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EU-Verordnung Ökologischer Landbau - 3. Auflage ... - bio.inspecta

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Mit den Begriffen „Biologisch“ und „Ökologisch“ bzw. den Vorsilben<br />

„Bio“ und „Öko“ dürfen nur solche Produkte gekennzeichnet werden,<br />

die entsprechend der <strong>Verordnung</strong> hergestellt wurden<br />

• Die neue Drittlandsregelung sieht konforme Produkte<br />

(im Drittland wird die <strong>EU</strong>-Öko-<strong>Verordnung</strong> identisch<br />

zur <strong>EU</strong> angewendet) oder gleichwertige Produkte (im<br />

Drittland werden gleichwertige Produktionsstandards<br />

und Kontrollmaßnahmen angewendet) vor.<br />

• Im Fall der gleichwertigen Produkte kann a) das betreffende<br />

Drittland in ein Verzeichnis von anerkannten<br />

Drittländern (Drittlandsliste) oder b) die dort zertifizierende<br />

Kontrollstelle in eine Liste „gleichwertiger“<br />

Kontrollstellen aufgenommen werden. Bis zur Erstellung<br />

dieser Kontrollstellen-Liste werden den Einfuhrunternehmen<br />

Vermarktungsgenehmigungen erteilt.<br />

<strong>Ökologischer</strong> Pflanzenbau<br />

• Das Anbausystem und speziell die Bodenbearbeitung<br />

müssen so ausgelegt sein, dass der Humusgehalt des<br />

Bodens erhalten oder gesteigert wird, die Bodenstabilität<br />

und die <strong>bio</strong>logische Vielfalt im Boden verbessert<br />

und Schä den wie Verdichtungen und Erosion verhindert<br />

werden.<br />

• Die Bodenfruchtbarkeit ist vor allem durch den Anbau<br />

von Leguminosen, einer mehrjährigen Fruchtfolge mit<br />

Zwischenfrüchten, Untersaaten oder Gründüngung,<br />

sowie Wirtschaftsdüngern und Komposten ökologischer<br />

Herkunft zu erhalten.<br />

• Als ergänzende Düngemittel, Bodenverbesserer oder<br />

Pflanzenschutzmittel dürfen nur bestimmte Produkte<br />

verwendet werden, die in Anhang I (Seite 166) und II<br />

(Seite 168) der <strong>Verordnung</strong> (EG) 889/2008 verbindlich<br />

festgelegt sind.<br />

• Mineralische Stickstoffdünger dürfen nicht verwendet<br />

werden.<br />

• Die Pflanzengesundheit wird durch vorbeugende Maßnahmen<br />

wie die Auswahl geeigneter Arten und Sorten,<br />

durch geeignete Fruchtfolgen und durch die Förderung<br />

von Nützlingen erhalten.<br />

• Die Unkrautregulierung erfolgt mechanisch und<br />

thermisch.<br />

• Es muss ökologisch vermehrtes Saat- und Pflanzgut<br />

verwendet werden. Die Erzeugung von Saatgut bzw.<br />

vegetativem Vermehrungsmaterial (z. B. Pflanzkartoffeln,<br />

Steckzwiebeln, Ableger, Stecklinge etc.) unterliegt<br />

besonderen Anforderungen: Die Mutterpflanze bzw.<br />

die Elternpflanze/n müssen zumindest während einer<br />

Generation nach den Regeln des ökologischen <strong>Landbau</strong>s<br />

erzeugt worden sein. Bei ausdauernden Kulturen<br />

(z. B Wein, Obst, Hopfen) müssen die Elternpflanze/n<br />

zumindest für die Dauer von zwei Wachstumsperioden<br />

gemäß den Regeln des ökologischen <strong>Landbau</strong>s bewirtschaftet<br />

worden sein.<br />

• Jungpflanzen z. B. im Gemüsebau müssen generell aus<br />

ökologischer Erzeugung stammen.<br />

• Die Umstellungszeit, bevor pflanzliche Erzeugnisse<br />

als Öko-Produkte vermarktet werden dürfen, beträgt<br />

bei ein- oder überjährigen Kulturen 24 Monate vor<br />

Aussaat, bei mehrjährigen Kulturen (außer Wiesen und<br />

Weiden) 36 Monate vor der Ernte der Öko-Erzeugnisse.<br />

• Für Produkte aus der Wildsammlung gibt es Sammeleinschränkungen,<br />

für die Pilzerzeugung spezielle<br />

Erzeugungsvorgaben.<br />

• Die Erzeugung von Meeresalgen kann durch Sammeln<br />

natürlich vorkommender Algen wie durch Algenkultur<br />

nach bestimmten Regeln erfolgen.<br />

Ökologische Tierhaltung<br />

Das Wichtigste 11<br />

• Die ökologische Tierhaltung wird flächengebunden<br />

und standortangepasst betrieben. Eine flächenunabhängige<br />

Tierhaltung, bei der der Tierhalter keine landwirtschaftlichen<br />

Flächen bewirtschaftet, ist verboten.<br />

Regionale Kooperationen sind aber möglich.<br />

• Die Tierzahl je Fläche ist begrenzt, um Umweltbelastungen<br />

zu minimieren.<br />

• Bei gleichzeitiger Umstellung von Tieren, Weiden und<br />

Futterflächen beträgt die Umstellungszeit 24 Monate.

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