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A. Änderung Nr. 23 des Flächennutzungsplans 2010 ... - Stuttgart

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4. Planungskonzeption<br />

Die Grundstruktur der Siedlung wird durch ost-west-orientierte Wohnzeilen gebildet,<br />

die, senkrecht zur Hanglinie verlaufend, das Quartier zum angrenzenden Park hin<br />

öffnen. Gegen die “Obere Straße“ wird das Plangebiet durch ein straßenbegleiten<strong>des</strong><br />

Gebäude abgeschirmt. Den Abschluß der Bebauung und Übergang zur offenen Parklandschaft<br />

bilden am Quartiersrand punktförmige Einzelhäuser.<br />

Im “Blockinneren“ bündelt ein Quartiershof das Fußwegesystem und bietet zugleich<br />

als Treff- und Kinderspielplatz den zukünftigen Bewohnern eine Möglichkeit für gemeinsame<br />

Aktivitäten. Das Rückgrad <strong>des</strong> Hofs und zugleich den Auftakt <strong>des</strong> Quartiers<br />

bildet ein turmartiges Einzelgebäude am Einmündungsbereich der Steubenstraße<br />

in die Obere Straße.<br />

5. Art der baulichen Nutzung<br />

Das ehemalige Klinikgrundstück soll zukünftig in erster Linie dem Wohnen dienen.<br />

Entsprechend dieser Planungsabsicht wird ein allgemeines Wohngebiet nach<br />

§ 4 BauNVO festgesetzt.<br />

Um sicherzustellen, dass hochwertiges Wohnbauland nicht durch flächenintensive<br />

gewerbliche Nutzungen beansprucht werden kann, werden im Plangebiet Tankstellen<br />

und Gartenbaubetriebe ausgeschlossen. Die übrigen im Angebotskatalog der Baunutzungsverordnung<br />

für ein allgemeines Wohngebiet vorgesehenen publikumswirksamen<br />

Nutzungen, wie Versorgungs-, Dienstleistungs- und gemeinnützige Einrichtungen<br />

sind städtebaulich erwünscht und werden daher nicht ausgeschlossen oder<br />

eingeschränkt.<br />

6. Maß der baulichen Nutzung<br />

Das Maß der baulichen Nutzung wird im Plangebiet durch die Festsetzung der Grundflächenzahl<br />

und der Höhe baulicher Anlagen bestimmt. Im Hinblick auf die vorhandene<br />

Siedlungsdichte und die großzügige Freiraumsituation wird, in Fortführung der östlich<br />

<strong>des</strong> Plangebiets zulässigen Grundstücksausnutzung, die nach der Baunutzungsverordnung<br />

max. mögliche Flächenausnutzung ausgeschöpft und für das allgemeine<br />

Wohngebiet eine Grundflächenzahl von 0,4 festgesetzt.<br />

Da zukünftig die Parkierung im Plangebiet überwiegend nur noch in Tiefgaragen zulässig<br />

sein soll, darf mit Garagen die max. mögliche Grundstücksausnutzung bis zu<br />

einer Grundflächenzahl von 0.8 überschritten werden, wobei das Dach der Tiefgaragen<br />

bei einer Erdüberdeckung von min<strong>des</strong>tens 0.5m gärtnerisch anzulegen ist.<br />

Die Gebäudehöhen <strong>des</strong> Plangebiets werden so gewählt, dass für die ost-westorientierten<br />

Gebäudezeilen fünfgeschossige Baukörper, entlang der Oberen Straße<br />

ein fünf- bis sechsgeschossiges Gebäude und in den punktförmigen Einzelhäusern<br />

bis zu sieben Wohngeschosse realisiert werden können.<br />

Bei voller Ausschöpfung der für das Nutzungsmaß relevanten Bestimmungen (Grundflächenzahl,<br />

Gebäudehöhe und Gebäudetiefe) kann auf dem Plangebiet eine Geschossfläche<br />

von insgesamt 20.000qm erreicht werden. Es ergibt sich somit für das<br />

Klinikgrundstück eine Geschossflächenzahl von 1,4. Dieser Wert überschreitet geringfügig<br />

die nach BauNVO im allgemeinen Wohngebiet maximal festsetzbare Geschossflächenzahl<br />

von 1,2.<br />

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