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EU-Verordnung Ökologischer Landbau - 3. Auflage ... - bio.inspecta

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• Die Erzeugung von Saatgut bzw. vegetativem Vermehrungsmaterial<br />

(z. B. Pflanzkartoffeln, Steckzwiebeln,<br />

Ableger, Stecklinge etc.) unterliegt besonderen Anforderungen:<br />

Die Mutterpflanze bzw. die Elternpflanze/n<br />

müssen zumindest während einer Generation nach<br />

den Regeln des ökologischen <strong>Landbau</strong>s erzeugt worden<br />

sein. Bei ausdauernden Kulturen (z. B Wein, Obst,<br />

Hopfen) müssen die Elternpflanze/n zumindest für<br />

die Dauer von zwei Wachstumsperioden gemäß den<br />

Regeln des ökologischen <strong>Landbau</strong>s bewirtschaftet<br />

worden sein.<br />

• Jungpflanzen (z. B. im Gemüsebau) müssen generell<br />

aus ökologischer Erzeugung stammen.<br />

• Für die Reinigung und Desinfektion von Gebäuden und<br />

Anlagen einschließlich der Lagerung auf dem landwirtschaftlichen<br />

Betrieb muss nach den Vorgaben der<br />

<strong>Verordnung</strong> (EG) Nr. 834/2007 (Artikel 16 (1) f) (Seite<br />

118)) eine gemeinschaftliche geltende Liste der im<br />

Pflanzenbau zugelassenen Mittel noch erstellt werden.<br />

Bis dahin dürfen nur Mittel verwendet werden, die von<br />

den zuständigen Behörden genehmigt werden. 1<br />

Saat- und Pflanzgut<br />

(Artikel 12 (Seite 115), <strong>Verordnung</strong> (EG) Nr. 834/2007 und<br />

Kapitel 7 und Artikel 45 (Seite 152) <strong>Verordnung</strong> (EG) Nr.<br />

889/2008)<br />

Vitale, dem Standort angepasste und ertragfähige Sorten<br />

mit guten Qualitätseigenschaften sind ein wichtiger Faktor<br />

für die Leistungsfähigkeit des ökologischen Land- und<br />

Gartenbaus.<br />

Für die pflanzliche Erzeugung gilt deshalb grundsätzlich,<br />

dass nur ökologisch vermehrtes Saat- und Pflanzgut verwendet<br />

werden darf. Ausnahmen hiervon sind nur möglich,<br />

wenn keine geeigneten Sorten aus Ökovermehrung<br />

zur Verfügung stehen.<br />

Die Durchführungsvorschriften (Kapitel 7, Artikel 48 ff<br />

(Seite 154), <strong>Verordnung</strong> (EG) Nr. 889/2008) verlangen<br />

von allen <strong>EU</strong>-Mitgliedsstaaten, dass eine Datenbank<br />

geführt wird, in der die verfügbaren ökovermehrten Sorten<br />

(Saatgut sowie Pflanzkartoffeln) aktuell aufgelistet sind.<br />

Die von den deutschen Überwachungsbehörden autorisierte<br />

Datenbank ist im Internet unter der Adresse<br />

http://www.organicXseeds.com eingerichtet.<br />

1 „Zum Zeitpunkt des Drucks dieser Broschüre gab es noch keine<br />

von den Behörden festgelegte Liste von zugelassenen Mitteln. Bitte<br />

beachten Sie die laufend aktualisierte Internetversion der Broschüre<br />

unter „www.umwelt.nrw.de“ (Rubrik Landwirtschaft/<strong>Ökologischer</strong><br />

<strong>Landbau</strong>)“<br />

<strong>Ökologischer</strong> Pflanzenbau 43<br />

Die Regeln für die ausnahmsweise Verwendung<br />

von konventionellem Saatgut und<br />

Kartoffelpflanzgut sind in Artikel 45 (Seite 152),<br />

der <strong>Verordnung</strong> (EG) Nr. 889/2008 festgelegt.<br />

In den letzten Jahren hat sich die Verfügbarkeit<br />

von Ökosaatgut deutlich verbessert, immer mehr<br />

Saatgutunternehmen bieten gängige Standardsorten<br />

aus Ökovermehrung für wichtige Kulturen<br />

an. Z. B. sind für die Hauptgetreidesorten in der<br />

Regel keine Ausnahmegenehmigungen mehr notwendig,<br />

auch für Kartoffeln ist die Versorgungslage<br />

durchweg gut. Von zahlreichen Gemüsearten<br />

wird Saatgut marktgängiger Sorten ökologisch<br />

vermehrt.<br />

Eine Ausnahmegenehmigung für die Verwendung von konventionell<br />

vermehrtem Saatgut kann nur unter folgenden<br />

Voraussetzungen erteilt werden:<br />

• Wenn keine Sorte einer entsprechenden Kultur in der<br />

Datenbank aufgeführt ist;<br />

• wenn nachweislich keine der gelisteten Sorten für den<br />

Erzeuger geeignet ist;<br />

• wenn die gewünschte Sorte nicht geliefert werden<br />

kann.<br />

Weitere Gründe sind der Sortenerhalt und der Anbau zum<br />

Zwecke der Forschung bzw. für Feldversuche in kleinem<br />

Umfang.<br />

Je nach Verfügbarkeit einer ausreichenden Anzahl von für<br />

den Erwerbsanbau geeigneten Sorten von Ökosaat- und<br />

Pflanzgut werden alle angebauten Kulturen in derzeit<br />

zwei Gruppen eingeteilt: Bei Kulturen mit durchweg guter<br />

Versorgungslage muss für eine eventuell gewünschte<br />

Verwendung von konventionell vermehrtem Saatgut<br />

ein individueller Einzelgenehmigungsantrag gestellt<br />

werden. Kulturen, für die kein oder nur sehr wenig für<br />

den Erwerbsanbau geeignetes Ökosaatgut verfügbar ist,<br />

werden auf einer Liste (sog. „Allgemeinverfügungsliste“)<br />

zusammengestellt; für diese Arten und Unterarten wurde<br />

von den meisten deutschen Überwachungsbehörden ein<br />

vereinfachtes Ausnahmegenehmigungsverfahren eingerichtet.<br />

Die Zuordnung der Kulturen ist in der Datenbank<br />

einsehbar.<br />

Das Ausnahmegenehmigungsverfahren kann online über<br />

die Datenbank „organicXseeds“ abgewickelt werden. Zur<br />

Prüfung der Verfügbarkeit ist die Datenbank mit einer<br />

Suchfunktion ausgestattet. Betriebe ohne Internetzugang<br />

können sich auch an ihre Öko-Kontrollstelle und an die<br />

Beratung wenden, um Hilfe zu erhalten.<br />

Für vegetatives Vermehrungsmaterial (außer Kartoffelpflanzgut)<br />

gelten länderspezifische Regelungen. Auch<br />

hier ist nachzuweisen, dass die gewünschte Sorte nicht<br />

aus Ökovermehrung erhältlich ist. Hierzu sind z. B. durch<br />

potentielle Anbieter entsprechende Bestätigungen bei-<br />

<strong>3.</strong>Pflanzenb.

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