A. Änderung Nr. 23 des Flächennutzungsplans 2010 ... - Stuttgart
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Neben der Reduzierung der<br />
Baumasse wird für die Weiterplanung<br />
die Beibehaltung<br />
der bisherigen Bauflucht<br />
und der Erhalt der vor der<br />
Frauenklinik liegenden<br />
Grünfläche einschließlich<br />
<strong>des</strong> vorhandenen Baumbestands<br />
angeregt, um dadurch<br />
eine weitere Verschlechterung<br />
<strong>des</strong> Kleinklimas<br />
an der Obere Straße zu<br />
verhindern.<br />
Wohnung am 17. Januar eine Stunde beträgt. Hiervon<br />
kann an der Karl-Schurz-Straße und der Steubenstraße<br />
ausgegangen werden, nicht jedoch an der Obere<br />
Straße wo, wie bereits bisher, die Min<strong>des</strong>tanforderung<br />
der DIN 5034 nicht eingehalten ist.<br />
Bei den im Bebauungsplan vorgesehen Baumassen<br />
handelt es sich um eine Angebotsplanung, deren Abmessungen<br />
im Wesentlichen aus dem Gesamtzusammenhang<br />
<strong>des</strong> umgebenden Stadtraums entwickelt<br />
wurden. Das Konfliktfeld der nachbarschützender Gebäudeabstände<br />
und Gebäudehöhen kann abschließend<br />
erst auf einer konkreteren Planungsstufe im<br />
Rahmen der Genehmigungsplanung abgearbeitet werden.<br />
Da der Bebauungsplan für die Objektplanung einen<br />
Abwägungsspielraum zwischen Gebäudehöhe und<br />
erforderlicher Min<strong>des</strong>tabstandsfläche beläßt, konkretisieren<br />
sich diese Größen abschließend erst im Genehmigungsverfahren<br />
unter Anwendung der den baulichen<br />
Nachbarschutz steuernden bauordnungsrechtlichen<br />
Normen.<br />
Die bisherige Frauenklinik ist um ca. 15m vom Straßenraum<br />
zurückgesetzt, um einen, für ein öffentliches<br />
Gebäude angemessenen Vorbereich zu schaffen. Diese<br />
Fläche, die u.A. als Eingangshof und Stellplatzanlage<br />
dient, ist teilweise gärtnerisch angelegt und mit<br />
Bäumen durchsetzt.<br />
Da zukünftig eine öffentliche Nutzung mit entsprechend<br />
repräsentativ gestaltetem Vorbereich in diesem<br />
Straßenabschnitt nicht mehr vorhanden sein wird,<br />
weist konsequenterweise der Bebauungsplan hier<br />
auch keinen Vorplatz mehr aus. Die neuen Wohngebäude<br />
können als Blockrandbebauung, wie in den übrigen<br />
Abschnitten der Obere Straße, direkt an den<br />
Straßenraum anschließen.<br />
Mit Ausnahme eines Vorplatzes in den Abmessungen<br />
von 10 m x 30 m an der Ecke Karl-Schurz-Straße/<br />
Obere Straße sah bereits der bislang gültige Bebauungsplan<br />
ein Vorrücken der Frauenklinik an die Straßenfront<br />
vor. Auch war nach dieser Planung weder<br />
der Erhalt noch die Pflanzung neuer Bäume an der<br />
Obere Straße festgesetzt. Insofern tritt mit der jetzigen<br />
Planänderung keine wesentliche Neuerung mehr<br />
ein.<br />
Es besteht kein Zweifel, dass der Wegfall von straßenbegleitenden<br />
Grünbereichen eine Minderung der Aufenthaltsqualität<br />
<strong>des</strong> Straßenraums zur Folge hat, eine<br />
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