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Zur Neuregulierung des Bankensektors nach der Finanzkrise ...

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Schutz <strong>des</strong> <strong>Bankensektors</strong> (und <strong>der</strong> gesamten Volkswirtschaft) vor den Gefahren einer systemischen<br />

Krise infolge von kettenreaktionsartigen Ansteckungsgefahren zwischen den einzelnen Instituten<br />

und <strong>der</strong> Realgüterwirtschaft, beschreiben die zentralen normativen Argumente für eine geson<strong>der</strong>te<br />

öffentliche Regulierung von Kreditinstituten. Beide Aspekte sind als grundlegende Ziele einer Bankenregulierung<br />

jedoch nicht unabhängig voneinan<strong>der</strong> zu sehen, son<strong>der</strong>n bedingen sich gegenseitig.<br />

Zwischen dem vertragstheoretischen und wohlfahrtstheoretischen Argument besteht insofern eine<br />

Komplementarität, als dass Vorkehrungen zum Schutz <strong>der</strong> Gläubiger auch gleichzeitig dem Schutz<br />

<strong>des</strong> gesamten <strong>Bankensektors</strong> dienen (<strong>der</strong> Individualschutz dient dem Funktionenschutz). Gelingt es<br />

<strong>der</strong> Regulierungsbehörde stellvertretend für die Gläubiger durch eine ordnungsgemäße Überwachung<br />

<strong>der</strong> Banken die Generierung negativer externer Effekte zu unterbinden, dürfte die Wahrscheinlichkeit<br />

eines Schaltersturms und gleichsam die Gefahr einer systemischen Krise sinken. Aus<br />

diesem Grunde hat die Regulierung stets bei <strong>der</strong> einzelnen Bank und damit zunächst beim Gläubigerschutz<br />

anzusetzen.<br />

2.3 Ordnungspolitische Rahmenbedingungen einer internationalen Bankenregulierung<br />

Die zuvor diskutierten Marktversagenstatbestände, die als normative Begründungen für eine<br />

staatliche Regulierung von Banken gelten, lassen sich auch im Kontext zunehmend integrierter Finanzmärkte<br />

nicht ausschließen. So verstärkt sich die Informationsasymmetrie zwischen Einlegern<br />

und international agierenden Banken mit zunehmen<strong>der</strong> Finanzmarktintegration infolge eines erweiterten<br />

räumlichen Dispositionsspielraums <strong>der</strong> Banken, und zudem können grenzüberschreitende<br />

negative externe Effekte zu internationalen systemischen Krisen erwachsen.<br />

Dem hingegen lassen sich folgende drei Wirkungsdimensionen fortgeschrittener Finanzmarktintegration<br />

in Bezug auf eine Einschränkung <strong>des</strong> nationalstaatlichen Bankenregulierungsmonopols<br />

konstatieren (vgl. Schirm, 2000). (1) Räumliche Dimension: Durch internationale Arbitragemöglichkeiten<br />

kann die Effektivität nationaler Regulierungsregeln im Zeitablauf ausgehöhlt und ein<br />

Harmonisierungsdruck durch die mit Wettbewerbs<strong>nach</strong>teilen konfrontierten heimischen Banken<br />

ausgelöst werden. (2) Zeitliche Dimension: Im Zeichen rund um die Uhr operieren<strong>der</strong> Kapitalmärkte<br />

und im Hinblick auf die Geschwindigkeit, mit <strong>der</strong> Kapital transferiert und Finanzinnovationen<br />

generiert werden können, bleibt den Aufsichtsbehörden sukzessive weniger Zeit für Entscheidungen,<br />

sodass staatliche Regulierungsmaßnahmen oftmals nur mit einer zeitlichen Verzögerung auf<br />

neue Entwicklungen an den globalen Finanzmärkten reagieren können. (3) Komplexität: Traditionelle<br />

Interventionsinstrumente verlieren an Sachgerechtigkeit, da sich Finanzmärkte im Zuge fortschreiten<strong>der</strong><br />

Integration auch strukturell verän<strong>der</strong>n. So führen die Verlagerung vom klassischen<br />

Kreditgeschäft zu einem verstärkten Handel mit Wertpapieren (securitization) sowie eine stetig<br />

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