Broschüre - BNP Paribas Fortis
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Die<br />
Schwangerschaft<br />
4 Gut informiert<br />
Was muss ich<br />
mit meinem Arbeitgeber klären?<br />
Ein Kind macht das Zusammenspiel von<br />
Arbeit und Familie natürlich etwas komplizierter.<br />
Zum Glück bietet sich den Eltern<br />
eine Reihe spezifischer Möglichkeiten, um<br />
Privat- und Arbeitsleben der neuen familiären<br />
Situation anzupassen. Die Goldene<br />
Regel allerdings lautet: Informieren Sie<br />
stets Ihren Arbeitgeber.<br />
Mit Kindern ist es viel schwerer, Beruf<br />
und Familie miteinander zu verbinden<br />
Mutterschaftsurlaub<br />
Der mutterschaftsurlaub dient dem Schutz<br />
der Gesundheit von mutter und Kind gegen<br />
alle arbeitsspezifischen Gefahren, die sich<br />
schädlich auf die Gesundheit von mutter<br />
und Kind auswirken können - und zwar<br />
sowohl vor als auch nach der Geburt.<br />
Besonderer Schutz ab Benachrichtigung<br />
des Arbeitgebers<br />
Sobald eine Arbeitnehmerin schwanger<br />
ist, sollte sie in jedem fall ihren Arbeitgeber<br />
hiervon in Kenntnis setzen.<br />
Die Arbeitnehmerin muss dem Arbeitgeber<br />
spätestens sieben Wochen vor der<br />
geplanten niederkunft (neun Wochen,<br />
wenn mehr als ein Kind erwartet wird)<br />
eine ärztliche Bescheinigung mit dem voraussichtlichen<br />
Geburtstermin vorlegen.<br />
Achten Sie darauf, einen Beweis<br />
in Händen zu halten, dass Sie den<br />
Arbeitgeber informiert haben. Am einfachsten<br />
erfolgt dies per einschreiben<br />
oder durch Quittierung der Aushändigung<br />
des Schreibens. Sobald der Arbeitgeber<br />
unterrichtet wurde, greifen etliche gesetzliche<br />
Schutzbestimmungen: