Broschüre - BNP Paribas Fortis
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Kinderbetreuung<br />
Sie können die Kosten steuerlich geltend machen<br />
Sie haben die Arbeit wieder aufgenommen<br />
und bringen Ihr Kind in eine<br />
Krippe? Dann können Sie die Kosten<br />
steuerlich geltend machen. Dies gilt<br />
sowohl für eine ganztägige als auch eine<br />
stundenweise Betreuung, sowohl für die<br />
Tages- als auch die Nachtbetreuung<br />
der Kinder.<br />
Sie haben die Arbeit wieder aufgenommen<br />
und bringen Ihr Kind in eine Krippe?<br />
für das Veranlagungsjahr 2013<br />
(einkommen aus 2012) können Sie bis zu<br />
11,20 euro pro Betreuungstag und Kind<br />
geltend machen. Gemäß dem Di-ruporegierungsbeschluss<br />
entspricht diese<br />
förderung ab 2013 (einkommen aus<br />
2012) einer 45%igen Steuerermäßigung.<br />
um diese steuerliche förderung in<br />
Anspruch nehmen zu können, müssen<br />
sechs Voraussetzungen erfüllt sein:<br />
1. Das Kind muss jünger als 12 Jahre<br />
sein (bzw. 18 Jahre bei einer<br />
Schwerbehinderung)<br />
maßgeblich ist das Alter zum Zeitpunkt<br />
der Betreuung, nicht das Alter zum<br />
1. Januar des Veranlagungsjahres.<br />
2. Das Kind ist steuerlich zu Ihren<br />
Lasten oder Sie nutzen die Co-elternschaftsregelung<br />
(und machen keine<br />
unterhaltszahlungen geltend).<br />
3. Sie beziehen ein Berufseinkommen<br />
unter Berufseinkommen fallen:<br />
| Besoldungen<br />
| Gewinne und geldwerte Vorteile<br />
| Renten<br />
ein Kind bekommen 15