Broschüre - BNP Paribas Fortis
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Ihr Kind<br />
ist steuerrechtlich zu ihren Lasten<br />
Künftig ist Ihre Familie um einen<br />
Kopf größer. Bei der Erstellung Ihrer<br />
Steuererklärung können Sie künftig Ihr<br />
Kind als Person zu Ihren Lasten geltend<br />
machen. So zahlen Sie weniger Steuern.<br />
Ihr Steuerabzug erhöht sich mit<br />
der Anzahl Ihrer Kinder<br />
Wie funktioniert das?<br />
Als Steuerpflichtiger haben Sie An-<br />
spruch auf einen gewissen Steuerfreibetrag.<br />
Dieser Steuerfreibetrag erhöht<br />
sich, je mehr Kinder Sie zu ihren Lasten<br />
haben. für die Veranlagung 2013 (einkommen<br />
aus 2012) liegt der steuerfreie<br />
Grundbetrag zwischen 6.800 euro und<br />
7.070 euro. Dieser Grundbetrag erhöht<br />
sich u. a. um:<br />
| 1.440 Euro bei einem Kind zu Lasten<br />
| 3.720 Euro bei zwei Kindern zu Lasten<br />
| 8.330 Euro bei drei Kindern zu Lasten<br />
| 13.480 Euro bei vier Kindern zu Lasten<br />
| Bei mehr als vier Kindern zu Lasten<br />
kommen pro Kind 5.150 euro hinzu.<br />
neben diesen Zulagen erhalten Sie noch<br />
eine erhöhung von 540 euro pro Kind<br />
unter drei Jahren, für das Sie in ihrer<br />
Steuererklärung keine Betreuungskosten<br />
geltend machen.<br />
falls Sie getrennt veranlagt werden und<br />
Kinder zu Lasten haben, erhöht sich der<br />
Steuerfreibetrag um 1.440 euro. Dieselbe<br />
Anhebung gilt für den elternteil, der zwar<br />
das Kind nicht zu Lasten hat, der aber im<br />
rahmen der Co-elternschaftsregelung die<br />
Hälfte der Aufschläge auf den steuerfreien<br />
Betrag erhält.<br />
Die vorgenannten Beträge werden jährlich<br />
der indexentwicklung angepasst.<br />
Die steuerliche förderung in form der<br />
Anhebung des Steuerfreibetrags<br />
ein Kind bekommen 13