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A. Änderung Nr. 23 des Flächennutzungsplans 2010 ... - Stuttgart

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ner Baukörper begleitet hat. Außerdem sollte die Tatsache<br />

nicht unberücksichtigt bleiben, dass auch der<br />

gegenüberliegende Abschnitt der Obere Straße von<br />

der Steuben- bis zur Ottostraße vollstandig geschlossen<br />

bebaut ist, sodass nächtliche Kaltluftströme ohnehin<br />

in der Obere Straße abgeriegelt werden würden.<br />

Zur Karl-Schurz-Straße sieht der Bebauungsplan zwei<br />

jeweils 15m lange Unterbrechungen der Randbebauung<br />

vor, sodass die ohnehin vom Straßenrand zurückzusetzende<br />

Bebauung eine maximale Länge von 53m<br />

nicht überschreiten kann.<br />

Wie von den meisten Beteiligten bemerkt wird, sind die<br />

Straßen verkehrlich vorbelastet. Es ist daher legitim,<br />

durch eine abschirmende Bebauung ruhigere Blockinnenbereiche<br />

zu schaffen. Diese Blockrandstrukturen<br />

sind ohnehin in ähnlicher Form bereits in den Umgebungsquartieren<br />

vorhanden. Die Unterstellung einer<br />

“ghettoartigen“ Abgrenzung <strong>des</strong> neuen Quartiers kann<br />

daher nicht nachvollzogen werden.<br />

4. Rechtsmängel in Planung und Begründung / Verfahrensmängel<br />

(Anregung <strong>Nr</strong>. 5, 9-12, 15, 17, 20-22)<br />

Anregung:<br />

Stellungnahme:<br />

Von einigen Beteiligten werden<br />

Rechtsmängel sowohl<br />

planungsinhaltlicher als<br />

auch verfahrensrechtlicher<br />

Natur beanstandet.<br />

Hinsichtlich <strong>des</strong> Bebauungsplans<br />

und der Begründung<br />

wird auf folgende<br />

Mängel, die sich abwägungsfehlerhaft<br />

auswirken<br />

könnten, hingewiesen:<br />

• Fehlende Orientierung<br />

bei der Wahl <strong>des</strong> Nutzungsmaßes<br />

an der angrenzendenNachbarbebauung<br />

und mangelnde<br />

Berücksichtigung der<br />

nachbarlichen Belange bei<br />

der Planung.<br />

• Abwägungsdefizit aufgrund<br />

fehlenden Höhenvergleichs<br />

der geplanten<br />

Gebäudehöhen und Baumassen<br />

mit der Nachbarbebauung<br />

in der Begrün-<br />

Das gewählte Nutzungsmaß sprengt nicht den in der<br />

Umgebung vorhandenen Rahmen. Ein Planungsautomatismus,<br />

wonach städtebauliche Konzentrationen<br />

und Massenverteilungen stets exakt aus der direkt angrenzenden<br />

Bebauung abzuleiten sind, besteht nicht.<br />

Er würde die Planungsfreiheit unzulässig einschränken.<br />

Eine danach ausgerichtete Vorgehensweise würde<br />

ohnehin zur Obsolenz jeglicher Planungsüberlegungen<br />

führen, da sich neu zu strukturierende Bereiche<br />

ja stets als maßgenaue Kopie bereits bestehender<br />

Nachbarquartiere erweisen würden; mithin also bereits<br />

entworfen und gestaltet wären.<br />

Im Rahmen eines konkurenzierenden Verfahrens wurde<br />

die städtebauliche Einfügung <strong>des</strong> neuen Wohnquartiers<br />

zunächst in unterschiedlichen Entwürfen anhand<br />

von Massenmodellen (i.M.1:500) und Gelän<strong>des</strong>chnitten<br />

geprüft. Eine mangelnde Abwägung <strong>des</strong> Belangs<br />

der höhen- und massenmäßigen Einfügung kann für<br />

dieses Planungsstadium nicht unterstellt werden.<br />

Auch bei Einleitung <strong>des</strong> formellen Verfahrens wurde<br />

durch Modellfotos der beiden in die engere Wahl gezogenen<br />

Lösungsansätze die Einfügungsfrage zur Diskussion<br />

gestellt.<br />

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