<br />

Die Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> sollte daher ihre Erwartungen an ein Gewerbegebiet konkretisieren, auf<br />

dieser Basis eine Wirtschaftlichkeitsanalyse vornehmen und anschließend eine Entscheidung<br />

treffen. Diese Entscheidung kann entweder den Abbruch des Projektes oder dessen konkrete<br />

Umsetzung bedeuten.<br />

Wesentliche Auswirkungen:<br />

- Konkretisierung der strategischen Ausrichtung<br />

- "Zweites Standbein" zur Entlastung des Haushalts kann entstehen<br />

- keine Interessenten für das Gewerbegebiet, Geld wurde dann unnötig ausgegeben<br />

Beschluss zur Maßnahme:<br />

- Der Magistrat wird beauftragt über die Stabsstelle Wirtschaftsförderung weitere Nutzungsmöglichkeiten<br />

z.B. Solarpark, prüfen zu lassen. Diese Überprüfung ( Nutzung für Solarpark)<br />

soll auch für andere städtische Flächen, z. B. „Kurgärtnerei“ vorgenommen werden<br />

Beschreibung der Maßnahme:<br />

Produktkritik zur Haushaltskonsolidierung<br />

in der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />

Fachbereich II 5.10 Bauverwaltung<br />

Produkt:<br />

12.541.10<br />

Kategorie der Maßnahme: Effizienzsteigerung<br />

Bezeichnung der Maßnahme:<br />

Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf Leuchtstofflampen/LED<br />

Die Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> ist Eigentümerin der Straßenbeleuchtungsanlagen auf den kommunalen<br />

Straßen. Die Straßenbeleuchtung der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> ist in ihrer technischen Ausstattung<br />

jedoch nicht erfasst, da die Bewirtschaftung an die Kreiswerke Main-Kinzig GmbH vergeben<br />

ist. Da die Bewirtschaftung jedoch keine Modernisierung enthält, ist davon auszugehen, dass<br />

die Straßenbeleuchtung noch in herkömmlicher Quecksilberdampftechnologie betrieben wird.<br />

Die Kosten für den Strom zum Betrieb der Straßenbeleuchtung liegen bei rund 97 TEUR.<br />

Eine Umrüstung auf Leuchtstofflampen oder LED kann erhebliche Verbesserungs- und<br />

Optimierungspotenziale bieten, da damit eine deutliche Reduzierung der Energieverbrauchs-,<br />

Seite 69 von 95<br />

Nr.: 31<br />

Bezeichnung des Produkts:<br />

Planung, Bau und Betrieb von Straßen, Wegen,<br />

Plätzen und sonstigen Anlagen


<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />

aber auch der Unterhaltungskosten möglich wird. Konkrete Potenziale hieraus sind jedoch<br />

nicht abschätzbar, weil die Anzahl der bisherigen Quecksilberdampflampen - oder anderer<br />

Lampenarten - nicht bekannt ist.<br />

Die Maßnahme würde damit zunächst eine systematische Erfassung (Kataster) der<br />

bestehenden Straßenbeleuchtung sowie eine anschließende Investition zur Umrüstung<br />

voraussetzen. Das Sparpotenzial ist im laufenden Betrieb zu erwarten. Da die einmaligen<br />

erforderlichen Aufwendungen derzeit nicht abgeschätzt werden können, kann auch kein<br />

Sparpotenzial ausgewiesen werden<br />

Wesentliche Auswirkungen:<br />

- Einsatz moderner Technologie<br />

- Einmaliger Investitionsbedarf<br />

Beschluss zur Maßnahme:<br />

- Der Magistrat wird beauftragt, die Umsetzung zu prüfen und dem HFA bis 01.04.<strong>2012</strong> einen<br />

Kosten- und Zeitplan zur möglichen Umsetzung vorzulegen.<br />

Beschreibung der Maßnahme:<br />

Produktkritik zur Haushaltskonsolidierung<br />

in der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />

Fachbereich II 5.10 Bauverwaltung<br />

Produkt:<br />

12.541.10<br />

Kategorie der Maßnahme: Effizienzsteigerung<br />

Bezeichnung der Maßnahme:<br />

Die Stadt betreibt einen Betriebshof. Dafür werden neben dem Betriebshofgelände und -<br />

gebäude auch Personal sowie verschiedene Maschinen und Fahrzeuge vorgehalten und<br />

betrieben. Letztere verursachen erfahrungsgemäß durch Anschaffung und Unterhaltung nicht<br />

unerhebliche Kosten (125 TEUR im Vermögensplan 2011, die laufenden Kosten konnten<br />

nicht angegeben werden) , eine permanente Vollauslastung ist nicht in jedem Fall gegeben.<br />

Die Fahrzeuge sind jedoch grundsätzlich nötig, um die Aufgaben erfüllen zu können.<br />

Seite 70 von 95<br />

Nr.: 32<br />

Bezeichnung des Produkts:<br />

Planung, Bau und Betrieb von Straßen, Wegen,<br />

Plätzen und sonstigen Anlagen<br />

Suche (eines oder mehrerer) geeigneter Partner für interkommunale Zusammenarbeit im<br />

Bauhofbereich und Prüfung der wirtschaftlichen Effekte


<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />

Um diese Kosten reduzieren zu können, sollte die Stadt versuchen, die Auslastung der<br />

Maschinen und Fahrzeuge durch die Zusammenarbeit mit umliegenden Städten oder<br />

Gemeinden zu erhöhen. Damit braucht nicht jedes im Jahresverlauf erforderliche Fahrzeug<br />

selbst angeschafft werden, sondern kann gemeinsam mit den Partnern genutzt werden. Hierzu<br />

ist entweder nur ein Austausch von Fahrzeugen und Maschinen oder eine vollständige<br />

Zusammenführung der Betriebshöfe denkbar.<br />

Die Stadt sollte zunächst den Kontakt zu geeigneten Partnern suchen. Wenn (ein oder<br />

mehrere) geeignete Partner gefunden werden, sind die resultierenden finanziellen Effekte<br />

dann in Abhängigkeit von der gemeinsamen Ausgangssituation zu prüfen. Hierbei sind neben<br />

Entlastungen auch Belastungen, beispielsweise durch zusätzliche Wege, zu berücksichtigen.<br />

Auf dieser Basis sollte dann die Entscheidung zur tatsächlichen interkommunalen<br />

Zusammenarbeit getroffen werden.<br />

Da für diese Maßnahme auch Entscheidungen und Ausgangssituationen Dritter außerhalb der<br />

Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> Einfluss haben, kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt kein Potenzial zur<br />

Haushaltsentlastung angegeben werden.<br />

Wesentliche Auswirkungen:<br />

- gemeinsame Nutzung von Ressourcen<br />

- optimalere Ausnutzung der verfügbaren Ressourcen<br />

- (geringfügiger) Verlust von Eigenständigkeit und unmittelbarer Einflussnahme (im Austausch<br />

mit strategischem Einfluss und optimierter Wirtschaftlichkeit)<br />

- Abhängigkeit bei der Umsetzung von Dritten, die Stadt kann ein mögliches Potenzial also<br />

nicht allein erreichen<br />

Beschluss zur Maßnahme:<br />

- Umsetzung des Vorschlages<br />

Seite 71 von 95


<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />

Beschreibung der Maßnahme:<br />

Die Straßenreinigung liegt nach der Satzung bei den Hauseigentümern. Für die Reinigung der<br />

städtischen Flächen bzw. der Straßen mit städtischen Anliegern ist ein externes Unternehmen<br />

beauftragt.<br />

Im gegenwärtigen Reinigungsplan, der durch die externe Firma umgesetzt wird, sind neben<br />

den städtischen Flächen bzw. Flächen mit städtischen Anliegern auch weitere Flächen<br />

einbezogen, die eigentlich von privaten Anliegern zu reinigen wären. Das damit verfolgte Ziel<br />

liegt in hoher Sauberkeit in der Stadt.<br />

Der Reinigungsplan sollte umgestellt werden, so dass nur noch die städtischen Flächen<br />

gereinigt werden. Die dann nicht mehr einbezogenen Flächen müssen entsprechend durch die<br />

Eigentümer der angrenzenden Flächen gereinigt werden.<br />

Falls dies Probleme in der Regelmäßigkeit und Intensität der Reinigung durch die Anlieger<br />

erwarten lässt, sollte als Alternative dazu eine Straßenreinigungsgebühr für alle Einwohner<br />

von <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> eingeführt werden. Dann wäre der Reinigungsplan auf alle zu reinigenden<br />

Flächen auszudehnen.<br />

Produktkritik zur Haushaltskonsolidierung<br />

in der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />

Fachbereich II 5.10 Bauverwaltung<br />

Produkt:<br />

12.545.10<br />

Kategorie der Maßnahme: Aufgabenverzicht<br />

Bezeichnung der Maßnahme:<br />

Nach Schätzung der Fachverwaltung sind rund 15 % der im Reinigungsplan enthaltenen<br />

Flächen keine städtischen Flächen bzw. Flächen mit städtischen Anliegern, so dass durch die<br />

aufgezeigten Möglichkeiten mindestens 15 % der derzeitigen Kosten eingespart werden<br />

können. Im Haushaltsplan <strong>2012</strong>/<strong>2013</strong> steigen die Kosten gegenüber 2011 sogar noch von<br />

97.500 auf 120.200 € deutlich an. Die Sparpotenziale sind hier für die Reduzierung der<br />

Flächen im Reinigungsplan bei sonstigen Aufwendungen angegeben. Beim<br />

Alternativvorschlag (Einführung einer Straßenreinigungsgebühr) wäre der gleiche Betrag für<br />

die Haushaltsentlastung über zusätzliche Erträge zu erzielen.<br />

Seite 72 von 95<br />

Nr.: 33<br />

Bezeichnung des Produkts:<br />

Reinigung von Fahrbahnen, Radwegen, Gehwegen,<br />

Fußgängerzonen und öffentlichen und privaten<br />

Plätzen<br />

Umstellung des Reinigungsplans, damit zukünftig nur noch städtische Flächen/Flächen mit<br />

städtischen Anliegern gereinigt werden oder Einführung einer Straßenreinigungsgebühr


<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />

Wesentliche Auswirkungen:<br />

- u.U. kein einheitliches Reinigungsbild der Innenstadt mehr<br />

- ggf. Gebührenbelastung der Bürger<br />

Beschluss zur Maßnahme:<br />

- Vorschlag wird zur weiteren Beratung an den Haupt- und Finanzausschuss überwiesen.<br />

Haushaltsposition: diverse<br />

Strukturelle Haushaltsentlastung:<br />

Erhöhung der Erträge<br />

in EUR<br />

Reduzierung Personalaufwendungen<br />

in EUR<br />

Reduzierung sonstiger<br />

Aufwendungen in EUR<br />

Beschreibung der Maßnahme:<br />

<strong>2012</strong> <strong>2013</strong> 2014 2015 2016 ff.<br />

18.000 18.000 18.000 18.000 18.000<br />

Summe in EUR 18.000 18.000 18.000 18.000 18.000<br />

Stellenreduzierung:<br />

Produktkritik zur Haushaltskonsolidierung<br />

in der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />

Fachbereich II 5.10 Bauverwaltung<br />

Produkt:<br />

12.545.30<br />

Kategorie der Maßnahme: Ertragssteigerung<br />

Bezeichnung der Maßnahme:<br />

Bezeichnung des Produkts:<br />

Bereitstellung und Betrieb öffentlicher<br />

Toilettenanlagen<br />

Übertragung mindestens des laufenden Betriebs und ggf. der Unterhaltung an einen<br />

privaten Dritten<br />

Die Stadt betreibt öffentliche Toilettenanlagen. Deren Unterhaltung und Reinigung liegt<br />

teilweise beim Betriebshof, teilweise sind Reinigungsleistungen an Dritte vergeben. Dies<br />

Seite 73 von 95<br />

Nr.: 34


<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />

verursacht Kosten von 25 TEUR für Fremdreinigungen und 47 TEUR für die<br />

Reinigungsleistungen durch den Betriebshof (Angaben im Haushaltsplan <strong>2012</strong>/<strong>2013</strong>).<br />

Der laufende Betrieb und ggf. auch die bauliche Unterhaltung der Toilettenanlagen sollten<br />

flächendeckend an einen privaten Dritten vergeben werden. Der Dritte wird dafür - übliche -<br />

Gebühren von den Nutzern erheben. Alternativ könnte auch die Stadt Nutzungsgebühren<br />

erheben, allerdings wäre der (technische) Aufwand für die Erhebung und Kontrolle für die<br />

Stadt hoch, wenn nicht permanent Personal anwesend sein soll, was für die Stadt zusätzlichen<br />

Personalaufwand erzeugen würde. Hinzu kommt Aufbruch- und Vandalismusgefahr, was die<br />

Kosten für die Stadt weiter erhöhen würde.<br />

Allein die Reinigungskosten durch den Eigenbetrieb Betriebshof und Dritte liegen bei 72<br />

TEUR, mindestens dies müsste der private Betreiber übernehmen.<br />

Das ausgewiesene Potenzial ab dem Jahr <strong>2012</strong> in Höhe von 25 TEUR entspricht den<br />

Fremdvergaben der Reinigungsleistungen, die dafür zu kündigen wären. Das weitere<br />

ausgewiesene Potenzial in Höhe von 47 TEUR entspricht den derzeitigen Reinigungskosten<br />

an den Betriebshof. Es beinhaltet Personalkosteneinsparungen und wurde ab dem letzten Jahr<br />

des Betrachtungszeitraums eingetragen, da betriebsbedingte Kündigungen nicht angenommen<br />

wurden. Durch geeignete Maßnahmen, z.B. Personalübernahme durch den privaten Betreiber<br />

oder Abfindungen, könnte der Prozess des Ausscheidens von Mitarbeitern beschleunigt<br />

werden, ggf. wären dann einmalige Kosten zu berücksichtigen.<br />

Ob und in welchem Umfang Interesse privater Dritter an einer Übernahme der Aufgaben<br />

besteht, kann nur eine Ausschreibung der Leistungen zeigen.<br />

Wesentliche Auswirkungen:<br />

- Aufrechterhaltung der bisherigen Standards<br />

- übliche Kostenbelastung für die Nutzer<br />

- Abhängigkeit bei der Umsetzung von Dritten, die Stadt kann das ausgewiesene Potenzial also<br />

nicht allein erreichen<br />

Beschluss zur Maßnahme:<br />

- Umsetzung des Vorschlages unter der Bedingung, dass das betroffene Personal von der externen<br />

Firma übernommen wird, sofern dies von den Mitarbeitern gewünscht wird. Dies ist in<br />

den entsprechenden Verträgen festzuhalten.<br />

Seite 74 von 95


<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />

Haushaltsposition: 12.545.30.617300<br />

12.545.30.617310<br />

Strukturelle Haushaltsentlastung:<br />

Erhöhung der Erträge<br />

in EUR<br />

Reduzierung Personalaufwendungen<br />

in EUR<br />

Reduzierung sonstiger<br />

Aufwendungen in EUR<br />

Beschreibung der Maßnahme:<br />

<strong>2012</strong> <strong>2013</strong> 2014 2015 2016 ff.<br />

Die Stellenzahl des Bauhofs ist mit 24,05 - ohne Berücksichtigung von Mitarbeitern in der<br />

Ruhephase der Altersteilzeit und ohne Berücksichtigung der Reinigungsmitarbeiter/-innen -<br />

auch bei Einbeziehung des Umfangs der Leistungen für die Kurgesellschaft im Umfang von<br />

rund 4,5-4,7 VZÄ auffällig hoch. Zu berücksichtigen ist dabei allerdings auch der hohe<br />

Krankenstand, auf den sowohl Knaf & Partner bei der Organisationsuntersuchung als auch<br />

Dornbach & Partner bei der Kalkulation der Verrechnungssätze hingewiesen haben. Dies<br />

kann zumindest einen erheblichen Teil seiner Ursachen auch im hohen Altersdurchschnitt des<br />

Betriebshofes haben (52,5 Jahre). Die Stadt wird daher vor der Herausforderung stehen,<br />

einerseits den Altersdurchschnitt in den kommenden Jahren deutlich zu reduzieren,<br />

andererseits aber auch die Stellen ausscheidender Mitarbeiter nicht oder nicht vollständig<br />

wiederzubesetzen. Erfahrungswerte gehen von rund 1-1,5 VZÄ je 1.000 Einwohner aus (ohne<br />

Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Abfallentsorgung, Straßenbeleuchtung, KFZ- und<br />

Maschinenreparatur). Bei unter 10.000 Einwohnern würde das rund 10 bis 15 VZÄ bedeuten.<br />

Seite 75 von 95<br />

47.000<br />

25.000 25.000 25.000 25.000 25.000<br />

Summe in EUR 25.000 25.000 25.000 25.000 72.000<br />

Stellenreduzierung: 1,00<br />

Produktkritik zur Haushaltskonsolidierung<br />

in der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />

Fachbereich II 5.10 Bauverwaltung<br />

Produkt:<br />

13.551.10<br />

Kategorie der Maßnahme:<br />

Bezeichnung der Maßnahme:<br />

Reduzierung Personalbestand im Bereich Grünunterhaltung<br />

Nr.: 35<br />

Bezeichnung des Produkts:<br />

Planung, Bereitstellung und Unterhaltung von<br />

Grün- und Parkanlagen


<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />

Angesichts des Kurstadt-Status könnte unterstellt werden, dass dies höhere Standards<br />

erfordert. Daher kann eine Orientierung an der Obergrenze der Spannbreite und damit 15<br />

VZÄ vorgenommen werden. Gleichzeitig ist jedoch auch zu berücksichtigen, dass der<br />

Kurpark als große Grünfläche mit besonderer kurbezogener Relevanz bei der Kurgesellschaft<br />

liegt, durch diese zu bewirtschaften ist bzw. die Kosten durch diese zu tragen sind und damit<br />

der Kurpark bei der hiesigen Betrachtung gar nicht relevant ist.<br />

Im bestehenden <strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> liegt die Zielgröße des Betriebshofes bei 15<br />

Mitarbeitern. Dies ist machbar, erfordert begleitend aber auch eine Erfassung und<br />

Konkretisierung der Mengen und Standards und ggf. deren Reduzierung, dazu ist die<br />

Erstellung von Katastern und (detaillierten) Pflegeplänen als Ausgangsbasis zur<br />

Standarddiskussion nötig.<br />

Hinzu kommt, dass die Vergabe von Bauhofleistungen an Dritte sinnvoll sein kann, um<br />

einerseits keine eigenen Auslastungsprobleme im Jahresverlauf zu haben und damit<br />

permanente Vollauslastung zu erreichen. Andererseiits kann eine Fremdvergabe auch eine<br />

Möglichkeit sein, die hohen Krankheitskosten zu reduzieren und das Krankheitsrisiko auf den<br />

privaten Anbieter zu verlagern. Gerade im Bereich der Grünflächenunterhaltung kann ein<br />

angemesser Anteil an Fremdleistungen (30-50 %) dafür zweckmäßig sein.<br />

Die derzeitige Datenlage zu Mengenangaben ist an vielen Stellen zu unkonkret, um auf dieser<br />

Basis weitergehende Empfehlungen geben zu können. Ein zusätzliches<br />

Konsolidierungspotenzial kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht angegeben werden<br />

Wesentliche Auswirkungen:<br />

- ggf. Reduzierung der Standards<br />

- Chance zur konkreten Erfassung der tatsächlichen Leistungsmengen und derzeitigen<br />

Standards, anschließende konkrete Standarddiskussion zu den einzelnen Objekten und keine<br />

allgemeinbezogene prozentuale Senkung von nicht konkretisierten Standards<br />

Beschluss zur Maßnahme:<br />

- Umsetzung des Vorschlages und Beauftragung der Betriebsleitung, ein Konzept auszuarbeiten.<br />

Es soll dargelegt werden, wie die Aufgabendefinition / -erledigung unter Beachtung der<br />

von Rödl & Partner formulierten Ziele möglich ist. Das Konzept ist der Betriebskommission<br />

des Eigenbetriebes bis spätestens 30.09.<strong>2012</strong> zur weiteren Beratung und Beschlussfassung<br />

und ggf. zur Weiterleitung an die Stadtverordnetenversammlung vorzulegen. Die Fraktionsvorsitzenden<br />

der im Stadtparlament vertretenen Parteien erhalten zeitgleich eine Abschrift des<br />

Konzeptes.<br />

Seite 76 von 95


<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />

Beschreibung der Maßnahme:<br />

Für die Benutzung des Friedhofs werden nach der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung<br />

("Friedhofsgebührensatzung") Gebühren erhoben. Ein Teil dieser Gebühren wird einmalig<br />

abgerechnet, etwa die Bestattungsgebühren und die Gebühren für den Erwerb des<br />

Nutzungsrechts an einer Grabstätte. Dagegen wird die Benutzungsgebühr für die Benutzung<br />

der Friedhofseinrichtungen zur Grabpflege wie z.B. Wasserentnahme und Abfallbeseitigung<br />

(das "Wassergeld") jährlich abgerechnet (§ 11 Friedhofsgebührensatzung).<br />

Für die jährliche Erhebung dieser Benutzungsgebühren fallen je Jahr mindestens 1.500<br />

Bearbeitungsfälle an (2011: 1.700 Bearbeitungsfälle), in die die Friedhofsverwaltung, das<br />

Hauptamt (Erstellung der Gebührenbescheide) und die Stadtkasse (Abrechnung) einbezogen<br />

sind. Je Bearbeitungsfall ist von einem Zeitaufwand von 15 bis 30 Minuten auszugehen.<br />

Die jährliche Erhebung ist rechtlich nicht geboten. Mit der Umstellung auf eine einmalige<br />

Abrechnung - künftige Fälle werden mit der Bestattung abgerechnet, laufende Fälle werden<br />

endfällig gestellt - wird die Verwaltung jährlich um ein Arbeitsvolumen zwischen 375 und<br />

750 Stunden entlastet. Dies entspricht (Basis: 39 h / Woche) einem Stellenvolumen zwischen<br />

0,25 und 0,5 VZÄ. Dieses Stellenvolumen kann zur Entlastung innerhalb der Verwaltung<br />

eingesetzt werden. Gelingt dies nicht, ist das frei werdende Stellenvolumen einzuziehen. Der<br />

Abbau eines Stellenvolumens zwischen 0,25 und 0,5 VZÄ bedeutet ausgehend von typisierten<br />

Jahresaufwendungen je VZÄ von 45.000 EUR ein jährliches Haushaltsentlastungspotenzial<br />

zwischen 11.250 und 22.500 EUR.<br />

Zugleich entfallen die jährlichen Portoaufwendungen für den Versand der Bescheide. Als<br />

Haushaltsentlastungspotenzial ist mit der Maßnahme nur der Portoanteil ausgewiesen, weil<br />

von der anderweitigen Verwendung des frei werdenden Arbeitsvolumens ausgegangen wird.<br />

Bei Vollzug der Umstellung in den beiden kommenden Jahren wird die Entlastung ab 2014<br />

wirksam.<br />

Produktkritik zur Haushaltskonsolidierung<br />

in der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />

Fachbereich II 4.30 Standesamt, Brandschutz,<br />

Friedhofsverwaltung<br />

Produkt:<br />

13.553.10<br />

Bezeichnung des Produkts:<br />

Bereitstellung von Gräbern<br />

Kategorie der Maßnahme: Standardanpassung<br />

Bezeichnung der Maßnahme:<br />

Umstellung der Abrechnung der Friedhofs-Benutzungsgebühren<br />

Seite 77 von 95<br />

Nr.: 36


<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />

Wir empfehlen, die Abrechnung der Friedhofs-Benutzungsgebühren auf die einmalige<br />

Abrechnung unzustellen und dazu die Gebührenordnung zur Friedhofsordnung entsprechend<br />

anzupassen.<br />

Wesentliche Auswirkungen:<br />

- Arbeitsentlastung der Verwaltung<br />

- frei werdende Arbeitszeit kann anderweitig eingesetzt werden<br />

- Bürgerservice nimmt ab<br />

Beschluss zur Maßnahme:<br />

- Umsetzung des Vorschlages und Beauftragung des Magistrates mit der Erstellung einer Satzung,<br />

die der Stadtverordnetenversammlung bis 31.<strong>03</strong>.<strong>2012</strong> zur weiteren Beratung und Beschlussfassung<br />

vorzulegen ist.<br />

Haushaltsposition: 13.553.10.682001<br />

Strukturelle Haushaltsentlastung:<br />

Erhöhung der Erträge<br />

in EUR<br />

Reduzierung Personalaufwendungen<br />

in EUR<br />

Reduzierung sonstiger<br />

Aufwendungen in EUR<br />

<strong>2012</strong> <strong>2013</strong> 2014 2015 2016 ff.<br />

Seite 78 von 95<br />

500 500 500<br />

Summe in EUR 500 500 500<br />

Stellenreduzierung:


<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />

Beschreibung der Maßnahme:<br />

Die laufenden Unterhaltungsarbeiten auf dem Friedhof - Mäharbeiten, Heckenschnitt,<br />

Kehrarbeiten etc. - werden durch den Betriebshof erbracht. Einzelaufträge durch die<br />

Friedhofsverwaltung werden für diese Dauertätigkeit nicht ausgesprochen. Allerdings erteilt<br />

die Friedhofsverwaltung dem Betriebshof Einzelaufträge für Reparaturarbeiten, etwa bei<br />

losen Gehwegplatten oder lockeren Geländern.<br />

Eine Nachkontrolle zu den erteilten Einzel-Aufträgen erfolgt über die schriftlichen<br />

Rückmeldungen des Betriebshofs zu den erledigten Reparaturarbeiten. Dagegen findet eine<br />

systematische Nachschau in Form einer Inaugenscheinnahme der erledigten Reparaturarbeiten<br />

bislang nicht statt.<br />

Zur Qualitätssicherung empfiehlt sich, die Nachschau über die Durchsicht der schriftlichen<br />

Betriebshof-Rückmeldungen hinaus zu intensivieren. Dazu bietet sich an, die schriftlichen<br />

Rückmeldungen um Fotografien zu den erledigten Reparaturarbeiten zu ergänzen sowie die<br />

Vereinbarung turnusgemäßer Vor-Ort-Termine zwischen der Friedhofsverwaltung und der<br />

Betriebshofleitung auf dem Friedhof mit einer Inaugenscheinnahme der erledigten<br />

Reparaturarbeiten.<br />

Produktkritik zur Haushaltskonsolidierung<br />

in der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />

Fachbereich II 4.30 Standesamt, Brandschutz,<br />

Friedhofsverwaltung<br />

Produkt:<br />

13.553.10<br />

13.553.30<br />

Kategorie der Maßnahme:<br />

Bezeichnung der Maßnahme:<br />

Nachschau zu an Betriebshof erteilten Einzelaufträgen<br />

Der Maßnahmenvorschlag dient der Qualitätssicherung. Ein bezifferbares Potenzial zur<br />

Haushaltsentlastung ist damit nicht verbunden.<br />

Wesentliche Auswirkungen:<br />

- Steigerung der Qualitätssicherung<br />

Seite 79 von 95<br />

Nr.: 37<br />

Bezeichnung des Produkts:<br />

Bereitstellung von Gräbern<br />

Bereitstellung von Leichenhallen / Trauerhallen


<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />

Beschluss zur Maßnahme:<br />

- Umsetzung des Vorschlages.<br />

Beschreibung der Maßnahme:<br />

Die Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> verfügt über 2.247 Hektar (reine) Waldfläche. Der Gemeindewald trägt mit<br />

seinem positiven Jahresergebnis zur Konsolidierung des städtischen Haushalts bei. Die<br />

Jahresüberschüsse sind im Jahr 2011 mit rund 248 TEUR geplant und sollen in den nächsten<br />

Jahren noch weiter auf 351 TEUR erhöht werden. Insgesamt werden im Wald für den<br />

kommunalen Haushalt Erträge in Höhe von 847 TEUR erwirtschaftet. Neben den Erträgen<br />

aus Holzverkäufen realisiert die Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> Erträge aus der Verpachtung der Forstflächen<br />

an Jäger in Höhe von 35 TEUR (Jagdpacht) und Pauschalen für entstehende Wildschäden im<br />

Revier von 12 TEUR (4,60 EUR/ha). Insgesamt bestehen im Gemeindewald <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> 5<br />

solcher Jagdpachtreviere mit unterschiedlicher Größe von 338 Hektar bis 644 Hektar<br />

bejagbare Fläche. Die Jagdpacht richtet sich nach der Größe des Reviers und beträgt pro<br />

Hektar derzeit 16 EUR. Die Jagdpachtverträge sind befristet und laufen im Jahr <strong>2013</strong> aus.<br />

Diesen Erträgen aus der Verpachtung des Jagdrechts stehen direkte Aufwendungen<br />

(Aufwendungen für Schadenersatzleistungen) in Höhe von 40 - 70 TEUR und indirekte<br />

Aufwendungen für Sortier-Verlust bei der Holzernte (alleine bei der Fichte) in Höhe von<br />

mindestens 130 TEUR gegenüber.<br />

Produktkritik zur Haushaltskonsolidierung<br />

in der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />

Das von der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> betriebene Jagdpachtmodell ist insbesondere unter<br />

Berücksichtigung der Verbissschäden nicht wirtschaftlich (Schaden von über 100 TEUR pro<br />

Jahr) und weist auf Grund der Pauschalierung der Wildschadensregelung auch keine Anreize<br />

für die Jagdpächter auf die Aufwendungen für Wildschäden (direkte Aufwendungen) durch<br />

entsprechende Dezimierung des Wildbestands zu reduzieren. Der Jagdpächter trägt durch die<br />

Wildschadenspauschale zwischen 17 % (Plan2011) und 42 % (Ist 2010) des verursachten<br />

Schadens durch Schwarzwild. Der Prozentsatz liegt bei Einbeziehung der Gesamtschäden<br />

Seite 80 von 95<br />

Nr.: 38<br />

Fachbereich I 2.20 Kulturamt, Stadtwald, Abfallbeseitigung,<br />

Umwelt und Naturschutz<br />

Produkt:<br />

13.555.10<br />

Kategorie der Maßnahme: Ertragssteigerung<br />

Bezeichnung der Maßnahme:<br />

Bezeichnung des Produkts:<br />

Pflege und Bewirtschaftung des Gemeindewalds<br />

Umstellung des Jagdpachtmodells auf ein Mischmodell (Regiejagd, Jagdpacht)


<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />

unter 5 %. Auf Grund seiner wirtschaftlichen Bedeutung - neben einer Vielzahl an<br />

gesundheitlichen und ökologioschen Effekten - kommt der Sicherung des Waldvermögens vor<br />

Kalamitäten (Schädlinge, Verbiss etc.) eine wesentliche Aufgaben zu, um die Erträge für den<br />

städtischen Haushalt auch mittel- bis langfristig zu sichern.<br />

Rödl & Partner empfiehlt aus diesem Grund, die:<br />

1) Umstellung des bestehenden Jagdpachtmodells hin zu einem Mischmodell bestehend aus<br />

Jagdpachtflächen und Regiejagdflächen: Die Umsetzung eines reinen Regiejagdmodells<br />

scheint auf Grund von bestehenden Vorverträgen nicht mehr realisierbar. Andere Kommunen<br />

haben mit der Einführung eines solchen Mischmodells positive Erfahrungen gesammelt. Die<br />

Aufteilung der Flächen sollte dabei nach Kriterien, wie alternative stadtstrategische<br />

Nutzungsmöglichkeiten für den Wald (Windkraft, etc.) und notwendige Intensität der<br />

Bejagung, erfolgen<br />

Durch die Umstellung des bestehenden Jagdpachtmodells hin zu einem Mischmodell ergeben<br />

sich rechnerische Mehrerträge bzw. Einsparungen in Höhe von 80 TEUR. Diese ergeben sich<br />

durch eine mittel- bis langfristige Reduzierung der Verbissschäden und der Wildschäden um<br />

50 % bei einer gleichzeitigen Erhöhung der Holzerträge (höhere Güteklassen, weniger<br />

Aussortierung etc.) sowie zusätzliche Erträge aus der Durchführung von Einzel- und<br />

Gesellschaftsjagdten. Diese setzen sich zusammen aus Aufwendungen für<br />

Berufsgenossenschaftsbeitrag (3 TEUR), die Instandhaltung von Jagdhütten (5 TEUR) und<br />

Jagdeinrichtungen (8 TEUR) sowie Erträgen für Jagderlaubnisscheine (7 TEUR),<br />

Wildpretvermarktung (12 TEUR), Pauschale für Jagdgäste (8 TEUR) und Abschussentgelde<br />

(10 TEUR).<br />

2) Erhöhung der Wildschadenszahlungen durch die verbleibenden Jadgpächter: Die<br />

Wildschadenspauschale in <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> ist vergleichsweise niedrig und sorgt für eine ungleiche<br />

Risikoverteilung zwischen Stadt und Jagdpächter. Ziel muss eine auf den Einzelfall des<br />

Reviers bezogene ausgewogene Regelung und Risikoverteilung sein. Dazu haben sich<br />

bundesweit bereits verschiedene Möglichkeiten entwickelt:<br />

a) Deckelung des Wildschadenersatzes nach oben (absolute Geldbeträge oder Vereinbarungen<br />

bei denen der Jagdpächter bis zu einem bestimmten Betrag voll und darüber hinaus nichts<br />

bezahlt)<br />

b) Anteilige Übernahme von Wildschadenersatz durch den Jagdpächter<br />

d) Erhöhter Pachtbetrag durch Wildschadenspauschale<br />

e) Kombinationen der Regelungen<br />

Wir empfehlen die Regelungen (Erhöhung der Wildschadenspauschale oder Veränderung der<br />

Regelung) so auszugestalten, das ein Kostendeckungsgrad im Ist von mindestens 50 %<br />

erreicht wird. Dies entspricht einem Konsolidierungsbeitrag in Höhe von mindestens 4 TEUR<br />

Seite 81 von 95


<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />

ab dem Jahr 2014 (Mittelwert aus Ist 2009 in Höhe von 33 % und Ist 2010 in Höhe von 42<br />

%).<br />

Insgesamt ergibt sich durch die Umsetzung der einzelnen Ma0nahmen ein mittel- bis<br />

langfristiges Konsolidierungspotenzial in Höhe von 84 TEUR.<br />

Wesentliche Auswirkungen:<br />

- gerechtere Risikoverteilung für Wildschäden<br />

- Erhöhung der Erträge der Holzernte<br />

- Markertingpotenzial für die Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />

Beschluss zur Maßnahme:<br />

- Zurückstellung und eigenständige Beratung des Themas wenn Jagdkonzept von der Verwaltung<br />

vorgelegt wird.<br />

Haushaltsposition: 13.555.10.500004<br />

13.555.10.500400<br />

13.555.10.539900<br />

13.555.10.692001<br />

Strukturelle Haushaltsentlastung:<br />

Erhöhung der Erträge<br />

in EUR<br />

Reduzierung Personalaufwendungen<br />

in EUR<br />

Reduzierung sonstiger<br />

Aufwendungen in EUR<br />

<strong>2012</strong> <strong>2013</strong> 2014 2015 2016 ff.<br />

Seite 82 von 95<br />

4.000 4.000 79.000<br />

5.000 5.000 5.000 5.000 5.000<br />

Summe in EUR 5.000 5.000 9.000 9.000 84.000<br />

Stellenreduzierung:


<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />

Beschreibung der Maßnahme:<br />

Die Stadt verfolgt für die Bewirtschaftung des Stadtwaldes ein Konzept der naturgemäßen<br />

Waldbeswirtschaftung. Dies setzt auf die Nutzung biologischer Prozesse, die Minimierung<br />

von Fremdeingriffen und somit die Vermeidung von Investitionen in Abläufe, die die Natur<br />

kostenlos zur Verfügung stellt. Ziel ist es eine Mischung, Struktur, Ungleichaltrigkeit zu<br />

erreichen oder zu erhalten und somit ein allzeit produktiver und dadurch ertragreicher<br />

Dauerwald zu werden.<br />

Wesentliche Einnahmequelle für den Gemeindewald sind die Erträge aus Holzverkäufen mit<br />

816 TEUR (Ist 2010). Diesen stehen die Aufwendungen für den Holzeinschlag in Höhe von<br />

197 TEUR gegenüber. Im Gegensatz zum Staatswald und fast allen anderen Kommunen mit<br />

vergeichbarem Waldbesitz hat <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> keine eigenen festangestellten Forstwirte mehr. Die<br />

Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> beauftragt für die Erledigung der Holzernte private Unternehmen. Die arbeiten<br />

werden mit einer Pauschal in Höhe von 10 EUR je Erntefestmeter unabhängig von der<br />

Holzsorte vergütet.. Der durchschnittliche holzerntekostenfreie Erlös beträgt derzeit ca. 50<br />

EUR/fm. Dies ist im interkommunalen Vergleich ein durchschnittlicher Wert.<br />

Ein Großteil der Arbeiten besteht aus dem Freischneiden von Waldwegen und dem<br />

Aufarbeiten von Holz, das über das gesamte Revier verstreut unplanmäßig anfällt und schnell<br />

aufgearbeitet werden muß, um Wertverlusten vorzubeugen und drohenden<br />

Insektenkalamitäten zu begegnen.<br />

Die Stadt verfolgt das Ziel mit diesen Unternehmern vertrauensvoll, langfristig, zielgerichtet<br />

und gut zusammenzuarbeiten. "Die Unternehmer werden mit den Gedanken und<br />

Erfordernissen der naturgemäßen Dauerwaldbewirtschaftung vertraut und entwickeln eine<br />

Bindung zu dem Betrieb, weil sie verstehen, auf was es ankommt und sie haben die<br />

Möglichkeit, über einen längeren Zeitraum die Veränderungen wahrzunehmen." Die Stadt bad<br />

<strong>Orb</strong> sichert sich damit auch nach Wetterkalamitäten personelle Ressourcen von<br />

Unternehmern.<br />

Produktkritik zur Haushaltskonsolidierung<br />

in der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />

Seite 83 von 95<br />

Nr.: 39<br />

Fachbereich I 2.20 Kulturamt, Stadtwald, Abfallbeseitigung,<br />

Umwelt und Naturschutz<br />

Produkt:<br />

13.555.10<br />

Kategorie der Maßnahme: Effizienzsteigerung<br />

Bezeichnung der Maßnahme:<br />

Nachverhandlung der Verträge zur Holzernte<br />

Bezeichnung des Produkts:<br />

Pflege und Bewirtschaftung des Gemeindewalds


<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />

Die Preise werden durch Angebotseinziehung abgefragt und danach ggf. noch nachverhandelt<br />

und in einem Vertrag fixiert. Eine klassische Ausschreibung wird als hinderlich erachtet und<br />

verursacht langfristig Kosten, die man nicht sofort erkennt. Wir empfehlen der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />

trotzdem eine Nachverhandlung der Verträge zur Holzernte und sofern hier keine<br />

Einsparungen erzielbar sind eine öffentliche Ausschreibung vorzunehmen. Bewertungsziel<br />

sollte dabei nicht der günstigste Anbeiter sein, sondern derjenige Anbeiter welcher auch in<br />

das bestehende Waldkonzept passt.<br />

Das ausgewiesen Potenzial zielt aus diesem Grund gerade nicht auf den günstigsten<br />

Marktpreis im interkommunalen Vergleich ab, sondern auf eine Reduzierung um 5 %. Daraus<br />

ergeben sich Einsparungen in Höhe von 11 TEUR.<br />

Wesentliche Auswirkungen:<br />

- Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit der Waldbewirtschaftung<br />

- ggf. neue Unternehmer<br />

Beschluss zur Maßnahme:<br />

- Einholung von Preisvergleichen.<br />

Haushaltsposition: 13.555.10.610002<br />

Strukturelle Haushaltsentlastung:<br />

Erhöhung der Erträge<br />

in EUR<br />

Reduzierung Personalaufwendungen<br />

in EUR<br />

Reduzierung sonstiger<br />

Aufwendungen in EUR<br />

<strong>2012</strong> <strong>2013</strong> 2014 2015 2016 ff.<br />

11.000 11.000 11.000 11.000 11.000<br />

Summe in EUR 11.000 11.000 11.000 11.000 11.000<br />

Stellenreduzierung:<br />

Seite 84 von 95


<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />

Beschreibung der Maßnahme:<br />

Die Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> betreibt einen Wochenmarkt, der jeweils freitags von 7:00 bis 13:00 Uhr<br />

auf dem Parkplatz Seboldwiese abgehalten wird. Nach den am 01.10.2007 in Kraft getretenen<br />

"Richtlinien zur Regelung der Teilnahmebestimmungen für den Wochenmarkt der Stadt <strong>Bad</strong><br />

<strong>Orb</strong>" haben die Beschicker für die Benutzung des Marktgeländes ein monatlich abgerechnetes<br />

Standgeld zu zahlen. Das Standgeld beträgt seit 2007 unverändert 3,00 EUR pro Markttag<br />

und pro lfd. Meter.<br />

Produktkritik zur Haushaltskonsolidierung<br />

in der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />

Fachbereich II 4.10 Ordnungsamt<br />

Produkt:<br />

15.573.10<br />

Am Wochenmarkt nehmen regelmäßig 14 Beschicker teil. Im Haushaltsplan 2011 und für die<br />

Jahre bis 2014 sind die Erträge aus den Standgeldern mit 10.000 EUR angesetzt. Die<br />

tatsächlichen Erträge liegen bei jährlich rund 9.000 EUR.<br />

Bezeichnung des Produkts:<br />

Betrieb von Wochenmärkten<br />

Kategorie der Maßnahme: Ertragssteigerung<br />

Bezeichnung der Maßnahme:<br />

Erhöhung des Standgeldes<br />

Eine moderate Erhöhung des Standgeldes nach Ablauf von 5 Jahren seit Inkrafttreten der o.g.<br />

Richtlinien von 3,00 EUR auf 3,50 EUR pro Markttag und laufendem Meter bedeutet für die<br />

Stadt reale jährliche Mehrerträge von 1.500 EUR, gegenüber der Haushaltsplanung<br />

Mehrerträge von 500 EUR. Die Standgeld-Belastung eines "kleinen" Beschickers mit einer<br />

Standlänge von 3 m nimmt hierdurch je Markttag um gerade 1,50 EUR zu.<br />

Wir empfehlen, das Standgeld ab dem Jahr <strong>2013</strong> von 3,00 EUR auf 3,50 EUR pro Markttag<br />

und laufendem Meter zu erhöhen. Die Maßnahme ist nicht mit dem realen Mehrertrag,<br />

sondern nur mit dem Mehrertrag gegenüber der bisherigen Haushaltsplanung ausgewiesen.<br />

Wesentliche Auswirkungen:<br />

- Steigerung der städtischen Erträge<br />

- geringfügige Mehrbelastung der Beschicker<br />

Beschluss zur Maßnahme:<br />

- Umsetzung des Vorschlages.<br />

Seite 85 von 95<br />

Nr.: 40


<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />

Haushaltsposition: 15.573.10.500500<br />

Strukturelle Haushaltsentlastung:<br />

Erhöhung der Erträge<br />

in EUR<br />

Reduzierung Personalaufwendungen<br />

in EUR<br />

Reduzierung sonstiger<br />

Aufwendungen in EUR<br />

Beschreibung der Maßnahme:<br />

Der Wochenmarkt auf dem Parkplatz Seboldwiese ist mit den regelmäßig 14 Beschickern in<br />

seiner Kapazität ausgelastet. Bewerbungen auf Marktteilnahme von Beschickerinteressenten<br />

liegen vor, können - ungeachtet des Sortiments - aber schon wegen des begrenzten<br />

Platzangebots nicht mehr zugelassen werden.<br />

<strong>2012</strong> <strong>2013</strong> 2014 2015 2016 ff.<br />

Eine Verlegung des Wochenmarkts auf den Salinenplatz erlaubt die Hinzunahme weiterer<br />

Beschicker. Der Salinenplatz ist mit dem Landfrauenmarkt, dem regelmäßigen Antikmarkt<br />

und der Kerb bereits als Marktgelände eingeführt. Mit der Hinzunahme des Wochenmarkts<br />

würde er zu dem Marktgelände der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong>. Er bietet den Vorteil sehr guter<br />

Parkplatzinfrastruktur, da in einem Umkreis von 200 Metern 3 Parkplätze liegen (Polizei,<br />

Kurparkstraße und Obertor). Der Salinenplatz liegt zudem direkt gegenüber dem Eingang<br />

zum Fußgängerbereich am südlichen Ende der Hauptstraße. Eine Verlegung des<br />

Wochenmarkts kann damit auch mit einer Belebung des Besucheraufkommens im<br />

Fußgängerbereich einhergehen. Des Weiteren würden die mit der bisherigen Belegung des<br />

Seite 86 von 95<br />

500 500 500 500<br />

Summe in EUR 500 500 500 500<br />

Stellenreduzierung:<br />

Produktkritik zur Haushaltskonsolidierung<br />

in der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />

Fachbereich II 4.10 Ordnungsamt<br />

Produkt:<br />

15.573.10<br />

Bezeichnung des Produkts:<br />

Betrieb von Wochenmärkten<br />

Kategorie der Maßnahme: Ertragssteigerung<br />

Bezeichnung der Maßnahme:<br />

Verlegung des Wochenmarkts auf den Salinenplatz<br />

Nr.: 41


<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />

Parkplatzes Seboldwiese zwangsweise entfallenden Parkgebühren wieder erzielt werden<br />

können.<br />

Mit einer Verlegung des Wochenmarktes auf den Salinenplatz kann mit der Hinzugewinnung<br />

von mindestens 2 weiteren Beschickern gerechnet werden. Die Standlängen der bisherigen<br />

Beschicker reichen von 2 bis 12 Metern und liegen im Durchschnitt bei rund 5 Metern. Treten<br />

nur 2 weitere Beschicker ganzjährig mit einer Standlänge von gerade 4 m hinzu, bedeutet dies<br />

- ausgehend von dem nach dem vorhergehenden Maßnahmenvorschlag moderat erhöhten<br />

Standgeld - jährliche Mehrerträge von rund 1.400 EUR.<br />

Wir empfehlen, den Wochenmarkt vom Parkplatz Seboldwiese auf den Salinenplatz zu<br />

verlegen, um damit mindestens zwei weitere Beschicker hinzuzugewinnen. Der Mehrertrag<br />

wird erst ab dem übernächsten Jahr angesetzt, um im nächsten Jahr die erforderlichen<br />

Organisationen vornehmen zu können.<br />

Wesentliche Auswirkungen:<br />

- Kapazitätssteigerung für den Wochenmarkt<br />

- ggf. Belebung Besucheraufkommen im Fußgängerbereich<br />

Beschluss zur Maßnahme:<br />

- Zurückstellung des Vorschlages bis zum Abschluss der Baumaßnahme Quellenhof und danach<br />

Beratung unter Einbeziehung der Werbegemeinschaft.<br />

Haushaltsposition: 15.573.10.500500<br />

Strukturelle Haushaltsentlastung:<br />

Erhöhung der Erträge<br />

in EUR<br />

Reduzierung Personalaufwendungen<br />

in EUR<br />

Reduzierung sonstiger<br />

Aufwendungen in EUR<br />

<strong>2012</strong> <strong>2013</strong> 2014 2015 2016 ff.<br />

Seite 87 von 95<br />

1.400 1.400 1.400 1.400<br />

Summe in EUR 1.400 1.400 1.400 1.400<br />

Stellenreduzierung:


<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />

Beschreibung der Maßnahme:<br />

Die Stadt betreibt das Haus des Gastes im Burggebäude. Die dortigen Räumlichkeiten werden<br />

für Einzeltermine vermietet, insbesondere an Vereine oder Privatpersonen für Feiern,<br />

Vorträge, Kurse, Konzerte oder allgemeine Vereinsnutzungen. Die Vermietungen außerhalb<br />

der Vereinsnutzung sind unregelmäßig, so dass ein Auslastungsgrad nicht angegeben werden<br />

kann.<br />

Für die Nutzung wird eine pauschale Vergütung erhoben, die für den Saal bei 100 EUR für<br />

den ersten und 50 EUR für jeden weiteren Tag liegt. Für das Foyer liegt die Miete bei 20<br />

EUR für den ersten und 10 EUR für jeden weiteren Tag. Allerdings werden für das Produkt in<br />

den Haushaltsplänen 2011 und <strong>2012</strong>/<strong>2013</strong> überhaupt keine Erträge veranschlagt.<br />

Die Nutzung des Gebäudes sollte weiterhin betrieben werden, allerdings sollten alle Nutzer<br />

neben der vergleichsweise geringen Miete (in erster Linie für Verwaltungsaufwand und<br />

Abnutzung der Anlagen) zusätzlich auch die variablen Verbrauchskosten (Strom, Gas,<br />

Wasser, Abwasser, Fremdreinigung durch Betriebshof) tragen. Die Höhe des ausgewiesenen<br />

Potenzials entspricht der Summe dieser Kosten. Die Höhe der veranstaltungsabhängigen<br />

Nebenkosten sollte den Nutzern auch deutlich gemacht werden. Hierbei kann theoretisch<br />

entweder mit einer nachträglichen Verrechnung anhand Zählerablesungen oder einer<br />

Vorabrechnung anhand von Pauschalen gearbeitet werden. Da Zählereinrichtung nicht<br />

vorhanden sind, verbleibt praktisch nur die Berechnung von Pauschalen anhand typischer<br />

Veranstaltungen.<br />

Produktkritik zur Haushaltskonsolidierung<br />

in der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />

Fachbereich II 5.10 Bauverwaltung<br />

Produkt:<br />

15.573.30<br />

Kategorie der Maßnahme: Ertragssteigerung<br />

Bezeichnung der Maßnahme:<br />

Seite 88 von 95<br />

Nr.: 42<br />

Bezeichnung des Produkts:<br />

Bereitstellung und Betrieb von Kongreß- und<br />

Tagungsmöglichkeiten<br />

Refinanzierung der variablen Verbrauchskosten über Nutzungsgebühren<br />

Wesentliche Auswirkungen:<br />

- Erhöhung des Bewußtseins der Benutzer über Nebenkosten<br />

- Kostenbelastung der Nutzer, allerdings mit den tatsächlichen Verbrauchskosten


<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />

Beschluss zur Maßnahme:<br />

- Beauftragung des Magistrates, der Stadtverordnetenversammlung bis zum 31.05.<strong>2012</strong> eine<br />

Nutzungssatzung und eine Gebührensatzung für das Haus des Gastes zur Beratung und Beschlussfassung<br />

vorzulegen. Die Stadtverordnetenversammlung unterstützt die im Maßnahmenkatalog<br />

unterbreiteten Vorschläge, ist aber der Auffassung, dass entsprechende Gebühren<br />

für Mehrfachnutzer / regelmäßige Nutzer des Haus des Gastes Bestandteil der Satzung sein<br />

müssen. Die Stadtverordnetenversammlung erteilt dem Magistrat einen entsprechenden Handlungsauftrag.<br />

Haushaltsposition: 15.573.30.50<strong>03</strong>00<br />

Strukturelle Haushaltsentlastung:<br />

Erhöhung der Erträge<br />

in EUR<br />

Reduzierung Personalaufwendungen<br />

in EUR<br />

Reduzierung sonstiger<br />

Aufwendungen in EUR<br />

Beschreibung der Maßnahme:<br />

Der Haushaltsplan 2011 setzte für die gesamte Verwaltung Aufwendungen für Fachliteratur -<br />

Konten: …681001 - in Höhe von 18.990 EUR an. Bereits eine erste verwaltungsinterne<br />

Abfrage nach Abbestelloptionen zeigte aus 5 Rückmeldungen, dass Fachliteratur mit einem<br />

jährlichen Aufwand von rund 1.500 EUR abbestellt werden kann.<br />

Eine kritische Bestandsaufnahme - "wer hat was (zwingend) wozu" - wird weitere<br />

Abbestelloptionen aufdecken.<br />

<strong>2012</strong> <strong>2013</strong> 2014 2015 2016 ff.<br />

14.100 14.100 14.100 14.100 14.100<br />

Summe in EUR 14.100 14.100 14.100 14.100 14.100<br />

Stellenreduzierung:<br />

Produktkritik zur Haushaltskonsolidierung<br />

in der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />

übergreifend übergreifend<br />

Produkt:<br />

übergreifend<br />

Bezeichnung des Produkts:<br />

übergreifend<br />

Kategorie der Maßnahme: Standardanpassung<br />

Bezeichnung der Maßnahme:<br />

Reduktion Fachliteratur<br />

Seite 89 von 95<br />

Nr.: 43


<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />

Wir empfehlen, die kritische Bestandsaufnahme vorzunehmen und die Ansätze für<br />

Fachliteratur ab dem Jahr <strong>2012</strong> um (mind.) 2.000 EUR / Jahr zu reduzieren.<br />

Wesentliche Auswirkungen:<br />

- Aufwendungen für nicht / nicht mehr erforderliche Fachliteratur entfallen<br />

Beschluss zur Maßnahme:<br />

- Umsetzung des Vorschlages.<br />

Haushaltsposition: …681001<br />

Strukturelle Haushaltsentlastung:<br />

Erhöhung der Erträge<br />

in EUR<br />

Reduzierung Personalaufwendungen<br />

in EUR<br />

Reduzierung sonstiger<br />

Aufwendungen in EUR<br />

Beschreibung der Maßnahme:<br />

<strong>2012</strong> <strong>2013</strong> 2014 2015 2016 ff.<br />

2.000 2.000 2.000 2.000 2.000<br />

Summe in EUR 2.000 2.000 2.000 2.000 2.000<br />

Stellenreduzierung:<br />

Produktkritik zur Haushaltskonsolidierung<br />

in der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />

Fachbereich II 5.10 Bauverwaltung<br />

Produkt:<br />

übergreifend<br />

Bezeichnung des Produkts:<br />

übergreifend<br />

Kategorie der Maßnahme: Effizienzsteigerung<br />

Bezeichnung der Maßnahme:<br />

Optimierung der Gebäudereinigung<br />

Die Gebäudereinigung für die Gebäude der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> sowie ihrer Beteiligungen und<br />

Stiftungen wird vom Eigenbetrieb Betriebshof der Stadt wahrgenommen. Die Reinigung<br />

erfolgt zum überwiegenden Anteil in Eigenreinigung, der Rest der Reinigungsleistungen wird<br />

an externe Dienstleister vergeben. Die Vergabe an Externe ist auch durch die hohe<br />

Seite 90 von 95<br />

Nr.: 44


<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />

Krankenquote der Reinigungskräfte bedingt, da Krankheitsausfälle durch Einkauf von<br />

Reinigungsleistungen kompensiert werden müssen. Eine exakte Angabe der Krankenquote<br />

war nicht möglich. Ebenso sind die Reinigungsflächen nicht systematisch erfasst. Daher sind<br />

betriebswirtschaftliche Auswertungen der Gebäudereinigung nur eingeschränkt möglich.<br />

Für die Eigenreinigung werden derzeit laut Erhebungssbogen 10 Mitarbeiterinnen im Umfang<br />

von 5,62 VZÄ eingesetzt. Diese werden nach Entgeltgruppe 2 bzw. 2Ü TVöD vergütet. Für<br />

die Eigenreinigungskräfte fielen im Jahr 2010 Personalaufwendungen in Höhe von 263.3<strong>03</strong><br />

EUR an. Der durchschnittliche Personalaufwand je VZÄ beträgt damit 46.836 EUR.<br />

Für den Einkauf von Reinigungsleistungen fielen nach Angaben des Betriebshofs laut<br />

Rechnungsergebnis 2010 zusätzliche Aufwendungen in Höhe von 128.791 EUR an.<br />

Bezüglich der Gebäudereinigung der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> sind folgende Auffälligkeiten<br />

festzustellen:<br />

Erstens sind die Reinigungsflächen nicht vollständig erhoben. Daher kann sowohl für Eigen-<br />

als auch für Fremdreinigung keine exakte Bemessung des Personalbedarfs bzw.<br />

angemessener Einkaufspreise erfolgen.<br />

Zweitens ist der durchschnittliche Personalaufwand je VZÄ für die Reinigungskräfte des<br />

Betriebshofs außergewöhnlich hoch. In der Entgeltgruppe 2, in die bis zur Einführung der<br />

neuen Entgeltgruppe 1 im TVöD Reinigungskräfte üblicherweise eingruppiert waren, ist nach<br />

Werten der KGSt für 2011 mit einem Personalaufwand je VZÄ von etwa 34.600 EUR zu<br />

rechnen. In der neuen Entgeltgruppe 1, die auch für Reinigungskräfte geschaffen wurde,<br />

betragen die Personalaufwendungen je VZÄ bei durchschnittlicher Vergütung nach Stufe 5<br />

lediglich ca. 24.000 EUR.<br />

Drittens ist laut Betriebshof bei den eigenen Reinigungskräften kontinuierlich ein sehr hoher<br />

Krankenstand festzustellen, der eine zusätzliche Inanspruchnahme externer Dienstleister<br />

erfordert.<br />

Nach Erfahrungen von Rödl & Partner aus größeren Kommunen können Kommunen bei der<br />

Eigenreinigung mit Vergütung der Reinigungskräfte nach EG 1 TVöD und einer<br />

professionellen Steuerung der Eigenreinigung wirtschaftliche Ergebnisse erzielen, die um 5-<br />

10 % teurer sind als der Bezug von Reinigungsleistungen. Allerdings ist aus Sicht von Rödl &<br />

Partner der Umfang der Gebäudereinigung der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> zu gering, um eine<br />

angemessene Wirtschaftlichkeit in der Eigenreinigung zu erreichen. Rödl & Partner empfiehlt<br />

daher, die Gebäudereinigung der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> und ihrer Beteiligungen und Stiftungen<br />

perspektivisch auf Fremdreinigung umzustellen und in Vorbereitung der Vergabe die<br />

Reinigungsflächen und erforderlichen Reinigungsstandards umfassend zu erheben.<br />

Da Reinigungsflächen bisher nicht vorliegen, kann das Potenzial der Maßnahme nicht exakt<br />

berechnet werden. Allein mit der Umstellung der Vergütung auf EG 1 wäre ein Potenzial in<br />

Seite 91 von 95


<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />

Höhe von rund 128 TEUR verbunden. Bei einer langfristig anzustrebenden vollständigen<br />

Vergabe der Reinigungsleistungen und einer im Zuge dessen möglichen Optimierung der<br />

Gebäudereinigung, z.B. durch Veränderung von Reinigungsstandards in Richtung einer<br />

differenzierten bedarfsorientierten Reinigung einzelner Flächen ist ein höheres Potenzial zu<br />

erwarten. Nach Berechnungen von Rödl & Partner kann die Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> durch die<br />

Optimierung der Gebäudereinigung ein Konsolidierungspotenzial von mindestens 155 TEUR<br />

realisieren. Dabei stehen der Einsparung von Personalaufwendungen in Höhe von 263,3<br />

TEUR höhere Aufwendungen für bezogene Leistungen in Höhe von 108,5 TEUR gegen.<br />

Der Umsetzungszeitraum der Maßnahme hängt von der Fluktuation der eigenen<br />

Reinigungskräfte des Baubetriebshofes ab. Nach Angaben des Betriebshofs werden bis 2020<br />

Mitarbeiter im Umfang von 2,9 VZÄ in den Ruhestand gehen. Die letzten Mitarbeiter werden<br />

erst nach 2040 das Ruhestandsalter erreichen. Daher ist zu empfehlen, über Abfindungs- und<br />

Überleitungsregelungen eine frühere Umsetzung der Maßnahmen anzustreben. Die<br />

Aufwendungen für derartige Regelungen amortisieren sich nach Erfahrungen aus anderen<br />

Kommunen innerhalb weniger Jahre.<br />

Wesentliche Auswirkungen:<br />

- Erbringung von Reinigungsleistungen durch externe Dienstleister<br />

Beschluss zur Maßnahme:<br />

- Der Magistrat wird beauftragt, einen Vorschlag zur Optimierung der Reinigungsarbeiten bis<br />

31.05.<strong>2012</strong> im Einvernehmen mit dem Personalrat zu unterbreiten (siehe Pkt. 4.3.6 des Konsolidierungskonzeptes)<br />

Haushaltsposition: diverse<br />

Strukturelle Haushaltsentlastung:<br />

Erhöhung der Erträge<br />

in EUR<br />

Reduzierung Personalaufwendungen<br />

in EUR<br />

Reduzierung sonstiger<br />

Aufwendungen in EUR<br />

<strong>2012</strong> <strong>2013</strong> 2014 2015 2016 ff.<br />

Seite 92 von 95<br />

263.300<br />

-108.500<br />

Summe in EUR 154.800<br />

Stellenreduzierung: 5,62


<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />

Beschreibung der Maßnahme:<br />

Die Gebäude der Stadt und ihrer Beteiligungen werden derzeit dezentral verwaltet. Die<br />

Zuständigkeiten sind auf verschiedene juristische Personen und innerhalb der Institutionen auf<br />

verschiedene Mitarbeiter verteilt. Gebäude werden insbesondere von der Stadt verwaltet, von<br />

der <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> Kur GmbH, der Kleinkinderbewahranstalt-Stiftung <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> und der König<br />

Ludwig I. Stiftung <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong>. Für die Gebäude der Stadt ohne Kureinrichtungen sind 8<br />

verschiedene Mitarbeiter bzw. Institutionen zuständig.<br />

Bezüglich der Gebäude der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> ist festzustellen, dass etliche Daten, die für eine<br />

professionelle Gebäudebewirtschaftung erforderlich sind, nicht in Gänze vorliegen, z.B.<br />

verschiedene Gebäudeflächen, der Personaleinsatz für einzelne Gebäude,<br />

Gebäudeaufwendungen etc.<br />

Produktkritik zur Haushaltskonsolidierung<br />

in der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />

übergreifend übergreifend<br />

Produkt:<br />

übergreifend<br />

Die Erfahrungen vieler Kommunen zeigen, dass durch eine Zentralisierung und eine damit<br />

einhergehende Professionalisierung der Bewirtschaftung kommunaler Gebäude signifikante<br />

Effizienzgewinne zu erzielen sind. Aus diesem Grund empfehlen auch sämtliche<br />

Fachverbände für kleine und mittlere Kommunen die Bildung einer zentralen<br />

Organisationseinheit Gebäudewirtschaft. Je nach Ausgangslage und Situation der<br />

Gebäudebewirtschaftung einer Kommune wird üblicherweise ein Einsparvolumen in der<br />

Größenordnung von 10-15 % der Gesamtaufwendungen angesetzt.<br />

Rödl & Partner empfiehlt, die Gebäudewirtschaft der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> so weit wie möglich zu<br />

bündeln und an geeigneter Stelle anzusiedeln. Dabei bietet sich gegebenenfalls der<br />

Eigenbetrieb Baubetriebshof für die Bündelung der Bewirtschaftung sämtlicher kommunaler<br />

Gebäude in <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> an, da er bereits derzeit operativ den größten Teil der<br />

gebäudewirtschaftlichen Aufgaben wahrnimmt.<br />

Bezeichnung des Produkts:<br />

übergreifend<br />

Kategorie der Maßnahme: Effizienzsteigerung<br />

Bezeichnung der Maßnahme:<br />

Zentralisierung der Gebäudewirtschaft der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />

Die Gebäudeaufwendungen für sämtliche Gebäude der Stadt und ihrer Beteiligungen können<br />

nicht vollständig ermittelt werden. Insbesondere die Personalaufwendungen liegen nicht<br />

systematisch vor. Die Kostenstellenauswertung der städtischen Gebäude ergibt im Jahr 2010<br />

Seite 93 von 95<br />

Nr.: 45


<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />

Aufwendungen in Höhe von 252 TEUR, worin Personalaufwendungen allerdings nicht<br />

enthalten sind.<br />

Obwohl in der Maßnahme zur Umstellung der Gebäudereinigung von Eigen- auf<br />

Fremdreinigung bereits ein erhebliches Einsparpotenzial im Bereich der<br />

Gebäudebewirtschaftung beschrieben und ausgewiesen wurde, ist im Bereich der übrigen<br />

Gebäudeaufwendungen durch eine Zentralisierung und Professionalisierung der<br />

Gebäudebewirtschaftung mit einem zusätzlichen Einsparpotenzial zu rechnen. Dies ist<br />

aufgrund der Datenlage allerdings nicht exakt zu ermitteln. Bei einem vorsichtigen Ansatz<br />

von 5 % der Gesamtaufwendungen beträgt das Konsolidierungspotenzial mindestens 12,5<br />

TEUR.<br />

Für eine Umsetzung der Maßnahme sind sämtliche gebäudewirtschaftlichen Daten zu<br />

ermitteln und eine geeignete Organisationsform für die Gebäudewirtschaft der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />

zu entwickeln. Diese ist davon abhängig, welche Gebäude der Stadt und ihrer Beteiligungen<br />

von einer zentralen Organisationseinheit Gebäudewirtschaft betreut werden sollen. Eine<br />

weitere Möglichkeit zur Realisierung von Effizienzvorteilen durch Größenvorteile kann in der<br />

interkommunalen Zusammenarbeit bei der Gebäudebewirtschaftung liegen.<br />

Wesentliche Auswirkungen:<br />

- Höhere Professionalität in der Gebäudewirtschaft der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />

Beschluss zur Maßnahme:<br />

- Umsetzung des Vorschlages.<br />

Haushaltsposition: diverse<br />

Strukturelle Haushaltsentlastung:<br />

Erhöhung der Erträge<br />

in EUR<br />

Reduzierung Personalaufwendungen<br />

in EUR<br />

Reduzierung sonstiger<br />

Aufwendungen in EUR<br />

<strong>2012</strong> <strong>2013</strong> 2014 2015 2016 ff.<br />

Seite 94 von 95<br />

12.500 12.500 12.500<br />

Summe in EUR 12.500 12.500 12.500<br />

Stellenreduzierung:


<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />

Beschreibung der Maßnahme:<br />

An einigen Stellen der internen Abläufe in der Verwaltung sind Zuständigkeiten,<br />

Verantwortlichkeiten und Entscheidungsbedarfe nicht klar. So müssen beispielsweise bei<br />

Auftragsprozessen des Betriebshofs i.d.R. neben dem Leiter des Betriebshofs die örtliche<br />

Einrichtungsleitung, die Fachabteilung im Rathaus und die Bürgermeisterin informiert<br />

werden. Solche Informationswege können in Einzelfällen zweckmäßig sein, können aber auch<br />

zu Verzögerungen führen und Entscheidungen hemmen, weil nicht abschließend klar ist, wer<br />

diese treffen darf - und muss.<br />

Die Informations- und Entscheidungswege sollten daher vereinfacht werden. Unmittelbare<br />

Einsparungen sind damit nicht verbunden, weil die beteiligten Mitarbeiter weiterhin in vollem<br />

Umfang beschäftigt sein werden. Gleichwohl sind Vereinfachungen und optimierte<br />

Entscheidungen zu erwarten.<br />

Produktkritik zur Haushaltskonsolidierung<br />

in der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />

übergreifend übergreifend<br />

Produkt:<br />

übergreifend<br />

Bezeichnung des Produkts:<br />

übergreifend<br />

Kategorie der Maßnahme: Effizienzsteigerung<br />

Bezeichnung der Maßnahme:<br />

Optimierung interne Abläufe<br />

Wesentliche Auswirkungen:<br />

- Klarheit und Eindeutigkeit von Entscheidungswegen<br />

Seite 95 von 95<br />

Nr.: 46<br />

- ggf. werden nicht mehr alle relevanten Personen gleichzeitig informiert, hierzu kann ggf. eine<br />

nachträgliche kurze schriftliche Information beitragen<br />

Beschluss zur Maßnahme:<br />

- Umsetzung des Vorschlages.

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