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Broschüre - BNP Paribas Fortis

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Familienzuwachs<br />

Die entbindung<br />

16 Gut informiert<br />

Wussten Sie auch, dass Sie<br />

eine Steuervergünstigung<br />

erhalten, wenn das Kind von<br />

Ihren Eltern betreut wird.<br />

| Arbeitslosengeld<br />

| sonstige Ersatzeinkommen<br />

4. Sie haben die Kosten an bestimmte,<br />

genau definierte Einrichtungen oder<br />

Betreuungsstätten gezahlt<br />

Dies betrifft Verbände und Personen,<br />

die von folgenden Stellen anerkannt, subventioniert<br />

oder kontrolliert werden:<br />

| entweder „Kind en Gezin“;<br />

| oder lokale Behörden;<br />

| oder Behörden der Gemeinschaften<br />

und regionen.<br />

ebenfalls berücksichtigt werden<br />

Betreuungskosten für:<br />

| Kindertagesstätten oder<br />

| selbstständige Aufnahmefamilien unter<br />

der Aufsicht vorgenannter Stelen oder<br />

Praktisch<br />

| Schulen innerhalb des europäischen<br />

Wirtschaftsraums (eWr) oder<br />

| Betreuungseinrichtungen, die an eine<br />

Schule oder einen Schulträger gekop-<br />

pelt sind.<br />

5. Sie können die Betreuung mitsamt der<br />

Kosten anhand von Belegen nachweisen<br />

in der regel lassen Betreuungseinrichtungen<br />

ihnen unaufgefordert<br />

eine Bescheinigung zukommen, aus<br />

der sich die effektiv gezahlten Kosten<br />

ergeben. Diese Bescheinigung benötigen<br />

Sie für ihre Steuererklärung.<br />

6. Dies betrifft die Betreuung eines<br />

Kindes, das noch nicht zur Schule geht<br />

oder ein Kind, das schulpflichtig ist, aber<br />

außerhalb der normalen Schulzeiten<br />

betreut wird (vor- und nachschulische<br />

Betreuung, Betreuung in den ferien, an<br />

Wochenenden und schulfreien tagen).<br />

Und was ist, wenn beispielsweise Oma und Opa auf das Kind aufpassen?<br />

Wenn Sie selbst oder einer ihrer Angehörigen das Kind betreut, können<br />

Sie keine Ausgaben für die Kinderbetreuung geltend machen. Doch<br />

wussten Sie, dass es dennoch eine andere steuerliche förderung gibt?<br />

Sie haben nämlich Anspruch auf eine besondere erhöhung ihres Steuerfreibetrags<br />

um 540 euro (für das Veranlagungsjahr 2013, einkommen<br />

aus 2012) für jedes Kind, das zum 1. Januar des Veranlagungsjahres<br />

noch keine drei Jahre alt ist.<br />

in keinem falle können Sie sowohl die steuerliche förderung der<br />

Kinderbetreuung als auch die erhöhung des Steuerfreibetrags für<br />

Kinder unter drei Jahren geltend machen. Bei ihrer Steuererklärung<br />

müssen Sie pro Kind daher eine entscheidung treffen. Die erhöhung<br />

des Steuerfreibetrags empfiehlt sich, wenn:<br />

| Sie selbst oder Ihre Eltern oder eine Au-pair-Kraft das Kind betreuen;<br />

| Sie kein Berufseinkommen beziehen;<br />

| die Kosten der Betreuung so gering sind, dass die erhöhung des<br />

Steuerfreibetrags für Sie günstiger ist.<br />

Weitere informationen zur steuerlichen förderung der Kinderbetreuung<br />

finden Sie unter dem thema „familie“ auf dem Webportal<br />

www.minfin.fgov.be des föderalen öffentlichen Dienstes finanzen.

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