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Broschüre - BNP Paribas Fortis

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Kinderbetreuung<br />

Sie können die Kosten steuerlich geltend machen<br />

Sie haben die Arbeit wieder aufgenommen<br />

und bringen Ihr Kind in eine<br />

Krippe? Dann können Sie die Kosten<br />

steuerlich geltend machen. Dies gilt<br />

sowohl für eine ganztägige als auch eine<br />

stundenweise Betreuung, sowohl für die<br />

Tages- als auch die Nachtbetreuung<br />

der Kinder.<br />

Sie haben die Arbeit wieder aufgenommen<br />

und bringen Ihr Kind in eine Krippe?<br />

für das Veranlagungsjahr 2013<br />

(einkommen aus 2012) können Sie bis zu<br />

11,20 euro pro Betreuungstag und Kind<br />

geltend machen. Gemäß dem Di-ruporegierungsbeschluss<br />

entspricht diese<br />

förderung ab 2013 (einkommen aus<br />

2012) einer 45%igen Steuerermäßigung.<br />

um diese steuerliche förderung in<br />

Anspruch nehmen zu können, müssen<br />

sechs Voraussetzungen erfüllt sein:<br />

1. Das Kind muss jünger als 12 Jahre<br />

sein (bzw. 18 Jahre bei einer<br />

Schwerbehinderung)<br />

maßgeblich ist das Alter zum Zeitpunkt<br />

der Betreuung, nicht das Alter zum<br />

1. Januar des Veranlagungsjahres.<br />

2. Das Kind ist steuerlich zu Ihren<br />

Lasten oder Sie nutzen die Co-elternschaftsregelung<br />

(und machen keine<br />

unterhaltszahlungen geltend).<br />

3. Sie beziehen ein Berufseinkommen<br />

unter Berufseinkommen fallen:<br />

| Besoldungen<br />

| Gewinne und geldwerte Vorteile<br />

| Renten<br />

ein Kind bekommen 15

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