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A. Änderung Nr. 23 des Flächennutzungsplans 2010 ... - Stuttgart

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Im Hinblick auf das Verfahren<br />

werden folgende Tatbestände<br />

bemängelt:<br />

• Auslegung <strong>des</strong> Bebauungsplans<br />

während der<br />

Ferienzeit.<br />

• Mangelhafte Abwägung<br />

von Planungsalternativen<br />

zur Neubebauung wie etwa<br />

einer Umnutzung <strong>des</strong> bestehenden<br />

Klinikgebäu<strong>des</strong><br />

für Studentenwohnungen<br />

• Neutralität der Stadt ist<br />

bei der Abwägung der Planung<br />

nicht gewährleistet,<br />

da der das Grundstück<br />

letztlich vermarktende Eigentümer<br />

die stadteigene<br />

Wohnungsbaugesellschaft<br />

ist und die Stadt somit aufgrund<br />

ihres wirtschaftlichen<br />

Interesses hinsichtlich <strong>des</strong><br />

Nutzungsmaßes zu keiner<br />

gerechten Abwägung der<br />

unterschiedlichen Belange<br />

imstande ist.<br />

Luftschadstoffen und Altlasten wurden vom Amt für<br />

Umweltschutz erhoben und sind unter Ziffer 12 “Umweltbelange“<br />

der Begründung dargestellt.<br />

Der Bebauungsplanentwurf lag vom 16.07-16.08.2004<br />

öffentlich aus. Diese Zeitspanne fällt lediglich mit zwei<br />

Wochen in die Ferienzeit.<br />

Die Neuordnung <strong>des</strong> Areals wurde in mehreren Planungsvarianten<br />

im Rahmen eines konkurenzierenden<br />

Verfahrens geprüft und bis zur Auslegung <strong>des</strong> Bebauungsplanentwurfs<br />

graduell konkretisiert. Eine frühzeitige<br />

Verfestigung der Planung liegt daher nicht vor. Die<br />

Möglichkeit der Unterbringung von Studentenwohnungen<br />

schließt der Bebauungsplan nicht aus. Die planungsrechtliche<br />

Sicherung <strong>des</strong> Klinikgebäu<strong>des</strong> ist allerdings<br />

zugunsten einer auf die Bedürfnisse <strong>des</strong><br />

Wohnens besser zugeschnitte Bebauungsstruktur aufgegeben.<br />

Das Grundstück der Frauenklinik wurde an die stadteigene<br />

Wohnungs- und Städtebaugesellschaft und die<br />

Lan<strong>des</strong>entwicklungsgesellschaft je zur Hälfte veräußert.<br />

Dieser Tatbestand wurde im Rahmen <strong>des</strong> Verfahrens<br />

nie verschwiegen (siehe Aufstellungsbeschluss<br />

GRDrs 607/2003). Es versteht sich von selbst, dass die<br />

privatwirtschaftlichen Interessen eines Bauträgers keinen<br />

abwägungsrelevanten Belang darstellen.<br />

5. Mangelhafte Einbindung der Anwohner In den Planungsprozess<br />

(Anregung <strong>Nr</strong>. 5, 12 und 20)<br />

Anregung:<br />

Stellungnahme:<br />

Es wird bemängelt, dass,<br />

abgesehen von der verfahrensrechtlichvorgeschriebenen<br />

Beteiligung der Öffentlichkeit,<br />

für die Bürger<br />

keine Möglichkeit zur Einflußnahme<br />

auf die Planung<br />

insbesondere während der<br />

Vorplanungsphase bestand.<br />

Die Vorplanung wurde im Rahmen eines konkurenzierenden<br />

Verfahrens im Juli 2000 abgearbeitet. Das<br />

Preisgericht setzte sich unter anderen auch aus Vertretern<br />

<strong>des</strong> Gemeinderats zusammen. Eine unbegrenzte<br />

Öffentlichkeitsbeteiligung ist für Preigerichtssitzungen<br />

nicht praktikabel und daher unüblich.<br />

Außerhalb der verfahrensrechtlichrechtlich vorgeschriebenen<br />

Öffentlichkeitsbeteiligung fand zudem eine<br />

Informationsveranstaltung in Berg statt, bei der das<br />

Frauenklinikprojekt zur Diskussion gestellt wurde.<br />

Die Anregungen, insbesondere das Nutzungsmaß zu<br />

reduzieren, wurden im Rahmen der Auslegung in ausreichender<br />

Form vorgetragen. Sie unter Ziffer 2 und 3<br />

dargestellt und bewertet.<br />

Seite 20

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