Broschüre - BNP Paribas Fortis
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Familienzuwachs<br />
Die entbindung<br />
Geburts-<br />
prämie<br />
einmalige Prämie<br />
Kinderzulage<br />
monatliche Geldleistung<br />
12 Gut informiert<br />
Bei der Geburtsprämie handelt es sich<br />
um eine einmalige Prämie. Bei der Geburt<br />
jedes Kindes haben Sie Anspruch auf eine<br />
Kinderzulage. Sowohl Arbeitnehmer als<br />
auch Selbstständige haben Anspruch auf<br />
die Geburtsprämie. Die Beträge sind für<br />
beide die gleichen:<br />
| 1.223,11 Euro für das erste Kind<br />
| 920,25 Euro für alle weiteren Kinder<br />
Diese Werte sind indexgekoppelt und<br />
gelten seit dem 1. februar 2012.<br />
Die Kinderzulage ist eine monatliche<br />
Beihilfe für die Erziehungskosten für<br />
Ihr Kind.<br />
Sie haben einen monat nach der<br />
Geburt Anspruch hierauf. Die Zahlung<br />
wird in der regel zum 31. August desjenigen<br />
Jahres eingestellt, in dem<br />
das Kind 18 Jahre wird. Studenten<br />
können allerdings bis zu ihrem 25.<br />
Lebensjahr die Kinderzulage beziehen.<br />
Seit dem 1. februar 2012 beträgt die<br />
Grundkinderzulage:<br />
| 88,51 Euro für das erste Kind;<br />
| 163,77 Euro für das zweite Kind;<br />
| 244,52 Euro für jedes weitere Kind<br />
Informationen<br />
Zumeist beantragt der Vater die<br />
Geburtsprämie. Das kann bereits ab dem<br />
sechsten Schwangerschaftsmonat bis<br />
spätestens fünf Jahre nach der Geburt<br />
erfolgen.<br />
Diese Prämie wird frühestens zwei<br />
monate vor der voraussichtlichen<br />
niederkunft an die mutter ausgezahlt.<br />
Dieses Datum finden Sie auf der ärztlichen<br />
Bescheinigung, die Sie dem Antrag<br />
beifügen müssen.<br />
Diese Beträge werden jeweils angehoben,<br />
wenn das Kind 6, 12 und 18<br />
Jahre alt wird. meistens beantragt der<br />
Vaterdie Kinderzulage. Die Auszahlung<br />
erfolgt an die mutter.<br />
Tipp<br />
Auch viele Arbeitgeber, Gewerkschaften,<br />
Krankenkassen und<br />
Gemeinden zahlen eine Geburtsprämie<br />
oder machen ein<br />
hübsches Geschenk zur Geburt.<br />
Sie sollten sich diesbezüglich ein<br />
wenig kundig machen.<br />
Genauso wie die Geburtsprämie beantragen Sie die Kinderzulage bei der:<br />
| Kinderzulagenkasse ihres Arbeitgebers;<br />
| falls Sie arbeitslos oder im ruhestand sind bei der:<br />
Kinderzulagenkasse ihres letzten Arbeitgebers;<br />
| falls Sie noch nie gearbeitet haben, Grenzgänger oder Lehrkraft<br />
sind beim: Landesamt für familienbeihilfen zugunsten von<br />
Lohnempfängern;<br />
| wenn Sie selbstständig sind bei: ihrer Sozialversicherungskasse.<br />
Weitere informationen für Geburtsprämien und Kinderzulagen<br />
finden Sie auf dem internetportal www.rkw.be des Landesamts für<br />
familienbeihilfen zugunsten von Lohnempfängern.