10.10.2013 Aufrufe

Broschüre - BNP Paribas Fortis

Broschüre - BNP Paribas Fortis

Broschüre - BNP Paribas Fortis

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Familienzuwachs<br />

Die entbindung<br />

Geburts-<br />

prämie<br />

einmalige Prämie<br />

Kinderzulage<br />

monatliche Geldleistung<br />

12 Gut informiert<br />

Bei der Geburtsprämie handelt es sich<br />

um eine einmalige Prämie. Bei der Geburt<br />

jedes Kindes haben Sie Anspruch auf eine<br />

Kinderzulage. Sowohl Arbeitnehmer als<br />

auch Selbstständige haben Anspruch auf<br />

die Geburtsprämie. Die Beträge sind für<br />

beide die gleichen:<br />

| 1.223,11 Euro für das erste Kind<br />

| 920,25 Euro für alle weiteren Kinder<br />

Diese Werte sind indexgekoppelt und<br />

gelten seit dem 1. februar 2012.<br />

Die Kinderzulage ist eine monatliche<br />

Beihilfe für die Erziehungskosten für<br />

Ihr Kind.<br />

Sie haben einen monat nach der<br />

Geburt Anspruch hierauf. Die Zahlung<br />

wird in der regel zum 31. August desjenigen<br />

Jahres eingestellt, in dem<br />

das Kind 18 Jahre wird. Studenten<br />

können allerdings bis zu ihrem 25.<br />

Lebensjahr die Kinderzulage beziehen.<br />

Seit dem 1. februar 2012 beträgt die<br />

Grundkinderzulage:<br />

| 88,51 Euro für das erste Kind;<br />

| 163,77 Euro für das zweite Kind;<br />

| 244,52 Euro für jedes weitere Kind<br />

Informationen<br />

Zumeist beantragt der Vater die<br />

Geburtsprämie. Das kann bereits ab dem<br />

sechsten Schwangerschaftsmonat bis<br />

spätestens fünf Jahre nach der Geburt<br />

erfolgen.<br />

Diese Prämie wird frühestens zwei<br />

monate vor der voraussichtlichen<br />

niederkunft an die mutter ausgezahlt.<br />

Dieses Datum finden Sie auf der ärztlichen<br />

Bescheinigung, die Sie dem Antrag<br />

beifügen müssen.<br />

Diese Beträge werden jeweils angehoben,<br />

wenn das Kind 6, 12 und 18<br />

Jahre alt wird. meistens beantragt der<br />

Vaterdie Kinderzulage. Die Auszahlung<br />

erfolgt an die mutter.<br />

Tipp<br />

Auch viele Arbeitgeber, Gewerkschaften,<br />

Krankenkassen und<br />

Gemeinden zahlen eine Geburtsprämie<br />

oder machen ein<br />

hübsches Geschenk zur Geburt.<br />

Sie sollten sich diesbezüglich ein<br />

wenig kundig machen.<br />

Genauso wie die Geburtsprämie beantragen Sie die Kinderzulage bei der:<br />

| Kinderzulagenkasse ihres Arbeitgebers;<br />

| falls Sie arbeitslos oder im ruhestand sind bei der:<br />

Kinderzulagenkasse ihres letzten Arbeitgebers;<br />

| falls Sie noch nie gearbeitet haben, Grenzgänger oder Lehrkraft<br />

sind beim: Landesamt für familienbeihilfen zugunsten von<br />

Lohnempfängern;<br />

| wenn Sie selbstständig sind bei: ihrer Sozialversicherungskasse.<br />

Weitere informationen für Geburtsprämien und Kinderzulagen<br />

finden Sie auf dem internetportal www.rkw.be des Landesamts für<br />

familienbeihilfen zugunsten von Lohnempfängern.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!