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A. Änderung Nr. 23 des Flächennutzungsplans 2010 ... - Stuttgart

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Neben der Reduzierung der<br />

Baumasse wird für die Weiterplanung<br />

die Beibehaltung<br />

der bisherigen Bauflucht<br />

und der Erhalt der vor der<br />

Frauenklinik liegenden<br />

Grünfläche einschließlich<br />

<strong>des</strong> vorhandenen Baumbestands<br />

angeregt, um dadurch<br />

eine weitere Verschlechterung<br />

<strong>des</strong> Kleinklimas<br />

an der Obere Straße zu<br />

verhindern.<br />

Wohnung am 17. Januar eine Stunde beträgt. Hiervon<br />

kann an der Karl-Schurz-Straße und der Steubenstraße<br />

ausgegangen werden, nicht jedoch an der Obere<br />

Straße wo, wie bereits bisher, die Min<strong>des</strong>tanforderung<br />

der DIN 5034 nicht eingehalten ist.<br />

Bei den im Bebauungsplan vorgesehen Baumassen<br />

handelt es sich um eine Angebotsplanung, deren Abmessungen<br />

im Wesentlichen aus dem Gesamtzusammenhang<br />

<strong>des</strong> umgebenden Stadtraums entwickelt<br />

wurden. Das Konfliktfeld der nachbarschützender Gebäudeabstände<br />

und Gebäudehöhen kann abschließend<br />

erst auf einer konkreteren Planungsstufe im<br />

Rahmen der Genehmigungsplanung abgearbeitet werden.<br />

Da der Bebauungsplan für die Objektplanung einen<br />

Abwägungsspielraum zwischen Gebäudehöhe und<br />

erforderlicher Min<strong>des</strong>tabstandsfläche beläßt, konkretisieren<br />

sich diese Größen abschließend erst im Genehmigungsverfahren<br />

unter Anwendung der den baulichen<br />

Nachbarschutz steuernden bauordnungsrechtlichen<br />

Normen.<br />

Die bisherige Frauenklinik ist um ca. 15m vom Straßenraum<br />

zurückgesetzt, um einen, für ein öffentliches<br />

Gebäude angemessenen Vorbereich zu schaffen. Diese<br />

Fläche, die u.A. als Eingangshof und Stellplatzanlage<br />

dient, ist teilweise gärtnerisch angelegt und mit<br />

Bäumen durchsetzt.<br />

Da zukünftig eine öffentliche Nutzung mit entsprechend<br />

repräsentativ gestaltetem Vorbereich in diesem<br />

Straßenabschnitt nicht mehr vorhanden sein wird,<br />

weist konsequenterweise der Bebauungsplan hier<br />

auch keinen Vorplatz mehr aus. Die neuen Wohngebäude<br />

können als Blockrandbebauung, wie in den übrigen<br />

Abschnitten der Obere Straße, direkt an den<br />

Straßenraum anschließen.<br />

Mit Ausnahme eines Vorplatzes in den Abmessungen<br />

von 10 m x 30 m an der Ecke Karl-Schurz-Straße/<br />

Obere Straße sah bereits der bislang gültige Bebauungsplan<br />

ein Vorrücken der Frauenklinik an die Straßenfront<br />

vor. Auch war nach dieser Planung weder<br />

der Erhalt noch die Pflanzung neuer Bäume an der<br />

Obere Straße festgesetzt. Insofern tritt mit der jetzigen<br />

Planänderung keine wesentliche Neuerung mehr<br />

ein.<br />

Es besteht kein Zweifel, dass der Wegfall von straßenbegleitenden<br />

Grünbereichen eine Minderung der Aufenthaltsqualität<br />

<strong>des</strong> Straßenraums zur Folge hat, eine<br />

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