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Broschüre - BNP Paribas Fortis

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Ihre Geschichte<br />

wird unser Projekt<br />

Ein Kind<br />

bekommen<br />

Gut informiert


2 Gut informiert


Einleitung<br />

In zwei Monaten<br />

erwarten mein Partner und ich unser erstes Kind<br />

Ich kann Ihnen bereits verraten, dass<br />

es ein Mädchen wird. Und wir haben<br />

auch schon einen Namen für sie: Enore.<br />

Das kommt von Eleonore und bedeutet<br />

„die Barmherzige“. Wir können es kaum<br />

erwarten, sie in den Armen zu halten!<br />

inzwischen sind wir vollauf damit<br />

beschäftigt, ihre Ankunft so gut<br />

wie möglich vorzubereiten. Das<br />

Kinderzimmer ist schon vollständig<br />

eingerichtet. Wir haben uns für einen<br />

ruhigen, rustikalen Stil entschieden.<br />

Blickfänger ist das antike Kinderbett:<br />

ein familienerbstück von hohem, emotionalem<br />

Wert. Wir haben auch schon<br />

stapelweise Babykleidung gekauft,<br />

Geburtsanzeigen und Zuckerbonbons<br />

sind ebenfalls be-reits bestellt. Sogar<br />

mein Koffer für den großen tag ist<br />

schon gepackt. es ist für uns beide<br />

eine besonders schöne und spannende<br />

Zeit. Allerdings gilt es auch<br />

zahlreiche, praktische Probleme zu<br />

lösen. und davon gibt es mehr als<br />

genug: mein mutterschaftsurlaub, der<br />

Vaterschaftsurlaub meines Partners,<br />

Kindergeld und Geburtsprämie, die<br />

Kinder-krippe, wenn ich wieder arbeiten<br />

gehe, u. v. m.<br />

Die Geburt eines Kindes ist eine große<br />

Veränderung im Leben eines Paares.<br />

BnP <strong>Paribas</strong> fortis möchte ihre Kunden<br />

dabei so weit wie möglich unterstützen<br />

und beraten. Denn nicht umsonst sind<br />

wir die Bank und Versicherung in einer<br />

Welt im Wandel. Wir haben für Sie diese<br />

<strong>Broschüre</strong> mit zahlreichen informationen<br />

und tipps zusammengestellt. So können<br />

Sie sicher sein, dass ihnen nichts entgeht<br />

und - genau so wie ich - diese tolle<br />

erfahrung unbesorgt genießen.<br />

Diese erfahrung bringt mich übrigens<br />

meinen Kunden ein ganzes Stück näher.<br />

in den letzten monaten erlebte ich in<br />

der Zweigstelle viele nette reaktionen<br />

von Kunden, die sahen, dass mein Bauch<br />

immer runder wurde. Vor allem macht es<br />

mir freude, mich mit anderen schwangeren<br />

frauen auszutauschen. Denn wer<br />

versteht diese erfahrung besser als eine<br />

schwangere frau?<br />

ich wünsche ihnen eine schöne<br />

Schwangerschaft und ein prächtiges<br />

Baby!<br />

Delphine<br />

Beraterin bei BnP <strong>Paribas</strong> fortis<br />

und künftige mutter von enore.<br />

ein Kind bekommen 3


Die<br />

Schwangerschaft<br />

4 Gut informiert<br />

Was muss ich<br />

mit meinem Arbeitgeber klären?<br />

Ein Kind macht das Zusammenspiel von<br />

Arbeit und Familie natürlich etwas komplizierter.<br />

Zum Glück bietet sich den Eltern<br />

eine Reihe spezifischer Möglichkeiten, um<br />

Privat- und Arbeitsleben der neuen familiären<br />

Situation anzupassen. Die Goldene<br />

Regel allerdings lautet: Informieren Sie<br />

stets Ihren Arbeitgeber.<br />

Mit Kindern ist es viel schwerer, Beruf<br />

und Familie miteinander zu verbinden<br />

Mutterschaftsurlaub<br />

Der mutterschaftsurlaub dient dem Schutz<br />

der Gesundheit von mutter und Kind gegen<br />

alle arbeitsspezifischen Gefahren, die sich<br />

schädlich auf die Gesundheit von mutter<br />

und Kind auswirken können - und zwar<br />

sowohl vor als auch nach der Geburt.<br />

Besonderer Schutz ab Benachrichtigung<br />

des Arbeitgebers<br />

Sobald eine Arbeitnehmerin schwanger<br />

ist, sollte sie in jedem fall ihren Arbeitgeber<br />

hiervon in Kenntnis setzen.<br />

Die Arbeitnehmerin muss dem Arbeitgeber<br />

spätestens sieben Wochen vor der<br />

geplanten niederkunft (neun Wochen,<br />

wenn mehr als ein Kind erwartet wird)<br />

eine ärztliche Bescheinigung mit dem voraussichtlichen<br />

Geburtstermin vorlegen.<br />

Achten Sie darauf, einen Beweis<br />

in Händen zu halten, dass Sie den<br />

Arbeitgeber informiert haben. Am einfachsten<br />

erfolgt dies per einschreiben<br />

oder durch Quittierung der Aushändigung<br />

des Schreibens. Sobald der Arbeitgeber<br />

unterrichtet wurde, greifen etliche gesetzliche<br />

Schutzbestimmungen:


| der besondere Kündigungsschutz<br />

| der Anspruch auf fehlzeiten in<br />

bestimmten fällen<br />

| eine Reihe von Schutzvorschriften für<br />

Sicherheit und Gesundheit<br />

Zeitraum<br />

Gehaltsempfänger haben Anspruch auf<br />

einen 15-wöchigen mutterschaftsurlaub.<br />

Dieser urlaubsanspruch unterteilt sich in:<br />

| „Schwangerschaftsurlaub“:<br />

- der urlaub, den die Arbeitnehmerin<br />

vor der niederkunft nimmt<br />

- sechs Wochen, wovon fünf Wochen<br />

genommen werden können und<br />

eine Woche genommen werden<br />

muss (die dem voraussichtlichen<br />

entbindungstermin vorangehenden<br />

sieben tage)<br />

- bei mehrlingen beträgt der<br />

mutterschaftsurlaub acht Wochen;<br />

sieben Wochen können, eine Woche<br />

muss genommen werden<br />

| „Entbindungsurlaub“:<br />

- dieser erholungsurlaub setzt ab dem<br />

tag der entbindung ein<br />

- neun Wochen postnataler urlaub<br />

Einkommen<br />

Während des mutterschaftsurlaubs<br />

erhält die Arbeitnehmerin von den<br />

Vorsorge- und Versicherungskassen<br />

ein sogenanntes mutterschaftsgeld.<br />

Die Höhe dieser Leistung bemisst sich<br />

proportional zum Gehalt. Sie wird auf der<br />

Grundlage der Sechstageregelung berechnet<br />

und ausgezahlt (index 1. Januar 2012).<br />

in den ersten 30 tagen bemisst sich das<br />

mutterschaftsgeld nach dem vollständigen<br />

Gehalt. Ab dem 31. tag sowie bei einer<br />

Verlängerung des mutterschaftsurlaubs<br />

errechnet sich die Auszahlung anhand<br />

von 75% des begrenzten Gehalts. Der<br />

Höchstbetrag des„begrenzten Gehalts“<br />

beträgt 128,89 euro pro tag.<br />

Vaterschaftsurlaub<br />

nach der Geburt hat ein lohnabhängig<br />

beschäftigter Vater oder Co-elternteil<br />

Anspruch auf zehn tage urlaub. er<br />

muss diesen urlaub innerhalb von vier<br />

monaten nach der Geburt nehmen. er<br />

ist nicht verpflichtet, diesen urlaub an<br />

einem Stück zu nehmen.<br />

Beantragung beim Arbeitgeber<br />

des Vaters<br />

Der Vater muss seinen Vaterschaftsurlaub<br />

beim Arbeitgeber beantragen. er<br />

fügt seinem Antrag einen Auszug aus der<br />

Geburtsurkunde des Kindes bei.<br />

Einkommen<br />

in den drei ersten tagen wird das Gehalt<br />

fortgezahlt. für die restlichen sieben<br />

tage erhält der Arbeitnehmer nach<br />

Ablauf des Vaterschaftsurlaubs eine<br />

Leistung der Krankenkasse.<br />

Diese beträgt 82% des begrenzten<br />

Bruttogehalts. Von dieser Leistung wird<br />

ein Berufssteuervorabzug von 11,11%<br />

einbehalten.<br />

Elternurlaub<br />

Arbeitnehmer haben nach Geburt eines<br />

Kindes Anspruch auf einen viermonatigen<br />

elternurlaub. Sowohl der Vater<br />

als auch die mutter des Kindes können<br />

diesen urlaub nehmen, um sich der<br />

erziehung des Kindes zu widmen.<br />

Arbeitnehmer müssen Arbeitgeber rechtzeitig<br />

über das gewünschte Anfangsdatum für den<br />

Urlaub informieren<br />

Zeitraum<br />

Der Arbeitnehmer kann sich für eine<br />

der folgenden elternurlaubsregelungen<br />

entscheiden:<br />

| vier aufeinander folgende Monate<br />

| acht Monate in Halbzeittätigkeit (mit<br />

möglicher Aufteilung)<br />

| zwanzig Monate mit einer fünfteltätigkeit.<br />

ein Wechsel von einer regelung zu einer<br />

anderen ist möglich.<br />

Der elternurlaub muss genommen<br />

werden, bevor das Kind sein zwölftes<br />

Lebensjahr abgeschlossen hat.<br />

Unterrichtung des Arbeitgebers<br />

Der Arbeitnehmer muss seinem Arbeitgeber<br />

den gewünschten urlaubsbeginn<br />

rechtzeitig mitteilen. Dies erfolgt<br />

unter Angabe des urlaubsbeginns per<br />

einschreiben oder durch Aushändigung<br />

gegen empfangsquittung.<br />

um Anspruch auf elternurlaub zu besitzen,<br />

muss man mindestens zwölf monate<br />

bei demselben Arbeitgeber tätig sein.<br />

Einkommen<br />

Als Ausgleich zum einkommensverlust<br />

erhält der Arbeitnehmer eine<br />

staatliche Beihilfe. Diese wird in form<br />

eines monatlichen Pauschalbetrags<br />

ausgezahlt.<br />

ein in Vollzeit beschäftigter Arbeitnehmer,<br />

der seinen Arbeitsvertrag vollständig<br />

unterbricht, erhält eine monatliche Beihilfe<br />

von 786,78 euro (brutto) (1. Januar 2013,<br />

indexgebunden).<br />

Sagen Sie Ihrem Arbeitgeber<br />

rechtzeitig<br />

Bescheid<br />

ein Kind bekommen 5


Budget<br />

unter Kontrolle<br />

Babys kosten sehr viel Geld. Mit einer<br />

Reserve auf Ihrem Girokonto können Sie<br />

sich einen Notgroschen zurücklegen<br />

6 Gut informiert<br />

Die Geburt eines Kindes<br />

bringt erhebliche Ausgaben mit sich<br />

Und auch danach ist ein Kind mit einer<br />

erheblichen finanziellen Belastung verbunden<br />

- mit allen Konsequenzen für<br />

das Haushaltsbudget.<br />

Deswegen sollten auch die Kosten,<br />

die ein Kind verursacht, einmal untersucht<br />

werden. einer Sache können Sie<br />

sich aber bereits sicher sein: unsere<br />

Lösungen helfen ihnen stets, ihr<br />

Haushaltsbudget im Gleichgewicht<br />

zu halten. Das gilt sowohl für die<br />

Anschaffungen vorab, als auch im<br />

nachhinein, wenn Sie für ihr Kind das<br />

Beste wollen.<br />

Kinderzimmer und Babykleidung<br />

Die einrichtung des Kinderzimmers<br />

und die vollständige einkleidung ihres<br />

künftigen Babys kann viel Geld kosten.<br />

nach der niederkunft erhalten Sie eine<br />

Geburtsprämie, einen Betrag in form<br />

eines Geschenks für die Geburt und Sie<br />

profitieren von Steuervergünstigungen.<br />

Aber das wiegt die Ausgaben, die auf Sie<br />

zukommen, nicht immer auf. Daher ist es<br />

praktisch, wenn Sie auf ihrem Sichtkonto<br />

über eine Geldreserve verfügen können.<br />

Die direkte reserve ist eine permanente<br />

Geldreserve für ihr Sichtkonto.<br />

Sie können jederzeit frei darüber verfügen.<br />

Solange Sie ihre reserve nicht<br />

nutzen, brauchen Sie auch nichts dafür<br />

zu bezahlen:<br />

| Praktisch: ihre Geldreserve ist immer<br />

dann verfügbar, wenn Sie sie benötigen.<br />

| Einfach: Wenn Sie die reserve nutzen<br />

wollen, brauchen Sie keine rechenschaft<br />

abzulegen oder formalitäten zu erfüllen.


| Flexibel: Sie nehmen das Geld ganz<br />

einfach mit ihrer üblichen Bankkarte auf.<br />

Ein größeres Auto, ein Zweitwagen?<br />

ihr Auto wächst nicht mit ihren Kindern<br />

mit. früher oder später wollen Sie einen<br />

größeren Wagen oder einen Zweitwagen<br />

anschaffen.<br />

Die Autofinanzierung ist ein teilzahlungskredit<br />

zum erwerb eines neu- oder<br />

Gebrauchtwagens für den Privatgebrauch.<br />

Die Vorteile liegen auf der Hand:<br />

| Attraktive Zinsen mit zusätzlicher<br />

förderung von energie sparenden Autos;<br />

| Finanzierung bis zu 110% des<br />

Kaufpreises für neuwagen oder Direktionswagen,<br />

die noch kein Jahr alt sind;<br />

| Besondere Auswahlmöglichkeit<br />

für ihr Budget: der Ballonkredit, eine<br />

finanzierung mit reduzierten tilgungsraten<br />

und einer einmaligen, größeren<br />

Ablösesumme bei Kreditende;<br />

| Schnelle Abwicklung: Sobald Sie den<br />

Auslieferungsnachweis vorlegen, geben<br />

wir das Geld frei.<br />

| Steuerlich interessant: falls Sie die<br />

effektiven Werbungskosten geltend<br />

machen, können Sie die Zinsen als<br />

abzugsfähige Werbungskosten proportional<br />

zur beruflichen nutzung des<br />

fahrzeugs (einschl. Pendlerverkehr)<br />

absetzen.<br />

Wohnungsumbau<br />

eine größere Wohnung zu kaufen bzw.<br />

umzuziehen ist nicht immer machbar<br />

bzw. die optimale Lösung. ist vielleicht<br />

der umbau ihrer Wohnung die bessere<br />

entscheidung? Der Komfortkredit<br />

ist ein teilzahlungsdarlehen für<br />

umbauarbeiten, um die Wohnung komfortabler<br />

zu gestalten.<br />

| Ein größerer Wohnkomfort ohne ihr<br />

Haushaltsbudget überzustrapazieren.<br />

| Nach Maß: monatsraten und Laufzeit<br />

werden ihrem Budget angepasst.<br />

| Sie haben einen höheren Wohnkomfort,<br />

ohne an ihre ersparnisse zu müssen.<br />

Vorsicht: Sich Geld<br />

zu leihen, kostet<br />

auch Geld!<br />

ein Kind bekommen 7


8 Gut informiert


Familien-<br />

zuwachs<br />

Die entbindung<br />

Prüfen Sie, bevor Sie<br />

losfahren, ob Sie die<br />

folgenden Unterlagen<br />

bei sich haben<br />

Aufnahme<br />

in der entbindungsklinik<br />

Sie haben sich monatelang darauf vorbereitet,<br />

und nun ist es so weit: Das Baby<br />

kommt! Es ist Zeit, sich auf den Weg ins<br />

Krankenhaus zu machen. Ein guter Rat:<br />

Prüfen Sie, bevor Sie losfahren, ob Sie die<br />

folgenden Unterlagen bei sich haben:<br />

Es ist Zeit, sich auf den Weg ins<br />

Krankenhaus zu machen<br />

| Ihren Personalausweis (und den ihres<br />

Partners)<br />

| Ihre SIS-Karte<br />

| ein paar Vignetten ihrer Krankenkasse<br />

| Ihr Familienstammbuch oder –<br />

bei unverheirateten Paaren – den<br />

nachweis der Anerkennung des Kindes<br />

(„Anerkennungsurkunde“)<br />

| die Medi-Assistance-Karte ihrer<br />

Krankenhausversicherung Plus, damit<br />

das Krankenhaus sämtliche rechnungen<br />

direkt an ihre Versicherung sendet<br />

(z. B. AG insurance)<br />

| die Überweisung des Frauenarztes<br />

| Ihre Schwangerschaftsunterlagen<br />

| eventuell die Liste der Medikamente,<br />

die Sie einnehmen müssen, bzw. einen<br />

entsprechenden Vorrat für ein paar tage<br />

| Ihre Blutgruppenkarte<br />

| Sonstige wichtige Informationen,<br />

beispielsweise Angaben zu Allergien oder<br />

früheren operationen<br />

Bei einer tagesaufnahme wenden Sie sich<br />

an den empfangsschalter der Klinik. Bei<br />

einer nachtaufnahme wenden Sie sich an<br />

die notaufnahme.<br />

ein Kind bekommen 9


Familienzuwachs<br />

Die entbindung<br />

10 Gut informiert<br />

Geburtserklärung<br />

ihr Kind ist auf der Welt ...<br />

Ihr Kind ist auf der Welt und Sie würden<br />

die frohe Nachricht am liebsten Gott und<br />

der Welt mitteilen. Denken Sie daran, dies<br />

nicht nur Ihren Angehörigen und Freunden<br />

mitzuteilen, sondern auch dem kommunalen<br />

Standesamt der Geburtsgemeinde<br />

Ihres Kindes zu melden.<br />

Bei der Meldung der Geburt erhalten<br />

Sie eine Geburtsurkunde<br />

ihr Partner, Sie selbst oder beide müssen<br />

die Geburt des Kindes innerhalb von 15<br />

tagen melden. nehmen Sie dazu folgende<br />

unterlagen mit:<br />

| die ärztliche Geburtsbescheinigung,<br />

die Sie in der Klinik erhalten haben<br />

| Ihren Personalausweis<br />

| Ihr Familienstammbuch oder die<br />

Anerkennungsurkunde<br />

Wenn Sie diese erklärung geleistet<br />

haben, erhalten Sie mehrere<br />

Geburtsurkunden. Verwahren Sie diese<br />

unterlagen gut auf, denn Sie benötigen<br />

sie, um die Kinderzulage zu beantragen<br />

und ihr Kind als Person zu ihren Lasten<br />

bei ihrer Krankenkasse anzumelden.<br />

Letzteres ist gesetzlich vorgeschrieben.<br />

es steht ihnen<br />

natürlich frei,<br />

bei welcher<br />

Krankenkasse Diese Unterlagen<br />

Sie ihr Kind<br />

brauchen Sie, um<br />

versichern<br />

as Kindergeld und<br />

lassen.<br />

die Geburtsprämie<br />

zu beantragen


Geben Sie uns sofort<br />

nach der Geburt<br />

Ihres Kindes Bescheid<br />

Geschenke<br />

auf das eigene Sparkonto ihres Babys<br />

Hatten Sie bereits eine Kontonummer<br />

für ihr Baby reserviert?<br />

Geben Sie uns sofort nach der Geburt<br />

ihres Kinders Bescheid<br />

Hatten Sie bereits eine Kontonummer<br />

für Ihr Baby reserviert?<br />

So können wir das Konto freischalten,<br />

damit ihre familie und freunde schon<br />

die ersten euro darauf einzahlen können.<br />

falls Sie zuvor noch kein Sparkonto reserviert<br />

haben - um die Kontonummer<br />

auf den Geburtsanzeigen zu vermerken<br />

- können Sie dies nun sofort eröffnen<br />

lassen. So macht sich das Sparkonto<br />

sofort für ihr Kind bezahlt.<br />

Das erste Mal<br />

entdecken Sie unseren online-<br />

Leitfaden „Das erste mal“ („La<br />

Première fois“). Hier erhalten Sie<br />

eine fülle praktischer tipps und<br />

informationen über alle Bank-<br />

und Versicherungsprodukte bzw.<br />

–dienstleistungen, die zu diesem<br />

neuen Kapitel ihres Lebens<br />

passen: www.bnpparibasfortis.<br />

be/premierefois<br />

ein Kind bekommen 11


Familienzuwachs<br />

Die entbindung<br />

Geburts-<br />

prämie<br />

einmalige Prämie<br />

Kinderzulage<br />

monatliche Geldleistung<br />

12 Gut informiert<br />

Bei der Geburtsprämie handelt es sich<br />

um eine einmalige Prämie. Bei der Geburt<br />

jedes Kindes haben Sie Anspruch auf eine<br />

Kinderzulage. Sowohl Arbeitnehmer als<br />

auch Selbstständige haben Anspruch auf<br />

die Geburtsprämie. Die Beträge sind für<br />

beide die gleichen:<br />

| 1.223,11 Euro für das erste Kind<br />

| 920,25 Euro für alle weiteren Kinder<br />

Diese Werte sind indexgekoppelt und<br />

gelten seit dem 1. februar 2012.<br />

Die Kinderzulage ist eine monatliche<br />

Beihilfe für die Erziehungskosten für<br />

Ihr Kind.<br />

Sie haben einen monat nach der<br />

Geburt Anspruch hierauf. Die Zahlung<br />

wird in der regel zum 31. August desjenigen<br />

Jahres eingestellt, in dem<br />

das Kind 18 Jahre wird. Studenten<br />

können allerdings bis zu ihrem 25.<br />

Lebensjahr die Kinderzulage beziehen.<br />

Seit dem 1. februar 2012 beträgt die<br />

Grundkinderzulage:<br />

| 88,51 Euro für das erste Kind;<br />

| 163,77 Euro für das zweite Kind;<br />

| 244,52 Euro für jedes weitere Kind<br />

Informationen<br />

Zumeist beantragt der Vater die<br />

Geburtsprämie. Das kann bereits ab dem<br />

sechsten Schwangerschaftsmonat bis<br />

spätestens fünf Jahre nach der Geburt<br />

erfolgen.<br />

Diese Prämie wird frühestens zwei<br />

monate vor der voraussichtlichen<br />

niederkunft an die mutter ausgezahlt.<br />

Dieses Datum finden Sie auf der ärztlichen<br />

Bescheinigung, die Sie dem Antrag<br />

beifügen müssen.<br />

Diese Beträge werden jeweils angehoben,<br />

wenn das Kind 6, 12 und 18<br />

Jahre alt wird. meistens beantragt der<br />

Vaterdie Kinderzulage. Die Auszahlung<br />

erfolgt an die mutter.<br />

Tipp<br />

Auch viele Arbeitgeber, Gewerkschaften,<br />

Krankenkassen und<br />

Gemeinden zahlen eine Geburtsprämie<br />

oder machen ein<br />

hübsches Geschenk zur Geburt.<br />

Sie sollten sich diesbezüglich ein<br />

wenig kundig machen.<br />

Genauso wie die Geburtsprämie beantragen Sie die Kinderzulage bei der:<br />

| Kinderzulagenkasse ihres Arbeitgebers;<br />

| falls Sie arbeitslos oder im ruhestand sind bei der:<br />

Kinderzulagenkasse ihres letzten Arbeitgebers;<br />

| falls Sie noch nie gearbeitet haben, Grenzgänger oder Lehrkraft<br />

sind beim: Landesamt für familienbeihilfen zugunsten von<br />

Lohnempfängern;<br />

| wenn Sie selbstständig sind bei: ihrer Sozialversicherungskasse.<br />

Weitere informationen für Geburtsprämien und Kinderzulagen<br />

finden Sie auf dem internetportal www.rkw.be des Landesamts für<br />

familienbeihilfen zugunsten von Lohnempfängern.


Ihr Kind<br />

ist steuerrechtlich zu ihren Lasten<br />

Künftig ist Ihre Familie um einen<br />

Kopf größer. Bei der Erstellung Ihrer<br />

Steuererklärung können Sie künftig Ihr<br />

Kind als Person zu Ihren Lasten geltend<br />

machen. So zahlen Sie weniger Steuern.<br />

Ihr Steuerabzug erhöht sich mit<br />

der Anzahl Ihrer Kinder<br />

Wie funktioniert das?<br />

Als Steuerpflichtiger haben Sie An-<br />

spruch auf einen gewissen Steuerfreibetrag.<br />

Dieser Steuerfreibetrag erhöht<br />

sich, je mehr Kinder Sie zu ihren Lasten<br />

haben. für die Veranlagung 2013 (einkommen<br />

aus 2012) liegt der steuerfreie<br />

Grundbetrag zwischen 6.800 euro und<br />

7.070 euro. Dieser Grundbetrag erhöht<br />

sich u. a. um:<br />

| 1.440 Euro bei einem Kind zu Lasten<br />

| 3.720 Euro bei zwei Kindern zu Lasten<br />

| 8.330 Euro bei drei Kindern zu Lasten<br />

| 13.480 Euro bei vier Kindern zu Lasten<br />

| Bei mehr als vier Kindern zu Lasten<br />

kommen pro Kind 5.150 euro hinzu.<br />

neben diesen Zulagen erhalten Sie noch<br />

eine erhöhung von 540 euro pro Kind<br />

unter drei Jahren, für das Sie in ihrer<br />

Steuererklärung keine Betreuungskosten<br />

geltend machen.<br />

falls Sie getrennt veranlagt werden und<br />

Kinder zu Lasten haben, erhöht sich der<br />

Steuerfreibetrag um 1.440 euro. Dieselbe<br />

Anhebung gilt für den elternteil, der zwar<br />

das Kind nicht zu Lasten hat, der aber im<br />

rahmen der Co-elternschaftsregelung die<br />

Hälfte der Aufschläge auf den steuerfreien<br />

Betrag erhält.<br />

Die vorgenannten Beträge werden jährlich<br />

der indexentwicklung angepasst.<br />

Die steuerliche förderung in form der<br />

Anhebung des Steuerfreibetrags<br />

ein Kind bekommen 13


Familienzuwachs<br />

Die entbindung<br />

14 Gut informiert<br />

Je mehr Kinder zu Lasten<br />

sind, desto höher ist der<br />

Steuerfreibetrag<br />

Die steuerlichen Auswirkungen<br />

hängen davon ab,<br />

ob es eine steuerliche Co-<br />

Elternschaft gibt oder nicht<br />

wird bereits bei der Berechnung des<br />

vom Gehalt einbehaltenen Berufssteuervorabzugs<br />

berücksichtigt.<br />

Bei wem ist das Kind steuerrechtlich<br />

zu Lasten?<br />

| Bei Eheleuten und gesetzlich<br />

zusammenwohnenden Partnern, die<br />

gemeinsam veranlagt werden, sind<br />

die Kinder stets zu Lasten desjenigen<br />

Partners, der das höhere steuerpflichtige<br />

einkommen erzielt. Allerdings können<br />

die eltern frei wählen, wessen Gehalt bei<br />

der Bestimmung der Kinder zu Lasten<br />

herangezogen werden soll.<br />

| Bei Eheleuten und gesetzlich<br />

zusammenwohnenden Partnern, die<br />

getrennt veranlagt werden, sowie<br />

bei faktisch zusammenwohnenden<br />

Partnern geht das Kind zulasten des<br />

familienoberhaupts. in der Praxis<br />

können Sie dies selbst bestimmen. in<br />

der regel ist dies der elternteil mit dem<br />

höheren einkommen. Wer das Kind zu<br />

seinen Lasten nimmt, kann zugleich eine<br />

minderung seines Berufssteuervorabzugs<br />

beantragen. Bedenken Sie, dass es<br />

steuerlich günstiger ist, alle Kinder bei<br />

ein und demselben elternteil als zu<br />

dessen Lasten anzugeben. Denn der<br />

Steuerfreibetrag erhöht sich, je mehr<br />

Kinder zu Lasten sind.<br />

| Eltern, die getrennt wohnen und<br />

veranlagt werden, können ihr Kind<br />

nicht beide zu Lasten nehmen. Das Kind<br />

geht zu Lasten desjenigen elternteils,<br />

in dessen familie es zum 1. Januar<br />

des Veranlagungsjahres gemeldet<br />

ist. Die Besteuerung richtet sich<br />

zudem danach, ob es eine steuerliche<br />

Co-elternschaftsregelung gibt.<br />

- Gibt es keine Co-Elternschaftsregelung,<br />

kommt derjenige elternteil<br />

in den Genuss der vorgenannten<br />

förderung, zu dessen Lasten das Kind<br />

gemeldet ist. Der andere elternteil<br />

kann eventuelle unterhaltszahlungen<br />

zu 80% von seinem steuerpflichtigen<br />

einkommen abziehen.<br />

- Falls es eine steuerliche<br />

Co-Elternschaftsregelung gibt und der<br />

elternteil, zu dessen Lasten das Kind<br />

nicht ist, keine unterhaltszahlungen<br />

geltend macht, werden die erhöhungen<br />

des freibetrags für Kinder zu<br />

Lasten auf beide elternteile verteilt.<br />

Beide elternteile kommen dann auch<br />

in den Genuss der erhöhung für Kinder<br />

zu Lasten eines Alleinstehenden.<br />

- Falls es eine steuerliche Co-Elternschaftsregelung<br />

gibt und der<br />

elternteil, zu dessen Lasten das Kind<br />

nicht ist, seine unterhaltszahlungen<br />

steuerlich geltend macht, verliert<br />

er seinen Anspruch auf die anteiligen<br />

erhöhungen des freibetrags.<br />

Derjenige elternteil, zu dessen Lasten<br />

das Kind ist, hat dann Anspruch<br />

auf die vollständige erhöhung<br />

des Steuerfreibetrags. er muss<br />

dies unter umständen über ein<br />

Beschwerdeschreiben beantragen.<br />

Derjenige Elternteil, zu<br />

dessen Lasten das Kind<br />

ist, hat dann Anspruch<br />

auf die vollständige<br />

Erhöhung des Steuerfreibetrag


Kinderbetreuung<br />

Sie können die Kosten steuerlich geltend machen<br />

Sie haben die Arbeit wieder aufgenommen<br />

und bringen Ihr Kind in eine<br />

Krippe? Dann können Sie die Kosten<br />

steuerlich geltend machen. Dies gilt<br />

sowohl für eine ganztägige als auch eine<br />

stundenweise Betreuung, sowohl für die<br />

Tages- als auch die Nachtbetreuung<br />

der Kinder.<br />

Sie haben die Arbeit wieder aufgenommen<br />

und bringen Ihr Kind in eine Krippe?<br />

für das Veranlagungsjahr 2013<br />

(einkommen aus 2012) können Sie bis zu<br />

11,20 euro pro Betreuungstag und Kind<br />

geltend machen. Gemäß dem Di-ruporegierungsbeschluss<br />

entspricht diese<br />

förderung ab 2013 (einkommen aus<br />

2012) einer 45%igen Steuerermäßigung.<br />

um diese steuerliche förderung in<br />

Anspruch nehmen zu können, müssen<br />

sechs Voraussetzungen erfüllt sein:<br />

1. Das Kind muss jünger als 12 Jahre<br />

sein (bzw. 18 Jahre bei einer<br />

Schwerbehinderung)<br />

maßgeblich ist das Alter zum Zeitpunkt<br />

der Betreuung, nicht das Alter zum<br />

1. Januar des Veranlagungsjahres.<br />

2. Das Kind ist steuerlich zu Ihren<br />

Lasten oder Sie nutzen die Co-elternschaftsregelung<br />

(und machen keine<br />

unterhaltszahlungen geltend).<br />

3. Sie beziehen ein Berufseinkommen<br />

unter Berufseinkommen fallen:<br />

| Besoldungen<br />

| Gewinne und geldwerte Vorteile<br />

| Renten<br />

ein Kind bekommen 15


Familienzuwachs<br />

Die entbindung<br />

16 Gut informiert<br />

Wussten Sie auch, dass Sie<br />

eine Steuervergünstigung<br />

erhalten, wenn das Kind von<br />

Ihren Eltern betreut wird.<br />

| Arbeitslosengeld<br />

| sonstige Ersatzeinkommen<br />

4. Sie haben die Kosten an bestimmte,<br />

genau definierte Einrichtungen oder<br />

Betreuungsstätten gezahlt<br />

Dies betrifft Verbände und Personen,<br />

die von folgenden Stellen anerkannt, subventioniert<br />

oder kontrolliert werden:<br />

| entweder „Kind en Gezin“;<br />

| oder lokale Behörden;<br />

| oder Behörden der Gemeinschaften<br />

und regionen.<br />

ebenfalls berücksichtigt werden<br />

Betreuungskosten für:<br />

| Kindertagesstätten oder<br />

| selbstständige Aufnahmefamilien unter<br />

der Aufsicht vorgenannter Stelen oder<br />

Praktisch<br />

| Schulen innerhalb des europäischen<br />

Wirtschaftsraums (eWr) oder<br />

| Betreuungseinrichtungen, die an eine<br />

Schule oder einen Schulträger gekop-<br />

pelt sind.<br />

5. Sie können die Betreuung mitsamt der<br />

Kosten anhand von Belegen nachweisen<br />

in der regel lassen Betreuungseinrichtungen<br />

ihnen unaufgefordert<br />

eine Bescheinigung zukommen, aus<br />

der sich die effektiv gezahlten Kosten<br />

ergeben. Diese Bescheinigung benötigen<br />

Sie für ihre Steuererklärung.<br />

6. Dies betrifft die Betreuung eines<br />

Kindes, das noch nicht zur Schule geht<br />

oder ein Kind, das schulpflichtig ist, aber<br />

außerhalb der normalen Schulzeiten<br />

betreut wird (vor- und nachschulische<br />

Betreuung, Betreuung in den ferien, an<br />

Wochenenden und schulfreien tagen).<br />

Und was ist, wenn beispielsweise Oma und Opa auf das Kind aufpassen?<br />

Wenn Sie selbst oder einer ihrer Angehörigen das Kind betreut, können<br />

Sie keine Ausgaben für die Kinderbetreuung geltend machen. Doch<br />

wussten Sie, dass es dennoch eine andere steuerliche förderung gibt?<br />

Sie haben nämlich Anspruch auf eine besondere erhöhung ihres Steuerfreibetrags<br />

um 540 euro (für das Veranlagungsjahr 2013, einkommen<br />

aus 2012) für jedes Kind, das zum 1. Januar des Veranlagungsjahres<br />

noch keine drei Jahre alt ist.<br />

in keinem falle können Sie sowohl die steuerliche förderung der<br />

Kinderbetreuung als auch die erhöhung des Steuerfreibetrags für<br />

Kinder unter drei Jahren geltend machen. Bei ihrer Steuererklärung<br />

müssen Sie pro Kind daher eine entscheidung treffen. Die erhöhung<br />

des Steuerfreibetrags empfiehlt sich, wenn:<br />

| Sie selbst oder Ihre Eltern oder eine Au-pair-Kraft das Kind betreuen;<br />

| Sie kein Berufseinkommen beziehen;<br />

| die Kosten der Betreuung so gering sind, dass die erhöhung des<br />

Steuerfreibetrags für Sie günstiger ist.<br />

Weitere informationen zur steuerlichen förderung der Kinderbetreuung<br />

finden Sie unter dem thema „familie“ auf dem Webportal<br />

www.minfin.fgov.be des föderalen öffentlichen Dienstes finanzen.


ein Kind bekommen 17


Sparen<br />

für ihr Kind<br />

18 Gut informiert<br />

Jeder möchte gern Kapital<br />

für seine Kinder aufbauen<br />

Sparen für Ihre Kinder<br />

mit Junior invest Plan, Junior future Plan oder mit flexinvest<br />

Jeder möchte gern ein Kapital für seine<br />

Kinder aufbauen. Das werden sie gut gebrauchen<br />

können, wenn sie mit 18 ein<br />

Studium beginnen oder wenn sie ein<br />

eigenes Unternehmen gründen bzw. eine<br />

Praxis übernehmen möchten.<br />

indem Sie jedes Jahr etwas Geld beiseitelegen,<br />

verfügen ihre Kinder zu diesem<br />

entscheidenden Zeitpunkt über ein<br />

beachtliches Startkapital und einen erheblichen<br />

Vorsprung.<br />

Dafür gibt es unterschiedliche formeln.<br />

Die wichtigsten sind: Junior invest Plan<br />

und Junior future Plan<br />

Junior Invest Plan<br />

Junior invest Plan ist eine<br />

Lebensversicherung (Zweig 21) von AG<br />

insurance. Zweig 21 gibt an, dass es sich<br />

um eine risikolose Anlage handelt. Sie<br />

dient dazu, ohne das geringste risiko ein<br />

attraktives Kapital für ihre Kinder und<br />

enkel aufzubauen.<br />

Die Vorteile von Junior invest Plan:<br />

| Junior Invest Plan ist völlig sicher. es<br />

handelt sich nämlich um eine risikolose<br />

Anlage mit einer attraktiven rendite;<br />

| Junior Invest Plan ist ausgesprochen<br />

flexibel<br />

Sie können entweder einmalig einen<br />

höheren Betrag beiseite legen oder<br />

regelmäßig – monatlich oder jährlich<br />

– eine kleinere Summe einzahlen.<br />

Dies ist bereits ab 30 eur pro monat<br />

oder 360 eur pro Jahr möglich.<br />

Diese regelmäßigkeit kommt ihnen<br />

zugute: Sie legen zu einem garantierten<br />

Zinssatz an, der für diese<br />

bestimmte einzahlung bis zum ende


Sparen mit einem Junior Invest Plan ist zudem auch steuerlich sehr vorteilhaft<br />

der Anlage mit 18 Jahren oder später<br />

beibehalten wird. Außerdem können Sie<br />

jährliche Gewinnbeteiligungen erhalten,<br />

je nach den Anlageergebnissen der<br />

AG insurance;<br />

| Sie können Junior Invest Plan später<br />

jederzeit ändern und anpassen;<br />

| sparen mit Junior Invest Plan ist auch<br />

in steuerlicher Hinsicht sehr interessant.<br />

es fällt nämlich weder eine<br />

endbesteuerung noch Quellensteuer an,<br />

es sei denn, Sie kaufen das Kapital schon<br />

während der ersten 8 Jahre zurück;<br />

| lesen Sie auf jeden Fall das finanzielle<br />

Merkblatt Lebensversicherung Zweig<br />

21/Junior Invest Plan. Sie finden es unter<br />

www.bnpparibasfortis.be /<br />

Versicherungen und in jeder Zweigstelle<br />

von BnP <strong>Paribas</strong> fortis.<br />

Junior Future Plan<br />

Junior future Plan ist ebenfalls ein<br />

investmentplan, doch hier liegt das<br />

Gewicht mehr auf der rendite als auf<br />

Sicherheit. Dieser Plan kombiniert die<br />

Vorteile von Zweig 21 (garantierter<br />

ertrag) und Zweig 23 (potenziell höherer<br />

Gewinn durch die Anlage in fonds). Junior<br />

future Plan kombiniert so eine garantierte<br />

rendite mit dem gegebenenfalls<br />

höheren ertrag von investmentfonds.<br />

Die Vorteile sind deutlich:<br />

| das Gleichgewicht: Sie kombinieren<br />

die Sicherheit einer garantierten rendite<br />

einerseits mit einem möglicherweise<br />

höheren ertrag andererseits;<br />

| persönlich: Sie wählen selbst, wie viel<br />

Prozent Sicherheit und wie viel Prozent<br />

rendite Sie in ihren Plan einbauen.<br />

So können Sie vereinbaren, dass 70% der<br />

Anlage für den teil „Sicherheit“ und 30%<br />

für den teil „rendite“ bestimmt sind.<br />

Dieses Verhältnis können Sie übrigens<br />

während der Laufzeit ihres Plans jederzeit<br />

anpassen. Je näher das enddatum<br />

rückt, desto mehr werden Sie wahrscheinlich<br />

im teil „garantierte rendite“<br />

festlegen. Junior future Plan enthält<br />

übrigens auch einen Schutzmechanismus<br />

für den aufgebauten Gewinn;<br />

| übersichtlich: Sie behalten stets<br />

die Kontrolle über den Vertrag. Den<br />

Begünstigten können Sie jederzeit<br />

ändern;<br />

| Lesen Sie auf jeden Fall das finanzielle<br />

Merkblatt! Lebensversicherung Zweig<br />

21/Junior Invest Plan. Sie finden es unter<br />

www.bnpparibasfortis.be /<br />

Versicherungen und in jeder Zweigstelle<br />

von BnP <strong>Paribas</strong> fortis.<br />

ein Kind bekommen 19


Ist Ihre<br />

Familie<br />

gut versichert?<br />

Befristete<br />

todesfallversicherung<br />

In der Regel versichert man seine<br />

Wohnung und sein Auto. Doch das<br />

Wichtigste, das eigene Leben, wird üblicherweise<br />

nicht versichert. Und das ist<br />

bemerkenswert!<br />

Eine Versicherung ist<br />

wirklich unverzichtbar<br />

in der regel versichert man seine<br />

Wohnung und sein Auto. Doch das<br />

Wichtigste, das eigene Leben, wird üblicherweise<br />

nicht versichert. und das<br />

ist bemerkenswert. ihr bevorstehender<br />

nachwuchs macht Sie jedoch sicherlich<br />

viel empfänglicher für die tatsache, dass<br />

das Schicksal gelegentlich hart zuschlägt.<br />

tödliche (Verkehrs-)unfälle, lebensgefährliche<br />

erkrankungen usw. Das passiert nicht<br />

20 Gut informiert<br />

immer nur den anderen. Auch die eigene<br />

familie kann vom Schicksal hart getroffen<br />

werden. Deshalb sollte man sich bereits<br />

jetzt folgende fragen stellen:<br />

| Kann die soeben gewachsene Familie<br />

den heutigen Lebensstandard auch dann<br />

halten, wenn ihnen etwas zustößt und<br />

damit ihr Gehalt wegfällt?<br />

| Haben Sie inzwischen ein gewisses<br />

Vermögen aufgebaut, um die künftige<br />

Ausbildung und das Studium ihrer Kinder<br />

zu finanzieren?<br />

in beiden fällen dürfte die Antwort wahrscheinlich<br />

negativ sein. Deshalb empfiehlt<br />

sich die befristete todesfallversicherung.<br />

Üblicherweise wird eine solche Versicherung<br />

zusammen mit einem Kredit,<br />

beispielsweise zum Ankauf einer Wohnung,<br />

abgeschlossen. Doch empfiehlt sich eine<br />

befristete todesfallversicherung auch in<br />

allen anderen fällen, in denen ihr vorzeitiger<br />

tod oder der ihres Partners einer<br />

finanziellen Katastrophe gleichkäme.<br />

Denken Sie an folgende Situationen:<br />

| das Studium der Kinder<br />

| Sie (oder Ihr Partner) gründen eine<br />

eigene firma und in der Startphase ist<br />

das Geld noch recht knapp.<br />

| Sie (oder Ihr Partner) entscheiden<br />

zwecks erziehung ihrer Kinder für eine<br />

Laufbahnunterbrechung.<br />

eine befristete Versicherung ist dann<br />

unverzichtbar, auch ohne Kredit. Sie<br />

verhindert, dass ihre Angehörigen, die<br />

heute (teilweise) von ihrem einkommen<br />

abhängig sind, bei ihrem vorzeitigen<br />

tod finanziell erheblich zurückstecken<br />

müssten.


Top Familie<br />

ein guter reflex<br />

Kindern passieren häufig Missgeschicke.<br />

Deshalb ist es ein guter Reflex, sich für<br />

eine Familienhaftpflicht zu entscheiden,<br />

denn diese Versicherung deckt alle<br />

Sach- und Körperschäden, die von Ihren<br />

Kindern, Ihnen selbst oder auch von<br />

Ihren Haustieren im Privatbereich verursacht<br />

werden.<br />

Wurden Ihre Versicherungen<br />

der neuen Familiensituation<br />

angepasst?<br />

in diesem Zusammenhang möchten wir<br />

ihnen die top familie vorstellen.<br />

Diese Versicherung der AG insurance<br />

aus dem Angebot der BnP <strong>Paribas</strong> fortis<br />

bietet in ihrer Art die am weitesten<br />

gefassten Deckungen. So können Sie<br />

ihre Kinder ganz unbesorgt spielen und<br />

die Welt entdecken lassen. Sollten Sie<br />

einmal für einen verursachten Schaden<br />

aufkommen müssen, dann wissen Sie,<br />

dass Sie sich auf eine ausgezeichnete<br />

Versicherung verlassen können.<br />

Unbesorgt die Welt<br />

entdecken lassen<br />

ein Kind bekommen 21


Das<br />

Familien-<br />

budget<br />

ihre Geschichte<br />

wird unser Projekt<br />

22 Gut informiert<br />

Die Ankunft eines Kindes<br />

belastet auch das Budget<br />

einer jungen Familie<br />

Wer versteht Sie besser<br />

als jemand wie Sie?<br />

Die Ankunft eines Kindes belastet<br />

auch das Budget einer jungen Familie.<br />

Es kommen zusätzliche Ausgaben<br />

auf Sie zu, aber auch ein Mehr an<br />

Verantwortung sowie andere (finanzielle)<br />

Unsicherheiten. In dieser <strong>Broschüre</strong><br />

konnte nur auf einige Themenbereiche<br />

eingegangen werden<br />

es ist deshalb sehr wichtig, dass Sie die<br />

finanziellen Konsequenzen der Ankunft<br />

eines Kindes mit ihrem vertrauten<br />

Ansprechpartner der BnP <strong>Paribas</strong> fortis<br />

besprechen. Wir nehmen uns gerne die<br />

dafür erforderliche Zeit.<br />

Denn es ist wichtig, dass alles gut geregelt<br />

ist, damit Sie die Zeit mit ihrem<br />

nachwuchs in Zukunft unbesorgt genießen<br />

können.<br />

Praktische Informationen<br />

um diesen neuen Abschnitt<br />

ihres Lebens bestens vorzubereiten,<br />

stehen wir ihnen<br />

jederzeit zur Verfügung:<br />

| Ihr gewohnter <strong>BNP</strong><br />

<strong>Paribas</strong> <strong>Fortis</strong>-Berater ist<br />

ihnen gern behilflich (nach<br />

Vereinbarung montags bis<br />

freitags von 9 bis 19 uhr und<br />

samstags von 9 bis 12 uhr).<br />

| Rufen Sie uns an unter<br />

02 261 11 11 (montags bis<br />

freitags von 7 bis 22 uhr und<br />

samstags von 9 bis 17 uhr).<br />

| Weitere Auskünfte erhalten<br />

Sie online auf:<br />

www.bnpparibasfortis.be/<br />

premierefois


Ein Rat?<br />

Eine Auskunft?<br />

Ein Bankgeschäft?<br />

| chaudière<br />

BnP <strong>Paribas</strong> fortis steht zu ihrer Verfügung.<br />

Kantoren<br />

Telefoon<br />

Internet<br />

GSM<br />

Besuchen Sie uns in der Zweigstelle<br />

(nach Vereinbarung Mo-Fr bis 19 Uhr; Sa bis 12 Uhr)<br />

Rufen Sie uns an unter 02 261 11 11<br />

(Mo-Fr 7-22 Uhr; Sa 9-17 Uhr)<br />

www.bnpparibasfortis.be<br />

(24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche)<br />

Besuchen Sie unsere mobile Website m.bnpparibasfortis.be<br />

(24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche)<br />

top Wohnung, top familie, die restschuldversicherung, Home invest Plan, Junior invest Plan und Junior future Plan. Dies betrifft AG<br />

insurance-Versicherungsprodukte, die von BnP <strong>Paribas</strong> fortis vertrieben werden.<br />

AG insurance sa, Bd. e. Jacqmain 53, B-1000 Bruxelles – rJP Brüssel – mwSt Be 0404.494.849 – www.aginsurance.be BnP <strong>Paribas</strong> fortis<br />

SA/nV, montagne du Parc 3, B-1000 Brüssel – rJP Brüssel – mwSt Be 0403.199.702, ist zugelassen unter fSmA-nummer 25.879A als<br />

Versicherungsvermittler für AG insurance sa.<br />

Lesen Sie das „finanzdatenblatt Lebensversicherung“ mit den merkmalen dieser Produkte in ihrer BnP <strong>Paribas</strong> fortis-Zweigstelleoder im<br />

internet unter www.bnpparibasfortis.be.<br />

Kreditform: teilzahlungskredit. Vorbehaltlich der Annahme ihres Antrags durch AlphaCredit AG, Kreditgeber, rue ravenstein/<br />

ravensteinstraat 60, 1000 Brüssel, rJP Brüssel, mwSt. Be 0445.781.316, eine tochtergesellschaft der BnP <strong>Paribas</strong> fortis AG. im Auftrag<br />

handelnder makler: BnP <strong>Paribas</strong> fortis AG, montagne du Parc 3/Warandeberg 3, 1000 Brüssel, rJP Brüssel, mwSt. Be0403.199.702.<br />

<strong>Fortis</strong> Bank AG<br />

montagne du Parc 3<br />

B-1000 Brüssel<br />

rJP Brüssel<br />

mwSt.Be 0403.199.702<br />

fSmA-nr. 25.879A<br />

AG Insurance AG<br />

Bd e. Jacqmain 53<br />

B-1000 Brüssel<br />

rJP Brüssel<br />

mwSt. Be 0404.494.849<br />

fSmA n° 0079<br />

Diese <strong>Broschüre</strong> ist auf 100 %<br />

rezykliertem Papier mit dem<br />

EU-Umweltzeichen gedruckt<br />

V.H.: Francis Peene, <strong>BNP</strong> <strong>Paribas</strong> <strong>Fortis</strong> AG, Montagne du Parc 3, 1000 Brüssel, RJP Brüssel - iD9275 i 02-2013 Made in <strong>BNP</strong> <strong>Paribas</strong> • Media Processing

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