EU-Verordnung Ökologischer Landbau - 3. Auflage ... - bio.inspecta
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• Die Erzeugung von Saatgut bzw. vegetativem Vermehrungsmaterial<br />
(z. B. Pflanzkartoffeln, Steckzwiebeln,<br />
Ableger, Stecklinge etc.) unterliegt besonderen Anforderungen:<br />
Die Mutterpflanze bzw. die Elternpflanze/n<br />
müssen zumindest während einer Generation nach<br />
den Regeln des ökologischen <strong>Landbau</strong>s erzeugt worden<br />
sein. Bei ausdauernden Kulturen (z. B Wein, Obst,<br />
Hopfen) müssen die Elternpflanze/n zumindest für<br />
die Dauer von zwei Wachstumsperioden gemäß den<br />
Regeln des ökologischen <strong>Landbau</strong>s bewirtschaftet<br />
worden sein.<br />
• Jungpflanzen (z. B. im Gemüsebau) müssen generell<br />
aus ökologischer Erzeugung stammen.<br />
• Für die Reinigung und Desinfektion von Gebäuden und<br />
Anlagen einschließlich der Lagerung auf dem landwirtschaftlichen<br />
Betrieb muss nach den Vorgaben der<br />
<strong>Verordnung</strong> (EG) Nr. 834/2007 (Artikel 16 (1) f) (Seite<br />
118)) eine gemeinschaftliche geltende Liste der im<br />
Pflanzenbau zugelassenen Mittel noch erstellt werden.<br />
Bis dahin dürfen nur Mittel verwendet werden, die von<br />
den zuständigen Behörden genehmigt werden. 1<br />
Saat- und Pflanzgut<br />
(Artikel 12 (Seite 115), <strong>Verordnung</strong> (EG) Nr. 834/2007 und<br />
Kapitel 7 und Artikel 45 (Seite 152) <strong>Verordnung</strong> (EG) Nr.<br />
889/2008)<br />
Vitale, dem Standort angepasste und ertragfähige Sorten<br />
mit guten Qualitätseigenschaften sind ein wichtiger Faktor<br />
für die Leistungsfähigkeit des ökologischen Land- und<br />
Gartenbaus.<br />
Für die pflanzliche Erzeugung gilt deshalb grundsätzlich,<br />
dass nur ökologisch vermehrtes Saat- und Pflanzgut verwendet<br />
werden darf. Ausnahmen hiervon sind nur möglich,<br />
wenn keine geeigneten Sorten aus Ökovermehrung<br />
zur Verfügung stehen.<br />
Die Durchführungsvorschriften (Kapitel 7, Artikel 48 ff<br />
(Seite 154), <strong>Verordnung</strong> (EG) Nr. 889/2008) verlangen<br />
von allen <strong>EU</strong>-Mitgliedsstaaten, dass eine Datenbank<br />
geführt wird, in der die verfügbaren ökovermehrten Sorten<br />
(Saatgut sowie Pflanzkartoffeln) aktuell aufgelistet sind.<br />
Die von den deutschen Überwachungsbehörden autorisierte<br />
Datenbank ist im Internet unter der Adresse<br />
http://www.organicXseeds.com eingerichtet.<br />
1 „Zum Zeitpunkt des Drucks dieser Broschüre gab es noch keine<br />
von den Behörden festgelegte Liste von zugelassenen Mitteln. Bitte<br />
beachten Sie die laufend aktualisierte Internetversion der Broschüre<br />
unter „www.umwelt.nrw.de“ (Rubrik Landwirtschaft/<strong>Ökologischer</strong><br />
<strong>Landbau</strong>)“<br />
<strong>Ökologischer</strong> Pflanzenbau 43<br />
Die Regeln für die ausnahmsweise Verwendung<br />
von konventionellem Saatgut und<br />
Kartoffelpflanzgut sind in Artikel 45 (Seite 152),<br />
der <strong>Verordnung</strong> (EG) Nr. 889/2008 festgelegt.<br />
In den letzten Jahren hat sich die Verfügbarkeit<br />
von Ökosaatgut deutlich verbessert, immer mehr<br />
Saatgutunternehmen bieten gängige Standardsorten<br />
aus Ökovermehrung für wichtige Kulturen<br />
an. Z. B. sind für die Hauptgetreidesorten in der<br />
Regel keine Ausnahmegenehmigungen mehr notwendig,<br />
auch für Kartoffeln ist die Versorgungslage<br />
durchweg gut. Von zahlreichen Gemüsearten<br />
wird Saatgut marktgängiger Sorten ökologisch<br />
vermehrt.<br />
Eine Ausnahmegenehmigung für die Verwendung von konventionell<br />
vermehrtem Saatgut kann nur unter folgenden<br />
Voraussetzungen erteilt werden:<br />
• Wenn keine Sorte einer entsprechenden Kultur in der<br />
Datenbank aufgeführt ist;<br />
• wenn nachweislich keine der gelisteten Sorten für den<br />
Erzeuger geeignet ist;<br />
• wenn die gewünschte Sorte nicht geliefert werden<br />
kann.<br />
Weitere Gründe sind der Sortenerhalt und der Anbau zum<br />
Zwecke der Forschung bzw. für Feldversuche in kleinem<br />
Umfang.<br />
Je nach Verfügbarkeit einer ausreichenden Anzahl von für<br />
den Erwerbsanbau geeigneten Sorten von Ökosaat- und<br />
Pflanzgut werden alle angebauten Kulturen in derzeit<br />
zwei Gruppen eingeteilt: Bei Kulturen mit durchweg guter<br />
Versorgungslage muss für eine eventuell gewünschte<br />
Verwendung von konventionell vermehrtem Saatgut<br />
ein individueller Einzelgenehmigungsantrag gestellt<br />
werden. Kulturen, für die kein oder nur sehr wenig für<br />
den Erwerbsanbau geeignetes Ökosaatgut verfügbar ist,<br />
werden auf einer Liste (sog. „Allgemeinverfügungsliste“)<br />
zusammengestellt; für diese Arten und Unterarten wurde<br />
von den meisten deutschen Überwachungsbehörden ein<br />
vereinfachtes Ausnahmegenehmigungsverfahren eingerichtet.<br />
Die Zuordnung der Kulturen ist in der Datenbank<br />
einsehbar.<br />
Das Ausnahmegenehmigungsverfahren kann online über<br />
die Datenbank „organicXseeds“ abgewickelt werden. Zur<br />
Prüfung der Verfügbarkeit ist die Datenbank mit einer<br />
Suchfunktion ausgestattet. Betriebe ohne Internetzugang<br />
können sich auch an ihre Öko-Kontrollstelle und an die<br />
Beratung wenden, um Hilfe zu erhalten.<br />
Für vegetatives Vermehrungsmaterial (außer Kartoffelpflanzgut)<br />
gelten länderspezifische Regelungen. Auch<br />
hier ist nachzuweisen, dass die gewünschte Sorte nicht<br />
aus Ökovermehrung erhältlich ist. Hierzu sind z. B. durch<br />
potentielle Anbieter entsprechende Bestätigungen bei-<br />
<strong>3.</strong>Pflanzenb.