4.5 Vereinbarung zur Dienst- und Fachaufsicht - Erzbischöfliches ...
4.5 Vereinbarung zur Dienst- und Fachaufsicht - Erzbischöfliches ...
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Handbuch des Erzbischöflichen Jugendamtes<br />
Im Jahresgespräch sollte dabei auch die Sicht der Verbandsleitung auf alle angesprochenen<br />
Themen <strong>und</strong> Fragestellungen breiten Raum haben <strong>und</strong> die Möglichkeit <strong>zur</strong> gegenseitigen Rückmeldung<br />
bestehen.<br />
Aufgr<strong>und</strong> seiner/ihrer „Doppelfunktion“ (Kolleg/in in der Diözesanstelle <strong>und</strong> Leitungs-/Vorstandsmitglied)<br />
hat der/die hauptamtliche geistliche Leiter/in des Verbandes in diesem Gespräch eine<br />
besondere Rolle: Er/sie verfasst in der Regel ebenfalls einen schriftlichen Bericht (in enger Kooperation<br />
<strong>und</strong> Übereinstimmung mit dem Kollegen/der Kollegin), ist im Gespräch aber ebenso als<br />
Mitglied der Leitung/des Vorstands anwesend. Für die gewählten hauptamtlichen Verbandsreferent/innen<br />
gilt dies in ähnlicher Form.<br />
Der Bericht hat eine Woche vor dem Gesprächstermin allen Gesprächsteilnehmer/innen schriftlich<br />
vorzuliegen.<br />
Das Jahresgespräch sollte jeweils turnusmäßig in einem bestimmten, günstigen Zeitraum unter<br />
Berücksichtigung relevanter Verbandstermine stattfinden. Wie ein gemeinsamer Termin zustande<br />
kommt, wird für jeden Verband gesondert vereinbart. In der Regel lädt der Jugendamtsleiter nach<br />
Absprache zu dem Gespräch ein; ein mögliches Modell ist jedoch auch, dass er einmal jährlich in<br />
eine Diözesanleitungs-/-vorstandssitzung kommt, an welcher auch der/die Referent/in teilnimmt<br />
<strong>und</strong> in der es um die beschriebenen Fragestellungen geht.<br />
Die genannten <strong>Vereinbarung</strong>en zum Zusammenwirken von <strong>Dienst</strong>- <strong>und</strong> <strong>Fachaufsicht</strong> gelten in<br />
der beschriebenen Form auch für die Kolpingjugend; am Jahresgespräch nimmt neben den genannten<br />
Parteien auch die für die <strong>Dienst</strong>aufsicht zuständige Person des Kolpingwerkes teil.<br />
Weitere Anmerkungen<br />
Das Vorgehen bei einem Stellenbesetzungsverfahren (Stellenausschreibung, Sichtung eingehender<br />
Bewerbungen, Vorstellungsgespräche, Entscheidung etc.) wird im jeweiligen Einzelfall<br />
zwischen dem betroffenen Verband <strong>und</strong> der JAL (<strong>und</strong> bei Bedarf dem BDKJ-Diözesanvorstand)<br />
abgesprochen. Hier findet eine enge Zusammenarbeit <strong>und</strong> Abstimmung unter notwendiger Einbeziehung<br />
des Erzbischöflichen Ordinariates statt; verantwortlich für das gesamte Verfahren ist<br />
der Diözesanjugendpfarrer. Der genaue, modellhafte Ablauf eines Stellenbesetzungsverfahrens<br />
wird in einer gesondert zu erstellenden Checkliste beschrieben.<br />
Stellenbeschreibungen sind regelmäßig bzw. bei Bedarf fortzuschreiben. In dieses Verfahren<br />
sind die <strong>Fachaufsicht</strong>, die <strong>Dienst</strong>aufsicht <strong>und</strong> der BDKJ-Diözesanvorstand einzubeziehen.<br />
Arbeitszeugnisse für hauptberufliche <strong>und</strong> hauptamtliche Mitarbeiter/innen werden vom Erzbischöflichen<br />
Ordinariat ausgestellt. Eine Vorlage hierfür erstellt die JAL in enger Absprache –<br />
nach Möglichkeit vor dem Hintergr<strong>und</strong> einer schriftlichen Vorlage – mit der jeweils zuständigen<br />
verbandlichen <strong>Fachaufsicht</strong>.<br />
Als weiterführende Literatur sei an dieser Stelle empfohlen:<br />
„Personalentwicklung – ein Konzept für die kirchliche Jugendarbeit in Bayern.“ bai-FORUM 10,<br />
Landesstelle für katholische Jugendarbeit in Bayern, München 1995.<br />
<strong>4.5</strong> <strong>Vereinbarung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Dienst</strong>- <strong>und</strong> <strong>Fachaufsicht</strong> über die<br />
hauptberuflichen <strong>und</strong> hauptamtlichen Referent/innen der BDKJ-Mitgliedsverbände Seite 4 von 5<br />
Stand Oktober 1997<br />
<strong>4.5</strong>