4.5 Vereinbarung zur Dienst- und Fachaufsicht - Erzbischöfliches ...
4.5 Vereinbarung zur Dienst- und Fachaufsicht - Erzbischöfliches ...
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Handbuch des Erzbischöflichen Jugendamtes<br />
aufsichtsgespräch zu verabreden. Über diese Gespräche wird nur auf <strong>Vereinbarung</strong> ein Protokoll<br />
angefertigt; jedoch sind nicht anwesende Personen (z. B. die <strong>Fachaufsicht</strong>) über Inhalte des Gesprächs,<br />
die für sie relevant sind, zu informieren.<br />
Ist abzusehen, dass die Inhalte des Gesprächs auch für die jeweilige <strong>Fachaufsicht</strong> von Belang<br />
sein werden, so ist diese zu dem Gespräch einzuladen, es sei denn, eine der beiden Parteien<br />
widerspricht dem ausdrücklich.<br />
<strong>Fachaufsicht</strong><br />
Die <strong>Fachaufsicht</strong> über die hauptberuflichen Referent/innen der BDKJ-Mitgliedsverbände ist der<br />
Diözesanleitung bzw. dem Diözesanvorstand des jeweiligen Mitgliedsverbands von der Jugendamtsleitung<br />
(Kolpingjugend: vom Kolpingwerk) auf Dauer übertragen. Sie wird in der Regel von<br />
einem ehrenamtlichen Vorstandsmitglied wahrgenommen.<br />
Inhalte der <strong>Fachaufsicht</strong> sind alle Fragen der inhaltlichen Gestaltung der Arbeit wie z. B. <strong>Vereinbarung</strong>en<br />
über Arbeitsfelder, Arbeitsschwerpunkte, verbandliche Delegationen, Übertragung von<br />
Vollmachten <strong>und</strong> Zuständigkeiten innerhalb des Verbandes, Teilnahme an Sitzungen <strong>und</strong> Konferenzen,<br />
Unterstützung <strong>und</strong> Zuarbeit für Ehrenamtliche etc. Dies beinhaltet ein fachliches Weisungsrecht.<br />
Darüber hinaus muss die <strong>Fachaufsicht</strong> Urlaubs- <strong>und</strong> Fortbildungsanträge <strong>und</strong> Ähnliches (unter<br />
Berücksichtigung dienstlicher Erfordernisse) befürworten, ehe diese der JAL <strong>zur</strong> Genehmigung<br />
vorgelegt werden. Konkrete Arbeitszeitregelungen werden unter Berücksichtigung der für den/die<br />
Arbeitnehmer/in geltenden Bestimmungen (<strong>Dienst</strong>ordnung <strong>und</strong> Ähnliches) mit der <strong>Fachaufsicht</strong><br />
vereinbart; Arbeitszeitnachweise werden vor der Weiterleitung an die JAL von der <strong>Fachaufsicht</strong><br />
unterschrieben.<br />
Die Art <strong>und</strong> Weise der Wahrnehmung der <strong>Fachaufsicht</strong> vereinbart die/der jeweilige Verbandsleitung/Verbandsvorstand<br />
einvernehmlich mit den betroffenen Referent/innen <strong>und</strong> informiert hierüber<br />
die JAL <strong>und</strong> das zuständige Mitglied des BDKJ-Diözesanvorstandes. Es ist in jedem Fall<br />
eine <strong>Vereinbarung</strong> über Zuständigkeiten, Ansprechpartner/innen, regelmäßige Gespräche etc. zu<br />
treffen.<br />
Ehrenamtliche, die erstmals <strong>Fachaufsicht</strong> wahrnehmen, sind zu Beginn ihrer Amtszeit von der<br />
Jugendamtsleitung umfassend in ihre Aufgabe einzuführen. Die JAL kann diese Aufgabe an eine<br />
geeignete Person delegieren.<br />
Die für die <strong>Fachaufsicht</strong> Zuständigen sind angehalten, sich in diesem Bereich fortzubilden; eine<br />
Übersicht über entsprechende Seminare wird regelmäßig vom BDKJ-Diözesanvorstand erstellt<br />
<strong>und</strong> verbreitet.<br />
Ein Fachgespräch aller, die <strong>Fachaufsicht</strong> wahrnehmen, wird jährlich vom BDKJ-<br />
Diözesanvorstand einberufen, vorbereitet <strong>und</strong> geleitet. An ihm nimmt auch die JAL teil. Das Gespräch<br />
dient dem Erfahrungsaustausch, der internen (gegenseitigen) Qualifikation <strong>und</strong> der <strong>Vereinbarung</strong><br />
von verbesserten Regelungen. Bei Bedarf werden kompetente Fachleute hinzugezogen.<br />
<strong>4.5</strong> <strong>Vereinbarung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Dienst</strong>- <strong>und</strong> <strong>Fachaufsicht</strong> über die<br />
hauptberuflichen <strong>und</strong> hauptamtlichen Referent/innen der BDKJ-Mitgliedsverbände Seite 2 von 5<br />
Stand Oktober 1997<br />
<strong>4.5</strong>