10.10.2013 Aufrufe

A. Änderung Nr. 23 des Flächennutzungsplans 2010 ... - Stuttgart

A. Änderung Nr. 23 des Flächennutzungsplans 2010 ... - Stuttgart

A. Änderung Nr. 23 des Flächennutzungsplans 2010 ... - Stuttgart

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Anregung:<br />

- Die neue Bebauung ist einfallslos und zu verbessern<br />

- Zusätzliche Verkehrsbelastung und Ihre Folgen für die<br />

Anwohner (Lärm / Abgase / Gefährdung Fußgänger)<br />

wurden bei den Planungen bislang nicht ausreichend<br />

erhoben und entsprechend im Abwägungsprozess gewürdigt.<br />

- Planungsalternativen wurden nicht ernsthaft geprüft<br />

Seite 26<br />

Stellungnahme:<br />

Siehe Ziffer 1-4<br />

<strong>Nr</strong>. 22 vom 15.08.2004<br />

Anregung:<br />

- Beibehaltung der Bauflucht der bisherigen<br />

Frauenklinik und Erhalt der<br />

Grünanlage an der Obere Straße<br />

- Erstellung:<br />

eines Lärmschutzgutachtens<br />

eines Klimaschutzgutachtens<br />

eines Luftreinhalteplans<br />

eines Naturschutzgutachtens<br />

- Regulierung der Garagengrößen und<br />

Garagenzufahrten zur Vermeidung<br />

von übermäßigen Verkehrskonzentrationen.<br />

- Behebung von Rechtsmängeln im<br />

Bebauungsplanentwurf und der Begründung:<br />

→ Gewähltes Nutzungsmaß / Gebäudehöhen<br />

verletzen den<br />

Grundsatz <strong>des</strong> planübergreifenden<br />

Nachbarschutzes gem.<br />

§ 15 BauNVO, daher Sicherstellung<br />

nachbarschützender Belange<br />

durch entsprechende Höhen-<br />

und Maßfestsetzungen.<br />

→ Ermöglichung einer gerechten<br />

Abwägung der Belange der Angrenzer<br />

durch eine auch das<br />

städtebauliche Umfeld angemessen<br />

würdigende Erörterung <strong>des</strong><br />

Nutzungsmaßes und der Höhenentwicklung<br />

in der Begründung.<br />

- Die geplante “überdimensionierte<br />

Baumasse“ an der Obere Straße<br />

kann zwar der bisherigen Frauenklinik<br />

als Gemeinbedarfsnutzung<br />

“nachgesehen“ werden, nicht jedoch<br />

einer Wohnnutzung die nur privatwirtschaftlichenVerwertungsinteressen<br />

dient.<br />

Stellungnahme:<br />

Siehe Ziffer 1-4<br />

Die behauptete Verletzung <strong>des</strong> planübergreifenden<br />

Nachbarschutzes gem. § 15<br />

BauNVO durch Bebauungsplanfestsetzung<br />

trifft nicht zu. Die Auffangregelung <strong>des</strong><br />

§ 15 BauNVO wendet sich an die Baugenehmigungsbehörde<br />

bei der Zulässigkeitsprüfung<br />

von baulichen Anlagen im Baugenehmigungsverfahren.<br />

Die Obergrenzen<br />

für die Festsetzung planungsrechtlicher<br />

Größen regeln u.A. die Bestimmungen <strong>des</strong><br />

§ 17 BauNVO.<br />

Die im Bebauungsplan vorgesehene bauliche<br />

Dichte sprengt keinesfalls den in der<br />

Umgebung vorhandenen Rahmen. Die Bebauung<br />

<strong>des</strong> Grundstücks Obere Straße 1 /<br />

Karl-Schurz-Straße 3+5 erreicht zwar nicht<br />

die auf dem Frauenklinikgrundstück geplanten<br />

Gebäudehöhen, nutzt jedoch, die<br />

zulässige Geschossflächenzahl von immerhin<br />

bereits 1.6 deutlich überschreitend,<br />

mit einer tatsächlichen Geschossflächenzahl<br />

von 1.98 (baurechtlich genehmigter<br />

Wert) das Grundstück deutlich intensiver<br />

aus als dies für das Plangebiet möglich<br />

sein wird.<br />

Der Gedanke Nutzungsintensitäten und<br />

deren städtebauliche Auswirkung auf das<br />

Umfeld anhand ihres Grads an Gemeinnützigkeit<br />

zu bewerten, ist einigermaßen<br />

kurios. Ein und dieselbe Baumasse hätte<br />

dieser Sichtweise zufolge je nach Gemeinnützigkeitsgrad<br />

unterschiedliche Auswirkungen<br />

auf die Umgebung.<br />

Die Verlegung der Frauenklinik an einen<br />

neuen Standort erfolgt aus betriebswirtschaftlichen<br />

Gründen. Eine Beibehaltung<br />

der bisherigen Gemeinbedarfsnutzung ist

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!