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4.5 Vereinbarung zur Dienst- und Fachaufsicht - Erzbischöfliches ...

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Handbuch des Erzbischöflichen Jugendamtes<br />

<strong>Vereinbarung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Dienst</strong>- <strong>und</strong> <strong>Fachaufsicht</strong> über die hauptberuflichen<br />

<strong>und</strong> hauptamtlichen Referent/innen der BDKJ-Mitgliedsverbände<br />

Vorbemerkungen<br />

Dieses Papier stellt eine <strong>Vereinbarung</strong> dar, die von der Leitung des Erzbischöflichen Jugendamtes,<br />

den Diözesanleitungen bzw. -vorständen der BDKJ-Mitgliedsverbände, den hauptberuflichen/-amtlichen<br />

Referent/innen der Mitgliedsverbände <strong>und</strong> dem Diözesanvorstand des BDKJ in<br />

der Erzdiözese München <strong>und</strong> Freising getragen wird.<br />

Es beinhaltet – soweit möglich <strong>und</strong> sinnvoll – verbindliche <strong>Vereinbarung</strong>en darüber, in welcher<br />

Form <strong>Dienst</strong>- <strong>und</strong> <strong>Fachaufsicht</strong> wahrgenommen werden sollen <strong>und</strong> regelt insbesondere das Zusammenspiel<br />

derselben. Außerdem enthält es weitere <strong>Vereinbarung</strong>en, welche die Hauptberuflichen,<br />

Haupt- <strong>und</strong> Ehrenamtlichen bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben unterstützen sollen.<br />

Es steht den Beteiligten frei, <strong>Vereinbarung</strong>en zu treffen, die dieses Papier ergänzen, konkretisieren<br />

oder interpretieren. Diese sind unter Einbeziehung aller Betroffenen zu erstellen <strong>und</strong> zu dokumentieren.<br />

Dieses Papier kann nicht jeden Sonderfall (z. B. spezielle Anstellungsverhältnisse) regeln. Für<br />

diese sind daher gesonderte Verabredungen zwischen den Betroffenen anzustreben <strong>und</strong> zu dokumentieren.<br />

Unzufriedenheiten oder Konflikte innerhalb oder zwischen einzelnen dieses Papier betreffenden<br />

Parteien sind unverzüglich, an geeigneter Stelle <strong>und</strong> offen anzusprechen. Für derartige Fälle, für<br />

die dieses Papier keine Regelungen bereit hält, sind zwischen den Betroffenen gemeinsam für<br />

alle akzeptable Lösungen anzustreben. Notwendigenfalls ist eine Schlichtungsinstanz hinzuzuziehen.<br />

<strong>Dienst</strong>aufsicht<br />

Die <strong>Dienst</strong>aufsicht über die hauptberuflichen <strong>und</strong> hauptamtlichen (=gewählten) Referent/innen<br />

der BDKJ-Mitgliedsverbände sowie die gewählten hauptamtlichen geistlichen Leiter/innen der<br />

BDKJ-Mitgliedsverbände liegt bei der Leitung des Erzbischöflichen Jugendamtes (JAL). Sie wird<br />

im Allgemeinen wahrgenommen vom Diözesanjugendpfarrer. Dies gilt nicht für Referent/innen,<br />

deren Anstellungsträgerschaft bei einer anderen Stelle liegt (Kolpingjugend-Referent/in, KLJB-<br />

Referent/in für Umwelt, DPSG-Behindertenreferent/in).<br />

Die <strong>Dienst</strong>aufsicht bezieht sich auf alle Angelegenheiten, die das Arbeitsverhältnis (z. B. Fragen<br />

des <strong>Dienst</strong>rechts, des Anstellungsverhältnisses, der vertraglichen, tariflichen <strong>und</strong> allgemeinen<br />

dienstlichen Bestimmungen) betreffen <strong>und</strong> nicht unmittelbar in die unter „<strong>Fachaufsicht</strong>“ beispielhaft<br />

beschriebenen Belange der <strong>Fachaufsicht</strong> eingreifen. Zur <strong>Dienst</strong>aufsicht gehört dabei auch,<br />

Sorge dafür zu tragen, dass die fachaufsichtlichen Fragen rechtlich richtig, zum Wohl der Mitarbeiterin/des<br />

Mitarbeiters wahrgenommen werden.<br />

Über alle Belange der <strong>Dienst</strong>aufsicht führt der Jugendamtsleiter Gespräche mit jeder einzelnen<br />

Person, die seiner <strong>Dienst</strong>aufsicht untersteht. Ein solches Gespräch wird bei Bedarf von einer der<br />

beiden Parteien eingefordert <strong>und</strong> unverzüglich terminiert. Es wird empfohlen, jährlich ein <strong>Dienst</strong>-<br />

<strong>4.5</strong> <strong>Vereinbarung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Dienst</strong>- <strong>und</strong> <strong>Fachaufsicht</strong> über die<br />

hauptberuflichen <strong>und</strong> hauptamtlichen Referent/innen der BDKJ-Mitgliedsverbände Seite 1 von 5<br />

Stand Oktober 1997<br />

<strong>4.5</strong>


Handbuch des Erzbischöflichen Jugendamtes<br />

aufsichtsgespräch zu verabreden. Über diese Gespräche wird nur auf <strong>Vereinbarung</strong> ein Protokoll<br />

angefertigt; jedoch sind nicht anwesende Personen (z. B. die <strong>Fachaufsicht</strong>) über Inhalte des Gesprächs,<br />

die für sie relevant sind, zu informieren.<br />

Ist abzusehen, dass die Inhalte des Gesprächs auch für die jeweilige <strong>Fachaufsicht</strong> von Belang<br />

sein werden, so ist diese zu dem Gespräch einzuladen, es sei denn, eine der beiden Parteien<br />

widerspricht dem ausdrücklich.<br />

<strong>Fachaufsicht</strong><br />

Die <strong>Fachaufsicht</strong> über die hauptberuflichen Referent/innen der BDKJ-Mitgliedsverbände ist der<br />

Diözesanleitung bzw. dem Diözesanvorstand des jeweiligen Mitgliedsverbands von der Jugendamtsleitung<br />

(Kolpingjugend: vom Kolpingwerk) auf Dauer übertragen. Sie wird in der Regel von<br />

einem ehrenamtlichen Vorstandsmitglied wahrgenommen.<br />

Inhalte der <strong>Fachaufsicht</strong> sind alle Fragen der inhaltlichen Gestaltung der Arbeit wie z. B. <strong>Vereinbarung</strong>en<br />

über Arbeitsfelder, Arbeitsschwerpunkte, verbandliche Delegationen, Übertragung von<br />

Vollmachten <strong>und</strong> Zuständigkeiten innerhalb des Verbandes, Teilnahme an Sitzungen <strong>und</strong> Konferenzen,<br />

Unterstützung <strong>und</strong> Zuarbeit für Ehrenamtliche etc. Dies beinhaltet ein fachliches Weisungsrecht.<br />

Darüber hinaus muss die <strong>Fachaufsicht</strong> Urlaubs- <strong>und</strong> Fortbildungsanträge <strong>und</strong> Ähnliches (unter<br />

Berücksichtigung dienstlicher Erfordernisse) befürworten, ehe diese der JAL <strong>zur</strong> Genehmigung<br />

vorgelegt werden. Konkrete Arbeitszeitregelungen werden unter Berücksichtigung der für den/die<br />

Arbeitnehmer/in geltenden Bestimmungen (<strong>Dienst</strong>ordnung <strong>und</strong> Ähnliches) mit der <strong>Fachaufsicht</strong><br />

vereinbart; Arbeitszeitnachweise werden vor der Weiterleitung an die JAL von der <strong>Fachaufsicht</strong><br />

unterschrieben.<br />

Die Art <strong>und</strong> Weise der Wahrnehmung der <strong>Fachaufsicht</strong> vereinbart die/der jeweilige Verbandsleitung/Verbandsvorstand<br />

einvernehmlich mit den betroffenen Referent/innen <strong>und</strong> informiert hierüber<br />

die JAL <strong>und</strong> das zuständige Mitglied des BDKJ-Diözesanvorstandes. Es ist in jedem Fall<br />

eine <strong>Vereinbarung</strong> über Zuständigkeiten, Ansprechpartner/innen, regelmäßige Gespräche etc. zu<br />

treffen.<br />

Ehrenamtliche, die erstmals <strong>Fachaufsicht</strong> wahrnehmen, sind zu Beginn ihrer Amtszeit von der<br />

Jugendamtsleitung umfassend in ihre Aufgabe einzuführen. Die JAL kann diese Aufgabe an eine<br />

geeignete Person delegieren.<br />

Die für die <strong>Fachaufsicht</strong> Zuständigen sind angehalten, sich in diesem Bereich fortzubilden; eine<br />

Übersicht über entsprechende Seminare wird regelmäßig vom BDKJ-Diözesanvorstand erstellt<br />

<strong>und</strong> verbreitet.<br />

Ein Fachgespräch aller, die <strong>Fachaufsicht</strong> wahrnehmen, wird jährlich vom BDKJ-<br />

Diözesanvorstand einberufen, vorbereitet <strong>und</strong> geleitet. An ihm nimmt auch die JAL teil. Das Gespräch<br />

dient dem Erfahrungsaustausch, der internen (gegenseitigen) Qualifikation <strong>und</strong> der <strong>Vereinbarung</strong><br />

von verbesserten Regelungen. Bei Bedarf werden kompetente Fachleute hinzugezogen.<br />

<strong>4.5</strong> <strong>Vereinbarung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Dienst</strong>- <strong>und</strong> <strong>Fachaufsicht</strong> über die<br />

hauptberuflichen <strong>und</strong> hauptamtlichen Referent/innen der BDKJ-Mitgliedsverbände Seite 2 von 5<br />

Stand Oktober 1997<br />

<strong>4.5</strong>


Handbuch des Erzbischöflichen Jugendamtes<br />

Die <strong>Fachaufsicht</strong> über die gewählten hauptamtlichen geistlichen Leiter/innen * <strong>und</strong> die gewählten<br />

hauptamtlichen Referent/innen * der BDKJ-Mitgliedsverbände liegt letztverantwortlich beim jeweiligen<br />

Wahl-Gremium. Dieses sollte die <strong>Fachaufsicht</strong> an eine Person außerhalb der jeweiligen<br />

Diözesanleitung oder an das dafür zuständige Gremium (z. B. Diözesanausschuss) delegieren.<br />

Sollte für derartige Ämter eine konkrete <strong>Fachaufsicht</strong> nicht eingerichtet sein, so sind Reflexionsgespräche<br />

innerhalb der jeweiligen Verbandsleitung dringend zu empfehlen.<br />

Zusammenwirken von <strong>Dienst</strong>- <strong>und</strong> <strong>Fachaufsicht</strong><br />

Einmal im Jahr findet für jeden Verband ein gemeinsames Gespräch, das sogenannte Jahresgespräch,<br />

statt. An diesem nehmen teil:<br />

• Diözesanleitung/-vorstand des Verbandes<br />

• geistliche/r Leiter/in des Verbandes<br />

• hauptberufliche/r bzw. hauptamtliche/r Referent/in(nen)<br />

• Jugendamtsleitung, in der Regel vertreten durch den Diözesanjugendpfarrer<br />

Aufgr<strong>und</strong> einer gemeinsamen <strong>Vereinbarung</strong> zwischen diesen Parteien kann das für den Verband<br />

zuständige Mitglied des BDKJ-Diözesanvorstands zum Jahresgespräch hinzugezogen werden.<br />

Ziel des Gespräches ist, zu einer möglichst guten Kooperation <strong>und</strong> zu einer gemeinsamen Abstimmung<br />

von Gr<strong>und</strong>linien der Arbeit zu kommen; diese dienen der Situation des Verbandes, der<br />

Hauptberuflichen <strong>und</strong> der Ehrenamtlichen.<br />

Gr<strong>und</strong>lage des Jahresgesprächs ist ein schriftlicher Bericht der hauptberuflichen Referent/innen.<br />

Hierin geht es um<br />

• eine kurze Reflexion des vergangenen Arbeitsjahres mit Blick insbesondere auf die eigene<br />

Arbeitszufriedenheit,<br />

• eine Beschreibung der derzeitigen persönlichen Arbeitssituation <strong>und</strong> der an der jeweiligen<br />

Diözesanstelle sowie<br />

• eine Darlegung der Arbeitsperspektiven für das kommende Jahr, welche selbstverständlich<br />

mit der <strong>Fachaufsicht</strong> rückgekoppelt sein sollten.<br />

Darüber hinaus ist es sinnvoll, im schriftlichen Bericht ein Schlaglicht auf die aktuelle Situation<br />

des Verbandes aus Referent/innen-Sicht zu werfen. Zusammenarbeit, die eigene Rolle, Defizite,<br />

Beispielhaftes <strong>und</strong> Ideen für Verbandsperspektiven können dabei Inhalte sein.<br />

Die offene <strong>und</strong> ehrliche Beratung der hier dargestellten Themen ist auch wesentlicher Inhalt des<br />

Jahresgesprächs. Darüber hinaus geht es um alle Fragen, die die inhaltliche Arbeit der Referent/innen<br />

in Zusammenhang mit ihren dienst(recht)lichen Auswirkungen, z. B. Umgang mit übermäßigen<br />

Überst<strong>und</strong>en etc., betreffen. Auch notwendige Veränderungen des Arbeitsfeldes<br />

sowie inhaltliche Fragen des Arbeitszeitnachweises, der Planung der Arbeitszeit oder der beruflichen<br />

Perspektiven der hauptberuflichen Referent/innen sollen hier besprochen <strong>und</strong> vereinbart<br />

werden.<br />

* Gewählte Hauptamtliche unterliegen streng genommen keiner „<strong>Fachaufsicht</strong>“, sondern unterstehen dem Wahl-<br />

Gremium. Dennoch ist auch für diese eine Begleitung sinnvoll. Diese Begleitung wird hier ebenfalls mit dem Begriff<br />

„<strong>Fachaufsicht</strong>“ beschrieben.<br />

<strong>4.5</strong> <strong>Vereinbarung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Dienst</strong>- <strong>und</strong> <strong>Fachaufsicht</strong> über die<br />

hauptberuflichen <strong>und</strong> hauptamtlichen Referent/innen der BDKJ-Mitgliedsverbände Seite 3 von 5<br />

Stand Oktober 1997<br />

<strong>4.5</strong>


Handbuch des Erzbischöflichen Jugendamtes<br />

Im Jahresgespräch sollte dabei auch die Sicht der Verbandsleitung auf alle angesprochenen<br />

Themen <strong>und</strong> Fragestellungen breiten Raum haben <strong>und</strong> die Möglichkeit <strong>zur</strong> gegenseitigen Rückmeldung<br />

bestehen.<br />

Aufgr<strong>und</strong> seiner/ihrer „Doppelfunktion“ (Kolleg/in in der Diözesanstelle <strong>und</strong> Leitungs-/Vorstandsmitglied)<br />

hat der/die hauptamtliche geistliche Leiter/in des Verbandes in diesem Gespräch eine<br />

besondere Rolle: Er/sie verfasst in der Regel ebenfalls einen schriftlichen Bericht (in enger Kooperation<br />

<strong>und</strong> Übereinstimmung mit dem Kollegen/der Kollegin), ist im Gespräch aber ebenso als<br />

Mitglied der Leitung/des Vorstands anwesend. Für die gewählten hauptamtlichen Verbandsreferent/innen<br />

gilt dies in ähnlicher Form.<br />

Der Bericht hat eine Woche vor dem Gesprächstermin allen Gesprächsteilnehmer/innen schriftlich<br />

vorzuliegen.<br />

Das Jahresgespräch sollte jeweils turnusmäßig in einem bestimmten, günstigen Zeitraum unter<br />

Berücksichtigung relevanter Verbandstermine stattfinden. Wie ein gemeinsamer Termin zustande<br />

kommt, wird für jeden Verband gesondert vereinbart. In der Regel lädt der Jugendamtsleiter nach<br />

Absprache zu dem Gespräch ein; ein mögliches Modell ist jedoch auch, dass er einmal jährlich in<br />

eine Diözesanleitungs-/-vorstandssitzung kommt, an welcher auch der/die Referent/in teilnimmt<br />

<strong>und</strong> in der es um die beschriebenen Fragestellungen geht.<br />

Die genannten <strong>Vereinbarung</strong>en zum Zusammenwirken von <strong>Dienst</strong>- <strong>und</strong> <strong>Fachaufsicht</strong> gelten in<br />

der beschriebenen Form auch für die Kolpingjugend; am Jahresgespräch nimmt neben den genannten<br />

Parteien auch die für die <strong>Dienst</strong>aufsicht zuständige Person des Kolpingwerkes teil.<br />

Weitere Anmerkungen<br />

Das Vorgehen bei einem Stellenbesetzungsverfahren (Stellenausschreibung, Sichtung eingehender<br />

Bewerbungen, Vorstellungsgespräche, Entscheidung etc.) wird im jeweiligen Einzelfall<br />

zwischen dem betroffenen Verband <strong>und</strong> der JAL (<strong>und</strong> bei Bedarf dem BDKJ-Diözesanvorstand)<br />

abgesprochen. Hier findet eine enge Zusammenarbeit <strong>und</strong> Abstimmung unter notwendiger Einbeziehung<br />

des Erzbischöflichen Ordinariates statt; verantwortlich für das gesamte Verfahren ist<br />

der Diözesanjugendpfarrer. Der genaue, modellhafte Ablauf eines Stellenbesetzungsverfahrens<br />

wird in einer gesondert zu erstellenden Checkliste beschrieben.<br />

Stellenbeschreibungen sind regelmäßig bzw. bei Bedarf fortzuschreiben. In dieses Verfahren<br />

sind die <strong>Fachaufsicht</strong>, die <strong>Dienst</strong>aufsicht <strong>und</strong> der BDKJ-Diözesanvorstand einzubeziehen.<br />

Arbeitszeugnisse für hauptberufliche <strong>und</strong> hauptamtliche Mitarbeiter/innen werden vom Erzbischöflichen<br />

Ordinariat ausgestellt. Eine Vorlage hierfür erstellt die JAL in enger Absprache –<br />

nach Möglichkeit vor dem Hintergr<strong>und</strong> einer schriftlichen Vorlage – mit der jeweils zuständigen<br />

verbandlichen <strong>Fachaufsicht</strong>.<br />

Als weiterführende Literatur sei an dieser Stelle empfohlen:<br />

„Personalentwicklung – ein Konzept für die kirchliche Jugendarbeit in Bayern.“ bai-FORUM 10,<br />

Landesstelle für katholische Jugendarbeit in Bayern, München 1995.<br />

<strong>4.5</strong> <strong>Vereinbarung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Dienst</strong>- <strong>und</strong> <strong>Fachaufsicht</strong> über die<br />

hauptberuflichen <strong>und</strong> hauptamtlichen Referent/innen der BDKJ-Mitgliedsverbände Seite 4 von 5<br />

Stand Oktober 1997<br />

<strong>4.5</strong>


Handbuch des Erzbischöflichen Jugendamtes<br />

Abschließend...<br />

Dieser <strong>Vereinbarung</strong> haben<br />

• die Diözesankonferenz der Mitgliedsverbände,<br />

• die Leitung des Erzbischöflichen Jugendamtes,<br />

• das Treffen der Verbandsreferent/innen<br />

• der BDKJ-Diözesanvorstand<br />

in der Erzdiözese München <strong>und</strong> Freising im Oktober 1997 zugestimmt.<br />

Die <strong>Vereinbarung</strong> findet erstmals Anwendung in der „Jugendarbeitssaison 97/98“, wird von der<br />

JAL mit Nachdruck verfolgt <strong>und</strong> in den zuständigen Gremien im Sommer 1998 erstmals ausgewertet.<br />

<strong>4.5</strong> <strong>Vereinbarung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Dienst</strong>- <strong>und</strong> <strong>Fachaufsicht</strong> über die<br />

hauptberuflichen <strong>und</strong> hauptamtlichen Referent/innen der BDKJ-Mitgliedsverbände Seite 5 von 5<br />

Stand Oktober 1997<br />

<strong>4.5</strong>

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