Broschüre - BNP Paribas Fortis
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Familienzuwachs<br />
Die entbindung<br />
16 Gut informiert<br />
Wussten Sie auch, dass Sie<br />
eine Steuervergünstigung<br />
erhalten, wenn das Kind von<br />
Ihren Eltern betreut wird.<br />
| Arbeitslosengeld<br />
| sonstige Ersatzeinkommen<br />
4. Sie haben die Kosten an bestimmte,<br />
genau definierte Einrichtungen oder<br />
Betreuungsstätten gezahlt<br />
Dies betrifft Verbände und Personen,<br />
die von folgenden Stellen anerkannt, subventioniert<br />
oder kontrolliert werden:<br />
| entweder „Kind en Gezin“;<br />
| oder lokale Behörden;<br />
| oder Behörden der Gemeinschaften<br />
und regionen.<br />
ebenfalls berücksichtigt werden<br />
Betreuungskosten für:<br />
| Kindertagesstätten oder<br />
| selbstständige Aufnahmefamilien unter<br />
der Aufsicht vorgenannter Stelen oder<br />
Praktisch<br />
| Schulen innerhalb des europäischen<br />
Wirtschaftsraums (eWr) oder<br />
| Betreuungseinrichtungen, die an eine<br />
Schule oder einen Schulträger gekop-<br />
pelt sind.<br />
5. Sie können die Betreuung mitsamt der<br />
Kosten anhand von Belegen nachweisen<br />
in der regel lassen Betreuungseinrichtungen<br />
ihnen unaufgefordert<br />
eine Bescheinigung zukommen, aus<br />
der sich die effektiv gezahlten Kosten<br />
ergeben. Diese Bescheinigung benötigen<br />
Sie für ihre Steuererklärung.<br />
6. Dies betrifft die Betreuung eines<br />
Kindes, das noch nicht zur Schule geht<br />
oder ein Kind, das schulpflichtig ist, aber<br />
außerhalb der normalen Schulzeiten<br />
betreut wird (vor- und nachschulische<br />
Betreuung, Betreuung in den ferien, an<br />
Wochenenden und schulfreien tagen).<br />
Und was ist, wenn beispielsweise Oma und Opa auf das Kind aufpassen?<br />
Wenn Sie selbst oder einer ihrer Angehörigen das Kind betreut, können<br />
Sie keine Ausgaben für die Kinderbetreuung geltend machen. Doch<br />
wussten Sie, dass es dennoch eine andere steuerliche förderung gibt?<br />
Sie haben nämlich Anspruch auf eine besondere erhöhung ihres Steuerfreibetrags<br />
um 540 euro (für das Veranlagungsjahr 2013, einkommen<br />
aus 2012) für jedes Kind, das zum 1. Januar des Veranlagungsjahres<br />
noch keine drei Jahre alt ist.<br />
in keinem falle können Sie sowohl die steuerliche förderung der<br />
Kinderbetreuung als auch die erhöhung des Steuerfreibetrags für<br />
Kinder unter drei Jahren geltend machen. Bei ihrer Steuererklärung<br />
müssen Sie pro Kind daher eine entscheidung treffen. Die erhöhung<br />
des Steuerfreibetrags empfiehlt sich, wenn:<br />
| Sie selbst oder Ihre Eltern oder eine Au-pair-Kraft das Kind betreuen;<br />
| Sie kein Berufseinkommen beziehen;<br />
| die Kosten der Betreuung so gering sind, dass die erhöhung des<br />
Steuerfreibetrags für Sie günstiger ist.<br />
Weitere informationen zur steuerlichen förderung der Kinderbetreuung<br />
finden Sie unter dem thema „familie“ auf dem Webportal<br />
www.minfin.fgov.be des föderalen öffentlichen Dienstes finanzen.