Broschüre - BNP Paribas Fortis
Broschüre - BNP Paribas Fortis
Broschüre - BNP Paribas Fortis
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Ihre Geschichte<br />
wird unser Projekt<br />
Ein Kind<br />
bekommen<br />
Gut informiert
2 Gut informiert
Einleitung<br />
In zwei Monaten<br />
erwarten mein Partner und ich unser erstes Kind<br />
Ich kann Ihnen bereits verraten, dass<br />
es ein Mädchen wird. Und wir haben<br />
auch schon einen Namen für sie: Enore.<br />
Das kommt von Eleonore und bedeutet<br />
„die Barmherzige“. Wir können es kaum<br />
erwarten, sie in den Armen zu halten!<br />
inzwischen sind wir vollauf damit<br />
beschäftigt, ihre Ankunft so gut<br />
wie möglich vorzubereiten. Das<br />
Kinderzimmer ist schon vollständig<br />
eingerichtet. Wir haben uns für einen<br />
ruhigen, rustikalen Stil entschieden.<br />
Blickfänger ist das antike Kinderbett:<br />
ein familienerbstück von hohem, emotionalem<br />
Wert. Wir haben auch schon<br />
stapelweise Babykleidung gekauft,<br />
Geburtsanzeigen und Zuckerbonbons<br />
sind ebenfalls be-reits bestellt. Sogar<br />
mein Koffer für den großen tag ist<br />
schon gepackt. es ist für uns beide<br />
eine besonders schöne und spannende<br />
Zeit. Allerdings gilt es auch<br />
zahlreiche, praktische Probleme zu<br />
lösen. und davon gibt es mehr als<br />
genug: mein mutterschaftsurlaub, der<br />
Vaterschaftsurlaub meines Partners,<br />
Kindergeld und Geburtsprämie, die<br />
Kinder-krippe, wenn ich wieder arbeiten<br />
gehe, u. v. m.<br />
Die Geburt eines Kindes ist eine große<br />
Veränderung im Leben eines Paares.<br />
BnP <strong>Paribas</strong> fortis möchte ihre Kunden<br />
dabei so weit wie möglich unterstützen<br />
und beraten. Denn nicht umsonst sind<br />
wir die Bank und Versicherung in einer<br />
Welt im Wandel. Wir haben für Sie diese<br />
<strong>Broschüre</strong> mit zahlreichen informationen<br />
und tipps zusammengestellt. So können<br />
Sie sicher sein, dass ihnen nichts entgeht<br />
und - genau so wie ich - diese tolle<br />
erfahrung unbesorgt genießen.<br />
Diese erfahrung bringt mich übrigens<br />
meinen Kunden ein ganzes Stück näher.<br />
in den letzten monaten erlebte ich in<br />
der Zweigstelle viele nette reaktionen<br />
von Kunden, die sahen, dass mein Bauch<br />
immer runder wurde. Vor allem macht es<br />
mir freude, mich mit anderen schwangeren<br />
frauen auszutauschen. Denn wer<br />
versteht diese erfahrung besser als eine<br />
schwangere frau?<br />
ich wünsche ihnen eine schöne<br />
Schwangerschaft und ein prächtiges<br />
Baby!<br />
Delphine<br />
Beraterin bei BnP <strong>Paribas</strong> fortis<br />
und künftige mutter von enore.<br />
ein Kind bekommen 3
Die<br />
Schwangerschaft<br />
4 Gut informiert<br />
Was muss ich<br />
mit meinem Arbeitgeber klären?<br />
Ein Kind macht das Zusammenspiel von<br />
Arbeit und Familie natürlich etwas komplizierter.<br />
Zum Glück bietet sich den Eltern<br />
eine Reihe spezifischer Möglichkeiten, um<br />
Privat- und Arbeitsleben der neuen familiären<br />
Situation anzupassen. Die Goldene<br />
Regel allerdings lautet: Informieren Sie<br />
stets Ihren Arbeitgeber.<br />
Mit Kindern ist es viel schwerer, Beruf<br />
und Familie miteinander zu verbinden<br />
Mutterschaftsurlaub<br />
Der mutterschaftsurlaub dient dem Schutz<br />
der Gesundheit von mutter und Kind gegen<br />
alle arbeitsspezifischen Gefahren, die sich<br />
schädlich auf die Gesundheit von mutter<br />
und Kind auswirken können - und zwar<br />
sowohl vor als auch nach der Geburt.<br />
Besonderer Schutz ab Benachrichtigung<br />
des Arbeitgebers<br />
Sobald eine Arbeitnehmerin schwanger<br />
ist, sollte sie in jedem fall ihren Arbeitgeber<br />
hiervon in Kenntnis setzen.<br />
Die Arbeitnehmerin muss dem Arbeitgeber<br />
spätestens sieben Wochen vor der<br />
geplanten niederkunft (neun Wochen,<br />
wenn mehr als ein Kind erwartet wird)<br />
eine ärztliche Bescheinigung mit dem voraussichtlichen<br />
Geburtstermin vorlegen.<br />
Achten Sie darauf, einen Beweis<br />
in Händen zu halten, dass Sie den<br />
Arbeitgeber informiert haben. Am einfachsten<br />
erfolgt dies per einschreiben<br />
oder durch Quittierung der Aushändigung<br />
des Schreibens. Sobald der Arbeitgeber<br />
unterrichtet wurde, greifen etliche gesetzliche<br />
Schutzbestimmungen:
| der besondere Kündigungsschutz<br />
| der Anspruch auf fehlzeiten in<br />
bestimmten fällen<br />
| eine Reihe von Schutzvorschriften für<br />
Sicherheit und Gesundheit<br />
Zeitraum<br />
Gehaltsempfänger haben Anspruch auf<br />
einen 15-wöchigen mutterschaftsurlaub.<br />
Dieser urlaubsanspruch unterteilt sich in:<br />
| „Schwangerschaftsurlaub“:<br />
- der urlaub, den die Arbeitnehmerin<br />
vor der niederkunft nimmt<br />
- sechs Wochen, wovon fünf Wochen<br />
genommen werden können und<br />
eine Woche genommen werden<br />
muss (die dem voraussichtlichen<br />
entbindungstermin vorangehenden<br />
sieben tage)<br />
- bei mehrlingen beträgt der<br />
mutterschaftsurlaub acht Wochen;<br />
sieben Wochen können, eine Woche<br />
muss genommen werden<br />
| „Entbindungsurlaub“:<br />
- dieser erholungsurlaub setzt ab dem<br />
tag der entbindung ein<br />
- neun Wochen postnataler urlaub<br />
Einkommen<br />
Während des mutterschaftsurlaubs<br />
erhält die Arbeitnehmerin von den<br />
Vorsorge- und Versicherungskassen<br />
ein sogenanntes mutterschaftsgeld.<br />
Die Höhe dieser Leistung bemisst sich<br />
proportional zum Gehalt. Sie wird auf der<br />
Grundlage der Sechstageregelung berechnet<br />
und ausgezahlt (index 1. Januar 2012).<br />
in den ersten 30 tagen bemisst sich das<br />
mutterschaftsgeld nach dem vollständigen<br />
Gehalt. Ab dem 31. tag sowie bei einer<br />
Verlängerung des mutterschaftsurlaubs<br />
errechnet sich die Auszahlung anhand<br />
von 75% des begrenzten Gehalts. Der<br />
Höchstbetrag des„begrenzten Gehalts“<br />
beträgt 128,89 euro pro tag.<br />
Vaterschaftsurlaub<br />
nach der Geburt hat ein lohnabhängig<br />
beschäftigter Vater oder Co-elternteil<br />
Anspruch auf zehn tage urlaub. er<br />
muss diesen urlaub innerhalb von vier<br />
monaten nach der Geburt nehmen. er<br />
ist nicht verpflichtet, diesen urlaub an<br />
einem Stück zu nehmen.<br />
Beantragung beim Arbeitgeber<br />
des Vaters<br />
Der Vater muss seinen Vaterschaftsurlaub<br />
beim Arbeitgeber beantragen. er<br />
fügt seinem Antrag einen Auszug aus der<br />
Geburtsurkunde des Kindes bei.<br />
Einkommen<br />
in den drei ersten tagen wird das Gehalt<br />
fortgezahlt. für die restlichen sieben<br />
tage erhält der Arbeitnehmer nach<br />
Ablauf des Vaterschaftsurlaubs eine<br />
Leistung der Krankenkasse.<br />
Diese beträgt 82% des begrenzten<br />
Bruttogehalts. Von dieser Leistung wird<br />
ein Berufssteuervorabzug von 11,11%<br />
einbehalten.<br />
Elternurlaub<br />
Arbeitnehmer haben nach Geburt eines<br />
Kindes Anspruch auf einen viermonatigen<br />
elternurlaub. Sowohl der Vater<br />
als auch die mutter des Kindes können<br />
diesen urlaub nehmen, um sich der<br />
erziehung des Kindes zu widmen.<br />
Arbeitnehmer müssen Arbeitgeber rechtzeitig<br />
über das gewünschte Anfangsdatum für den<br />
Urlaub informieren<br />
Zeitraum<br />
Der Arbeitnehmer kann sich für eine<br />
der folgenden elternurlaubsregelungen<br />
entscheiden:<br />
| vier aufeinander folgende Monate<br />
| acht Monate in Halbzeittätigkeit (mit<br />
möglicher Aufteilung)<br />
| zwanzig Monate mit einer fünfteltätigkeit.<br />
ein Wechsel von einer regelung zu einer<br />
anderen ist möglich.<br />
Der elternurlaub muss genommen<br />
werden, bevor das Kind sein zwölftes<br />
Lebensjahr abgeschlossen hat.<br />
Unterrichtung des Arbeitgebers<br />
Der Arbeitnehmer muss seinem Arbeitgeber<br />
den gewünschten urlaubsbeginn<br />
rechtzeitig mitteilen. Dies erfolgt<br />
unter Angabe des urlaubsbeginns per<br />
einschreiben oder durch Aushändigung<br />
gegen empfangsquittung.<br />
um Anspruch auf elternurlaub zu besitzen,<br />
muss man mindestens zwölf monate<br />
bei demselben Arbeitgeber tätig sein.<br />
Einkommen<br />
Als Ausgleich zum einkommensverlust<br />
erhält der Arbeitnehmer eine<br />
staatliche Beihilfe. Diese wird in form<br />
eines monatlichen Pauschalbetrags<br />
ausgezahlt.<br />
ein in Vollzeit beschäftigter Arbeitnehmer,<br />
der seinen Arbeitsvertrag vollständig<br />
unterbricht, erhält eine monatliche Beihilfe<br />
von 786,78 euro (brutto) (1. Januar 2013,<br />
indexgebunden).<br />
Sagen Sie Ihrem Arbeitgeber<br />
rechtzeitig<br />
Bescheid<br />
ein Kind bekommen 5
Budget<br />
unter Kontrolle<br />
Babys kosten sehr viel Geld. Mit einer<br />
Reserve auf Ihrem Girokonto können Sie<br />
sich einen Notgroschen zurücklegen<br />
6 Gut informiert<br />
Die Geburt eines Kindes<br />
bringt erhebliche Ausgaben mit sich<br />
Und auch danach ist ein Kind mit einer<br />
erheblichen finanziellen Belastung verbunden<br />
- mit allen Konsequenzen für<br />
das Haushaltsbudget.<br />
Deswegen sollten auch die Kosten,<br />
die ein Kind verursacht, einmal untersucht<br />
werden. einer Sache können Sie<br />
sich aber bereits sicher sein: unsere<br />
Lösungen helfen ihnen stets, ihr<br />
Haushaltsbudget im Gleichgewicht<br />
zu halten. Das gilt sowohl für die<br />
Anschaffungen vorab, als auch im<br />
nachhinein, wenn Sie für ihr Kind das<br />
Beste wollen.<br />
Kinderzimmer und Babykleidung<br />
Die einrichtung des Kinderzimmers<br />
und die vollständige einkleidung ihres<br />
künftigen Babys kann viel Geld kosten.<br />
nach der niederkunft erhalten Sie eine<br />
Geburtsprämie, einen Betrag in form<br />
eines Geschenks für die Geburt und Sie<br />
profitieren von Steuervergünstigungen.<br />
Aber das wiegt die Ausgaben, die auf Sie<br />
zukommen, nicht immer auf. Daher ist es<br />
praktisch, wenn Sie auf ihrem Sichtkonto<br />
über eine Geldreserve verfügen können.<br />
Die direkte reserve ist eine permanente<br />
Geldreserve für ihr Sichtkonto.<br />
Sie können jederzeit frei darüber verfügen.<br />
Solange Sie ihre reserve nicht<br />
nutzen, brauchen Sie auch nichts dafür<br />
zu bezahlen:<br />
| Praktisch: ihre Geldreserve ist immer<br />
dann verfügbar, wenn Sie sie benötigen.<br />
| Einfach: Wenn Sie die reserve nutzen<br />
wollen, brauchen Sie keine rechenschaft<br />
abzulegen oder formalitäten zu erfüllen.
| Flexibel: Sie nehmen das Geld ganz<br />
einfach mit ihrer üblichen Bankkarte auf.<br />
Ein größeres Auto, ein Zweitwagen?<br />
ihr Auto wächst nicht mit ihren Kindern<br />
mit. früher oder später wollen Sie einen<br />
größeren Wagen oder einen Zweitwagen<br />
anschaffen.<br />
Die Autofinanzierung ist ein teilzahlungskredit<br />
zum erwerb eines neu- oder<br />
Gebrauchtwagens für den Privatgebrauch.<br />
Die Vorteile liegen auf der Hand:<br />
| Attraktive Zinsen mit zusätzlicher<br />
förderung von energie sparenden Autos;<br />
| Finanzierung bis zu 110% des<br />
Kaufpreises für neuwagen oder Direktionswagen,<br />
die noch kein Jahr alt sind;<br />
| Besondere Auswahlmöglichkeit<br />
für ihr Budget: der Ballonkredit, eine<br />
finanzierung mit reduzierten tilgungsraten<br />
und einer einmaligen, größeren<br />
Ablösesumme bei Kreditende;<br />
| Schnelle Abwicklung: Sobald Sie den<br />
Auslieferungsnachweis vorlegen, geben<br />
wir das Geld frei.<br />
| Steuerlich interessant: falls Sie die<br />
effektiven Werbungskosten geltend<br />
machen, können Sie die Zinsen als<br />
abzugsfähige Werbungskosten proportional<br />
zur beruflichen nutzung des<br />
fahrzeugs (einschl. Pendlerverkehr)<br />
absetzen.<br />
Wohnungsumbau<br />
eine größere Wohnung zu kaufen bzw.<br />
umzuziehen ist nicht immer machbar<br />
bzw. die optimale Lösung. ist vielleicht<br />
der umbau ihrer Wohnung die bessere<br />
entscheidung? Der Komfortkredit<br />
ist ein teilzahlungsdarlehen für<br />
umbauarbeiten, um die Wohnung komfortabler<br />
zu gestalten.<br />
| Ein größerer Wohnkomfort ohne ihr<br />
Haushaltsbudget überzustrapazieren.<br />
| Nach Maß: monatsraten und Laufzeit<br />
werden ihrem Budget angepasst.<br />
| Sie haben einen höheren Wohnkomfort,<br />
ohne an ihre ersparnisse zu müssen.<br />
Vorsicht: Sich Geld<br />
zu leihen, kostet<br />
auch Geld!<br />
ein Kind bekommen 7
8 Gut informiert
Familien-<br />
zuwachs<br />
Die entbindung<br />
Prüfen Sie, bevor Sie<br />
losfahren, ob Sie die<br />
folgenden Unterlagen<br />
bei sich haben<br />
Aufnahme<br />
in der entbindungsklinik<br />
Sie haben sich monatelang darauf vorbereitet,<br />
und nun ist es so weit: Das Baby<br />
kommt! Es ist Zeit, sich auf den Weg ins<br />
Krankenhaus zu machen. Ein guter Rat:<br />
Prüfen Sie, bevor Sie losfahren, ob Sie die<br />
folgenden Unterlagen bei sich haben:<br />
Es ist Zeit, sich auf den Weg ins<br />
Krankenhaus zu machen<br />
| Ihren Personalausweis (und den ihres<br />
Partners)<br />
| Ihre SIS-Karte<br />
| ein paar Vignetten ihrer Krankenkasse<br />
| Ihr Familienstammbuch oder –<br />
bei unverheirateten Paaren – den<br />
nachweis der Anerkennung des Kindes<br />
(„Anerkennungsurkunde“)<br />
| die Medi-Assistance-Karte ihrer<br />
Krankenhausversicherung Plus, damit<br />
das Krankenhaus sämtliche rechnungen<br />
direkt an ihre Versicherung sendet<br />
(z. B. AG insurance)<br />
| die Überweisung des Frauenarztes<br />
| Ihre Schwangerschaftsunterlagen<br />
| eventuell die Liste der Medikamente,<br />
die Sie einnehmen müssen, bzw. einen<br />
entsprechenden Vorrat für ein paar tage<br />
| Ihre Blutgruppenkarte<br />
| Sonstige wichtige Informationen,<br />
beispielsweise Angaben zu Allergien oder<br />
früheren operationen<br />
Bei einer tagesaufnahme wenden Sie sich<br />
an den empfangsschalter der Klinik. Bei<br />
einer nachtaufnahme wenden Sie sich an<br />
die notaufnahme.<br />
ein Kind bekommen 9
Familienzuwachs<br />
Die entbindung<br />
10 Gut informiert<br />
Geburtserklärung<br />
ihr Kind ist auf der Welt ...<br />
Ihr Kind ist auf der Welt und Sie würden<br />
die frohe Nachricht am liebsten Gott und<br />
der Welt mitteilen. Denken Sie daran, dies<br />
nicht nur Ihren Angehörigen und Freunden<br />
mitzuteilen, sondern auch dem kommunalen<br />
Standesamt der Geburtsgemeinde<br />
Ihres Kindes zu melden.<br />
Bei der Meldung der Geburt erhalten<br />
Sie eine Geburtsurkunde<br />
ihr Partner, Sie selbst oder beide müssen<br />
die Geburt des Kindes innerhalb von 15<br />
tagen melden. nehmen Sie dazu folgende<br />
unterlagen mit:<br />
| die ärztliche Geburtsbescheinigung,<br />
die Sie in der Klinik erhalten haben<br />
| Ihren Personalausweis<br />
| Ihr Familienstammbuch oder die<br />
Anerkennungsurkunde<br />
Wenn Sie diese erklärung geleistet<br />
haben, erhalten Sie mehrere<br />
Geburtsurkunden. Verwahren Sie diese<br />
unterlagen gut auf, denn Sie benötigen<br />
sie, um die Kinderzulage zu beantragen<br />
und ihr Kind als Person zu ihren Lasten<br />
bei ihrer Krankenkasse anzumelden.<br />
Letzteres ist gesetzlich vorgeschrieben.<br />
es steht ihnen<br />
natürlich frei,<br />
bei welcher<br />
Krankenkasse Diese Unterlagen<br />
Sie ihr Kind<br />
brauchen Sie, um<br />
versichern<br />
as Kindergeld und<br />
lassen.<br />
die Geburtsprämie<br />
zu beantragen
Geben Sie uns sofort<br />
nach der Geburt<br />
Ihres Kindes Bescheid<br />
Geschenke<br />
auf das eigene Sparkonto ihres Babys<br />
Hatten Sie bereits eine Kontonummer<br />
für ihr Baby reserviert?<br />
Geben Sie uns sofort nach der Geburt<br />
ihres Kinders Bescheid<br />
Hatten Sie bereits eine Kontonummer<br />
für Ihr Baby reserviert?<br />
So können wir das Konto freischalten,<br />
damit ihre familie und freunde schon<br />
die ersten euro darauf einzahlen können.<br />
falls Sie zuvor noch kein Sparkonto reserviert<br />
haben - um die Kontonummer<br />
auf den Geburtsanzeigen zu vermerken<br />
- können Sie dies nun sofort eröffnen<br />
lassen. So macht sich das Sparkonto<br />
sofort für ihr Kind bezahlt.<br />
Das erste Mal<br />
entdecken Sie unseren online-<br />
Leitfaden „Das erste mal“ („La<br />
Première fois“). Hier erhalten Sie<br />
eine fülle praktischer tipps und<br />
informationen über alle Bank-<br />
und Versicherungsprodukte bzw.<br />
–dienstleistungen, die zu diesem<br />
neuen Kapitel ihres Lebens<br />
passen: www.bnpparibasfortis.<br />
be/premierefois<br />
ein Kind bekommen 11
Familienzuwachs<br />
Die entbindung<br />
Geburts-<br />
prämie<br />
einmalige Prämie<br />
Kinderzulage<br />
monatliche Geldleistung<br />
12 Gut informiert<br />
Bei der Geburtsprämie handelt es sich<br />
um eine einmalige Prämie. Bei der Geburt<br />
jedes Kindes haben Sie Anspruch auf eine<br />
Kinderzulage. Sowohl Arbeitnehmer als<br />
auch Selbstständige haben Anspruch auf<br />
die Geburtsprämie. Die Beträge sind für<br />
beide die gleichen:<br />
| 1.223,11 Euro für das erste Kind<br />
| 920,25 Euro für alle weiteren Kinder<br />
Diese Werte sind indexgekoppelt und<br />
gelten seit dem 1. februar 2012.<br />
Die Kinderzulage ist eine monatliche<br />
Beihilfe für die Erziehungskosten für<br />
Ihr Kind.<br />
Sie haben einen monat nach der<br />
Geburt Anspruch hierauf. Die Zahlung<br />
wird in der regel zum 31. August desjenigen<br />
Jahres eingestellt, in dem<br />
das Kind 18 Jahre wird. Studenten<br />
können allerdings bis zu ihrem 25.<br />
Lebensjahr die Kinderzulage beziehen.<br />
Seit dem 1. februar 2012 beträgt die<br />
Grundkinderzulage:<br />
| 88,51 Euro für das erste Kind;<br />
| 163,77 Euro für das zweite Kind;<br />
| 244,52 Euro für jedes weitere Kind<br />
Informationen<br />
Zumeist beantragt der Vater die<br />
Geburtsprämie. Das kann bereits ab dem<br />
sechsten Schwangerschaftsmonat bis<br />
spätestens fünf Jahre nach der Geburt<br />
erfolgen.<br />
Diese Prämie wird frühestens zwei<br />
monate vor der voraussichtlichen<br />
niederkunft an die mutter ausgezahlt.<br />
Dieses Datum finden Sie auf der ärztlichen<br />
Bescheinigung, die Sie dem Antrag<br />
beifügen müssen.<br />
Diese Beträge werden jeweils angehoben,<br />
wenn das Kind 6, 12 und 18<br />
Jahre alt wird. meistens beantragt der<br />
Vaterdie Kinderzulage. Die Auszahlung<br />
erfolgt an die mutter.<br />
Tipp<br />
Auch viele Arbeitgeber, Gewerkschaften,<br />
Krankenkassen und<br />
Gemeinden zahlen eine Geburtsprämie<br />
oder machen ein<br />
hübsches Geschenk zur Geburt.<br />
Sie sollten sich diesbezüglich ein<br />
wenig kundig machen.<br />
Genauso wie die Geburtsprämie beantragen Sie die Kinderzulage bei der:<br />
| Kinderzulagenkasse ihres Arbeitgebers;<br />
| falls Sie arbeitslos oder im ruhestand sind bei der:<br />
Kinderzulagenkasse ihres letzten Arbeitgebers;<br />
| falls Sie noch nie gearbeitet haben, Grenzgänger oder Lehrkraft<br />
sind beim: Landesamt für familienbeihilfen zugunsten von<br />
Lohnempfängern;<br />
| wenn Sie selbstständig sind bei: ihrer Sozialversicherungskasse.<br />
Weitere informationen für Geburtsprämien und Kinderzulagen<br />
finden Sie auf dem internetportal www.rkw.be des Landesamts für<br />
familienbeihilfen zugunsten von Lohnempfängern.
Ihr Kind<br />
ist steuerrechtlich zu ihren Lasten<br />
Künftig ist Ihre Familie um einen<br />
Kopf größer. Bei der Erstellung Ihrer<br />
Steuererklärung können Sie künftig Ihr<br />
Kind als Person zu Ihren Lasten geltend<br />
machen. So zahlen Sie weniger Steuern.<br />
Ihr Steuerabzug erhöht sich mit<br />
der Anzahl Ihrer Kinder<br />
Wie funktioniert das?<br />
Als Steuerpflichtiger haben Sie An-<br />
spruch auf einen gewissen Steuerfreibetrag.<br />
Dieser Steuerfreibetrag erhöht<br />
sich, je mehr Kinder Sie zu ihren Lasten<br />
haben. für die Veranlagung 2013 (einkommen<br />
aus 2012) liegt der steuerfreie<br />
Grundbetrag zwischen 6.800 euro und<br />
7.070 euro. Dieser Grundbetrag erhöht<br />
sich u. a. um:<br />
| 1.440 Euro bei einem Kind zu Lasten<br />
| 3.720 Euro bei zwei Kindern zu Lasten<br />
| 8.330 Euro bei drei Kindern zu Lasten<br />
| 13.480 Euro bei vier Kindern zu Lasten<br />
| Bei mehr als vier Kindern zu Lasten<br />
kommen pro Kind 5.150 euro hinzu.<br />
neben diesen Zulagen erhalten Sie noch<br />
eine erhöhung von 540 euro pro Kind<br />
unter drei Jahren, für das Sie in ihrer<br />
Steuererklärung keine Betreuungskosten<br />
geltend machen.<br />
falls Sie getrennt veranlagt werden und<br />
Kinder zu Lasten haben, erhöht sich der<br />
Steuerfreibetrag um 1.440 euro. Dieselbe<br />
Anhebung gilt für den elternteil, der zwar<br />
das Kind nicht zu Lasten hat, der aber im<br />
rahmen der Co-elternschaftsregelung die<br />
Hälfte der Aufschläge auf den steuerfreien<br />
Betrag erhält.<br />
Die vorgenannten Beträge werden jährlich<br />
der indexentwicklung angepasst.<br />
Die steuerliche förderung in form der<br />
Anhebung des Steuerfreibetrags<br />
ein Kind bekommen 13
Familienzuwachs<br />
Die entbindung<br />
14 Gut informiert<br />
Je mehr Kinder zu Lasten<br />
sind, desto höher ist der<br />
Steuerfreibetrag<br />
Die steuerlichen Auswirkungen<br />
hängen davon ab,<br />
ob es eine steuerliche Co-<br />
Elternschaft gibt oder nicht<br />
wird bereits bei der Berechnung des<br />
vom Gehalt einbehaltenen Berufssteuervorabzugs<br />
berücksichtigt.<br />
Bei wem ist das Kind steuerrechtlich<br />
zu Lasten?<br />
| Bei Eheleuten und gesetzlich<br />
zusammenwohnenden Partnern, die<br />
gemeinsam veranlagt werden, sind<br />
die Kinder stets zu Lasten desjenigen<br />
Partners, der das höhere steuerpflichtige<br />
einkommen erzielt. Allerdings können<br />
die eltern frei wählen, wessen Gehalt bei<br />
der Bestimmung der Kinder zu Lasten<br />
herangezogen werden soll.<br />
| Bei Eheleuten und gesetzlich<br />
zusammenwohnenden Partnern, die<br />
getrennt veranlagt werden, sowie<br />
bei faktisch zusammenwohnenden<br />
Partnern geht das Kind zulasten des<br />
familienoberhaupts. in der Praxis<br />
können Sie dies selbst bestimmen. in<br />
der regel ist dies der elternteil mit dem<br />
höheren einkommen. Wer das Kind zu<br />
seinen Lasten nimmt, kann zugleich eine<br />
minderung seines Berufssteuervorabzugs<br />
beantragen. Bedenken Sie, dass es<br />
steuerlich günstiger ist, alle Kinder bei<br />
ein und demselben elternteil als zu<br />
dessen Lasten anzugeben. Denn der<br />
Steuerfreibetrag erhöht sich, je mehr<br />
Kinder zu Lasten sind.<br />
| Eltern, die getrennt wohnen und<br />
veranlagt werden, können ihr Kind<br />
nicht beide zu Lasten nehmen. Das Kind<br />
geht zu Lasten desjenigen elternteils,<br />
in dessen familie es zum 1. Januar<br />
des Veranlagungsjahres gemeldet<br />
ist. Die Besteuerung richtet sich<br />
zudem danach, ob es eine steuerliche<br />
Co-elternschaftsregelung gibt.<br />
- Gibt es keine Co-Elternschaftsregelung,<br />
kommt derjenige elternteil<br />
in den Genuss der vorgenannten<br />
förderung, zu dessen Lasten das Kind<br />
gemeldet ist. Der andere elternteil<br />
kann eventuelle unterhaltszahlungen<br />
zu 80% von seinem steuerpflichtigen<br />
einkommen abziehen.<br />
- Falls es eine steuerliche<br />
Co-Elternschaftsregelung gibt und der<br />
elternteil, zu dessen Lasten das Kind<br />
nicht ist, keine unterhaltszahlungen<br />
geltend macht, werden die erhöhungen<br />
des freibetrags für Kinder zu<br />
Lasten auf beide elternteile verteilt.<br />
Beide elternteile kommen dann auch<br />
in den Genuss der erhöhung für Kinder<br />
zu Lasten eines Alleinstehenden.<br />
- Falls es eine steuerliche Co-Elternschaftsregelung<br />
gibt und der<br />
elternteil, zu dessen Lasten das Kind<br />
nicht ist, seine unterhaltszahlungen<br />
steuerlich geltend macht, verliert<br />
er seinen Anspruch auf die anteiligen<br />
erhöhungen des freibetrags.<br />
Derjenige elternteil, zu dessen Lasten<br />
das Kind ist, hat dann Anspruch<br />
auf die vollständige erhöhung<br />
des Steuerfreibetrags. er muss<br />
dies unter umständen über ein<br />
Beschwerdeschreiben beantragen.<br />
Derjenige Elternteil, zu<br />
dessen Lasten das Kind<br />
ist, hat dann Anspruch<br />
auf die vollständige<br />
Erhöhung des Steuerfreibetrag
Kinderbetreuung<br />
Sie können die Kosten steuerlich geltend machen<br />
Sie haben die Arbeit wieder aufgenommen<br />
und bringen Ihr Kind in eine<br />
Krippe? Dann können Sie die Kosten<br />
steuerlich geltend machen. Dies gilt<br />
sowohl für eine ganztägige als auch eine<br />
stundenweise Betreuung, sowohl für die<br />
Tages- als auch die Nachtbetreuung<br />
der Kinder.<br />
Sie haben die Arbeit wieder aufgenommen<br />
und bringen Ihr Kind in eine Krippe?<br />
für das Veranlagungsjahr 2013<br />
(einkommen aus 2012) können Sie bis zu<br />
11,20 euro pro Betreuungstag und Kind<br />
geltend machen. Gemäß dem Di-ruporegierungsbeschluss<br />
entspricht diese<br />
förderung ab 2013 (einkommen aus<br />
2012) einer 45%igen Steuerermäßigung.<br />
um diese steuerliche förderung in<br />
Anspruch nehmen zu können, müssen<br />
sechs Voraussetzungen erfüllt sein:<br />
1. Das Kind muss jünger als 12 Jahre<br />
sein (bzw. 18 Jahre bei einer<br />
Schwerbehinderung)<br />
maßgeblich ist das Alter zum Zeitpunkt<br />
der Betreuung, nicht das Alter zum<br />
1. Januar des Veranlagungsjahres.<br />
2. Das Kind ist steuerlich zu Ihren<br />
Lasten oder Sie nutzen die Co-elternschaftsregelung<br />
(und machen keine<br />
unterhaltszahlungen geltend).<br />
3. Sie beziehen ein Berufseinkommen<br />
unter Berufseinkommen fallen:<br />
| Besoldungen<br />
| Gewinne und geldwerte Vorteile<br />
| Renten<br />
ein Kind bekommen 15
Familienzuwachs<br />
Die entbindung<br />
16 Gut informiert<br />
Wussten Sie auch, dass Sie<br />
eine Steuervergünstigung<br />
erhalten, wenn das Kind von<br />
Ihren Eltern betreut wird.<br />
| Arbeitslosengeld<br />
| sonstige Ersatzeinkommen<br />
4. Sie haben die Kosten an bestimmte,<br />
genau definierte Einrichtungen oder<br />
Betreuungsstätten gezahlt<br />
Dies betrifft Verbände und Personen,<br />
die von folgenden Stellen anerkannt, subventioniert<br />
oder kontrolliert werden:<br />
| entweder „Kind en Gezin“;<br />
| oder lokale Behörden;<br />
| oder Behörden der Gemeinschaften<br />
und regionen.<br />
ebenfalls berücksichtigt werden<br />
Betreuungskosten für:<br />
| Kindertagesstätten oder<br />
| selbstständige Aufnahmefamilien unter<br />
der Aufsicht vorgenannter Stelen oder<br />
Praktisch<br />
| Schulen innerhalb des europäischen<br />
Wirtschaftsraums (eWr) oder<br />
| Betreuungseinrichtungen, die an eine<br />
Schule oder einen Schulträger gekop-<br />
pelt sind.<br />
5. Sie können die Betreuung mitsamt der<br />
Kosten anhand von Belegen nachweisen<br />
in der regel lassen Betreuungseinrichtungen<br />
ihnen unaufgefordert<br />
eine Bescheinigung zukommen, aus<br />
der sich die effektiv gezahlten Kosten<br />
ergeben. Diese Bescheinigung benötigen<br />
Sie für ihre Steuererklärung.<br />
6. Dies betrifft die Betreuung eines<br />
Kindes, das noch nicht zur Schule geht<br />
oder ein Kind, das schulpflichtig ist, aber<br />
außerhalb der normalen Schulzeiten<br />
betreut wird (vor- und nachschulische<br />
Betreuung, Betreuung in den ferien, an<br />
Wochenenden und schulfreien tagen).<br />
Und was ist, wenn beispielsweise Oma und Opa auf das Kind aufpassen?<br />
Wenn Sie selbst oder einer ihrer Angehörigen das Kind betreut, können<br />
Sie keine Ausgaben für die Kinderbetreuung geltend machen. Doch<br />
wussten Sie, dass es dennoch eine andere steuerliche förderung gibt?<br />
Sie haben nämlich Anspruch auf eine besondere erhöhung ihres Steuerfreibetrags<br />
um 540 euro (für das Veranlagungsjahr 2013, einkommen<br />
aus 2012) für jedes Kind, das zum 1. Januar des Veranlagungsjahres<br />
noch keine drei Jahre alt ist.<br />
in keinem falle können Sie sowohl die steuerliche förderung der<br />
Kinderbetreuung als auch die erhöhung des Steuerfreibetrags für<br />
Kinder unter drei Jahren geltend machen. Bei ihrer Steuererklärung<br />
müssen Sie pro Kind daher eine entscheidung treffen. Die erhöhung<br />
des Steuerfreibetrags empfiehlt sich, wenn:<br />
| Sie selbst oder Ihre Eltern oder eine Au-pair-Kraft das Kind betreuen;<br />
| Sie kein Berufseinkommen beziehen;<br />
| die Kosten der Betreuung so gering sind, dass die erhöhung des<br />
Steuerfreibetrags für Sie günstiger ist.<br />
Weitere informationen zur steuerlichen förderung der Kinderbetreuung<br />
finden Sie unter dem thema „familie“ auf dem Webportal<br />
www.minfin.fgov.be des föderalen öffentlichen Dienstes finanzen.
ein Kind bekommen 17
Sparen<br />
für ihr Kind<br />
18 Gut informiert<br />
Jeder möchte gern Kapital<br />
für seine Kinder aufbauen<br />
Sparen für Ihre Kinder<br />
mit Junior invest Plan, Junior future Plan oder mit flexinvest<br />
Jeder möchte gern ein Kapital für seine<br />
Kinder aufbauen. Das werden sie gut gebrauchen<br />
können, wenn sie mit 18 ein<br />
Studium beginnen oder wenn sie ein<br />
eigenes Unternehmen gründen bzw. eine<br />
Praxis übernehmen möchten.<br />
indem Sie jedes Jahr etwas Geld beiseitelegen,<br />
verfügen ihre Kinder zu diesem<br />
entscheidenden Zeitpunkt über ein<br />
beachtliches Startkapital und einen erheblichen<br />
Vorsprung.<br />
Dafür gibt es unterschiedliche formeln.<br />
Die wichtigsten sind: Junior invest Plan<br />
und Junior future Plan<br />
Junior Invest Plan<br />
Junior invest Plan ist eine<br />
Lebensversicherung (Zweig 21) von AG<br />
insurance. Zweig 21 gibt an, dass es sich<br />
um eine risikolose Anlage handelt. Sie<br />
dient dazu, ohne das geringste risiko ein<br />
attraktives Kapital für ihre Kinder und<br />
enkel aufzubauen.<br />
Die Vorteile von Junior invest Plan:<br />
| Junior Invest Plan ist völlig sicher. es<br />
handelt sich nämlich um eine risikolose<br />
Anlage mit einer attraktiven rendite;<br />
| Junior Invest Plan ist ausgesprochen<br />
flexibel<br />
Sie können entweder einmalig einen<br />
höheren Betrag beiseite legen oder<br />
regelmäßig – monatlich oder jährlich<br />
– eine kleinere Summe einzahlen.<br />
Dies ist bereits ab 30 eur pro monat<br />
oder 360 eur pro Jahr möglich.<br />
Diese regelmäßigkeit kommt ihnen<br />
zugute: Sie legen zu einem garantierten<br />
Zinssatz an, der für diese<br />
bestimmte einzahlung bis zum ende
Sparen mit einem Junior Invest Plan ist zudem auch steuerlich sehr vorteilhaft<br />
der Anlage mit 18 Jahren oder später<br />
beibehalten wird. Außerdem können Sie<br />
jährliche Gewinnbeteiligungen erhalten,<br />
je nach den Anlageergebnissen der<br />
AG insurance;<br />
| Sie können Junior Invest Plan später<br />
jederzeit ändern und anpassen;<br />
| sparen mit Junior Invest Plan ist auch<br />
in steuerlicher Hinsicht sehr interessant.<br />
es fällt nämlich weder eine<br />
endbesteuerung noch Quellensteuer an,<br />
es sei denn, Sie kaufen das Kapital schon<br />
während der ersten 8 Jahre zurück;<br />
| lesen Sie auf jeden Fall das finanzielle<br />
Merkblatt Lebensversicherung Zweig<br />
21/Junior Invest Plan. Sie finden es unter<br />
www.bnpparibasfortis.be /<br />
Versicherungen und in jeder Zweigstelle<br />
von BnP <strong>Paribas</strong> fortis.<br />
Junior Future Plan<br />
Junior future Plan ist ebenfalls ein<br />
investmentplan, doch hier liegt das<br />
Gewicht mehr auf der rendite als auf<br />
Sicherheit. Dieser Plan kombiniert die<br />
Vorteile von Zweig 21 (garantierter<br />
ertrag) und Zweig 23 (potenziell höherer<br />
Gewinn durch die Anlage in fonds). Junior<br />
future Plan kombiniert so eine garantierte<br />
rendite mit dem gegebenenfalls<br />
höheren ertrag von investmentfonds.<br />
Die Vorteile sind deutlich:<br />
| das Gleichgewicht: Sie kombinieren<br />
die Sicherheit einer garantierten rendite<br />
einerseits mit einem möglicherweise<br />
höheren ertrag andererseits;<br />
| persönlich: Sie wählen selbst, wie viel<br />
Prozent Sicherheit und wie viel Prozent<br />
rendite Sie in ihren Plan einbauen.<br />
So können Sie vereinbaren, dass 70% der<br />
Anlage für den teil „Sicherheit“ und 30%<br />
für den teil „rendite“ bestimmt sind.<br />
Dieses Verhältnis können Sie übrigens<br />
während der Laufzeit ihres Plans jederzeit<br />
anpassen. Je näher das enddatum<br />
rückt, desto mehr werden Sie wahrscheinlich<br />
im teil „garantierte rendite“<br />
festlegen. Junior future Plan enthält<br />
übrigens auch einen Schutzmechanismus<br />
für den aufgebauten Gewinn;<br />
| übersichtlich: Sie behalten stets<br />
die Kontrolle über den Vertrag. Den<br />
Begünstigten können Sie jederzeit<br />
ändern;<br />
| Lesen Sie auf jeden Fall das finanzielle<br />
Merkblatt! Lebensversicherung Zweig<br />
21/Junior Invest Plan. Sie finden es unter<br />
www.bnpparibasfortis.be /<br />
Versicherungen und in jeder Zweigstelle<br />
von BnP <strong>Paribas</strong> fortis.<br />
ein Kind bekommen 19
Ist Ihre<br />
Familie<br />
gut versichert?<br />
Befristete<br />
todesfallversicherung<br />
In der Regel versichert man seine<br />
Wohnung und sein Auto. Doch das<br />
Wichtigste, das eigene Leben, wird üblicherweise<br />
nicht versichert. Und das ist<br />
bemerkenswert!<br />
Eine Versicherung ist<br />
wirklich unverzichtbar<br />
in der regel versichert man seine<br />
Wohnung und sein Auto. Doch das<br />
Wichtigste, das eigene Leben, wird üblicherweise<br />
nicht versichert. und das<br />
ist bemerkenswert. ihr bevorstehender<br />
nachwuchs macht Sie jedoch sicherlich<br />
viel empfänglicher für die tatsache, dass<br />
das Schicksal gelegentlich hart zuschlägt.<br />
tödliche (Verkehrs-)unfälle, lebensgefährliche<br />
erkrankungen usw. Das passiert nicht<br />
20 Gut informiert<br />
immer nur den anderen. Auch die eigene<br />
familie kann vom Schicksal hart getroffen<br />
werden. Deshalb sollte man sich bereits<br />
jetzt folgende fragen stellen:<br />
| Kann die soeben gewachsene Familie<br />
den heutigen Lebensstandard auch dann<br />
halten, wenn ihnen etwas zustößt und<br />
damit ihr Gehalt wegfällt?<br />
| Haben Sie inzwischen ein gewisses<br />
Vermögen aufgebaut, um die künftige<br />
Ausbildung und das Studium ihrer Kinder<br />
zu finanzieren?<br />
in beiden fällen dürfte die Antwort wahrscheinlich<br />
negativ sein. Deshalb empfiehlt<br />
sich die befristete todesfallversicherung.<br />
Üblicherweise wird eine solche Versicherung<br />
zusammen mit einem Kredit,<br />
beispielsweise zum Ankauf einer Wohnung,<br />
abgeschlossen. Doch empfiehlt sich eine<br />
befristete todesfallversicherung auch in<br />
allen anderen fällen, in denen ihr vorzeitiger<br />
tod oder der ihres Partners einer<br />
finanziellen Katastrophe gleichkäme.<br />
Denken Sie an folgende Situationen:<br />
| das Studium der Kinder<br />
| Sie (oder Ihr Partner) gründen eine<br />
eigene firma und in der Startphase ist<br />
das Geld noch recht knapp.<br />
| Sie (oder Ihr Partner) entscheiden<br />
zwecks erziehung ihrer Kinder für eine<br />
Laufbahnunterbrechung.<br />
eine befristete Versicherung ist dann<br />
unverzichtbar, auch ohne Kredit. Sie<br />
verhindert, dass ihre Angehörigen, die<br />
heute (teilweise) von ihrem einkommen<br />
abhängig sind, bei ihrem vorzeitigen<br />
tod finanziell erheblich zurückstecken<br />
müssten.
Top Familie<br />
ein guter reflex<br />
Kindern passieren häufig Missgeschicke.<br />
Deshalb ist es ein guter Reflex, sich für<br />
eine Familienhaftpflicht zu entscheiden,<br />
denn diese Versicherung deckt alle<br />
Sach- und Körperschäden, die von Ihren<br />
Kindern, Ihnen selbst oder auch von<br />
Ihren Haustieren im Privatbereich verursacht<br />
werden.<br />
Wurden Ihre Versicherungen<br />
der neuen Familiensituation<br />
angepasst?<br />
in diesem Zusammenhang möchten wir<br />
ihnen die top familie vorstellen.<br />
Diese Versicherung der AG insurance<br />
aus dem Angebot der BnP <strong>Paribas</strong> fortis<br />
bietet in ihrer Art die am weitesten<br />
gefassten Deckungen. So können Sie<br />
ihre Kinder ganz unbesorgt spielen und<br />
die Welt entdecken lassen. Sollten Sie<br />
einmal für einen verursachten Schaden<br />
aufkommen müssen, dann wissen Sie,<br />
dass Sie sich auf eine ausgezeichnete<br />
Versicherung verlassen können.<br />
Unbesorgt die Welt<br />
entdecken lassen<br />
ein Kind bekommen 21
Das<br />
Familien-<br />
budget<br />
ihre Geschichte<br />
wird unser Projekt<br />
22 Gut informiert<br />
Die Ankunft eines Kindes<br />
belastet auch das Budget<br />
einer jungen Familie<br />
Wer versteht Sie besser<br />
als jemand wie Sie?<br />
Die Ankunft eines Kindes belastet<br />
auch das Budget einer jungen Familie.<br />
Es kommen zusätzliche Ausgaben<br />
auf Sie zu, aber auch ein Mehr an<br />
Verantwortung sowie andere (finanzielle)<br />
Unsicherheiten. In dieser <strong>Broschüre</strong><br />
konnte nur auf einige Themenbereiche<br />
eingegangen werden<br />
es ist deshalb sehr wichtig, dass Sie die<br />
finanziellen Konsequenzen der Ankunft<br />
eines Kindes mit ihrem vertrauten<br />
Ansprechpartner der BnP <strong>Paribas</strong> fortis<br />
besprechen. Wir nehmen uns gerne die<br />
dafür erforderliche Zeit.<br />
Denn es ist wichtig, dass alles gut geregelt<br />
ist, damit Sie die Zeit mit ihrem<br />
nachwuchs in Zukunft unbesorgt genießen<br />
können.<br />
Praktische Informationen<br />
um diesen neuen Abschnitt<br />
ihres Lebens bestens vorzubereiten,<br />
stehen wir ihnen<br />
jederzeit zur Verfügung:<br />
| Ihr gewohnter <strong>BNP</strong><br />
<strong>Paribas</strong> <strong>Fortis</strong>-Berater ist<br />
ihnen gern behilflich (nach<br />
Vereinbarung montags bis<br />
freitags von 9 bis 19 uhr und<br />
samstags von 9 bis 12 uhr).<br />
| Rufen Sie uns an unter<br />
02 261 11 11 (montags bis<br />
freitags von 7 bis 22 uhr und<br />
samstags von 9 bis 17 uhr).<br />
| Weitere Auskünfte erhalten<br />
Sie online auf:<br />
www.bnpparibasfortis.be/<br />
premierefois
Ein Rat?<br />
Eine Auskunft?<br />
Ein Bankgeschäft?<br />
| chaudière<br />
BnP <strong>Paribas</strong> fortis steht zu ihrer Verfügung.<br />
Kantoren<br />
Telefoon<br />
Internet<br />
GSM<br />
Besuchen Sie uns in der Zweigstelle<br />
(nach Vereinbarung Mo-Fr bis 19 Uhr; Sa bis 12 Uhr)<br />
Rufen Sie uns an unter 02 261 11 11<br />
(Mo-Fr 7-22 Uhr; Sa 9-17 Uhr)<br />
www.bnpparibasfortis.be<br />
(24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche)<br />
Besuchen Sie unsere mobile Website m.bnpparibasfortis.be<br />
(24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche)<br />
top Wohnung, top familie, die restschuldversicherung, Home invest Plan, Junior invest Plan und Junior future Plan. Dies betrifft AG<br />
insurance-Versicherungsprodukte, die von BnP <strong>Paribas</strong> fortis vertrieben werden.<br />
AG insurance sa, Bd. e. Jacqmain 53, B-1000 Bruxelles – rJP Brüssel – mwSt Be 0404.494.849 – www.aginsurance.be BnP <strong>Paribas</strong> fortis<br />
SA/nV, montagne du Parc 3, B-1000 Brüssel – rJP Brüssel – mwSt Be 0403.199.702, ist zugelassen unter fSmA-nummer 25.879A als<br />
Versicherungsvermittler für AG insurance sa.<br />
Lesen Sie das „finanzdatenblatt Lebensversicherung“ mit den merkmalen dieser Produkte in ihrer BnP <strong>Paribas</strong> fortis-Zweigstelleoder im<br />
internet unter www.bnpparibasfortis.be.<br />
Kreditform: teilzahlungskredit. Vorbehaltlich der Annahme ihres Antrags durch AlphaCredit AG, Kreditgeber, rue ravenstein/<br />
ravensteinstraat 60, 1000 Brüssel, rJP Brüssel, mwSt. Be 0445.781.316, eine tochtergesellschaft der BnP <strong>Paribas</strong> fortis AG. im Auftrag<br />
handelnder makler: BnP <strong>Paribas</strong> fortis AG, montagne du Parc 3/Warandeberg 3, 1000 Brüssel, rJP Brüssel, mwSt. Be0403.199.702.<br />
<strong>Fortis</strong> Bank AG<br />
montagne du Parc 3<br />
B-1000 Brüssel<br />
rJP Brüssel<br />
mwSt.Be 0403.199.702<br />
fSmA-nr. 25.879A<br />
AG Insurance AG<br />
Bd e. Jacqmain 53<br />
B-1000 Brüssel<br />
rJP Brüssel<br />
mwSt. Be 0404.494.849<br />
fSmA n° 0079<br />
Diese <strong>Broschüre</strong> ist auf 100 %<br />
rezykliertem Papier mit dem<br />
EU-Umweltzeichen gedruckt<br />
V.H.: Francis Peene, <strong>BNP</strong> <strong>Paribas</strong> <strong>Fortis</strong> AG, Montagne du Parc 3, 1000 Brüssel, RJP Brüssel - iD9275 i 02-2013 Made in <strong>BNP</strong> <strong>Paribas</strong> • Media Processing